Am 22. Oktober erscheint beim Ehapa-Verlag der neue Asterix-Band mit dem Titel DER PAPYRUS DES CÄSAR. Erneut wurden die neuen Abenteuer der gallischen Helden von Jean-Yves Ferri (Story) und Didier Conrad (Zeichnungen) umgesetzt, die ja bereits mit ASTERIX BEI DEN PIKTEN Ordentliches ablieferten.
Heute wurde das Cover der deutschen Ausgabe veröffentlicht.
Coverabbildung Copyright Egmont Ehapa Media GmbH
Am Samstag dem 24. Oktober 2015 findet im Kunsthaus in Essen eine Festlichkeit zur Veröffentlichung der Romane RHEINGOLD (Anja Bagus) und AETHERAGENTEN (Tanja Schierding) statt.
RHEINGOLD ist der Abschluss der zweiten in der Ætherwelt spielenden Trilogie von Anja Bagus, AETHERAGENTEN ist ein Spinoff-Roman, der in derselben Welt spielt, allerdings nicht im deutschen Kaiserreich, sondern im England des frühen 20. Jahrhunderts.
Natürlich wird aus den beiden Werken gelesen werden, es haben sich jedoch auch noch weitere Gäste mit Lesungen angesagt:
Thorsten Küper trägt seine Geschichte PRUDENCES REGIMENT aus dem STEAMPANOPTIKUM vor
Clara Lina Wirz liest ebenfalls aus dem STEAMPANOPTIKUM, um Besucher, die nicht genau wissen, was »Steampunk« eigentlich ist, zu erleuchten.
Christian Krumm wird mittels einer Lesung aus AT DAWN THEY SLEEP die Lachmuskeln in Gang bringen.
Und am Ende werden alle Vortragenden zusammen gemeinsam eine szenische Lesung veranstalten, das hat es so noch nie gegeben.
Weiterhin wird die »nullte Episode« der Webserie ÆTHERANGELEGENHEITEN gezeigt werden (deren Inhalt an Anja Bagus´ Bücher angelehnt ist) und es werden mehrere Stargäste anwesend sein.
Die Autoren stehen nach den Lesungen für Fragen zur Verfügung und signieren selbstverständlich auch ihre Bücher.
Die Veranstaltung findet statt am 24.10.2015 ab 14:00 Uhr (Ende offen), die Lokation ist:
US-Autor Seth Grahame-Smith hatte Jane Austens Kitsch-Klassiker PRIDE AND PREJUDICE (deutsch: STOLZ UND VORURTEIL) in Buchform mit Zombies angereichert und war damit sogar halbwegs erfolgreich. Das Ganze heißt PRIDE AND PREJUDICE AND ZOMBIES. Lionsgate machte daraus einen Film, dazu gibt es nun einen Trailer.
Dass man beim Börsenverein noch im 20., wenn nicht wenn nicht gefühlt oft gar im 19. Jahrhundert verharrt, ist nichts Neues. Diesen Eindruck verstärkt weder einmal ein Bericht über die Einführung der überarbeiteten Verkehrsordnung des Börsenvereins. BöV-Justiziar erläutert die in einem Interview auf der Online-Variante des Buchreports.
Der eine absolute Knüller dabei ist: Preisaktionen für eBooks sollen künftig 28 Tage vorher angekündigt werden.
Da bleibt mir wieder mal die Spucke weg. Statt selbst schnell zu werden, sollen also stattdessen agile, moderne eBook-Herausgeber gezwungen werden, das Schneckentempo der schläfrigen restlichen Branche zu übernehmen? Das kann doch wirklich nicht wahr sein und erscheint in meinen Augen wie direkt einem Kafka-Roman entsprungen – oder dem Drogenrausch eines Bindungskleberschnüfflers. Und es beweis erneut, wie weit ab jeglicher wirtschaftlicher Realitäten der Börsenverein nicht zuletzt aufgrund der Buchpreisbindung denkt.
Der Hinweis auf »Werbevorlauf« ist besonders ulkig. Wo machen denn beispielsweise Amazon oder Apple im voraus Werbung für null-Euro-Preisaktionen? Im Spiegel? In der Bild? Im Fachblatt der Bestatterinnung? Nirgendwo, einzig auf der eigenen Webseite- und das sollten die eBook-Verkäufer abseits der Amazonen wohl auch hinbekommen, oder?
Weiter sagt er:
Wenn E‑Books jede Woche einen anderen Preis haben, dann wird der Kunde irgendwann nicht mehr kaufen, sondern darauf warten, bis ein Titel noch günstiger zu haben ist.
Äh, ja. Das ist bei anderen Warengruppen auch so und völlig normal. Wenn man etwas unbedingt haben will, dann kauft man es sofort. Wenn es nicht ganz so wichtig ist, dann wartet man halt auf einen günstigeren Preis, mache ich beispielsweise bei BlueRays genau so. Das ist abseits eines Preisbindungsgesetzes völlig normal. Auch das ist also kein nachvollziehbarer Grund für die Aufnahme eines solchen Passus in die Verkehrsordnung.
Aber: Diese Verkehrsordnung ist kein Gesetz, es handelt sich um eine »Empfehlung«, oder im Juristendeutsch »eine von juristischen Formerfordernissen freigestellte Vereinbarung«. Damit ist kein Selfpublisher gezwungen, sich daran zu halten. Übrigens auch kein Verlag. Sogar aus der Branche selbst kommt Gegenwind zu dieser Idee, die wieder einmal zeigt, wie realitätsfern Teile eben dieser Branche sind.
Dennoch droht Sprang im Interview ganz unverhohlen, wenn er sagt:
Wir sind davon überzeugt, dass das Gros der Verlage diese Sichtweise teilt und sich an die Vorgabe halten wird. Eventuelle Verstöße müssten wir im Einzelfall prüfen.
Und: Der Börsenverein möchte sich auch für Selfpublisher öffnen, das sind alte News. Dennoch sollte man sich überlegen, was man tut, bevor man eintritt, vielleicht interpretiert man die Verkehrsordnung übermorgen als verpflichtend, schreibt das in die Satzung, und verlangt die Einhaltung von allen Mitgliedern. Abwegig ist das meiner Meinung nach keinesfalls.
Abseits davon findet sich im Interview mit dem Justiziar Sprang aber eine Aussage zum Thema Buchpreisbindung auf Selfpublisher-eBooks, die mich vor Verblüffung ausgiebig die Augen reiben lässt, und die den anderen Knüller darstellt:
Nach Ansicht der Rechtsabteilung des Börsenvereins fallen E‑Books von Selfpublishern unterhalb einer preislichen Bagatellgrenze, die derzeit ungefähr bei 4 Euro liegt, als nicht verlags- bzw. buchhandelstypische Titel ohnehin nicht in den Anwendungsbereich der Buchpreisbindung. Diese können in Aktionen deshalb vorübergehend sogar auf 0 Euro heruntergesetzt werden. Bei preisgebundenen E‑Books gibt es diese Möglichkeit nicht, weil hier der 0 Euro-Preis als Preisaufhebung gewertet würde.
Ich wiederhole den wichtigen Teil:
Nach Ansicht der Rechtsabteilung des Börsenvereins fallen E‑Books von Selfpublishern unterhalb einer preislichen Bagatellgrenze […] ohnehin nicht in den Anwendungsbereich der Buchpreisbindung.
Das widerspricht allen bisherigen Aussagen, die mir gegenüber seitens der Rechtsabteilung des Börsenvereins gemacht wurden. Es hieß immer, auch Selfpublishing-eBooks, egal welchen Preises, unterlägen selbstverständlich der Buchpreisbindung (siehe beispielsweise diesebeiden Artikel auf PhantaNews). Und jetzt das. Man muss sich fragen, woher dieser plötzliche und völlig unerwartete Sinneswandel kommt?
Vor allem ist die Begründung absolut nicht nachvollziehbar: Ob es sich bei einem Buch um ein Buch handelt, hängt von diversen Faktoren ab, aber garantiert nicht vom Preis. Das gibt das vom Börsenverein immer so gern zitierte Buchpreisbindungsgesetz an keiner Stelle her.
[Nachtrag 11:46:] Oder wie es ein mir bekannter Verlager ausdrückte:
»Wer hat denn dem BÖV in den Kopf gekackt?«
Bild: Bookseller And Author, Thomas Rowlandson, gemeinfrei
Gibt es eigentlich noch Schwarz und Weiß? Vielleicht war die Welt es noch nie, und wir haben nur einen verklärten Blick auf die Vergangenheit, und die Menschheitsgeschichte. Doch man muss nur einen Blick 50 Jahre zurück werfen, als Truman Capote KALTBLÜTIG veröffentlichte, und damit eine literarische Sensation unter das Volk brachte. Es war die wie ein Roman geschriebene Aufarbeitung einer nicht fiktionalen Geschichte, in welcher die vierköpfige Cuttler-Familie von zwei Gangstern ermordet wurde, nur um an Geld zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt war Raubmord und Überfälle in Amerika lange nichts mehr Unbekanntes. Doch der Fall der Cuttlers sprengte einen bis dahin nie da gewesenen Rahmen, wo Unschuldige einfach nur wegen des Tötens umgebracht wurden. KALTBLÜTIG war ein Schock, er traf die Leser zutiefst. Das hat mit der Situation entlang der amerikanisch-mexikanischen Grenze zuerst wenig zu tun. Aber bei den Cuttlers waren die Grenzen von Schwarz und Weiß klar definiert und sichtbar. 50 Jahre später hat sich Amerika deutlich verändert.
Auf Instructables gibt es ein unglaubliches Retro-Tüftelprojekt für Nerds: Tinkerer dany32412 hat doch tatsächlich ein funktionsfähiges Nintendo NES (oder genauer gesagt einen chinesischen Nachbau davon) in eine Cartridge der orginalen Konsole eingebaut.
Die gesamte Bauanleitung kann man auf Instructables nachvollziehen und das Projekt natürlich auch nachbauen, wobei es eventuell etwas schwierig sein könnte, an das chinesische Konsolen-Bootleg zu kommen. Grandiose Idee.
Dass es ein Specials zur BBC-Serie SHERLOCK geben wird, in dem die Protagonisten nicht in der Gegenwart agieren, sondern zu der Zeit, in der die Vorlagen von Arthur Conan Doyle spielen, ist nichts Neues. Und auch der erste Trailer sah überaus vielversprechend aus.
Und es gibt einen neuen Vorgucker. War der erste noch eher humoresk im Ton, kommt der zweite Trailer deutlich düsterer daher. Nur am Ende gönnt man sich nochmal einen kleinen Hut-Gag. Grandios. Ich freue mich schon sehr darauf, Cumberbatch und Freeman in dem Special zu sehen.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
In meinen Augen ist es geradezu widerwärtig zu nennen, wie der Börsenverein sich über die Stärkung der Rechte des Urhebers in einem Entwurf des Urheberrechts echauffiert. Bisher sind die Verwerter deutlich im Vorteil, was Rechte angeht und können den Urhebern Knebelverträge diktieren, beispielsweise was Laufzeiten angeht. Das führt unter anderem dazu, dass Bücher in der Versenkung verschwinden, weil sie nicht nachproduziert werden, der Verlag aber auch die Rechte nicht freigibt, damit diese an den Autor zurückfallen können. Völlig grotesk wird die Lage bei eBooks: Wenn die Vertragsklausel bei Printbüchern noch lautet, dass die Rechte an den Autor zurückfallen, wenn das Buch eine gewisse Zeit lang nicht erhältlich war, ist das bei eBooks quasi nie so, der Urheber wird die Rechte also nie zurück erhalten.
In der Novellierung des Urheberrechts soll diese Zeit auf fünf Jahre begrenzt werden. Wenn ein anderer Anbieter dann für die Rechte mehr bezahlt, darf der Autor diese zurückfordern und an den neuen Anbieter vergeben.
Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins, äußert sich kritisch. Unter anderem darüber, dass sich ein Buch in fünf Jahren noch nicht amortisiert haben könnte.
Der Gesetzentwurf des BMJV sieht unter anderem vor, dass Autoren ihre Verlagsverträge nach fünf Jahren durch Rückruf beenden können. Dazu sollen sie berechtigt sein, wenn ihnen ein Verwerter, der an den Investitionen des Ursprungsverlags in das Werk und an dessen wirtschaftlichem Risiko nicht beteiligt war, für die Weiternutzung z.B. einen hohen Vorschuss bietet. Der ursprüngliche Vertragspartner hat dann lediglich eine Art Vorkaufsrecht. Das gilt auch dann, wenn er sich aufgrund noch nicht amortisierter Investitionen in das Werk gegenüber dem neuen Bieter in einer ruinösen Wettbewerbssituation befindet. [Quelle]
Darf ich mal lachen? Die meiste Massenware abseits von Bestsellern ist doch nach fünf Jahren nur noch in der Backlist zu finden, wenn man viel Glück hat. Die wurde inzwischen schon lange auf dem Remittenden-Grabbeltisch verramscht. Bei Bestsellern sieht die Sache natürlich deutlich anders aus, aber bei denen hat man dann sicherlich bereits genug Umsatz gemacht, dass sich die Sache für Verlag (und vielleicht sogar Autor) lohnte.
Die Lösung ist eigentlich einfach: Zufriedene Autoren bleiben beim Verlag. Wenn man diese also nicht am ausgestreckten Arm verhungern lässt und fair behandelt, dann werden diese sicherlich weiter mit dem Verlag arbeiten, der sie erfolgreich gemacht hat. Macht ein anderer Verlag ein deutlich besseres Angebot, dann ist das Werk offensichtlich auch deutlich mehr wert, als der erste Vertragspartner zahlen möchte. Eigentlich sind das in einer Marktwirtschaft völlig normale Vorgänge, aber wenn man sein Haupt selig auf dem weichen Kissen der Buchpreisbindung betten kann, mag einem das möglicherweise nicht klar sein. Ein weiterer Grund dürfte sein, dass etliche Verleger (und andere Mitspieler in der Buchbranche) immer noch nicht verstanden haben, oder die Augen davor verschließen, dass wir nicht mehr in den 1980ern leben.
Der Verweis auf Kleinverlage zieht in meinen Augen nicht, da diese nach meinen Erfahrungen den Autoren ohnehin bessere und fairere Konditionen bieten, als große Publikumsverlage. Die kleinen agieren mit den Urhebern auf Augenhöhe, statt vom hohen Ross herab.
Es dürfte aber klar sein, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels seine gesamte Lobbymacht in die Wagschale werfen wird, um autorenfreundliche und seit Jahren überfällige Verbesserungen der Gesetzeslage zugunsten der Urheber zu verhindern. Die Musikindustrie wird das ebenfalls tun. Es sollte also keinen wundern, wenn am Ende aufgrund dieser Lobbyeinflüsse ein Gesetz herauskommt, das die Urheber noch schlechter stellt, als es jetzt bereits der Fall ist.
Die Verwerter sind exakt das: Verwerter. Sie schaffen selbst nichts Kreatives, sie verkaufen ausschließlich das Werk Dritter, der eigentlichen Urheber. Und ich wiederhole mich: Deren Rechte müssen im Rahmen einer Urheberrechtsnovelle deutlich gestärkt werden. Die aktuellen Verwerterrechte sind viel zu umfangreich, zu ausufernd, sie benachteiligen die Werkschaffenden. Und wenn die Verwerter von »Urheberrechten« sprechen, wenn sie gegen angebliche Raubkopien wettern, dann meinen sie diese nicht tatsächlich, sondern ausschließlich ihre Verwerterrechte.
Wir brauchen aber mehr Rechte für die Urheber. Dringend. Gesetze müssen zuerst dem Bürger dienen, nicht irgendwelchen Firmeninteressen.
Als wäre Marvels Cinematic Universe nicht bereits ausladend genug, mit seinen Unmengen von Filmen und gestarteten oder demnächst anlaufenden TV-Serien. Jetzt versucht man sich zusammen mit ABC auch noch in Comedy. Unter dem Titel MARVEL´S DAMAGE CONTROL produziert man halbstündige Single-Camera-Episoden um ein Team von Spezialisten, das aufräumt, nachdem die Helden alles in Schutt und Asche gelegt haben. Die Serie basiert auf einem gleichnamigen Comic, das erstmalig 1989 erschien und von dem bisher vergleichsweise wenige Ausgaben erschienen.
Ben Karlin (THE DAILY SHOW, MODERN FAMILY) entwickelt die Serie und wird zusammen mit David Miner (BROOKLY NINE-NINE, PARKS AND RECREATION) und Marvels Fernsehchef Jeff Loeb als ausführender Produzent auftreten.
Netflix hat mal wieder einen ihrer seiner inhaltslosen Teaser zur neuen Marvel-Serie JESSICA JONES rausgehauen. Hier sieht man aber immerhin mal die Hauptdarstellerin Krysten Ritter – von hinten. Ansonsten stellt man anhand des Vorguckers fest, dass Hell´s Kitchen offenbar ein Stadtteil von Adobe After Effects ist.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.