Wahlen in MeckPomm – Herzlichen Glückwunsch, etablierte Parteien. Nicht.

Herkules

Dis­clai­mer: Der fol­gen­de Kom­men­tar hat nichts mit Phan­tas­tik zu tun.

Die eta­blier­ten Par­tei­en, die die Bür­ger seit Jah­ren an die Wirt­schaft und die Märk­te ver­kau­fen, haben es geschafft, das Ver­trau­en so sehr zu ver­lie­ren, dass eine Par­tei gewählt wird, die die Wäh­ler noch viel mehr an Wirt­schaft und Märk­te ver­kau­fen will, und zusätz­lich noch zutiefst ras­sis­tisch, into­le­rant und unmensch­lich ist.

»Herz­li­chen Glück­wunsch«, an alle Par­tei­en, vor­an an die SPD, die mit Sozi­al­de­mo­kra­tie nichts mehr zu tun hat, ihre Grund­wer­te seit Jahr­zehn­ten ver­rät und die »klei­nen Leu­te«, einst ihre Kern­kli­en­tel, nicht mehr ver­tritt, son­dern sie statt­des­sen tritt.

Wenn die Lob­by­is­ten­lut­scher nicht end­lich auf­wa­chen, und sich dar­auf besin­nen, dass sie eigent­lich das Volk ver­tre­ten sol­len, wird es noch viel schlim­mer wer­den.

Bild: Her­ku­les stürzt Zwie­tracht, Neid und Haß, Public Domain

Strange, stranger, Verlage

Anja Bagus

Ein Gast­bei­trag von Anja Bagus

Lie­be Schrei­ber­lein­chen, passt fein auf, ich erzähl euch jetzt was.

Wenn man was fer­tig geschrie­ben hat, dann darf man stolz sein. Man darf etwas dafür bekom­men und man darf Ansprü­che stel­len. Man hat näm­lich etwas geleis­tet.
Ich weiß, es ist die Mär noch nicht zu allen vor­ge­drun­gen, aber so, wie Frau­en bei den Män­nern in der Kir­che sit­zen dür­fen, wir alle der hei­li­gen Mes­se in deutsch zuhö­ren, und wir das Klo­pa­pier seit ein paar Tagen per Knopf­druck bei Ama­zon nach­be­stel­len kön­nen, so gibt es heut­zu­ta­ge meh­re­re Mög­lich­kei­ten, mit dem Geschrie­be­nen umzu­ge­hen.
Was man nicht tun muss, jeden­falls nicht zwin­gend, sind fol­gen­de Din­ge:

Das neue Buchpreisbindungsgesetz, eBooks und die Selfpublisher

eBook-Paragraph

Man­che Geset­ze benö­ti­gen Jah­re bis zu ihrem Inkraft­tre­ten, wenn aller­dings eine Lob­by drän­gelt, macht die Poli­tik auch schon mal deut­lich schnel­ler: Seit heu­te gilt das neue Buch­preis­bin­dungs­ge­setz, her­beilob­by­isiert vom Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels und Co, das jetzt auch eBooks ein­deu­tig benennt (wit­zig dar­an ist aller­dings nach wie vor, dass es bis heu­te kei­ne ein­deu­ti­ge, rechts­gül­ti­ge Defi­ni­ti­on gibt, was ein eBook eigent­lich ist).

Mathi­as Mat­ting wid­met sich dem The­ma auf sei­ner Sei­te Self­pu­blisher­bi­bel, und bekräf­tigt auch auf Nach­fra­ge in der Face­book-Grup­pe »Self Publi­shing«, dass sich für Selbst­ver­le­ger nichts ändert. Er beharrt dar­auf, dass das Gesetz auch für Self­pu­blisher gilt.

Doch da irrt er mei­ner Ansicht nach. Ich schrieb bereits im Mai die­ses Jah­res über das The­ma, denn in den Begrün­dun­gen zum Gesetz, die von Gerich­ten zur Urteils­fin­dung her­an­ge­zo­gen wer­den, steht, dass die Preis­bin­dung für eBooks von Self­pu­blishern eben NICHT gilt. Der Pas­sus (sie­he Begrün­dung im PDF des BMWI)

»Der Preis­bin­dung unter­lie­gen­de elek­tro­ni­sche Bücher wer­den zum dau­er­haf­ten Zugriff ange­bo­ten und sind unter Wür­di­gung aller Umstän­de als über­wie­gend ver­lags- oder buch­han­dels­ty­pisch anzu­se­hen.«

Und das schließt Self­pu­blisher aus, denn die sind eben NICHT ver­lags­ty­pisch, ins­be­son­de­re dann nicht, wenn man aus­schließ­lich über Ama­zon anbie­tet, dann ist das eBook mög­li­cher­wei­se noch nicht ein­mal buch­han­dels­ty­pisch, denn man bekommt es im her­kömm­li­chen Buch­han­del (bzw. bei deren Online­platt­for­men) nicht. Ich ste­he übri­gens mit die­ser Mei­nung nicht allei­ne.

Im Geset­zes­ent­wurf stand sogar noch:

Elek­tro­ni­sche Bücher, die nicht als ver­lags- oder buch­han­dels­ty­pisch anzu­se­hen sind, wie bei­spiels­wei­se von den Autoren selbst unter Nut­zung spe­zia­li­sier­ter Platt­for­men ver­öf­fent­lich­te elek­tro­ni­sche Bücher, fal­len nicht unter die Preis­bin­dung.

Da hat man offen­bar noch eini­ges an Lob­by­tum in Bewe­gung gesetzt, um den Pas­sus aus den Begrün­dun­gen her­aus zu bekom­men.

Ob man sich mit dem Bör­sen­ver­ein und des­sen Treu­hän­der­kanz­lei, die über die Ein­hal­tung der Buch­preis­bin­dung wacht und dafür auch gern mal abmahnt, anle­gen möch­te, muss man natür­lich als Self­pu­blisher abwä­gen. Es könn­te aller­dings sein, dass Bör­sen­ver­ein und Co. wie bis­her lie­ber die Schaf­fung eines Prä­ze­denz­falls unbe­dingt ver­mei­den möch­ten. Ein recht­li­ches Rest­ri­si­ko bleibt, denn was die juris­ti­sche Power angeht, sitzt der Bör­sen­ver­ein sicher am län­ge­ren Hebel und bereits die­ses Droh­sze­na­rio könn­te ver­hin­dern, dass Selbst­ver­le­ger Expe­ri­men­te wagen, hier das Recht also durch Inter­es­sen­grup­pen selbst­ge­macht wird.

Man könn­te an die­ser Stel­le auch mal dar­über nach­den­ken, war­um Mat­ting so offen­siv eine ande­re Mei­nung ver­tritt. Viel­leicht weil er Mit­glied und 1. Vor­sit­zen­der eines Self­pu­blisher-Ver­eins ist, der in den Räu­men des Bör­sen­ver­eins gegrün­det wur­de?

In mei­nen Augen ist das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz ohne­hin ein fos­si­ler Ein­griff in den Markt, der es der Bran­che ermög­licht, kar­tell­ar­ti­ge Struk­tu­ren zu schaf­fen und schwä­che­re Markt­teil­neh­mer aus­zu­boo­ten. Es gehört abge­schafft.

Vorbestellbar: STEAMPUNK MECHANICS

Cover Steampunk Mechanics

Im Herbst erscheint bei der Edi­ti­on Roter Dra­che der Bild­band STEAMPUNK MECHANICS – MADE IN GERMANY, der die Wer­ke eini­ger deut­scher Stam­punk-Maker im Detail vor­stellt – und das nicht nur im Bild, son­dern auch in deut­scher und eng­li­scher Spra­che.

Was wäre, wenn…

Kaum eine ande­re Fra­ge hat die mensch­li­che Fan­ta­sie so beflü­gelt, wie das Gege­be­ne nicht zu akzep­tie­ren und einen ande­ren Weg zu suchen. Den Mut zu haben, sich vom eige­nen Ein­falls­reich­tum lei­ten zu las­sen und ein »Das geht nicht«, nicht ein­fach hin­zu­neh­men.

Was wäre, wenn … altes Design und moder­ne Maschi­nen mit­ein­an­der ver­schmel­zen wür­den?
Was wäre, wenn … die Welt noch vol­ler unent­deck­ter Plät­ze wäre?
Was wäre, wenn … Wis­sen­schaft noch Aben­teu­er bedeu­te­te?
Was wäre, wenn … Hand­werk auf Elek­tro­nik trä­fe?
Was wäre, wenn … man die Tech­nik nicht nur benut­zen, son­dern auch ver­ste­hen und beherr­schen könn­te?

In die­sem Buch wer­den aus­führ­lich zwölf Maker der Steam­punk-Sze­ne mit ihren detail­rei­chen Arbei­ten vor­ge­stellt. Zudem ist das Buch kom­plett zwei­spra­chig in Deutsch und Eng­lisch gehal­ten.

Das Buch ist von Admi­ral Aaron Ravens­da­le und Com­pa­ny, hat 232 far­bi­ge Sei­ten und kommt als Hard­co­ver im For­mat 29,7 x 21 cm. Aktu­ell kann STEAMPUNK MECHANICS zum Sub­skrip­ti­ons­preis von 25 Euro vor­be­stellt wer­den, im Laden wird es dann 29,95 Euro kos­ten.

Dis­clai­mer: Das Cover stammt von mir … (sie­he: xan​athon​.com)

Kurzfilm: WARHAMMER 40k – THE LORD INQUISITOR – PROLOGUE

Der Fan-Kurz­film THE LORD INQUISITOR spielt im WARHAMMER 40k-Uni­ver­sum. Der Knül­ler dar­an: Er wur­de voll­stän­dig in der CryEn­gi­ne in Echt­zeit rea­li­siert. Dass das so atem­be­rau­bend aus­sieht ist aller­dings zu einem nicht gerin­gen Teil der Tat­sa­che geschul­det, dass es sich beim Macher Eras­mus Bros­dau um einen Art Direc­tor bei Crytek han­delt. Mehr Infor­ma­tio­nen zum Pro­jekt auf des­sen Web­sei­te und auf Face­book. Eras­mus hat auch eine per­sön­li­che Sei­te auf Face­book.

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Rainbow Arts wird wiederbelebt

Logo Rainbow Arts

Gamer, die schon zu Zei­ten von Ata­ri 800, C64 oder Ami­ga unter­wegs waren, oder Retro-Fans, kön­nen mit dem Namen »Rain­bow Arts« etwas anfan­gen und bekom­men mög­li­cher­wei­se sogar leuch­ten­de Augen.

Juli­an Egge­brecht, Grün­der des eben­so legen­dä­ren deut­schen Ent­wick­lers Fac­tor 5, sag­te in einem Inter­view mit dem Pod­cast Retro­kom­pott, dass Rain­bow Arts als Publisher wie­der­be­lebt wer­den soll. Fac­tor 5 haben aus der THQ-Insol­venz­mas­se nicht nur die Rech­te an der Mar­ke erwor­ben, son­dern auch die an diver­sen Games aus den 1980ern und 1990ern der deut­schen Publisher Soft­gold, Rush­wa­re, Reli­ne und eben Rain­bow Arts. Dar­un­ter sol­che Klas­si­ker wie MAD TV oder GIANA SISTERS. Zusätz­lich hält Fac­tor 5 nun auch wie­der die Rech­te an den von ihnen selbst ent­wi­ckel­ten Spie­len wie TURRICAN oder KATAKIS. Die Games sol­len ab Ende 2016 auf den ver­schie­dens­ten Platt­for­men neu ver­öf­fent­licht wer­den (hach, ich habe sie ALLE gespielt).

Eben­falls mit an Bord sind Man­fred Trenz und der legen­dä­re Spiele­mu­sik­kom­po­nist Chris Hüls­beck. Auf der bereits gesi­cher­ten Domain rain​bo​warts​.com fin­det sich der­zeit noch nichts, aber es kann sicher nicht scha­den, die­se zu beob­ach­ten.

Logo Rain­bow Arts Copy­right Rain­bow Arts

Space, the final frontier: Die NASA-Bildersuche

NASA Bildersuche

Die US-Raum­fahrt­be­hör­de NASA hat im Lau­fe ihrer Exis­tenz Myria­den von Bil­dern aus den ver­schie­dens­ten Quel­len ange­sam­melt. Die ste­hen alle unter einer Public Domain-Lizenz. Irgend­et­was zu fin­den gestal­te­te sich jedoch bis­her als ein wenig kniff­lig, selbst mit Goo­gles Bil­der­su­che.

Doch die NASA hat nun eine eige­ne Bil­der­su­che für ihr Archiv online gestellt. Man fin­det sie unter images​.nasa​.gov und dort kann man nicht nur nach Ein­ga­be eines Such­worts pas­sen­de Ergeb­nis­se bekom­men, son­dern auch nach neu­en oder popu­lä­ren Bil­dern fil­tern.

Übri­gens ist der Begriff »Bil­der­such­ma­schi­ne« nicht ganz kor­rekt, denn man kann auch nach Audio­da­tei­en for­schen. Der­zeit noch aus­ge­graut ist die Opti­on »Vide­os«, man darf also anneh­men, dass auch die­se Mög­lich­keit dem­nächst folgt.

Für Raum­fahrt-Fans und Sci­ence Fic­tion-Freun­de eine wah­re Fund­gru­be, aller­dings ist die Such­ma­schi­ne an sich duch­aus noch ver­bes­se­rungs­wür­dig. Gibt man als Such­be­grif­fe bei­spiels­wei­se »hor­se« und »nebu­la« ein, wird der Hor­se­head Nebu­la nicht gefun­den. Das muss bes­ser gehen, bis­lang blei­ben die Goog­le Bil­der­su­che oder TinEye also trotz­dem unver­zicht­bar.

Das Humble Magazine Bundle – MAD Magazine

Mad Magazine Bundle

Nach Spie­len und eBooks bekommt man nun auch Maga­zi­ne beim Hum­ble Bund­le. Aktu­ell das MAD Maga­zi­ne Bund­le, mit einem Hau­fen Num­mern der US-Aus­ga­be des klas­si­schen sati­ri­schen Maga­zins. Die streu­en sich durch die letz­ten Jah­re, es gibt aber zudem ein ein­jäh­ri­ges Abon­ne­ment, zumin­dest wemm man mehr als 8 Dol­lar zahlt. In die­sem Tier bekommt man zudem eini­ge Sam­mel­bän­de mit MAD-Humor durch die Jah­re.

Der gro­ße Vor­teil gegen über der neu­en deut­schen Aus­ga­be (falls es die über­haupt noch gibt) ist, dass die in keins­ter wei­se wer­be­über­la­den ist, wie es bei Pani­ni erheb­lich nervt.

Für gera­de mal knapp 14 Euro bekommt man Lese­spaß für vie­le Stun­den, auch wenn man sich dar­über im Kla­ren sein muss, dass man­che Gags viell­echt ohne inti­me Kennt­nis­se über die Gescheh­nis­se in den USA nicht zün­den.

Wie immer geht ein Teil der Ein­nah­men an wohl­tä­ti­ge Zwe­cke (Comic Book Legal defen­se Fund und Wiki­me­dia Foun­da­ti­on), man erhält beim Kauf Codes für die e‑Ma­ga­zi­ne-Platt­form Magzs­ter, dort muss man ein Kon­to ein­rich­ten, um die MADs lesen zu kön­nen, das funk­tio­niert auf dem PC oder einem Tablet.

Erwer­ben kann man das MAD-Paket auf der Hum­ble Bund­le-Web­sei­te. Ich habs ges­tern gekauft und schon gut gelacht.

EVE ONLINE wird Free2Play – aber nicht wirklich

CCP Games hat soeben in einer Pres­se­mit­tei­lung ange­kün­digt, dass ihr lang­jäh­rig erfolg­rei­ches Sci­ence Fic­tion-MMO EVE ONLINE einen kos­ten­lo­sen Teil bekom­men wird. Rich­tig, denn anders als man­che Medi­en berich­ten, wird EVE eben nicht free2play, son­dern ermög­licht es, gewis­se Tei­le des Games kos­ten­los spie­len zu kön­nen.

Zukünf­tig wird es soge­nann­te Alpha- und Ome­ga-Klo­ne geben (für die Unin­iti­ier­ten: Man steu­ert in EVE einen Klon, oder meh­re­re nach­ein­an­der, je nach­dem, wie oft der eige­ne Cha­rak­ter zu Tode kommt, die Kopien machen die Figur qua­si unsterb­lich). Abon­nen­ten füh­ren Ome­ga-Klo­ne, die haben voll­stän­di­gen Zugriff auf alle Fea­tures des Spiels. Kos­ten­los darf man Alpha-Klo­ne steu­ern, die haben nur Zugriff auf bestimm­te nied­ri­gran­gi­ge Skills und Schif­fe. Im Prin­zip han­delt es sich also um eine Art erwei­ter­te Test­ver­si­on, denn sicher wer­den ambi­tio­nier­te Spie­ler schnell an die Gren­zen sto­ßen. Aus der Pres­se­mit­tei­lung und dem zuge­hö­ri­gen detail­lier­te­ren Blog­post geht nicht her­vor, ob man mit Alpha­k­lo­nen PLEX gene­rie­ren kann.

Star­ten soll das Gan­ze bereits im Novem­ber 2016. Der Sinn dürf­te klar sein: Neue Spie­ler zu EVE ONLINE brin­gen. Man wird abwar­ten müs­sen, wie die Shards den zu erwar­ten­den Ansturm ver­kraf­ten. Bei EVE spie­len alle im sel­ben Uni­ver­sum.

Mehr zum The­ma auch in einem beglei­ten­den Video von CCPs Seagull:

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

Amazon bereitet Shops in der virtuellen Realität vor

amazon-Logo

Wäh­rend bei der hie­si­gen Buch­bran­che noch nicht mal das eBook so rich­tig ange­kom­men scheint, und die The­men »Digi­tal­sie­rung« und »neue Medi­en« nach wie vor wie Sci­ence Fic­tion wir­ken, plant Ama­zon bereits den nächs­ten Coup, der sich für irgend­wel­che rück­stän­di­gen Fax­nut­zer und Inter­net­aus­dru­cker ver­mut­lich wie Sci­ence Fic­tion anhört:

In einer vor etwas über zwei Wochen auf Lin­ke­dIn ver­öf­fent­lich­ten Stel­len­aus­schrei­bung für einen »Vir­tu­al Rea­li­ty Expe­ri­ence Deve­lo­p­ment Exe­cu­ti­ve« kann man lesen, dass der Online­händ­ler sei­nen Shop in die vir­tu­el­le Rea­li­tät brin­gen möch­te, und das auf den Platt­for­men Ocu­lus Ruft, HTC Vive und Play­sta­ti­on VR. Der neue Dienst wird nicht Prime-Mit­glie­dern vor­be­hal­ten blei­ben, son­dern auch den »nor­ma­len« Ama­zon-Kun­den zur Ver­fü­gung ste­hen. Und wie bei Ama­zon üblich, soll das Gan­ze nicht in einer nebu­lö­sen Zukunft pas­sie­ren, son­dern noch in 2016 star­ten.

Man ver­glei­che das mit dem Bör­sen­ver­ein, des­sen Töch­ter Jah­re brau­chen, um einen pop­li­gen Online­shop für Bücher online zu stel­len, und der ist dann auch noch so schlecht, dass ihn nie­man­den nutzt. Auch von die­sem neu­en Pro­jekt wird die kon­ser­va­ti­ve und unbe­weg­li­che Bran­che ver­mut­lich wie­der eis­kalt erwischt wer­den. Die hat es halt nicht so mit dem .

Mehr zu Ama­zons VR-Shops sobald ich mehr weiß. Dank vor­han­de­ner Ocu­lus Rift tes­te ich das selbst­ver­ständ­lich bei Release.

Ama­zon-Logo Copy­right Ama­zon

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen