Distractotron: Marvel Comics 2013 Cosplay Video
Distractotron zeigt ein wahrlich episches Video mit Marvel-Superhelden-Cosplay.
Distractotron zeigt ein wahrlich episches Video mit Marvel-Superhelden-Cosplay.
Was passiert, wenn ein Physikstudent auch noch Queen-Fan ist und singen kann, zeigt das folgende Video, ein Cover von BOHEMIAN RHAPSODY, das mit Sicherheit zum Abgefahrensten und Geilsten gehört, das ich in letzter Zeit im Netz gefunden habe. Es könnte für Nicht-Quantenphysiker (wie mich) stellenweise etwas zu hoch sein, das tut dem Clip aber keinerlei Abbruch, insbesondere SF-Fans dürften noch hinreichend erkennen. Für dieses Video müsste man ihm umgehend einen Gastauftritt in THE BIG BANG THEORY spendieren!
Seht es euch schnell an, bevor die GEMA es wegaxen lässt.
Ann Carol Crispin begann ihre Karriere als Autorin im Jahr 1983 und wurde im Genre schnell bekannt. Der erste Roman war YESTERDAYS SON, dessen Handlung sich um einen Sohn des Vulkaniers Spock drehte und der sich in Fankreisen bis heute großer Beliebtheit erfreut. Eine weitere äußerst erfolgreiche Story spann in in SAREK um Spocks Vater. Mit der STARBRIDGE-Reihe schuf sie aber auch ihr eigenes Universum und machte mit ihrer Han Solo-Trilogie auch einen Abstecher zu STAR WARS. Weiterhin schrieb sie Romane zu V – DIE AUSSERIRDISCHEN BESUCHER, ALIEN: RESURRECTION oder PIRATES OF THE CARIBBEAN.
Weiterhin war sie Vizepräsidentin der Science Fiction and Fantasy Writers Association of America (SFWA) und gründete zusammen mit Victoria Strauss »Writers Beware«, eine SFWA-Gruppe, die neue Autoren vor unseriösen Agenten, Verlegern und Redakteuren warnen und sie vor ihnen schützen sollte.
Am 3. September veröffentlichte startrek.com ihren Abschiedsgruß an die Fans:
I want to thank you all for your good wishes and prayers. I fear my condition is deteriorating. I am doing the best I can to be positive but I probably don’t have an awful lot of time left. I want you all to know that I am receiving excellent care and am surrounded by family and friends.
Drei Tage später verstarb die Autorin an ihrem Krebsleiden, sie wurde nur 63 Jahre alt.
Ad astra, Ann Carol. Crispin, ich habe Deine Bücher geliebt.
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Cover YESTERDAY´S SON Copyright Pocket Books. Leider gibt es kein frei nutzbares Bild der Autorin.
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Textausschnitte in Ihrem »Netz-Monitor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht in dieser Form unbedenklich sind?
Daraufhin passierte erst einmal: nichts. Ich habe dann zwei Tage später nochmal nachgefragt und die ursprüngliche Mail weiter geleitet. Die Antwort auf die Frage zum LSR hätte von mir aus noch länger auf sich warten lassen dürfen, aber meinen Namen wollte ich schon schnell geändert haben. Diesmal kam die Antwort kurzfristig:
Was das Leistungsschutzrecht betrifft, sind von diesem Dienste ausgenommen, die »die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen.« Darüber hinaus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.«
Der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbieter in diesem Sinne und der Netz-Monitor BUCH eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder, die den Online-Diskurs durch redaktionelle Auswahl von Blogbeiträgen fördern will.
Wir halten fest: der Börsenverein ist der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht für seinen »Netz-Monitor Buch« nicht gilt. Das finde ich ehrlich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegenteil dürfte der Fall sein. Rechtsanwalt Schwenke (einer von den Guten) schreibt in einem seiner Artikel zu diesem Thema sehr eindeutig:
Das Leistungsschutzrecht betrifft nur Suchmaschinen und Dienste, die Inhalte ähnlich wie Suchmaschinen aufbereiten. Damit sind Aggregationsdienste gemeint, die Presserzeugnisse gesammelt auflisten, wie zum Beispiel Presseschauen oder Blogartikelübersichten.
Und um eine Presseschau bzw. um eine Blogartikelübersicht (oder genauer: um eine Übersicht über Artikel aus dem Netz) handelt es sich beim »Netz-Monitor Buch« eindeutig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stellungnahme »eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder« ist.
Weiter schreibt RA Schwenke:
Suchmaschinen und Aggregationsdienste dürfen aus Presseerzeugnissen ein Jahr lang nur »einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte« übernehmen …
Die im Netz-Monitor Buch wiedergegeben Texte überschreiten das bei Weitem.
Dann heisst es in der Stellungnahme: « … der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbeiter in diesem Sinne«. Das finde ich noch viel ulkiger. Wer eine private Webseite oder ein Blog betreibt, der wird von Gerichten bereits als gewerblicher Anbieter eingestuft, wenn er Werbeanzeigen schaltet oder Affiliate-Links setzt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht einher geht. Ebenso wenig muss die Gewinnerzielungsabsicht sich meiner Meinung nach auf die Presseschau direkt beziehen. Dass der Börsenverein der Ansicht ist, kein gewerblicher Anbieter zu sein, und das trotz der Rechtsform als Verein, dem Erheben von Mitgliedsbeiträgen, einem Geschäftsführer (fällt jemandem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatzsteuernummer im Impressum seiner Webseite, das hat mich nicht wenig erheitert.
Im Prinzip wäre mir das alles egal. Allerdings sind es Börsenvereins-Geschäftsführer Skipis und Vorsteher Honnefelder, die zu jeder sich bietenden Gelegenheit auf Einhaltung der Urheberrechtsgesetze pochen oder sogar deren Verschärfung zu Ungunsten der Bürger fordern. Umso erstaunlicher, dass der Börsenverein selbst sich offenbar eines … na sagen wir mal … »eher gelassenen« Umgangs mit solchen Gesetzen befleißigt. Wollen wir hoffen, dass der Börsenverein nicht den Umtrieben eines bösen Abmahn-Abzockers zum Opfer fällt.
Ob der Börsenverein mit seinen Ansichten Recht hat, wird sich entscheiden, wenn es die ersten konkreten Urteile zum Leistungsschutzrecht gibt. Doch die sonst so streitbaren Presseverleger (sogar die Hauptinitiatoren vom Springer-Verlag) halten sich bisher merkwürdig damit zurück, Präzedenzfälle zu schaffen …
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Screenshot: aus dem Netzmonitor Buch mit den Auszügen aus meinem Artikel (und dem korrigierten Namen)
Die übliche Zielgruppe des ZDF wird vermutlich nur »Bahnhof« verstehen, bei einem aktuellen Clip des Elektrischen Reporters, denn laut Aussage einer hohen Repräsentantin des Senders möchte der Intendant sich darum bemühen, das Durchschnittsalter der Zuschauer von 61 auf 60 Jahre (!) zu senken (dazu fällt mir echt nix mehr ein). Davon abgesehen ist der Clip über das Phänomen Fan-Fiction wirklich treffend und durchaus sehenswert.
Ich gehe persönlich davon aus, dass Fan-Fiction in Zukunft kein Thema mehr bleiben wird, das sich unbeachtet in Nischen des Internets abspielt. Allein die Tatsache, dass Amazon auf den Zug aufgesprungen ist, zeigt, dass es Potentiale geben könnte. Im Weg steht wie immer das Urheberrecht, das (Mantra on) dringend an die Realitäten des Internet-Zeitalters angepasst werden muss – und nicht umgekehrt (Mantra off).
Pohl wurde am 26. November 1919 geboren und verbrachte siene Kindheit und Jugend an zahllosen Orten der Vereinigten Staaten, da sein Vater viel umzog. So lebte er in Texas, Kalifornien, New Mexico, in der Nähe des Panamakanals und schließlich in Brooklyn, wo er die Brooklyn Technical High School besuchte. Er musste während der Weltwirtschaftskrise mit vierzehn Jahren die Schule abbrechen, um arbeiten zu gehen. Noch während seiner Teenagerzeit schloss er eine lebenslange Freundschaft mit Isaac Asimov, der wie er der New Yorker Science-Fiction-Fangruppe der »Futurians« angehörte.
Von 1939 bis 1943 (andere Quellen nennen 1941) war Pohl Herausgeber zweier Pulp-Magazine – der ASTONISHING STORIES und der SUPER SCIENCE STORIES.
Pohl begann seine Karriere als Buchhändler und ‑agent im Jahr 1937, dies stellte jedoch nur einen Nebenberuf dar, bis er nach dem Krieg hauptberuflich in diesem Gewerbe arbeitete. Vom April 1943 bis zum November 1945 diente Pohl als Meteorologe in der US Army und wurde bis zum Sergeant befördert. Nach seiner Ausbildung in Illinois, Oklahoma und Colorado war er hauptsächlich in Italien stationiert.
Seine ersten Romane und Geschichten erschienen in den frühen 1950er Jahren, beispielsweise THE SPACE MERCHANTS (dt. unter anderem als EINE HANDVOLL VENUS UND EHRBARE KAUFLEUTE) zusammen mit Cyril M. Kornbluth. Danach veröffentlichte er zahllose Romane, Kurzgeschichten und Sachbücher. Eine seiner bekanntesten Serien dürfte die GATEWAY-Trilogie sein. Für sein Schaffen wurde er mit über 20 Preisen ausgezeichnet, darunter der Hugo, Nebula, Locus und John W. Campbell-Award.
Das Leben und Werk Frederik Pohls ist zu umfangreich, um es in diesem Nachruf hinreichend würdigen zu können. Es sei deswegen auf die Artikel in der deutschen und englischen Wikipedia verwiesen, wobei letzterer wie immer deutlich ausführlicher ist.
Frederik Pohl verstarb am 2. September 2013 im Alter von 93 Jahren in Palatine, Illinois, an Lungenversagen. Ad astra!
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Bild: Frederik Pohl, von AllyUnion, aus der Wikipedia, CC BY-SA
* 50 Jahre Dr. Who: Olaf Brill stellt den neuen Doctor vor.
* Widdiwiddi: Buck Rogers fliegt seit 1979 durchs Weltall
* Alienjagd: Bettina Petrik über PACIFIC RIM
* Unterhaltsame Geschichtsfälschung: Andreas Nordiek zu LEVIATHAN von Oliver Henkel
Weiterhin im neuen FANDOM OBSERVER: Buchrezensionen, Kinokritiken, und der Fanzine-Kurier
Das Magazin erhält man auf dessen Webseite zum kostenlosen Herunterladen als PDF-Datei.
Cover FO 291 Copyright Redaktion FANDOM OBSERVER
Die Serie wird sich um Houdinis Leben drehen, insbesondere um seine Entwicklung heraus aus der Armut zu einem der berühmtesten Menschen seiner Zeit, und sie wird natürlich die Höhepunkte seiner Karriere thematisieren. Neben Brody in der Rolle Houdinis spielt Kristen Conolly (THE CABIN IN THE WOODS) seine Frau Bess. Regie führt der Deutsche Uli Edel (DER BAADER-MEINHOF-KOMPLEX), das Drehbuch stammt von Nicholas Meyer (STAR TREK II, IV und VI).
Brody sagte zu dieser Rolle:
Seit meiner Kindheit habe ich davon geträumt, ein großer Magier zu sein, Harry Houdini war einer meiner Helden. Sein Mut und seine geradezu besessenen Entschlossenheit faszinieren mich noch immer. Houdini hat die Kunst des Entkommens gemeistert – nicht nur von physischen Ketten, sondern von Artmut und den sozialen Beeinträchtigungen seiner Herkunft als Einwanderer. Seine Lebensgeschichte spricht das universale Bedürfnis akzeptiert zu werden an, damit können wir uns identifizieren. Ihn darstellen zu dürfen ist eine große Ehre.
Die Miniserie wird insgesamt vier Stunden lang sein, wann sie gesendet werden wird, konnte ich bislang nicht herausfinden. Ob wir sie in Deutschland je außerhalb von Pay-TV zu sehen bekommen werden, steht ohnehin in den Sternen.
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Bild: Adrien Brody 2011, von David Shankbone, aus der Wikipedia, CC BY
In der Ausgabe 596 dreht sich wie immer alles um Phantastik. Diesmal gibt es keinen einführenden Artikel, es geht gleich los mit Buchbesprechungen aus den verschiedenen Genres.
Im Bereich deutsche Phantastik finden sich unter anderem Rezensionen zu SILBER von Kerstin Gier, der von Stefan Cernohuby beim Arcanum-Verlag heraus gegebenen Anthologie VON FEUER UND DAMPF, sowie Marc Strauchs DER GEHEIME KRIEG.
Bei der internationalen Phantastik bespricht Erik DAS HERZ DES SATYRS von Elizabeth Amber, Michael A. Stackpoles WORLD OF WARCRAFT-Roman VOL´JIN – SCHATTEN DER HORDE und J. R. Wards DIE ANKUNFT.
Weiterhin hat Erik sich ein Fanzine angesehen, nämlich die Ausgabe Juli 2013 der BLÄTTER FÜR VOLKSLITERATUR, und bespricht auch zwei Hörspiele aus dem Hause Folgenreich, einmal DORIAN HUNTER und einmal MARK BRANDIS.
Den PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEF 596 kann man wie immer hier als PDF-Datei herunter laden. Er hat eine Größe von knapp über 200 kB.
Die aktuelle Nummer steht unter der Ägide des Chefredakteurs Olaf Funke und befasst sich auf 12 Seiten mit folgenden Themen:
* Der Herr des blauen Palais: Olaf Brill gratuliert Rainer Erler zum 80. Geburtstag
* Heyho!: Der Lone Ranger kommt ins Kino
* Noch ein Pfadfinder: Superman fliegt wieder
* Untote Horden: Die Zombies gegen Brad Pitt
Weiterhin finden sich im Heft Filmbesprechungen, Unternehmensnachrichten (wat?) und selbstverständlich auch wieder Buchrezensionen.
Der FANDOM OBSERVER 290 kann wie immer und selbstverständlich auch immer noch auf der zugehörigen Webseite herunter geladen werden. Er liegt als PDF vor und ist kostenfrei.
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