Kommentar

Mini-Rant: Was läuft eigentlich in diesem deutschen SF-Fandom falsch?

Jeder, der sich inten­si­ver mit Sci­ence Fic­tion beschäf­tigt, weiß was Fan­zines sind. Fan­zines sind von Fans her­aus­ge­ge­be­ne Maga­zi­ne, die sich mit Aspek­ten der SF und ver­wand­ten Gebie­ten beschäf­ti­gen. Die gibt es seit vie­len, vie­len Jah­ren, seit man als Sterb­li­cher abseits von Ver­la­gen halb­wegs brauch­ba­ren Zugriff auf Ver­viel­fäl­ti­gungs­me­tho­den für Tot­holz bekam. Ich kann mich noch an Fan­zines erin­nern, die vor dem groß­flä­chi­gen Ent­ste­hen von Copy­shops mit Spi­ri­tus-Umdruck ent­stan­den sind. Mit Stück­zah­len, die man an vier Hän­den abzäh­len konn­te. Oder drei. Oder 20. Es gab Fan­zines mit den ver­schie­dens­ten Inhal­ten, man­che befass­ten sich sekun­där­li­te­ra­risch mit dem Ger­ne, ande­re brach­ten selbst­ver­fass­te Sto­ries, wie­der ande­re waren rei­ne Ego­zi­nes, die ver­mut­lich meis­ten ein Mix aus all dem. Fan­zines waren ein Aspekt des Gen­res und des Hob­bies, das nicht weg­zu­den­ken war – und streng genom­men bis heu­te ist.

Aber wenn wir das mal mit etwas Abstand und objek­tiv betrach­ten, dann waren das Publi­ka­ti­ons­for­men für jeder­mann, lan­ge bevor so etwas wie das Inter­net oder Self­pu­bli­shing all­ge­mein ver­füg­bar waren. Maga­zi­ne, die in eben­falls einer Art von Self­pu­bli­shing erschie­nen sind.

Und da kom­men wir zum Punkt: Ange­sichts die­ser jahr­zehn­te­lan­gen His­to­rie des Self­pu­bli­shings im deut­schen SF-Fan­dom kann ich abso­lut nicht nach­voll­zie­hen, war­um etli­che Prot­ago­nis­ten die­ses Geron­ten­stadls die­ser Grup­pie­rung heut­zu­ta­ge via Self­pu­bli­shing ver­öf­fent­lich­te Wer­ke oder Kurz­ge­schich­ten­samm­lun­gen pau­schal als »Mist« ableh­nen, ohne auch nur mal ein Blick hin­ein gewor­fen zu haben? War­um fin­den Self­pu­bli­shing-Wer­ke kei­ner­lei Berück­sich­ti­gung, wenn es um Prei­se aus dem Dunst­kreis »deut­sches SF-Fan­dom« geht, Ver­öf­fent­li­chun­gen in Fan­zines – die heu­te bis­wei­len noch wie mit Spi­ri­tus­um­druck her­ge­stellt wir­ken, selbst wenn sie eine Web­prä­senz sind – aber schon? Wird da mit zwei­er­lei Maß gemes­sen? Weil »wir das noch nie so gemacht haben«? War­um? Ich kann es ein­fach nicht nach­voll­zie­hen, denn es gibt frag­los im Bereich SF via Self­pu­bli­shing hau­fen­wei­se bemer­kens­wer­te Ver­öf­fent­li­chun­gen, sogar wel­che, die anders­wo Prei­se ein­heim­sen kön­nen. War­um wer­den die nicht zur Kennt­nis genom­men? Weil gera­de die Juro­ren für SF-Prei­se eine neue Tech­no­lo­gie wie eBooks und eBook-Rea­der als neu­mo­di­sches Teu­fels­werk ableh­nen und lie­ber ver­zückt an Dru­cker­schwär­ze und Buch­rü­cken­kleb­stoff von bedruck­tem Tot­holz schnüf­feln? Und weil sie nicht erken­nen, dass Self­pu­bli­shing so weit vom Fan­dom-Klas­si­ker Fan­zine nicht ent­fernt ist? Oder sind sie ver­grätzt, dass wir heu­te in der Lage sind, Sto­ry­samm­lun­gen via Ama­zon groß­flä­chig unters Volks zu brin­gen, statt nur zwei Hand­voll hand­ge­klam­mer­ter nach Sprit rie­chen­der Umdruck-Hef­te ver­tei­len oder per Post ver­schi­cken zu kön­nen? War­um leh­nen Urge­stei­ne, die uns frü­her mit mehr oder weni­ger schlecht kopier­ten Fan­zines zwei­fel­haf­ten Inhalts gequält haben (die aber den­noch als Fan-Arbeit selbst­ver­ständ­lich lie­bens- und bemer­kens­wert waren), heu­te ande­re Fans ab, die eigent­lich genau das­sel­be tun?

Ich ver­ste­he es nicht. Ich ver­ste­he es wirk­lich nicht.

p.s.: Nein, es geht dies­mal nicht um den DPP, selbst wenn der sich auch jah­re­lang mit Hän­den und Füßen gegen Self­pu­bli­shing gewehrt hat.

Hea­der­bild Copy­right: Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Das ist ja gar keine Science Fiction! – Ein Kommentar

Ich habe es über die Jah­re immer wie­der mal ver­nom­men, zumeist von altern­den SF-»Fans«, die laut­stark die Ansicht ver­tre­ten, dass selbst­ver­ständ­lich »frü­her alles bes­ser war, und das doch alles kei­ne Sci­ence Fic­tion sei«. Frü­her, das ist ein nicht ganz genau zu bezif­fern­der Zeit­raum, aber eben nicht heu­te. Aber ich schwei­fe ab. Was habe ich genau ver­nom­men? Die zumeist auf­ge­bracht vor­ge­tra­ge­ne The­se, dass dies und jenes, oft Pop­kul­tur, in Wirk­lich­keit gar kei­ne Sci­ence Fic­tion sei, son­dern nur … irgend so ein Mist. Je nach Alter (es sind nach mei­ner Beob­ach­tung tat­säch­lich über­wie­gend die älte­ren SF-Anhän­ger), Geis­tes­zu­stand und Fana­tis­mus­le­vels des Vor­tra­gen­den wird ver­schie­de­nen Spiel­ar­ten der SF pau­schal abge­spro­chen, tat­säch­lich Sci­ence Fic­tion zu sein, in den meis­ten Fäl­len ohne inhalt­li­che Begrün­dung, son­dern nur mit irgend­wel­chen has­tig vor­ge­tra­ge­nen Schimpf­wor­ten, oder schwumm­ri­gen Schein­ar­gu­men­ten, die wenig durch­dacht erschei­nen. Ger­ne vor­ne­weg kri­ti­siert immer wie­der mal STAR WARS, heut­zu­ta­ge nimmt man sich bevor­zugt die diver­sen Spiel­ar­ten des Super­hel­den-Gen­res vor, aber sogar der Erfor­schungs- und Ent­de­ckungs­se­rie STAR TREK wird abge­spro­chen, tat­säch­lich SF zu sein. Weil? Wegen!

War­um? Die Begrün­dun­gen sind oft schwur­be­lig, fußen aber nicht sel­ten auf der mit zahl­rei­chen Aus­ru­fe­zei­chen vor­ge­brach­ten The­se, dass »das alles« nur »Fan­ta­sy« sei, und mit Wis­sen­schaft nichts zu tun habe. Und schließ­lich habe das Gen­re Sci­ence Fic­tion die »Wis­sen­schaft« im Titel und müs­se des­we­gen auf irgend­wel­chen wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen beru­hen.

VG Wort-Rückzahlungen: Karen Köhler versteht unser Rechtssystem nicht

eBook-Paragraph

In einem Kom­men­tar auf der Web­sei­te der Zeit wirft Autorin Karen Köh­ler Mar­tin Vogel ernst­haft vor, dass er durch sei­nen Rechts­streit Ver­la­ge zer­stö­ren wird. Ich muss es ganz offen sagen: Bei so einem Rechts­ver­ständ­nis wird mir schlecht. Vogel hat einen Rechts­ver­stoß gese­hen, von dem er per­sön­lich betrof­fen ist, und hat den kor­rek­ten Weg gewählt: Den durch die Instan­zen der Gerich­te. Und die haben Recht gespro­chen, und höchst­rich­ter­lich fest­ge­stellt, dass die Pra­xis der VG Wort-Aus­schüt­tung an Ver­la­ge rechts­wid­rig ist.

Rechts­wid­rig. Höchst­rich­ter­lich.

Das sind Voka­beln, die einem zu den­ken geben soll­ten, bevor man sich als Autorin vor den Kar­ren von Bör­sen­ver­ein und Co. span­nen lässt und einen Kom­men­tar ver­öf­fent­licht, der inhalt­lich der­ma­ßen dane­ben ist und das Opfer zum Täter machen soll.

Grund für den Arti­kel dürf­te sein, dass die VG Wort jetzt Rück­zah­lun­gen der rechts­wid­rig aus­ge­schüt­te­ten Beträ­ge ein­for­dert. Und das tun sie in kom­pro­miss­lo­ser Wei­se, die für mich abso­lut nicht nach­voll­zieh­bar ist. Selbst kleins­te Ver­la­ge sol­len sofort den gesam­ten, über Jah­re auf­ge­lau­fe­nen, Betrag über­wei­sen.

Man muss sich hier meh­re­re Fra­gen stel­len:

An ers­ter Stel­le natür­lich, war­um sich die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft so vehe­ment wei­gert, Stun­dungs- oder Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen anzu­bie­ten (Update: sie­he unten – ver­ant­wort­lich ist die Autoren­ver­samm­lung, bit­te den Rest des Arti­kels unter die­ser für mich neu­en Vor­aus­set­zung sehen). Man könn­te fast den Ein­druck gewin­nen, als wol­le man in vol­ler Absicht ein paar klei­ne Ver­la­ge über die Klin­ge sprin­gen las­sen, um zu zei­gen: »seht ihr, wir haben es doch gesagt!«. Die Gerichts­ur­tei­le geben in letz­ter Kon­se­quenz nicht her, dass es kei­ne Fle­xi­bi­li­tät bei der Rück­zah­lung geben könn­te, es wur­de allein die Aus­zah­lungs­pra­xis für rechts­wid­rig erklärt. Des­we­gen wie­der­ho­le ich mei­ne Fra­ge: War­um zeigt die VG Wort kei­ner­lei Ent­ge­gen­kom­men bei den Rück­for­de­run­gen? War­um gibt es kei­ne Här­te­fall­re­ge­lun­gen? Weil es ihnen zuviel Arbeit ist? Weil sie kon­kre­te Zie­le mit der star­ren Hal­tung ver­fol­gen (sie­he oben)? Mei­ner Ansicht nach könn­te man das Ver­hal­ten der VG Wort bei­na­he als mafi­ös bezeich­nen.

Eine wei­te­re Fra­ge ist: War­um hat man sei­tens des Bör­sen­ver­eins und der VG Wort jah­re­lang so getan, als sei das alles über­haupt kein Pro­blem und wer­de am Ende irgend­wie weg­ge­hen, statt sich und die Ver­la­ge auf den abseh­bar kom­men­den Ernst­fall vor­zu­be­rei­ten? Es hät­te kon­kre­te War­nun­gen geben müs­sen, sich durch Rück­la­gen auf Rück­zah­lun­gen ein­zu­stel­len, das hät­te über all die Jah­re, die das Ver­fah­ren läuft, bereits gesche­hen kön­nen. Statt­des­sen hat man medi­en­wirk­sam und pro­pa­gan­da­ar­tig die gan­ze Zeit kol­por­tiert, dass Vogel am Ende eh ver­lie­ren wird. Das war hoch gepo­kert und der Bluff ist am Ende geplatzt. Hät­ten VG Wort und Bör­sen­ver­ein statt »Hurra-Wir-Gewinnen!«-Tamtam nicht die Auf­ga­be gehabt, die Ver­la­ge rea­lis­tisch auf das vor­zu­be­rei­ten, was kommt? War­um ist das wei­test­ge­hend unter­blie­ben? Was ist von einem Ver­ein zu hal­ten, der sei­ne Mit­glie­der der­art falsch berät?

Nein, Mar­tin Vogel hat hier nicht mal einen Ansatz von Schuld, denn der hat das Rechts­sys­tem genutzt, und die­ses hat ihm durch alle Instan­zen das ihm zuste­hen­de Recht auch zuge­bil­ligt. Wenn Ver­la­gen und auch man­chen Autoren das nicht passt, kann ich das nach­voll­zie­hen, aber auch Ver­la­ge ste­hen nicht außer­halb des Rechts­sys­tems. Sie haben die Mög­lich­keit, auf den Gesetz­ge­ber Ein­fluss zu neh­men, oder es zumin­dest zu ver­su­chen, um Ände­run­gen her­bei­zu­füh­ren. Wenn Autoren wei­ter wol­len, dass Ver­la­ge mehr Geld bekom­men, steht es ihnen sogar ohne Geset­zes­än­de­run­gen frei, ent­spre­chen­de Ver­trä­ge mit ihren Ver­la­gen abzu­schlie­ßen.

An der nun kon­kret ent­stan­de­nen Mise­re vie­ler Klein­ver­la­ge hat in ers­ter Linie die VG Wort Schuld, indem sie kei­ne Mög­lich­keit zur Stun­dung oder Raten­zah­lung ein­räumt – aus Grün­den, die nur die Ver­ant­wort­li­chen bei der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft ken­nen. Die ver­ständ­li­che Wut soll­te sich gegen den die­je­ni­gen rich­ten, die die Zah­lun­gen nun kom­pro­miss­los ein­for­dern, und die sit­zen bei der VG Wort. Und man könn­te auch einen Groll gegen den Bör­sen­ver­ein hegen, der wider bes­se­ren Wis­sens jah­re­lang behaup­tet hat, dass Vogel nie­mals erfolg­reich sein wird.

Aber bit­te ver­sucht nicht, mit Pro­pa­gan­da­maß­nah­men das Opfer zum Täter zu machen.

Ich habe gro­ßes Ver­ständ­nis für die zum Teil pre­kä­re Situa­ti­on der Klein- und Kleinst­ver­la­ge. Und bin dafür, dass die Ver­ant­wort­li­chen für die­se Situa­ti­on deut­lich benannt wer­den: die­se sit­zen in mei­nen Augen im Vor­stand der VG Wort und ver­wei­gern ohne Anse­hen von Här­te­fäl­len jeg­li­che Stun­dun­gen und Raten­zah­lun­gen. Das ist der eigent­li­che Skan­dal. Wenn jemand gegen irgend­was pro­tes­tie­ren möch­te, dann soll­te er über­le­gen, ob die­ser Pro­test bei der VG Wort nicht erheb­lich bes­ser auf­ge­ho­ben ist, als gegen Mar­tin Vogel.

[Update:] Hol­ger Kli­e­man­nel kom­men­tiert auf Face­book:

Zu Dei­ner Fra­ge: »An ers­ter Stel­le na­tür­li­ch, war­um sich die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft so ve­he­ment wei­gert, Stun­­dungs- oder Ra­ten­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen an­zu­bie­ten.« Das hat­ten sie gemacht, wur­de jedoch auf der Haupt­ver­samm­lung von den anwe­sen­den Autoren blo­ckiert (müss­te jetzt mal die Unter­la­gen durch­fors­ten, irgend­wo im Brief der VG Wort steht »Stun­dungs­mög­lich­kei­ten, die die Lei­tung der VG Wort vor­ge­schla­gen hat, wur­den abge­lehnt.«). Vogel hat­te ja dazu auf­ge­ru­fen, dass Autoren Mit­glied wer­den um bei der Ver­samm­lung die­se Plä­ne zu ver­hin­dern.

Ich kor­ri­gie­re mich dem­nach inso­fern, dass nicht der Vor­stand der VG Wort ver­ant­wort­lich ist, son­dern die Autoren­ver­samm­lung der VG Wort.

Die neue Fassung des Buchpreisbindungsgesetzes – ein Kommentar

eBook-Paragraph

Beim Bör­sen­ver­ein und des­sen Mit­glie­dern herrsch­te zuerst ein­mal gro­ße Freu­de, wie man den ver­schie­de­nen Publi­ka­tio­nen online leicht ent­neh­men konn­te. Hat­te man es durch inten­si­ve Lob­by­ar­beit doch durch­ge­setzt, dass eBooks expli­zit ins Buch­preis­bin­dungs­ge­setz auf­ge­nom­men wur­den. Und das, obwohl man seit Jah­ren behaup­te­te, dass die­ses ohne­hin auch für elek­tro­ni­sche Bücher gel­te. Und man hat­te auch ein­deu­tig mit Abmah­nun­gen gedroht, soll­te ein Häre­ti­ker das anders sehen und von der wah­ren Leh­re abwei­chen. Doch so sicher scheint man sich dann selbst doch nicht gewe­sen sein, wenn man es den­noch für not­wen­dig hielt, die­se Geset­zes­än­de­rung her­bei­zu­füh­ren, die in der letz­ten Woche ver­ab­schie­det wur­de und am 1. Sep­tem­ber 2016 in Kraft tritt.

Aber wie es scheint, hat sich irgend­je­mand beim Dik­tie­ren der Ände­run­gen aufs Gröbs­te ver­tan. Oder viel­leicht hat ein Self­pu­blisher an den For­mu­lie­run­gen mit­ge­ar­bei­tet. Denn, oh Wun­der, eBooks von Self­pu­blishern sind aus­drück­lich vom neu­en Gesetz aus­ge­nom­men. Das kann nicht im Sin­ne des Bör­sen­ver­eins und sei­ner Mit­glie­der gewe­sen sein, denn die­se Aus­nah­me ver­schafft Self­pu­blishern deut­li­che Wett­be­werbs­vor­tei­le.

Man ist als Selbst­ver­le­ger nicht mehr gezwun­gen, dar­auf zu ach­ten, dass sei­ne Bücher auf allen Platt­for­men gleich viel kos­ten. Ab dem Datum des Inkraft­tre­tens sind auch »zahl´ was Du willst«-Angebote oder ‑Bund­les mög­lich, eben­so wie »zahl´ mit einem Tweet« oder ähn­li­che Model­le. Und das sowohl für eBooks wie für Print­bü­cher. Das ist aus Sicht der Self­pu­blisher natür­lich über­aus erfreu­lich – und ich kann mir vor­stel­len, dass das bei den Mit­glie­dern des Bör­sen­ver­eins eher für Heu­len und Zäh­ne­klap­pern sor­gen dürf­te. Man muss sich fra­gen, wie es sein konn­te, dass das so durch­rutsch­te? Hat man da bei der Lob­by tief und fest gepennt, dass das wäh­rend der Ent­wick­lung der Geset­zes­än­de­rung nicht auf­fiel? Hat­te man gehofft, die Poli­tik wer­de das schon rich­tig machen? Dabei weiß man doch, wie hand­werk­lich schlecht etli­che Geset­ze der letz­ten Jah­re sind.

Wie hand­werk­lich schlecht die Geset­zes­än­de­run­gen auch in ande­rer Hin­sicht sind, zeigt der neue Absatz über den »Letzt­ab­neh­mer in Deutsch­land«, der dazu füh­ren soll, dass aus­län­di­sche Ver­käu­fer das Buch­PrG nicht umge­hen kön­nen (wie das bis­her bei­spiels­wei­se gewis­se bri­ti­sche Anbie­ter taten). Nach Kom­men­ta­ren von Juris­ten, die ich las, ist durch die For­mu­lie­rung hier nicht der Wohn­sitz aus­schlag­ge­bend, son­dern wo sich die­ser Letzt­ab­neh­mer zum Zeit­punkt des Kaufs befin­det. Sprich: Bin ich im Urlaub, bei­spiels­wei­se in den Nie­der­lan­den, kann ich preis­ge­bun­de­ne Bücher mög­li­cher­wei­se güns­ti­ger bekom­men. Man muss sich fra­gen, wie das durch­ge­setzt wer­den soll? Mit­tels Geo­lo­ca­ti­on? Das wäre pri­ma, ich bin Nut­zer eines VPN-Diens­tes, mit dem ich schein­bar aus einer Men­ge von Län­dern im Inter­net unter­wegs sein kann … Und bevor jetzt wie­der irgend­ein Schlau­mei­er lamen­tiert: Nein, die Nut­zung von VPNs ist nicht nur völ­lig legal, son­dern auch für man­che Anwen­dun­gen tech­nisch unab­ding­bar not­wen­dig.

Damit könn­te ich preis­ge­bun­de­ne Bücher güns­ti­ger erwer­ben, weil ich den Anschein erwe­cke, kein Käu­fer aus Deutsch­land zu sein.

Und selbst wenn die Inter­pre­ta­ti­on falsch wäre, und doch der Wohn­ort des Kun­den gilt: Wer will mich denn dar­an hin­dern, eine Aus­lands­adres­se als Haupt­an­schrift beim Online­shop zu hin­ter­le­gen, und dann an eine abwei­chen­de Zweit­adres­se in Deutsch­land lie­fern zu las­sen? Wie­der ein­mal – und wie so oft – hat der Gesetz­ge­ber die Mög­lich­kei­ten des #neu­lands völ­lig über­se­hen. Alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten …

Abschlie­ßend ist die Zemen­tie­rung des fos­si­len Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes in mei­nen Augen der fal­sche Weg, weil hier eine kar­tell­ar­ti­ge Struk­tur gesetz­lich unter­stützt wird. Die Argu­men­ta­ti­on, dass die Buch­preis­bin­dung auch Nischen­pro­duk­te ermög­li­che, ist ohne­hin eine Lächer­li­che, wenn man sich ansieht, was die Publi­kums­ver­la­ge so an bil­li­gem und mies lek­to­rier­tem Mas­sen­müll auf den Markt pum­pen. Auch der Hin­weis auf kul­tu­rel­le Viel­falt zieht mei­ner Ansicht nach nicht im Gerings­ten. Wenn dem so wäre, müss­te es auch Preis­bin­dungs­ge­set­ze für Musik, Fil­me oder Com­pu­ter­spie­le geben. Die gibt es aber nicht und man kann nicht sagen, dass es bei die­sen Medi­en kei­ne Viel­falt gäbe – sogar ganz im Gegen­teil.

So wer­den wir aber wei­ter mit die­sem unzeit­ge­mä­ßen Gesetz leben müs­sen. Dass die Self­pu­blisher davon aus­ge­nom­men wur­den, erfreut mich dann aber doch – das kann man fast pro­gres­siv nen­nen, auch wenn es mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nur ein Ver­se­hen war.

Kor­rek­tur: Nur eBooks von Self­pu­blishern fal­len offen­bar nicht unter die Buch­preis­bin­dung, für Print­bü­cher gilt sie. Mein Feh­ler. Und natür­lich völ­lig dane­ben, war­um die­se Unter­schei­dung? Der ent­spre­chen­de Pas­sus steht nicht im Gesetz selbst, son­dern in der Begrün­dung zum Gesetz, die Gerich­te eben­falls zur Inter­pre­ta­ti­on her­an­zie­hen.

Gra­fik von mir, CC BY-NC-SA

Kommentar: CBS und die übernächste Generation von STAR TREK

neuestartrekserie

Kürz­lich ging ein Rau­schen durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald. Nach lan­ger Abs­ti­nenz (2005 ende­te ENTERPRISE) soll es end­lich wie­der eine neue STAR TREK-Fern­seh­se­rie geben, kurz nach dem 50. Jubi­lä­um des Fran­chise. Das führ­te allent­hal­ben zu Freu­de, auch wenn noch völ­lig unklar ist, wie die­se Serie aus­se­hen wird, ob sie bei­spiels­wei­se in der Prime-Zeit­li­nie spielt (für Unwis­sen­de: Das ist die der Fern­seh­shows im Gegen­satz zum J.J. Abrams-Reboot im Kino, die in einer par­al­le­len Rea­li­tät statt­fin­det). Die Chan­ce dar­auf, ins Uni­ver­sum der bis­he­ri­gen STAR TREK-Seri­en zurück­zu­keh­ren, steht nicht schlecht, da CBS nur die Rech­te an Fern­seh­se­ri­en hat, nicht aber die an Kino­fil­men. Die­se merk­wür­di­ge Gemenge­la­ge ent­stand durch die Tren­nung von CBS und Para­mount in unter­schied­li­che Fir­men.

Auf der offi­zi­el­len Sei­te start​rek​.com hieß es aller­dings ein­deu­tig:

The new tele­vi­si­on series is not rela­ted to the upco­ming fea­ture film Star Trek Bey­ond which is sche­du­led to be dis­tri­bu­ted by Para­mount Pic­tures in sum­mer 2016.

Das könn­te bedeu­ten, dass die neue Serie nicht im Reboot-Uni­ver­sum spielt.

Eigent­lich möch­te ich aller­dings auf etwas ganz ande­res hin­aus. CBS will die ers­te Fol­ge ganz nor­mal im US-Fern­se­hen zei­gen, um anzu­fi­xen. Die fol­gen­den Epi­so­den sol­len aller­dings aus­schließ­lich auf dem haus­ei­ge­nen Strea­ming­dienst CBS All Access gezeigt wer­den. Dabei fragt man sich aller­dings, was die bei CBS für Dro­gen neh­men, denn man bezahlt dort monat­li­che Kos­ten und bekommt trotz­dem auch noch Wer­bung nicht nur zwi­schen den Sen­dun­gen, son­dern auch noch mit­ten drin. Man muss sich fra­gen, ob die Ame­ri­ka­ner gewillt sind, dafür Geld aus­zu­ge­ben, zumal kon­kur­rie­ren­de Anbie­ter das nicht so machen.

Und: Für die inter­na­tio­na­len Fans ist das eine eher schlech­te Nach­richt, denn CBS All Access gibt es nur in den USA – und es ist nicht zu erwar­ten, dass der Dienst auf ande­re Län­der aus­ge­wei­tet wer­den wird. Ste­hen die inter­na­tio­na­len Fans damit im Regen?

In der offi­zi­el­len Ankün­di­gung kann man lesen:

»Every day, an epi­so­de of the Star Trek fran­chise is seen in almost every coun­try in the world,« said Arman­do Nuñez, Pre­si­dent and CEO, CBS Glo­bal Dis­tri­bu­ti­on Group. »We can’t wait to intro­du­ce Star Trek’s next voya­ge on tele­vi­si­on to its vast glo­bal fan base.«

Das könn­te aller­dings dar­auf hin­deu­ten, dass man die Show auch gleich inter­na­tio­nal ver­mark­ten möch­te. Denk­bar wären hier Net­flix oder Ama­zon. Bei letz­te­rem kann man ja jetzt schon diver­se US-Seri­en sofort nach der Aus­strah­lung jen­seits des gro­ßen Teichs auch in Deutsch­land anse­hen, bei­spiels­wei­se FLASH oder GRIMM.

CBS soll­te sich über eins im Kla­ren sein: Tun sie das nicht, und las­sen die Show tat­säch­lich nur auf All Acess lau­fen, oder lizen­sie­ren sie erst deut­lich ver­spä­tet inter­na­tio­nal, dürf­ten die ille­ga­len Down­loads die Rekor­de von GAME OF THRONES bre­chen.

Pro­mo­gra­fik Copy­right start​rek​.com

Kommentar: Das Adobe-DRM-Debakel

Logo Readers Against DRM

Dass har­te DRM-Maß­nah­men Mist sind und aus­schließ­lich ehr­li­che Kun­den bestra­fen, hat die Musik­in­dus­trie bereits vor Jah­ren auf die har­te Tour erfah­ren müs­sen. Die­se gab dann irgend­wann ihre Evo­lu­ti­ons­re­sis­tenz auf und ver­zich­te­te dar­auf. Seit­dem brum­men digi­ta­le Musik­ver­käu­fe. Weni­ger gesun­den Men­schen­ver­stand zeigt die kon­ser­va­ti­ve Buch­bran­che, in der viel zuvie­le Ver­la­ge Kopier­schutz­maß­nah­men immer noch für das Ei des Kolum­bus hal­ten, und eine mei­ner Ansicht nach völ­lig über­zo­ge­ne Para­noia gegen­über irgend­wel­chen »Buch­pi­ra­ten« pfle­gen.

Nun ist es also pas­siert: Ado­be bringt eine neue Ver­si­on von Digi­tal Edi­ti­ons her­aus und das führt erwar­tungs­ge­mäß zu Pro­ble­men. eRea­der für die es kei­ne Firm­ware-Updates mehr geben wird, sind raus, man wird sie zum Lesen von eBooks, die mit ADE3 geschützt sind nicht mehr nut­zen kön­nen. Aktu­el­le Lese­ge­rä­te benö­ti­gen mög­li­cher­wei­se Firm­ware­up­dates, von denen man nicht weiß, wie schnell sie kom­men wer­den. Oder ob die­se jemals erschei­nen.

Pikant in die­sem Zusam­men­hang auch: Kürz­lich erst wur­den Ado­be hau­fen­wei­se Daten­sät­ze ent­wen­det, man spricht von bis zu 150 Mil­lio­nen Kun­den­da­ten, die auf­grund mög­li­cher­wei­se schlecht gesi­cher­ter Ser­ver des Anbie­ters Kri­mi­nel­len in die Hän­de fie­len. Dar­un­ter eben auch die Daten von Kun­den, die man nur des­we­gen genö­tigt hat, ein Ado­be-Kon­to ein­zu­rich­ten, damit die­se eBooks lesen kön­nen, die mit dem DRM der Fir­ma geschützt sind. Unfass­bar. Auch hier soll­te die Buch­bran­che drin­gend mal in sich gehen und dar­über nach­den­ken, wie­viel Ver­ant­wor­tung sie in die­ser Cau­sa mit­zu­tra­gen hat.

Was mich dar­an am meis­ten belus­tigt: Seit Mona­ten, wenn nicht Jah­ren, schießt die Bran­che mit zahl­lo­sen mehr oder weni­ger halt­lo­sen Argu­men­ten gegen den Anti­chris­ten Ama­zon. Statt nun aber dafür zu sor­gen, dass man kun­den­freund­li­cher und beque­mer wird als der Online­rie­se, treibt man den eBook-Leser mit untaug­li­chen, durch Update defek­te und ver­mut­lich ohne­hin dem­nächst obso­le­ten DRM-Maß­nah­men (»unknack­bar« – dar­an glau­be ich nicht) gera­de­zu ins Kind­le-Öko­sys­tem, wo zwar eben­falls ein Kopier­schutz vor­han­den sein kann, der Kun­de aber in der Nut­zung nichts davon bemerkt.

Wenn es die Buch­bran­che ernst damit meint, (nicht nur) in Sachen eBooks eine ernst­zu­neh­men­de Alter­na­ti­ve zu Ama­zon wer­den zu wol­len, dann soll­te sie die lächer­li­chen, kun­den­feind­li­chen DRM-Spiel­chen sofort ein­stel­len. Unter ande­rem. Aber die zahl­lo­sen ande­ren Defi­zi­te sind hier nicht das The­ma.

[cc]

Gra­fik von Re­a­ders Bill of Rights, CC BY SA

Vom Taschenbuch zum Paperback – Evolution oder Abzocke?

Bücher

(Sechs­te Un­ter­bre­chung der Som­mer­pause, Anm. d. Red.)

In den letz­ten Tagen wird in ein­schlä­gi­gen Medi­en, die sich mit dem Buch­markt befas­sen gemel­det, dass die Pro­duk­ti­on von Taschen­bü­chern der Publi­kums­ver­la­ge deut­lich zurück geht. Genannt wer­den bei­spiels­wei­se Zah­len von nicht uner­heb­li­chen 18% unter Vor­jah­res­ni­veau. Auf den ers­ten Blick scheint das nicht ver­wun­der­lich, denn das eBook knab­bert selbst­ver­ständ­lich ins­be­son­de­re am Taschen­buch­markt. Den­noch: ange­sichts der kol­por­tier­ten Absatz­zah­len in Sachen eBook kann die­ses nicht der maß­geb­li­che Grund für den gedros­sel­ten Out­put der Ver­la­ge sein.

Aber auch die Lösung wird gleich mit­ge­lie­fert: die Ver­la­ge stei­gen um auf soge­nann­te »Paper­backs«, das sind im Prin­zip nur etwas grö­ße­re und mini­mal auf­we­ni­ger gestal­te­te Taschen­bü­cher (im Eng­li­schen ist Paper­back ein­fach nur das Wort für Taschen­buch). Und die ver­kauft man deut­lich teu­rer, weil sie ja ver­meint­lich »wer­ti­ger« sind, obwohl auch nix ande­res drin steht, als in den Taschen­buch-Cou­sins.

Das ist ein Klas­si­ker im neu­en Gewand: auch frü­her schon hat man durch grö­ße­re Schrift­ar­ten oder mehr Durch­schuss Platz geschun­den, um aus eigent­lich mick­ri­gen Heft­chen beein­dru­cken­de Wäl­zer zu machen, die man dann zum dop­pel­ten Preis ver­kau­fen konn­te. Oder hat eng­li­sche Roma­ne so auf­ge­bla­sen, dass man aus einem Band zwei machen konn­te – und dar­an gleich dop­pelt ver­dien­te. Pro­mi­nen­tes­tes Bei­spiel ist hier GAME OF THRONES, eine mei­ner frü­he­ren Begeg­nun­gen damit war die deut­sche Fas­sung der DRA­GON­LAN­CE-Roma­ne wei­land bei Gold­mann. Die Aus­flüch­te und Erklä­rungs­ver­su­che  der Ver­la­ge sind viel­fäl­tig: auf­grund der Über­set­zung wür­den die Tex­te län­ger und die Bücher wären dann nicht mehr ergo­no­misch ist die meist genutz­te Aus­re­de. Das könn­te man durch Anpas­sun­gen im Satz leicht umge­hen und wenn ich mir so man­chen Zie­gel­stein anse­he, scheint das auch nur manch­mal zu stö­ren.

Jetzt steigt man also gleich auf ein neu­es Buch­for­mat um und ser­viert den glei­chen, alten Text­wein in ver­meint­lich neu­en Paper­back-Schläu­chen, die eben nur deut­lich teu­rer sind.

Eigent­lich könn­te es einem Recht sein. War­um? Weil das mei­ner Ansicht nach dem eBook als Taschen­buch-Alter­na­ti­ve wei­te­ren Vor­schub leis­ten wird. Wobei man sich natür­lich dar­über im Kla­ren sein muss, dass damit auch die eBook-Fas­sun­gen teu­rer wer­den, denn deren Prei­se legen die Ver­la­ge ja meist nach den Ver­kaufs­prei­sen der Print­aus­ga­ben unver­schämt hoch fest. Letzt­end­lich darf man aber davon aus­ge­hen, dass der Leser die Zeche zahlt und Mehr­ein­nah­men durch die höhe­ren Prei­se noch nicht ein­mal bei den Autoren ankom­men, denn die Ver­la­ge dürf­ten mit höhe­ren Her­stel­lungs­kos­ten für die Paper­backs argu­men­tie­ren. Ver­lie­rer sind neben den Ver­la­gen somit mal wie­der alle.

Als Quint­essenz bleibt eine Bin­sen­weis­heit: es geht weder um die Leser, noch um die Stof­fe, noch die Autoren, son­dern ein­zig dar­um, Koh­le zu machen. Man könn­te aber wenigs­tens ver­su­chen, uns nicht der­art offen­sicht­lich abzu­sei­hen, oder?

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Bild: Bücher von Nor­dic Co-ope­ra­ti­on web­site (nor​den​.org), aus der Wiki­pe­dia, CC BY

Die Süddeutsche Zeitung und die Typografie im eBook

Typografie

oder:

Gesun­des Halb­wis­sen

 

Nach­dem es sich inzwi­schen auch bis zum letz­ten Nörg­ler her­um­ge­spro­chen hat, dass das eBook ein Erfolgs­mo­dell ist, suchen die Kri­ti­ker nach neu­en Grün­den, uns die elek­tro­ni­sche Lek­tü­re madig zu machen. In letz­ter Zeit sehe ich an ein­schlä­gi­gen Orten Tex­te, die monie­ren, dass die Typo­gra­fie bei eBooks auf der Stre­cke bleibt. Oft­mals erkennt man dabei nur auf den zwei­ten Blick, dass die­se Kri­tik von Tot­holz-Ver­le­gern stammt, oder Typo­gra­fen, die sich mit Web­tech­ni­ken und flui­den Lay­outs nicht aus­ken­nen und starr­sin­nig auf Print behar­ren.

Aktu­ell fin­det sich in einem Online-Able­ger der Süd­deut­schen Zei­tung namens jetzt​.de (das soll wohl irgend­wie ein modern gemein­ter Zweit­auf­tritt oder sowas sein, es geht da um die The­men »Macht«, »Sex«, »Job«, »Kul­tur«, »Tech­nik«, »Leben« – in die­ser Rei­hen­fol­ge. WTF?) ein Arti­kel zum The­ma Typo­gra­fie in eBooks und im Gro­ßen und Gan­zen wird … gemault. Dar­an wäre erst ein­mal nichts Schlim­mes, das tue ich hier auch immer wie­der mal, neu­deutsch nennt man das einen Rant. In die­sem Arti­kel der Süd­deut­schen stol­pert man aller­dings stän­dig über Aus­sa­gen, die aus dem Zusam­men­hang geris­sen oder schlicht falsch sind. Damit nie­mand dumm ster­ben muss, gehe ich auf ein paar davon ein und kom­men­tie­re sie.

Bandits Kommentar: Ein guter Tag zum Ärgern

Erst war es ein ver­bar­ri­ka­dier­tes Hoch­haus. Es folg­te der in sich geschlos­se­ne Kos­mos eines Flug­ha­fens. Dann kam der ver­damm­te Ste­ven Sea­gal, der auf die­sen Zug auf­sprang und einen Ter­ro­ris­ten abschlach­ten­den Ein­zel­kämp­fer auf einem von der Außen­welt abge­schnit­ten Schiff gab. Eine Idee, an der die DIE-HARD-Pro­du­zen­ten als zwei­te Fort­set­zung arbei­te­ten, und dann in die Ton­ne tre­ten konn­ten. Schma­rot­zer Sea­gal roch den Bra­ten und sprang erneut auf den Zug auf, um in einem fah­ren­den Zug Ter­ro­ris­ten zu töten. Die DIE-HARD-Pro­du­zen­ten war­fen ein neu­es Kon­zept ins Spiel, in dem man den abge­half­ter­ten Cop John McCla­ne auf ter­ro­ris­ti­sche Schnit­zel­jagd durch den Groß­stadt­dschun­gel jagt. Im fünf­ten Teil ist es jetzt Mos­kau, und es macht den Film auch nicht bes­ser.

Die Zeit: »Raubkopien machen CLOUD ATLAS kaputt«

In der Zeit schwa­dro­niert eine Redak­teu­rin in einem läng­li­chen Arti­kel mit dem Titel »Film­pi­ra­ten: Auf­nah­me läuft!« dar­über, dass der Film CLOUD ATLAS durch Raub­ko­pien kaputt gemacht wur­de und nutzt dabei eine welt­fer­ne und/​oder frag­wür­di­ge Argu­men­ta­ti­on, die einem die Schu­he aus­zieht. Sie lässt zahl­lo­se Fak­ten kom­plett außer Acht und führt den Flop auf Pira­te­rie zurück … und das obwohl die ers­ten Rips erst auf­tauch­ten, nach­dem der Film auf allen rele­van­ten Märk­ten bereits gestar­tet war. Und obwohl ande­re Fil­me trotz vor­han­de­ner Rips im Netz hohe drei­stel­li­ge Mil­lio­nen­um­sät­ze ein­fah­ren …

Ich muss gar kei­nen aus­führ­li­chen Kom­men­tar dazu schrei­ben, denn das hat Thors­ten Dewi auf wort​vo​gel​.de bereits getan:

So, wie ich das sehe, bas­telt Pro­du­zent Ste­fan Arndt an sei­ner eige­nen Legen­de, um das Ver­sa­gen von CLOUD ATLAS zu recht­fer­ti­gen – und eine Jour­na­lis­tin hat sich für den inti­men Ein­blick in die Sze­ne genau die­se Nar­ra­ti­ve füt­tern las­sen, ohne sie je zu hin­ter­fra­gen. Hand­werk­lich sau­ber geschrie­ben, exzel­lent recher­chiert, aber abso­lut unse­ri­ös und frag­wür­dig in den Schluss­fol­ge­run­gen.

Es wird nicht ein­mal die Fra­ge gestellt, ob der Film ein­fach sein Publi­kum ver­fehlt hat, ob das Markt­ing falsch war, ob nicht alle Betei­lig­ten zu besof­fen von ihrer eige­nen Bril­lanz waren. Nein, es waren die Raub­ko­pien. Die sind schuld.

Den kom­plet­ten Arti­kel fin­det der geneig­te Leser auf wort​vo​gel​.de und man soll­te ihn gele­sen haben, um zu ver­ste­hen, mit wel­chen in mei­nen Augen halt­lo­sen Behaup­tun­gen die Zeit argu­men­tiert.

Wer sich wun­dert, war­um hier ein Link zum Zeit-Arti­kel fehlt: Leis­tungs­schutz­recht.

Update: auch Jens Scholz beschäf­tigt sich mit dem The­ma.

Update (08.03.2013): Die Zeit muss­te den Arti­kel auf­grund einer gericht­li­chen Anord­nung löschen. Eine zitier­te Wis­sen­schaft­le­rin hat sich erfolg­reich gegen fal­sche Unter­stel­lun­gen gewehrt. Wei­te­re Details fin­den sich bei Ste­fan Nig­ge­mey­er:

Es ist eine kal­ku­lierte Ruf­schä­di­gung, die die »Zeit« hier vor­nimmt. Sie unter­stellt, dass Goog­le Ein­fluss hat auf die For­schung des Hum­boldt-Insti­tu­tes — obwohl die Kon­struk­tion der Finan­zie­rung des­sen Unab­hän­gig­keit sicher­stel­len soll. Sie unter­stellt, dass die renom­mierte Wis­sen­schaft­le­rin Hof­mann sich von Goog­le hat kau­fen las­sen und bestell­te wis­sen­schaft­li­che Ergeb­nisse lie­fert.

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Pos­ter­mo­tiv CLOUD ATLAS Copy­right War­ner Bros. & Focus Fea­tures

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