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Kickstarter: Open Game Console OUYA bricht Rekorde

Wäh­rend bei uns kaum jemand das Kon­zept des Crowd­fun­ding so recht wahr genom­men hat und deut­sche Por­ta­le vor lang­wei­li­gen Pro­jek­ten ohne Sex­ap­peal nur so strot­zen, jagt auf Kick­star­ter eine Sen­sa­ti­on die ande­re. Vor drei Tagen wur­de das Pro­jekt OUYA dort ein­ge­stellt, das Fun­ding­ziel waren stol­ze 950000 Dol­lar. Bereits ges­tern wur­de die zwei Mil­lio­nen-Gren­ze durch­bro­chen, heu­te liegt die ange­bo­te­ne Geld­men­ge bereits bei über 3,7 Mil­lio­nen Bucks. Man kann wie­der ein­mal sehen, dass inter­es­san­te Pro­jek­te, die es ver­ste­hen, den »Nerv des Net­zes« zu tref­fen, auf die­sem Weg groß­ar­tig funk­tio­nie­ren.

Zum Pro­jekt: OUYA soll eine Spie­le­kon­so­le abseits aus­ge­tre­te­ner Wege und vor allem abseits pro­prie­tä­rer For­ma­te und DRM-Maß­nah­men wer­den. Die »Open Game Con­so­le« soll unter Android lau­fen und völ­lig offen sein, so dass jeder dafür Spie­le pro­gram­mie­ren kann – zumin­dest jeder der etwas vom Coden für Android ver­steht. Das kön­nen bei einem Erfolg natür­lich bekann­te Deve­lo­per sein, aber genau­so gut eben auch der Indie- oder Hob­by­pro­gram­mie­rer.

Tech­ni­sche Daten:

  • Nvi­dia Tegra3 quad-core Pro­zes­sor
  • 1 GB RAM
  • 8 GB inter­ner Flash-Spei­cher
  • HDMI-Ver­bin­dung zum Fern­se­her TV, unter­stützt bis 1080p HD
  • WiFi 802.11 b/​g/​n
  • Blue­tooth LE 4.0
  • USB 2.0 (ein Port)
  • Blue­tooth-Con­trol­ler mit Stan­dard­kon­trol­len: zwei ana­lo­ge Sticks, d‑Pad, acht But­tons, ein Sys­tem ‑But­ton), ein Touch­pad
  • Android 4.0

Der Preis für die Kon­so­le soll dabei inklu­si­ve eines Con­trol­lers gera­de ein­mal 99 Dol­lar betra­gen. Viel Wert legen die Pro­jekt­in­itia­to­ren dar­auf, dass es ein offe­nes Sys­tem wer­den wird, eins für Hacker: wer es roo­ten will, der kann das tun, wer eige­ne Hard­ware via USB oder Blue­tooth anschlie­ßen will, der soll das tun.

Groß­ar­ti­ges Ding, der ange­streb­te Ver­kaufs­preis erscheint fast unglaub­wür­dig, bei einem Erfolg könn­te das dank des offe­nen Kon­zepts eine ganz gro­ße Num­mer im Kon­so­len- und Gam­ing­be­reich wer­den, denn der Fri­ckel­fak­tor wird vie­le anspre­chen und ich gehe davon aus, dass in kür­zes­ter Zeit unab­hän­gi­ge Pake­te zur Spie­le­ent­wick­lung erschei­nen wer­den. Wei­te­re Details und selbst­ver­ständ­lich die Gele­gen­heit mit­zu­ma­chen auf der Pro­jekt­sei­te.

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Pro­mo­gra­fik OUYA Copy­right OUYA & Julie Uhr­man

Valve veröffentlicht SOURCE FILMMAKER

Gera­de erst gese­hen … Das Erstel­len von Fil­men mit Gameen­gi­nes, soge­nann­te Machi­ni­mas, ist längst ein Teil der Popu­lär­kul­tur, der es auch ganz nor­ma­len Per­so­nen ermög­licht, inter­es­san­te Geschich­ten zu erzäh­len. Eine der Engi­nes die auf­grund ihrer Mög­lich­kei­ten immer wie­der gern genutzt wird, ist Val­ves Source Engi­ne.

Und der Ent­wick­ler von Spie­len wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machi­ni­ma-Regis­seu­re. Seit dem 27. Juni bie­tet Val­ve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kos­ten­los zum Down­load an. Zuvor muss man sich für die Beta-Ver­si­on aller­dings auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te anmel­den – und Steam muss auf dem Rech­ner instal­liert sein.

Fil­me wer­den in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung rea­li­siert, die sich der Inhal­te des inzwi­schen kos­ten­lo­sen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Web­sei­te bie­tet Val­ve via You­Tube hau­fen­wei­se Vide­os an, die zei­gen, wie man die Soft­ware bedient und dar­in Sze­nen erstellt, Kame­ras anlegt und zusam­men mti Ton zu Vide­os kom­bi­niert.

Das hal­te ich – und man ver­ge­be mir den klei­nen Gag – für ganz gro­ßes Kino und ich wer­de SFM selbst­ver­ständ­lich tes­ten und dann berich­ten!

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Kickstarter: JACK HOUSTON AND THE NECRONAUTS

Es gibt erneut die Mög­lich­keit, Geld auf Kick­star­ter zu las­sen, dies­mal ist das Pro­jekt wie­der so sexy, dass ich dar­auf ein­fach hin­wei­sen muss. JACK HOUSTON AND THE NECRONAUTS ist ein Amal­gam aus Pulp-Sci­ence Fic­tion (also eine Pri­se BUCK ROGERS und ein Sprit­zer FLASH GORDON) mit einem gehö­ri­gen Anteil Die­sel­punk und Gol­den Age of SF. Rea­li­siert wer­den soll das Gan­ze als Point & Click-Adven­ture.

Was die Ent­wick­ler von War­bird Games an Kon­zept­kunst und Designs zei­gen, haut mich als alten Retro-SF- und Pulp-Fan schlicht­weg um.

Jack’s adven­ture takes place not far from home, on our neigh­bor­ing pla­net of Venus. But this isn’t the lifel­ess pla­net we know today, this Venus is a sweltering vine jungle team­ing with stran­ge beasts of horn, tooth and claw. This is the Venus ima­gi­ned by sci­ence fic­tion aut­hors and artists in the first half of the cen­tu­ry, the lega­ci­es of whom include John Car­ter of Mars, Carson of Venus, Buck Rogers, Flash Gor­don, Tom Cor­bett: Space Cadet and many more.

Jacks Aben­teu­er spielt nicht weit von zu Hau­se, auf unse­rem Nach­bar­pla­ne­ten, der Venus. Doch es han­delt sich nicht um den lebens­feind­li­chen Pla­ne­ten, den wir heu­te ken­nen, die­se Venus ist ein tro­pi­scher Dschun­gel vol­ler Klet­ter­pflan­zen vol­ler selt­sa­mer Bes­ti­en mit Hör­nern, Zäh­nen und Klau­en. Dies ist die Venus aus der Vor­stel­lungs­kraft von Autoren aus der ers­ten Hälf­te des 20. Jahr­hun­derts und steht in der Tra­di­ti­on von John Car­ter vom Mars, Carson von der Venus, Buck Rogers, Flash Gor­don, Tom Cor­bett: Space Cadet und vie­len ande­ren.

Als wären die Dschun­gel­bes­ti­en und die gemein­ge­fähr­li­che Fau­na noch nicht genug, bekommt Jack es mit den Herr­schern des Pla­ne­ten Venus zu tun, eigen­ar­ti­gen Enti­tä­ten, die nach ihrem Tode nicht nur in der Lage sind, ande­re Wesen zu über­neh­men, son­dern deren Ske­lett­struk­tur auf­bau­en, ver­än­dern und ver­stär­ken kön­nen, bis sie sich in nahe­zu unzer­stör­ba­re Kampf­ma­schi­nen ver­wan­delt haben.

JACK HOUSTON soll ein klas­si­sches Point & Click-Adven­ture mit Rät­seln wer­den, es wird einen pro­fes­sio­nel­len Sound­track geben, der vom in Gamer­krei­sen nicht unbe­kann­ten Kana­di­er Iain Kel­so rea­li­siert wer­den wird.

Das Pro­jekt hat ein Zah­lungs­ziel von 56000 Dol­lar, unge­fähr 15000 davon sind bereits erreicht und es ste­hen noch ent­spann­te 42 Tage zur Ver­fü­gung, um zu zu inves­tie­ren. Mehr Details auf der Kick­star­ter-Pro­jekt­sei­te.

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Pro­mo­gra­fi­ken Copy­right War­bird Games

Starttermin für GUILD WARS 2

Soeben wur­de sei­tens Aren­aNet der offi­zi­el­le Start­ter­min für GUILD WARS 2 bekannt gege­ben, es ist der 28. August 2012. Das War­ten hat also ein Ende. Vor­her wird es am Wochen­en­de vom 20. bis 22. Juli 2012 noch ein­mal einen Beta­test geben, zumin­dest ist das so geplant, kann sich aber natür­lich wie bei Beta­tests üblich ver­schie­ben. Mög­li­cher­wei­se gibt es auch noch­mal Stress­tests.

Zur Ver­kün­dung des Launch­ter­mins spen­diert Aren­aNet einen Trai­ler:

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Quel­le: Aren­aNet

STAR WARS – THE OLD REPUBLIC: Patch 1.3 ist live

Spielt eigent­lich über­haupt noch irgend­wer SWTOR? Erst kürz­lich gab es eini­ge Que­re­len wegen der Ser­ver­zu­sam­men­le­gung. Das war nötig gewor­den, weil auf­grund des Spie­ler­schwun­des man­cher Ser­ver recht leer war, was bei einem Mul­ti­play­er­spiel natür­lich eher dumm ist. Lei­der hat­te Bio­Wa­re zum einen im Vor­feld lei­der ver­säumt aus­rei­chend Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len (was geschieht mit bereits ver­ge­be­nen Cha­rak­ter- oder Gil­den­na­men? Ant­wort: die sind dann weg. Wie zieht man Gil­den um? usw.), zum ande­ren waren man­che Ser­ver­trans­fers schwer nach­voll­zieh­bar, weil Shards mit hoher Popu­la­ti­on auf sol­che mit weni­ger Spie­lern umge­zo­gen wur­den, was natür­lich zu Fra­gen führ­te. Alles in allem scheint die gan­ze Ser­ver­trans­fer­num­mer eher chao­tisch und unge­plant.

Jetzt ist der letz­te Inhalts­patch live, er trägt die Num­mer 1.3. Wirk­lich vie­le Neue­run­gen und ins­be­son­de­re der drin­gend nöti­ge umfang­rei­che neue Con­tent fehlt, den­noch wird er von Bio­Wa­re abge­fei­ert wie das Größ­te seit Epi­so­de 4.

Ab sofort gibt es einen Grup­pen­fin­der, der die Suche nach Spie­len für Ope­ra­tio­nen und Flash­points erleich­tern soll. Wei­ter­hin wur­den Lega­cy-Perks ein­ge­führt, das sind Zusatz­fä­hig­kei­ten, die frei­ge­schal­tet wer­den, wenn man im Lega­cy-Sys­tem auf­steigt. Dazu gehö­ren Skills wie Dro­iden­re­pa­ra­tur oder die Mög­lich­keit durch Flash­points, Raum­mis­sio­nen oder PvP mehr XP zu bekom­men als nor­mal. Beim PvP sind eine Art Are­na­kämp­fe hin­zu gekom­men, in deren Rah­men zwei Teams mit jeweils vier Per­so­nen gegen­ein­an­der antre­ten.

Ange­kün­digt waren zudem der zusätz­li­che Com­pa­n­ion HK-51 und ein voll­stän­di­ger neu­er Pla­net namens Makeb, die kom­men aber offen­bar erst spä­ter.

Das wird Spie­ler die SWTOR ver­las­sen haben, weil nichts mehr zu tun war, aller­dings kaum zurück holen, mich reizt der Klein­kram jeden­falls nicht. Außer­dem weiß ich gar nicht, ob es mei­nen Ser­ver über­haupt noch gibt oder ob ich mei­ne Cha­rak­te­re umbe­nen­nen muss.

Da Bio­Wa­re-Mit­ar­bei­ter inzwi­schen bereits das Wort free-2-play in den Mund neh­men, dürf­te es nur noch eine Fra­ge der Zeit sein, bis das Geschäfts­mo­dell umge­stellt wird. Aller­dings benö­ti­gen auch Free­mi­um-Spie­le Inhalt, denn wo nichts zu tun ist, bleibt man auch dann nicht, wenn man nichts zah­len muss …

Ich wie­der­ho­le mich: das alles ist über­aus scha­de, denn das Spiel an sich ist pri­ma – abge­se­hen von den lächer­li­chen gerail­ten Raum­mis­sio­nen, bei denen schon seit län­gem mit einem »kom­men­den gran­dio­sen Update« ange­ge­ben wird, ohne dass sich was tut.

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Screen­shot SWTOR Copy­right Bio­Wa­re & Luca­sA­rts

Kickstarter: COLD FUSION – Cyber-Steampunk-RPG im Nostalgie-Look

Erneut gibt es eine Mög­lich­keit, auf Kick­star­ter sein Geld los­zu­wer­den (na gut, ernst­haft betrach­tet gibt es die unun­ter­bro­chen). Das Indie-Game-Pro­jekt COLD FUSION hate noch neun Tage, um sein Fun­ding­ziel zu errei­chen.

COLD FUSION: SECULAR EQUILIBRIUM ist ein post­apo­ka­ly­pi­sches, Cyber-Wes­tern-Steam-Punk-Aben­teu­er mit einem gehö­ri­gen Schuss Nost­al­gie, den man als aller­ers­tes dar­an erkennt, dass die Gra­fik im Stil und mit der Ästh­ethik von 16Bit-Kon­so­len wie der Super Nin­ten­do Enter­tain­ment Sys­tem daher kommt. Stel­len­wei­se erin­nert es an Klas­si­ker wie FINAL FANTASY VII, CHRONO TRIGGER und ähn­li­che.

Die Geschich­te des Spiels han­delt von einem Astro­nau­ten, der den drit­ten Welt­krieg aus dem All mit­er­le­ben muss und da er Kryo­tech­no­lo­gie an Bord sei­nes Raum­schiffs hat, ent­schei­det er sich dazu, sich ein­zu­frie­ren bis bes­se­re Zei­ten kom­men. Als er wie­der erwacht, din­det er eine Erde vor, die sich deut­lich ver­än­dert hat …

Neben dem gen­re­üb­li­chen Game­play möch­te man gern voll­stän­dig syn­chro­ni­sier­te Zwi­schen­se­quen­zen eben­so anbie­ten, wie den Sound­track des Spiels mit15 Tracks.

Mehr Details und selbst­ver­ständ­lich die Mög­lich­keit zum Spen­den fin­det man auf der Kick­star­ter-Sei­te des Indie-Pro­jekts.

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Screen­shot und Kon­zept­kunst COLD FUSION Copy­right Dus­tin Glea­ves

Steuergerät für MECHWARRIOR: Razer Artemis

Für das dem­nächst erschei­nen­de und sich der­zeit in der Clo­sed Beta befind­lich und hef­tigst erwar­te­te MMO MECHWARRIOR ONLINE (nach FASAs BATTLETECH) von Piran­ha Games bie­tet Razer den pas­sen­den Delu­xe-Con­trol­ler mit dem Namen »Arte­mis«. Ein Trai­ler zeigt Kon­zept und Bedien­ele­men­te. Razer arbei­tet angeb­lich inten­siv mit den Ent­wick­lern zusam­men; der Clou des Arte­mis dürf­te der inte­grier­te Bild­schirm sein, der tak­ti­sche Über­sichts­kar­ten oder ande­re Infor­ma­tio­nen abseits des Haupt­bild­schirms dar­stel­len kann. Zum Preis habe ich noch kei­ne Anga­be gefun­den, man darf aber davon aus­ge­hen, dass dafür eini­ge Cre­dits über den Tisch gehen müs­sen …

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​N​M​q​O​_​k​5​B​2LE

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Kon­zept­ab­bil­dung Razer Arte­mis Copy­right Razer

DIABLO 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Der Bun­des­ver­band der Ver­brau­cher­zen­tra­len (vzbv) mahnt den Ent­wick­ler und Publisher Bliz­zard wegen man­geln­der Infor­ma­tio­nen und nicht funk­tio­nie­ren­der Infra­struk­tur im Zusam­men­hang mit dem kürz­lich erschie­ne­nen und lang erwar­te­ten Titel DIABLO 3 ab. Nach Aus­sa­ge des vzbv ist zum einen pro­ble­ma­tisch, dass nicht auf der Packung ein­deu­tig dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de, dass auch zum Spie­len der Solo-Vari­an­te zwin­gend eine Inter­net­ver­bin­dung not­wen­dig ist. Wei­ter­hin wird bemän­gelt, dass Bliz­zard dann trotz des Online­zwangs offen­sicht­lich nicht in der Lage war, eine funk­tio­nie­ren­de Ser­ver- und Netz­in­fra­struk­tur zur Ver­fü­gung zu stel­len, damit die Kun­den ihr erwor­be­nes Spiel auch nut­zen kön­nen.

Der vzbv schreibt auf sei­ner Web­sei­te kon­kret:

Wenn Spie­le­her­stel­ler von den Nut­zern ver­lan­gen, dass ein Spiel zum Bei­spiel nur über einen Spie­ler­ac­count online gespielt wer­den kann, so ist er auch ver­pflich­tet, ent­spre­chend die tech­ni­sche Infra­struk­tur ein­schließ­lich aus­rei­chen­der Ser­ver­ka­pa­zi­tä­ten, bereit zu hal­ten. Für bares Geld darf schließ­lich auch eine Gegen­leis­tung, sprich unge­trüb­ter Spiel­ge­nuss, erwar­tet wer­den.

Abge­mahnt hat man Bliz­zard wegen Wett­be­werbs­ver­stö­ßen, der Publisher hat nun bis Mit­te Juli Zeit, die gefor­der­te Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben, oder zu ver­su­chen, recht­lich dage­gen vor­zu­ge­hen. Vor­an­ge­gan­gen waren offen­bar zahl­lo­se Beschwer­den ver­är­ger­ter Spie­ler bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len.

Gute Akti­on, aller­dings dürf­te Bliz­zard über even­tu­el­le Stra­fen nur müde lächeln, die­se ein­fach aus der Por­to­kas­se bezah­len – und genau so wei­ter machen wie bis­her.

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Logo DIABLO 3 Copy­right Bliz­zard Enter­tain­ment

Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!

Bereits seit Län­ge­rem ver­su­chen gewis­se Zei­tungs­ver­le­ger bekann­ter­ma­ßen, sich Text­schnip­sel und Über­schrif­ten im Rah­men eines soge­nann­ten »Leis­tungs­schutz­rech­tes« schüt­zen zu las­sen und betrie­ben dafür mas­si­ve Lob­by­ar­beit bei den Kli­en­tel­po­li­ti­kern von CDU/​CSU und FDP; feder­füh­rend ist hier bei­spiels­wei­se der Axel Sprin­ger-Ver­lag, bekannt durch das Revol­ver­blatt BILD. Die Lob­by-Mani­pu­la­tio­nen führ­ten natür­lich zum gewünsch­ten Ergeb­nis: Schwarz-Gelb hat ein ent­spre­chen­des Gesetz vor­be­rei­tet, des­sen Inhalt Anfang der Woche bekannt wur­de.

Und: welch´ Wun­der … war zuerst die Rede davon, dass es haupt­säch­lich dar­um geht, Goog­le für sei­ne Dienst­leis­tung Rech­nun­gen stel­len zu kön­nen – man sprach bereits von einen »Lex Goog­le« – ist vom Such­ma­schi­nen­an­bie­ter und Inter­net­gi­gan­ten nun auf ein­mal nicht mehr die Rede (kein Wun­der: der nimmt ein­fach die Ver­la­ge aus sei­nen Such­ergeb­nis­sen und lässt sie am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern – kei­ne Leser mehr auf ihren Pay­wall-gesi­cher­ten Web­sei­ten woll­ten die Ver­le­ger dann eben­falls nicht – also möch­te man Blog­ger abzo­cken, die haben schließ­lich kei­ne Rechts­ab­tei­lung). Dafür fin­den sich Pas­si, die kon­kret und direkt dar­auf aus­ge­legt sind, Blog­gern das Leben so schwer wie mög­lich zu machen und Abmahn­ab­zo­ckern (ali­as ent­spre­chend täti­gen Anwäl­ten) ein dau­er­haft gesi­cher­tes Ein­kom­men zu ver­schaf­fen.

Zwar wird all­ge­mein voll­mun­dig behaup­tet, dass die zu schüt­zen­den Pres­se­tex­te (bis hin zu Mikro­for­mu­lie­run­gen, die nor­ma­ler­wei­se bei Nut­zung unter das Zitat­recht fal­len) nur nicht »kom­mer­zi­ell« ver­wen­det wer­den dür­fen – unter kom­mer­zi­ell ver­steht Schwarz-Gelb aller­dings kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder geschäfts­mä­ßi­ge Tätig­keit, es reicht bereits ein simp­ler Flattr-But­ton!

Ich will mich hier gar nicht in Details erge­hen, die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Bewer­tung haben ande­re bereits ein­drucks­voll geleis­tet, bei­spiels­wei­se Udo Vet­ter in sei­nem Law Blog (unbe­dingt lesen!), Tho­mas Stad­ler auf Inter­net-Law und Kai Bier­mann in der Zeit.

Hier wird nicht nur ver­sucht, ein ver­al­te­tes Geschäfts­mo­dell auf Kos­ten der All­ge­mein­heit am Leben zu erhal­ten, hier wer­den nach den Ana­ly­sen nicht weni­ger Fach­leu­te die Bür­ger­rech­te mit Füßen getre­ten. Soll­te das Gesetz in Kraft tre­ten wäre es ein ein­deu­ti­ger Fall für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.

Wir soll­ten aber dafür sor­gen, dass es gar nicht erst dazu kommt!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei­spiels­wei­se auf der Web­sei­te der »Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht«. Infor­miert euch! Ver­brei­tet die Infor­ma­tio­nen!

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Googles eBook-Shop ab sofort auch in Deutschland

Ab sofort ist der eBook-Shop des Inter­net­gi­gan­ten Goog­le offi­zi­ell auch in Deutsch­land ver­füg­bar. Nach ver­mut­lich zähen Ver­hand­lun­gen mit den hie­si­gen Ver­la­gen (es gab Berich­te, dass Goog­le angeb­lich äußerst unat­trak­ti­ve Kon­di­tio­nen ange­bo­ten hat­te) erreicht man ihn als Unter­ka­te­go­rie in Goog­le-App­s­to­re »Play«.

Mit an Bord sind zahl­lo­se nam­haf­te loka­le Ver­la­ge, wie bei­spiels­wei­se Hey­ne, Gold­mann und Blan­va­let (also Ran­dom House), Klett-Cot­ta, Hoff­mann und Cam­pe, Lüb­be, CH Beck, die Münch­ner Ver­lags­grup­pe, Gmei­ner und Wal­hal­la. Außern vor blei­ben bei­spiels­wei­se Holtz­brink und Bon­nier. Selbst­ver­ständ­lich erhält man aber auch elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen zahl­lo­ser inter­na­tio­na­ler Ver­la­ge auf der Platt­form.

Wer im Goog­le-Shop bes­se­re Prei­se für deut­sche eBooks erwar­tet hat, wird natür­lich eines Bes­se­ren belehrt, dank Buch­preis­bin­dung auch auf eBooks sind die zu berap­pen­den Beträ­ge dort in vie­len Fäl­len genau­so über­teu­ert wie anders­wo. Das war aber zu erwar­ten.

Im Gegen­satz zu ande­ren Anbie­tern legt Goog­le aller­dings Wert dar­auf, dass man die eBooks auf mög­lichst vie­len Platt­for­men und Gerä­ten nut­zen kann: lesen kann man sei­ne erwor­be­nen elek­tro­ni­schen Publi­ka­tio­nen auf der Goog­le Play-Web­sei­te, auf Apps für Ando­id und Tablet-PCs mit die­sem Betriebs­sys­tem, aber auch auf iOS-Gerä­ten wie iPho­ne oder iPad. Neben dem Zugriff übers Web oder via Apps wer­den aber auch ePub- und PDF-Ver­sio­nen ange­bo­ten.

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Screen­shot Goog­le Play von mir, Inhal­te und Design Copy­right Goog­le

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