Die nächste Erweiterung für Turbines MMO HERR DER RINGE ONLINE wird im Herbst 2012 erscheinen und trägt den Titel RIDERS OF ROHAN. Damit kommt man Kundenwünschen nach, denn schon lange äußern sich die Spieler, dass das Reitervolk Eingang in LOTRO finden möge.
Neben den Tatsachen, dass die maximal mögliche Stufe auf 85 angehoben wird und dass selbstverständlich haufenweise neue Questen und Gegenden ins Spiel gepatched werden (darunter beispielsweise Amon Hen und der Wald von Fangorn) ist eine der interessantesten angekündigten Neuerungen sicherlich der berittene Kampf! Den Reittiere sollen man sowohl Rüstung anlegen, wie auch deren Kampffähigkeiten über Skills trainieren können.
Laut Angaben der Pressemeldung wird man in der Lage sein, mitzuverfolgen, wie die Gemeinschaft des Rings bei Anon Hen zerbricht – und man wird zusammen mit Theodens Adoptivsohn Éomer an der Seite der Ents gegen die dräuenden Schatten kämpfen können.
Ein Preis für die Erweiterung wurde noch nicht bekannt gegeben.
Die vollständige Pressemeldung hinter dem »mehr«-Link.
Die mit dem Spiel STAR WARS – THE OLD REPUBLIC erworbene freie Spielzeit ist abgelaufen. Eigentlich kein Problem sollte man meinen, denn die Lösung ist so einfach wie naheliegend: man erwirbt zusätzliche Spielzeit im Rahmen eines Abonnements oder über eine GameTimeCard.
Doch man hat hier offensichtlich die Rechnung ohne Electronic Arts gemacht, die eine grundlegende Funktion wie den Erwerb weiterer Spielzeit nicht im Griff haben. Dabei kommt es nicht nur zu einem, sondern gleich zu mehreren Fehlern.
Der Abschluss eines Abonnements via PayPal ist nicht möglich. Nach Beendigung des Vorgangs, wenn man von PayPal aus zurück auf swtor.com geleitet wird, kommt es statt einer Bestätigung nur zu einer Fehlermeldung. Man kann stattdessen zwar eine GameTimeCard eingeben und in der Kontoverwaltung wird dann auch Spielzeit angezeigt. Im Launcher erhält man jedoch die Meldung: »kein laufendes Abonnement«, wie zahllose Spieler in den offiziellen Foren berichten. Zudem erzählen Kunden, dass, wenn man Kontoabbuchungen erlaubt hatte, EA mehrfach Geld einzieht, statt nur einmal. Und trotzdem können die hiervon betroffenen Kunden aufgrund des oben beschriebenes Fehlers im Launcher nicht spielen.
Die Hotlines anzurufen hat keinen Sinn, dort kann man derzeit – ebenfalls laut übereinstimmenden Aussagen zahlloser Spieler in den Foren – niemanden erreichen (kein Wunder, da die Probleme keine Einzelfälle sind, dürften dort die Leitungen glühen). Dass es sich um kein erfundenes Problem handelt, kann man auch daran erkennen, dass die einschlägigen Serverstatus-Seiten zeigen, dass sich maßgeblich weniger Spieler als üblich auf den Shards befinden.
Ich hatte exakt aus solchen Gründen wie den vorstehenden mit voller Absicht darauf verzichtet, dem durch diverse Aktionen als kundenfeindlich bekannten Publisher Electronic Arts eine Lastschrifterlaubnis einzuräumen, da ich mit solchen Problemen gerechnet hatte. Man kann es nur als höchst unprofessionell bezeichnen, was hier gerade geschieht, denn insbesondere, wenn es um das Geld der Kunden geht, sollte man sich nicht nur höchster Korrektheit befleißigen, es kann sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn man es nicht tut.
Ach ja – ich erzähle hier nicht vom Hörensagen, sondern aus erster Hand: eine Zahlung via PayPal ist auch bei mir nicht möglich.
[Update 22.01.2012:] Im offiziellen Forum entblödet sich einer der CMs nicht zu schreiben:
Due to the sensitive nature of the information involved, we are unfortunately unable to assist with matters relating to account management and subscriptions on the forum. In order to assist you with this issue we would ask you to call our Customer Support team on one of the following numbers:
TERA ONLINE (TERA ist ein Akronym für »The Exiled Realm Of Arborea«) hat einen Launchtermin. Laut Entwickler BlueHole Studio soll das MMO am 1. Mai 2012 starten. Bei TERA handelt es sich im Gegensatz zu vielen anderen Genre-Vertretern (vielleicht sogar den meisten) um ein sogenanntes »non targeting«-System. Bei anderen Spielen, muss man den Gegner anklicken und er ist dann das Ziel und bliebt es auch, üblicherweise kann man mit der Tab-Taste durch die Gegner schalten. Bei TERA muss man zielen, der Entwickler bezeichnet es als »true action MMO«.
BlueHoles MMO setzt wie (viel zuviele) andere auch auf ein Fantasy-Setting mit Asia-Anleihen, was man besonders am Outfit der weiblichen Avatare und an einer knuffeligen Nichtmenschenrasse ablesen kann. Ich konnte das Spiel zweimal testen und auch wenn die Grafik toll aussieht, konnten mich zum einen die Avatare nicht überzeugen (die weiblichen laufen, als hätten sie sich in die Hose gemacht, das soll wohl Tennager-mäßig »niedlich« aussehen), zum anderen wirkte das Quest-System und die Präsentation eher altbacken. Im direkten Vergleich liegt beispielsweise der direkte Konkurrent GUILD WARS 2 weit vorne.
Erschwerend kommt hinzu, dass TERA in Europa von Frogster vertrieben wird, der Publisher ist in Spielerkreisen für einen nicht eben guten Support bekannt, deswegen muss man in Frage stellen, ob er in der Lage sein wird, einen AAA-Titel im MMO-Bereich zu stemmen.
Wer sich einen Überblick über das Spiel verschaffen möchte: ich habe bereits mehrfach berichtet.
[Update:] Laut Frogster ist der Europastart am 3. Mai 2012.
BioWare hat bestätigt, dass man den dritten Teil seines Science Fiction-Epos´ MASS EFFECT nur dann spielen kann, wenn man über ein Konto bei Electronic Arts´ umstrittenen Online-Service »Origin« verfügt, dort muss das Spiel zwingend registriert werden. Der Entwickler reagiert auf kritische Fragen der Spieler in einem Beitrag im offiziellen Forum und versucht abzuwiegeln, indem darauf hingewiesen wird, dass es für deutsche Spieler gemäß der hiesigen Gesetzeslage eine opt-out-Möglichkeit gibt, die EA das Sammeln von Daten verbieten soll. Die findet man innerhalb des Spiel, es ist also durchaus möglich, dass bereits Daten gesammelt und an EA weitergegeben werden, bevor man die entsprechenden Haken in den Einstellungen setzt.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch Electronic Arts Origin-EULA trotz Anpassungen für den deutschen Markt nach wie vor kritisch gesehen werden und Antworten auf die Fragen von Datenschützern ebenso nach wie vor ausstehen, ebenso wie die Konsequenzen daraus, dass EA wegen der Nutzungsbedingungen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt wurde.
Um das Spiel im Einzelspielermodus zu nutzen ist laut BioWare keine Internetverbindung und auch keine Verbindung zu EAs Servern via Origin notwendig, die braucht man nur im Multiplayermodus.
Weiterhin erläutert der Forenbeitrag, dass ME3 nicht über Steam erhältlich sein wird. Erklärt wird das mit »restriktiven Bedingungen« seitens Steam gegenüber den Anbietern der Spiele. Angesichts der Tatsache, wie Electronic Arts mit ihren Kunden umgehen, reizt mich diese Erklärung allerdings nur zum Lachen.
Für mich ist das bei der derzeitigen Lage um EAs Vorgehen und solange Datenschützer und Verbraucherzentralen keine Entwarnung gegeben haben leider ein Grund MASS EFFECT 3 im Regal stehen zu lassen, auch wenn es mir schwer fällt.
In einem Zweiteiler der BBC unter dem Titel »Cat Women Of The Moon« (Titel nach einem Film aus den 1950ern) diskutieren namhafte Science Fiction-Autoren unter der Leitung von Tiptree-Gewinnerin Sarah Hall (DAUGHTERS OF THE NORTH) über ein Motiv des Genres, das insbesondere in den 1960ern populär war: Gesellschaften, die ausschließlich aus Frauen bestehen und die ohne Männer überleben.
Teilnehmende Autoren sind unter anderem China Miéville, Iain M. Banks and Ursula K. Le Guin, man unterhält sich über das Zusammenleben der Geschlechter in der SF und im zweiten Teil über verschiedene Arten des Fortbestehens der menschlichen Rasse im Genre.
Die beiden Teile der Sendung können dank des BBC-Players kostenlos auf der Webseite des britischen Senders angehört werden. Insbesondere für langgediente SF-Fans sicherlich ein besonderer Leckerbissen. Jede der beiden Episoden dauert ungefähr 30 Minuten.
Wolfgang Tischer, der Herausgeber von literaturcafe.de, äußert sich in diesem Video über die aktuelle Situation des eBooks in Deutschland und über das Dauergejammer der Branche. Im Prinzip ein sehenswerter Beitrag, mich befremdet allerdings der Seitenhieb auf soziale Netzwerke, der mir einen eher überheblichen Eindruck macht. Verständlicherweise mögen es »Profis« natürlich nicht, dass sich nun auf einmal jeder im Web zu Wort melden kann – und möglicherweise dabei auch schlaue Dinge sagt. Ich bin allerdings der Ansicht, dass jene Profis die Wahrheit nicht für sich gepachtet haben und ich lese immer wieder Kommentare zu Büchern oder zum Thema eBooks auf Blogs und in sozialen Netzwerken, die weitaus mehr Inhalt oder Nutzen haben, als die abgehobenen Schwadronierereien eben jener »Profis«. Und so lässt er sich darüber aus, dass die Branche den Fortschritt verpennt, übersieht jedoch, dass seine als Komik verbrämte Kritik an modernen Kommunikations- und Publikationsformen (und den darauf schreibenden Konkurrenten) auch nicht eben progressiv ist …
Übrigens könnte man ein solches Video auch mit einem Ton versehen, der nicht übersteuert ist … :o)
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
Die Bossland GmbH ist ein Anbieter von Bots für das Spiel WORLD OF WARCRAFT, nämlich »Honorbuddy« und »Gatherbuddy«. Solcherlei ist Betreiber Blizzard natürlich ein Dorn im Auge (im Prinzip auch nicht ganz zu unrecht, stört so etwas doch das Geschäftsmodell des Entwicklers), deswegen wurde Klage gegen Bossland eingereicht – natürlich vor dem Landgericht Hamburg, das in Internet-Fragen immer wieder durch eher merkwürdige Urteile auffällt und dessen Entscheidungen regelmäßig durch höhere Instanzen kassiert werden.
Die Kanzlei Dr. Behrmann und Härtel, die Bossland vertreten, haben nun dem Gericht ihre Duplik zugestellt, das ist die Antwort auf Blizzards Replik, man kann den ‘Text auf der Webseite der Kanzlei einsehen. Die Verhandlung ist für den 28. Februar 2012 angesetzt.
Mal abgesehen davon, dass Bots für andere Spieler natürlich die Pest sind und man sie grundsätzlich nicht gutheißen kann, steht die Frage im Raum, ob Anbieter solche Hilfsprogramme überhaupt rechtswirksam verbieten können. Ich würde mal vermuten: ja.
Zusätzlich zu diesem Verfahren strengt Bossland laut der Anwaltskanzlei allerdings nun selbst ein weiteres gegen Blizzard an, dieses jedoch nicht in Hamburg und (scheinbar) unabhängig von demjenigen in Sachen Bots. Darin soll geprüft werden, ob die AGBs und Nutzungsbedingungen (EULA) Blizzards für WOW nach deutschem Recht überhaupt mit deutschem Recht vereinbar sind, oder ob sie Passi enthalten, die ungültig sind, weil sie die Kunden über Gebühr benachteiligen – und damit möglicherweise in Teilen unwirksam sind. Ich würde vermuten, dass der Auslöser hierfür auch im Vorgehen gegen die EULAs von Electronic Arts seitens Verbraucherzentrale und Datenschützern zu sehen ist. Ähnliche wie die bemängelten Punkte in EAs AGBs finden sich auch in jenen von WOW (und anderer MMOs). Ich behaupte ja schon lange, dass die Nutzungsbedingungen diverser MMOs nicht rechtskonform sind. Jetzt wird das endlich mal vor Gericht ausgetragen. Ob etwas für die Kunden Erfreuliches dabei heraus kommt, werden wir abwarten müssen – wahrscheinlich über mehrere Instanzen.
Weitere Informationen zum Thema auch bei buffed.de und Golem
[cc]
Bild: WOW-Troll-Cosplay auf der RPC, Bild von mir
College Humor nimmt sich die BATTLESTAR GALACTICA-Fernsehserie vor (die aktuelle, nicht die alte) und bietet sie in Form eines asiatischen Konsolen-Rollenspiels dar. Köstlich. Und überaus treffend. :o)
Der Inhalt ist nicht verfügbar. Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.
BioWare hat mit dem öffentlichen Probelauf des nächsten größeren Patches (1.1) für STAR WARS: THE OLD REPUBLIC begonnen, der wurde nämlich auf die Testserver ausgespielt. Wie bei MMOs üblich dürfen dort die Kunden BioWares Arbeit machen: die neue Version ausprobieren und dann gefundene Fehler melden. Neben den üblichen Fehlerbeseitigungen handelt es sich auch um das erste größere Contentupdate, es wird ein neuer Flashpoint hinzugefügt. Dessen Name lautet »Kaon Under Siege« und ist für Spieler der Stufe 50 vorgesehen. Erreichbar ist der Flashpoint via Ziost Shadow und Gav Daragon, er kann im normalen oder im heroischen Modus gespielt werden.
»Karaggas Palast« war bislang eine kleinere Operation mit nur einem Bossgegner, die wird deutlich aufgepumpt: der Patch fügt der Instanz vier weitere Bosse hinzu. Außerdem wurde ein Fehler beseitigt, der Spieler daran hinderte, den Palast zu verlassen.
PvP war in SWTOR bisher eine absolute Lachnummer, da Spieler aller Stufen gemeinsam in die Warzones geworfen wurden. Dass ein Level-15-Charakter gegen einen auf Stufe 50 nicht lange durchhalten kann, sollte auch jemand nachvollziehen können, der nicht viel Ahnung über MMOs hat. Hier werden nun erste Korrekturen vorgenommen. Mit dem Patch 1.1 wird das Problem allerdings nur minimal verbessert, denn ausschließlich Spieler auf Stufe 50 werden in eigenen PvP-Instanzen spielen. Alle anderen müssen nach wie vor zusammen agieren – und auch das macht überhaupt keinen Sinn – einzig das Aufteilen in zehn-Level-Abschnitte könnte das PvP vielleicht interessant gestalten.
Die gesamten (umfangreichen) Patchnotes findet man hinter dem »weiter lesen«-Link.
STAR WARS ist ohne Zweifel auch über 30 Jahre nach dem A NEW HOPE ein multimediales Popkultur-Phänomen. Auch ohne dass es neue Filme gibt und angesichts der Tatsache, dass die angekündigte Real-Fernsehserie aus Kostengründen bis auf Weiteres verschoben wurde, ist das von George Lucas ersonnene Universum populärer denn je (trotz allen nachträglichen Herumgefummels an den Episoden) – und an allen Ecken und Enden des Webs stößt man auf Referenzen und Meme.
Bill Moyers besuchte George Lucas auf der Skywalker Ranch in Nordkalifornien und spricht mit ihm über alte Mythen und persönliche Werte, die in STAR WARS eingeflossen sind. In Zwischenschnitten sind Sequenzen aus den Filmen zu sehen. Das Beste daran: die gut 55 Minuten lange Doku kann man sich kostenlos im Web ansehen. Und damit auch hier.
Anmerkung: es handelt sich um ein offizielles Video, das vollkommen legal online gestellt wurde. In Deutschland kann man es nicht ohne Weiteres betrachten – aus dem üblichen Grund: die GEMA hat die Rechte für enthaltene Musik nicht eingeräumt. Wer es dennoch sehen möchte, ohne technische Klimmzüge machen zu müssen, installiert Chrome oder Firefox und darin danach das Addon »Stealthy« (Stealthy für Chrome, Stealthy für Firefox), das Addon bei Bedarf über dessen Button aktivieren und die Seite mit dem Video neu laden. Und schon kann uns die verdammte GEMA mal kreuzweise. Und: ja, das ist vollkommen legal.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.