Für das demnächst erscheinende und sich derzeit in der Closed Beta befindlich und heftigst erwartete MMO MECHWARRIOR ONLINE (nach FASAsBATTLETECH) von Piranha Games bietet Razer den passenden Deluxe-Controller mit dem Namen »Artemis«. Ein Trailer zeigt Konzept und Bedienelemente. Razer arbeitet angeblich intensiv mit den Entwicklern zusammen; der Clou des Artemis dürfte der integrierte Bildschirm sein, der taktische Übersichtskarten oder andere Informationen abseits des Hauptbildschirms darstellen kann. Zum Preis habe ich noch keine Angabe gefunden, man darf aber davon ausgehen, dass dafür einige Credits über den Tisch gehen müssen …
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnt den Entwickler und Publisher Blizzard wegen mangelnder Informationen und nicht funktionierender Infrastruktur im Zusammenhang mit dem kürzlich erschienenen und lang erwarteten Titel DIABLO 3 ab. Nach Aussage des vzbv ist zum einen problematisch, dass nicht auf der Packung eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass auch zum Spielen der Solo-Variante zwingend eine Internetverbindung notwendig ist. Weiterhin wird bemängelt, dass Blizzard dann trotz des Onlinezwangs offensichtlich nicht in der Lage war, eine funktionierende Server- und Netzinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, damit die Kunden ihr erworbenes Spiel auch nutzen können.
Der vzbv schreibt auf seiner Webseite konkret:
Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden.
Abgemahnt hat man Blizzard wegen Wettbewerbsverstößen, der Publisher hat nun bis Mitte Juli Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, oder zu versuchen, rechtlich dagegen vorzugehen. Vorangegangen waren offenbar zahllose Beschwerden verärgerter Spieler bei den Verbraucherzentralen.
Gute Aktion, allerdings dürfte Blizzard über eventuelle Strafen nur müde lächeln, diese einfach aus der Portokasse bezahlen – und genau so weiter machen wie bisher.
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Logo DIABLO 3 Copyright Blizzard Entertainment
Plot: Ein Autor von Romanen die auf wahren Begebenheiten basieren ist nicht nur auf der Suche nach einer neuen großen Story, sondern zieht zudem mit seiner Familie in ein Haus, in dem zahllose Gräueltaten verübt wurden. Nachdem er eine Kiste mit Videocassetten findet, muss er feststellen, dass es möglicherweise übernatürliche Hintergründe gibt – und dass er seine Familie in Gefahr gebracht hat …
Ganz taufrisch ist die steirische Eiche nicht mehr, das hindert Arnold Schwarzenegger aber nicht daran, nach seinem Gastspiel als Gouvernator, die Lederjacke des Skynet-Killers aus den TERMINATOR-Filmen noch einmal überzustreifen. Man fragt sich in diesem Zusammenhang unwillkürlich, ob Roboter rentenbezugsberechtigt sind … ;o)
Aber mal im Ernst: nachdem McGs letzte TERMINATOR-Inszenierung SALVATION nicht so recht ankommen wollte, nimmt Arnie die Sache nun nach eigenen Aussagen wieder selbst in die Hand. Gegenüber Action Effects gab er zu Protokoll (Übersetzung von mir):
Ich kann im Moment noch nicht viel dazu sagen, weil sie es geheim halten wollen, Sie wissen was ich meine, aber ich kann Ihnen schon sicher sagen, dass ich im nächsten Jahr mit dem Drehen beginnen werde – und es wird für mich einer der härtesten Filme werden, die ich je gemacht habe. Allein für die Dreharbeiten wurden sechs Monate angesetzt und ich werde in Kürze mit dem Trainieren beginnen, um mich in bestmögliche Form zu bringen, bevor es los geht. Der Film setzt SALVATION fort, obwohl die Produzenten nicht allzu glücklich mit dem waren, was McG gemacht hat, aber sie sind der Ansicht, dass es zumindest gut genug war, um weiter zu machen und mit einem fünften und sechsten Film das Franchise abzuschließen.
Daraus könnte man entnehmen, dass Arnold für die Teile fünf und sechs gebucht wurde. Ob er tatsächlich erneut die Rolle eines Endoskelett-Roboters spielen wird bleibt offen, allerdings müsste er sich für andere Charaktere wahrscheinlich nicht wie oben beschrieben in Form bringen, oder? Als Regisseur war lange Justin Lin im Gespräch, der ist aber derart mit neuen FAST-Filmen befasst (pun intended), dass es fraglich sein dürfte, ob er tatsächlich bei T5 das Ruder übernehmen wird.
Aktuell bereitet sich Schwarzenegger auf die Dreharbeiten zu UNKNOWN SOLDIER vor, die im August beginnen, es handelt sich um einen SF-Film in der er die Rolle eines Killers spielt. Danach steht das Filmprojekt TEN an, in dem es um korrupte Cops geht.
Bereits seit Längerem versuchen gewisse Zeitungsverleger bekanntermaßen, sich Textschnipsel und Überschriften im Rahmen eines sogenannten »Leistungsschutzrechtes« schützen zu lassen und betrieben dafür massive Lobbyarbeit bei den Klientelpolitikern von CDU/CSU und FDP; federführend ist hier beispielsweise der Axel Springer-Verlag, bekannt durch das Revolverblatt BILD. Die Lobby-Manipulationen führten natürlich zum gewünschten Ergebnis: Schwarz-Gelb hat ein entsprechendes Gesetz vorbereitet, dessen Inhalt Anfang der Woche bekannt wurde.
Und: welch´ Wunder … war zuerst die Rede davon, dass es hauptsächlich darum geht, Google für seine Dienstleistung Rechnungen stellen zu können – man sprach bereits von einen »Lex Google« – ist vom Suchmaschinenanbieter und Internetgiganten nun auf einmal nicht mehr die Rede (kein Wunder: der nimmt einfach die Verlage aus seinen Suchergebnissen und lässt sie am ausgestreckten Arm verhungern – keine Leser mehr auf ihren Paywall-gesicherten Webseiten wollten die Verleger dann ebenfalls nicht – also möchte man Blogger abzocken, die haben schließlich keine Rechtsabteilung). Dafür finden sich Passi, die konkret und direkt darauf ausgelegt sind, Bloggern das Leben so schwer wie möglich zu machen und Abmahnabzockern (alias entsprechend tätigen Anwälten) ein dauerhaft gesichertes Einkommen zu verschaffen.
Zwar wird allgemein vollmundig behauptet, dass die zu schützenden Pressetexte (bis hin zu Mikroformulierungen, die normalerweise bei Nutzung unter das Zitatrecht fallen) nur nicht »kommerziell« verwendet werden dürfen – unter kommerziell versteht Schwarz-Gelb allerdings keine Gewinnerzielungsabsicht oder geschäftsmäßige Tätigkeit, es reicht bereits ein simpler Flattr-Button!
Hier wird nicht nur versucht, ein veraltetes Geschäftsmodell auf Kosten der Allgemeinheit am Leben zu erhalten, hier werden nach den Analysen nicht weniger Fachleute die Bürgerrechte mit Füßen getreten. Sollte das Gesetz in Kraft treten wäre es ein eindeutiger Fall für das Bundesverfassungsgericht.
Wir sollten aber dafür sorgen, dass es gar nicht erst dazu kommt!
Ab sofort ist der eBook-Shop des Internetgiganten Google offiziell auch in Deutschland verfügbar. Nach vermutlich zähen Verhandlungen mit den hiesigen Verlagen (es gab Berichte, dass Google angeblich äußerst unattraktive Konditionen angeboten hatte) erreicht man ihn als Unterkategorie in Google-Appstore »Play«.
Mit an Bord sind zahllose namhafte lokale Verlage, wie beispielsweise Heyne, Goldmann und Blanvalet (also Random House), Klett-Cotta, Hoffmann und Campe, Lübbe, CH Beck, die Münchner Verlagsgruppe, Gmeiner und Walhalla. Außern vor bleiben beispielsweise Holtzbrink und Bonnier. Selbstverständlich erhält man aber auch elektronische Publikationen zahlloser internationaler Verlage auf der Plattform.
Wer im Google-Shop bessere Preise für deutsche eBooks erwartet hat, wird natürlich eines Besseren belehrt, dank Buchpreisbindung auch auf eBooks sind die zu berappenden Beträge dort in vielen Fällen genauso überteuert wie anderswo. Das war aber zu erwarten.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern legt Google allerdings Wert darauf, dass man die eBooks auf möglichst vielen Plattformen und Geräten nutzen kann: lesen kann man seine erworbenen elektronischen Publikationen auf der Google Play-Webseite, auf Apps für Andoid und Tablet-PCs mit diesem Betriebssystem, aber auch auf iOS-Geräten wie iPhone oder iPad. Neben dem Zugriff übers Web oder via Apps werden aber auch ePub- und PDF-Versionen angeboten.
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Screenshot Google Play von mir, Inhalte und Design Copyright Google
Die Popularität der RESIDENT EVIL-Filmreihe nach den gleichnamigen Capcom-Videospielen ist ungebrochen, das führt natürlich zu immer neuen Fortsetzungen und weiteren Abenteuern um Alice und die Umbrella Corporation. Der nächste Teil trägt den Titel RETRIBUTION, darin wird die Protagonistin von der Corporation entführt und erfährt mehr über ihre Herkunft. Zwischendurch wird es für Milla Jovovich sicherlich reichlich Gelegenheit geben, Kreaturen mit großkalibrigen Waffen zu durchlöchern und das ein oder andere effektvoll in die Luft zu jagen. Regie führt Paul W.S. Anderson, deutscher Kinostart von RESIDENT EVIL: RETRIBUTION ist am 20. September 2012, der Verleiher ist Constantin Film.
Wenn es um Werbe-Vorgucker für MMOs geht, ist üblicherweise etwas Gerendertes die erste Wahl. Für seine HERR DER RINGE ONLINE-Erweiterung RIDERS OF ROHAN geht Turbine einen ganz anderen Weg: einen Realfilm-Trailer. Das hätte natürlich leicht ins Auge gehen könne, aber das Gegenteil ist der Fall: der kommt richtig gut! Daumen hoch.
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[E3 2012] Auf der E3 in Los Angeles zeigte Entwickler Epic Games erstmals bewegte Bilder von der Version vier der Unreal Engine. Zentrale Neuerungen sind Beleuchtungs- und Partikeleffekte.
Die »Glossy Specular Reflection« ermöglicht von Objekten reflektiertes Licht. Teile von Objekten können leuchten und auch das wird ins Umgebungslicht und in die Reflektionen mit aufgenommen. Subsurface-Scattering (Volumenstreuung) ermöglicht Gegenstände mit einer semidurchlässigen Oberfläche, als Beispiel könnte man hier Kerzenwachs nennen. Diese neuen Beleuchtungseffekte wirken sich auch auf Partikel und Partikelwolken aus, so dass diese von sich darin befindlichen oder sie durchfliegenden leuchtenden Objekten illuminiert werden, was zu verblüffenden und überaus realistischen Effekten führt.
Im Unreal 4 SDK erzeugte Szenen müssen vor dem Testen nicht mehr kompiliert werden, man kann sie sich sofort innerhalb der Entwicklungsumgebung ansehen.
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