Computerspiel

Ab November: Nintendo Mini-NES

Mini-NES

Nin­ten­do hat offen­bar den Retro-Trend erkannt und möch­te damit auch ordent­lich geld ver­die­nen, denn die japa­ni­sche Fir­ma bringt 33 Jah­re nach dem Release das NES zurück. Aller­dings nicht im Ori­gi­nal, son­dern in Form einer Mini-Kon­so­le, auf der 30 Spie­le vor­in­stal­liert sind. Das erin­nert an die bereits vor Jah­ren erschie­ne­nen Ata­ri Flash­back oder den Com­pe­ti­ti­on Pro mit ein­ge­bau­tem C64.

Vor­in­stal­liert sind unter ande­rem sol­che Klas­si­ker wie BUBBLE BOBBLE, CASTLEVANIA I & II, DONKEY KONG, DONKEY KONG JR., DR. MARIO, FINAL FANTASY, GALAGA, GHOSTS´N GOBLINS, GRADIUS, KIRBY´S ADVENTURE, MARIO BROS., MEGA MAN 2, METROID und PAC-MAN.

Kos­ten soll die Kon­so­le, die über einen HDMI-Anschluss ver­fügt, 60 Dol­lar, hin­zu kom­men 10 Dol­lar pro Con­trol­ler, man kann aller­dings auch eine Wii­mo­te als Game­pad nut­zen oder einen Clas­sic Con­trol­ler der Wii ver­wen­den. Umge­kehrt passt der neue Retro-Con­trol­ler für das Mini-NES auch an die Wii. Unver­ständ­lich ist aller­dings, dass man das für den Betrieb nöti­ge Ste­cker­netz­teil eben­falls extra erwer­ben muss.

Laut Nin­ten­do wird das Mini-NES auch in Deutsch­land erschei­nen, in den USA wird sie ab Anfang Novem­ber erhält­lich sein, also pünkt­lich zum Weih­nachts­ge­schäft.

Man muss sich aller­dings fra­gen, war­um sie dem Ding nicht ein­fach einen Car­tridge-Slot ver­passt haben, so dass man noch vor­han­de­ne Spie­le an moder­nen Dis­plays hät­te nut­zen kön­nen. Da laut Aus­sa­ge von Nin­ten­do aller­dings die Spie­le ver­än­dert wur­den (eini­ge Spie­le ver­fü­gen plötz­lich über einen Mul­ti­play­er-Modus), kann man davon aus­ge­hen, dass es sich eigent­lich nur um einen Emu­la­tor han­delt, da kann es natür­lich sein, dass ein Slot zu nicht uner­heb­li­chen tech­ni­schen Pro­ble­men geführt hät­te, denn der Pro­duk­ti­ons­auf­wand wäre somit deut­lich höher gewe­sen, als für eine simp­le Emu­la­ti­on. Man darf gespannt sein, inwie­weit die Games den Ori­gi­na­len ent­spre­chen, oder ob sie »nach­ge­baut« wur­den.

[Update 16.07.2016:] Ab sofort ist das Clas­sic Mini bei Ama­zon vor­be­stell­bar – naja, fast, man kann sich per Email benach­rich­ti­gen las­sen, wenn es ver­füg­bar und ein Preis bekannt ist.

Pro­mo­fo­to Copy­right Nin­ten­do

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Keine indizierten Spiele mehr bei Good Old Games

Logo gog.com

Der ins­be­son­de­re für älte­re Spie­le bekann­te pol­ni­sche Online­händ­ler Good Old Games (GoG) ver­kauft ab sofort 31 in Deutsch­land indi­zier­te Pro­duk­te nicht mehr an Käu­fer mit einer deut­schen IP-Adres­se. Dar­un­ter befin­den sich Spie­le wie FAR CRY, POSTAL 2, KINGPIN, aber auch STAR WARS: DARK FORCES.

Offen­bar wird die Sper­re an der IP-Adres­se des Käu­fers fest­ge­macht, mög­li­cher­wei­se kön­nen die gesperr­ten Games mit einem VPN-Anbie­ter, der eine Adres­se aus einem ande­ren Land vor­täuscht, wei­ter­hin auch aus Deutsch­land erwor­ben wer­den.

Schon ab dem Start der deut­schen Ver­si­on der Platt­form im Febru­ar 2015 stan­den drei Spie­le der COMMANDOS-Rei­he nicht zur Ver­fü­gung, da das Amts­ge­richt Kas­sel gegen den ers­ten Tei eine Beschlag­nah­me beschlos­sen hat­te.

Ins­ge­samt fin­de ich die Sper­rung in die­ser Form merk­wür­dig, denn nach erfolg­tem Alters­nach­weis kann man indi­zier­te Spie­le auch hier­zu­lan­de erwer­ben. Ich ver­mu­te, dass die Sper­rung auf­grund von Druck aus Deutsch­land erfolg­te und dem Anbie­ter die Ein­füh­rung eines Alters­ve­ri­fi­ka­ti­ons­sys­tems nur für die­ses Land zu auf­wen­dig – und damit teu­er – war. Da freut man sich doch erneut, im Inter­net-Ent­wick­lungs­land mit Geset­zen aus der Jung­stein­zeit zu leben. Aber dank die­ses Inter­nets wird man für alle die­se Spie­le irgend­wo im Netz ganz sicher trotz­dem einen Anbie­ter fin­den.

Logo GoG Copy­right gog​.com

Amiga-Emulator ARMIGA ist lieferbar

Armiga Full

Beim ARMIGA han­delt es sich um eine klei­ne, ARM-basier­te Box (daher der Name), die so tut, als sei sie ein Ami­ga 500 mit Kick­start 1.3. Er ver­fügt über USB-Anschlüs­se für han­dels­üb­li­che Mäu­se und Tas­ta­tu­ren sowie einen SD-Kar­ten-Slot vom dem aus man Dis­ket­ten­images star­ten kann und auf der sich auch Sys­tem­da­tei­en befin­den kön­nen. Die Kick­start- und wei­te­re Sys­tem­da­tei­en sind beim Rech­te­inha­ber Clo­an­to lizen­siert.

Vom ARMIGA gibt es zwei Vari­an­ten. Die eine kann man als rei­ne Spiel­kon­so­le betrach­ten, die ande­re ver­fügt über ein Amiga.kompatibles Flop­py-Lauf­werk. Das ist ziem­lich cool, denn das ermög­licht es, noch vor­han­de­ne, alte 3,5‑Zoll-Disketten in ADF-Datei­en zu ver­wan­deln.

Über den HDMI-Anschluss kann man Signa­le in 16:9, 4:3 und nicht­li­ne­ar in 720p aus­ge­ben.

Der­zeit wird nur Kick 1.3 unter­stützt, AGA könn­te noch fol­gen.

Armiga Small

Bei­de Ver­sio­nen wer­den mit HDMI-Kabel, Netz­teil, SD-Kar­te und 3D-gedruck­tem Gehäu­se aus­ge­lie­fert. Die »Small Sized Edi­ti­on« (ohne Flop­py) kos­tet 119 Euro, die »Full Edi­ti­on« schlägt mit 169 Euro zu Buche (jeweils plus 25 Euro Ver­sand in euro­päi­sche Län­der).

Bestel­len kann man ab sofort auf der offi­zi­el­len Web­sei­te des Pro­jekts, man soll­te sich aller­dings dar­über im Kla­ren sein, dass es sich um Pro­to­ty­pen han­delt.

Shut up and take my money. Die ziga­ret­ten­schach­tel­gro­ße Small-Edi­ti­on habe ich sofort bestellt. ADF-Datei­en kann ich micht mei­nen Ami­gas ohne­hin erzeu­gen.

Pro­mo­fo­tos Copy­right DARMA Pro­jects

Niantic äußerst sich zu den POKÉMON GO-Datenschutzproblemen unter iOS

Promografik Pokemon Go

Nach dem furio­sen Start der Aug­men­ted Rea­li­ty-App POKÉMON GO, die von der Goog­le-Toch­ter Nian­tic (INGRESS) ent­wi­ckelt wur­de, kamen Nut­zer dar­auf, dass die App sich unter iOS anders als unter Android umfang­rei­che Zugriffs­rech­te ein­räumt. Dabei scheint es sich um einen Feh­ler gehan­delt zu haben, zumin­dest kann man das einer Stel­lung­nah­me aus dem Hau­se Nian­tic ent­neh­men:

We recent­ly dis­co­ver­ed that the Poké­mon GO account crea­ti­on pro­cess on iOS erro­n­eous­ly requests full access per­mis­si­on for the user’s Goog­le account. Howe­ver, Poké­mon GO only acces­ses basic Goog­le pro­fi­le infor­ma­ti­on (spe­ci­fi­cal­ly, your User ID and email address) and no other Goog­le account infor­ma­ti­on is or has been acces­sed or coll­ec­ted. Once we beca­me awa­re of this error, we began working on a cli­ent-side fix to request per­mis­si­on for only basic Goog­le pro­fi­le infor­ma­ti­on, in line with the data that we actual­ly access.  Goog­le has veri­fied that no other infor­ma­ti­on has been recei­ved or acces­sed by Poké­mon GO or Nian­tic. Goog­le will soon redu­ce Poké­mon GO’s per­mis­si­on to only the basic pro­fi­le data that Poké­mon GO needs, and users do not need to take any actions them­sel­ves.

Das kann man nun glau­ben oder nicht. Pro­ble­ma­tisch blei­ben aber wei­ter­hin die Nut­zungs­be­din­gun­gen, die eine voll­stän­di­ge und frei­wil­li­ge Wei­ter­ga­be gesam­mel­ter Daten an Drit­te und ins­be­son­de­re auch an Sicher­heits­be­hör­den ein­räu­men, dar­un­ter ganz sicher auch Bewe­gungs­da­ten:

Wir arbei­ten mit der Regie­rung, mit Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den oder pri­va­ten Betei­lig­ten zusam­men, um das Gesetz durch­zu­set­zen und ein­zu­hal­ten. Wir könn­ten jeg­li­che Infor­ma­tio­nen über Sie (oder über das von Ihnen ermäch­tig­te Kind), die sich in unse­rem Besitz oder Kon­troll­be­reich befin­den, an Regie­run­gen oder Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den oder pri­va­te Betei­lig­te offen­le­gen, wenn wir es nach unse­rem eige­nen Ermes­sen für not­wen­dig und ange­mes­sen erach­ten: (a) um auf Ansprü­che, Gerichts­pro­zes­se (ein­schließ­lich Vor­la­dun­gen) zu reagie­ren; (b) um unser Eigen­tum, unse­re Rech­te und unse­re Sicher­heit, sowie das Eigen­tum, die Rech­te und die Sicher­heit von Drit­ten oder der all­ge­mei­nen Öffent­lich­keit zu schüt­zen; und © um jeg­li­che Akti­vi­tät, die wir als ille­gal, unethisch oder recht­lich anfecht­bar erach­ten, auf­zu­de­cken und zu stop­pen.

Das sieht für mich schon schwer danach aus, als sei­en die Nut­zungs­be­din­gun­gen nicht für die deut­schen Rechts­ver­hält­nis­se ange­passt wor­den. Eben­falls fin­det sich ein Pas­sus dar­in, der bei einem Ver­kauf von Nian­tic erlaubt, alle gesam­mel­ten Daten an den Käu­fer wei­ter zu geben.

Ob er oder sie zu die­sen Bedin­gun­gen POKÉMON GO wei­ter nut­zen möch­te, soll­te man sich über­le­gen.

Pro­mo­gra­fik POKÉMON GO Copy­right Nian­tic und Nin­ten­do

Steampunk als Marke – Anmeldung vom DPMA zurückgewiesen

Free Steampunk

Im ver­gan­ge­nen Jahr gab es eini­ge Auf­re­gung, weil ver­sucht wur­de, sich den Begriff »Steam­punk« beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­amt als Mar­ke ein­tra­gen zu las­sen. Die Erklä­run­gen des Antrag­stel­lers zu den Hin­ter­grün­den waren inhalt­lich nicht unbe­dingt nach­zu­voll­zie­hen, alle Details fin­det man in den oben ver­link­ten Arti­keln.

Noch im ver­gan­ge­nen Okti­ber äußers­ten sich Mit­ar­bei­ter beim DPMA, dass man »sehr kurz­fris­tig« inner­halb von ca. zwei Wochen ent­schei­den wol­le. Wie man das von Ämter so kennt, ist bei denen »sehr kurz­fris­tig« aller­dings ein wei­ter Begriff. Noch in der ver­gan­ge­nen Woche hat­te ich nach­ge­se­hen und der Mar­ken­an­trag war nach wie vor offen.

Das hat sich jetzt geän­dert. Der Antrag wur­de abge­wie­sen.

Wir wer­den das natür­lich in Zukunft wei­ter beob­ach­ten müs­sen, denn es kann jeder­zeit erneut ver­sucht wer­den, den Begriff Steam­punk als Mar­ke ein­zu­tra­gen.

Science Fiction-Kurzfilm: AD ASTRA

Absol­ven­ten der fran­zö­si­schen Com­pu­ter­gra­fik-Schu­le Art­FX haben den Kurz­film AD ASTRA geschaf­fen, der sich um den schick­sals­haf­ten letz­ten Flug eines Kos­mo­nau­ten dreht. Rea­li­siert wur­de der Film von Lau­ric Bon­ne­mort, Cle­men­tin Mas­sin, Pierre Val­le­rich und Flo­ri­an Coquaz. Zum Film exis­tiert auch eine Face­book-Sei­te.

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Neu für den Amiga: BLOCKY SKIES

Moment mal? »Neu für den Ami­ga«? Der ist doch seit gefühlt Jahr­zehn­ten tot? Nein, das stimmt so nicht ganz, denn es gibt immer noch eine akti­ve Retro-Sze­ne, die sich mit die­sem und ande­ren ver­meint­lich ver­al­te­ten Com­pu­tern beschäf­tigt. Und da wer­den auch immer noch und immer mal wie­der neue Spie­le für den Heim­com­pu­ter-Vete­ra­nen pro­gram­miert.

Bei­spiels­wei­se BLOCKY SKIES, das man auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te her­un­ter laden kann. Das ist in ver­schie­de­nen For­ma­ten mög­lich, so dass man das Game sowohl auf einem Emu­la­tor, als auch auf ech­ter Hard­ware spie­len kann. Die von einer Dis­ket­te oder einem Dis­ket­ten­ab­bild zu boo­ten­de Ver­si­on setzt 512 kB Haupt­spei­cher vor­aus, die Fest­plat­ten­ver­si­on 1 MB. Eine Fas­sung für CDTV/​CD32 steht eben­falls bereit.

BLOCKY SKIES ist kos­ten­los. Ich muss es bei Gele­gen­heit mal auf eine SD-Kar­te wer­fen und im A500 aus­pro­bie­ren.

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Unity-Demo ADAM – der komplette Film

Vor eini­gen Wochen gab es einen Vor­gu­cker auf eine Demo zur Game-Engi­ne Unity mit dem Titel ADAM, die die Echt­zeit-Ren­der-Fähig­kei­ten der neu­en Ver­si­on dar­stel­len soll­te. Jetzt ist der voll­stän­di­ge, sechs­mi­nü­ti­ge Sci­ence Fic­tion-Kurz­film online zu begut­ach­ten. Und das ist zwei­fel­los sehr beein­dru­ckend. Die Demo läuft in Echt­zeit in 1440p auf einer Geforce GTX 980 und wur­de auf der euopäi­schen Unite-Kon­fe­renz am Stand gezeigt. Mehr dazu auch auf der Unity-Web­sei­te.

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EVE: VALKYRIE – CARRIER ASSAULT

Das Vir­tu­al Rea­li­ty Welt­raum-Dog­fight Spiel EVE: VALKYRIE für die Ocu­lus Rift hat seit ges­tern sei­ne ers­te Erwei­te­rung. Die nennt sich CARRIER ASSAULT und bringt angreif­ba­re Trä­ger­schif­fe ins Game. Man wirbt auch ganz offen mit einer Art »Trench Run«, wie man ihn aus einem gewis­sen Sci­ence Fic­tion-Klas­si­ker kennt. Ich wer­de das heu­te abend mal aus­pro­bie­ren.

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E3 – Gameboy für´s Smartphone: Smartboy

Hyperkin Smartboy

Die Fir­ma Hyper­kin kennt man durch Kon­so­len und Hand­helds, die klas­si­sche Gerä­te emu­lie­ren bzw. ermög­li­chen, deren Car­tridges auf moder­ne­rer Hard­ware abzu­spie­len, bei­spiels­wei­se Retron 3 und 5 oder den Supa­boy.

Dazu gesellt sich jetzt der Smart­boy. Der hat eine wit­zi­ge Ent­wick­lung hin­ter sich, denn ursprüng­lich hat­te Hyper­kin den am 01.04.2015 als April­scherz vor­ge­stellt. Ganz so scherz­haft war das dann aber doch nicht, denn in Wirk­lich­keit woll­ten die mal schau­en, wie groß die Reso­nanz ist. Und die war so über­wäl­ti­gend, dass man das Pro­jekt dann doch rea­li­sier­te.

Der Smart­boy fasst ein Android-Smart­phone und hat einen Slot, der Car­tridges vom Game­boy und vom Game­boy Color fasst. Der­zeit befin­det sich die Soft­ware noch in Ent­wick­ling, sie ist Open Source. Man kann bereits Ent­wick­ler­ver­sio­nen der Hard­ware bestel­len (für 59,99 Dol­lar) und Hyper­kin ver­spricht Betei­li­gun­gen an den Ver­käu­fen, wenn man an der Soft­ware mit­ar­bei­tet.

Einen Release­ter­min gibt es der­zeit lei­der genau­so­we­nig wie einen Preis der End­kun­den­ver­si­on. Aber: Shut up and take my money!

Hyperkin Smartboy

Pro­mo­fo­tos Copy­right Hyper­kin Inc.

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