Buch - eBook - Comic

ASTERIX – DER PAPYRUS DES CÄSAR: das Cover

Am 22. Okto­ber erscheint beim Eha­pa-Ver­lag der neue Aste­rix-Band mit dem Titel DER PAPYRUS DES CÄSAR. Erneut wur­den die neu­en Aben­teu­er der gal­li­schen Hel­den von Jean-Yves Fer­ri (Sto­ry) und Didier Con­rad (Zeich­nun­gen) umge­setzt, die ja bereits mit ASTERIX BEI DEN PIKTEN Ordent­li­ches ablie­fer­ten.

Heu­te wur­de das Cover der deut­schen Aus­ga­be ver­öf­fent­licht.

Cover Papyrus des Cäsar

Cover­ab­bil­dung Copy­right Egmont Eha­pa Media GmbH

 

Festlichkeit zum Release der Romane RHEINGOLD und AETHERAGENTEN

Festlichkeit

Am Sams­tag dem 24. Okto­ber 2015 fin­det im Kunst­haus in Essen eine Fest­lich­keit zur Ver­öf­fent­li­chung der Roma­ne RHEINGOLD (Anja Bagus) und AETHERAGENTEN (Tan­ja Schier­ding) statt.

RHEINGOLD ist der Abschluss der zwei­ten in der Æther­welt spie­len­den Tri­lo­gie von Anja Bagus, AETHERAGENTEN ist ein Spin­off-Roman, der in der­sel­ben Welt spielt, aller­dings nicht im deut­schen Kai­ser­reich, son­dern im Eng­land des frü­hen 20. Jahr­hun­derts.

Natür­lich wird aus den bei­den Wer­ken gele­sen wer­den, es haben sich jedoch auch noch wei­te­re Gäs­te mit Lesun­gen ange­sagt:

  • Tom Daut liest aus sei­nem Dark Fan­ta­sy-Epos ANNO SALVATIO 423
  • Thors­ten Küper trägt sei­ne Geschich­te PRUDENCES REGIMENT aus dem STEAMPANOPTIKUM vor
  • Cla­ra Lina Wirz liest eben­falls aus dem STEAMPANOPTIKUM, um Besu­cher, die nicht genau wis­sen, was »Steam­punk« eigent­lich ist, zu erleuch­ten.
  • Chris­ti­an Krumm wird mit­tels einer Lesung aus AT DAWN THEY SLEEP die Lach­mus­keln in Gang brin­gen.
  • Und am Ende wer­den alle Vor­tra­gen­den zusam­men gemein­sam eine sze­ni­sche Lesung ver­an­stal­ten, das hat es so noch nie gege­ben.

Wei­ter­hin wird die »null­te Epi­so­de« der Webse­rie ÆTHERANGELEGENHEITEN gezeigt wer­den (deren Inhalt an Anja Bagus´ Bücher ange­lehnt ist) und es wer­den meh­re­re Star­gäs­te anwe­send sein.

Die Autoren ste­hen nach den Lesun­gen für Fra­gen zur Ver­fü­gung und signie­ren selbst­ver­ständ­lich auch ihre Bücher.

Die Ver­an­stal­tung fin­det statt am 24.10.2015 ab 14:00 Uhr (Ende offen), die Loka­ti­on ist:

Kul­tur­ca­fé
Kunst­haus Essen
Rübe­zahl­str. 33
45134 Essen

Der Ein­tritt ist frei.

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Börsenverein möchte Ankündigungen für Preisaktionen

Bookseller

Dass man beim Bör­sen­ver­ein noch im 20., wenn nicht wenn nicht gefühlt oft gar im 19. Jahr­hun­dert ver­harrt, ist nichts Neu­es. Die­sen Ein­druck ver­stärkt weder ein­mal ein Bericht über die Ein­füh­rung der über­ar­bei­te­ten Ver­kehrs­ord­nung des Bör­sen­ver­eins. BöV-Jus­ti­zi­ar erläu­tert die in einem Inter­view auf der Online-Vari­an­te des Buch­re­ports.

Der eine abso­lu­te Knül­ler dabei ist: Preis­ak­tio­nen für eBooks sol­len künf­tig 28 Tage vor­her ange­kün­digt wer­den.

Da bleibt mir wie­der mal die Spu­cke weg. Statt selbst schnell zu wer­den, sol­len also statt­des­sen agi­le, moder­ne eBook-Her­aus­ge­ber gezwun­gen wer­den, das Schne­cken­tem­po der schläf­ri­gen rest­li­chen Bran­che zu über­neh­men? Das kann doch wirk­lich nicht wahr sein und erscheint in mei­nen Augen wie direkt einem Kaf­ka-Roman ent­sprun­gen – oder dem Dro­gen­rausch eines Bin­dungs­kle­ber­schnüff­lers. Und es beweis erneut, wie weit ab jeg­li­cher wirt­schaft­li­cher Rea­li­tä­ten der Bör­sen­ver­ein nicht zuletzt auf­grund der Buch­preis­bin­dung denkt.

Der Hin­weis auf »Wer­be­vor­lauf« ist beson­ders ulkig. Wo machen denn bei­spiels­wei­se Ama­zon oder Apple im vor­aus Wer­bung für null-Euro-Preis­ak­tio­nen? Im Spie­gel? In der Bild? Im Fach­blatt der Bestat­te­rin­nung? Nir­gend­wo, ein­zig auf der eige­nen Web­sei­te- und das soll­ten die eBook-Ver­käu­fer abseits der Ama­zo­nen wohl auch hin­be­kom­men, oder?

Wei­ter sagt er:

Wenn E‑Books jede Woche einen ande­ren Preis haben, dann wird der Kun­de irgend­wann nicht mehr kau­fen, son­dern dar­auf war­ten, bis ein Titel noch güns­ti­ger zu haben ist.

Äh, ja. Das ist bei ande­ren Waren­grup­pen auch so und völ­lig nor­mal. Wenn man etwas unbe­dingt haben will, dann kauft man es sofort. Wenn es nicht ganz so wich­tig ist, dann war­tet man halt auf einen güns­ti­ge­ren Preis, mache ich bei­spiels­wei­se bei BlueR­ays genau so. Das ist abseits eines Preis­bin­dungs­ge­set­zes völ­lig nor­mal. Auch das ist also kein nach­voll­zieh­ba­rer Grund für die Auf­nah­me eines sol­chen Pas­sus in die Ver­kehrs­ord­nung.

Aber: Die­se Ver­kehrs­ord­nung ist kein Gesetz, es han­delt sich um eine »Emp­feh­lung«, oder im Juris­ten­deutsch »eine von juris­ti­schen Form­erfor­der­nis­sen frei­ge­stell­te Ver­ein­ba­rung«. Damit ist kein Self­pu­blisher gezwun­gen, sich dar­an zu hal­ten. Übri­gens auch kein Ver­lag. Sogar aus der Bran­che selbst kommt Gegen­wind zu die­ser Idee, die wie­der ein­mal zeigt, wie rea­li­täts­fern Tei­le eben die­ser Bran­che sind.

Den­noch droht Sprang im Inter­view ganz unver­hoh­len, wenn er sagt:

Wir sind davon über­zeugt, dass das Gros der Ver­la­ge die­se Sicht­wei­se teilt und sich an die Vor­ga­be hal­ten wird. Even­tu­el­le Ver­stö­ße müss­ten wir im Ein­zel­fall prü­fen.

Und: Der Bör­sen­ver­ein möch­te sich auch für Self­pu­blisher öff­nen, das sind alte News. Den­noch soll­te man sich über­le­gen, was man tut, bevor man ein­tritt, viel­leicht inter­pre­tiert man die Ver­kehrs­ord­nung über­mor­gen als ver­pflich­tend, schreibt das in die Sat­zung, und ver­langt die Ein­hal­tung von allen Mit­glie­dern. Abwe­gig ist das mei­ner Mei­nung nach kei­nes­falls.

Abseits davon fin­det sich im Inter­view mit dem Jus­ti­zi­ar Sprang aber eine Aus­sa­ge zum The­ma Buch­preis­bin­dung auf Self­pu­blisher-eBooks, die mich vor Ver­blüf­fung aus­gie­big die Augen rei­ben lässt, und die den ande­ren Knül­ler dar­stellt:

Nach Ansicht der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins fal­len E‑Books von Self­pu­blishern unter­halb einer preis­li­chen Baga­tell­gren­ze, die der­zeit unge­fähr bei 4 Euro liegt, als nicht ver­lags- bzw. buch­han­dels­ty­pi­sche Titel ohne­hin nicht in den Anwen­dungs­be­reich der Buch­preis­bin­dung. Die­se kön­nen in Aktio­nen des­halb vor­über­ge­hend sogar auf 0 Euro her­un­ter­ge­setzt wer­den. Bei preis­ge­bun­de­nen E‑Books gibt es die­se Mög­lich­keit nicht, weil hier der 0 Euro-Preis als Preis­auf­he­bung gewer­tet wür­de.

Ich wie­der­ho­le den wich­ti­gen Teil:

Nach Ansicht der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins fal­len E‑Books von Self­pu­blishern unter­halb einer preis­li­chen Baga­tell­gren­ze […] ohne­hin nicht in den Anwen­dungs­be­reich der Buch­preis­bin­dung.

Das wider­spricht allen bis­he­ri­gen Aus­sa­gen, die mir gegen­über sei­tens der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins gemacht wur­den. Es hieß immer, auch Self­pu­bli­shing-eBooks, egal wel­chen Prei­ses, unter­lä­gen selbst­ver­ständ­lich der Buch­preis­bin­dung (sie­he bei­spiels­wei­se die­se bei­den Arti­kel auf Phan­ta­News). Und jetzt das. Man muss sich fra­gen, woher die­ser plötz­li­che und völ­lig uner­war­te­te Sin­nes­wan­del kommt?

Vor allem ist die Begrün­dung abso­lut nicht nach­voll­zieh­bar: Ob es sich bei einem Buch um ein Buch han­delt, hängt von diver­sen Fak­to­ren ab, aber garan­tiert nicht vom Preis. Das gibt das vom Bör­sen­ver­ein immer so gern zitier­te Buch­preis­bin­dungs­ge­setz an kei­ner Stel­le her.

[Nach­trag 11:46:] Oder wie es ein mir bekann­ter Ver­la­ger aus­drück­te:

»Wer hat denn dem BÖV in den Kopf gekackt?«

Bild: Book­sel­ler And Aut­hor, Tho­mas Row­land­son, gemein­frei

Börsenverein motzt über Entwurf zur Urheberrechtsnovellierung

Copyright

In mei­nen Augen ist es gera­de­zu wider­wär­tig zu nen­nen, wie der Bör­sen­ver­ein sich über die Stär­kung der Rech­te des Urhe­bers in einem Ent­wurf des Urhe­ber­rechts echauf­fiert. Bis­her sind die Ver­wer­ter deut­lich im Vor­teil, was Rech­te angeht und kön­nen den Urhe­bern Kne­bel­ver­trä­ge dik­tie­ren, bei­spiels­wei­se was Lauf­zei­ten angeht. Das führt unter ande­rem dazu, dass Bücher in der Ver­sen­kung ver­schwin­den, weil sie nicht nach­pro­du­ziert wer­den, der Ver­lag aber auch die Rech­te nicht frei­gibt, damit die­se an den Autor zurück­fal­len kön­nen. Völ­lig gro­tesk wird die Lage bei eBooks: Wenn die Ver­trags­klau­sel bei Print­bü­chern noch lau­tet, dass die Rech­te an den Autor zurück­fal­len, wenn das Buch eine gewis­se Zeit lang nicht erhält­lich war, ist das bei eBooks qua­si nie so, der Urhe­ber wird die Rech­te also nie zurück erhal­ten.

In der Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts soll die­se Zeit auf fünf Jah­re begrenzt wer­den. Wenn ein ande­rer Anbie­ter dann für die Rech­te mehr bezahlt, darf der Autor die­se zurück­for­dern und an den neu­en Anbie­ter ver­ge­ben.

Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger-Aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins, äußert sich kri­tisch. Unter ande­rem dar­über, dass sich ein Buch in fünf Jah­ren noch nicht amor­ti­siert haben könn­te.

Der Gesetz­ent­wurf des BMJV sieht unter ande­rem vor, dass Autoren ihre Ver­lags­ver­trä­ge nach fünf Jah­ren durch Rück­ruf been­den kön­nen. Dazu sol­len sie berech­tigt sein, wenn ihnen ein Ver­wer­ter, der an den Inves­ti­tio­nen des Ursprungs­ver­lags in das Werk und an des­sen wirt­schaft­li­chem Risi­ko nicht betei­ligt war, für die Wei­ter­nut­zung z.B. einen hohen Vor­schuss bie­tet. Der ursprüng­li­che Ver­trags­part­ner hat dann ledig­lich eine Art Vor­kaufs­recht. Das gilt auch dann, wenn er sich auf­grund noch nicht amor­ti­sier­ter Inves­ti­tio­nen in das Werk gegen­über dem neu­en Bie­ter in einer rui­nö­sen Wett­be­werbs­si­tua­ti­on befin­det. [Quel­le]

Darf ich mal lachen? Die meis­te Mas­sen­wa­re abseits von Best­sel­lern ist doch nach fünf Jah­ren nur noch in der Back­list zu fin­den, wenn man viel Glück hat. Die wur­de inzwi­schen schon lan­ge auf dem Remit­ten­den-Grab­bel­tisch ver­ramscht. Bei Best­sel­lern sieht die Sache natür­lich deut­lich anders aus, aber bei denen hat man dann sicher­lich bereits genug Umsatz gemacht, dass sich die Sache für Ver­lag (und viel­leicht sogar Autor) lohn­te.

Die Lösung ist eigent­lich ein­fach: Zufrie­de­ne Autoren blei­ben beim Ver­lag. Wenn man die­se also nicht am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern lässt und fair behan­delt, dann wer­den die­se sicher­lich wei­ter mit dem Ver­lag arbei­ten, der sie erfolg­reich gemacht hat. Macht ein ande­rer Ver­lag ein deut­lich bes­se­res Ange­bot, dann ist das Werk offen­sicht­lich auch deut­lich mehr wert, als der ers­te Ver­trags­part­ner zah­len möch­te. Eigent­lich sind das in einer Markt­wirt­schaft völ­lig nor­ma­le Vor­gän­ge, aber wenn man sein Haupt selig auf dem wei­chen Kis­sen der Buch­preis­bin­dung bet­ten kann, mag einem das mög­li­cher­wei­se nicht klar sein. Ein wei­te­rer Grund dürf­te sein, dass etli­che Ver­le­ger (und ande­re Mit­spie­ler in der Buch­bran­che) immer noch nicht ver­stan­den haben, oder die Augen davor ver­schlie­ßen, dass wir nicht mehr in den 1980ern leben.

Der Ver­weis auf Klein­ver­la­ge zieht in mei­nen Augen nicht, da die­se nach mei­nen Erfah­run­gen den Autoren ohne­hin bes­se­re und fai­re­re Kon­di­tio­nen bie­ten, als gro­ße Publi­kums­ver­la­ge. Die klei­nen agie­ren mit den Urhe­bern auf Augen­hö­he, statt vom hohen Ross her­ab.

Es dürf­te aber klar sein, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels sei­ne gesam­te Lob­by­macht in die Wag­scha­le wer­fen wird, um autoren­freund­li­che und seit Jah­ren über­fäl­li­ge Ver­bes­se­run­gen der Geset­zes­la­ge zuguns­ten der Urhe­ber zu ver­hin­dern. Die Musik­in­dus­trie wird das eben­falls tun. Es soll­te also kei­nen wun­dern, wenn am Ende auf­grund die­ser Lob­by­ein­flüs­se ein Gesetz her­aus­kommt, das die Urhe­ber noch schlech­ter stellt, als es jetzt bereits der Fall ist.

Die Ver­wer­ter sind exakt das: Ver­wer­ter. Sie schaf­fen selbst nichts Krea­ti­ves, sie ver­kau­fen aus­schließ­lich das Werk Drit­ter, der eigent­li­chen Urhe­ber. Und ich wie­der­ho­le mich: Deren Rech­te müs­sen im Rah­men einer Urhe­ber­rechts­no­vel­le deut­lich gestärkt wer­den. Die aktu­el­len Ver­wer­ter­rech­te sind viel zu umfang­reich, zu aus­ufernd, sie benach­tei­li­gen die Werk­schaf­fen­den. Und wenn die Ver­wer­ter von »Urhe­ber­rech­ten« spre­chen, wenn sie gegen angeb­li­che Raub­ko­pien wet­tern, dann mei­nen sie die­se nicht tat­säch­lich, son­dern aus­schließ­lich ihre Ver­wer­ter­rech­te.

Wir brau­chen aber mehr Rech­te für die Urhe­ber. Drin­gend. Geset­ze müs­sen zuerst dem Bür­ger die­nen, nicht irgend­wel­chen Fir­men­in­ter­es­sen.

Bild »Copy­right« von Pix­a­bay, CC0, Public Domain

DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 623

Bücherbrief 623

Neu­er Monat, neu­er Bücher­brief. Ab sofort hier zum Down­load: Erik Schrei­bers PHANTASTISCHER BÜCHERBRIEF mit der Num­mer 623 und für den Monat Sep­tem­ber 2015.

In die­ser Aus­ga­be mit Bespre­chun­gen aus den The­men deut­sche und inter­na­tio­na­le Phan­tas­tik, Jugend­li­te­ra­tur, Kri­mi & Thril­ler, Hör­spie­le, Comics und Fil­me.

DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF ist kos­ten­los und kann hier im PDF-For­mat her­un­ter gela­den wer­den.

Bücher­brief 623 Sep­tem­ber 2015 (PDF, ca. 1 MB)

 

Neuerscheinung: DECEMBER PARK von Ronald Malfi

December Park

Beim Luzi­fer-Ver­lag ist soeben der Thril­ler DECEMBER PARK von Ronald Mal­fi als deut­sche Erst­aus­ga­be erschie­nen. Dabei han­delt es sich um den Gewin­ner des Bever­ly Hills Inter­na­tio­nal Book Awards 2015 in der Kate­go­rie »Sus­pen­se«. Zum Inhalt:

Im Herbst 1993 wird das beschau­li­che Städt­chen Har­ting Farms in Mary­land vom Ver­schwin­den meh­re­rer Kin­der erschüt­tert. Zunächst den­ken die Bewoh­ner noch an Aus­rei­ßer – bis in dem gro­ßen, gespens­ti­schen, umwal­de­ten Decem­ber Park die ers­te Lei­che eines Mäd­chens gefun­den wird. Die Zei­tun­gen spre­chen vom Ent­füh­rer als Piper – als Rat­ten­fän­ger, wie in der Sage der Brü­der Grimm –, weil er gekom­men ist, um die Kin­der weg­zu­lo­cken. Doch in den Schul­gän­gen flüs­tern die Kin­der noch viel düs­te­re­re Namen.
Ange­lo Maz­zo­ne und sei­ne Freun­de ent­de­cken eine Ver­bin­dung zu dem toten Mäd­chen und neh­men die Ver­fol­gung des Mör­ders auf. Die fünf Jugend­li­chen schwö­ren sich, der Schre­ckens­herr­schaft des Pipers ein Ende zu set­zen. Doch was als muti­ges Ver­spre­chen beginnt, ent­puppt sich nicht nur als Odys­see in die Düs­ter­nis ihrer Hei­mat­stadt und ihrer Bewoh­ner, son­dern auch als Selbst­er­fah­rungs­trip. In der Däm­me­rung ist auf den Stra­ßen von Har­ting Farms jeder ver­däch­tig, und jeder der Jungs könn­te das nächs­te Opfer des Pipers sein.

Der Roman hat einen Umfang von beein­dru­cken­den 624 Sei­ten und kommt als »Smart-Cover« im For­mat 13,5 x 20,5 cm daher. Die Print­aus­ga­be kos­tet 16,99 Euro, für das eben­falls erhält­li­che eBook wer­den 7,99 Euro fäl­lig.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Luzi­fer Ver­lag

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Lionsgate kauft Rechte an KINGKILLER CHRONICLES

Pat Rothfuss

Wie der Hol­ly­wood-Repor­ter berich­tet, hat Lions­gate sich die Exklu­siv­rech­te an Patrick Roth­fuss´ Fan­ta­sy-Buch­rei­he THE KINGKILLER CHRONICLES gesi­chert. Zuvor hat­te es Gesprä­che mit ver­schie­de­nen Inter­es­sen­ten gege­ben, dar­un­ter Lions­gate, MGM und auch War­ner Bros.

Das Gan­ze soll dabei mul­ti­me­di­al umge­setzt wer­den, geplant sind offen­bar Fil­me, Fern­seh­se­ri­en und Com­pu­ter­spie­le.

Das ers­te Buch der Rei­he trägt den Titel THE NAME OF THE WIND (deutsch DER NAME DES WINDES), es erschien im Jahr 2008 und wur­de mit diver­sen Prei­sen aus­ge­zeich­net. Die gesam­ten Chro­ni­ken umfas­sen drei Bücher und drei Novel­len, die auf der Serie basie­ren. Die deut­schen Fas­sun­gen der »Königs­mör­der-Chro­nik« sind bei Klett Cot­ta erschie­nen.

Um die Fil­mum­set­zung wer­den sich Lions­gate-Prä­si­dent Erik Feig zusam­men mit Jey­un Choi Mun­ford und Jes­si­ca Switch küm­mern, die Fern­seh­se­rie ist in der Hand von Chris Sel­ak und um den Com­pu­ter­spie­len wid­met sich Peter Levin.

Bild: Pat Roth­fuss 2014, von J Milb­urn, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

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Vorkriegs-Heftromane gegen Spende beim Wibra-Verlag

Wibra Promobild

Beim Wibra-Ver­lag arbei­tet man deut­sche Heft­ro­ma­ne aus der Vor­kriegs-Ära in eBooks um und bie­tet die­se auf der eige­nen Web­sei­te zum Her­un­ter­la­den an. Der­zeit fin­den sich die Seri­en AL CAPONE, BUFFALO BILL, FRANK ALLAN, NICK CARTER und ROLF TORRING, also Aben­teu­er, Kri­mi und Wild West.

Die Roma­ne wer­den dabei nicht ein­ge­scannt (was auf­grund der Frak­tur­schrift Pro­ble­me mach­te), son­dern abge­tippt und dabei behut­sam über­ar­bei­tet damit sie flüs­sig les­bar wer­den, wobei aber Wert dar­auf gelegt wird, dass der Flair der Ori­gi­na­le erhal­ten bleibt.

Wöchent­lich wird ein Roman der Rei­he ROLF TORRING erschei­nen, zusätz­lich jeweils im Wech­sel ein Roman der ande­ren vier Seri­en, die damit alle vier Wochen her­aus­ge­ge­ben wer­den. Dabei hat man sich als Erschei­nungs­tag den klas­si­schen Heft­ro­man-Diens­tag aus­ge­sucht. Die jeweils nächs­ten Ter­mi­ne kann man auf der Ver­lags­web­sei­te oder auch auf Face­book nach­le­sen.

Die Roma­ne, die alle­samt gemein­frei sind, kön­nen auf der Web­sei­te kos­ten­los her­un­ter gela­den wer­den, man kann (und soll­te) den Ver­lag durch eine Pay­Pal-Spen­de unter­stüt­zen. Denn das ist auch ein Expe­ri­ment, ob sich so etwas über Spen­den tra­gen kann.

Ein sehr schö­nes Pro­jekt, wie ich fin­de!

Pro­mo­gra­fik Copy­right Wibra-Ver­lag

Neue PERRY RHODAN-Comicserie bei Cross Cult

Cover PR 1

Das war also eine der Geheim­nis­tue­rei­en: Es gibt einen neu­en PERRY RHODAN-Comic, der bei Cross Cult erschei­nen wird. Die ers­te Aus­ga­be kommt am 13.10.2015 auf den Markt, danach folgt alle zwei Mona­te ein wei­te­res Heft. Die Comics wer­den auch als eBook erhält­lich sein.

Aus­ga­be eins trägt den Titel DIE KARTOGRAPHEN DER UNENDLICHKEIT, für die Sto­ry zeich­net Kai Hirdt ver­ant­wort­lich, gezeich­net haben Mar­co Cas­tiel­lo und Micha­el Ati­y­eh. Zum Inhalt:

Mehr als 1500 Jah­re sind ver­gan­gen, seit Per­ry Rho­dan als ers­ter Mensch den Mond betre­ten hat und dort auf gestran­de­te Außer­ir­di­sche traf. Seit­dem hat die Mensch­heit die Milch­stra­ße und vie­le umlie­gen­de Gala­xien erkun­det. Per­ry Rho­dan und eini­ge Weg­ge­fähr­ten sind unsterb­lich gewor­den – im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes. Ein Geist­we­sen hat ihnen soge­nann­te Zell­ak­ti­va­to­ren geschenkt, die ihre Kör­per nicht mehr altern las­sen.
Im Jahr 3540 ist Per­ry Rho­dan auf einer Mis­si­on mit unge­wis­sem Aus­gang. Er befeh­ligt das Fern­raum­schiff SOL mit rund 10.000 Per­so­nen Besat­zung. Unter ihnen sind vie­le der legen­dä­ren Mutan­ten: Men­schen und Außer­ir­di­sche mit schein­bar über­na­tür­li­chen Fähig­kei­ten. Irgend­wo im Uni­ver­sum gestran­det, suchen sie gemein­sam den Weg zurück zur hei­mat­li­chen Milch­stra­ße.
Ohne eine Spur kann die Suche Jahr­zehn­te dau­ern. Doch die ent­schei­den­den Hin­wei­se lie­fern mög­li­cher­wei­se DIE KARTOGRAFEN DER UNENDLICHKEIT.

Das Soft­co­ver im For­mat 17 x 26 cm hat 48 Sei­ten und wird zum Preis von 4,99 Euro ver­kauft wer­den. Zudem erscheint eine limi­tier­te Vari­ant­co­ver­aus­ga­be für Mes­sen. Wei­te­re Details auf der Ver­lags­sei­te.

[Update:] Auf Nach­fra­ge ant­wor­te­te man mir, dass die eBook-Fas­sun­gen als PDF, ePub und mobi vor­lie­gen wer­den, damit steht offen­bar kein dedi­zier­tes For­mat für Comic-Apps auf Tablets zur Ver­fü­gung. Was ich scha­de fin­de, denn die klas­si­schen eBook-For­ma­te sind für Pro­gram­me wie bei­spiels­wei­se Comixolo­gy, Comics oder ComiC­at nicht gut geeig­net – und PDF ist eher Ärger­nis als sinn­voll.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Cross Cult

[aartikel]B015XSER8E[/aartikel]

Unfassbar: Deutsche eBooks DRM-frei – außer bei Tolino

Tolino

Was sich wie ein schlech­ter Witz anhört, ist lei­der Rea­li­tät. Inzwi­schen sind alle gro­ßen deut­schen Ver­lags­häu­ser davon abge­kom­men, ihre eBooks mit dem kun­den­feind­li­chen und äußerst uner­go­no­mi­schen Ado­be DRM zu ver­seu­chen. Eigent­lich ein Grund, sich zu freu­en. Aller­dings nicht für Nut­zer eines Lese­ge­rä­tes mit der Bezeich­nung Toli­no, denn in des­sen Shop sind trotz der Abkehr nach wie vor alle eBooks mit dem Kopier­schutz ver­se­hen.

Wie kann das sein?

Das von den Toli­no-Anbie­tern ein­ge­bau­te Was­ser­zei­chen ist nach Ansicht der Bran­che zu offen­sicht­lich und damit zu leicht zu ent­fer­nen, des­we­gen wei­gern sich Ver­la­ge aus Angst vor Raub­ko­pien, ihre eBooks ohne DRM anzu­bie­ten. Bis­her war man bei Toli­no offen­bar noch nicht in der Lage, ein Ver­fah­ren anzu­bie­ten, das die Chef­eta­gen der para­no­iden Ver­la­ge zufrie­den­stel­len konn­te. Angeb­lich arbei­tet man aber dar­an.

Das ist natür­lich alles ein ziem­lich schlech­ter Witz und man muss sich dar­über im Kla­ren sein, dass die Ver­la­ge auch mit der Nut­zung von Was­ser­zei­chen alle zah­len­den Kun­den unter den Gene­ral­ver­dacht stel­len, ihre gekauf­ten eBooks an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben. Dabei rei­chen ihnen die imple­men­tier­ten Sys­te­me noch nicht mal aus. Die wer­den sich umgu­cken, wenn auch ver­meint­lich siche­re Was­ser­zei­chen im Hand­um­dre­hen ent­fernt wer­den kön­nen. Offen ist auch nach wie vor noch, wie sie im Fall der Fäl­le bewei­sen wol­len, dass der Kun­de selbst das eBook in Tausch­bör­sen gestellt hat.

Man kann Toli­no-Nut­zern eigent­lich nur raten, bei Händ­lern abseits der Toli­no-Alli­anz zu kau­fen, die tat­säch­lich auf har­tes DRM ver­zeich­ten, bei­spiels­wei­se bei Osi­an­der. Denn auch deren Bücher im ePub-For­mat kann man selbst­ver­ständ­lich auf das Lese­ge­rät wer­fen. Aller­dings ist auch Osi­an­der ab Okto­ber Toli­no-Part­ner. Ob die dann auch nur noch mit har­tem DRM aus­lie­fern?

Wei­ter­hin ver­su­chen deut­sche Ver­la­ge mit aller Kraft, eBooks unat­trak­tiv zu machen.

Bild To­lino von Wosch21149, aus der Wi­ki­pe­dia, CC-BY, be­ar­bei­tet von mir. Quel­le unter ande­rem: lesen​.net

 

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