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DOCTOR WHO mit Puppen: DOCTOR PUPPET

DOCTOR PUP­PETs »Ani­ma­ted Adven­tures In Time & Space« sind klas­sisch ani­mier­te Pup­pen­fil­me nach der BBC-Erfolgs­se­rie DOCTOR WHO. Das soll­te man mal gese­hen haben, es ist näm­lich mit viel Herz und Lie­be zum Detail gemacht.

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Ein offener Brief an J. J. Abrams zum Thema STAR WARS – als Video

Ein paar Hin­wei­se an J. J. Abrams, der bekann­ter­ma­ßen bei der nächs­ten STAR WARS-Epi­so­de Regie füh­ren wird. Lie­be­voll umge­setzt als ani­mier­tes Video. Etli­che der Hin­wei­se sind wirk­lich vali­de, mal davon abge­se­hen, dass es »nied­lich« auch schon in Epi­so­de VI gab, wie wir alle wis­sen. Ich bin auch der Ansicht, dass man Coru­scant oder Corel­lia ruhig mal zei­gen darf und nicht alles auf Hin­ter­wäld­ler­pla­ne­ten spie­len muss (der Grund dafür war bei der ers­ten Tri­lo­gie das lie­be Geld – oder: bes­ser die Abwe­sen­heit des­sel­ben, sowie die Trick­tech­nik, die das damals noch nicht ohne Auf­wand her­gab). Aber ansons­ten: Han schoss zuerst!

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​_​j​o​D​N​O​p​e​WWo

 

Reaktion des Betreibers von 100Fans

Update: 100 Fans Crowdfunding

Sie­he auch den Fol­ge­ar­ti­kel: Fünf Fra­gen an 100 Fans.

Auf mei­nen gest­ri­gen Arti­kel zur »Crowdfunding«-Plattform 100fans von der Münch­ner Ver­lags­grup­pe erhielt ich eben­falls ges­tern noch eine Email mit Bit­te um Rich­tig­stel­lung. Eigent­lich woll­te ich mit der Ver­öf­fent­li­chung war­ten, bis auch die Ant­wor­ten auf mei­ne rest­li­chen gestell­ten Fra­gen ein­tref­fen, habe mich aber dann doch dage­gen ent­schie­den. Ich füh­re die von den Betrei­bern bemän­gel­ten Stel­len hier im ein­zel­nen auf und gehe auch gleich inhalt­lich dar­auf ein.

Der Betrei­ber schrieb:

Bevor ich Ihre wei­ter­ge­hen­den Fra­gen beant­wor­te, muss ich Sie auf eini­ge sach­li­che Feh­ler in dem Arti­kel auf Ihrer Sei­te hin­wei­sen und um deren Berich­ti­gung bit­ten. Wenn man sich sach­lich mit etwas aus­ein­an­der­set­zen möch­te, soll­ten die Fak­ten schon stim­men.

Unwahr ist:
»…das darf in Form ei­nes eBooks oder oder her­kömm­li­chen Druck­werks da­her kom­men…«
Wahr ist: Alle 100 FANS-Bücher wird es sowohl als E‑Book als auch als gedruck­te Bücher geben. Zum Fun­ding muss kein Autor ein fer­ti­ges Buch bei uns ablie­fern, son­dern er prä­sen­tiert sein Buch oder sei­ne Buch­idee mit einem Expo­sé oder einem Aus­zug auf unse­rer elek­tro­ni­schen Platt­form.

Tat­säch­lich habe ich geschrie­ben:

Man kann dort sein Buch­pro­jekt vor­stel­len, das darf in Form ei­nes eBooks oder her­kömm­li­chen Druck­werks da­her kom­men, und nach Schwarm-Finan­zie­rern su­chen.

Ich sehe nicht, wo das »unwahr« sein soll. Die Autoren wer­den ohne­hin nur Datei­en ein­rei­chen, aus denen wer­den dann eBooks oder Bücher oder bei­des. Ich sehe ehr­lich gesagt nicht ganz den Kri­tik­punkt, eben­so wenig kann ich mei­nen Satz als »unwahr« erken­nen. Viel­leicht als »unge­nau for­mu­liert«.

Wei­ter mit dem Hin­weis auf »Total Buy­out«:

DOCTOR WHO – THE MUSICAL

Ich sag da gar nix wei­ter zu  … :)

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Neuer Onlineshop: Hertie – »den bekannten Global Playern die Stirn bieten«

Screenshot hertie.de

Der Buch­re­port mel­det heu­te, dass der Osna­brü­cker Groß­händ­ler HDK die Tra­di­ti­ons­mar­ke Her­tie gekauft hat, um sie als Online­platt­form zu nut­zen. Man möch­te sich deut­lich als Kon­kur­renz zu Ama­zon posi­tio­nie­ren. Und dabei tönt man gleich laut:

Die Brü­der Klö­ker erklä­ren außer­dem, die eige­nen Lie­fe­ran­ten sei­en »dank­bar und erfreut, dass end­lich ein zusätz­li­cher, star­ker und ernst­zu­neh­men­der Han­dels­part­ner die Online-Büh­ne betritt und den bekann­ten Glo­bal Play­ern bereit ist, die Stirn zu bie­ten«.

Ah so. Dann machen wir doch gleich mal den Rea­li­täts-Check. Die Her­tie-Sei­te wirkt auf mich wie ein schrei­end bun­tes Wer­be­falt­blatt, wie sie Tages­zei­tun­gen bei­gelegt wer­den, der Fach­mann nennt so etwas »Schwei­ne­bauch­blätt­chen«. Lei­der nervt pro­mi­nent ein über­di­men­sio­nier­ter Slider, der das Auge immer wie­der auf sich zie­hen will. Eigent­lich weiß inzwi­schen jeder, dass so etwas aus Usa­bi­li­ty­grün­den ein no go ist, aber offen­sicht­lich set­zen sich immer wie­der Mana­ger oder Chefs damit durch, den Mist haben zu wol­len. Ken­ne ich auch aus dem Tages­ge­schäft, dass man man­chen Leu­ten das ein­fach nicht aus­re­den kann.

Der Börsenverein und das Leistungsschutzrecht

Screenshot Netz-Monitor Buch

Neu­lich fiel mir auf, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels wie­der ein­mal in sei­nem »Netz-Moni­tor Buch« auf einen mei­ner Arti­kel ver­linkt und die­sen auch in Aus­zü­gen wie­der­ge­ge­ben hat­te. Das stört mich nun grund­sätz­lich nicht (trotz des ver­mut­li­chen Ver­sto­ßes gegen CC BY-NC-SA), aller­dings war ich schon befrem­det, dass sie nicht ein­mal in der Lage waren, mei­nen Namen kor­rekt wie­der­zu­ge­ben. Da stand »Ste­fan Holz­au­ser« statt »Ste­fan Holz­hau­er«. Ich habe der Pres­se­ab­tei­lung dar­auf­hin eine Mail geschrie­ben, in der ich um Kor­rek­tur mei­nes Namens bat. Wäh­rend ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhal­te, die da im Netz-Moni­tor ver­öf­fent­licht wer­den, im Prin­zip genau sol­che sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getre­te­ne »Leis­tung­s­chutz­recht für Pres­se­ver­le­ger« eigent­lich geschützt sein soll­ten. Des­we­gen füg­te ich fol­gen­de Fra­ge an:

Sind Sie eigent­lich der Ansicht, dass die Text­aus­schnit­te in Ihrem »Netz-Moni­tor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getre­te­nen Leis­tungs­schutz­recht in die­ser Form unbe­denk­lich sind?

Dar­auf­hin pas­sier­te erst ein­mal: nichts. Ich habe dann zwei Tage spä­ter noch­mal nach­ge­fragt und die ursprüng­li­che Mail wei­ter gelei­tet. Die Ant­wort auf die Fra­ge zum LSR hät­te von mir aus noch län­ger auf sich war­ten las­sen dür­fen, aber mei­nen Namen woll­te ich schon schnell geän­dert haben. Dies­mal kam die Ant­wort kurz­fris­tig:

Was das Leis­tungs­schutz­recht betrifft, sind von die­sem Diens­te aus­ge­nom­men, die »die ver­le­ge­ri­sche Leis­tung auf ande­re Wei­se nut­zen, z. B. indem sie dem Inter­net-Nut­zer auf­grund eige­ner Wer­tung eine Aus­wahl von Pres­se­er­zeug­nis­sen anzei­gen.« Dar­über hin­aus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zuläs­sig ist die öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­er­zeug­nis­sen oder Tei­len hier­von, soweit sie nicht durch gewerb­li­che Anbie­ter von Such­ma­schi­nen oder gewerb­li­che Anbie­ter von Diens­ten erfolgt, die Inhal­te ent­spre­chend auf­be­rei­ten.«
Der Bör­sen­ver­ein ist kein gewerb­li­cher Anbie­ter in die­sem Sin­ne und der Netz-Moni­tor BUCH eine Dienst­leis­tung über­wie­gend für Mit­glie­der, die den Online-Dis­kurs durch redak­tio­nel­le Aus­wahl von Blog­bei­trä­gen för­dern will.

Wir hal­ten fest: der Bör­sen­ver­ein ist der Ansicht, dass das Leis­tungs­schutz­recht für sei­nen »Netz-Moni­tor Buch« nicht gilt. Das fin­de ich ehr­lich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegen­teil dürf­te der Fall sein. Rechts­an­walt Schwen­ke (einer von den Guten) schreibt in einem sei­ner Arti­kel zu die­sem The­ma sehr ein­deu­tig:

Das Leis­tungs­schutz­recht betrifft nur Such­ma­schi­nen und Diens­te, die Inhal­te ähn­lich wie Such­ma­schi­nen auf­be­rei­ten. Damit sind Aggre­ga­ti­ons­diens­te gemeint, die Pres­ser­zeug­nis­se gesam­melt auf­lis­ten, wie zum Bei­spiel Pres­se­schau­en oder Blog­ar­ti­kel­über­sich­ten.

Und um eine Pres­se­schau bzw. um eine Blog­ar­ti­kel­über­sicht (oder genau­er: um eine Über­sicht über Arti­kel aus dem Netz) han­delt es sich beim »Netz-Moni­tor Buch« ein­deu­tig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stel­lung­nah­me »eine Dienst­leis­tung über­wie­gend für Mit­glie­der« ist.

Wei­ter schreibt RA Schwen­ke:

Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­ti­ons­diens­te dür­fen aus Pres­se­er­zeug­nis­sen ein Jahr lang nur »ein­zel­ne Wör­ter oder kleins­te Text­aus­schnit­te« über­neh­men …

Die im Netz-Moni­tor Buch wie­der­ge­ge­ben Tex­te über­schrei­ten das bei Wei­tem.

Dann heisst es in der Stel­lung­nah­me: « … der Bör­sen­ver­ein ist kein gewerb­li­cher Anbei­ter in die­sem Sin­ne«. Das fin­de ich noch viel ulki­ger. Wer eine pri­va­te Web­sei­te oder ein Blog betreibt, der wird von Gerich­ten bereits als gewerb­li­cher Anbie­ter ein­ge­stuft, wenn er Wer­be­an­zei­gen schal­tet oder Affi­lia­te-Links setzt. Dabei ist es völ­lig uner­heb­lich, ob damit eine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht ein­her geht. Eben­so wenig muss die Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht sich mei­ner Mei­nung nach auf die Pres­se­schau direkt bezie­hen. Dass der Bör­sen­ver­ein der Ansicht ist, kein gewerb­li­cher Anbie­ter zu sein, und das trotz der Rechts­form als Ver­ein, dem Erhe­ben von Mit­glieds­bei­trä­gen, einem Geschäfts­füh­rer (fällt jeman­dem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatz­steu­er­num­mer im Impres­sum sei­ner Web­sei­te, das hat mich nicht wenig erhei­tert.

Im Prin­zip wäre mir das alles egal. Aller­dings sind es Bör­sen­ver­eins-Geschäfts­füh­rer Ski­pis und Vor­ste­her Hon­ne­fel­der, die zu jeder sich bie­ten­den Gele­gen­heit auf Ein­hal­tung der Urhe­ber­rechts­ge­set­ze pochen oder sogar deren Ver­schär­fung zu Unguns­ten der Bür­ger for­dern. Umso erstaun­li­cher, dass der Bör­sen­ver­ein selbst sich offen­bar eines … na sagen wir mal … »eher gelas­se­nen« Umgangs mit sol­chen Geset­zen beflei­ßigt. Wol­len wir hof­fen, dass der Bör­sen­ver­ein nicht den Umtrie­ben eines bösen Abmahn-Abzo­ckers zum Opfer fällt.

Ob der Bör­sen­ver­ein mit sei­nen Ansich­ten Recht hat, wird sich ent­schei­den, wenn es die ers­ten kon­kre­ten Urtei­le zum Leis­tungs­schutz­recht gibt. Doch die sonst so streit­ba­ren Pres­se­ver­le­ger (sogar die Haupt­in­itia­to­ren vom Sprin­ger-Ver­lag) hal­ten sich bis­her merk­wür­dig damit zurück, Prä­ze­denz­fäl­le zu schaf­fen …

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Screen­shot: aus dem Netz­mo­ni­tor Buch mit den Aus­zü­gen aus mei­nem Arti­kel (und dem kor­ri­gier­ten Namen)

Der Elektrische Reporter zu Fan-Fiction

Die übli­che Ziel­grup­pe des ZDF wird ver­mut­lich nur »Bahn­hof« ver­ste­hen, bei einem aktu­el­len Clip des Elek­tri­schen Repor­ters, denn laut Aus­sa­ge einer hohen Reprä­sen­tan­tin des Sen­ders möch­te der Inten­dant sich dar­um bemü­hen, das Durch­schnitts­al­ter der Zuschau­er von 61 auf 60 Jah­re (!) zu sen­ken (dazu fällt mir echt nix mehr ein). Davon abge­se­hen ist der Clip über das Phä­no­men Fan-Fic­tion wirk­lich tref­fend und durch­aus sehens­wert.

Ich gehe per­sön­lich davon aus, dass Fan-Fic­tion in Zukunft kein The­ma mehr blei­ben wird, das sich unbe­ach­tet in Nischen des Inter­nets abspielt. Allein die Tat­sa­che, dass Ama­zon auf den Zug auf­ge­sprun­gen ist, zeigt, dass es Poten­tia­le geben könn­te. Im Weg steht wie immer das Urhe­ber­recht, das (Man­tra on) drin­gend an die Rea­li­tä­ten des Inter­net-Zeit­al­ters ange­passt wer­den muss – und nicht umge­kehrt (Man­tra off).

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Ist der Bad Robot-Trailer STRANGER für einen multimedialen J. J. Abrams-Roman?

Ges­tern hat­te ich STRANGER, einen mys­te­riö­sen Trai­ler von Bad Robot gezeigt, und mich gefragt, ob es sich um einen Vor­gu­cker für eine Fern­seh­se­rie oder einen Kino­film han­delt. Mög­li­cher­wei­se geht es um etwas völ­lig ande­res.

Abge­se­hen davon, Hol­ly­wood schein­bar fast voll­stän­dig zu über­neh­men, scheint J. J. Abrams auch noch genug Zeit zu haben, um einen Roman zu schrei­ben. Oder sagen wir bes­ser mit­zu­schrei­ben, denn neben sei­nem Namen wird auch noch Doug Dorst als Autor ver­merkt. Einen ers­ten Hin­weis auf das Buch mit dem knap­pen Titel S. war eine »Pro­mo-Post­kar­te« des Ver­le­gers Ken­dell (von Litt­le, Brown; Mul­hol­land Books) bei der Huf­fing­ton Post:

postcard

Bei Blee­ding Cool bemerk­te man, dass der Font der Post­kar­te, die mit dem Roman in Ver­bin­dung steht, der­sel­be ist, wie man ihn am Ende des Teasers zu sehen bekommt.

soon

Damit könn­te der Trai­ler tat­säch­lich ein Buch­trai­ler sein, wenn Abrams nun auch noch in die­ses Geschäft ein­steigt, kön­nen ins­be­son­de­re die Erstel­ler der übli­cher­wei­se deut­schen Buch­trai­ler ein­pa­cken. Noch offen­sicht­li­cher wäre es gewe­sen, wenn auch noch das »oon« ver­schwun­den wäre, aber dann eben viel­leicht wie­der zu offen­sicht­lich.

Bei Ama­zon fin­det man eine Beschrei­bung des Romans, den man bereits vor­be­stel­len kann:

J.J. Abrams and acclai­med nove­list Doug Dorst crea­te a rea­ding expe­ri­ence like no other in this dazz­ling novel of love and mys­tery.

J.J. Abrams has crea­ted, writ­ten, pro­du­ced, and direc­ted ground­brea­king tele­vi­si­on shows such as the Emmy and Gol­den Glo­be Award-win­ning Lost and Ali­as and block­bus­ter films such as Star Trek, Clover­field, Super 8, Mis­si­on: Impos­si­ble and Arma­ged­don. His work is renow­ned for its sen­se of won­der and inven­ti­on, and for hel­ping res­ha­pe what’s pos­si­ble in film and tele­vi­si­on today.

In his first-ever idea for a novel, Abrams con­cei­ved of and deve­lo­ped a mul­ti-laye­red lite­ra­ry puz­zle of love and adven­ture. At its core, we have a book of mys­te­rious pro­ven­an­ce. In the mar­gins, ano­ther tale unfolds: hand-scribb­led notes, ques­ti­ons, and con­fron­ta­ti­ons bet­ween two rea­ders. Bet­ween the pages, online, and in the real world, you’ll find evi­dence of their inter­ac­tion, eph­emera that brings this tale vivid­ly to life.

Abrams tur­ned to PEN/​Hemingway Award- and Shir­ley Jack­son Award-nomi­na­ted nove­list Doug Dorst, aut­hor of the acclai­med novel Ali­ve in Necro­po­lis (Riverhead, 2008) and sto­ry coll­ec­tion The Surf Guru (Riverhead, 2010), to wri­te S. Tog­e­ther, Abrams’ visi­on and Dorst’s expert craft­sman­ship will rede­fi­ne the novel.

Im drit­ten Absatz ste­hen die inter­es­san­ten Infor­ma­tio­nen: auch in der »rea­len Welt« und online wird man offen­bar nach Hin­wei­sen suchen kön­nen, um das Geheim­nis des Romans zu lösen. Mischt Abrams nach Fern­se­hen und Kino nun auch die Art und Wei­se auf, wie Bücher gele­sen wer­den? Macht ein Event dar­aus? Ja, das klingt defi­ni­tiv nach J. J. Abrams. Doch ein Event wird es wahr­schein­lich nur in eng­lisch­spra­chi­gen Län­dern, denn ich müss­te mich doch sehr wun­dern, falls es irgend­ei­ner der ver­schla­fe­nen deut­schen Publi­kums­ver­la­ge es schaf­fen wür­de, das zeit­gleich zur US-Aus­ga­be zu ver­öf­fent­li­chen. Die bemer­ken Trends oder Hypes übli­cher­wei­se erst, wenn die­se schon wie­der selig beim Ent­schlum­mern sind.

Der Ver­öf­fent­li­chungs­ter­min des 472 Sei­ten star­ken Buches im Hard­co­ver-For­mat ist der 29. Okto­ber 2013, ich wür­de ver­mu­ten, dass wir bis zu die­sem Ter­min noch wei­te­re Hin­wei­se bekom­men wer­den. Oder alles ist ganz anders …

[cc]

Post­kar­te Copy­right Mul­hol­land, Pro­mo­fo­to aus STRAN­GER-Teaser Copy­right Bad Robot

[aartikel]0316201642[/aartikel]

Das Open Game Art Bundle

Nach all den Indie-Spiel- und eBook-Bund­les gibt es jetzt auch ein »Open Game Art Bund­le«. Dabei erhält man ein Paket aus Res­sour­cen für Com­pu­ter­spie­le. Auch hier kann man zah­len was man möch­te, man muss sich aller­dings beei­len, da ich das Ding erst spät ent­deckt habe, läuft die Akti­on nur noch ca. 12 Stun­den. Ursprüng­lich soll­ten die Game-Res­sour­cen unter einer CC-Lizenz ste­hen, da aber das Ziel von 10000 Dol­lar über­schrit­ten wur­de, steht alles unter CC0 und kann damit frei ver­wen­det wer­den. Man erhält ver­schie­de­ne Gra­fi­ken und Musik für sein Geld. Coo­le Sache!

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