Es ist nicht mehr lange hin, Joss WhedonsAGENTS OF S.H.I.E.L.D. startet in den USA am 24. September auf ABC und Marvel haut weiterhin Werbevideos raus, dass das Web qualmt. Diesmal einen »behind the scenes«-Clip.
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Bereits am 6. Septmeber verstarb die US-amerikanische Science Fiction- und Fantasy-Autorin A. C. Crispin. Sie wurde insbesondere bekannt durch mehrere Romane im STAR TREK-Universum.
Ann Carol Crispin begann ihre Karriere als Autorin im Jahr 1983 und wurde im Genre schnell bekannt. Der erste Roman war YESTERDAYS SON, dessen Handlung sich um einen Sohn des Vulkaniers Spock drehte und der sich in Fankreisen bis heute großer Beliebtheit erfreut. Eine weitere äußerst erfolgreiche Story spann in in SAREK um Spocks Vater. Mit der STARBRIDGE-Reihe schuf sie aber auch ihr eigenes Universum und machte mit ihrer Han Solo-Trilogie auch einen Abstecher zu STAR WARS. Weiterhin schrieb sie Romane zu V – DIE AUSSERIRDISCHEN BESUCHER, ALIEN: RESURRECTION oder PIRATES OF THE CARIBBEAN.
Am 3. September veröffentlichte startrek.com ihren Abschiedsgruß an die Fans:
I want to thank you all for your good wishes and prayers. I fear my condition is deteriorating. I am doing the best I can to be positive but I probably don’t have an awful lot of time left. I want you all to know that I am receiving excellent care and am surrounded by family and friends.
Drei Tage später verstarb die Autorin an ihrem Krebsleiden, sie wurde nur 63 Jahre alt.
Ad astra, Ann Carol. Crispin, ich habe Deine Bücher geliebt.
[cc]
Cover YESTERDAY´S SON Copyright Pocket Books. Leider gibt es kein frei nutzbares Bild der Autorin.
I DECLARE WAR – ab 12. November 2013 vorerst nur in USA auf DVD
Kaum Horror, weniger Drama, selten Action. Jason Lapeyre hat 2012 gleich mit zwei Filmen im selben Jahr sein Langfilmdebut gegeben, welche die Genre-Festivals gleichzeitig heimsuchten. Der knallharte COLD BLOODED war der eine, I DECLARE WAR der andere. Und Letzterer unterscheidet sich auch gleich in seiner gesamten Art komplett von seinem künstlerischen Bruder. Überhaupt ist die Prämisse von I DECLARE WAR eine erstaunlich innovative Abwandlung aller bekannten Filme über vorpubertierende Jungs, und deren Verhältnisse und Machtspiele untereinander. Auch in diesem Sommer wird wieder scharf geschossen, wenn zwei Gruppen in den Wäldern ihre Kriegsspiele starten. Die Regeln sind einfach: Wer von Gewehrfeuer getroffen wird, muss langsam bis zehn zählen, bevor er wieder weiter spielen darf. Wer von einer Granate getroffen wird, kann nachhause gehen, der ist ganz raus. Gewonnen hat, wer die Flagge aus dem gegnerischen Lager erobert. Das Kriegsspiel läuft in kindlicher Unbekümmertheit, bis der geltungssüchtige Skinner beginnt die festgelegten Abläufe der Spiele aufzubrechen und eigenhändig neue Regeln zu bestimmen. Plötzlich wird Geiselnahme genauso legitim, wie dazugehörige Folter. Die anderen Kinder sind wenig begeistert, aber wie das eben in diesem Alter so ist, setzt sich immer der Größere und Kräftigere durch.
Fast dreißig Jahre nach ZEIT DER WÖLFE, mit dem Neil Jordan erstmals wirklich Aufmerksamkeit erregte, offeriert er wieder eine auf den Kopf gestellte Welt des bekannten Phantastischen. So wie Jordan seinerzeit das Märchen vom Rotkäppchen neu interpretierte, nutzt er Moira Buffinis Vorlage A VAMPIRES STORY, um das Genre um eine neue Variante von unsterblichen Blutsaugern zu bereichern. Es gelingt ihm nur teilweise. Manchmal stehen dem Regisseur Kalenderblatt-Phrasen in Dialogform im Weg, manchmal auch der fehlende Subtext. Die Erlebnisse von Eleanor und Clara sind eine ziemlich geradlinig erzählte Geschichte von zwei Frauen, die sich nicht nur gegen eine harte Männerwelt behaupten müssen, sondern zudem seit 200 Jahren ständiger Verfolgung ausgesetzt sind. Auch wenn sich die Handlung von der Neuzeit ausgehend äußerst verschachtelt über Rückblenden erklärt, bleibt BYZANTIUM in seiner Erzählung ein sehr linearer Film. Das ist es, was der Geschichte der zwei Vampir-Frauen tatsächlich fehlt, nämlich eine erweiterte Ebene, die einen philosophischen Ansatz aus der Tristesse des Alltags ihres Lebens erkennen lässt.
An diesem Wochenende (06. bis 09. September 2013) findet in Essen die erste »Unknown« statt, eine Buchmesse ausschließlich für Independent- und unbekannte Autoren. Ort des Geschehens ist das »Unperfekthaus«, das alleine schon einen Besuch wert ist. Das Konzept des Unperfekthauses ist es, dass jeder, der das Haus betreten möchte, einen Obolus entrichtet. Dafür darf man sich eine Zeit lang im Unperfekthaus aufhalten und erhält nichtalkhoholische Getränke frei. Wer etwas Essen möchte (es gibt eine umfangreiche Auswahl) oder wem der Sinn nach einem Bier oder Wein steht, der kann diese gegen Bezahlung ebenfalls bekommen. Vom auf diese Art und Weise eingenommenen Geld wird zum einen das Haus unterhalten, zum anderen – und das ist viel wichtiger – kann man allerdings kostenlos Räume für künstlerische Unternehmungen bekommen. Im gesamten Haus finden sich Künstler der verschiedensten Spielarten, die ihre Werke ausstellen und auch verkaufen – und man kann ihnen sogar beim Arbeiten zusehen.
In Teilen des Hauses findet an diesem Wochenende zum ersten Mal die »Unknown« statt, eine Buchmesse ausschließlich für Indie- und unbekannte Autoren. Die bieten dort ihre Werke feil, stehen zu Gesprächen bereit und selbstverständlich werden auch Lesungen veranstaltet. Unter den vorgestellten Büchern wie erwartet ein nicht geringer Anteil an Phantastik, aber auch Krimis, Mittelalterliches und eine Menge mehr sind zu finden. Eine sehr angenehme Veranstaltung mit netten Leuten.
Sämtliche Informationen findet man auf der Webseite des Veranstalters, auch das Unperfekthaus hat selbstverständlich eine Webpräsenz, der man Eintrittspreise und Gebotenes entnehmen kann.
Wie gesagt: ein Besuch lohnt sich sowieso, an diesem Wochenende umso mehr, wer also in der Nähe von Essen wohnt, sollte sich auf den Weg machen. Man tut auch noch eine gute Tat und unterstützt eine grandiose Idee und Künstler.
Hier zum weiteren Anfüttern noch ein Video vom Unperfekthaus:
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Die elfjährige Emily empfängt früh morgens eine Textnachricht, dass der amerikanische Präsident auf dem Rückweg zum Weißen Haus sei. Mit glühenden Augen erspäht sie gleich darauf Marine One im rötlichen Morgenlicht. Wir wissen bei einem Film von Roland Emmerich, in dem es um das Weiße Haus geht, dass dieses Mädchen wichtig werden wird. Gleich darauf wird Präsident Sawyer einen Flugbefehl geben, der allen Protokollen widerspricht, aber dennoch umgesetzt wird, weil es eben ein Film von Roland Emmerich ist. Kurz darauf tritt James Woods ins Bild, ein scheinbar loyaler Mitarbeiter des Präsidenten. Es gibt zu diesem Zeitpunkt noch keinen kriminellen Drahtzieher des zu erwartenden Szenarios, und dann ist da James Woods. Das nimmt dann ein wenig von der Spannung, denn es ist ein Film von Roland Emmerich. Dann gibt es diesen Sicherheitspolizisten Cale, der sich erfolglos für den Secret Service bewirbt, um für den Präsidenten zu arbeiten, aber für diesen Job ungeeignet scheint. Cale ist die Hauptfigur, was also wird passieren? Ach ja, Cale ist der entfremdete Vater von Emily, die mit ihrem Vater zufällig eine Touristentour durch das Weiße Haus macht, als ganz unerwartet Terroristen denn Amtssitz stürmen. Wer denkt, dass die junge Emily später noch eine Hilfe für die vielen bestausgebildeten Sicherheitsleute sein wird, der muss wohl glauben, dies sei ein Film von Roland Emmerich.
Zum Remake von ROBOCOP gibt es einen ersten Trailer. Der mich nicht so recht überzeugt, denn das ist mir im Vergleich zum Vorbild alles zu clean und nicht zynisch genug. Wirklich werten kann man natürlich erst, wenn man den Film gesehen hat, aber zum einen zeigt mir der neue ROBOCOP zu oft sein Gesicht und da ist mir zuviel Tränendrüsen-Familien-Schmuh in dem Trailer. Man wird das am 9. Februar 2014 prüfen können, denn dann läuft er in Deutschland an.
Regie führt José Padilha, es spielen unter anderem Joel Kinnaman, Michael Keaton, Gary Oldman, Samuel L. Jackson, Abbie Cornish, Jackie Earle Haley, Jay Baruchel, Jennifer Ehle, Michael Kenneth Williams und Marianne Jean-Baptiste.
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Neulich fiel mir auf, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wieder einmal in seinem »Netz-Monitor Buch« auf einen meiner Artikel verlinkt und diesen auch in Auszügen wiedergegeben hatte. Das stört mich nun grundsätzlich nicht (trotz des vermutlichen Verstoßes gegen CC BY-NC-SA), allerdings war ich schon befremdet, dass sie nicht einmal in der Lage waren, meinen Namen korrekt wiederzugeben. Da stand »Stefan Holzauser« statt »Stefan Holzhauer«. Ich habe der Presseabteilung daraufhin eine Mail geschrieben, in der ich um Korrektur meines Namens bat. Während ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhalte, die da im Netz-Monitor veröffentlicht werden, im Prinzip genau solche sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getretene »Leistungschutzrecht für Presseverleger« eigentlich geschützt sein sollten. Deswegen fügte ich folgende Frage an:
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Textausschnitte in Ihrem »Netz-Monitor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht in dieser Form unbedenklich sind?
Daraufhin passierte erst einmal: nichts. Ich habe dann zwei Tage später nochmal nachgefragt und die ursprüngliche Mail weiter geleitet. Die Antwort auf die Frage zum LSR hätte von mir aus noch länger auf sich warten lassen dürfen, aber meinen Namen wollte ich schon schnell geändert haben. Diesmal kam die Antwort kurzfristig:
Was das Leistungsschutzrecht betrifft, sind von diesem Dienste ausgenommen, die »die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen.« Darüber hinaus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.«
Der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbieter in diesem Sinne und der Netz-Monitor BUCH eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder, die den Online-Diskurs durch redaktionelle Auswahl von Blogbeiträgen fördern will.
Wir halten fest: der Börsenverein ist der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht für seinen »Netz-Monitor Buch« nicht gilt. Das finde ich ehrlich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegenteil dürfte der Fall sein. Rechtsanwalt Schwenke (einer von den Guten) schreibt in einem seiner Artikel zu diesem Thema sehr eindeutig:
Das Leistungsschutzrecht betrifft nur Suchmaschinen und Dienste, die Inhalte ähnlich wie Suchmaschinen aufbereiten. Damit sind Aggregationsdienste gemeint, die Presserzeugnisse gesammelt auflisten, wie zum Beispiel Presseschauen oder Blogartikelübersichten.
Und um eine Presseschau bzw. um eine Blogartikelübersicht (oder genauer: um eine Übersicht über Artikel aus dem Netz) handelt es sich beim »Netz-Monitor Buch« eindeutig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stellungnahme »eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder« ist.
Die im Netz-Monitor Buch wiedergegeben Texte überschreiten das bei Weitem.
Dann heisst es in der Stellungnahme: « … der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbeiter in diesem Sinne«. Das finde ich noch viel ulkiger. Wer eine private Webseite oder ein Blog betreibt, der wird von Gerichten bereits als gewerblicher Anbieter eingestuft, wenn er Werbeanzeigen schaltet oder Affiliate-Links setzt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht einher geht. Ebenso wenig muss die Gewinnerzielungsabsicht sich meiner Meinung nach auf die Presseschau direkt beziehen. Dass der Börsenverein der Ansicht ist, kein gewerblicher Anbieter zu sein, und das trotz der Rechtsform als Verein, dem Erheben von Mitgliedsbeiträgen, einem Geschäftsführer (fällt jemandem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatzsteuernummer im Impressum seiner Webseite, das hat mich nicht wenig erheitert.
Im Prinzip wäre mir das alles egal. Allerdings sind es Börsenvereins-Geschäftsführer Skipis und Vorsteher Honnefelder, die zu jeder sich bietenden Gelegenheit auf Einhaltung der Urheberrechtsgesetze pochen oder sogar deren Verschärfung zu Ungunsten der Bürger fordern. Umso erstaunlicher, dass der Börsenverein selbst sich offenbar eines … na sagen wir mal … »eher gelassenen« Umgangs mit solchen Gesetzen befleißigt. Wollen wir hoffen, dass der Börsenverein nicht den Umtrieben eines bösen Abmahn-Abzockers zum Opfer fällt.
Ob der Börsenverein mit seinen Ansichten Recht hat, wird sich entscheiden, wenn es die ersten konkreten Urteile zum Leistungsschutzrecht gibt. Doch die sonst so streitbaren Presseverleger (sogar die Hauptinitiatoren vom Springer-Verlag) halten sich bisher merkwürdig damit zurück, Präzedenzfälle zu schaffen …
[cc]
Screenshot: aus dem Netzmonitor Buch mit den Auszügen aus meinem Artikel (und dem korrigierten Namen)
Die übliche Zielgruppe des ZDF wird vermutlich nur »Bahnhof« verstehen, bei einem aktuellen Clip des Elektrischen Reporters, denn laut Aussage einer hohen Repräsentantin des Senders möchte der Intendant sich darum bemühen, das Durchschnittsalter der Zuschauer von 61 auf 60 Jahre (!) zu senken (dazu fällt mir echt nix mehr ein). Davon abgesehen ist der Clip über das Phänomen Fan-Fiction wirklich treffend und durchaus sehenswert.
Ich gehe persönlich davon aus, dass Fan-Fiction in Zukunft kein Thema mehr bleiben wird, das sich unbeachtet in Nischen des Internets abspielt. Allein die Tatsache, dass Amazon auf den Zug aufgesprungen ist, zeigt, dass es Potentiale geben könnte. Im Weg steht wie immer das Urheberrecht, das (Mantra on) dringend an die Realitäten des Internet-Zeitalters angepasst werden muss – und nicht umgekehrt (Mantra off).
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HBO hat kürzlich einen Pilotfilm für eine mögliche Serie in Auftrag gegeben, die auf Michael Crichtons Film WESTWORLD aus dem Jahr 1973 basieren soll. Die Show kommt von J. J. Abrams´ Produktionsfirma Bad Robot und Warner Bros. TV. Damit kauft das Premium-Cable Network erneut eine Produktion von einem externen Studio ein.
In WESTWORLD geht es um einen Vergnüngungspark, der den Wilden Westen rekreiert und in dem die NPCs (für Rollenspielfremde: nonplayer-characters, Nichtspieler-Charaktere) durch Roboter gestellt werden. Doch die drehen irgendwann durch … Laut Pressemeldung handelt es sich um eine »düstere Odyssee über die Dämmerung des künstlichen Bewusstseins und die Zukunft der Sünde«.
Bryan Burk von Bad Robot wird den Piloten zusammen mit dem Veteranen Jerry Weintraub produzieren. Das Drehbuch wird unter anderem von Jonathan Nolan (DARK KNIGHT) verfasst. Es handelt sich um die erste Serie von Bad Robot für HBO.
Wer den Originalfilm nicht kennt, oder sich nur düster erinnert, hier der Trailer:
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