Buch

DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 626

Cover Bücherbrief 626

Auch im neu­en Jahr gibt es natür­lich wei­ter­hin Erik Schrei­bers PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEF, auch wenn sich die­ser natür­lich um Bespre­chun­gen aus dem Dezem­ber des letz­ten Jah­res dreht.

Wie immer fin­den sich dar­in Rezen­sio­nen, dies­mal aus den Berei­chen deut­sche und inter­na­tio­na­le Phan­tas­tik, Jugend­li­te­ra­tur, Kri­mi & Thril­ler, Sekun­där­li­te­ra­tur, Hör­spie­le und Comics.

Lei­der aber dies­mal auch wie­der Nach­ru­fe, näm­lich auf Clau­dia Lössl, David Rain und Peter Dick­in­son.

DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 626 kann hier kos­ten­los als PDF-Datei her­un­ter gela­den wer­den.

Bücher­brief 626 Dezem­ber 2015 (PDF, ca. 3 MB)

Neu bei Fabylon: SHERLOCK HOLMES UND DIE LOGE DER WIEDERKEHR

Cover Loge der Wiederkehr

Im Faby­lon-Ver­lag ist ein neu­er Roman um Arthur Conan Doyl­es berühm­ten Meis­ter­de­tek­tiv Sher­lock Hol­mes erschie­nen, der sich nicht erst seit Guy Rit­chies Ver­fil­mun­gen oder der BBC-Neu­in­ter­pre­ta­ti­on SHERLOCK mit Bene­dict Cum­ber­batch in der Titel­rol­le größ­ter Beliebt­heit erfreut. Der Titel des von Desi­reé Hoese ver­fass­ten Buches lau­tet SHERLOCK HOLMES UND DIE LOGE DER WIEDERKEHR.

Ein anony­mer Brief bringt Sher­lock Hol­mes auf die Spur eines lan­ge zurück­lie­gen­den mys­te­riö­sen Dop­pel­mor­des. Sein Ver­fas­ser belas­tet Edward Bel­ling­ham, einen ange­se­he­nen Kauf­mann und Alter­tums­for­scher, der Hol­mes nicht unbe­kannt ist. Bel­ling­ham scheint in kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten ver­wi­ckelt zu sein, in deren Mit­tel­punkt ein omi­nö­ser Kult steht. Der dop­pel­ten Ver­su­chung, ein unauf­ge­klär­tes Rät­sel zu lösen und einen kri­mi­nel­len Draht­zie­her zu über­füh­ren, kann Hol­mes nicht wider­ste­hen.
Doku­men­te und Zeu­gen­aus­sa­gen las­sen ein unge­heu­er­li­ches Bild ent­ste­hen: Besitzt Bel­ling­ham die Macht, Tote wie­der auf­er­ste­hen zu las­sen? Wei­te­re Zeu­gen, die Hol­mes befra­gen will, ster­ben unter uner­klär­li­chen Umstän­den. Bald schon gera­ten er und Wat­son selbst ins Visier der Sek­te und müs­sen einen ris­kan­ten Gegen­an­griff wagen, der sie in die dun­kels­ten Abgrün­de Lon­dons führt.

Das als sechs­ter Band der Rei­he MEISTERDETEKTIVE erschie­ne­ne Taschen­buch hat einen Umfang von 220 Sei­ten und kann zum Preis von 14,90 Euro bezo­gen wer­den, für die eBook-Fas­sung wer­den nur 4,49 Euro fäl­lig. Das Cover gestal­te­te das Ate­lier Bon­zai, Innen­il­lus steu­er­te Cross­val­ley Smith bei.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Faby­lon

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PHANTASTISCHER BÜCHERBRIEF 625

Cover Bücherbrief 625

Bereits ges­tern tru­del­te Erik Schrei­bers PHANTASTISCHER BÜCHERBRIEF mit der Num­mer 625 ein. Er beinhal­tet Bespre­chun­gen von Büchern, die der Ver­fas­ser im Novem­ber gele­sen hat. Dar­in wie immer Rezen­sio­nen von Wer­ken der deut­schen und inter­na­tio­na­len Phan­tas­tik, dies­mal in den Medi­en Buch, Hör­spiel und Comic.

Dies­mal wer­den im Bereich deut­sche Phan­tas­tik unter ande­rem bespro­chen: Das nicht mehr bei Hey­ne son­dern bei Gol­kon­da erschei­nen­de SCIENCE FICTION JAHR 2015, P. E. Jones´ SPACE TROOPERS, Ralf Boldts ZU SPÄT oder BISSE von Ju Honisch.

Bei der inter­na­tio­na­len Phan­tas­tik fin­den wir bei­spiels­wei­se STAR WARS – IM SCHATTEN von Micha­el Rea­ves und Maya Kaat­h­ryn Bohn­hoff, Mrs Brad­shaws nütz­li­ches Hand­buch von Ter­ry Prat­chett oder Romi­na Rus­sells Zodiac.

Der Bücher­brief liegt im PDF-For­mat vor und kann wie immer hier her­un­ter gela­den wer­den.

Bücher­brief 625 Novem­ber 2015 (PDF, ca. 1,2 MB)

 

WTF? Aus Beam wird Oolipo – oder auch nicht

beamlogo

Neu­es aus Schil­da von Bas­tei Lüb­be: Beam eBooks wird zu Ooli­po. Oder auch nicht. Das Tohu­wa­bo­hu, das die da ver­an­stal­ten, passt von der Durch­füh­rung her per­fekt zur Ser­vice-Kata­stro­phe, die man mit der einst­mals gran­dio­sen eBook-Platt­form Beam eBooks Mit­te des Jah­res erle­ben durf­te.

Jetzt fir­mie­ren die das in Ooli­po um, wie bereits durch die Medi­en ging, aber Beam bleibt Beam. Ne, doch nicht, Beam wird erst­mal zu Ooli­po. Für einen Monat. Und dann wie­der zu Beam. Oder so ähn­lich, man muss das beklopp­te Vor­ge­hen nicht wirk­lich ver­ste­hen. Wirkt alles über­stürzt und unpro­fes­sio­nell.

Ich muss ehr­lich zuge­ben, dass mir Beam mehr und mehr am Ooli­po vor­bei geht.

Wie ich jetzt dar­auf kom­me? Weil ich soeben die­se Mail erhal­ten habe:

Lie­be Part­ner,

wie Sie den Medi­en ent­neh­men konn­ten und auch auf unse­ren Rech­nun­gen und Brief­köp­fen sehen kön­nen, hat sich der Name der Beam AG geän­dert, sie heißt jetzt Ooli­po AG.
Aus Mar­ken­recht­li­chen Grün­den wird das neue Strea­ming­an­ge­bot 2016 unter der Mar­ke „Ooli­po“ an den Markt gehen, gleich­zei­tig wird „Beam“ sepa­rat dazu unter sei­nem eta­blier­ten Namen als e‑Book-Por­tal wei­ter­be­trie­ben.

Die Namens­än­de­rung auf Ooli­po AG hat für den beam eBook Shop nur Gül­tig­keit bis zum 31.Dezember 2015, da wir, wie auch bereits in vie­len Ein­zel­ge­sprä­chen kom­mu­ni­ziert, den Shop aus der AG her­aus­lö­sen und in eine eigen­stän­di­ge Beam Shop GmbH über­füh­ren. Die­ser Schritt wird jedoch erst zum 1. Janu­ar 2016 umge­setzt.
Wie Sie sehen, befin­den wir uns gera­de mit­ten in einer Über­gangs­pha­se und wir freu­en uns, dass wir Sie auf die­sem Weg mit­neh­men kön­nen.

Was bedeu­tet das nun für Sie?

· Zah­lun­gen von uns erschei­nen auf Ihren Kon­to­aus­zü­gen bis zum 31.12.2015 mit der Fir­mie­rung Ooli­po AG und nicht mehr mit der Fir­mie­rung Beam AG.

· Bit­te stel­len Sie fort­an bis zum vor­ge­nann­ten Datum Ihre Rech­nun­gen an die Ooli­po AG unter der alt­be­kann­ten Adres­se.

· Ab dem 1. Janu­ar 2016 wer­den wir mit unse­rem Shop unter der neu­en Fir­mie­rung „Beam Shop GmbH“ wei­ter­ma­chen und Sie recht­zei­tig über die dann gel­ten­den Rech­nungs­de­tails infor­mie­ren.

Wir ent­schul­di­gen uns für die Unan­nehm­lich­kei­ten im Zuge unse­rer inter­nen Umstruk­tu­rie­rung.

Falls Sie Fra­gen, Wün­sche oder Anre­gun­gen haben, kom­men sie ger­ne direkt auf mich zu.

Vie­le Grü­ße

[Ansprech­part­ner]
Sales Mana­ger beam eBook-Shop
Ooli­po AG

Logo Beam eBooks Copy­right Beam GmbH

PARADOX: Buchhandel pöbelt gegen Bastei Luebbe

Cover Paradox

Wir erin­nern uns: vor kur­zer Zeit hat­te der SF-Roman PARADOX den Kind­le Sto­rytel­ler Award gewon­nen. Teil des Gewin­nes war es, dass das selbst­ver­leg­te Buch Phil­lip P. Peter­sons von Bas­tei Lueb­be in ein Print­for­mat gebrach tund ver­trie­ben wer­den wür­de. Und das geschieht jetzt auch. Oder zumin­dest soll, es denn wie der Buch­re­port berich­tet, erei­fern sich gewis­se Buch­händ­ler dar­über, dass doch tat­säch­lich auf dem Cover dar­auf hin­ge­wie­sen wird, dass der Roman den Sto­rytel­ler Award gewon­nen hat. Beim Buch­re­port kann man lesen:

Nicht nur bei Face­book ist dar­um eine hit­zi­ge Debat­te unter Buch­händ­lern ent­brannt, wo Bas­tei Lüb­bes Vor­ge­hen u.a. als »dreist« bezeich­net wird. Die enge Zusam­men­ar­beit des Ver­lags mit Ama­zon sei »unglaub­lich« und ein »Schlag gegen den unab­hän­gi­gen Buch­han­del«, meint expli­zit Ravens­buch-Händ­ler und Buy Local-Vor­sit­zen­der Micha­el Rieth­mül­ler. Er wer­de dem Titel kei­nen Platz auf der ohne­hin begrenz­ten Flä­che ein­räu­men.

Dazu zwei Anmer­kun­gen:

1. Wie­viel Tin­te haben die beim Buch­han­del eigent­lich gesof­fen? Da geht es um einen Titel, der aus­schließ­lich via Ama­zon erwor­ben wer­den konn­te, und den Bas­tei Lueb­be nun als Print­buch ver­treibt, wodurch auch die Buch­händ­ler Anteil am Umsatz haben kön­nen, ohne dass die Koh­le direkt zum ver­hass­ten Beel­ze­bub Ama­zon geht. Und dar­über bekla­gen die sich auch noch? Mein Kopf möch­te inter­mit­tie­rend auf die Tisch­plat­te knal­len ob die­ses gigan­ti­schen Rea­li­täts­ver­lus­tes. Und auch die Tat­sa­che, dass sich die eigent­li­che Kri­tik dage­gen rich­tet, dass »Gewin­ner des Kind­le Sto­rytel­ler Award« auf dem Cover steht, ver­bes­sert gar nichts. Selbst­ver­ständ­lich wirbt man mit dem Gewinn. Die For­de­rung, das zu ent­fer­nen, kann ich nur als völ­lig kin­disch und kom­plett über­zo­gen betrach­ten. Ist denen nicht klar, dass ihr in mei­nen Augen strunz­dum­mes Ver­hal­ten die Kun­den erst recht zu Ama­zon treibt?

2. Auch wenn ich Bas­tei Lueb­be die ver­patz­te Über­nah­me von Beam-eBooks mit­samt der fol­gen­den Ser­vice-Kata­stro­phe ziem­lich übel neh­me, muss man doch ein­deu­tig sehen, dass der Ver­lag einer der ganz weni­gen ist, die der Digi­ta­li­sie­rung und dem Medi­en­wan­del ange­mes­sen agie­ren, dazu gehört eben auch die Zusam­men­ar­beit mit Ama­zon bei die­sem Titel. Und statt die posi­ti­ven Aspek­te zu sehen, die durch den Ver­kauf via Bas­tei Lueb­be enste­hen, wird in Rich­tung des Ver­lags gepö­belt.

Real­sa­ti­re.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Phil­lip P. Peter­son

[aartikel]B011C6SRV4[/aartikel]

Jetzt auch als eBook: ANNO SALVATIO 423 – DER GEFALLENE PROPHET

Cover Anno Salvatio 423

Tom Dauts Sci­ence Fic­tion-Roman in einer katho­lisch domi­nier­ten Zukunft – man­che nen­nen es augen­zwin­kernd »Pope­punk« – ANNO SALVATIO 423 – DER GEFALLENE PROPHET ist jetzt auch als eBook erhält­lich. Klap­pen­text:

Das Gelob­te Land – eine fins­te­re Zukunft aus gigan­ti­schen Städ­ten und gewal­ti­gen Kathe­dra­len, beherrscht vom unsterb­li­chen Papst Inno­zenz XIV. Mit sei­ner Gefolg­schaft aus Engeln, über­sinn­lich begab­ten Inqui­si­to­ren, Exor­zis­ten und Pries­tern pre­digt er seit 423 Jah­ren die neu­en Zwölf Gebo­te und merzt jeden Wider­stand unter sei­nen Gläu­bi­gen gna­den­los aus. Der Stra­ßen­pries­ter Des­mond Sor­ofraugh ist mit weit mehr Hei­li­gem Geist, der magi­schen Kraft Got­tes, geseg­net als sei­ne Brü­der. Von Geburt an gezwun­gen, die­se ver­bo­te­nen Talen­te zu ver­ber­gen, lockt ihn eines Tages eine geheim­nis­vol­le Nach­richt in den Unter­grund sei­ner Hei­mat­stadt. Dort bie­tet sich ihm Veneno Fate, gefal­le­ner Pro­phet und meist­ge­such­ter Auf­rüh­rer des Lan­des, als Men­tor an. Ein Bünd­nis wür­de Des­mond zur Hoff­nung der Unter­drück­ten wer­den las­sen, könn­te jedoch auch Ent­de­ckung, Fol­ter und Tod bedeu­ten. Aber kann er den Unter­grund an der Sei­te des Pro­phe­ten wirk­lich vor den Intri­gen der Kir­che schüt­zen? Und was hat es mit dem geheim­nis­vol­len Iska­ri­ot auf sich?

Ich habe einer von Toms Lesun­gen dar­aus bei­woh­nen dür­fen, und das war schon sehr anspre­chend. Der vor­ge­tra­ge­ne Aus­schnitt wirk­te wie eine Mischung aus Cop-Dra­ma, JUDGE DREDD und BLADE RUNNER in einer dys­to­pi­schen Kat­ho­len-Zukunft. Wobei dem Text sol­che Ver­glei­che nicht gerecht wer­den, weil dar­in so unglaub­lich vie­le krea­ti­ve Ideen ste­cken. Aber die Erzähl­wei­se ähnelt durch­aus SF-Fil­men oder ‑Fern­seh­se­ri­en.

ANNO SALVATIO 423 ist nun auch als eBook erhält­lich, die Print­fas­sung gibt es schon län­ger, die­se ist beein­dru­cken­de 614 Sei­ten stark (aktu­ell ist die Druck­fas­sung nicht erhält­lich, das wird sich aber in Kür­ze wie­der ändern). Das eBook kos­tet gera­de mal 5,99 Euro. Beim dem Umfang geschenkt, also nicht lan­ge über­le­gen, son­dern zuschla­gen.

Cover­ab­bil­dung Papier­ver­zie­rer Ver­lag

[aartikel]B017Y13A9A[/aartikel]

Steampunk als Wortmarke – zweite Stellungnahme von Stefan Arbes

Free Steampunk

Auf mei­ne Fra­gen vom Sonn­tag hin hat mir Ste­fan Arbes eine Ant­wort geschickt, die habe ich aller­dings lei­der gera­de erst im Spam-Ord­ner gefun­den. Die Ant­wort lau­tet wie folgt:

Hal­lo,

dann wer­de ich mal ver­su­chen, die Fra­gen zu beant­wor­ten:

Pri­mär gab es 2009 einen Ver­such, eine Mar­ke in einer sehr gro­ßen Zahl von Klas­sen ein­tra­gen zu las­sen, der dann zurück­ge­zo­gen wur­de. Die Ein­tra­gung ist dann aber nach Rück­nah­me des, ich sage mal, glo­ba­le­ren Anspruchs, über einen Anwalt für eine bestimm­te Klas­se dann doch erfolgt. In wie weit man hier tat­säch­lich von einem »Wider­spruch« reden kann, ent­zieht sich mei­ner Kennt­nis.

Börsenverein, Amazon, Hörbücher und das Bundeskartellamt

Audible Logo

Es ging in den ver­gan­ge­nen Tagen nicht nur durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald, da sich natür­lich auch die Tot­holz­me­di­en dar­auf gestürzt haben: Der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels hat durch­ge­boxt, dass sich das Bun­des­kar­tell­amt mit Apple, Audi­ble und Ama­zon befasst. Man beklagt, wie immer laut­hals, dass Ama­zon 90% der nicht­phy­si­schen Hör­bü­cher ver­kauft (eben auch via Apple, die durch Audi­ble belie­fert wer­den). Und dass des­we­gen alle ster­ben wer­den, vor allem der Buch­han­del.

Da fra­ge ich mich natür­lich als Aller­ers­tes: In wel­cher Buch­hand­lung kann ich denn MP3s oder Streams von Hör­bü­chern kau­fen? (und kommt mir bit­te nicht damit, dass es auch CDs gibt, auf denen sich MP3s befin­den)

Alex­an­der Ski­pis, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Bör­sen­ver­eins, sag­te:

Hör­buch­ver­la­ge brau­chen eine adäqua­te Mög­lich­keit, ihre Hör­bü­cher auch unab­hän­gig von Audi­ble ver­trei­ben zu kön­nen. Das ist in der der­zei­ti­gen Kon­stel­la­ti­on nicht mög­lich

Wenn wir mal ehr­lich sind, ist die Tat­sa­che, dass Ama­zon 90% der Hör­buch-Down­loads in Deutsch­land ver­tickt, nur eines: eine pein­li­che Bank­rott­erklä­rung der Bran­che. Die zeigt, dass die auch bei die­sem Medi­um die Ent­wick­lung und den Medi­en­wan­del aber sowas von voll­stän­dig im tiefs­ten Schlum­mer ver­passt hat.

Pikant ist dabei vor allem eins: Der deut­sche Able­ger von Audi­ble gehör­te zu nicht gerin­gen Tei­len Holtz­brink, Lueb­be und Ran­dom House (ali­as Ber­tels­mann), und die haben Ama­zon ihre Antei­le 2009 ver­kauft, ver­mut­lich mit Dol­lar­zei­chen in den Augen, und froh dar­über, die ver­meint­lich schwä­cheln­de Fir­ma los­zu­wer­den? Nein, denn bereits 2009 war Audi­ble einer der erfolg­reichs­ten Hör­buch-Anbie­ter in Deutsch­land (wenn nicht sogar der erfolg­reichs­te). Und der könn­te noch heu­te Holtz­brink, Lueb­be und Ran­dom House gehö­ren, wenn sie ihn nicht an … Moment mal, wer war das noch gleich? Ach ja! Ama­zon ver­tickt hät­ten.

Und gegen Ama­zon kommt man in Sachen Hör­buch natür­lich nur durch eine Beschwer­de beim Bun­des­kar­tell­amt an …

Merkt ihr selbst, oder?

Audi­ble-Logo Copy­right Ama­zon

Steampunk-Wortmarkeneintrag: Stellungnahme von K. W. Jeter

K. W. Jeter

K. W. Jeter ist der Autor, der den Begriff »Steam­punk« in den 1980ern erfun­den hat. Und der hat mir auf­grund die­ser Geschich­te um die Wort­mar­ken­ein­tra­gung geschrie­ben. Ich möch­te sei­ne Anmer­kun­gen an die­ser Stel­le wie­der­ge­ben. Und bei Bedarf wer­de ich die­ses State­ment auch an das DPMA schi­cken, wenn das nicht rei­chen soll­te, wer­den wir dank sei­nes Ange­bots sicher einen Weg fin­den, wie er per­sön­lich inter­ve­nie­ren kann.

Plea­se excu­se my com­men­ting here in Eng­lish, as my Ger­man lan­guage skills are very limi­t­ed.

I am the ori­gi­na­tor of the word »steam­punk,« as can be easi­ly ascer­tai­ned with a litt­le online rese­arch. As such, I have never attempt­ed to copy­right, trade­mark or patent the term, even though the­re might have been some poten­ti­al finan­cial reward in my doing so. I would pre­fer that anyo­ne in the world be free to use the word howe­ver they wish, with no limi­ta­ti­on.

I am appal­led to learn from your web­site that attempts are being made to limit the use of the word I ori­gi­na­ted, through trade­marks or any other lega­lism. If the­re is any­thing I can do to help pre­vent such limi­ta­ti­on from occur­ring, such as by pro­vi­ding a state­ment to the Ger­man trade­mark office docu­men­ting that I ori­gi­na­ted the word »steam­punk,« I would be hap­py to do so. The advice from any con­cer­ned par­ty, in Ger­ma­ny or else­whe­re, would be great­ly app­re­cia­ted by me. Again, my pre­fe­rence is that anyo­ne would be abso­lut­e­ly free to use the word »steam­punk« howe­ver they wish, with no limi­ta­ti­on in that regard.

Best wis­hes,
K.W. Jeter

Update: Ich wur­de um Über­set­zung gebe­ten, hier ist eine schnel­le:

Bit­te ent­schul­di­gen Sie, dass ich hier auf Eng­lisch kom­men­tie­re, da mei­ne Kennt­nis­se der deut­schen Spra­che lei­der sehr begrenzt sind.

Ich bin der Urhe­ber des Wor­tes »Steam­punk,« wie man leicht mit ein wenig Online-Recher­che ermit­teln kann. Als sol­cher habe ich nie ver­sucht, Urheber‑, Mar­ken- oder Patent­rech­te auf den Begriff anzu­mel­den, obwohl es eini­ge poten­zi­el­le finan­zi­el­le Vor­tei­le gehabt hät­te. Ich wür­de es vor­zie­hen, wenn jeder auf der Welt das Wort wie er es will und ohne Ein­schrän­kung  nut­zen könn­te.

Ich bin ent­setzt, durch Ihre Web­site erfah­ren zu müs­sen, dass ver­sucht wird, die Ver­wen­dung des Wor­tes das ich erfun­den habe, durch Mar­ken oder ande­re Lega­lis­men ein­zu­schrän­ken. Falls es etwas geben soll­te was ich tun kann, um zu hel­fen, sol­che Ein­schrän­kun­gen zu ver­hin­dern, bei­spiels­wei­se durch die Bereit­stel­lung einer Erklä­rung an das deut­sche Mar­ken­amt, die doku­men­tiert, dass ich das Wort »Steam­punk« erfun­den habe, wer­de ich das sehr ger­ne tun. Ich wür­de mich über Hin­wei­se dazu von jedem Betrof­fe­nen in Deutsch­land oder anders­wo sehr freu­en. Noch­mals: Mein Wunsch ist es, dass jeder das Wort »Steam­punk« abso­lut frei ver­wen­den kann, wie er es wünscht, ohne jeg­li­che Ein­schrän­kung.

Bes­te Wün­sche,
K.W. Jeter

Bild: K.W. Jeter 2011 in San Fran­cis­co, Urhe­ber: Gem­nerd, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Steampunk-Wortmarkeneintragung: Stellungnahme von Stefan Arbes

Auf Face­book (und kurz danach auch hier auf Phan­ta­News in einem Kom­men­tar) gibt es eine Stel­lung­nah­me zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung, die lau­tet wie folgt:

Bit­te dies erst mal voll­stän­dig lesen, es soll nie­mand in der Sze­ne damit geschä­digt wer­den.

Bei der Recher­che für ein Rol­len­spiel­pro­jekt (»Ame­ryll«) Anfang die­sen Jah­res haben wir fest­ge­stellt, dass es bereits 4 (inzwi­schen sind es schon 5) Ein­tra­gun­gen in unter­schied­li­chen Klas­sen für »Steam­punk« gibt. Auf Grund des momen­ta­nen Booms aller mög­li­chen Anbie­ter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwar­ten, dass frü­her oder spä­ter irgend­je­mand dar­auf auf­merk­sam und ver­su­chen wird, mit dem nöti­gen juris­ti­schen Rück­halt und Resour­cen Kapi­tal dar­aus zu schla­gen. Es gibt prä­ven­tiv nicht all­zu­vie­le Mög­lich­kei­ten, das ohne lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. Wir woll­ten uns die­sem Risi­ko nicht aus­set­zen.
Wer schon ein­mal einem Mar­ken­rechts­streit hat­te, weiss, wovon ich rede.

Ich habe des­halb im März schon (ist auch in der Anmel­dung leicht zu sehen), den Begriff »Steam­punk« in den Klas­sen 28, 9 und 41 beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­re­gis­ter ange­mel­det, um zu klä­ren, dass »Steam­punk« kein schüt­zens­wer­ter Begriff ist.

Der­zeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmel­dung, ein­ge­tra­gen ist noch gar nichts.

Jetzt gibt es meh­re­re Mög­lich­kei­ten:

a) Ich zie­he (wie von eini­gen sehr auf­ge­brach­ten Leu­ten schon ver­langt) die Anmel­dung zurück. Das wäre an sich mei­ner­seits kein Pro­blem, nur ist dann im Grun­de auch nichts wei­ter gewon­nen. Eine Rück­nah­me einer Anmel­dung stellt lei­der über­haupt nichts klar. Denn dann wird frü­her oder spä­ter der Nächs­te kom­men, der das ver­su­chen wird, und dann mög­li­cher­wei­se mit ganz ande­ren Absich­ten. Und ich weiß sicher, dass dies kom­men wird.

b) Das DPMA lehnt die Mar­ken­ein­tra­gung mit der Begrün­dung eines nicht schüt­zens­wer­ten Begriffs ab. Das ist dann eine kla­re Aus­sa­ge der qua­li­fi­zier­ten Fach­be­hör­de, die in jeg­li­cher spä­te­ren Abmah­nung oder Pro­zess gegen irgend­je­man­den, der ver­sucht, aus einer Mar­ke „Steam­punk“ Gewinn zu schla­gen, Gewicht hat. Und zwar wesent­lich mehr Gewicht als alle sons­ti­gen Argu­men­ta­tio­nen.

c) Das DPMA trägt die Mar­ke ein und die Wider­spruchs­frist beginnt. Dann kann der Ein­tra­gung wider­spro­chen und dem Wider­spruch statt­ge­ge­ben wer­den. Auch hier ist das Ergeb­nis wie bei a), näm­lich eini­ger­ma­ßene Klar­heit.

d) Es kommt zur Ein­tra­gung der Mar­ke. Dann wer­de ich die Mar­ke an eine unab­hän­gi­ge Insti­tu­ti­on über­tra­gen (das ist dann wahr­schein­lich sinn­vol­ler­wei­se ein Ver­ein oder Ähn­li­ches), die die Mar­ke ver­wal­tet und an jeden Inter­es­sier­ten sym­bo­lisch wei­ter lizen­siert. Damit sind alle, die in den Klas­sen irgend etwas in dem Bereich machen, eini­ger­ma­ßen geschützt.

Im Moment ist (wie schon seit inzwi­schen 8 Mona­ten) da noch gar nichts ein­ge­tra­gen, aber das DPMA hat bereits schon vor Mona­ten Beden­ken gegen die Ein­tra­gung geäu­ßert und befaßt sich wie gewünscht damit.

Ich ste­he selbst­ver­ständ­lich zu Rück­fra­gen dazu zur Ver­fü­gung, unter mei­ner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bit­te ich von auf­ge­brach­ten Anru­fen abzu­se­hen, Ihr lauft eigent­lich nur offe­ne Türen ein und das bringt nichts.

Ste­fan Arbes

Kom­men­tar dazu: Mir erscheint das nicht ganz schlüs­sig, ich gehe davon aus, dass eine Klä­rung, ob ein Begriff als Wort­mar­ke schutz­fä­hig ist, mit dem DPMA mög­lich ist, ohne dass man die Wort­mar­ke gleich bean­tra­gen muss (so eine Bean­tra­gung kos­tet ja auch mal eben 300 Euro). Ich wer­de dazu aber erst wei­ter recher­chie­ren müs­sen. Auch die Ansa­ge »wenn das doch ein­ge­tra­gen wird gebe ich die Rech­te an irgend­ei­ne Orga­ni­sa­ti­on« kann ich nicht nach­voll­zie­hen. An wel­che? Und was macht die dann kon­kret damit? Und an einen Ver­ein? Um Him­mels Wil­len! Und es stellt sich die Fra­ge, ob in dem Fall nicht tat­säch­lich jeder, der den Begriff nutzt, eine kos­ten­lo­se Lizen­sie­rung durch den »Ver­ein« nach­wei­sen müss­te.

Und abschlie­ßend: Herr Arbes hät­te sei­ne Inten­tio­nen nach der Bean­tra­gung (die ja nach sei­nen Wor­ten bereits im März gesche­hen ist) trans­pa­rent gegen­über der Sze­ne kom­mu­ni­zie­ren müs­sen. Ich fra­ge mich, war­um das unter­blie­ben ist.

Wie auch immer, unse­re For­de­rung gegen­über dem DPMA, den Begriff nicht ein­tra­gen zu las­sen, geht dann ja exakt in die gewünsch­te Rich­tung.

Nach­trag: Was in mei­nen Augen eben­falls höchst merk­wür­dig ist, ist die Band­brei­te der Niz­za-Klas­sen. Das hät­te es nicht benö­tigt, wenn man tat­säch­lich nur fest­stel­len will, ob Steam­punk grund­sätz­lich ein­trag­taug­lich ist, oder?

Update: Steam­punk HAT übri­gens bereits zwei erfolg­rei­che Ein­tra­gun­gen beim DPMA, eine aus 2009 und eine vom März 2015.

Ers­te­re für Dienst­leis­tun­gen: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​0​9​0​0​5​2​8​3​2​/DE

Letz­te­re für Dro­ge­rie­ar­ti­kel und Par­fum: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​r​e​g​i​s​t​e​r​/​3​0​2​0​1​4​0​7​5​2​8​3​2​/DE

Dem­nach muss man mei­ner Ansicht nach gar nicht mehr prü­fen, ob die Mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann. Sie konn­te und kann es. Aller­dings sind auch die abge­lehn­ten aus 2008, die sehr umfas­sen­de Klas­sen ein­ge­räumt haben woll­ten, inter­es­sant. An denen kann man näm­lich sehen, dass das DPMA eben NICHT alles ein­trägt. Auch nicht die Klas­sen 28, 9 und 41. Das wur­de also bereits geklärt. Was die Stel­lung­nah­me noch frag­wür­di­ger macht.

Recher­che­sei­te des DPMA: https://​regis​ter​.dpma​.de/​D​P​M​A​r​e​g​i​s​t​e​r​/​m​a​r​k​e​/​e​i​n​s​t​e​i​g​e​r​?​l​a​n​g​=de (bei »Wie­der­ga­be der Mar­ke« »Steam­punk« ein­ge­ben)

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