Börsenverein möchte Ankündigungen für Preisaktionen

Bookseller

Dass man beim Bör­sen­ver­ein noch im 20., wenn nicht wenn nicht gefühlt oft gar im 19. Jahr­hun­dert ver­harrt, ist nichts Neu­es. Die­sen Ein­druck ver­stärkt weder ein­mal ein Bericht über die Ein­füh­rung der über­ar­bei­te­ten Ver­kehrs­ord­nung des Bör­sen­ver­eins. BöV-Jus­ti­zi­ar erläu­tert die in einem Inter­view auf der Online-Vari­an­te des Buch­re­ports.

Der eine abso­lu­te Knül­ler dabei ist: Preis­ak­tio­nen für eBooks sol­len künf­tig 28 Tage vor­her ange­kün­digt wer­den.

Da bleibt mir wie­der mal die Spu­cke weg. Statt selbst schnell zu wer­den, sol­len also statt­des­sen agi­le, moder­ne eBook-Her­aus­ge­ber gezwun­gen wer­den, das Schne­cken­tem­po der schläf­ri­gen rest­li­chen Bran­che zu über­neh­men? Das kann doch wirk­lich nicht wahr sein und erscheint in mei­nen Augen wie direkt einem Kaf­ka-Roman ent­sprun­gen – oder dem Dro­gen­rausch eines Bin­dungs­kle­ber­schnüff­lers. Und es beweis erneut, wie weit ab jeg­li­cher wirt­schaft­li­cher Rea­li­tä­ten der Bör­sen­ver­ein nicht zuletzt auf­grund der Buch­preis­bin­dung denkt.

Der Hin­weis auf »Wer­be­vor­lauf« ist beson­ders ulkig. Wo machen denn bei­spiels­wei­se Ama­zon oder Apple im vor­aus Wer­bung für null-Euro-Preis­ak­tio­nen? Im Spie­gel? In der Bild? Im Fach­blatt der Bestat­te­rin­nung? Nir­gend­wo, ein­zig auf der eige­nen Web­sei­te- und das soll­ten die eBook-Ver­käu­fer abseits der Ama­zo­nen wohl auch hin­be­kom­men, oder?

Wei­ter sagt er:

Wenn E‑Books jede Woche einen ande­ren Preis haben, dann wird der Kun­de irgend­wann nicht mehr kau­fen, son­dern dar­auf war­ten, bis ein Titel noch güns­ti­ger zu haben ist.

Äh, ja. Das ist bei ande­ren Waren­grup­pen auch so und völ­lig nor­mal. Wenn man etwas unbe­dingt haben will, dann kauft man es sofort. Wenn es nicht ganz so wich­tig ist, dann war­tet man halt auf einen güns­ti­ge­ren Preis, mache ich bei­spiels­wei­se bei BlueR­ays genau so. Das ist abseits eines Preis­bin­dungs­ge­set­zes völ­lig nor­mal. Auch das ist also kein nach­voll­zieh­ba­rer Grund für die Auf­nah­me eines sol­chen Pas­sus in die Ver­kehrs­ord­nung.

Aber: Die­se Ver­kehrs­ord­nung ist kein Gesetz, es han­delt sich um eine »Emp­feh­lung«, oder im Juris­ten­deutsch »eine von juris­ti­schen Form­erfor­der­nis­sen frei­ge­stell­te Ver­ein­ba­rung«. Damit ist kein Self­pu­blisher gezwun­gen, sich dar­an zu hal­ten. Übri­gens auch kein Ver­lag. Sogar aus der Bran­che selbst kommt Gegen­wind zu die­ser Idee, die wie­der ein­mal zeigt, wie rea­li­täts­fern Tei­le eben die­ser Bran­che sind.

Den­noch droht Sprang im Inter­view ganz unver­hoh­len, wenn er sagt:

Wir sind davon über­zeugt, dass das Gros der Ver­la­ge die­se Sicht­wei­se teilt und sich an die Vor­ga­be hal­ten wird. Even­tu­el­le Ver­stö­ße müss­ten wir im Ein­zel­fall prü­fen.

Und: Der Bör­sen­ver­ein möch­te sich auch für Self­pu­blisher öff­nen, das sind alte News. Den­noch soll­te man sich über­le­gen, was man tut, bevor man ein­tritt, viel­leicht inter­pre­tiert man die Ver­kehrs­ord­nung über­mor­gen als ver­pflich­tend, schreibt das in die Sat­zung, und ver­langt die Ein­hal­tung von allen Mit­glie­dern. Abwe­gig ist das mei­ner Mei­nung nach kei­nes­falls.

Abseits davon fin­det sich im Inter­view mit dem Jus­ti­zi­ar Sprang aber eine Aus­sa­ge zum The­ma Buch­preis­bin­dung auf Self­pu­blisher-eBooks, die mich vor Ver­blüf­fung aus­gie­big die Augen rei­ben lässt, und die den ande­ren Knül­ler dar­stellt:

Nach Ansicht der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins fal­len E‑Books von Self­pu­blishern unter­halb einer preis­li­chen Baga­tell­gren­ze, die der­zeit unge­fähr bei 4 Euro liegt, als nicht ver­lags- bzw. buch­han­dels­ty­pi­sche Titel ohne­hin nicht in den Anwen­dungs­be­reich der Buch­preis­bin­dung. Die­se kön­nen in Aktio­nen des­halb vor­über­ge­hend sogar auf 0 Euro her­un­ter­ge­setzt wer­den. Bei preis­ge­bun­de­nen E‑Books gibt es die­se Mög­lich­keit nicht, weil hier der 0 Euro-Preis als Preis­auf­he­bung gewer­tet wür­de.

Ich wie­der­ho­le den wich­ti­gen Teil:

Nach Ansicht der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins fal­len E‑Books von Self­pu­blishern unter­halb einer preis­li­chen Baga­tell­gren­ze […] ohne­hin nicht in den Anwen­dungs­be­reich der Buch­preis­bin­dung.

Das wider­spricht allen bis­he­ri­gen Aus­sa­gen, die mir gegen­über sei­tens der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins gemacht wur­den. Es hieß immer, auch Self­pu­bli­shing-eBooks, egal wel­chen Prei­ses, unter­lä­gen selbst­ver­ständ­lich der Buch­preis­bin­dung (sie­he bei­spiels­wei­se die­se bei­den Arti­kel auf Phan­ta­News). Und jetzt das. Man muss sich fra­gen, woher die­ser plötz­li­che und völ­lig uner­war­te­te Sin­nes­wan­del kommt?

Vor allem ist die Begrün­dung abso­lut nicht nach­voll­zieh­bar: Ob es sich bei einem Buch um ein Buch han­delt, hängt von diver­sen Fak­to­ren ab, aber garan­tiert nicht vom Preis. Das gibt das vom Bör­sen­ver­ein immer so gern zitier­te Buch­preis­bin­dungs­ge­setz an kei­ner Stel­le her.

[Nach­trag 11:46:] Oder wie es ein mir bekann­ter Ver­la­ger aus­drück­te:

»Wer hat denn dem BÖV in den Kopf gekackt?«

Bild: Book­sel­ler And Aut­hor, Tho­mas Row­land­son, gemein­frei

SICARIO

Poster Sicario

SICARIO – Bun­des­start 01.10.2015

Gibt es eigent­lich noch Schwarz und Weiß? Viel­leicht war die Welt es noch nie, und wir haben nur einen ver­klär­ten Blick auf die Ver­gan­gen­heit, und die Mensch­heits­ge­schich­te. Doch man muss nur einen Blick 50 Jah­re zurück wer­fen, als Tru­man Capo­te KALTBLÜTIG ver­öf­fent­lich­te, und damit eine lite­ra­ri­sche Sen­sa­ti­on unter das Volk brach­te. Es war die wie ein Roman geschrie­be­ne Auf­ar­bei­tung einer nicht fik­tio­na­len Geschich­te, in wel­cher die vier­köp­fi­ge Cuttler-Fami­lie von zwei Gangs­tern ermor­det wur­de, nur um an Geld zu kom­men. Zu die­sem Zeit­punkt war Raub­mord und Über­fäl­le in Ame­ri­ka lan­ge nichts mehr Unbe­kann­tes. Doch der Fall der Cuttlers spreng­te einen bis dahin nie da gewe­se­nen Rah­men, wo Unschul­di­ge ein­fach nur wegen des Tötens umge­bracht wur­den. KALTBLÜTIG war ein Schock, er traf die Leser zutiefst. Das hat mit der Situa­ti­on ent­lang der ame­ri­ka­nisch-mexi­ka­ni­schen Gren­ze zuerst wenig zu tun. Aber bei den Cuttlers waren die Gren­zen von Schwarz und Weiß klar defi­niert und sicht­bar. 50 Jah­re spä­ter hat sich Ame­ri­ka deut­lich ver­än­dert.

Für Frickler: Nintendo NES in einem Cartridge

NESinacartridge

Auf Ins­truc­ta­bles gibt es ein unglaub­li­ches Retro-Tüf­tel­pro­jekt für Nerds: Tin­ke­rer dany32412 hat doch tat­säch­lich ein funk­ti­ons­fä­hi­ges Nin­ten­do NES (oder genau­er gesagt einen chi­ne­si­schen Nach­bau davon) in eine Car­tridge der orgi­na­len Kon­so­le ein­ge­baut.

Die gesam­te Bau­an­lei­tung kann man auf Ins­truc­ta­bles nach­voll­zie­hen und das Pro­jekt natür­lich auch nach­bau­en, wobei es even­tu­ell etwas schwie­rig sein könn­te, an das chi­ne­si­sche Kon­so­len-Boot­leg zu kom­men. Gran­dio­se Idee.

Neuer Trailer zum viktorianischen SHERLOCK-Special

Dass es ein Spe­cials zur BBC-Serie SHERLOCK geben wird, in dem die Prot­ago­nis­ten nicht in der Gegen­wart agie­ren, son­dern zu der Zeit, in der die Vor­la­gen von Arthur Conan Doyle spie­len, ist nichts Neu­es. Und auch der ers­te Trai­ler sah über­aus viel­ver­spre­chend aus.

Und es gibt einen neu­en Vor­gu­cker. War der ers­te noch eher humo­resk im Ton, kommt der zwei­te Trai­ler deut­lich düs­te­rer daher. Nur am Ende gönnt man sich noch­mal einen klei­nen Hut-Gag. Gran­di­os. Ich freue mich schon sehr dar­auf, Cum­ber­batch und Free­man in dem Spe­cial zu sehen.

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Börsenverein motzt über Entwurf zur Urheberrechtsnovellierung

Copyright

In mei­nen Augen ist es gera­de­zu wider­wär­tig zu nen­nen, wie der Bör­sen­ver­ein sich über die Stär­kung der Rech­te des Urhe­bers in einem Ent­wurf des Urhe­ber­rechts echauf­fiert. Bis­her sind die Ver­wer­ter deut­lich im Vor­teil, was Rech­te angeht und kön­nen den Urhe­bern Kne­bel­ver­trä­ge dik­tie­ren, bei­spiels­wei­se was Lauf­zei­ten angeht. Das führt unter ande­rem dazu, dass Bücher in der Ver­sen­kung ver­schwin­den, weil sie nicht nach­pro­du­ziert wer­den, der Ver­lag aber auch die Rech­te nicht frei­gibt, damit die­se an den Autor zurück­fal­len kön­nen. Völ­lig gro­tesk wird die Lage bei eBooks: Wenn die Ver­trags­klau­sel bei Print­bü­chern noch lau­tet, dass die Rech­te an den Autor zurück­fal­len, wenn das Buch eine gewis­se Zeit lang nicht erhält­lich war, ist das bei eBooks qua­si nie so, der Urhe­ber wird die Rech­te also nie zurück erhal­ten.

In der Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts soll die­se Zeit auf fünf Jah­re begrenzt wer­den. Wenn ein ande­rer Anbie­ter dann für die Rech­te mehr bezahlt, darf der Autor die­se zurück­for­dern und an den neu­en Anbie­ter ver­ge­ben.

Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger-Aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins, äußert sich kri­tisch. Unter ande­rem dar­über, dass sich ein Buch in fünf Jah­ren noch nicht amor­ti­siert haben könn­te.

Der Gesetz­ent­wurf des BMJV sieht unter ande­rem vor, dass Autoren ihre Ver­lags­ver­trä­ge nach fünf Jah­ren durch Rück­ruf been­den kön­nen. Dazu sol­len sie berech­tigt sein, wenn ihnen ein Ver­wer­ter, der an den Inves­ti­tio­nen des Ursprungs­ver­lags in das Werk und an des­sen wirt­schaft­li­chem Risi­ko nicht betei­ligt war, für die Wei­ter­nut­zung z.B. einen hohen Vor­schuss bie­tet. Der ursprüng­li­che Ver­trags­part­ner hat dann ledig­lich eine Art Vor­kaufs­recht. Das gilt auch dann, wenn er sich auf­grund noch nicht amor­ti­sier­ter Inves­ti­tio­nen in das Werk gegen­über dem neu­en Bie­ter in einer rui­nö­sen Wett­be­werbs­si­tua­ti­on befin­det. [Quel­le]

Darf ich mal lachen? Die meis­te Mas­sen­wa­re abseits von Best­sel­lern ist doch nach fünf Jah­ren nur noch in der Back­list zu fin­den, wenn man viel Glück hat. Die wur­de inzwi­schen schon lan­ge auf dem Remit­ten­den-Grab­bel­tisch ver­ramscht. Bei Best­sel­lern sieht die Sache natür­lich deut­lich anders aus, aber bei denen hat man dann sicher­lich bereits genug Umsatz gemacht, dass sich die Sache für Ver­lag (und viel­leicht sogar Autor) lohn­te.

Die Lösung ist eigent­lich ein­fach: Zufrie­de­ne Autoren blei­ben beim Ver­lag. Wenn man die­se also nicht am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern lässt und fair behan­delt, dann wer­den die­se sicher­lich wei­ter mit dem Ver­lag arbei­ten, der sie erfolg­reich gemacht hat. Macht ein ande­rer Ver­lag ein deut­lich bes­se­res Ange­bot, dann ist das Werk offen­sicht­lich auch deut­lich mehr wert, als der ers­te Ver­trags­part­ner zah­len möch­te. Eigent­lich sind das in einer Markt­wirt­schaft völ­lig nor­ma­le Vor­gän­ge, aber wenn man sein Haupt selig auf dem wei­chen Kis­sen der Buch­preis­bin­dung bet­ten kann, mag einem das mög­li­cher­wei­se nicht klar sein. Ein wei­te­rer Grund dürf­te sein, dass etli­che Ver­le­ger (und ande­re Mit­spie­ler in der Buch­bran­che) immer noch nicht ver­stan­den haben, oder die Augen davor ver­schlie­ßen, dass wir nicht mehr in den 1980ern leben.

Der Ver­weis auf Klein­ver­la­ge zieht in mei­nen Augen nicht, da die­se nach mei­nen Erfah­run­gen den Autoren ohne­hin bes­se­re und fai­re­re Kon­di­tio­nen bie­ten, als gro­ße Publi­kums­ver­la­ge. Die klei­nen agie­ren mit den Urhe­bern auf Augen­hö­he, statt vom hohen Ross her­ab.

Es dürf­te aber klar sein, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels sei­ne gesam­te Lob­by­macht in die Wag­scha­le wer­fen wird, um autoren­freund­li­che und seit Jah­ren über­fäl­li­ge Ver­bes­se­run­gen der Geset­zes­la­ge zuguns­ten der Urhe­ber zu ver­hin­dern. Die Musik­in­dus­trie wird das eben­falls tun. Es soll­te also kei­nen wun­dern, wenn am Ende auf­grund die­ser Lob­by­ein­flüs­se ein Gesetz her­aus­kommt, das die Urhe­ber noch schlech­ter stellt, als es jetzt bereits der Fall ist.

Die Ver­wer­ter sind exakt das: Ver­wer­ter. Sie schaf­fen selbst nichts Krea­ti­ves, sie ver­kau­fen aus­schließ­lich das Werk Drit­ter, der eigent­li­chen Urhe­ber. Und ich wie­der­ho­le mich: Deren Rech­te müs­sen im Rah­men einer Urhe­ber­rechts­no­vel­le deut­lich gestärkt wer­den. Die aktu­el­len Ver­wer­ter­rech­te sind viel zu umfang­reich, zu aus­ufernd, sie benach­tei­li­gen die Werk­schaf­fen­den. Und wenn die Ver­wer­ter von »Urhe­ber­rech­ten« spre­chen, wenn sie gegen angeb­li­che Raub­ko­pien wet­tern, dann mei­nen sie die­se nicht tat­säch­lich, son­dern aus­schließ­lich ihre Ver­wer­ter­rech­te.

Wir brau­chen aber mehr Rech­te für die Urhe­ber. Drin­gend. Geset­ze müs­sen zuerst dem Bür­ger die­nen, nicht irgend­wel­chen Fir­men­in­ter­es­sen.

Bild »Copy­right« von Pix­a­bay, CC0, Public Domain

DAMAGE CONTROL: Comedyserie im Marvel Cinematic Universe

Cover Damage Control

Als wäre Mar­vels Cine­ma­tic Uni­ver­se nicht bereits aus­la­dend genug, mit sei­nen Unmen­gen von Fil­men und gestar­te­ten oder dem­nächst anlau­fen­den TV-Seri­en. Jetzt ver­sucht man sich zusam­men mit ABC auch noch in Come­dy. Unter dem Titel MARVEL´S DAMAGE CONTROL pro­du­ziert man halb­stün­di­ge Sin­gle-Came­ra-Epi­so­den um ein Team von Spe­zia­lis­ten, das auf­räumt, nach­dem die Hel­den alles in Schutt und Asche gelegt haben. Die Serie basiert auf einem gleich­na­mi­gen Comic, das erst­ma­lig 1989 erschien und von dem bis­her ver­gleichs­wei­se weni­ge Aus­ga­ben erschie­nen.

Ben Kar­lin (THE DAILY SHOW, MODERN FAMILY) ent­wi­ckelt die Serie und wird zusam­men mit David Miner (BROOKLY NINE-NINE, PARKS AND RECREATION) und Mar­vels Fern­seh­chef Jeff Loeb als aus­füh­ren­der Pro­du­zent auf­tre­ten.

Mar­vel und ABC machen zusam­men bereits AGENTS OF S.H.I.E.L.D. und AGENT CARTER, in Ent­wick­lung befin­det sich zudem MARVEL´S MOST WANTED.

Cover DAMAGE CONTROL Copy­right Mar­vel

[aartikel]0785197907[/aartikel]

JESSICA JONES-Teaser: Abendspaziergang

Net­flix hat mal wie­der einen ihrer sei­ner inhalts­lo­sen Teaser zur neu­en Mar­vel-Serie JESSICA JONES raus­ge­hau­en. Hier sieht man aber immer­hin mal die Haupt­dar­stel­le­rin Krys­ten Rit­ter – von hin­ten. Ansons­ten stellt man anhand des Vor­gu­ckers fest, dass Hell´s Kit­chen offen­bar ein Stadt­teil von Ado­be After Effects ist.

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DOCTOR WHO Lego Set

Doctor Who Lego

Es hat lan­ge gedau­ert, aber nun haben sich die BBC und Lego zusam­men­ge­tan, um eine Box her­aus­zu­brin­gen, die auf dem legen­dä­ren Timelord basiert. Neben der Tar­dis und der Steu­er­kon­so­le fin­den sich dar­in gleich zwei Dok­to­ren, näm­lich der elf­te und der zwölf­te, sowie Com­pa­n­ion Cla­ra Oswald und ein Wee­ping Angel.

Der Set basiert auf dem »Doc­tor Who and Companions«-Vorschlag von AndrewClark2 auf Lego Ide­as und wird recht­zei­tig zu Weih­nach­ten in den Läden ste­hen. Der US-Preis liegt bei 60 Dol­lar, ich gehe davon aus, dass sich der Euro-Preis in ähn­li­chen Regio­nen bewe­gen wird.

Wit­zig auch die Prä­sen­ta­ti­ons­idee mit­tels eines Shop­ping-Kanals von Gal­li­frey:

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Pres­se­fo­to Copy­right Lego

Letzter Trailer: THE HUNGER GAMES – MOCKINGJAY PART 2

Der Film star­tet in den deut­schen Licht­spiel­häu­sern erst am 19. Novem­ber, trot­dem dekla­riert man die­sen Trai­ler zu THE HUNGER GAMES – MOCKINGJAY PART 2 ali­as TRIBUTE VON PANEM 4 als den letz­ten. Das wür­de mich wun­dern, aber wir wer­den sehen.

Erneut über­nimmt Jen­ni­fer Law­rence die Rol­le von Kat­niss Ever­deen, die nun die Füh­rung der Rebel­len gegen Capi­tol über­nom­men hat.

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Auch LETHAL WEAPON wird zur Fernsehserie

LethalWeapon

Die Bud­dy-Cop-Film­rei­he LETHAL WEAPON (ZWEI STAHLHARTE PROFIS) um die Poli­zis­ten Riggs und Mur­taugh, dar­ge­stellt von Mel Gib­son und Dan­ny Glover, folgt grund­sätz­lich einer Prä­mis­se, die für eine Fern­seh­se­rie gut geeig­net ist. Und Bud­dy-Cop-Shows funk­tio­nie­ren nach wie vor sehr gut auf der Matt­schei­be.

Das dürf­te die Ver­ant­wort­li­chen bei Fox Tele­vi­si­on dazu gebracht haben, eine Seri­en­um­set­zung des The­mas auf den Weg zu brin­gen.

Laut Dead­line soll sich die Show um den sui­zid­ge­fähr­de­ten und nicht gera­de zim­per­li­chen Mar­tin Riggs dre­hen, einen texa­ni­schen Cop und ehe­ma­li­gen Navy-Seal, der nach Los Ange­les umzieht, um dort ein neu­es Leben zu begin­nen. Er bekommt LAPD-Detec­ti­ve Roger Mur­taugh an die Sei­te, der , gera­de 50 gewor­den, nach einem leich­ten Herz­an­fall ver­sucht, Stress zu ver­mei­den. Da das Gan­ze auf Fox lau­fen soll, wer­den wird das Wort »Schei­ße« ver­mut­lich nicht zu hören bekom­men, ver­mut­lich ist Murt­haug nun »zu alt für den Mist«.

Das Team hin­ter der Serie besteht aus Matt Mil­ler (aus­füh­ren­der Pro­du­zent bei CHUCK), zusam­men mit Dan Lin (FOREVER) und Jen­ni­fer Gwartz (LETHAL WEAPON IV, VERONICA MARS, FOREVER). Es wird erst­mal nur ein Pilot pro­du­ziert, den begut­ach­ten die Mäch­ti­gen bei Fox und ent­schei­den dann, ob eine Serie dar­aus wird.

Pro­mo­fo­to LETHAL WEAPON Copy­right War­ner Home Video

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