Erstes Poster: RIDDICK

Über­ra­schen­der­wei­se kommt das ers­te Pos­ter zum drit­ten Teil der Rei­he von SF-Fil­men um den von Vin Die­sel dar­ge­stell­ten Krie­ger Richard B. Rid­dick aus Frank­reich. Wann der Film in den USA star­tet ist noch nicht bekannt, eben­so wenig wie der deut­sche Start­ter­min. IMDB lis­tet aller­dings den 20. bzw. 21. Novem­ber 2013 für die Nie­der­lan­de und Bel­gi­en.

Neben Die­sel spie­len in RIDDICK: DEAD MAN STALKING unter ande­rem Karl Urban (STAR TREK, DREDD), Katee »Star­buck« Sack­hoff (BATTLESTAR GALACTICA) und Roul Tru­ji­l­lo, Regie führt wie von bei PITCH BLACK und CHRONICLES OF RIDDICK David Two­hy.

Pro­mo­pos­ter RIDDICK Copy­right Lions­gate, One Race Pro­duc­tions, Radar Pic­tures

Amazon Publishing Europe startet im Frühjahr 2013

Wie der Buch­re­port berich­tet, star­tet Ama­zon im Früh­jahr 2013 eine euro­päi­sche Depen­dance sei­ner Ver­lags­schie­ne unter dem Namen »Ama­zon Publi­shing Euro­pe«. Sitz wird nicht ganz uner­war­tet Luxem­burg sein. Damit dürf­te wei­te­res Heu­len und Zäh­ne­klap­pern bei der hie­si­gen Ver­lags­bran­che ein­her gehen, denn unter ande­rem macht Ama­zon den Autoren bei wei­tem bes­se­re Ange­bo­te, was die Tan­tie­men angeht, als »her­kömm­li­che« Ver­la­ge.
Erst ein­mal geht es haupt­säch­lich um eng­lisch­spra­chi­ge Bücher, die in Euro­pa ver­kauft wer­den sol­len, es wur­de aller­dings auch aus­drück­lich aus­ge­sagt, dass Ama­zon sei­ne US-Titel ins Deut­sche über­set­zen und hier ver­mark­ten will, damit wur­de sogar bereits im Juli begon­nen.

Noch inter­es­san­ter ist dar­an aller­dings mei­ner Ansicht nach, dass sich Ama­zon auch um deut­sche Autoren bemüht, um deren Wer­ke ins Eng­li­sche zu über­set­zen und dann in den USA (und viel­leicht sogar welt­weit) zu ver­trei­ben. Das ist eine höchst inter­es­san­te Nach­richt, denn bis­her waren US-Ver­la­ge (wahr­schein­lich aus eher chau­vi­nis­ti­schen Grün­den) fast nie an Autoren aus Deutsch­land oder ande­ren, nicht eng­lisch­spra­chi­gen, euro­päi­schen Staa­ten inter­es­siert. Der Absatz­markt ist aber in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten immens grö­ßer als bei uns – und es könn­ten sich auf die­sem Wege neue, bis­lang nicht erschlos­se­ne Märk­te und Leser für hie­si­ge Autoren auf­tun. Denn ich gehe davon aus, dass trotz der über­heb­li­chen Ableh­nung durch die nam­haf­ten Ver­la­ge jen­seits des gro­ßen Teichs durch­aus Inter­es­se an euro­päi­schen Autoren und Stof­fen bestehen dürf­te. Letzt­end­lich ist es dem Leser egal, wo der Autor wohnt, der die unter­halt­sa­me Lek­tü­re der eige­nen Wahl ver­fasst hat, solan­ge die­se unter­hält und gefällt.

Es wird abzu­war­ten sein, wel­che Kri­te­ri­en Ama­zon Publi­shing Euro­pe ansetzt, um Autoren anzu­neh­men und sie zu even­tu­ell über­set­zen. Eben­falls wird es inter­es­sant sein, zu sehen, wel­che Prei­se für Lek­to­rat und Über­set­zung ange­sagt wer­den. Wie immer bei Ama­zon gehe ich aller­dings davon aus, dass sie die deut­sche Bran­che zum Schnau­ben bin­gen wer­den.

Für Gen­re-Fans ist das ins­be­son­de­re des­we­gen inter­es­sant, weil Ama­zon in den USA auch einen eige­nen Ver­lag spe­zi­ell für Sci­ence Fic­tion und Fan­ta­sy hat, mög­li­cher­wei­se wer­den auch Wer­ke dar­aus über­setzt bei uns erschei­nen.

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Logo Ama­zon Publi­shing Copy­right Ama­zon

Bombenbesetzung für NEVERWHERE-BBC-Hörspiel

NEVERWHERE war eine BBC-Fern­seh­se­rie von von Neil Gai­man aus dem Jahr 1996, die die­ser dann auch in einen Roman umsetz­te. Bei­de erzäh­len die Geschich­te des Geschäfts­man­nes Richard May­hew, der ein mys­te­riö­ses jun­ges Mäd­chen namens Door ret­tet, als sie ihm blu­tend und geschwächt vor die Füße stol­pert. Kurz dar­auf wird sie erneut ange­grif­fen – von offen­bar nicht­mensch­li­chen Ass­as­si­nen. May­hew muss fest­stel­len, dass es eine par­al­le­le Welt namens »Lon­don Below « gibt, die »neben« der bri­ti­schen Haupt­stadt exis­tiert – und in die es ihn ver­schlägt.

NEVERWHERE gehört zu Gai­mans belieb­tes­ten Geschich­ten, eine Mischung aus Mär­chen, Roman­ze, Kri­mi­nal­ge­schich­te und Mys­tery. Die wird nun – eben­falls von der BBC – in ein Hör­spiel umge­setzt. Das wäre allein schon eine erfreu­li­che Mel­dung für Gai­man-Fans, die Beset­zung lässt den Fan ob der Namen dar­in aller­dings sab­bern:

James McA­voy (X‑MEN: FIRST CLASS) – Richard May­hew

Nata­lie Dor­mer (GAME OF THRONES) – Door

David Hare­wood (HOMELAND, DOCTOR WHO) – Mar­quis de Cara­bas

Sophie Oko­n­edo (DOCTOR WHO) – Hun­ter

Bene­dict Cum­ber­batch (SHERLOCK, STAR TREK: INTO DARKNESS) – The Angel Isling­ton

Romo­la Garai (THE HOUR) – Jes­si­ca

Antho­ny Ste­wart Head (BUFFY) – Croup

Lucy Cohu (TORCHWOOD) – Lamia

Ber­nard Crib­bins (DOCTOR WHO) – Old Bai­ley

Chris­to­pher Lee (ja, genau der) – Earl of Earl’s Court

Die Infor­ma­ti­on stammt von Paji​ba​.com, wer die Sei­te auf­sucht, wird dort auch Bil­der der Schau­spie­ler fin­den, falls er sich unter den Namen nichts vor­stel­len kann. Was ich mir bei eini­gen der Namen nun wie­der nicht vor­stel­len kann … ;)

Laut Neil Gai­man soll das Hör­spiel inner­halb der ers­ten vier Mona­te des Jah­res 2013 aus­ge­strahlt wer­den. Wohl dem, der den BBC-iPlay­er instal­liert hat. Wird doch mal Zeit, dass ich mir die Fern­seh­se­rie anse­he (die wur­de mei­nes Wis­sens hier nie gezeigt, die DVD bekommt man nur als Import), auch der Roman liegt schon seit der Jung­stein­zeit hier unge­le­sen her­um.

Vie­len Dank an Mir­ko Schroe­der für den Hin­weis!

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DVD-Cover NEVER­WHE­RE-TV-Serie Copy­right BBC, nur als UK-Import erhält­lich

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Ein neues Science Fiction-Blog sucht Mitstreiter

Für ein zu grün­den­des SF-Blog, das sich the­ma­tisch mit Sci­ence Fic­tion aus­ein­an­der set­zen soll, sucht Betrei­ber Nils Mül­ler noch nach Mit­strei­tern, also genau­er gesagt: Mit­schrei­bern.

Auf die Idee ist Nils nach eige­nem Bekun­den gekom­men, da es nach sei­ner Sicht kei­ne deut­schen Blogs gibt, die sich über Rezen­sio­nen hin­aus ins­be­son­de­re mit der aktu­el­len SF befas­sen und dabei auch gera­de den eng­lisch­spra­chi­gen Raum nicht außer acht las­sen. Er schreibt:

Auch wenn ich noch kein kon­kre­tes Kon­zept habe, schwebt mir eine Sei­te vor, auf der sich aktu­el­le Mel­dun­gen aus dem deutsch– und englis­chsprachi­gen Raum eben­so fin­den, wie Kolum­nen zum Stand und der Entwick­lung des Gen­res, Inter­views, Überblick­sar­tikel, Kom­mentare, Lese-Emp­feh­lun­gen, hochw­er­tige Fund­stücke und vielle­icht Essays über mög­li­che zukün­ftige Entwick­lun­gen. Auch einen Pod­cast oder Kurz­ge­schich­ten kön­nte ich mir mit­tel­fristig gut vor­stel­len.

Ich kann gar nicht sagen, wie groß­ar­tig ich das fin­de. Infor­ma­tio­nen zu deut­schen Ver­öf­fent­li­chun­gen fin­det man ja hier­zu­lan­de zuhauf, aber Neu­ig­kei­ten zu eng­lisch­spra­chi­gen Publi­ka­tio­nen und Medi­en sind oft spär­lich gesäht (und dage­gen die Infos im »eng­li­schen« Web über­bor­dend und schwer über­schau­bar – eine Vor­se­lek­ti­on wäre schon pri­ma), des­we­gen ist das eine Idee, die ich super fin­de und eine Sei­te, die ich im Auge behal­ten wer­de. Ich bin sehr gespannt, was aus dem Pro­jekt wird und wün­sche alles Gute!

Wer also Inter­es­se dar­an hat, Nils zu unter­stüt­zen, wirft einen Blick auf sei­ne Web­sei­te »Wel­ten­kreu­zer« und fin­det dort Kon­takt­mög­lich­kei­ten.

[Update:] Roland aka Nerd­licht hat mich dan­kens­wer­ter­wei­se dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Wel­ten­kreu­zer Nils´ pri­va­tes Blog ist, das SF-Blog wird anders hei­ßen. Ich habe die­sen Arti­kel ent­spre­chend kor­ri­giert.

Hea­der­gra­fik: Space by Swee­tie 187 (CC BY), Logo »Wel­ten­kreu­zer« Copy­right Nils Mül­ler

Börsenverein und Buchpreisbindung für Selfpublisher: es wird kafkaesk …

Das The­ma »gilt die Buch­preis­bin­dung für Self­pu­blisher?« hat­ten wir ja hier und anders­wo im Web in den letz­ten Tagen bereits des Öfte­ren (z.B. auch auf lite​ra​tur​ca​fe​.de). Die letz­te Aus­sa­ge aus der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins mir gegen­über – die auf mei­ne Anfra­ge hin gemacht wur­de, nach­dem im Stan­dard­werk »Kom­men­tar zum Buch­preis­bin­dungs­ge­setz« stand, dass die­se nicht für Self­pu­blisher gilt – lau­te­te erst am ver­gan­ge­nen Frei­tag wie folgt (Aus­zug):

Bis­lang wa­ren Bü­cher aus Selbst­ver­la­gen nicht preis­ge­bun­den, weil Sie (sic!) im Buch­han­del kei­ne Rol­le spiel­ten und da­her nicht »buch­han­dels­ty­pisch« wa­ren. Nun er­le­ben wir ge­rade, dass bei E‑Books vie­le »Selbst­ver­le­ger« mit Ih­ren (sic!) Bü­chern bei Ama­zon, Apple und ähn­li­chen Platt­for­men nicht un­er­heb­li­che Ver­kaufs­zah­len ge­ne­rie­ren. Da­mit ändert sich wohl ge­rade auch die Ant­wort auf die Fra­ge der Buch­han­dels­ty­pi­zi­tät. Die Preis­bin­dungs­treu­hän­der stre­ben da­her vor­aus­schau­end eine Re­ge­lung an, wo­nach Selbst­ver­le­ger, die ihre E‑Books über In­ter­net– Groß­buch­händ­ler an­bie­ten, die Prei­se ein­heit­lich fest­le­gen müs­sen.

Die SF-Autorin Myra Çakan hat nun ges­tern in ähn­li­cher Cau­sa beim Bör­sen­ver­ein nach­ge­fragt und eine anders lau­ten­de Aus­kunft bekom­men, die sie in ihrem Blog wie­der­gibt:

Dazu sagt die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins, dass es sich hier­bei um eine Regel han­delt, die aus der Zeit von vor KDP etc… stammt. Wer sei­ne Bücher einer gro­ßen Käu­fer­schicht zur Ver­fü­gung stellt, also sei­ne Titel über Ama­zon und ande­re Platt­for­men ver­treibt, ist ver­le­ge­risch tätig.

Ja was denn nun? Mir gegen­über wird ein­deu­tig aus­ge­sagt, dass »man eine Rege­lung anstrebt«, das impli­ziert, dass es der­zeit kei­ne gibt – es sei denn, man hät­te seit Frei­tag mal schnell eine erfun­den und vor allem imple­men­tiert, was ich nicht glau­be. Dann erneut der Hin­weis auf KDP. Zum einen inter­es­sant, dass das auf ein­mal eine Kon­kur­renz dar­stel­len soll, über die maß­geb­li­che Umsät­ze gene­riert wer­den. War denn nicht gera­de noch die Aus­sa­ge, dass das eBook-Geschäft unter »fer­ner lie­fen« anzu­sie­deln ist und nur einen ver­schwin­dend gerin­gen Bruch­teil des Buch­mar­kes aus­macht? Wer­den die Self­pu­blisher nicht laut Pres­se­mel­dun­gen aus der Bran­che nach wie vor als qua­li­täts­ar­me Rand­er­schei­nun­gen ohne Belang für den Markt belä­chelt?

Und auf der ande­ren Sei­te sol­len die plötz­lich via KDP und Co. »nicht uner­heb­li­che« Umsät­ze gene­rie­ren? Man möge mir  ver­zei­hen, wenn ich nur eins davon glau­ben kann. Was stimmt denn nun? Hosen run­ter, Bör­sen­ver­ein: sind Self­pu­blisher eine ernst­zu­neh­men­de Kon­kur­renz, oder sind sie es nicht?

Zudem ist die Argu­men­ta­ti­on mit den soge­nann­ten »gro­ßen« Online-Platt­for­men nicht schlüs­sig. Das wür­de bei die­ser Aus­le­gung in Kon­se­quenz bedeu­ten, dass das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz für Self­pu­blisher gilt, die ihre eBooks über Ama­zon und viel­leicht noch Kobo ver­kau­fen, wenn sie einen eige­nen Shop auf ihrer Web­sei­te haben (was pro­blem­los mög­lich und qua­si in Minu­ten ein­zu­rich­ten ist) jedoch nicht? Nicht ernst­haft, oder?

Um es ganz deut­lich zu sagen: der Bör­sen­ver­ein eiert hier in albern zu nen­nen­der Wei­se her­um und gibt unter­schied­li­chen Anfra­gern in gera­de­zu kaf­ka­es­ker Art ver­schie­de­ne, sich wider­spre­chen­de Ant­wor­ten. Wenn aber schon der Bör­sen­ver­ein kei­ne defi­ni­ti­ve Aus­sa­ge machen kann, wie soll dann der Selbst­ver­le­ger wis­sen, was Sache ist?

Erneut auf­ge­kocht ist das The­ma übri­gens, weil Mexx­Books soeben in Kopie der HUMBLE BUNDLES aus den USA hier­zu­lan­de ein »Ham­bel Ban­del« auf den Markt brin­gen will (an der Namen­s­o­ri­gi­na­li­tät soll­ten die aller­dings noch mal arbei­ten …). Dar­in befin­den sich sechs eBooks von Self­pu­blishern und man kann nach ame­ri­ka­ni­schem Vor­bild dafür bezah­len, was man möch­te. Auch die Ver­ant­wort­li­chen von Mexx­Books haben offen­bar mit der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins gespro­chen und kei­ne zufrie­den­stel­len­de Ant­wort bekom­men. Es könn­te also sein, dass das jetzt end­lich der Prä­ze­denz­fall ein­tre­ten wird, der klä­ren kann, was Sache ist – näm­lich dann, wenn die­sel­be Treu­hän­der­kanz­lei, aus deren Rei­hen die oben genann­te Aus­sa­ge im Buch­PrG-Kom­men­tar-Buch kommt, dass die­ses nicht für Self­pu­blisher gilt, Mexx­Books abmah­nen wird.

Es bleibt span­nend, aller­dings kann die Rei­se durch die Instan­zen Jah­re dau­ern … Bis dahin soll­ten Self­pu­blisher vor­sich­tig sein, denn hau­fen­wei­se Abmahn-Abzo­cker sind bekann­ter­ma­ßen schnell bei der Hand und ver­die­nen sich gern eine gol­de­nen Nase.

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Bild »eBook-Para­graph«, von mir, CC BY-NC-SA

Weltbild und Hugendubel bringen Tablet PC 4

Welt­bild und Hugen­du­bel wol­len offen­bar einen Kon­tra­punkt zu Ama­zons Kind­le Fire set­zen und ver­kau­fen ab sofort ein Tablet unter dem Namen Tablet PC 4 zum Preis von nur 180 Euro (zzgl. Ver­sand­kos­ten, man kann sich das Gerät aller­dings auch zum Abho­len in eine Welt­bild-Filia­le schi­cken las­sen). Erhält­lich ist es aber ohne­hin auch in den Laden­ge­schäf­ten.

Es han­delt sich um ein Gerät mit einem 8‑Zoll-Mul­ti­touch-Bild­schirm, das unter Android 4 läuft. Im Gegen­satz zum Kind­le hat man mit die­sem Tablet voll­stän­di­gen Zugriff auf den Goog­le Play Store. Innen wer­kelt eine Amlo­gic A9 1,2 GHz Dual­Co­re-CPU, an Spei­cher sind 8GB vor­han­den, die kann man aller­dings via Micro-SD-Kar­ten auf bis zu 32 GB erwei­tern, der RAM ist 1 GB groß. Ins Netz kommt das Ding mit­tels WLAN nach dem Stan­dard IEEE 802.11 b/​g/​n (brut­to 600 Mbit/​s).

Ver­baut sind zudem zwei Kame­ras, die vor­de­re hat eine Auf­lö­sung von 1.3 Mega­pi­xeln, die hin­te­re bringt 2 MP mit. Neben Anschlüs­sen für  Micro-USB, Mini-HDMI, Kopf­hö­rer und Steck­platz für microSD-Spei­cher­kar­ten ver­bin­det sich das Tablet 4 auch via Blue­tooth mit Peri­phe­rie. Die Maße sind (BxHxT): 15,3 x 20,5 x 0,9 cm, dabei wiegt das Gerät ca. 425 g. Der ver­bau­te Akku hält »bis zu sechs Stun­den«.

Das Android-Betriebs­sys­tem soll Update-fähig sein. Angeb­lich kann man an den USB-Anschluss UMTS- (und viel­leicht auch LTE- ?) ‑Sticks anschlie­ßen, um das Tablet auch unter­wegs mobil nut­zen zu kön­nen. Man soll »alle gän­gi­gen« Audio- und Video­for­ma­te« abspie­len kön­nen, eine lei­der ziem­lich schwam­mi­ge Aus­sa­ge.

Das hört sich alles ganz pri­ma an, wir wer­den wohl die ers­ten Tests abwar­ten müs­sen, um fest­zu­stel­len, ob der Tablet PC 4 tat­säch­lich etwas taugt – und wel­ches Gerät drin steckt. Auf jeden Fall stellt es für nur 180 Euro einen ver­gleichs­wei­se preis­wer­ten Ein­stieg in den Tablet-Markt dar. Im Ver­gleich zu Ama­zons Kind­le Fire über­zeugt, dass man nicht auf den App-Shop des Onlin­ever­sen­ders beschränkt ist.

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Bild Tablet PC 4 Coy­right Welt­bild

SyFy will Rechte an WATERWORLD kaufen

Der ein oder ande­re kann sich viel­leicht an das Jahr 1995 erin­nern, in die­sem gab es einen post­apo­ka­lyp­ti­schen Film namens WATERWORLD. Der »Mari­ner« Kevin Cos­t­ner kämpf­te auf einer über­flu­te­ten Erde gegen einen ket­ten­rau­chen­den Gegen­spie­ler, dar­ge­stellt von Den­nis Hop­per. Der Film war an den Kino­kas­sen ein Flop, ich fand ihn ganz okay – kein High­light, aber auch nicht so schlecht, wie immer wie­der mal gesagt wird.

Syfy möch­te nun offen­bar noch ein paar Dol­lars mit dem Kon­zept ver­die­nen und befin­det sich gera­de in Gesprä­chen mit Uni­ver­sal Stu­di­os, um die Rech­te zu kau­fen. Sie wol­len dar­aus offen­bar ent­we­der einen Film oder eine Fern­seh­se­rie machen. Mit ein wenig Glück (oder Pech, je nach Stand­punkt – manch eine SyFy-Pro­duk­ti­on ver­dient ja noch nicht ein­mal die Bezeich­nung »B‑Movie«) könn­te man in Zukunft also wie­der ein­mal etwas von der Was­ser­welt Erde und deren letz­ten Über­le­ben­den sehen.

Einer der Grün­de für das Inter­es­se könn­te sein, dass Post­apo­ka­lyp­sen im US-Fern­se­hen der­zeit ganz gut funk­tio­nie­ren, sie­he WALKING DEAD, FALLING SKIES oder aktu­ell J. J. Abrams´ REVOLUTION.

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DVD-Cover WATERWORLD Copy­right Uni­ver­sal

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McKellen und Stewart in X‑MEN: DAYS OF FUTURE PAST

Wie bekannt ist, macht Bryan Sin­ger (X‑MEN) die Fort­set­zung von FIRST CLASS, einem Film der die Mar­vel-Super­hel­den in die 60er-Jah­re ver­setz­te und die Ori­gin-Sto­ry von Pro­fes­sor X und Magne­to erzähl­te. Dass Sin­ger Regie bei der Fort­set­zung DAYS OF FUTURE PAST füh­ren wür­de, ist schon lan­ge kein Geheim­nis mehr, eben­so wenig, dass James McA­voy, Jen­ni­fer Law­rence, Micha­el Fass­ben­der und Nicho­las Hoult wie­der dabei sein wür­den.

Ges­tern  war der Regis­seur auf der Pre­miè­re des HOBBITS in Neu­see­land, traf dort Sir Ian McKel­len, und twit­ter­te:

Thril­led to announ­ce @ianmckellen118 & @SirPatStew are joi­ning the cast of #Day­sOf­Fu­ture­Past #magne­to #pro­fes­sorX More to come…

Jetzt darf man dar­über spe­ku­lie­ren, ob es sich bei den Auf­trit­ten von Ian McKel­len und Patrick Ste­wart um Came­os han­deln wird, oder umfang­rei­che­re Rol­len. Beim Titel des Films könn­te es auch sein, dass die bei­den älte­ren Aus­ga­ben von Pro­fes­sor X und Magne­to sich an ihre Ver­gan­gen­heit erin­nern. Die Zukunft wird es wei­sen.

DAYS OF FUTURE PAST wird im Jahr 2014 in die Licht­spiel­häu­ser kom­men.

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Bild Ian McKel­len von Ste­fan Ser­vos, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA, Bild Patrick Ste­wart von Urban­tog, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Inhaltszusammenfassung: STAR TREK INTO DARKNESS

Es gibt nach wie vor kei­ne wirk­li­chen Details zum Inhalt des zwei­ten Teils von J. J. Abrams´ STAR TREK-Reboot INTO DARKNESS (auch so gut wie kei­ne Sze­nen­fo­tos oder ande­re Infor­ma­tio­nen). Para­mount hat jetzt zumin­dest eine Zusam­men­fas­sung des Plots ver­öf­fent­licht:

In Sum­mer 2013, pio­nee­ring direc­tor J.J. Abrams will deli­ver an explo­si­ve action thril­ler that takes Star Trek Into Dark­ness. When the crew of the Enter­pri­se is cal­led back home, they find an unstoppable force of ter­ror from within their own orga­niza­ti­on has deto­na­ted the fleet and ever­y­thing it stands for, lea­ving our world in a sta­te of cri­sis. With a per­so­nal score to sett­le, Cap­tain Kirk leads a manhunt to a war-zone world to cap­tu­re a one man wea­pon of mass des­truc­tion. As our heroes are pro­pel­led into an epic chess game of life and death, love will be chal­len­ged, fri­end­ships will be torn apart, and sacri­fices must be made for the only fami­ly Kirk has left: his crew.

Das bringt uns jetzt auch nicht wirk­lich wei­ter; man kann spe­ku­lie­ren, dass Bene­dict Cum­ber­batch (SHERLOCK) die Ein­mann-Mas­sen­ver­nichts­ungs­waf­fe spielt, ob es sich nun dabei um Khan han­delt oder nicht. Wir wer­den spät­s­tens dann mehr wis­sen, wenn der HOBBIT in den US-Kinos anläuft, denn vor die­sem wird es den ers­ten offi­zi­el­len Trai­ler zu STAR TREK INTO DARKNESS zu sehen geben.

Pro­mo­fo­to STAR TREK Copy­right Para­mount Pic­tures

Carlsen: eBook kostenlos zum Hardcover

Beim Ver­lag Carlsen gibt es neu­er­dings das eBook als Drein­ga­be zu bestimm­ten Hard­co­ver-Büchern. Beim in die­ser Woche erschei­nen­den ASCHE UND PHÖNIX von Kai Mey­er fin­det man im Buch einen Code, mit­tels des­sen man das zuge­hö­ri­ge eBook in den For­ma­ten mobi (für Kind­le) oder epub (für alle ande­ren) her­un­ter laden kann. Und das wohl­ge­merkt kos­ten­los!

Carlsen nennt das Gan­ze (ein wenig deng­lish) »Con­tent-Paket«, man kann die­se Päck­chen aus pBook (= Prin­buch) und eBook an einem Auf­kle­ber auf dem Cover erken­nen. Wei­te­re Con­tent-Pake­te ste­hen ins Haus. Carlsen wird als nächs­tes Ange­bot die­ser Rei­he eine PERCY JACK­SON-Sam­mel­aus­ga­be im Schu­ber ver­öf­fent­li­chen; der ant­hält aller­dings nicht die zuge­hö­ri­gen eBooks, son­dern den ers­ten Band von Rick Riordans KANE CHRONIKEN, was ich jetzt wie­der etwas merk­wür­dig fin­de. Aber gut, das soll dann wohl auch eine Wer­be­maß­nah­me für die gedruck­te Fas­sung sein. Ab dem Früh­jahr 2013 wird es zudem Comics als »Con­tent-Pack« geben. Hier bin ich gespannt, wie das aus­se­hen soll, Comics sind für eRea­der mit eInk-Deri­vat-Dis­plays ja nicht geeig­net, man kann also anneh­men, dass das Ange­bot auf Tablets zielt.

Laut Carlsen wird der Han­del »durch die Anbin­dung ans Hard­co­ver an den E‑Book-Umsät­zen betei­ligt«. Das ver­ste­he ich nun wie­der nicht, denn der Han­del ver­kauft ja nach wie vor das Print­buch und das eBook gibt es kos­ten­los dazu. Wie der Han­del hier­durch par­ti­zi­pie­ren soll, ist mir noch etwas unklar. Es ist natür­lich mög­lich, dass die kos­ten­lo­se eBook-Drein­ga­be dem Händ­ler irgend­wie ange­rech­net wird.

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Bild: »eBook zum pBook« von mir, CC BY-NC-SA

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