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Neu im Wibra-Verlag: Die FRANK READE LIBRARY

Cover Frank Reade

Ich hat­te bereits über den Wibra-Ver­lag berich­tet, der alte Heft­ro­man- und Pulp­se­ri­en als eBook neu auf­legt und die­se gegen Spen­de kos­ten­los abgibt. Dort star­tet im April eine neue Serie, die bis­her hier­zu­lan­de wei­test­ge­hend bis völ­lig unbe­kannt gewe­sen sein dürf­te, die ich aber ins­be­son­de­re als Steam­punk äußerst span­nend fin­de: Es han­delt sich um die FRANK READE LIBRARY. Der Ver­lag schreibt auf Face­book:

Bereits im April star­ten wir mit einer neu­en Serie: die „Frank Rea­de Libra­ry“ – als Über­set­zung in deut­scher Erst­aus­ga­be!
In Deutsch­land völ­lig unbe­kannt, han­delt es sich hier­bei um die welt­weit wahr­schein­lich ers­te Sci­ence Fic­tion-Serie. Zudem kann man Frank Rea­de mit sei­nen immer neu­en dampf­be­trie­be­nen Erfin­dun­gen sicher­lich als den Urva­ter des Steam­punk-Gen­res anse­hen.
Als Autor ist mit »Nona­me« ein Ver­lags­pseud­onym ange­ge­ben, wobei der Groß­teil der Roma­ne wohl von Lou­is Sen­arens geschrie­ben wur­de, wohin­ge­gen die ers­ten Bän­de von Har­ry Enton stam­men.
Bereits in den 1870ern erschie­nen die ers­ten Edi­so­na­den (eine nach Tho­mas Alva Edi­son benann­te Lite­ra­tur­gat­tung) aus die­ser Rei­he inner­halb ver­schie­de­ner Dime-Papers (The Boys of New York, The Five Cent Wide Awa­ke Libra­ry oder Hap­py Days). 1892 erschien das ers­te Heft der Frank Rea­de Libra­ry, die sich über ins­ge­samt 191 Hef­te erstreckt, gefolgt von Frank Rea­de Weekly. Von den 191 Hef­ten der »Libra­ry« sind rund ein Vier­tel bereits frü­her erschie­nen, beim Rest han­delt es sich um neu geschrie­be­ne Roma­ne.

Die ein­zel­nen eBooks kön­nen zum Preis von € 2,99 zuerst über unse­re Web­sei­te erwor­ben wer­den, was eine zusätz­li­che Mög­lich­keit zur Unter­stüt­zung des Gesamt­pro­jek­tes dar­stellt. Spä­ter wer­den sie auch über die übli­chen eBook-Shops erhält­lich sein.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich (dem­nächst) auf der Web­sei­te des Wibra-Ver­lags oder eben auf Face­book.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Wibra-Ver­lag

Das Humble Book Bundle Sci-Fi Classics

humble sf ebook bundle

Über Hum­ble Bund­les berich­te ich hier inzwi­schen nicht mehr, weil die etwas ganz nor­ma­les gewor­den sind und die Ori­gi­na­li­tät sich doch arg abge­nutzt hat (auch wenn ich immer wie­der mal eins kau­fe). Dies­mal jedoch mache ich eine Aus­nah­me. Aktu­ell wird ein eBook-Bund­le mit Sci­ence Fic­tion-Roma­nen ange­bo­ten, aller­dings kei­ne neu­en oder eher unbe­kann­ten Bücher, son­dern eine Rei­he von SF-Klas­si­kern (oder was man bei Hum­ble­bund­le Inc. dafür hält, es sind aber ein paar wirk­lich schö­ne Roma­ne dabei).

Inves­tiert man weni­ger als ca. 13 Dol­lar (der Durch­schnitts­preis schwankt mit der Men­ge der Käu­fer und was die zu zah­len bereit sind), erhält man:

DAMNATION ALLEY und THE LAST DEFENDER OF CAMELOT von Roger Zelaz­ny, THE DAWN OF AMBER von John Gego­ry Betancourt, WILD CARDS – DEUCES DOWN her­aus­ge­ge­ben von Geor­ge R. R. Mar­tin, THE DECEIVERS von Alfred Bes­ter, und DRAGONWORLD von Byron Preiss.

Zahlt man mehr als den Durch­schnitt bekommt man zusätz­lich:

ROBOT VISIONS von Isaac Asi­mov, CHAOS IN AMBER und TO RULE IN AMBER von John Gego­ry Betancourt, WILD CARD – DEATH DRAWS her­aus­ge­ge­ben von GRRM, THE COMPUTER CONNECTION von Alfred Bes­ter, EYE OF CAT und THE DOORS OF HIS FACE, THE LAMPS OF HIS MOUTH von Roger Zelaz­ny.

Ab einer Inves­ti­ti­on von 15 Dol­lar kom­men hin­zu:

THE STARS, MY DESTINATION von Alfred Bes­ter, ROBOT DREAMS von Isaac Asi­mov, SHADOWS OF AMBER von John Gego­ry Betancourt, THE DEMOLISHED MAN von Alfred Bes­ter, sowie VENUS PRIME von Paul Preuß nach Arthur C. Clar­ke.

Es wer­den noch wei­te­re eBooks hin­zu­kom­men.

Wenn man das Bund­le kauft, unter­stützt man unter ande­rem die SFWA, das Chal­len­ger Cen­ter for Space Sci­ence Edu­ca­ti­on oder The Givers Fund. Bei uns in Deutsch­land sind sol­che eBook-Bund­le-Ange­bo­te auf­grund des Inn­vo­va­ti­ons­ver­hin­de­rers Buch­preis­bin­dung nach wie vor lei­der unmög­lich.

Amazon führt Qualitätsprüfung für eBooks ein

faehler

Ich wur­de gera­de auf das The­ma gesto­ßen, als ich eine Email von fei­yr bekam, in der dar­auf hin­ge­wie­sen wird, dass es ab Febru­ar eine Qua­li­täts­prü­fung für eBooks bei Ama­zon geben wird. Im Detail schrei­ben die:

Ab dem 03.02.2016 wird im Kind­le-Shop auf den Detail­sei­ten der eBooks mit meh­re­ren bestä­tig­ten Qua­li­täts­pro­ble­men eine Warn­mel­dung für Kun­den ein­ge­blen­det.

Das fand ich bemer­kens­wert und habe ein wenig im Netz recher­chiert. Tat­säch­lich ist es zum ers­ten angeb­lich nicht so, dass das nur eBooks von Self­pu­blishern betrifft, son­dern auch Ver­la­ge (aber da gibt es unter­schied­li­che Infor­ma­tio­nen zu). Wei­ter­hin geht es um Recht­schreib- und For­ma­tie­rungs­feh­ler, also bei­spiels­wei­se auch feh­len­de Zei­len­ab­stän­de oder über­flüs­si­ge. Angeb­lich soll Ama­zon sogar auf die Brei­te von Ein­rü­ckun­gen ach­ten, wobei ich das für rela­tiv unwahr­schein­lich hal­te. Zudem es bei den Gepflo­gen­hei­ten, gera­de was For­ma­tie­rung angeht, deut­li­che Unter­schie­de zwi­schen den Län­dern gibt und auch bei Buch- bzw. eBook-Gestal­tung vie­le Para­me­ter flie­ßend sind.

Ich bin gespannt, wie die­se Qua­li­täts­prü­fung von­stat­ten geht, ob es sich aus von Lesern gemel­de­te Feh­ler han­delt, oder einen Algo­rith­mus oder eine Mischung aus bei­dem.

Ob die pro­ble­ma­ti­schen eBooks off­line genom­men wer­den oder nicht, dazu gibt es unter­schied­li­che Infor­ma­tio­nen. Das fol­gen­de Bild ist angeb­lich echt, es wür­de bedeu­ten, dass die eBooks nicht mehr zu kau­fen sind, das wäre natür­lich für vie­le ein her­ber Schlag.

(Klick für Vergrößerung)
(Klick für Ver­grö­ße­rung)

Es wird aber auch dann, wenn die Bücher NICHT off­line gehen, auf den Detail­sei­ten einen deut­li­chen Hin­weis dar­auf geben, dass es Pro­ble­me mit dem Buch gibt. Aller­dings wird Ama­zon die­se Pro­ble­me kon­kret nen­nen, so dass man sie besei­ti­gen kann. Man darf aller­dings über­aus gespannt sein, was genau vom Online­händ­ler bemän­gelt wer­den wird. Mög­li­cher­wei­se wird es auch ver­schie­de­ne Abstu­fun­gen geben – bei man­chen geht das eBook off­line, bei ande­ren nicht, abhän­gig von der Schwe­re der Pro­ble­me.

Ich sehe schon jetzt ein gewal­ti­ges Weh­kla­gen, Heu­len und Zäh­ne­klap­pern anhe­ben, wenn jeder Analpha­bet und sein Hund sich dar­über beschwe­ren, dass ihr von Recht­schreib­feh­lern strot­zen­des Pam­phlet gekenn­zeich­net und viel­leicht sogar off­line genom­men wird. Und eine noch viel grö­ße­re nega­ti­ve Reso­nanz wird – zu recht – fol­gen, wenn Ama­zon ein­fach US-Stan­dards auch für eBooks ande­rer Län­der anlegt.

Und dann ist da noch der Punkt, dass angeb­lich auch Ver­lags­bü­cher gekenn­zeich­net wer­den, auch das dürf­te ganz sicher für eine Men­ge Spaß sor­gen …

Ich hat­te schon vor län­ge­rer Zeit dar­über gespro­chen, dass es bei eBooks irgend­wann ein­mal auto­ma­ti­sier­te Qua­li­täts­prü­fun­gen geben wird, die die Spreu vom Wei­zen tren­nen. Ich hat­te aller­dings eher auf Goog­le getippt (adap­tier­te Such­ma­schi­nen­al­go­rith­men), aber selbst­ver­ständ­lich hat auch Ama­zon die Infra­struk­tur und ver­mut­lich auch das Know How, um sol­che auto­ma­ti­sier­ten Prü­fun­gen durch­zu­füh­ren. Und ich gehe davon aus, dass es sich pri­mär um sol­che han­delt, denn die Daten­men­ge durch die Myria­den an eBooks ist immens. Soll­ten aller­dings auch Mel­dun­gen von Nut­zern in die Bewer­tung ein­ge­hen, wäre Ama­zon gut bera­ten, die­se zu prü­fen, denn ansons­ten könn­ten übel­mei­nen­de oder nei­di­sche Sub­jek­te Falsch­mel­dun­gen zu Kon­kur­renz­bü­chern abge­ben. Ama­zon hat in der Hin­sicht ja bereits ein gänz ähn­li­ches Pro­blem mit sei­nem Bespre­chungs- und Bewe­rungs-Sys­tem.

Ich bin über­aus gespannt dar­auf, was am 3. Febru­ar pas­sie­ren wird. Ich hol mir schon mal Pop­corn.

[Update:] Ama­zon selbst stellt Kri­te­ri­en zur Ver­fü­gung.

[Update 2, 23.01.2016, 10:30:] Good eRea­der weiß mehr: Ers­tens ver­sen­det Ama­zon offen­bar jetzt schon vor­ab Emails mit Feh­ler­mel­dun­gen an Ver­la­ge und Self­pu­blisher. Zwei­tens funk­tio­niert das zwei­stu­fi­ge Sys­tem wie folgt: Sind nur ein paat Typos drin, wird eine Warn­mel­dung gesetzt. Sind es vie­le und das eBook ent­hält zudem erheb­li­che For­ma­tie­rungs­feh­ler, geht es off­line. Die Feh­ler­mel­dun­gen sind rela­tiv detail­liert, wie ein eng­li­sches Bei­spiel zeigt:

Fehlerliste

Es wird aber sehr inter­es­sant sein, zu sehen, wie gut Ama­zons Algo­rith­mus mit Phan­tas­tik-Büchern zurecht kommt, die bekann­ter­ma­ßen eine Men­ge an nicht in Wör­ter­bü­chern ste­hen­den Wor­ten ent­hal­ten kön­nen, oder was mit Slang oder Dia­lekt gesche­hen wird.

[Update 3, 23.01.2015, 11:16] Es scheint sich um einen zumin­dest teil­wei­se auto­ma­ti­sier­ten Vor­gang zu han­deln, denn es gibt auch »fal­se posi­ti­ves«, wie die­ser Bericht von Eliza­beth S. Craig zeigt. man muss sich dann per Mail an den Sup­port wen­den und die sehen sich das an (wer bereits mit Ama­zon zu tun hat­te, weiß was von deren Sup­port zu hal­ten ist). Wenn die Sache in ein paar Tagen akut wird, ist zudem abzu­se­hen, dass der Sup­port alle Hän­de voll zu tun haben wird.

Bild von Mia5793, aus der Wiki­pe­dia, CC0

DIE STEAMPUNK-CHRONIKEN – MECHANISCHE GEISTER und GEISTERMASCHINEN

Cover "Mechanische Geister" und "Geistermaschinen"

Und da sind sie auch tat­säch­lich: Die bei­den Antho­lo­gien aus der Rei­he Die Steam­punk-Chro­ni­ken zum The­ma »Gas­licht«. Sie tra­gen die Titel MECHANISCHE GEISTER und GEISTERMASCHINEN und ent­hal­ten ins­ge­samt 24 Geschich­ten um Gru­sel und Steam­punk. Man muss dabei ganz klar sagen, dass der Steam­punk dabei mal mehr, mal weni­ger im Vor­der­grund steht, aber min­des­tens immer irgend­wo im Hin­ter­grund lau­ert.

Die bei­den eBooks kön­nen ab sofort kos­ten­los im Down­load­be­reich der Pro­jekt­web­sei­te her­un­ter­ge­la­den wer­den, sie wer­den unter einer Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz ange­bo­ten. Als For­ma­te ste­hen ePub und PDF zur Ver­fü­gung. Eine Print­fas­sung sowie eine Kind­le-Ver­si­on fol­gen wie immer spä­ter.

MECHANISCHE GEISTER

Vor­wort: Susan­ne Ger­dom

Die ver­mau­erte Tür — Tedi­ne Sanss
Anna­belle Rosen­herz und die selt­sa­men Ereig­nisse im Klos­ter Lich­ten­thal — Anja Bagus
Die letz­te Nacht — Erik Schrei­ber
Advent, Advent — Kirs­ten Brox
Der mecha­ni­sche Geist — Ricar­da Tesch
Die Sümp­fe von West Amming­ham — Yola Tödt
Der Engel aus Mon­treal — Chris­tian Heck
Drit­ter Ver­such — Die­ter Bohn
Der letz­te Abend — Micha­el Edel­brock
Maxi­mi­lian von Hom­burg – Der Hauch des Todes — Gerd Sam­row­ski
Der Schiff­brü­chige aus Suma­tra — Tedi­ne Sanss

GEISTERMASCHINEN

Vor­wort: Anja Bagus

Das Pyro­phon — Tedi­ne Sanss
Das Dop­pel­le­ben einer Haus­frau — Danie­la Cha­na
Das Bes­tia­rium des Dr. Pike — Chris­tian Gün­ther
Von Teu­feln und Dämo­nen — Sean O’Connell
Archi­bald Leach und die Geis­ter der Grot­ten — Mar­kus Cre­mer
Tal­ly Ho! — Bernd Mey­er
Schwin­gen — Brida Ander­son
Toten­ruhe — Mer­lin Tho­mas
See­len­spie­gel — Ste­pha­nie Rol­ler
Das Pup­pen­haus des Ita­lie­ners — Jan-Niklas Ber­sen­ko­witsch
Wär­me mein Herz — Tan­ja Meu­rer
Der mecha­ni­sche Geist — Tedi­ne Sanss

Die eBooks ste­hen unter eine Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz, näm­lich CC BY-NC-ND.

Random House – Bertelsmann: eBooks ohne Adobe DRM

Logo Random House

Als letz­te der gro­ßen Ver­lags­grup­pen in Deutsch­land schafft das zu Ber­tels­mann gehö­ren­de Ran­dom House die kun­den­un­freund­li­che Unver­schämt­heit Ado­be DRM ab und setzt ab dem 1. Okto­ber aus­schließ­lich auf sof­tes DRM, also Was­ser­zei­chen. Vor­an­ge­gan­gen waren Ende Juni Bon­nier, kurz dar­auf Holtz­brinck.

Für den Kun­den ist das natür­lich eine groß­ar­ti­ge Sache, Ado­be dürf­te ver­mut­lich weni­ger fröh­lich sein, das stört mich aller­dings nicht die Boh­ne, das Ver­fah­ren war unaus­ge­reift, äußerst uner­go­no­misch und in der Ver­gan­gen­heit gab es Feh­ler, die dazu führ­ten, dass man recht­mä­ßig erwor­be­ne eBooks (zeit­wei­lig) nicht mehr lesen konn­te.

Damit sind aller­dings nicht alle Pro­ble­me vor­bei, denn nach wie vor gibt es Soft-DRM, die Bücher wer­den also mit soge­nann­ten Was­ser­zei­chen gekenn­zeich­net. Wenn sol­cher­art ein­deu­tig den Kun­den zuzu­ord­nen­de eBooks geklaut wer­den (man kann sich Viren vor­stel­len, die den Rech­ner gezielt nach eBooks durch­su­chen und die­se irgend­wo hoch­la­den) und bei­spiels­wei­se auf Tausch­bör­sen oder ein­schlä­gi­gen Web­sei­ten ange­bo­ten wer­den, kann das für den Kun­den zu Pro­ble­men füh­ren. Denn Ran­dom House will mit der ein­schlä­gig berüch­tig­ten Kanz­lei Wal­dorf & From­mer ver­stärkt gegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen vor­ge­hen. Ich bin schon sehr auf die ers­ten Gerichts­ver­fah­ren gespannt, wenn man nach­wei­sen will, wer kon­kret das Zeug irgend­wo hoch­ge­la­den hat. Ein sol­cher Nach­weis dürf­te näm­lich abseits von Tausch­bör­sen nahe­zu unmög­lich sein. Und: Wer garan­tiert mir, dass die Soft-DRM-Ver­fah­ren feh­ler­frei sind? Kön­nen glei­che Schlüs­sel mehr­fach ver­ge­ben wer­den? Das lässt sich nur ermes­sen, wenn die Ver­fah­ren offen gelegt wer­den, das wer­den die Ver­la­ge nicht wol­len. Auch das wird sicher­lich in der Zukunft Gerich­te beschäf­ti­gen.

Für Nut­zer von Ama­zons Kind­le ist das eine gute Nach­richt, denn wenn har­tes DRM fehlt, kann man ePubs ande­rer Anbie­ter mit­tels der Soft­ware Calib­re völ­lig pro­blem­los in ein For­mat wan­deln, das der eRea­der der Ame­ri­ka­ner dar­stel­len kann, man wird somit ein klein wenig unab­hän­gi­ger vom geschlos­se­nen Ama­zon-Öko­sys­tem. Auf­grund der unzeit­ge­mä­ßen Buch­preis­bin­dung wäre das aller­dings nur inter­es­sant, wenn man fremd­spra­chi­ge Bücher lesen möch­te – und die sind ohne­hin bei Ama­zon um Län­gen güns­ti­ger als bei den ande­ren Anbie­tern in Deutsch­land. Ich bezweif­le aller­dings, dass das DRM-Umden­ken aller gro­ßen deut­schen Ver­la­ge den Online­händ­ler dazu bringt, ebe­falls auf Kopier­schutz zu ver­zich­ten, ins­be­son­de­re, da der Kun­de gar nichts davon bemerkt.

Die Ran­dom House-Pres­se­mit­tei­lung im Voll­text:

VERLAGSGRUPPE RANDOM HOUSE SETZT AUF SOFT-DRM

Die Ver­lags­grup­pe Ran­dom House ver­öf­fent­licht seit mehr als 15 Jah­ren digi­ta­le Aus­ga­ben der Bücher ihrer Autorin­nen und Autoren. Um die Hand­ha­bung von E‑Books zu ver­ein­fa­chen und den Markt wei­ter­hin dyna­misch zu ent­wi­ckeln, ermög­licht die Ver­lags­grup­pe ihren Ver­triebs­part­nern ab 1. Okto­ber, E‑Books auch mit Soft-DRM anzu­bie­ten.

DRM hat sich als Markt­stan­dard bei der Aus­lie­fe­rung von E‑Book-Datei­en eta­bliert. Bis­lang wur­de der Zugriff mit Hil­fe von „har­tem“ Digi­tal Rights Manage­ment (DRM) kon­trol­liert. Auch wenn die­se Art des Kopier­schut­zes inner­halb der Platt­for­men eini­ger Anbie­ter gut funk­tio­niert, gibt es auch Sys­te­me und Situa­tio­nen, die den Leser stark ein­schrän­ken. Mit der Umstel­lung auf Soft-DRM kön­nen Leser E‑Books noch ein­fa­cher auf allen Platt­for­men und End­ge­rä­ten lesen und ihre per­sön­li­che E‑Book-Biblio­thek ver­wal­ten.

Gleich­zei­tig wird auch durch Soft-DRM ein sinn­vol­ler Schutz vor Miss­brauch gewähr­leis­tet, da sich der Weg von E‑Books mit­tels Mar­kie­run­gen wie z. B. digi­ta­len Was­ser­zei­chen zurück­ver­fol­gen lässt. Mit Hil­fe sol­cher und wei­te­rer Maß­nah­men wird die Ver­lags­grup­pe auch künf­tig die Wer­ke ihrer Autorin­nen und Autoren vor Miss­brauch schüt­zen und aktiv gegen Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße vor­ge­hen.

Wir wol­len das Inter­es­se am digi­ta­len Lesen wei­ter för­dern und es Lesern mög­lichst ein­fach machen, E‑Books zu lesen. Der Ver­zicht auf har­tes DRM erleich­tert Lesern und Ver­triebs­part­nern den Umgang mit E‑Book-Datei­en, erhöht die Kun­den­zu­frie­den­heit und redu­ziert Kom­ple­xi­tät. Gleich­zei­tig kön­nen auch Händ­ler und Platt­for­men belie­fert wer­den, die kein har­tes DRM anbie­ten. Mit der Umstel­lung auf Soft-DRM schlie­ßen wir uns auch einem immer brei­ter wer­den­den Bran­chen­kon­sens an, mit dem Ziel den digi­ta­len Markt in Deutsch­land kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln“, so Dr. Frank Sam­beth, CEO der Ver­lags­grup­pe Ran­dom House. Die Ver­lags­grup­pe Ran­dom House ist ein Unter­neh­mens­be­reich der Ber­tels­mann SE & Co. KGaA.

Zu den 45 Ver­la­gen der Ver­lags­grup­pe Ran­dom House in Deutsch­land zäh­len u.a. Blan­va­let,
C. Ber­tels­mann, DVA, Gold­mann, Hey­ne, Luch­ter­hand und Sied­ler

Logo Ran­dom House Copy­right Ber­tels­mann

Tolino Media will den Begriff »Kindle« nicht in eBooks haben

Tolino

Die Self­pu­blisher­platt­form Toli­no Media war mit viel Tam­tam als Alter­na­ti­ve zu Ama­zon pro­pa­giert wor­den. Der gro­ße Erfolg hat sich aller­dings bis­her nicht so recht ein­ge­stellt, es gab zudem diver­se Anlauf­pro­ble­me, vie­les an der Platt­form schien mit der hei­ßen Nadel gestrickt (das wur­de mir gegen­über auch genau so for­mu­liert) und es gibt bis heu­te tech­ni­sche Pro­ble­me.

Deren Behe­bung scheint aber nicht das pri­mä­re Pro­blem der Betrei­ber zu sein. Viel­mehr wer­den die hoch­ge­la­de­nen eBooks auf »uner­wünsch­te« Wor­te durch­sucht. Das ist an sich schon eine Unver­schämt­heit. Noch bes­ser wird das Gan­ze aller­dings, wenn sich irgend­wo im Buch der Begriff »Kind­le« befin­det. Dann erhält man als Autor den Hin­weis, dass das Buch lei­der nicht online gehen kann und über­ar­bei­tet wer­den muss, weil man nicht im Text »auf ein Mit­be­wer­ber-Pro­dukt Bezug neh­men darf«. Mit die­sem Teu­fels­wort im Text wol­len sie das Buch nicht anneh­men und dem­zu­fol­ge auch nicht online stel­len. Bei dem frag­li­chen eBook han­delt es sich übri­gens um einen Rat­ge­ber für Self­pu­blisher – ob die Toli­no-Alli­anz nun alle Sach­bü­cher auf das Unwort unter­sucht, und die­se dann aus den Shops wer­fen wird? Mög­li­cher­wei­se sogar die Print-Aus­ga­ben? Oder wer­den nur Self­pu­blisher drang­sa­liert?

Es ist ein­fach unfass­bar. Die­ses Ver­hal­ten ist so der­ma­ßen lächer­lich und unpro­fes­sio­nell, dass es mir die Spra­che ver­schlägt. Nach­dem das jah­re­lan­ge Ama­zon-Bas­hing der Bran­che kei­ne Erfol­ge gezeigt hat, nun die­se in hohem Maße frag­wür­di­ge Akti­on. Als Autor soll­te man sich von einer in mei­nen Augen eher halb­ga­ren Möch­te­gern-Self­pu­blisher­platt­form nicht vor­schrei­ben las­sen, wel­che Wör­ter in den eBooks zu ste­hen haben und wel­che nicht. Ama­zon, Goog­le Play und Kobo fil­tern das Wort »Toli­no« selbst­ver­ständ­lich nicht.

Edit – Für die­je­ni­gen, die kei­nen Face­book-Zugang haben und auch kei­nen wol­len:

tolinokindle

Dank an Alex Jahn­ke für den Hin­weis.

Update [15:00]: Auch bei Toli­no scheint man erkannt zu haben, dass das nicht eben schlau war, inzwi­schen wur­de Frau Glomp groß­zü­gig erlaubt, das Wort Kind­le im Text zu las­sen. Das schafft natür­lich die grund­le­gen­de Ver­wei­ge­rung nicht aus der Welt, man muss sich fra­gen war­um es anfangs über­haupt zu die­ser alber­nen Bean­stan­dung gekom­men ist.

Ein Mit­ar­bei­ter von Toli­no kom­men­tiert unter die­sem Arti­kel:

Die­ses State­ment ist so nicht kor­rekt. Frau Glomp hat dies selbst auch schon in der FB Grup­pe, aus der die­ser Post ist, zurück genom­men. Es wäre doch kor­rekt, hier bei­de Sei­ten zu hören, bevor man als Blo­g­in­ha­ber tex­tet? Wir (toli­no media) ste­hen da ger­ne für zur Ver­fü­gung.

Und auch auf Face­book mel­det man sich zu Wort.

Frau Glomp selbst sieht das aller­dings deut­lich anders als der Toli­no-Ver­tre­ter. die ursprüng­li­che Aus­sa­ge der Auf­for­de­rung, das Wort zu ent­fer­nen, hält sie auf­recht. Und auch ande­re Autoren reden ent­ge­gen der Aus­sa­gen der Toli­no-Ver­tre­ter von einer voll­stän­di­gen Ableh­nung, nicht von »Emp­feh­lun­gen« wie behaup­tet.

[Update 26.06.15]: Ich hat­te Toli­no Media auf­grund ihres Kom­men­tars per eMail die Mög­lich­keit ange­bo­ten, ihre Sicht der Din­ge dar­zu­stel­len, ich hät­te die­se dann hier wie­der­ge­ge­ben, hat­te aller­dings um sub­stan­zi­el­le­re Infor­ma­tio­nen gebe­ten, als die durch­sich­ti­gen Aus­flüch­te im Face­book-Thread. Kei­ner­lei Reak­ti­on.

[Update 26.06.15, 11:00 Uhr] Wer den Links nach Face­book folgt, wird die Aus­sa­gen der Toli­no-Mit­ar­bei­ter nicht mehr fin­den, offen­bar wur­den die­se gelöscht (ein Para­de­bei­spiel aus dem Lehr­buch »Wie PR auf sozia­len Medi­en nicht funk­tio­niert«). Wer das den­noch nach­voll­zie­hen möch­te, hier ein Screen­shot, in dem die Kom­men­ta­re noch zu sehen sind: https://​dri​ve​.goog​le​.com/​f​i​l​e​/​d​/​0​B​9​w​D​u​e​p​r​g​U​X​2​b​W​J​t​M​3​c​w​Z​W​R​2​a​V​k​/​v​i​e​w​?​u​s​p​=​s​h​a​r​ing

Bild Toli­no von Wosch21149, aus der Wiki­pe­dia, CC-BY, bear­bei­tet von mir.

Verlagsgruppe Bonnier verabschiedet sich von hartem DRM

Bonnier-Logo

Wie­der ein­mal wird ein Play­er in der inter­na­tio­na­len Buch­bran­che schlau und wen­det sich von har­tem DRM ab. Die eBooks der schwe­di­schen Ver­lags­grup­pe Bon­nier, hier­zu­lan­de als Bon­nier Media Deutsch­land agie­rend, wer­den in Zukunft ohne har­te Kopier­schutz­maß­nah­men (speich: Ado­be DRM) aus­ge­lie­fert. Zu Bon­nier gehö­ren unter ande­rem Piper, Ull­stein, Carlsen und arsEdi­ti­on.

Auch bei Bon­nier hat man jetzt schon bemerkt, dass die Hand­ha­bung von eBooks mit Ado­be DRM für den Nut­zer äußerst unbe­quem ist. Man benö­tigt dafür einen eRea­der, auf dem man mit sei­ner Ado­be-ID ange­mel­det ist. Das Her­un­ter­la­den am Rech­ner und Über­tra­gen auf einen Rea­der gestal­tet sich ins­be­son­de­re für weni­ger tech­nik­af­fi­ne Leser zu einem Affen­tanz.

Grund dürf­te ver­mut­lich sein, dass man Ama­zon Kun­den abspens­tig machen möch­te, der Onlin­ever­käu­fer nutzt zwar eben­falls einen Kopier­schutz, von dem der Kun­de aller­dings dank des geschlos­se­nen Kind­le-Öko­sys­tem gar nichts bemerkt.

Ein wei­te­rer posi­ti­ver Aspekt des Gan­zen ist aller­dings, dass nun auch Kind­le-Nut­zer eBooks von Ver­la­gen der Bon­nier-Grup­pe legal ver­wen­den kön­nen, denn ohne har­ten Kopier­schutz, kann man sie ein­fach mit Calib­re kon­ver­tie­ren.

Aller­dings wer­den immer noch wei­che Kopier­schutz­maß­nah­men, also digi­ta­le Was­ser­zei­chen, ein­ge­setzt. Zudem leis­tet sich Bon­nier eine beson­de­re Pos­se: Der Ver­lag will in sei­ne E‑Books eine Sei­te mit Warn­hin­wei­sen als »zusätz­li­chen psy­cho­lo­gi­schen Effekt« ein­bin­den. Das bedeu­tet: Als ehr­li­cher Kun­de wird man damit genervt, dass man gefäl­ligst kei­ne Bücher in Tausch­bör­sen stel­len soll, mög­li­cher­wei­se auch, dass man eBooks nicht kopie­ren darf. Bei mir wür­de die­se Unter­stel­lung aller­dings einen ganz ande­ren »psy­cho­lo­gi­schen Effekt« aus­lö­sen: kei­ne Bücher mit einem solch unver­schäm­ten Hin­weis mehr kau­fen. Außer­dem: Pri­vat­ko­pien sind nach wie vor legal, solan­ge man kei­nen Kopier­schutz umgeht.

Logo Bon­nier Copy­right Bon­nier. Lizen­ziert unter Logo über Wiki­pe­dia

eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden

FSK18 eBook

Damit hat das Bör­sen­blatt das #neu­land ges­tern mal wie­der so rich­tig auf­ge­mischt. Der Bör­sen­ver­ein behaup­tet ein­fach mal ohne sach­li­chen Beweis, dass »ab 18«-eBooks Tele­me­di­en sind und nur zwi­schen 22:00 und 6:00 Uhr ver­kauft wer­den dür­fen. Ein­ge­re­det dürf­te das dem Bör­sen­ver­ein der Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le Mul­ti­me­dia-Diens­te­an­bie­ter e.V. haben, der selbst (ver­mut­lich kos­ten­pflich­ti­ge) Dienst­leis­tun­gen in Sachen Alters­ein­stu­fun­gen anbie­tet und sich so mög­li­cher­wei­se eine neue Ein­nah­me­quel­le sichern möch­te.

Wei­ter wird im Arti­kel nebu­lös von einer »Kla­ge« gegen einen Online­shop berich­tet. Dazu wür­den mich bren­nend wei­te­re Details inter­es­sie­ren, die man natür­lich vor­sichts­hal­ber mal nicht lie­fert. Soweit ich weiß, haben Lan­des­me­di­en­an­stal­ten aus­schließ­lich Klap­pen­tex­te und Cover bean­stan­det, nicht aber die eBooks selbst. Und wenn ein Online­händ­ler tat­säch­lich jugend­ge­fähr­den­de Tex­te auf der Web­sei­te im Kata­log ste­hen hat­te, dann haben die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten damit sogar völ­lig recht.

Dass über Online­shops ver­kauf­te eBooks Tele­me­di­en sind (was ich auch gern mal inhalt­lich begrün­det sehen wür­de), macht auch aus fol­gen­dem Grund kei­nen Sinn: Ich kann genau­so­gut ab 18-Bücher in Tot­holz­form rund um die Uhr online bestel­len und bekom­me die pro­blem­los zuge­schickt. Ich gehe auch davon aus, dass Kin­der ohne jeg­li­ches Pro­blem in eine Buch­hand­lung wan­dern und ein ab18-Buch kau­fen könn­ten, da das auf dem Cover nicht ver­merkt ist, und da ein Buch­händ­ler (oder die gering­fü­gig beschäf­tig­te Hilfs­kraft) nicht den Inhalt jeden Buches ken­nen kann. Die letz­ten bei­den Fak­ten schei­nen aber kei­nen zu inter­es­sie­ren.

Der Bör­sen­ver­ein legt der Buch­bran­che da gera­de ein gigan­ti­sches Ei. Denn es wird sicher­lich schnell fest­ge­stellt wer­den, dass Print­bü­cher hin­sicht­lich der Alters­frei­ga­be ana­log (no pun inten­ded) behan­delt wer­den müs­sen, also auch bei die­sen muss zukünf­tig mög­li­cher­wei­se eine Alters­taug­lich­keits­an­ga­be gemacht wer­den.

Mei­ner Mei­nung nach ist das auch der ein­zig gang­ba­re Weg: Ent­we­der Alters­ein­stu­fung für alle Medi­en­for­men von Büchern, oder für kei­ne davon.

Ach ja: für die Veri­fi­ka­ti­on des Alters ihrer Kun­den sind allein die Online­händ­ler ver­ant­wort­lich, die müs­sen ent­spre­chen­de Lösun­gen imple­men­tie­ren. Was auch pro­blem­los mög­lich ist – nur Per­so­nen über 18 bekom­men dann nach Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on und Ein­log­gen die ent­spre­chen­de Abtei­lung ange­zeigt. Nicht die Ver­la­ge müs­sen dafür Sor­ge tra­gen. Und auch nicht die Self­pu­blisher.

Aber es sieht wei­ter­hin so aus, als wol­le man dem unge­lieb­ten eBook im deut­schen mög­lichst nach­hal­tig das Licht aus­bla­sen.

FSK auf eBooks: Zweite Antwort von Luebbe

FSK18 eBook

Nach mei­ner Rück­fra­ge von ges­tern habe ich zwar kei­ne kon­kre­te Ant­wor­ten auf mei­ne Fra­gen bekom­men, bei Lueb­be hat man aber offen­bar erkannt, dass man mit dem hek­ti­schen Aktio­nis­mus deut­lich über das Ziel hin­aus geschos­sen ist und ver­fass­te eine neue Email an die »Han­dels­part­ner«, die ich wei­ter unten zitie­re. Wie ich es aus dem Text der Lan­des­me­di­en­an­stalt bereits ent­nom­men hat­te, dreh­te es sich bei den inkri­mi­nier­ten Tele­me­di­en aus­schließ­lich um die Klap­pen­tex­te und Buch­co­ver auf der Web­sei­te von Beam eBooks, eine zwin­gen­de Alters­ein­stu­fung für eBooks exis­tiert mei­nes Wis­sens eben­so wie für Print­bü­cher nicht. Und dass die Lan­des­me­di­en­an­stalt ein­deu­tig por­no­gra­fi­sche Klap­pen­tex­te und Cover anmahnt wun­dert mich nicht im Gerings­ten, dafür habe ich zudem volls­tes Ver­ständ­nis.

Inter­es­sant ist in der Ant­wort die erneu­te Zen­trie­rung auf Ver­la­ge. Bis­her war Beam ins­be­son­de­re auch eine Self­pu­blisher-Platt­form, auf der jeder ver­öf­fent­li­chen konn­te. In den Emails von Lueb­be ist immer nur von Ver­la­gen die Rede, auch die Infor­ma­tio­nen zum ONIX-For­mat oder zu Meta­da­ten, macht für Self­pu­blisher erst ein­mal wenig Sinn, denn die­se wer­den die Infor­ma­tio­nen in den aller­meis­ten Fäl­len per Hand ein­ge­ben.

Das Gan­ze macht mir den Ein­druck, als sei­en dem neu­en Betrei­ber der Platt­form die Self­pu­blisher nicht mehr wich­tig, oder als inter­es­sie­ren die­se nicht. Das könn­te dar­auf hin­wei­sen, dass man sich ihrer kurz- oder mit­tel­fris­tig ent­le­di­gen möch­te.

Im fol­gen­den die aktu­el­le Email, Her­vor­he­bun­gen in roter Far­be sind von mir:

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