Wie immer hat Erik Schreiber im April 2016 viele, viele Bücher gelesen und lässt uns alle in seinem PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEF daran teil haben.
Neben den Buchbesprechungen um die Themen Deutsche Phantastik (diesmal der erotischen Spielart), Internationale Phantastik, Jugendliteratur, Spiele, Spielebücher, Kurzgeschichten und Heftromane findet sich auch ein Bericht zum diesjährigen Marbug-Con und leider auch ein Nachruf auf den Zeichner, Autor, Lektor, Übersetzer und Herausgeber Malte S. Sembten.
DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 630 liegt wie immer als PDF-Datei vor und kann hier kostenlos herunter geladen werden.
Beim Börsenverein und dessen Mitgliedern herrschte zuerst einmal große Freude, wie man den verschiedenen Publikationen online leicht entnehmen konnte. Hatte man es durch intensive Lobbyarbeit doch durchgesetzt, dass eBooks explizit ins Buchpreisbindungsgesetz aufgenommen wurden. Und das, obwohl man seit Jahren behauptete, dass dieses ohnehin auch für elektronische Bücher gelte. Und man hatte auch eindeutig mit Abmahnungen gedroht, sollte ein Häretiker das anders sehen und von der wahren Lehre abweichen. Doch so sicher scheint man sich dann selbst doch nicht gewesen sein, wenn man es dennoch für notwendig hielt, diese Gesetzesänderung herbeizuführen, die in der letzten Woche verabschiedet wurde und am 1. September 2016 in Kraft tritt.
Aber wie es scheint, hat sich irgendjemand beim Diktieren der Änderungen aufs Gröbste vertan. Oder vielleicht hat ein Selfpublisher an den Formulierungen mitgearbeitet. Denn, oh Wunder, eBooks von Selfpublishern sind ausdrücklich vom neuen Gesetz ausgenommen. Das kann nicht im Sinne des Börsenvereins und seiner Mitglieder gewesen sein, denn diese Ausnahme verschafft Selfpublishern deutliche Wettbewerbsvorteile.
Man ist als Selbstverleger nicht mehr gezwungen, darauf zu achten, dass seine Bücher auf allen Plattformen gleich viel kosten. Ab dem Datum des Inkrafttretens sind auch »zahl´ was Du willst«-Angebote oder ‑Bundles möglich, ebenso wie »zahl´ mit einem Tweet« oder ähnliche Modelle. Und das sowohl für eBooks wie für Printbücher. Das ist aus Sicht der Selfpublisher natürlich überaus erfreulich – und ich kann mir vorstellen, dass das bei den Mitgliedern des Börsenvereins eher für Heulen und Zähneklappern sorgen dürfte. Man muss sich fragen, wie es sein konnte, dass das so durchrutschte? Hat man da bei der Lobby tief und fest gepennt, dass das während der Entwicklung der Gesetzesänderung nicht auffiel? Hatte man gehofft, die Politik werde das schon richtig machen? Dabei weiß man doch, wie handwerklich schlecht etliche Gesetze der letzten Jahre sind.
Wie handwerklich schlecht die Gesetzesänderungen auch in anderer Hinsicht sind, zeigt der neue Absatz über den »Letztabnehmer in Deutschland«, der dazu führen soll, dass ausländische Verkäufer das BuchPrG nicht umgehen können (wie das bisher beispielsweise gewisse britische Anbieter taten). Nach Kommentaren von Juristen, die ich las, ist durch die Formulierung hier nicht der Wohnsitz ausschlaggebend, sondern wo sich dieser Letztabnehmer zum Zeitpunkt des Kaufs befindet. Sprich: Bin ich im Urlaub, beispielsweise in den Niederlanden, kann ich preisgebundene Bücher möglicherweise günstiger bekommen. Man muss sich fragen, wie das durchgesetzt werden soll? Mittels Geolocation? Das wäre prima, ich bin Nutzer eines VPN-Dienstes, mit dem ich scheinbar aus einer Menge von Ländern im Internet unterwegs sein kann … Und bevor jetzt wieder irgendein Schlaumeier lamentiert: Nein, die Nutzung von VPNs ist nicht nur völlig legal, sondern auch für manche Anwendungen technisch unabdingbar notwendig.
Damit könnte ich preisgebundene Bücher günstiger erwerben, weil ich den Anschein erwecke, kein Käufer aus Deutschland zu sein.
Und selbst wenn die Interpretation falsch wäre, und doch der Wohnort des Kunden gilt: Wer will mich denn daran hindern, eine Auslandsadresse als Hauptanschrift beim Onlineshop zu hinterlegen, und dann an eine abweichende Zweitadresse in Deutschland liefern zu lassen? Wieder einmal – und wie so oft – hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten des #neulands völlig übersehen. Alte Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten …
Abschließend ist die Zementierung des fossilen Buchpreisbindungsgesetzes in meinen Augen der falsche Weg, weil hier eine kartellartige Struktur gesetzlich unterstützt wird. Die Argumentation, dass die Buchpreisbindung auch Nischenprodukte ermögliche, ist ohnehin eine Lächerliche, wenn man sich ansieht, was die Publikumsverlage so an billigem und mies lektoriertem Massenmüll auf den Markt pumpen. Auch der Hinweis auf kulturelle Vielfalt zieht meiner Ansicht nach nicht im Geringsten. Wenn dem so wäre, müsste es auch Preisbindungsgesetze für Musik, Filme oder Computerspiele geben. Die gibt es aber nicht und man kann nicht sagen, dass es bei diesen Medien keine Vielfalt gäbe – sogar ganz im Gegenteil.
So werden wir aber weiter mit diesem unzeitgemäßen Gesetz leben müssen. Dass die Selfpublisher davon ausgenommen wurden, erfreut mich dann aber doch – das kann man fast progressiv nennen, auch wenn es mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein Versehen war.
Korrektur: Nur eBooks von Selfpublishern fallen offenbar nicht unter die Buchpreisbindung, für Printbücher gilt sie. Mein Fehler. Und natürlich völlig daneben, warum diese Unterscheidung? Der entsprechende Passus steht nicht im Gesetz selbst, sondern in der Begründung zum Gesetz, die Gerichte ebenfalls zur Interpretation heranziehen.
Im Eigenverlag ist bereits vor einiger Zeit der Steampunk-Roman DER STERN DES SETH von Amalia Zeichnerin erschienen. Zum Inhalt:
DER STERN DES SETH ist ein abenteuerlicher, spannender und in sich abgeschlossener Steampunk Abenteuer Roman mit fünf sehr unterschiedlichen, eigensinnigen Protagonisten, die keine strahlenden Helden sind, sondern auch ganz menschliche Schwächen haben. Wer Vergnügen findet am Steampunk- oder Pulp-Genre und vielleicht Filme wie die INDIANA JONES-Reihe oder auch die Trilogie DIE MUMIE mag, den wird dieses Expeditionsabenteuer gewiss unterhalten.
Der Roman hat in gedruckter Form einen Umfang von 296 Seiten und kostet als Taschenbuch 12 Euro. Für die eBook-Fassung werden 5,49 Euro fällig.
Im Folgenden eine Liste der Finalisten für die Hugo Awards 2016, also die Shortlist, aus der die endgültigen Gewinner sublimiert werden. Jetzt wird sich vielleicht der ein oder andere fragen: »Und warum zeigt uns der Holzhauer die, und nicht nur die Gewinner?« Die Antwort darauf ist ziemlich einfach: Die Liste zeigt eine Auswahl an aktueller Science Fiction bzw. Phantastik, die man mal lesen könnte. Für mich ist die Shortlist im Prinzip eigentlich immer eine Art Einkaufsliste (in diesem Jahr gibt es eine Ausnahme: das unerträgliche THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört Butcher eigentlich zu meinen Lieblingsautoren). Oder in Sachen Film und Fernsehen eine Vorschlagsliste, was ich mir noch ansehen könnte (falls ich es nicht ohnehin gesehen habe).
Dank eBooks liegen alle Romane ja nur einen Mausklick entfernt.
Der Autor Martin Vogel kämpft sich seit einigen Jahren durch die Instanzen. Grund: Die Verwertungsgesellschaft VG Wort schüttet die Hälfte seiner Einnahmen an die Verlage aus. Vogel ist wie etliche andere auch der Ansicht, dass dieses Geld einzig und allein den Urheber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn diese Ansicht immer wieder von Gerichten bestätigt wurde, wollen Börsenverein, Verlage und VG Wort das bis zum bitteren Ende durchkämpfen. Eigentlich auch kein Wunder, denn denen würde ein Haufen Geld entgehen, dass sie immer gern eingenommen haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestätigte.
Laut Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist die VG Wort nicht berechtigt, pauschale einen betrag in Höhe der Hälfte ihrer Einnahmen an die Verlage auszuschütten. Dieses Geld gehört den Urhebern und nur den Urhebern (Az.: I ZR 198/13).
Branche und Börsenverein hatten in den vergangenen Jahren den Untergang des Abendlandes beschworen, wenn sie das Geld nicht mehr erhalten würde. Auch die VG Wort hatte sich nicht auf die Seite der Urheber gestellt, sondern sogar damit gedroht, die Zahlungen bis zu einer Klärung einzustellen.
Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins drohte ganz unverhohlen damit:
Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft
Sprich: Wenn wir die Kohle von der VG Wort nicht mehr bekommen, zahlen wir den Autoren weniger (noch weniger!) und machen die Bücher teurer. So!
Oder kurz: Mimimi!
Denn mit diesem erneuten Urteil zum Thema haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revisionsinstanz eindeutiges Recht gesprochen: Die bisherige langjährige Praktik ist rechtswidrig, die Ausschüttungen stehen einzig und allein den Autoren zu. Die Ansichten von Martin Vogel waren von Anfang an korrekt, das ist nun erneut hochrichterlich bestätigt worden. Da können Börsenverein und Branche noch so laut maulen. Aber wie erwartet wird nun natürlich medienwirksam ein Verlagssterben prophezeiht (kann ich leider nicht verlinken, Artikel hinter Paywall).
Möglicherweise entstehen daraus noch andere Konsequenzen: Autoren könnten auf die Idee kommen, von den Verlagen widerrechtlich eingenommene Ausschüttungen zurückzufordern.
Interessante Ausführungen zu dem Thema auch immer wieder bei Tom Hillenbrand.
Derzeit schweigt sich die Medienlandschaft noch weitestgehend dazu aus. Das Börsenblatt brachte einen eher knapp zu nennenden Artikel, ohne das sonst übliche Kettengerassel (aus der Richtung hatte es zuletzt sogar noch geheißen, der Staatssektär, der damals das Gesetz verfasste »hätte sich nur verschrieben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vorstellen, was die Richter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil kenne, ergänze ich Links.
Jeder Außenstehende und vor allem jeder Politiker sollte nachvollziehen können, dass hier im Urheberrecht etwas vollständig aus dem Ruder gelaufen ist
sagt Alexander Skipis. Man möchte jetzt eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Ja, schon doof, dass sich auch Verlage ans Urheberrecht halten müssen, was?
Update (10:50 Uhr): auch beim Buchreport darf Skipis sich produzieren:
Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wahre Wille des Gesetzgebers.
Interessant, dass man beim Börsenverein besser als der Gesetzgeber wissen möchte, wie Gesetze auszusehen haben und dem Gesetzgeber damit praktisch die Kompetenz abspricht. Sind Gesetze nur dann gut, wenn sie einer Lobby nutzen und schlecht, wenn nicht? Weiter schreibt man im Buchreport:
Im Verlagsbereich befürchtet Skipis nun Insolvenzen: Den Verlagen drohten Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition. Damit werde eine große Zahl von Verlagen mittelfristig wegen der notwendigen Rückstellungen und der ausbleibenden Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wirtschaftlich nicht länger überlebensfähig sein.
Was soll ich sagen? Wenn die Existenz von Verlagen ausschließlich an unrechtmäßigen Einnahmen hängt, ist offenbar zum einen das Geschäftsmodell falsch. Und zum anderen klingt es für mich beinahe mafiös, wenn man an den rechtswidrigen Praktiken unbedingt festhalten möchte und dafür jetzt offen auf Manipulation von Politikern setzt.
Update (11:20 Uhr): Langsam werden sie alle wach. Wärend FAZ, Deutschlandfunk, Focus und Co. nur eine kurze Agenturmeldung kopieren, findet man beim »Neuen Musikmagazin« eine ausführlichere Urteilsbegründung.
ZEIT FÜR DIE SCHICHT UND ANDERE SF-KURZGESCHICHTEN ist eine Storysammlung mit Science Fiction-Stories von Norbert Fiks, diese ist soeben im Selbstverlag erschienen. Zum Inhalt:
Was passiert, wenn Raumfahrer im Asteroidengürtel auf ein außerirdisches Artefakt stoßen? Oder ein Zeitreisender versucht, den Mord an John F. Kennedy aufzuklären? Mit diesen und anderen Fragen hat sich Norbert Fiks in den 23 Science-Fiction Kurzgeschichten von ZEIT FÜR DIE SCHICHT beschäftigt. Auch Roboter und Parallelwelten kommen vor – und für SF-Geschichten eher ungewöhnliche Darbietungsformen wie ein Hörspiel.
Kurz ist in einigen Fällen durchaus wörtlich zu nehmen ist. Die kürzeste Geschichte ist nur 16 Wörter »lang«. Damit wandelt der Autor auf den Spuren von Ernest Hemingway, dem Erfinder der Sechs-Wort-Geschichte.
Norbert Fiks ist ein Kind des Raumfahrzeitalters. Er war fünf Monate alt, als »Sputnik I« seinen ersten Piepser aus dem Weltall zur Erde funkte. Die Faszination für die Raumfahrt brachte ihn zur Science-Fiction. Seine erste SF-Geschichte hat er für eine Schülerzeitung geschrieben, woran sich zum Glück niemand mehr erinnert, und danach lange, lange keine mehr. Der Verfasser lebt in Ostfriesland und arbeitet als Redakteur bei einer Tageszeitung.
ZEIT FÜR DIE SCHICHT ist als 172-seitiges Taschenbuch (ISBN 978–3‑7392–1870‑0) und eBook (ASIN: B01E3SCFP2) erhältlich, der Preis für ersteres liegt bei 6,49 Euro. Das eBook ist bis zum 8. Mail zum Einführungspreis von 2,49 zu haben, danach kostet es einen Euro mehr. Die Sammlung ist im Buchhandel und bei den einschlägigen Onlineshops zu beziehen.
Nach dem Tweet gestern hatte sich der Verlag Heyne in Sachen des miserabel formatierten und fehlerstrotzenden eBooks (siehe meine beidenArtikel) erst einmal wieder in Schweigen gehüllt. Dann fiel mir auf, dass ich aus dem Tweet nicht entnehmen konnte, ob ich nochmal eine Antwort erhalten werde. Deswegen fragte ich soeben nochmal nach. Und siehe da, man verfiel in hektisch zu nennende Aktivität, es kam quasi sofort eine Antwort, allerdings auf einem Weg, wie er nur #neuland-Bewohnern einfallen kann. Man packte die Antwort auf eine Webseite des Verlags. Warum man mir nicht an die Redaktionsadresse antworten kann, oder einfach einen Kommentar unter den Artikel schreibt, bleibt ebenso offen, wie die Frage, warum ich einfach mal geduzt werde. Professionell ist anders. Hier der Antworttext:
Glühender Stahl von Richard Morgan (eBook)
Lieber Stefan,
entschuldige bitte die späte Antwort. Deine Anfrage von Mitte März scheint versehentlich auf dem falschen Schreibtisch gelandet zu sein. Normalerweise bemühen wir uns, Leser-Anfragen umgehend zu beantworten. Jedenfalls danke für deinen Hinweis, den wir sehr ernst nehmen! Wie du in deinem Artikel ja schon richtig annimmst, handelt es sich um typische Scanfehler – tatsächlich müssen auch wir im Verlag manchmal den Weg über den Scan wählen, weil eben nicht alle Daten »ohnehin elektronisch vorliegen«. Unsere eBooks sichten und überarbeiten wir laufend – bei der großen und ständig wachsenden Titelanzahl braucht das etwas Zeit. Umso dankbarer sind wir für Hinweise aus unserer Leserschaft, dann können wir nämlich gezielt die Problemfälle angehen.
Wie es jetzt konkret weitergeht: Das eBook »Glühender Stahl« (Richard Morgan) ging noch gestern in die Herstellung und wird neu produziert.
PS: Wir schicken dir gerne das überarbeitete Buch zu. Schicke uns hierfür einfach deine E‑Mailadresse an online@heyne.verlag.
Wir entschuldigen uns noch einmal für die enstandenen Unannehmlichkeiten und wünschen künftig ein ungetrübtes Lesevergnügen mit unseren Büchern!
Dein Heyne Verlag
Da bleiben natürlich einige Fragen offen. Selbst wenn eine Anfrage auf einem »falschen Schreibtisch« landet, kann man die selbstverständlich weiterleiten und trotzdem beantworten. Übrigens ging die Mail an die Chefin der PR-Abteilung, warum ist das ein »falscher Schreibtisch«? Es handelte sich also tatsächlich um einen Scan. Was Heyne in seiner Replik allerdings auslässt – und das vermutlich mit voller Absicht – ist die Antwort auf die Frage, wie so etwas durchrutschen kann. Es handelt sich ja nicht um vereinzelte Probleme, sondern das eBook strotzt von vorne bis hinten auf jeder Seite von Fehlern. Hat da wirklich keiner auch nur den geringsten Blick drauf geworfen? Gibt es wirklich keinerlei Qualitätsmanagement? Und: Wenn Heyne seine Bücher »laufend sichtet und überarbeitet«, wie kann es dann sein, dass dieses eBook jahrelang in dieser mangelhaften Form verkauft wird? Es kann mir niemand erzählen, dass das tatsächlich noch kein Leser gemeldet hat.
Offen bleibt auch, was mit all den zahllosen Käufern ist, die jetzt auf einem fehlerstrotzenden eBook sitzen. Bekommen die automatisch ein neues? Werden sie informiert? An wen müssen sie sich wenden? All das wären Punkte gewesen, die man hätte beantworten müssen. Statt dessen soll ich auf meine Anfrage mit dem Obenstehenden abgespeist werden, das man in großen Teilen auf Anhieb als nichts anderes als PR-Blabla erkennen kann. Da hilft auch keine Entschuldigung.
Übersehen hat man bei Heyne offenbar auch, dass nicht ich der geschädigte Kunde war (was aus dem Artikel eindeutig zu entnehmen ist).
Somit bleiben fast alle meiner gestellten Fragen unbeantwortet: Wie kann das bei einem derart mangelhaften eBook passieren? Wie will man angesichts solcher unprofessioneller Vorgehensweise den hohen Preis rechtfertigen? Was ist mit anderen eBooks, es wird sich garantiert nicht um einen Einzelfall handeln? Was sollen geschädigte Kunden tun?
Nicht überraschend, aber erschreckend, finde ich übrigens die Tatsache, dass man bei Heyne Bücher einscannen muss, weil die Daten nicht elektronisch vorliegen. In welchem Jahrhundert leben wir denn? Und man kann nur aus der Antwort entnehmen, dass das immer noch so ist, sonst hätte man sicher darauf hingewiesen, dass sich die Prozesse seit dem Erscheinen von GLÜHENDER STAHL verändert haben. Da das unterblieb …
[Update] Noch eine Anmerkung: Jetzt wissen wir auch, warum die eBooks deutscher Publikumsverlage so heillos überteuert sind – sie werden in Handarbeit hergestellt. :)
[Update 11:45] Auf Nachfrage via Twitter antwortete der Heyne Verlag:
Ja, Kindle-Leser erhalten den aktualisierten Titel automatisch via Cloud … Ansonsten einfach eine Mail an online@heyne.de
Dass außer Amazon nur die wenigsten eBook-Shops tatsächlich in der Lage sind, die Kunden-eBooks per Push zu aktualisieren (falls das überhaupt geht), ist da vermutlich nur nebensächlich …
Am kommenden Freitag findet in Second Life (ja, das gibts noch)´eine Lesung statt. Anja Bagus liest aus ihrer Story RUHELOS, die im Rahmen der Sammlung AETHER, SCHWERTER UND PLANETEN erschienen ist. Zum Inhalt:
Deutschland 1914: Seit die Toten sich aus ihren Gräbern erhoben haben und zum Dom gezogen sind, ist Köln eine zerrissene Stadt. Nacht für Nacht kreischen und toben die Wiedergänger vor dem Sakralbau – niemand weiß, warum. Tagsüber liegen sie herum und werden von den belebten Wasserspeiern bewacht.
Helena Teufel ist stark. Ihre außergewöhnliche körperliche Kraft und Entschlossenheit machen sie zu einer guten Soldatin bei der exekutiven Einheit des kaiserlichen Heeres. Aber ihre rücksichtslose Zielstrebigkeit bei der Verfolgung Krimineller macht sie auch zu einer Gefahr. Nach einem spektakulären Einsatz, der aber beinahe einige Leben gekostet hätte, wird sie degradiert. Als schlichte Beamtin beim »Amt für Aetherangelegenheiten« kommt sie einem besonders perfiden Gauner auf die Schliche. Zusammen mit einem sehr ungewöhnlichen Pferd und dem Beamten Adam Schreiber nimmt sie die Spur auf. Wird das Teufelsweib ihren neuen Schützling retten und den ‘Knochenbrecher’ dingfest machen können?
Die Lesung wird szenisch durchgeführt werden, das heißt, es werden verschiedene Passagen und Charaktere von unterschiedlichen Vortragenden gelesen.
AETHER, SCHWERTER UND PLANETEN wurde geschaffen, um die Welten der drei teilnehmenden Autoren Horus Odenthal, Thomas Rabenstein und eben Anja Bagus vorzustellen. Man erhält im Prinzip drei Bücher in einem. Das Buch soll in Kürze erhältlich sein.
Gelesen wird am Freitag, den 8. April 2016 ab 20:00 Uhr.
Die SLURL zum Veranstaltungsort in Second Life lautet:
Wer Probleme mit Second Life hat, oder nicht weiß, wie man das alles so macht, fragt vielleicht am Besten auf der Facebook-Veranstaltungsseite.
Bereits am 18. März berichtete ich über ein eBook aus dem Heyne-Verlag, das man mit »schlecht formatiert« nur sehr freundlich umschreiben kann. Und das hatte mich natürlich mit fragendem Gesicht zurück gelassen, begründen insbesondere die großen Verlage ihre Mondpreise und geringen Autorentantiemen doch unter anderem damit, dass sie diejenigen sind, die Bücher veredeln und qualitativ hochwertig auf den Markt bringen, und das eben eine Menge Geld kostet.
Ich hatte deswegen bei Heyne nachgefragt und ich erhielt auch eine Lesebestätigung für die Email. Gesehen wurde sie offensichtlich. Aber eine wie auch immer geartete Reaktion blieb aus. Es kam weder eine Erklärung, noch eine Entschuldigung, erst recht nicht die Antwort, dass man das Machwerk überarbeiten und korrigieren will, was man als Mindestes annehmen wollen würde, denn immerhin hat das eBook einen stolzen Preis von 10,99 Euro.
Stattdessen: Schweigen.
Deutlicher kann ein Verlag nicht zeigen, dass ihm die Leser (man nennt sie auch »zahlende Kunden«) ebenso scheißegal sind, wie die Autoren, deren Bücher sie verhunzen.
Wer so etwas als Leser entdeckt und bei Amazon kauft, sollte von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wer in Shops kauft, deren Nutzungsbedingungen einen Umtausch ausschließen, ist meistens gekniffen, obwohl bei derart eklatanten Fehlern meiner Ansicht nach auf jeden Fall ein Mangel vorliegt, der eine erfolgreiche Reklamation rechtfertigt.
[Update] Auf Twitter antwortete man dann doch mal:
@PhantaNews Wie unschön! Wir geben die Kritik sofort an die jeweiligen Kollegen weiter & entschuldigen uns vielmals!
Bin schon sehr gespannt, ob das zu irgendwelchen weiteren Reaktionen führt.
Den Screenshot aus dem eBook GLÜHENDER STAHL von Richard Morgan machte Christine Ulrich
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