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Steuergerät für MECHWARRIOR: Razer Artemis

Für das dem­nächst erschei­nen­de und sich der­zeit in der Clo­sed Beta befind­lich und hef­tigst erwar­te­te MMO MECHWARRIOR ONLINE (nach FASAs BATTLETECH) von Piran­ha Games bie­tet Razer den pas­sen­den Delu­xe-Con­trol­ler mit dem Namen »Arte­mis«. Ein Trai­ler zeigt Kon­zept und Bedien­ele­men­te. Razer arbei­tet angeb­lich inten­siv mit den Ent­wick­lern zusam­men; der Clou des Arte­mis dürf­te der inte­grier­te Bild­schirm sein, der tak­ti­sche Über­sichts­kar­ten oder ande­re Infor­ma­tio­nen abseits des Haupt­bild­schirms dar­stel­len kann. Zum Preis habe ich noch kei­ne Anga­be gefun­den, man darf aber davon aus­ge­hen, dass dafür eini­ge Cre­dits über den Tisch gehen müs­sen …

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Kon­zept­ab­bil­dung Razer Arte­mis Copy­right Razer

DIABLO 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Der Bun­des­ver­band der Ver­brau­cher­zen­tra­len (vzbv) mahnt den Ent­wick­ler und Publisher Bliz­zard wegen man­geln­der Infor­ma­tio­nen und nicht funk­tio­nie­ren­der Infra­struk­tur im Zusam­men­hang mit dem kürz­lich erschie­ne­nen und lang erwar­te­ten Titel DIABLO 3 ab. Nach Aus­sa­ge des vzbv ist zum einen pro­ble­ma­tisch, dass nicht auf der Packung ein­deu­tig dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de, dass auch zum Spie­len der Solo-Vari­an­te zwin­gend eine Inter­net­ver­bin­dung not­wen­dig ist. Wei­ter­hin wird bemän­gelt, dass Bliz­zard dann trotz des Online­zwangs offen­sicht­lich nicht in der Lage war, eine funk­tio­nie­ren­de Ser­ver- und Netz­in­fra­struk­tur zur Ver­fü­gung zu stel­len, damit die Kun­den ihr erwor­be­nes Spiel auch nut­zen kön­nen.

Der vzbv schreibt auf sei­ner Web­sei­te kon­kret:

Wenn Spie­le­her­stel­ler von den Nut­zern ver­lan­gen, dass ein Spiel zum Bei­spiel nur über einen Spie­ler­ac­count online gespielt wer­den kann, so ist er auch ver­pflich­tet, ent­spre­chend die tech­ni­sche Infra­struk­tur ein­schließ­lich aus­rei­chen­der Ser­ver­ka­pa­zi­tä­ten, bereit zu hal­ten. Für bares Geld darf schließ­lich auch eine Gegen­leis­tung, sprich unge­trüb­ter Spiel­ge­nuss, erwar­tet wer­den.

Abge­mahnt hat man Bliz­zard wegen Wett­be­werbs­ver­stö­ßen, der Publisher hat nun bis Mit­te Juli Zeit, die gefor­der­te Unter­las­sungs­er­klä­rung abzu­ge­ben, oder zu ver­su­chen, recht­lich dage­gen vor­zu­ge­hen. Vor­an­ge­gan­gen waren offen­bar zahl­lo­se Beschwer­den ver­är­ger­ter Spie­ler bei den Ver­brau­cher­zen­tra­len.

Gute Akti­on, aller­dings dürf­te Bliz­zard über even­tu­el­le Stra­fen nur müde lächeln, die­se ein­fach aus der Por­to­kas­se bezah­len – und genau so wei­ter machen wie bis­her.

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Logo DIABLO 3 Copy­right Bliz­zard Enter­tain­ment

Erster Trailer: SINISTER

SINISTER ist der neu­es­te Hor­rost­e­r­ei­fen von Regis­seur Scott Der­rick­son (THE EXORCISM OF EMILY ROSE) und Sum­mit Enter­tain­ment, dar­in spielt Ethan Haw­ke einen Kri­mi­au­to­ren. US-Kino­start wird Anfang Okto­ber 2012 sein.

Plot: Ein Autor von Roma­nen die auf wah­ren Bege­ben­hei­ten basie­ren ist nicht nur auf der Suche nach einer neu­en gro­ßen Sto­ry, son­dern zieht zudem mit sei­ner Fami­lie in ein Haus, in dem zahl­lo­se Gräu­el­ta­ten ver­übt wur­den. Nach­dem er eine Kis­te mit Video­casset­ten fin­det, muss er fest­stel­len, dass es mög­li­cher­wei­se über­na­tür­li­che Hin­ter­grün­de gibt – und dass er sei­ne Fami­lie in Gefahr gebracht hat …

Neben Haw­ke spie­len unter ande­rem Vin­cent D’Onofrio, James Ran­so­ne, Fred Dal­ton Thomp­son, Nicho­las King, Cla­re Foley, Vic­to­ria Leigh, Juliet Rylan­ce und Micha­el Hall D’Addari.

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Arnie zieht die Lederjacke wieder an: TERMINATOR V

Ganz tau­frisch ist die stei­ri­sche Eiche nicht mehr, das hin­dert Arnold Schwar­zen­eg­ger aber nicht dar­an, nach sei­nem Gast­spiel als Gou­ver­na­tor, die Leder­ja­cke des Sky­net-Kil­lers aus den TERMINATOR-Fil­men noch ein­mal über­zu­strei­fen. Man fragt sich in die­sem Zusam­men­hang unwill­kür­lich, ob Robo­ter ren­ten­be­zugs­be­rech­tigt sind … ;o)

Aber mal im Ernst: nach­dem McGs letz­te TER­MI­NA­TOR-Insze­nie­rung SALVATION nicht so recht ankom­men woll­te, nimmt Arnie die Sache nun nach eige­nen Aus­sa­gen wie­der selbst in die Hand. Gegen­über Action Effects gab er zu Pro­to­koll (Über­set­zung von mir):

Ich kann im Moment noch nicht viel dazu sagen, weil sie es geheim hal­ten wol­len, Sie wis­sen was ich mei­ne, aber ich kann Ihnen schon sicher sagen, dass ich im nächs­ten Jahr mit dem Dre­hen begin­nen wer­de – und es wird für mich einer der här­tes­ten Fil­me wer­den, die ich je gemacht habe. Allein für die Dreh­ar­bei­ten wur­den sechs Mona­te ange­setzt und ich wer­de in Kür­ze mit dem Trai­nie­ren begin­nen, um mich in best­mög­li­che Form zu brin­gen, bevor es los geht. Der Film setzt SALVATION fort, obwohl die Pro­du­zen­ten nicht all­zu glück­lich mit dem waren, was McG gemacht hat, aber sie sind der Ansicht, dass es zumin­dest gut genug war, um wei­ter zu machen und mit einem fünf­ten und sechs­ten Film das Fran­chise abzu­schlie­ßen.

Dar­aus könn­te man ent­neh­men, dass Arnold für die Tei­le fünf und sechs gebucht wur­de. Ob er tat­säch­lich erneut die Rol­le eines Endo­ske­lett-Robo­ters spie­len wird bleibt offen, aller­dings müss­te er sich für ande­re Cha­rak­te­re wahr­schein­lich nicht wie oben beschrie­ben in Form brin­gen, oder? Als Regis­seur war lan­ge Jus­tin Lin im Gespräch, der ist aber der­art mit neu­en FAST-Fil­men befasst (pun inten­ded), dass es frag­lich sein dürf­te, ob er tat­säch­lich bei T5 das Ruder über­neh­men wird.

Aktu­ell berei­tet sich Schwar­zen­eg­ger auf die Dreh­ar­bei­ten zu UNKNOWN SOLDIER vor, die im August begin­nen, es han­delt sich um einen SF-Film in der er die Rol­le eines Kil­lers spielt. Danach steht das Film­pro­jekt TEN an, in dem es um kor­rup­te Cops geht.

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Bild: Arnold Schwar­zen­eg­ger 2010, von Bob Doran, aus der Wiki­pe­dia, CC BY

Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!

Bereits seit Län­ge­rem ver­su­chen gewis­se Zei­tungs­ver­le­ger bekann­ter­ma­ßen, sich Text­schnip­sel und Über­schrif­ten im Rah­men eines soge­nann­ten »Leis­tungs­schutz­rech­tes« schüt­zen zu las­sen und betrie­ben dafür mas­si­ve Lob­by­ar­beit bei den Kli­en­tel­po­li­ti­kern von CDU/​CSU und FDP; feder­füh­rend ist hier bei­spiels­wei­se der Axel Sprin­ger-Ver­lag, bekannt durch das Revol­ver­blatt BILD. Die Lob­by-Mani­pu­la­tio­nen führ­ten natür­lich zum gewünsch­ten Ergeb­nis: Schwarz-Gelb hat ein ent­spre­chen­des Gesetz vor­be­rei­tet, des­sen Inhalt Anfang der Woche bekannt wur­de.

Und: welch´ Wun­der … war zuerst die Rede davon, dass es haupt­säch­lich dar­um geht, Goog­le für sei­ne Dienst­leis­tung Rech­nun­gen stel­len zu kön­nen – man sprach bereits von einen »Lex Goog­le« – ist vom Such­ma­schi­nen­an­bie­ter und Inter­net­gi­gan­ten nun auf ein­mal nicht mehr die Rede (kein Wun­der: der nimmt ein­fach die Ver­la­ge aus sei­nen Such­ergeb­nis­sen und lässt sie am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern – kei­ne Leser mehr auf ihren Pay­wall-gesi­cher­ten Web­sei­ten woll­ten die Ver­le­ger dann eben­falls nicht – also möch­te man Blog­ger abzo­cken, die haben schließ­lich kei­ne Rechts­ab­tei­lung). Dafür fin­den sich Pas­si, die kon­kret und direkt dar­auf aus­ge­legt sind, Blog­gern das Leben so schwer wie mög­lich zu machen und Abmahn­ab­zo­ckern (ali­as ent­spre­chend täti­gen Anwäl­ten) ein dau­er­haft gesi­cher­tes Ein­kom­men zu ver­schaf­fen.

Zwar wird all­ge­mein voll­mun­dig behaup­tet, dass die zu schüt­zen­den Pres­se­tex­te (bis hin zu Mikro­for­mu­lie­run­gen, die nor­ma­ler­wei­se bei Nut­zung unter das Zitat­recht fal­len) nur nicht »kom­mer­zi­ell« ver­wen­det wer­den dür­fen – unter kom­mer­zi­ell ver­steht Schwarz-Gelb aller­dings kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder geschäfts­mä­ßi­ge Tätig­keit, es reicht bereits ein simp­ler Flattr-But­ton!

Ich will mich hier gar nicht in Details erge­hen, die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Bewer­tung haben ande­re bereits ein­drucks­voll geleis­tet, bei­spiels­wei­se Udo Vet­ter in sei­nem Law Blog (unbe­dingt lesen!), Tho­mas Stad­ler auf Inter­net-Law und Kai Bier­mann in der Zeit.

Hier wird nicht nur ver­sucht, ein ver­al­te­tes Geschäfts­mo­dell auf Kos­ten der All­ge­mein­heit am Leben zu erhal­ten, hier wer­den nach den Ana­ly­sen nicht weni­ger Fach­leu­te die Bür­ger­rech­te mit Füßen getre­ten. Soll­te das Gesetz in Kraft tre­ten wäre es ein ein­deu­ti­ger Fall für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.

Wir soll­ten aber dafür sor­gen, dass es gar nicht erst dazu kommt!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei­spiels­wei­se auf der Web­sei­te der »Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht«. Infor­miert euch! Ver­brei­tet die Infor­ma­tio­nen!

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Googles eBook-Shop ab sofort auch in Deutschland

Ab sofort ist der eBook-Shop des Inter­net­gi­gan­ten Goog­le offi­zi­ell auch in Deutsch­land ver­füg­bar. Nach ver­mut­lich zähen Ver­hand­lun­gen mit den hie­si­gen Ver­la­gen (es gab Berich­te, dass Goog­le angeb­lich äußerst unat­trak­ti­ve Kon­di­tio­nen ange­bo­ten hat­te) erreicht man ihn als Unter­ka­te­go­rie in Goog­le-App­s­to­re »Play«.

Mit an Bord sind zahl­lo­se nam­haf­te loka­le Ver­la­ge, wie bei­spiels­wei­se Hey­ne, Gold­mann und Blan­va­let (also Ran­dom House), Klett-Cot­ta, Hoff­mann und Cam­pe, Lüb­be, CH Beck, die Münch­ner Ver­lags­grup­pe, Gmei­ner und Wal­hal­la. Außern vor blei­ben bei­spiels­wei­se Holtz­brink und Bon­nier. Selbst­ver­ständ­lich erhält man aber auch elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen zahl­lo­ser inter­na­tio­na­ler Ver­la­ge auf der Platt­form.

Wer im Goog­le-Shop bes­se­re Prei­se für deut­sche eBooks erwar­tet hat, wird natür­lich eines Bes­se­ren belehrt, dank Buch­preis­bin­dung auch auf eBooks sind die zu berap­pen­den Beträ­ge dort in vie­len Fäl­len genau­so über­teu­ert wie anders­wo. Das war aber zu erwar­ten.

Im Gegen­satz zu ande­ren Anbie­tern legt Goog­le aller­dings Wert dar­auf, dass man die eBooks auf mög­lichst vie­len Platt­for­men und Gerä­ten nut­zen kann: lesen kann man sei­ne erwor­be­nen elek­tro­ni­schen Publi­ka­tio­nen auf der Goog­le Play-Web­sei­te, auf Apps für Ando­id und Tablet-PCs mit die­sem Betriebs­sys­tem, aber auch auf iOS-Gerä­ten wie iPho­ne oder iPad. Neben dem Zugriff übers Web oder via Apps wer­den aber auch ePub- und PDF-Ver­sio­nen ange­bo­ten.

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Screen­shot Goog­le Play von mir, Inhal­te und Design Copy­right Goog­le

Trailer: RESIDENT EVIL – RETRIBUTION

Die Popu­la­ri­tät der RESIDENT EVIL-Film­rei­he nach den gleich­na­mi­gen Cap­com-Video­spie­len ist unge­bro­chen, das führt natür­lich zu immer neu­en Fort­set­zun­gen und wei­te­ren Aben­teu­ern um Ali­ce und die Umbrel­la Cor­po­ra­ti­on. Der nächs­te Teil trägt den Titel RETRIBUTION, dar­in wird die Prot­ago­nis­tin von der Cor­po­ra­ti­on ent­führt und erfährt mehr über ihre Her­kunft. Zwi­schen­durch wird es für Mil­la Jovo­vich sicher­lich reich­lich Gele­gen­heit geben, Krea­tu­ren mit groß­ka­li­bri­gen Waf­fen zu durch­lö­chern und das ein oder ande­re effekt­voll in die Luft zu jagen. Regie führt Paul W.S. Ander­son, deut­scher Kino­start von RESIDENT EVIL: RETRIBUTION ist am 20. Sep­tem­ber 2012, der Ver­lei­her ist Con­stan­tin Film.

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Sze­nen­fo­to Copy­right Con­stan­tin Film

Extended Preview: BEAUTY AND THE BEAST

Dass Kris­tin Kreuk für eine neue Gen­re-Serie namens BEAUTY AND THE BEAST (ein Remake der gleich­na­mi­gen Show aus den 1980ern) zum Sen­der The CW zurück kehrt, ist inzwi­schen nichts Neu­es mehr. Und nun gibt es auch etwas dar­aus zu sehen, der Chan­nel stellt einen Vor­gu­cker zur Ver­fü­gung und knau­sert dabei nicht, denn der ist sagen­haf­te fünf Minu­ten lang.

Wobei mir die Anmer­kung ver­ge­ben wer­den mag, dass das nach einer »Mäd­chen-Serie« aus­sieht … ;o)

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Trailer zur LOTRO-Erweiterung: RIDERS OF ROHAN

Wenn es um Wer­be-Vor­gu­cker für MMOs geht, ist übli­cher­wei­se etwas Ger­en­der­tes die ers­te Wahl. Für sei­ne HERR DER RINGE ONLINE-Erwei­te­rung RIDERS OF ROHAN geht Tur­bi­ne einen ganz ande­ren Weg: einen Real­film-Trai­ler. Das hät­te natür­lich leicht ins Auge gehen kön­ne, aber das Gegen­teil ist der Fall: der kommt rich­tig gut! Dau­men hoch.

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E3 2012: Unreal Engine 4

[E3 2012] Auf der E3 in Los Ange­les zeig­te Ent­wick­ler Epic Games erst­mals beweg­te Bil­der von der Ver­si­on vier der Unre­al Engi­ne. Zen­tra­le Neue­run­gen sind Beleuch­tungs- und Par­ti­kel­ef­fek­te.

Die »Glos­sy Spe­cu­lar Reflec­tion« ermög­licht von Objek­ten reflek­tier­tes Licht. Tei­le von Objek­ten kön­nen leuch­ten und auch das wird ins Umge­bungs­licht und in die Reflek­tio­nen mit auf­ge­nom­men. Sub­sur­face-Scat­te­ring (Volu­men­streu­ung) ermög­licht Gegen­stän­de mit einer semi­durch­läs­si­gen Ober­flä­che, als Bei­spiel könn­te man hier Ker­zen­wachs nen­nen. Die­se neu­en Beleuch­tungs­ef­fek­te wir­ken sich auch auf Par­ti­kel und Par­ti­kel­wol­ken aus, so dass die­se von sich dar­in befind­li­chen oder sie durch­flie­gen­den leuch­ten­den Objek­ten illu­mi­niert wer­den, was zu ver­blüf­fen­den und über­aus rea­lis­ti­schen Effek­ten führt.

Im Unre­al 4 SDK erzeug­te Sze­nen müs­sen vor dem Tes­ten nicht mehr kom­pi­liert wer­den, man kann sie sich sofort inner­halb der Ent­wick­lungs­um­ge­bung anse­hen.

Ein Video von Game­trai­lers-TV zeigt, was die Ver­si­on vier kann:

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