Web

Christoph Hardebusch zieht Unterschrift unter »Heidelberger Appell« zurück

Der deut­sche Phan­tas­tik-Autor Chris­toph Har­de­busch (DIE TROLLE, STURMWELTEN) zieht nach Dis­kus­sio­nen mit Bekann­ten und Kol­le­gen wie auch ande­re Autoren sei­ne Unter­schrift unter dem »Hei­del­ber­ger Appell« zurück. In sei­nem Blog schreibt Har­de­busch unter dem Titel »Hei­del­ber­ger Appell remi­xed«:

Einer der Grün­de für mei­nen Ent­schluss war die Gesell­schaft, in die man sich bege­ben hat. Nicht weni­ge Äuße­run­gen von Unter­zeich­nern haben mir ein Kopf­schüt­teln abver­langt, da dort ein reak­tio­nä­res, welt­frem­des Ver­ständ­nis des Inter­nets und der tech­no­lo­gi­schen Ver­än­de­run­gen unse­rer Zeit zuta­ge kamen. Mir ist bewusst, dass man dafür – hof­fent­lich! – nicht in Sip­pen­haft genom­men wird, aber den­noch hat es mei­nen Beschluss bestärkt, mich aus die­ser Rie­ge wie­der aus­zu­tra­gen.

Bra­vo! Eine muti­ge und rich­ti­ge Ent­schei­dung, für die ich Respekt zol­le!

Verlage gegen Blogs und Amateurjournalismus

Es ging vor Kur­zem durch die Pres­se: Zum Auf­takt des 3. Inter­na­tio­na­len Medi­en­dia­logs in Ham­burg jam­mer­ten füh­ren­de deut­sche Ver­la­ge in Rich­tung Poli­tik und leg­ten eine Reso­lu­ti­on gegen den Dieb­stahl geis­ti­gen Eigen­tums im Inter­net vor.  Jam­mern auf hohem Niveau und fast voll­stän­dig ohne sach­lich zu begrün­den­de Hin­ter­grün­de, denn tat­säch­lich gibt es kaum nen­nens­wer­te Zah­len an Raub­ko­pien von Büchern im Netz. Tat­säch­lich geht es hier wie­der ein­mal haupt­säch­lich um die übli­che und von Rech­te­ver­wer­tern bekann­te Pfrün­de­si­che­rung und Lob­by­ar­beit. Ich pro­phe­zei­he mal, dass die Ver­la­ge mit ihrer kon­ser­va­ti­ven Her­an­ge­hens­wei­se in Sachen Web und elek­tro­ni­sche Medi­en eben­so schei­tern wer­den wie die Musik- und Film­in­dus­trie seit Jah­ren schei­tern.

Die unerträgliche Seichtigkeit der deutschen Internet-Debatte

…so der Titel eines sehr lesens­wer­ten Bei­trags auf netz​wer​tig​.de, der ins­be­son­de­re auch Lai­en auf­zeigt, wie pole­misch die The­ma­tik Inter­net von man­chen Poli­ti­kern und Lob­by­grup­pen genutzt wird, um eben die­sen Lai­en Fak­ten zu prä­sen­tie­ren, die nichts ande­res als erstun­ken und erlo­gen sind.

Kin­der­por­no­gra­phie, her­kömm­li­che Por­no­gra­phie, Com­pu­ter­spie­le, File­sha­ring, usw.: Das alles wird in einem ZEIT-Arti­kel in einen Topf gewor­fen und soge­nann­ten »Cyber­pro­phe­ten« mit anar­chis­ti­schem Anspruch als ihre Welt, die sie um jeden Preis ver­tei­di­gen, ange­dich­tet. Ein exem­pla­ri­scher Arti­kel für eine vor Seicht­heit und Dem­ago­gie trie­fen­de Debat­te in Deutsch­land, wel­che in nächs­ter Zeit wohl noch stark zuneh­men wird.

…lau­tet der ers­te Absatz des etwas län­ge­ren Arti­kels, den ich jedem Inter­net-Nut­zer unbe­dingt ans Herz legen möch­te, denn er dif­fe­ren­ziert sehr deut­lich zwi­schen der Rea­li­tät und der behaup­te­ten Schein-Rea­li­tät, wie sie von Poli­ti­kern und Ver­tre­tern gewis­ser Rech­te­ver­wer­ter gern erfun­den und kol­por­tiert wird.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für beruflich genutzte PCs

In der Vor­in­stanz hat­te der Rechts­an­walt Recht bekom­men, wel­cher der Ansicht war, dass er bereits Rund­funk­ge­büh­ren bezah­le und Rech­ner im Büro nicht zum Emp­fang von Radio oder TV da sei, son­dern zum Arbei­ten. Für mich eben­so nach­voll­zieh­bar wie für das Gericht. Die GEZ oder bes­ser die Rechts­ab­tei­lung des SWR zog aber vor die nächs­te Instanz, das Ober­ver­wal­tungs­ge­richts (OVG) Rhein­land-Pfalz in Koblenz. Das ent­schied anders.

Ein PC mit Inter­net­zu­gang sei ein neu­ar­ti­ges Rund­funk­emp­fangs­ge­rät im Sin­ne des Rund­funk­ge­büh­ren­staats­ver­trags und damit gebüh­ren­pflich­tig. Die tat­säch­li­che Nut­zung als Radio sei nicht erfor­der­lich, es genü­ge die Bereit­hal­tung. Die Gebüh­ren­pflicht für PCs mit Inter­net­an­schluss ver­sto­ße nicht gegen die ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Infor­ma­ti­ons­frei­heit. Sie ver­hin­de­re auch die »Flucht aus der Rund­funk­ge­bühr« durch die Nut­zung von PCs und siche­re so die Grund­la­ge des öffent­lich-recht­li­chen Rund­funks.

Pikant wird das natür­lich haupt­säch­lich dadurch, dass das Finanz­amt jedem Selbst­stän­di­gen den Besitz eines inter­net­fä­hi­gen PCs vor­schreibt, weil man dar­über Steu­er­vor­anmel­dun­gen durch­führt, man hat also gar kei­ne Chan­ce, kei­nen inter­net­fä­hi­gen PC zu besit­zen. Damit wird die erho­be­ne GEZ-Gebühr zu einer Art erzwun­ge­ner Inter­net­steu­er. Schwer nach­voll­zieh­bar ist auch, war­um damit man­che Selbst­stän­di­ge drei­fach zah­len müs­sen: Zu Hau­se, für’s Auto und in der Fir­ma. Mei­ner Mei­nung nach Abzo­cke und unver­schäm­te öffent­lich-recht­li­che Geld­ge­ne­rie­rung pur.

Das Gericht hat aber glück­li­cher­wei­se wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung eine Revi­si­on vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zuge­las­sen. In letz­ter Zeit hat­te eine Mehr­zahl deut­scher Gerich­te einer sol­chen Gebüh­ren­pflicht für beruf­lich genutz­te PCs eine kla­re Absa­ge erteilt, des­we­gen froh­lockt der Jus­ti­zi­ar des SWR mög­li­cher­wei­se zu früh: »Die­ses Urteil ist eine wich­ti­ge Etap­pe auf dem not­wen­di­gen Weg, Klar­heit in einer gebüh­ren­recht­li­chen Fra­ge zu erlan­gen, die durch sich wider­spre­chen­de Urtei­le ers­ter Instanz für den Gebüh­ren­zah­ler unüber­sicht­lich gewor­den war. Wir sehen auch einer mög­li­chen Revi­si­on des Urteils beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt mit Gelas­sen­heit ent­ge­gen.«

[sati­re] Für mich bedeu­tet die For­mu­lie­rung: Ich wer­de Kin­der­geld bean­tra­gen. Ich habe zwar kei­ne Kin­der, aber ich hal­te ein ent­spre­chen­des Gerät bereit. [/​satire] ;o)

Quel­len: Hei­se und Golem

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen