Das folgende Video basiert auf der PhD-Dissertation von Abe Davis am MIT und zeigt auf beeindruckende Weise, wie kurze Filmaufnahmen dazu genutzt werden können, in Videos nachträglich physikalisch korrekt manipulierbare Objekte zu erschaffen. Alss etwas entfernt Ähnliches wie das, was man heute schon in After Effects mittels Puppet Warp erreichen kann, aber eben nicht manuell, sondern automatisiert. Ich finde das ziemlich spektakulär. Weil solche Dissertationen selbstverständlich immer einen hochwissenschaftlichen Namen haben müssen, lautet der vollständige Titel: »Image-Space Modal Bases for Plausible Manipulation of Objects in Video«.
Mehr dazu auf der Webseite zum Projekt. Und das Video unbedingt bis zum Ende schauen! So macht Wissenschaft Spaß! :D
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STRIKE VECTOR EX ist ein Raumschiff- bzw. Gleiter-Shooter für die Playstation 4, der mit sehr hübscher Grafik aufwarten kann und dem Gameplay-Trailer nach zu urteilen mit einiger Action des Weges kommt. Es gibt eine Einzelspielerkampagne, einen offline Skirmish Modus und einen online Multiplayer-Mode. Sein Schiff kann man dem eigenen Geschmack anpassen.
STRIKE VECTOR EX erscheint am 30. August 2016 leider ausschließlich für die PS4 (ursprünglich waren auch XBox One und PC-Versionen angekündigt worden).
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Auf der Gamescom beeindruckte der Stand des Spiels MAFIA III ganz besonders und der erhielt dafür auch den Preis für die beste Booth. In meinen Augen verdient. Wie das Spiel wird, kann ich nicht sagen, da ich mich nicht angestellt habe. Bemerkenswert finde ich allerdings den bereits veröffentlichten Soundtrack, der aus zahllosen musikalischen Klassikern besteht. Auf der Webseite des Spiels wurde ein Link zu einer Playlist der Songs auf Pandora veröffentlicht. Der nutzt uns in Europa allerdings nichts, weil der Steaminganbieter seine Dienste hierzulande aufgrund von Querelen um die Lizenzen eingestellt hat. Wer die Songs trotzdem hören möchte, kann sich mit der folgenden Liste eine eigene Playlist beim Anbieter der eigenen Wahl zusammenstellen (ich würde auch mal davon ausgehen, dass man dieses »Mafia-Mixtape« demnächst bei Amazon wird erwerben können, falls sich der Publisher mit den Rechteinhabern einigen kann oder will):
? And The Mysterians: “Ninety-Six Tears”
The Animals: “We Gotta Get Out Of This Place”
Aretha Franklin: “Chain of Fools,” “Respect”
Barry Maguire: “Eve of Destruction”
Beach Boys: “Help Me, Rhonda,” “Heroes and Villains,” “Wouldn’t It Be Nice”
Beethoven Ben: “Dance of the Hours”
Big Brother & The Holding Company: “Piece of My Heart”
Blue Cheer: “Good Times Are So Hard To Find”
Bobby Fuller Four: “I Fought The Law”
Box Tops: “The Letter”
Canned Heat: “On The Road Again”
Chambers Brothers: “I Can’t Turn You Loose”
Clarence Carter: “Slip Away”
Clifton Chenier: “Ay-Tete-Fee”
Count Five: “Psychotic Reaction”
Cream: “White Room”
Creedence Clearwater Revival: “Proud Mary,” “Fortunate Son,” “Bad Moon Rising,” “Born on the Bayou”
Del Shannon: “Runaway,” “Keep Searchin’ (We’ll Follow The Sun)”
Delta Rae: “Bottom of the River”
Dewey Edwards: “I Let A Good Thing Go By”
Diana Ross & The Supremes: “Love Child”
Dusty Springfield: “Son of a Preacher Man”
Eddie Floyd: “Knock on Wood”
Elvis: “A Little Less Conversation”
Etta James: “Don’t Go To Strangers”
Four Tops: “Reach Out, I’ll Be There”
Freddie Cannon: “Palisades Park”
Iron Butterfly: “In A Gadda Da Vida”
James Brown: “I Got You (I Feel Good)”
Jefferson Airplane: “Somebody to Love,” “White Rabbit”
John Lee Hooker: “One Bourbon, One Scotch, One Beer”
Johnny Cash: “Folsom Prison Blues (Live),” “Ring of Fire”
Jr. Walker and the All Stars: “Shotgun”
L.C. Cooke: “Take Me For What I Am”
Lightnin’ Hopkins: “Black Ghost Blues,” “Sinner’s Prayer,” “The Howling Wolf”
Lightnin’ Slim: “G.I. Blues”
Little Richard: “Long Tall Sally”
Lonnie Youngblood: “Go Go Shoes”
Martha and the Vendellas: “Nowhere to Run”
Marvin Gaye: “You”
Mercy Dee Walton: “Five Card Hand”
Misfits: “You Belong To Me”
Mourning Ritual (ft. Peter Dreimanis): “Bad Moon Rising”
Otis Redding: “Sitting On The Dock Of The Bay,” “Hard To Handle”
Otis Redding & Carla Thomas: “Tramp”
Otis Spann: “Must Have Been The Devil”
Patsy Cline: “Crazy”
Paul Revere and the Raiders: “Kicks”
Ramones: “Palisades Park”
Roger Miller: “King of the Road”
Roosevelt Sykes: “Hey Big Momma”
Roy Orbison: “Running Scared”
Rufus Thomas: “Walking The Dog”
Sam and Dave: “Hold On, I’m Comin’,” “Soul Man”
Sam Cooke: “Chain Gang,” “Wonderful World,” “Bring It On Home To Me,” “Another Saturday Night,” “I’m Gonna Forget About You”
Sam the Sham and the Pharaohs: “Li’l Red Riding Hood”
Sonny Rhodes: “You Better Stop”
Status Quo: “Pictures Of Matchstick Men”
Steppenwolf: “Desperation,” “Born To Be Wild”
Supremes: You Keep Me Hangin’ On
Temptations: “I Wish It Would Rain”
The Animals: “House of the Rising Sun”
The Avengers: “Paint It Black”
The Band: “The Weight”
The Chambers Brothers: “Time Has Come Today”
The Dramatics: “Get Up and Get Down”
The Duprees: “You Belong To Me”
The Fun Sons: “Hang Ten”
The Miracles: “You’ve Really Got A Hold On Me”
The Rolling Stones: “Mother’s Little Helper,” “Paint It Black,” “Sympathy For The Devil,” “Street Fighting Man,”
The Searchers: “Take Me For What I’m Worth,” “Needles & Pins”
The Shadows of Knight: “I Got My Mojo Working”
The Supremes: “Baby Love”
The Tams: “What Kind of Fool (Do You Think I Am)”
The Temptations: “Ain’t Too Proud To Beg”
The Troggs: “Wild Thing”
Three Dog Night: “One”
Vanilla Fudge: “You Keep Me Hangin’ On”
Quelle: Pressemitteilung. Foto von mir CC BY-NC-SA
Ab dem 11. November wird Bethesda Softworks und Arkane Studios DISHONORED 2 im Handel sein, in dem man die Abenteuer von Corvo aus dem ersten Teil schleichenderweise fortführen kann. Diesmal steht allerdings als Alternative auch die rachsüchtige Regentin Emily als Spielercharakter zur Verfügung. Durch die unterschiedlichen Fähigkeiten der beiden Protagonisten unterscheidet sich das Spiel mit beiden. Ursprünglich sollte nur Emily als Charakter spielbar sein, auf Zenimax´ QuakeCon entschied sich allerdings eine deutliche Mehrheit der Befragten dafür, die Möglichkeit haben zu wollen, mit beiden zu spielen. Man muss neidlos zugeben, dass Grafik und Stimmung des Games atemberaubend sind.
DISHONORED 2 erscheint für Windows, PS4 und Xbox One. Einen neuen Trailer gab es bislang nicht, der hier ist von der E3.
Ich muss mich doch mal aus dem Urlaub melden … Die Veranstalter der Gamescom, die in der übernächsten Woche in Köln stattfindet, haben in der Cosplayer-Szene für einigen Aufruhr gesorgt, denn offenbar aufgrund der Anschläge der letzten Wochen wurden erst jetzt, kurz vor der Veranstaltung Regeln aufgestellt, die Cosplayern das Mitbringen von Waffenattrappen untersagen. Und nicht nur das, dasselbe gilt auch für »waffenähnliche« Gegenstände, ohne dass das weiter ausformuliert wurde, also völlig intransparente Gummianweisungen, mit denen sich vermutlich nach Gutsherrenart alles verbieten lässt.
Besonders pikant war die Antwort auf die Anfrage eine Cosplayerin, die ein Plüschtier und einen Styroporvogel mitbringen wollte und der man antwortete:
Bedauerlicherweise sehen wir uns gezwungen, die Definition »Waffe« sehr hart zu interpretieren. Dies bedeutet, dass alle von Dir aufgelisteten Gegenstände nicht zugelassen sind.
Ein Plüschtier ist eine Waffe? Das hielt ich für äußerst grotesk und fragte deswegen nach:
Sehr geehrte Frau xxxxx,
Da ich die in meinen Augen überzogen paranoide Herangehensweise der Kölnmesse in einem Artikel thematisieren werde, bitte ich um Stellungnahme zu dem als Screenshot angehängten Fall, in dem Sie einer Cosplayerin untersagen wollen, einen Gehstock aus Pappe, sowie einen Plüsch- und einen Styroporvogel mitzubringen.
Warum wird das untersagt? Handelt es sich bei Plüschtieren oder Styroporvögeln Ihrer Ansicht nach um »waffenähnliche Gegenstände«? Falls ja, bitte ich um eine Begründung. Falls nein, bitte ich um eine Begründung für das Verbot. Sind Sie nicht der Ansicht, hier vollkommen überzogen und unverhältnismäßig zu agieren?
Für Informationen bedanke ich mich im voraus. Ich weise darauf hin, dass eine Antwort in einem Artikel zitiert werden wird. Ebenso das Ausbleiben einer solchen.
—
Mit freundlichem Gruß,
Stefan Holzhauer
PhantaNews.de
Phantastische Nachrichten
Eine Antwort kam heute, die ist so kurz wie aussagearm:
Hallo Herr Holzhauer,
bitte entschuldigen Sie die Formulierung der Antwort, die in diesem Fall leider nicht ausreichend differenziert war. Plüschtiere und auch Styroporvögel sind keine waffenähnliche Gegenstände und daher als Kostümbestandteile zulässig.
Gruß,
xxxx
Aha. Na das ist doch schon einmal was. Ein Plüschtier ist also keine Waffe. Bahnbrechend. Man muss sich jetzt fragen, wie es dann zu dieser kompletten Falschaussage kommen konnte? Nachlässigkeit? Sind den Mitarbeitern der Kölnmesse diese »Cosplay-Spinner« völlig egal und man kann nach Belieben mit ihnen umspringen? Und: Natürlich bleiben dadurch die Bedingungen für Cosplayer weiterhin völlig intransparent, deswegen habe ich noch eine weitere Frage hinterhergeschickt:
Sehr geehrte Frau xxxx,
wird das auch öffentlich gemacht? Die Cosplayerszene ergeht sich seit gestern in erheblich kritischen Äußerungen und intensiver Diskussion über das Verhalten der Gamescom-Veranstalter und die völlig unklaren Bedingungen hinsichtlich erlaubter Gegenstände. Werden Sie diese noch deutlicher formulieren, damit die Cosplayer eine höhere Sicherheit bekommen, nicht am Eingang abgewiesen zu werden, oder Gegenstände konfisziert zu bekommen? Was ist mit Personen, die keine Kenntnis von den »Regeln« erlangen konnten? Werden die eingezogenen Gegenstände solcher Personen gekennzeichnet, gesammelt und nach Besuchsende zurückgegeben? Oder werden inkriminierte Gegenstände vernichtet? Werden solche Personen trotz gültiger Eintrittskarte abgewiesen, wenn sie mit einer Vernichtung ihres Besitzes nicht einverstanden sind? Wie sind also die konkreten Bedingungen?
Für weitere Informationen bedanke ich mich im voraus.
Wenn sich nun Cosplayer entscheiden, aufgrund der in meinen Augen völlig überzogenen Regeln nicht zur Gamescom zu fahren, dann ist das für die Kölnmesse keinerlei Verlust, denn schließlich sind alle Karten seit Wochen ausverkauft und die Veranstalter haben das Geld bereits. Wenn jemand nicht kommt, weil er oder sie mit den kurzfristig unilateral eingeführen Regeln nicht einverstanden ist, kann das der Kölnmesse also völlig egal sein.
Aber: Es wurde die Ansicht geäußert, dass sich die Vertragsbedingungen für den Kartenkauf durch diese Änderungen der AGB ebenfalls geändert haben, denn die neuen Regeln sind ja nicht optional, sondern bindend und werden damit Teil des Vertrags. Eine solche einseitige, nachträgliche Vertragsänderung ist so aber nicht zulässig, deswegen kann man auch meiner Ansicht nach vom Kauf zurücktreten.
(Update: Nachträgliche einseitige Vertragsänderungen sind laut deutschem Recht nicht zulässig. Und auch eine Klausel in AGB, dass diese sich einseitig ändern können, ohne dass der Vertragspartner zustimmen muss, ist laut BGH nicht zulässig: Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07)
Wer also jetzt aufgrund der neuen »Regeln« nicht mehr auf die Gamescom fahren möchte (und das gilt nicht nur für Cosplayer), sollte von den Veranstaltern aufgrund einseitig und unerwartet geänderter AGB sein Geld zurückverlangen. Kontaktmöglichkeiten findet man auf der gamescom-Webseite.
Insgesamt hate ich die Sicherheitsvorgaben der Kölnmesse für unverhältnismäßig. Wenn wir uns von Terroristen das Leben einschränken und den Spaß verderben lassen, haben die Terroristen gewonnen, auch ohne dass sie Anschläge verüben. Und wenn sich aufgrund der Taschen- und Latexwaffenkontrollen lange Schlangen bilden, wäre es für einen Irren ein leichtes, einen Anschlag auf eben diese Wartenden zu verüben. Das Sicherheitskonzept erscheint mir in der vorliegenden Form sehr unausgegoren und in jeder Hinsicht zu ungunsten der Besucher schnell zusammengezimmert.
Aus Irland kommt der computeranimierte Phantastik-Kurzfilm GEIST, der zeigt, wie ein schiffbrüchiger Fischer einem dunklen Geheimnis auf die Spur kommt.
Regie führten Alex Sherwood, Ben Harper und Sean Mullen, produziert hat Daniel Spencer, Sprecher: Cormac O’Sullivan und Remy Purtill.
Weitere Details findet man auf der Vimeo-Seite zum Film.
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Nintendo hat offenbar den Retro-Trend erkannt und möchte damit auch ordentlich geld verdienen, denn die japanische Firma bringt 33 Jahre nach dem Release das NES zurück. Allerdings nicht im Original, sondern in Form einer Mini-Konsole, auf der 30 Spiele vorinstalliert sind. Das erinnert an die bereits vor Jahren erschienenen Atari Flashback oder den Competition Pro mit eingebautem C64.
Vorinstalliert sind unter anderem solche Klassiker wie BUBBLE BOBBLE, CASTLEVANIA I & II, DONKEY KONG, DONKEY KONG JR., DR. MARIO, FINAL FANTASY, GALAGA, GHOSTS´N GOBLINS, GRADIUS, KIRBY´S ADVENTURE, MARIO BROS., MEGA MAN 2, METROID und PAC-MAN.
Kosten soll die Konsole, die über einen HDMI-Anschluss verfügt, 60 Dollar, hinzu kommen 10 Dollar pro Controller, man kann allerdings auch eine Wiimote als Gamepad nutzen oder einen Classic Controller der Wii verwenden. Umgekehrt passt der neue Retro-Controller für das Mini-NES auch an die Wii. Unverständlich ist allerdings, dass man das für den Betrieb nötige Steckernetzteil ebenfalls extra erwerben muss.
Laut Nintendo wird das Mini-NES auch in Deutschland erscheinen, in den USA wird sie ab Anfang November erhältlich sein, also pünktlich zum Weihnachtsgeschäft.
Man muss sich allerdings fragen, warum sie dem Ding nicht einfach einen Cartridge-Slot verpasst haben, so dass man noch vorhandene Spiele an modernen Displays hätte nutzen können. Da laut Aussage von Nintendo allerdings die Spiele verändert wurden (einige Spiele verfügen plötzlich über einen Multiplayer-Modus), kann man davon ausgehen, dass es sich eigentlich nur um einen Emulator handelt, da kann es natürlich sein, dass ein Slot zu nicht unerheblichen technischen Problemen geführt hätte, denn der Produktionsaufwand wäre somit deutlich höher gewesen, als für eine simple Emulation. Man darf gespannt sein, inwieweit die Games den Originalen entsprechen, oder ob sie »nachgebaut« wurden.
[Update 16.07.2016:] Ab sofort ist das Classic Mini bei Amazon vorbestellbar – naja, fast, man kann sich per Email benachrichtigen lassen, wenn es verfügbar und ein Preis bekannt ist.
Der insbesondere für ältere Spiele bekannte polnische Onlinehändler Good Old Games (GoG) verkauft ab sofort 31 in Deutschland indizierte Produkte nicht mehr an Käufer mit einer deutschen IP-Adresse. Darunter befinden sich Spiele wie FAR CRY, POSTAL 2, KINGPIN, aber auch STAR WARS: DARK FORCES.
Offenbar wird die Sperre an der IP-Adresse des Käufers festgemacht, möglicherweise können die gesperrten Games mit einem VPN-Anbieter, der eine Adresse aus einem anderen Land vortäuscht, weiterhin auch aus Deutschland erworben werden.
Schon ab dem Start der deutschen Version der Plattform im Februar 2015 standen drei Spiele der COMMANDOS-Reihe nicht zur Verfügung, da das Amtsgericht Kassel gegen den ersten Tei eine Beschlagnahme beschlossen hatte.
Insgesamt finde ich die Sperrung in dieser Form merkwürdig, denn nach erfolgtem Altersnachweis kann man indizierte Spiele auch hierzulande erwerben. Ich vermute, dass die Sperrung aufgrund von Druck aus Deutschland erfolgte und dem Anbieter die Einführung eines Altersverifikationssystems nur für dieses Land zu aufwendig – und damit teuer – war. Da freut man sich doch erneut, im Internet-Entwicklungsland mit Gesetzen aus der Jungsteinzeit zu leben. Aber dank dieses Internets wird man für alle diese Spiele irgendwo im Netz ganz sicher trotzdem einen Anbieter finden.
Beim ARMIGA handelt es sich um eine kleine, ARM-basierte Box (daher der Name), die so tut, als sei sie ein Amiga 500 mit Kickstart 1.3. Er verfügt über USB-Anschlüsse für handelsübliche Mäuse und Tastaturen sowie einen SD-Karten-Slot vom dem aus man Diskettenimages starten kann und auf der sich auch Systemdateien befinden können. Die Kickstart- und weitere Systemdateien sind beim Rechteinhaber Cloanto lizensiert.
Vom ARMIGA gibt es zwei Varianten. Die eine kann man als reine Spielkonsole betrachten, die andere verfügt über ein Amiga.kompatibles Floppy-Laufwerk. Das ist ziemlich cool, denn das ermöglicht es, noch vorhandene, alte 3,5‑Zoll-Disketten in ADF-Dateien zu verwandeln.
Über den HDMI-Anschluss kann man Signale in 16:9, 4:3 und nichtlinear in 720p ausgeben.
Derzeit wird nur Kick 1.3 unterstützt, AGA könnte noch folgen.
Beide Versionen werden mit HDMI-Kabel, Netzteil, SD-Karte und 3D-gedrucktem Gehäuse ausgeliefert. Die »Small Sized Edition« (ohne Floppy) kostet 119 Euro, die »Full Edition« schlägt mit 169 Euro zu Buche (jeweils plus 25 Euro Versand in europäische Länder).
Bestellen kann man ab sofort auf der offiziellen Webseite des Projekts, man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass es sich um Prototypen handelt.
Shut up and take my money. Die zigarettenschachtelgroße Small-Edition habe ich sofort bestellt. ADF-Dateien kann ich micht meinen Amigas ohnehin erzeugen.
Nach dem furiosen Start der Augmented Reality-App POKÉMON GO, die von der Google-Tochter Niantic (INGRESS) entwickelt wurde, kamen Nutzer darauf, dass die App sich unter iOS anders als unter Android umfangreiche Zugriffsrechte einräumt. Dabei scheint es sich um einen Fehler gehandelt zu haben, zumindest kann man das einer Stellungnahme aus dem Hause Niantic entnehmen:
We recently discovered that the Pokémon GO account creation process on iOS erroneously requests full access permission for the user’s Google account. However, Pokémon GO only accesses basic Google profile information (specifically, your User ID and email address) and no other Google account information is or has been accessed or collected. Once we became aware of this error, we began working on a client-side fix to request permission for only basic Google profile information, in line with the data that we actually access. Google has verified that no other information has been received or accessed by Pokémon GO or Niantic. Google will soon reduce Pokémon GO’s permission to only the basic profile data that Pokémon GO needs, and users do not need to take any actions themselves.
Das kann man nun glauben oder nicht. Problematisch bleiben aber weiterhin die Nutzungsbedingungen, die eine vollständige und freiwillige Weitergabe gesammelter Daten an Dritte und insbesondere auch an Sicherheitsbehörden einräumen, darunter ganz sicher auch Bewegungsdaten:
Das sieht für mich schon schwer danach aus, als seien die Nutzungsbedingungen nicht für die deutschen Rechtsverhältnisse angepasst worden. Ebenfalls findet sich ein Passus darin, der bei einem Verkauf von Niantic erlaubt, alle gesammelten Daten an den Käufer weiter zu geben.
Ob er oder sie zu diesen Bedingungen POKÉMON GO weiter nutzen möchte, sollte man sich überlegen.
Promografik POKÉMON GO Copyright Niantic und Nintendo
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