DOCTOR PUPPETs »Animated Adventures In Time & Space« sind klassisch animierte Puppenfilme nach der BBC-Erfolgsserie DOCTOR WHO. Das sollte man mal gesehen haben, es ist nämlich mit viel Herz und Liebe zum Detail gemacht.
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Ein paar Hinweise an J. J. Abrams, der bekanntermaßen bei der nächsten STAR WARS-Episode Regie führen wird. Liebevoll umgesetzt als animiertes Video. Etliche der Hinweise sind wirklich valide, mal davon abgesehen, dass es »niedlich« auch schon in Episode VI gab, wie wir alle wissen. Ich bin auch der Ansicht, dass man Coruscant oder Corellia ruhig mal zeigen darf und nicht alles auf Hinterwäldlerplaneten spielen muss (der Grund dafür war bei der ersten Trilogie das liebe Geld – oder: besser die Abwesenheit desselben, sowie die Tricktechnik, die das damals noch nicht ohne Aufwand hergab). Aber ansonsten: Han schoss zuerst!
Auf meinen gestrigen Artikel zur »Crowdfunding«-Plattform 100fans von der Münchner Verlagsgruppe erhielt ich ebenfalls gestern noch eine Email mit Bitte um Richtigstellung. Eigentlich wollte ich mit der Veröffentlichung warten, bis auch die Antworten auf meine restlichen gestellten Fragen eintreffen, habe mich aber dann doch dagegen entschieden. Ich führe die von den Betreibern bemängelten Stellen hier im einzelnen auf und gehe auch gleich inhaltlich darauf ein.
Der Betreiber schrieb:
Bevor ich Ihre weitergehenden Fragen beantworte, muss ich Sie auf einige sachliche Fehler in dem Artikel auf Ihrer Seite hinweisen und um deren Berichtigung bitten. Wenn man sich sachlich mit etwas auseinandersetzen möchte, sollten die Fakten schon stimmen.
Unwahr ist:
»…das darf in Form eines eBooks oder oder herkömmlichen Druckwerks daher kommen…«
Wahr ist: Alle 100 FANS-Bücher wird es sowohl als E‑Book als auch als gedruckte Bücher geben. Zum Funding muss kein Autor ein fertiges Buch bei uns abliefern, sondern er präsentiert sein Buch oder seine Buchidee mit einem Exposé oder einem Auszug auf unserer elektronischen Plattform.
Tatsächlich habe ich geschrieben:
Man kann dort sein Buchprojekt vorstellen, das darf in Form eines eBooks oder herkömmlichen Druckwerks daher kommen, und nach Schwarm-Finanzierern suchen.
Ich sehe nicht, wo das »unwahr« sein soll. Die Autoren werden ohnehin nur Dateien einreichen, aus denen werden dann eBooks oder Bücher oder beides. Ich sehe ehrlich gesagt nicht ganz den Kritikpunkt, ebenso wenig kann ich meinen Satz als »unwahr« erkennen. Vielleicht als »ungenau formuliert«.
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Der Buchreport meldet heute, dass der Osnabrücker Großhändler HDK die Traditionsmarke Hertie gekauft hat, um sie als Onlineplattform zu nutzen. Man möchte sich deutlich als Konkurrenz zu Amazon positionieren. Und dabei tönt man gleich laut:
Die Brüder Klöker erklären außerdem, die eigenen Lieferanten seien »dankbar und erfreut, dass endlich ein zusätzlicher, starker und ernstzunehmender Handelspartner die Online-Bühne betritt und den bekannten Global Playern bereit ist, die Stirn zu bieten«.
Ah so. Dann machen wir doch gleich mal den Realitäts-Check. Die Hertie-Seite wirkt auf mich wie ein schreiend buntes Werbefaltblatt, wie sie Tageszeitungen beigelegt werden, der Fachmann nennt so etwas »Schweinebauchblättchen«. Leider nervt prominent ein überdimensionierter Slider, der das Auge immer wieder auf sich ziehen will. Eigentlich weiß inzwischen jeder, dass so etwas aus Usabilitygründen ein no go ist, aber offensichtlich setzen sich immer wieder Manager oder Chefs damit durch, den Mist haben zu wollen. Kenne ich auch aus dem Tagesgeschäft, dass man manchen Leuten das einfach nicht ausreden kann.
Neulich fiel mir auf, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wieder einmal in seinem »Netz-Monitor Buch« auf einen meiner Artikel verlinkt und diesen auch in Auszügen wiedergegeben hatte. Das stört mich nun grundsätzlich nicht (trotz des vermutlichen Verstoßes gegen CC BY-NC-SA), allerdings war ich schon befremdet, dass sie nicht einmal in der Lage waren, meinen Namen korrekt wiederzugeben. Da stand »Stefan Holzauser« statt »Stefan Holzhauer«. Ich habe der Presseabteilung daraufhin eine Mail geschrieben, in der ich um Korrektur meines Namens bat. Während ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhalte, die da im Netz-Monitor veröffentlicht werden, im Prinzip genau solche sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getretene »Leistungschutzrecht für Presseverleger« eigentlich geschützt sein sollten. Deswegen fügte ich folgende Frage an:
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Textausschnitte in Ihrem »Netz-Monitor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht in dieser Form unbedenklich sind?
Daraufhin passierte erst einmal: nichts. Ich habe dann zwei Tage später nochmal nachgefragt und die ursprüngliche Mail weiter geleitet. Die Antwort auf die Frage zum LSR hätte von mir aus noch länger auf sich warten lassen dürfen, aber meinen Namen wollte ich schon schnell geändert haben. Diesmal kam die Antwort kurzfristig:
Was das Leistungsschutzrecht betrifft, sind von diesem Dienste ausgenommen, die »die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen.« Darüber hinaus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.«
Der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbieter in diesem Sinne und der Netz-Monitor BUCH eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder, die den Online-Diskurs durch redaktionelle Auswahl von Blogbeiträgen fördern will.
Wir halten fest: der Börsenverein ist der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht für seinen »Netz-Monitor Buch« nicht gilt. Das finde ich ehrlich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegenteil dürfte der Fall sein. Rechtsanwalt Schwenke (einer von den Guten) schreibt in einem seiner Artikel zu diesem Thema sehr eindeutig:
Das Leistungsschutzrecht betrifft nur Suchmaschinen und Dienste, die Inhalte ähnlich wie Suchmaschinen aufbereiten. Damit sind Aggregationsdienste gemeint, die Presserzeugnisse gesammelt auflisten, wie zum Beispiel Presseschauen oder Blogartikelübersichten.
Und um eine Presseschau bzw. um eine Blogartikelübersicht (oder genauer: um eine Übersicht über Artikel aus dem Netz) handelt es sich beim »Netz-Monitor Buch« eindeutig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stellungnahme »eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder« ist.
Die im Netz-Monitor Buch wiedergegeben Texte überschreiten das bei Weitem.
Dann heisst es in der Stellungnahme: « … der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbeiter in diesem Sinne«. Das finde ich noch viel ulkiger. Wer eine private Webseite oder ein Blog betreibt, der wird von Gerichten bereits als gewerblicher Anbieter eingestuft, wenn er Werbeanzeigen schaltet oder Affiliate-Links setzt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht einher geht. Ebenso wenig muss die Gewinnerzielungsabsicht sich meiner Meinung nach auf die Presseschau direkt beziehen. Dass der Börsenverein der Ansicht ist, kein gewerblicher Anbieter zu sein, und das trotz der Rechtsform als Verein, dem Erheben von Mitgliedsbeiträgen, einem Geschäftsführer (fällt jemandem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatzsteuernummer im Impressum seiner Webseite, das hat mich nicht wenig erheitert.
Im Prinzip wäre mir das alles egal. Allerdings sind es Börsenvereins-Geschäftsführer Skipis und Vorsteher Honnefelder, die zu jeder sich bietenden Gelegenheit auf Einhaltung der Urheberrechtsgesetze pochen oder sogar deren Verschärfung zu Ungunsten der Bürger fordern. Umso erstaunlicher, dass der Börsenverein selbst sich offenbar eines … na sagen wir mal … »eher gelassenen« Umgangs mit solchen Gesetzen befleißigt. Wollen wir hoffen, dass der Börsenverein nicht den Umtrieben eines bösen Abmahn-Abzockers zum Opfer fällt.
Ob der Börsenverein mit seinen Ansichten Recht hat, wird sich entscheiden, wenn es die ersten konkreten Urteile zum Leistungsschutzrecht gibt. Doch die sonst so streitbaren Presseverleger (sogar die Hauptinitiatoren vom Springer-Verlag) halten sich bisher merkwürdig damit zurück, Präzedenzfälle zu schaffen …
[cc]
Screenshot: aus dem Netzmonitor Buch mit den Auszügen aus meinem Artikel (und dem korrigierten Namen)
Die übliche Zielgruppe des ZDF wird vermutlich nur »Bahnhof« verstehen, bei einem aktuellen Clip des Elektrischen Reporters, denn laut Aussage einer hohen Repräsentantin des Senders möchte der Intendant sich darum bemühen, das Durchschnittsalter der Zuschauer von 61 auf 60 Jahre (!) zu senken (dazu fällt mir echt nix mehr ein). Davon abgesehen ist der Clip über das Phänomen Fan-Fiction wirklich treffend und durchaus sehenswert.
Ich gehe persönlich davon aus, dass Fan-Fiction in Zukunft kein Thema mehr bleiben wird, das sich unbeachtet in Nischen des Internets abspielt. Allein die Tatsache, dass Amazon auf den Zug aufgesprungen ist, zeigt, dass es Potentiale geben könnte. Im Weg steht wie immer das Urheberrecht, das (Mantra on) dringend an die Realitäten des Internet-Zeitalters angepasst werden muss – und nicht umgekehrt (Mantra off).
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Gestern hatte ich STRANGER, einen mysteriösen Trailer von Bad Robot gezeigt, und mich gefragt, ob es sich um einen Vorgucker für eine Fernsehserie oder einen Kinofilm handelt. Möglicherweise geht es um etwas völlig anderes.
Abgesehen davon, Hollywood scheinbar fast vollständig zu übernehmen, scheint J. J. Abrams auch noch genug Zeit zu haben, um einen Roman zu schreiben. Oder sagen wir besser mitzuschreiben, denn neben seinem Namen wird auch noch Doug Dorst als Autor vermerkt. Einen ersten Hinweis auf das Buch mit dem knappen Titel S. war eine »Promo-Postkarte« des Verlegers Kendell (von Little, Brown; Mulholland Books) bei der Huffington Post:
Bei Bleeding Cool bemerkte man, dass der Font der Postkarte, die mit dem Roman in Verbindung steht, derselbe ist, wie man ihn am Ende des Teasers zu sehen bekommt.
Damit könnte der Trailer tatsächlich ein Buchtrailer sein, wenn Abrams nun auch noch in dieses Geschäft einsteigt, können insbesondere die Ersteller der üblicherweise deutschen Buchtrailer einpacken. Noch offensichtlicher wäre es gewesen, wenn auch noch das »oon« verschwunden wäre, aber dann eben vielleicht wieder zu offensichtlich.
J.J. Abrams and acclaimed novelist Doug Dorst create a reading experience like no other in this dazzling novel of love and mystery.
J.J. Abrams has created, written, produced, and directed groundbreaking television shows such as the Emmy and Golden Globe Award-winning Lost and Alias and blockbuster films such as Star Trek, Cloverfield, Super 8, Mission: Impossible and Armageddon. His work is renowned for its sense of wonder and invention, and for helping reshape what’s possible in film and television today.
In his first-ever idea for a novel, Abrams conceived of and developed a multi-layered literary puzzle of love and adventure. At its core, we have a book of mysterious provenance. In the margins, another tale unfolds: hand-scribbled notes, questions, and confrontations between two readers. Between the pages, online, and in the real world, you’ll find evidence of their interaction, ephemera that brings this tale vividly to life.
Abrams turned to PEN/Hemingway Award- and Shirley Jackson Award-nominated novelist Doug Dorst, author of the acclaimed novel Alive in Necropolis (Riverhead, 2008) and story collection The Surf Guru (Riverhead, 2010), to write S. Together, Abrams’ vision and Dorst’s expert craftsmanship will redefine the novel.
Im dritten Absatz stehen die interessanten Informationen: auch in der »realen Welt« und online wird man offenbar nach Hinweisen suchen können, um das Geheimnis des Romans zu lösen. Mischt Abrams nach Fernsehen und Kino nun auch die Art und Weise auf, wie Bücher gelesen werden? Macht ein Event daraus? Ja, das klingt definitiv nach J. J. Abrams. Doch ein Event wird es wahrscheinlich nur in englischsprachigen Ländern, denn ich müsste mich doch sehr wundern, falls es irgendeiner der verschlafenen deutschen Publikumsverlage es schaffen würde, das zeitgleich zur US-Ausgabe zu veröffentlichen. Die bemerken Trends oder Hypes üblicherweise erst, wenn diese schon wieder selig beim Entschlummern sind.
Der Veröffentlichungstermin des 472 Seiten starken Buches im Hardcover-Format ist der 29. Oktober 2013, ich würde vermuten, dass wir bis zu diesem Termin noch weitere Hinweise bekommen werden. Oder alles ist ganz anders …
[cc]
Postkarte Copyright Mulholland, Promofoto aus STRANGER-Teaser Copyright Bad Robot
Nach all den Indie-Spiel- und eBook-Bundles gibt es jetzt auch ein »Open Game Art Bundle«. Dabei erhält man ein Paket aus Ressourcen für Computerspiele. Auch hier kann man zahlen was man möchte, man muss sich allerdings beeilen, da ich das Ding erst spät entdeckt habe, läuft die Aktion nur noch ca. 12 Stunden. Ursprünglich sollten die Game-Ressourcen unter einer CC-Lizenz stehen, da aber das Ziel von 10000 Dollar überschritten wurde, steht alles unter CC0 und kann damit frei verwendet werden. Man erhält verschiedene Grafiken und Musik für sein Geld. Coole Sache!
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