In einem Zweiteiler der BBC unter dem Titel »Cat Women Of The Moon« (Titel nach einem Film aus den 1950ern) diskutieren namhafte Science Fiction-Autoren unter der Leitung von Tiptree-Gewinnerin Sarah Hall (DAUGHTERS OF THE NORTH) über ein Motiv des Genres, das insbesondere in den 1960ern populär war: Gesellschaften, die ausschließlich aus Frauen bestehen und die ohne Männer überleben.
Teilnehmende Autoren sind unter anderem China Miéville, Iain M. Banks and Ursula K. Le Guin, man unterhält sich über das Zusammenleben der Geschlechter in der SF und im zweiten Teil über verschiedene Arten des Fortbestehens der menschlichen Rasse im Genre.
Die beiden Teile der Sendung können dank des BBC-Players kostenlos auf der Webseite des britischen Senders angehört werden. Insbesondere für langgediente SF-Fans sicherlich ein besonderer Leckerbissen. Jede der beiden Episoden dauert ungefähr 30 Minuten.
Im Rahmen der zweiten Welle von DCs Comic-Neuinterpretationen unter dem Titel »New 52« gehen im Mai sechs neue Serien an den Start: BATMAN INCORPORATED, EARTH 2, WORLDS´ FINEST, DIAL H, G.I. COMBAT und THE RAVAGERS. Die neuen Serien lösen BLACKHAWKS, HAWK AND DOVE, MEN OF WAR, MISTER TERRIFIC, O.M.A.C. und STATIC SHOCK ab, die im April mit ihren achten Ausgaben beendet werden.
Das Bemerkenswerte daran ist die Reihe DIAL H, die auf DIAL H FOR HERO basiert, einer DC-Serie die zum ersten Mal 1966 veröffentlicht wurde und die davon handelt, wie ganz normale Menschern zu Superhelden werden können, wenn sie eine bestimmte Telefonnummer anrufen. Es geht dabei auch um die psychologischen Wirkungen der Tatsache, dass man auf einmal über Superfähigkeiten verfügt. Was sich relativ schräg anhört, gewinnt deutlich dadurch an Attraktivität, dass die neuen Comics eben unter dem Titel DIAL H von niemand anderem als dem mehrfach preisgekrönten Phantastik- und SF-Autor China Miéville geschrieben werden! Spannend!
Vom Freitag, dem 3. Februar 2012, bis zum Montag, dem 13. Februar 2012, wird in Düsseldorf zum sechsten Mal eine kleine Japanische Filmwoche veranstaltet, bei der man in 26 Vorstellungen (zuzüglich zweier Sondervorstellungen für Schulen) elf Filme aus dem Land der aufgehenden Sonne – darunter drei Zeichentrickfilme (Animé) und zwei Manga-Realverfilmungen – in japanischer Originalversion mit deutschen Untertiteln wird erleben können.
Alle Filme sind in Farbe und werden ohne Werbung gezeigt; zu jedem Film gibt es eine kurze Begrüßung und Einführung. In Kooperation mit dem Institut für Modernes Japan der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wird zudem eine Gesprächsrunde zum Thema Anime angeboten, zu der wir Sie ebenfalls herzlich einladen.
Nur rund 10 cm groß sind die sog. »Borger«, zu denen die kleine Arrietty gehört. Sie leben in der Nähe von Menschen, von denen sie sich heimlich das Lebensnotwendigste borgen, ohne von ihnen gesehen werden zu dürfen, denn sonst wird es für sie gefährlich. Da zieht der herzkranke Shô ins Haus seiner Großtante mit dem riesigen, verwunschenen Garten und entdeckt rasch, dass kleine Wesen unter dem Haus leben. Seine Neugier ist geweckt… – Niedliches Anime aus dem Studio Ghibli nach einem Drehbuch von MIYAZAKI Hayao; preisgekrönt u.a. bei den »Japanese Academy Awards« 2011 und »Tokyo Anime Awards« 2011, Publikumspreis der »Nippon Connection« 2011.
sowie der brilliante und völlig zu Unrecht hierzulande kaum bekannte Klassiker Nausicaä aus dem Tal der Winde (Kaze no tani no Naushika), ebenfalls von von Miyazaki:
Eintausend Jahre nach der Zerstörung des Ökosystems rückt das »Meer der Fäulnis« mit seinen giftigen Pilzen und riesigen Insekten immer näher an die wenigen für Menschen bewohnbaren Gebiete. Während die meisten darin eine große Bedrohung sehen, entdeckt die junge Nausicaä, Prinzessin des »Tals der Winde«, die bewusst mit der Natur lebt, mit ihr kommuniziert und sie zu schützen versucht, dass die Pflanzen reinigende Funktion übernehmen. Doch da überfallen feindliche Truppen das Tal, töten Nausicaäs Vater und beginnen einen neuen Krieg. Kann Nausicaä die Katastrophe verhindern? – Einer der Anime-Klassiker von MIYAZAKI Hayao, vielfach preisgekrönt; sein riesiger Erfolg ermöglichte die Gründung des Studios Ghibli.
Das zufällige Wiedersehen der beiden einstigen Schulfreunde Kurono Kei und Kato Masaru an einer U‑Bahn-Station in Tôkyô ist kurz, da werden sie von einem heranrasenden Zug überrollt. Sie landen in einem seltsamen Raum mit einer ominösen Kugel namens Gantz, die sich als Spielleiter entpuppt, die Anwesenden mit speziellen Waffen und Anzügen ausrüstet und zu einem Spiel zwingt, bei dem sie sich gefährlichen Aliens stellen und Punkte sammeln müssen, um überleben zu können. Und plötzlich lauert die Gefahr überall … – Actionreiche Realverfilmung des Bestseller-Manga von OKU Hiroya. Kino-Hit in Japan. Vorsicht: nichts für sensible Gemüter!
Hundert Punkte benötigt jeder in diesem Spiel, um die Freiheit zu erhalten oder einen der bereits ausgelöschten Mitstreiter zurückholen zu können. Doch nun hat Spielleiter Gantz für alle einen besonderen Gegner ausgewählt, der KURONO Kei sehr am Herzen liegt. Längst ist es kein Spiel mehr, sondern gnadenloser Ernst im Kampf um Leben und Tod. – Unverzichtbare Fortsetzung des 1. Teils, voller spektakulärer Effekte und Dramatik; nichts für schwache Nerven. Deutschlandpremiere! (in Kooperation mit Sunfilm Entertainment)
Quelle: Webseite des Japanischen Generalkonsulates Düsseldorf, von dort stammen auch die Zitate zu den Filmen. Promofoto GANTZ Copyright SUNFILM Entertainment
Wolfgang Tischer, der Herausgeber von literaturcafe.de, äußert sich in diesem Video über die aktuelle Situation des eBooks in Deutschland und über das Dauergejammer der Branche. Im Prinzip ein sehenswerter Beitrag, mich befremdet allerdings der Seitenhieb auf soziale Netzwerke, der mir einen eher überheblichen Eindruck macht. Verständlicherweise mögen es »Profis« natürlich nicht, dass sich nun auf einmal jeder im Web zu Wort melden kann – und möglicherweise dabei auch schlaue Dinge sagt. Ich bin allerdings der Ansicht, dass jene Profis die Wahrheit nicht für sich gepachtet haben und ich lese immer wieder Kommentare zu Büchern oder zum Thema eBooks auf Blogs und in sozialen Netzwerken, die weitaus mehr Inhalt oder Nutzen haben, als die abgehobenen Schwadronierereien eben jener »Profis«. Und so lässt er sich darüber aus, dass die Branche den Fortschritt verpennt, übersieht jedoch, dass seine als Komik verbrämte Kritik an modernen Kommunikations- und Publikationsformen (und den darauf schreibenden Konkurrenten) auch nicht eben progressiv ist …
Übrigens könnte man ein solches Video auch mit einem Ton versehen, der nicht übersteuert ist … :o)
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IGN hat den Produzenten Rick McCallum zur geplanten aber derzeit auf unbestimmte Zeit verschobenen Real-Fernsehserie im STAR WARS-Universum befragt. McCallum erläutert erneut das, was als hauptsächlicher Grund für den Produktionsstop angeführt wurde: die Serie würde zu teuer werden; man hat eine Obergrenze von fünf Millionen Dollar pro Episode angesetzt und diese würde man wohl derzeit überschreiten (sehe ich mir andere SF-Serien so an, frage ich mich allerdings ernsthaft, wo das Problem ist). Der Produzent führt weiter aus, dass bereits 50 »großartige« Drehbücher existieren und diese eben nicht angemessen umgesetzt werden könnten, zudem erklärt er, dass die Serie zeitlich in den 20 Jahren zwischen Episode III und Episode IV angesiedelt wäre.
Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass die US-Networks Serien sofort wieder absetzen, wenn die Zuschauerzahlen nicht stimmen und den Produzenten das zu unsicher ist. Zudem ist angesichts des Internet völlig unsicher, wie lange das klassische Fernsehen überhaupt noch existieren wird. Man fragt sich, warum nicht gleich das Netz als Vertriebsplattform genutzt wird, statt eines Fernsehsenders.
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Auf der aktuell stattfindenden CES in Las Vegas hat Microsoft bestätigt, dass es ab dem 1. Februar 2012 eine Kinect-Version für Windows-PCs geben wird, inklusive passender Software und einem SDK. Das ist schwerlich eine Sensation, immerhin gibt es bereits haufenweise Freeware- und Open Source-Bibliotheken für die Konsolenversion. Zudem will Microsoft die Nutzung der PC-Version einschränken: mit der Einführung darf man nach dem Willen des Konzerns (und den Lizenzbestimmungen) nur noch ihren SDK verwenden, um Anwendungen für die Bewegungssteuerung zu entwickeln (großzügig erlaubt man, mit der Betaversion des SDK auch für die X‑Box-Kinect entwickeln zu dürfen).
Bitte?
Microsoft sieht die Kinect für PC zudem als »Eingabegerät für ernsthafte Anwendungen«, also nicht mehr vorrangig als Spielecontroller – offenbar ist inzwischen sogar in Redmond aufgefallen, was man mit dem Ding tatsächlich alles anstellen kann. Diese »ernsthaften Anwendungen« schlagen sich dann auch im Preis nieder, man will für die PC-Fassung hierzulande (geschätzt) 250 Euro verlangen, statt nur 100 Euronen wie für die Konsolenversion (Straßenpreis). Offiziell begründet Microsoft den eklatanten Preisunterscheid damit, dass die Windows-Version der Kinect nicht über Spielepreise querfinanziert wird. Dabei ist die neue Fassung quasi identisch zur alten, soll nur einen anderen Aufdruck besitzen, zudem möglicherweise schreibtischtauglich kürzere Kabel besitzen und eventuell auch eine Optik eingebaut haben, die auf kürzere Distanzen ausgelegt ist.
WTF? Bekomme weniger, zahl´ mehr?
Geradezu albern meiner Ansicht nach die Bedingungen, die vorschreiben wollen, dass man ihren SDK benutzt, wenn man Anwendungen für die Kinect programmiert. Was geht es Microsoft an, wie ich meine erworbene Hardware anspreche?
[cc]
Bild: Kinect für die X‑Box, aus der Wikipedia, gemeinfrei
Die Bossland GmbH ist ein Anbieter von Bots für das Spiel WORLD OF WARCRAFT, nämlich »Honorbuddy« und »Gatherbuddy«. Solcherlei ist Betreiber Blizzard natürlich ein Dorn im Auge (im Prinzip auch nicht ganz zu unrecht, stört so etwas doch das Geschäftsmodell des Entwicklers), deswegen wurde Klage gegen Bossland eingereicht – natürlich vor dem Landgericht Hamburg, das in Internet-Fragen immer wieder durch eher merkwürdige Urteile auffällt und dessen Entscheidungen regelmäßig durch höhere Instanzen kassiert werden.
Die Kanzlei Dr. Behrmann und Härtel, die Bossland vertreten, haben nun dem Gericht ihre Duplik zugestellt, das ist die Antwort auf Blizzards Replik, man kann den ‘Text auf der Webseite der Kanzlei einsehen. Die Verhandlung ist für den 28. Februar 2012 angesetzt.
Mal abgesehen davon, dass Bots für andere Spieler natürlich die Pest sind und man sie grundsätzlich nicht gutheißen kann, steht die Frage im Raum, ob Anbieter solche Hilfsprogramme überhaupt rechtswirksam verbieten können. Ich würde mal vermuten: ja.
Zusätzlich zu diesem Verfahren strengt Bossland laut der Anwaltskanzlei allerdings nun selbst ein weiteres gegen Blizzard an, dieses jedoch nicht in Hamburg und (scheinbar) unabhängig von demjenigen in Sachen Bots. Darin soll geprüft werden, ob die AGBs und Nutzungsbedingungen (EULA) Blizzards für WOW nach deutschem Recht überhaupt mit deutschem Recht vereinbar sind, oder ob sie Passi enthalten, die ungültig sind, weil sie die Kunden über Gebühr benachteiligen – und damit möglicherweise in Teilen unwirksam sind. Ich würde vermuten, dass der Auslöser hierfür auch im Vorgehen gegen die EULAs von Electronic Arts seitens Verbraucherzentrale und Datenschützern zu sehen ist. Ähnliche wie die bemängelten Punkte in EAs AGBs finden sich auch in jenen von WOW (und anderer MMOs). Ich behaupte ja schon lange, dass die Nutzungsbedingungen diverser MMOs nicht rechtskonform sind. Jetzt wird das endlich mal vor Gericht ausgetragen. Ob etwas für die Kunden Erfreuliches dabei heraus kommt, werden wir abwarten müssen – wahrscheinlich über mehrere Instanzen.
Weitere Informationen zum Thema auch bei buffed.de und Golem
[cc]
Bild: WOW-Troll-Cosplay auf der RPC, Bild von mir
Die Phantastische Akademie hat gestern die sogenannte Longlist, also die Nominierten, für den von ihnen vergebenen Preis SERAPH veröffentlicht. Unter den insgesamt über 80 Einsendungen von über 30 Verlagen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben es in der Kategorie »Bestes Buch« 16 Titel und in der Kategorie »Bestes Debüt« sieben Titel auf die Longlist geschafft. Bis Mitte Dezember des zurückliegenden Jahres hatten die Verlage die Möglichkeit, ihre Einsendungen der Akademie zukommen zu lassen.
Nun hat die Jury die Aufgabe, daraus eine »Shortlist« zu destillieren, also einmal fünf und einmal drei Titel, aus denen dann der jeweilige Gewinner hervorgehen wird. Wer dann in der zweiten Stufe der Findung noch drin ist, soll Anfang Februar bekannt gegeben werden. Die Siegerehrung wird am 15.03.2012 auf der Leipziger Buchmesse stattfinden.
Longlist des SERAPH 2012 »Bestes Buch«
Aster, Christian von: Der letzte Schattenschnitzer (Klett-Cotta)
Blazon, Nina: Zweilicht (cbt)
Dierssen, Oliver: Fausto (Heyne)
Hammerschmitt, Marcus: Azureus & Pygmalion (Sauerländer)
Heitz, Markus: Die Legenden der Albae: Vernichtender Hass (Piper)
Hennen, Bernhard: Die Drachenelfen (Heyne)
Isau, Ralf: Die zerbrochene Welt (Piper)
Kern, Claudia: Sissi, die Vampirjägerin (Panini)
Koch, Boris: Das Verlies der Stürme. Drachenflüsterer 3 (Heyne)
Lode, Christoph: Stadt der Seelen/Phoenixfeuer. Pandaemonia 2/3 (Goldmann)
Marrak, Michael: Black Prophecy: Gambit (Panini)
Marzi, Christoph: Memory. Stadt der Träume (Arena)
Meissner, Tobias: Die Soldaten (Piper)
Meyer, Kai: Arkadien fällt (Carlsen)
Perplies, Bernd: In den Abgrund. Magierdämmerung 3 (Egmont Lyx)
Ruebenstrunk, Gerd: Das Wörterbuch des Viktor Vau (Piper)
Longlist des SERAPH 2012 »Bestes Debüt«
Corzilius, Thilo: Ravinia (Piper)
Elbel, Thomas: Asylon (Piper)
Günak, Kristina: Eine Hexe zum Verlieben (Ubooks)
Magister, Jürgen: Katharsia (Dresdner Buchverlag)
Marewski, Nina Maria: Die Moldau im Schrank (Bilger Verlag)
Rossel, Ursula Timea: Man nehme Silber und Knoblauch, Erde und Salz (Bilger Verlag)
Siegmann, Claudia: Die Nacht, als die Piraten kamen (dtv)
Logo »Phantastische Akademie« Copyright Phantastische Akademie e.V. i.G.
Hat sich eine Filmreihe jetzt schon den eigenen Wind aus den Segeln genommen? Man dürfte niemanden damit überraschen, wenn man erwähnt, dass in SPIEL IM SCHATTEN Sherlock Holmes´ legendärer Rivale Professor Moriarty eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Nach einem furiosen Auftakt vor zwei Jahren mussten die Macher nach den Regeln der Fortsetzung selbstverständlich das Tagwerk großzügiger ausstatten. Und bis zu einem gewissen Grad hat es auch funktioniert. Alles ist vorhanden, was Teil eins so extravagant, kühn und provozierend machte.
Natürlich schrien Puristen auf, die einen Basil Rathbone oder Peter Cushing erwarteten, aber einen abgehalfterten Action-Helden bekamen. Sogar der selbstgefällig unsympathische Benedict Cumberbatch traf den Nerv der Holmes-Fangemeinde viel eher als die Interpretation eines Downey Jr.. Dabei ist die Umsetzung der Figur, wie sie 2009 von Lionel Wigram und Michael Robert Johnson ersonnen und von Guy Ritchie umgesetzt wurde, viel näher an dem von Arthur Conan-Doyle geschriebenen Charakter als die bisherigen Verfilmungen. Die erklärten Vorahnungen, die Freude an Verkleidungen, die Depression ohne Arbeit, seine asiatischen Kampfkünste, es ist alles da, was Arthur Conan Doyle vorgegeben hat. Und nach den Regeln der Fortsetzung eben dieses Mal alles eine Schlagzahl höher angelegt.
Inzwischen tummeln sich immer mehr Anbieter am Markt, die es auch dem »Normalverbraucher« ermöglichen sollen, einzelne Bücher oder kleine Auflagen zu realisieren, ohne dass man dabei gleich dem Ruin anheim fällt. Da ich zu Testzwecken mal eine einzelne Ausgabe der STEAMPUNK-CHRONIKEN als Printausgabe zur Hand haben wollte, sah ich mir einige entsprechende Anbieter an, eine Liste findet man beispielsweise auf wege-zum-buch.de. Die Preisgestaltungen und Nutzungsbedingungen variieren hier zum Teil deutlich voneinander und die Konkurrenz ist offensichtlich noch nicht so groß, dass es keine Wucherpreise gäbe – vergleichen lohnt sich definitiv. Noch bis vor nicht allzu langer Zeit war Lulu.com der einzige gangbare Anbieter in dieser Richtung, hier hat sich jedoch einiges getan. Lulu brachte zudem immer das Problem der nicht unerheblichen Versandkosten mit sich, damit wurden die vergleichsweise günstigen Druckpreise auch für einzelne Bücher deutlich relativiert.
Meine Vorgabe für den Test war es erst einmal, ein Buch für den Eigenbedarf, quasi als »Ansichtsexemplar« zu bestellen, ich war also weder an Autorenverträgen noch an einer ISBN-Nummer interessiert. Nach der Sichtung der verschiedenen Angebote, fiel meine Entscheidung auf epubli, eine Holtzbrinck-Tochter. Die boten mir an, mein Buch im A5-Format bei ca. 210 Seiten für ungefähr 11,50 Euro zu drucken – für ein einzelnes Exemplar, wohlgemerkt. Bestellt man mehr gibt es Rabatte. Dazu kommen natürlich noch Versandkosten, aber Details dazu später. Andere deutsche Anbieter waren deutlich teurer oder verlangten noch höhere Versandkosten als epubli.
Um ein Buchprojekt zu starten benötigt man noch nicht einmal ein Nutzerkonto, allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man selbstverständlich eins anlegen muss, um das Projekt speichern und insbesondere natürlich, um es bestellen zu können. Das darf man allerdings in einem späteren Schritt erledigen, den Einstieg macht epubli dem Nutzer leicht.
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