EVERQUEST ist der Oldie unter den MMORPGs. In diesem Jahr feiert das 1999 gelaunchte Spiel, an dem sich zahllose Epigonen wie WORLD OF WARCRAFT in Sachen Bedienung und Questing orientierten, seinen 13. Geburtstag. Das ist insbesondere im schnelllebigen und harten MMO-Business eine ordentliche Leistung.
Dennoch scheinen die Nutzerzahlen nicht mehr so zu sein, wie man sich das beim Betreiber Sony wünscht, denn es wurde jetzt offiziell verkündet, dass man den Veteranen auf ein free-to-play-Modell umstellen wird. Zur Umstellungen soll es auch im Spiel Änderungen geben, zudem soll laut Betreiber die Webseite komplett überarbeitet werden.
Nach dem Wechsel des Geschäftsmodells, der Anfang März vollzogen werden soll, wird es drei Modelle geben, um am Spiel teilnehmen zu können:eine eingeschränkte kostenlose Mitgliedschaft, die »Silber«-Fassung für USD 5 im Monat, die mehr Möglichkeiten bietet und der Premium-Zugang unter dem Titel »Gold« für USD 15 pro 30 Tagen. Angesichts der Tatsache, dass das Spiel trotz aller Neuerungen inzwischen verständlicherweise ein wenig angestaubt wirkt, sind 15 Dollar für einen Premium-Account allerdings eine sehr steile Ansage, sieht man sich an, was direkten Konkurrenten dafür bieten. Sony bekommt scheinbar wieder einmal den Hals nicht voll.
[cc]
Promobild EVERQUEST Copyright Sony Online Entertainment
NC Soft, Hersteller von MMOs wie LINEAGE oder GUILD WARS klagt gegen den direkten Konkurrenten TERA, zu dessen Entwicklern auch ehemalige NC Soft-Mitarbeiter gehören. Hauptsächlicher Punkt sind Vorwürfe, nach denen in THE EXILDES REALMS OF ARBOREA (so die Langfassung des Namens) angeblich Code aus der Entwicklung von LINEAGE 3 verwendet worden sein soll. Ursprünglich stammt TERA aus Südkorea, dort ist der Entwickler En Masse Entertainment ansässig. Im Gegensatz zum Rest der Welt ist das Spiel dort auch bereits online. Für den Rest der Welt übernahm Bluehole Studios die Adaption, der Start von TERA ist für dieses Jahr geplant, laut Aussage eines Community Managers von Frogster, die den europäischen Vertrieb übernehmen, soll das Spiel bei uns am 3. Mai 2012 starten.
NC Soft will mit der Klage den US-amerikanischen Start des MMORPGs verhindern. Laut Aussage von Frogster-Mitarbeitern ist der Launch in Europa davon nicht betroffen, da hierzulande keine Klage eingereicht wurde. Gewagte Aussage … En Masse Entertainment-CEO Chris Lee weist alle Vorwürfe weit von sich.
Jetzt bleibt abzuwarten, ob daran etwas ist, oder ob NC Soft nur einen Konkurrenten ein wenig piesacken möchte.
Man sollte offensichtlich sehr vorsichtig sein, was man in den offiziellen Foren des Spiel STAR WARS – THE OLD REPUBLIC (SWTOR) so schreibt. Wenn man an einen scheinbar sehr dummen Mitarbeiter gerät, der Internet-Meme wie »I’m Twelve Years Old and What is This?« nicht kennt, kann das das Ende des Spiels bedeuten, weil nicht etwa nur der Forenzugang, sondern gleich der Spielaccount gesperrt wird.
Ob es echt ist oder ein Fake? Ich vermute, wir werden es in den nächsten Tagen erfahren – oder auch nicht.
Die nächste Erweiterung für Turbines MMO HERR DER RINGE ONLINE wird im Herbst 2012 erscheinen und trägt den Titel RIDERS OF ROHAN. Damit kommt man Kundenwünschen nach, denn schon lange äußern sich die Spieler, dass das Reitervolk Eingang in LOTRO finden möge.
Neben den Tatsachen, dass die maximal mögliche Stufe auf 85 angehoben wird und dass selbstverständlich haufenweise neue Questen und Gegenden ins Spiel gepatched werden (darunter beispielsweise Amon Hen und der Wald von Fangorn) ist eine der interessantesten angekündigten Neuerungen sicherlich der berittene Kampf! Den Reittiere sollen man sowohl Rüstung anlegen, wie auch deren Kampffähigkeiten über Skills trainieren können.
Laut Angaben der Pressemeldung wird man in der Lage sein, mitzuverfolgen, wie die Gemeinschaft des Rings bei Anon Hen zerbricht – und man wird zusammen mit Theodens Adoptivsohn Éomer an der Seite der Ents gegen die dräuenden Schatten kämpfen können.
Ein Preis für die Erweiterung wurde noch nicht bekannt gegeben.
Die vollständige Pressemeldung hinter dem »mehr«-Link.
Die mit dem Spiel STAR WARS – THE OLD REPUBLIC erworbene freie Spielzeit ist abgelaufen. Eigentlich kein Problem sollte man meinen, denn die Lösung ist so einfach wie naheliegend: man erwirbt zusätzliche Spielzeit im Rahmen eines Abonnements oder über eine GameTimeCard.
Doch man hat hier offensichtlich die Rechnung ohne Electronic Arts gemacht, die eine grundlegende Funktion wie den Erwerb weiterer Spielzeit nicht im Griff haben. Dabei kommt es nicht nur zu einem, sondern gleich zu mehreren Fehlern.
Der Abschluss eines Abonnements via PayPal ist nicht möglich. Nach Beendigung des Vorgangs, wenn man von PayPal aus zurück auf swtor.com geleitet wird, kommt es statt einer Bestätigung nur zu einer Fehlermeldung. Man kann stattdessen zwar eine GameTimeCard eingeben und in der Kontoverwaltung wird dann auch Spielzeit angezeigt. Im Launcher erhält man jedoch die Meldung: »kein laufendes Abonnement«, wie zahllose Spieler in den offiziellen Foren berichten. Zudem erzählen Kunden, dass, wenn man Kontoabbuchungen erlaubt hatte, EA mehrfach Geld einzieht, statt nur einmal. Und trotzdem können die hiervon betroffenen Kunden aufgrund des oben beschriebenes Fehlers im Launcher nicht spielen.
Die Hotlines anzurufen hat keinen Sinn, dort kann man derzeit – ebenfalls laut übereinstimmenden Aussagen zahlloser Spieler in den Foren – niemanden erreichen (kein Wunder, da die Probleme keine Einzelfälle sind, dürften dort die Leitungen glühen). Dass es sich um kein erfundenes Problem handelt, kann man auch daran erkennen, dass die einschlägigen Serverstatus-Seiten zeigen, dass sich maßgeblich weniger Spieler als üblich auf den Shards befinden.
Ich hatte exakt aus solchen Gründen wie den vorstehenden mit voller Absicht darauf verzichtet, dem durch diverse Aktionen als kundenfeindlich bekannten Publisher Electronic Arts eine Lastschrifterlaubnis einzuräumen, da ich mit solchen Problemen gerechnet hatte. Man kann es nur als höchst unprofessionell bezeichnen, was hier gerade geschieht, denn insbesondere, wenn es um das Geld der Kunden geht, sollte man sich nicht nur höchster Korrektheit befleißigen, es kann sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn man es nicht tut.
Ach ja – ich erzähle hier nicht vom Hörensagen, sondern aus erster Hand: eine Zahlung via PayPal ist auch bei mir nicht möglich.
[Update 22.01.2012:] Im offiziellen Forum entblödet sich einer der CMs nicht zu schreiben:
Due to the sensitive nature of the information involved, we are unfortunately unable to assist with matters relating to account management and subscriptions on the forum. In order to assist you with this issue we would ask you to call our Customer Support team on one of the following numbers:
Der Prügelspielklassiker SOUL CALIBUR erschien erstmalig 1998 als Spielhallenautomat und für die PlayStation – mit damals bahnbrechenden Animationen. Es handelte sich um den Nachfolger von SOUL EDGE, es entstanden diverse weitere Inkarnationen des Titels.
Bandai Namco stellt nun Versionen für Apples iOS-Geräte zur Verfügung, die man aus dem App-Store herunter laden kann. Die neue Fassung für mobile Geräte soll auf der Spielversion von 1998 basieren und ich würde mich nicht wundern, wenn der Publisher Ressourcen-Recycling betrieben hätte und alten Wein in neuen Schläuchen verkauft.
Der Preis wird mit $ 11,99 angegeben, den bekommt man allerdings nur in einer Einführungsphase, danach wird er auf sagenhafte 14,99 Dollar steigen. Selbst, wenn auch die 1998-Version von SOUL CALIBUR nach wie vor ein cooles Spiel ist, halte ich diesen Preis für derart olle Software für deutlich übertrieben. Wie sich ein Prügler insbeondere auf den kleinen Displays von iPhone und iPod spielt bleibt abzuwarten, ebenso, wie das Game auf Touchscreen umgesetzt wurde.
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
TERA ONLINE (TERA ist ein Akronym für »The Exiled Realm Of Arborea«) hat einen Launchtermin. Laut Entwickler BlueHole Studio soll das MMO am 1. Mai 2012 starten. Bei TERA handelt es sich im Gegensatz zu vielen anderen Genre-Vertretern (vielleicht sogar den meisten) um ein sogenanntes »non targeting«-System. Bei anderen Spielen, muss man den Gegner anklicken und er ist dann das Ziel und bliebt es auch, üblicherweise kann man mit der Tab-Taste durch die Gegner schalten. Bei TERA muss man zielen, der Entwickler bezeichnet es als »true action MMO«.
BlueHoles MMO setzt wie (viel zuviele) andere auch auf ein Fantasy-Setting mit Asia-Anleihen, was man besonders am Outfit der weiblichen Avatare und an einer knuffeligen Nichtmenschenrasse ablesen kann. Ich konnte das Spiel zweimal testen und auch wenn die Grafik toll aussieht, konnten mich zum einen die Avatare nicht überzeugen (die weiblichen laufen, als hätten sie sich in die Hose gemacht, das soll wohl Tennager-mäßig »niedlich« aussehen), zum anderen wirkte das Quest-System und die Präsentation eher altbacken. Im direkten Vergleich liegt beispielsweise der direkte Konkurrent GUILD WARS 2 weit vorne.
Erschwerend kommt hinzu, dass TERA in Europa von Frogster vertrieben wird, der Publisher ist in Spielerkreisen für einen nicht eben guten Support bekannt, deswegen muss man in Frage stellen, ob er in der Lage sein wird, einen AAA-Titel im MMO-Bereich zu stemmen.
Wer sich einen Überblick über das Spiel verschaffen möchte: ich habe bereits mehrfach berichtet.
[Update:] Laut Frogster ist der Europastart am 3. Mai 2012.
BioWare hat bestätigt, dass man den dritten Teil seines Science Fiction-Epos´ MASS EFFECT nur dann spielen kann, wenn man über ein Konto bei Electronic Arts´ umstrittenen Online-Service »Origin« verfügt, dort muss das Spiel zwingend registriert werden. Der Entwickler reagiert auf kritische Fragen der Spieler in einem Beitrag im offiziellen Forum und versucht abzuwiegeln, indem darauf hingewiesen wird, dass es für deutsche Spieler gemäß der hiesigen Gesetzeslage eine opt-out-Möglichkeit gibt, die EA das Sammeln von Daten verbieten soll. Die findet man innerhalb des Spiel, es ist also durchaus möglich, dass bereits Daten gesammelt und an EA weitergegeben werden, bevor man die entsprechenden Haken in den Einstellungen setzt.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch Electronic Arts Origin-EULA trotz Anpassungen für den deutschen Markt nach wie vor kritisch gesehen werden und Antworten auf die Fragen von Datenschützern ebenso nach wie vor ausstehen, ebenso wie die Konsequenzen daraus, dass EA wegen der Nutzungsbedingungen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt wurde.
Um das Spiel im Einzelspielermodus zu nutzen ist laut BioWare keine Internetverbindung und auch keine Verbindung zu EAs Servern via Origin notwendig, die braucht man nur im Multiplayermodus.
Weiterhin erläutert der Forenbeitrag, dass ME3 nicht über Steam erhältlich sein wird. Erklärt wird das mit »restriktiven Bedingungen« seitens Steam gegenüber den Anbietern der Spiele. Angesichts der Tatsache, wie Electronic Arts mit ihren Kunden umgehen, reizt mich diese Erklärung allerdings nur zum Lachen.
Für mich ist das bei der derzeitigen Lage um EAs Vorgehen und solange Datenschützer und Verbraucherzentralen keine Entwarnung gegeben haben leider ein Grund MASS EFFECT 3 im Regal stehen zu lassen, auch wenn es mir schwer fällt.
Auf der aktuell stattfindenden CES in Las Vegas hat Microsoft bestätigt, dass es ab dem 1. Februar 2012 eine Kinect-Version für Windows-PCs geben wird, inklusive passender Software und einem SDK. Das ist schwerlich eine Sensation, immerhin gibt es bereits haufenweise Freeware- und Open Source-Bibliotheken für die Konsolenversion. Zudem will Microsoft die Nutzung der PC-Version einschränken: mit der Einführung darf man nach dem Willen des Konzerns (und den Lizenzbestimmungen) nur noch ihren SDK verwenden, um Anwendungen für die Bewegungssteuerung zu entwickeln (großzügig erlaubt man, mit der Betaversion des SDK auch für die X‑Box-Kinect entwickeln zu dürfen).
Bitte?
Microsoft sieht die Kinect für PC zudem als »Eingabegerät für ernsthafte Anwendungen«, also nicht mehr vorrangig als Spielecontroller – offenbar ist inzwischen sogar in Redmond aufgefallen, was man mit dem Ding tatsächlich alles anstellen kann. Diese »ernsthaften Anwendungen« schlagen sich dann auch im Preis nieder, man will für die PC-Fassung hierzulande (geschätzt) 250 Euro verlangen, statt nur 100 Euronen wie für die Konsolenversion (Straßenpreis). Offiziell begründet Microsoft den eklatanten Preisunterscheid damit, dass die Windows-Version der Kinect nicht über Spielepreise querfinanziert wird. Dabei ist die neue Fassung quasi identisch zur alten, soll nur einen anderen Aufdruck besitzen, zudem möglicherweise schreibtischtauglich kürzere Kabel besitzen und eventuell auch eine Optik eingebaut haben, die auf kürzere Distanzen ausgelegt ist.
WTF? Bekomme weniger, zahl´ mehr?
Geradezu albern meiner Ansicht nach die Bedingungen, die vorschreiben wollen, dass man ihren SDK benutzt, wenn man Anwendungen für die Kinect programmiert. Was geht es Microsoft an, wie ich meine erworbene Hardware anspreche?
[cc]
Bild: Kinect für die X‑Box, aus der Wikipedia, gemeinfrei
Die Bossland GmbH ist ein Anbieter von Bots für das Spiel WORLD OF WARCRAFT, nämlich »Honorbuddy« und »Gatherbuddy«. Solcherlei ist Betreiber Blizzard natürlich ein Dorn im Auge (im Prinzip auch nicht ganz zu unrecht, stört so etwas doch das Geschäftsmodell des Entwicklers), deswegen wurde Klage gegen Bossland eingereicht – natürlich vor dem Landgericht Hamburg, das in Internet-Fragen immer wieder durch eher merkwürdige Urteile auffällt und dessen Entscheidungen regelmäßig durch höhere Instanzen kassiert werden.
Die Kanzlei Dr. Behrmann und Härtel, die Bossland vertreten, haben nun dem Gericht ihre Duplik zugestellt, das ist die Antwort auf Blizzards Replik, man kann den ‘Text auf der Webseite der Kanzlei einsehen. Die Verhandlung ist für den 28. Februar 2012 angesetzt.
Mal abgesehen davon, dass Bots für andere Spieler natürlich die Pest sind und man sie grundsätzlich nicht gutheißen kann, steht die Frage im Raum, ob Anbieter solche Hilfsprogramme überhaupt rechtswirksam verbieten können. Ich würde mal vermuten: ja.
Zusätzlich zu diesem Verfahren strengt Bossland laut der Anwaltskanzlei allerdings nun selbst ein weiteres gegen Blizzard an, dieses jedoch nicht in Hamburg und (scheinbar) unabhängig von demjenigen in Sachen Bots. Darin soll geprüft werden, ob die AGBs und Nutzungsbedingungen (EULA) Blizzards für WOW nach deutschem Recht überhaupt mit deutschem Recht vereinbar sind, oder ob sie Passi enthalten, die ungültig sind, weil sie die Kunden über Gebühr benachteiligen – und damit möglicherweise in Teilen unwirksam sind. Ich würde vermuten, dass der Auslöser hierfür auch im Vorgehen gegen die EULAs von Electronic Arts seitens Verbraucherzentrale und Datenschützern zu sehen ist. Ähnliche wie die bemängelten Punkte in EAs AGBs finden sich auch in jenen von WOW (und anderer MMOs). Ich behaupte ja schon lange, dass die Nutzungsbedingungen diverser MMOs nicht rechtskonform sind. Jetzt wird das endlich mal vor Gericht ausgetragen. Ob etwas für die Kunden Erfreuliches dabei heraus kommt, werden wir abwarten müssen – wahrscheinlich über mehrere Instanzen.
Weitere Informationen zum Thema auch bei buffed.de und Golem
[cc]
Bild: WOW-Troll-Cosplay auf der RPC, Bild von mir
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.