Soeben hat die Nominierungsrunde für die Vergabe des aktuellen Deutschen Phantastik Preises begonnen. Die Vorrunde läuft vom 08.05.2010 bis zum 27.06.2010, danach folgt die Hauptrunde vom 10.07.2010 bis zum 31.08.2010. Verliehen wird der Preis am 09.10.2010 auf dem Buchmesse-Con in Dreieich bei Frankfurt. Verliehen wird die Auszeichnung von phantastik-news.de.
Abgestimmt werden kann über Veröffentlichungen aus dem Kalenderjahr 2009, die folgenden Kategorien stehen zur Auswahl:
Filme die mit Lego-Stop-Motion realisiert worden sind haben wir bereits ein paar gesehen. Der hier erzählt die vollständige Geschichte der ursprünglichen drei STAR WARS-Filme in knapp über zwei Minuten. Brilliant!
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MECHWARRIOR 4 ist ein im Jahr 2000 erschienenes Spiel im BATTLETECH-Universum. Offenbar hat man gerade viel vor mit diesem Franchise, das ursprünglich von der Rollenspiel- und Tabletop-Firma FASA ersonnen wurde und dessen Tischvariante weltweit nach wie vor unzählige Anhänger hat.
In BATTLETECH bzw. MECHWARRIOR dreht sich alles um eine ferne Zukunft, in der man kriegerische Konflikte am Boden mittels sogenannter »Battlemechs« – gepanzerte riesige Kampfmaschinen – austrägt, die von einzelnen Piloten gesteuert werden und über ein ansehnliches Arsenal an Waffen verfügen.
Bereits vor neuen Monaten wurde angekündigt, MECHWARRIOR 4 kostenlos im Netz bereit zu stellen, jetzt wurde das wahr gemacht, man kann einen Downloader bei MekTek herunterladen, um das Spiel installieren zukönnen.
Die kostenlose Verteilung von MECHWARRIOR könnte darauf hindeuten, dass die Lizenzinhaber ein wenig Werbung für das Franchise machen möchten, wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem angekündigten neuen Computerspiel, das von Piranha entwickelt wird.
Man sieht dem Spiel natürlich an, dass es zehn Jahre alt ist, dennoch macht es immer noch Spaß, in den Stahlkolossen herumzustapfen und um sich zu schießen.
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Gestern wurde er mit großem Medien-Tamtam und Vorzeigestars aus Unterhaltung und Politik in Berlin präsentiert: Der Deutsche Computerspielepreis.
Erstmal könnte man annehmen, dass das ein gutes Zeichen ist, angesichts der von Politikern und anderen Gutmenschen polemisch geführten »Killerspiele«-Diskussionen der letzten Monate. Man könnte annehmen, dass eine gesellschaftlich längst als völlig normal angenommene und durchgeführte Freizeitbeschäftigung durch die Verleihung eines solchen Preises die lange überfällige Anerkennung erhalten sollte, und das Thema aus dem angeblichen Gewaltsumpf und aus dem Stammtisch-Populismus gewisser CSU-Politiker hebt.
Doch das ist leider nicht der Fall, die Jury macht sich doppelt lächerlich: zum einen dadurch, dass sie ihre Entscheidung auf Druck der darin sitzenden Politiker fällt und nicht aufgrund der Qualität eines Spieles abstimmt, sondern Produkte mit angeblich zu hohem Gewaltanteil einfach herausfallen lässt – ohne jede konkret nachvollziehbare Begründung.
Zum anderen verstoßen sie gegen ihre eigenen Richtlinien, wenn sie ein deutsches Spiel als bestes internationales Produkt küren, obwohl diese Rubrik eindeutig nur für nicht-deutsche Spiele gedacht war, nur um wieder ein angeblich gewalttätiges Game nicht auszeichnen zu müssen.
Gewinner in den Kategorien »bestes deutsches Spiel« und »bestes internationales Spiel« ist ANNO 1404. Gutes Spiel, Gratulation. Ein internationales Produkt laut der Vorgabe ist das aber nicht: »Jeder Verband kann jeweils bis zu drei im Ausland hergestellte Spiele für diese Kategorie vorschlagen.« Daran gehalten hat sich die Jury nicht, als sie ANNO als rein deutsches Produkt prämierte.
Nominiert war auch UNCHARTED 2 und das hätte den internationalen Preis nach Meinung so ziemlich jeden sachkundigen Beobachters auch gewinnen müssen. Verhindert haben das allerdings Polit-Jurymitglieder, die darin zuviel Gewalt sahen – was völliger Unsinn ist, denn UNCHARTED 2 ist ein spannendes Spiel, das auf Brutaliät jedoch verzichtet.
Staatsminister Bernd Neumann:
»Der Preis ist in der Computerspielszene angekommen.«
Die Vergabe zeigt, dass der Deutsche Computerspielepreis in dieser Form nicht nur nichts damit zu tun hat, was gut ist (oder detaillierter: technisch, künstlerisch oder dramaturgisch brilliant gemacht), sondern auch die realen Computerspieler in diesem Land weitestgehend ignoriert. Nennt das Ding wie ihr wollt, vielleicht »Preis für pädagogisch wertvolle Computerspiele«, aber versucht nicht, uns Spielern vorzumachen, dass ihr irgendeine Ahnung habt, was in der Szene gespielt wird, oder dass ihr gar eine Affinität zu dieser Szene habt. Aber was sollte man schon erwarten, wenn sich Regierungsmitglieder als »Fachjury« bezeichnen – ich nehme denen definitiv nicht ab, dass sie über Skat oder »Mensch ärgere Dich nicht« hinaus Spielefachwissen haben, schon gar nicht in Sachen Computerspiele.
Wenn das so weiter durchgezogen wird (und davon kann man ausgehen), dann wird auch im nächsten Jahr wieder allenthalben über diesen albernen Preis gelacht werden. Zu Recht.
Ach ja: Sieger in der Kategorie »Bestes Jugendspiel«: THE WHISPERED WORLD (Daedalic). »Bestes mobiles Spiel«: GIANA SISTER (dtp Entertainment). »Bestes Kinderspiel«: CAPTN SHARKY (Tivola). »Bestes Serious Game«: EXPERIMINTE (IW Medien GmbH). »Bestes Browsergame«: WEWAII (Travian Games). Gewinner des Studentenwettbewerbs ist NIGHT OF JOEANNE und Platz 1 des Schülerwettbewerbs ging an GOOSEGOGS. Ein »Bestes Online Lernspiel« wurde nicht nominiert und somit gab es auch keinen Gewinner.
Im Februar berichtete ich über den preisgekrönten Steampunk-Kurzfilm THE ANACHRONISM und stellte einen Trailer vor. Nun kann man sich das gesamte Werk online ansehen. Dankenswerterweise kann ich es hier einbetten, ich würde aber dringend vorschlagen, dass man sich die HD-Version ansieht!
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YouTube, Hitler und Ubisoft – die hatten wir kürzlich hier im Gespräch, weil Rechteinhaber (und/oder arrogante Wichtigtuer) von YouTube verlangt haben, Clips offline zu nehmen. Prominenteste aktuelle Beispiele waren die Hitler-Parodien aus DER UNTERGANG oder DarkSidePhyls Spiele-Walkthroughs.
Google hat jetzt reagiert und weist deutlicher als bisher darauf hin, dass man bei einem angeblichen Copyright-Verstoß als Gegenmaßnahme den »fair use«-Button betätigen kann – damit geht das beanstandete Video sofort wieder online.
»Fair use« ist nun eine US-amerikanische Rechtsform, die bei uns so leider keine Gültigkeit hat. Dennoch ist das ein guter Ansatz, denn es reicht nicht mehr, wenn ein US-Rechteinhaber einfach mal eine angebliche Urheberrechtsverletzung als solche bei Google moniert – klickt der Benutzer auf den »fair use«-Button, nachdem der Clip offline ging, geht der wieder online, und muss der Beschwerdeführer ab sofort vor Gericht, um seine Behauptungen zu beweisen und durchzusetzen.
Das ist ein ziemlich schlauer Plan von Google, den zum einen werden sich die meisten YouTube-Nutzer (die mit Hirn) genau überlegen, was sie tun, zum anderen werden die Jungs von der Copyright-Mafia sich überlegen, ob sie vor Gericht gehen und damit Präzedenzfälle provozieren wollen – denn in vielen Fällen ist es fraglich ob sie mit ihren Behauptungen und Forderungen durchkommen würden.
Auf YouTube gab es einen Channel von DarkSydePhil. Darin hat der passionierte Spieler über die letzten Jahre ca. 7000 (!) Videos online gestellt, die Komplettlösungen von Computerspielen gezeigt hatten. DarkSydePhil hatte gecaptured, wie er sich durch angesagte Spiele arbeitet und dies mit – zum Teil bissigen – Kommentaren versehen; er hatte Kultstatus und das bescherte etlichen seiner Clips fünfstellige Zugriffszahlen.
Jetzt ist der Kanal weg. Unerwartet und ohne jegliche Vorankündigung oder Warnung wurde er seitens YouTube entfernt, ein Zugriff über Login/Paßwort ist nicht mehr möglich.
Phil vermutet, dass dies mit einem Video zu Ubisofts SPLINTER CELL CONVICTION zusammen hängt und der Publisher YouTube (aka Google) wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes aufgefordert hat, den Channel offline zu nehmen (Update: inzwischen ist es eine Gewissheit). Da fragt man sich natürlich: Warum ist ein Walkthrough zwingend eine Urheberrechtsverletzung und weswegen wird gleich der gesamte Channel des Nutzers entfernt statt ausschließlich das inkriminierte Video? <satire>Und was haben die bei Ubisoft für Drogen genommen?</satire>
In einem Video-Statement findet DarkSydePhil dann auch sehr deutliche Worte in Richtung YouTube:
»They don’t give a fuck about anyone who uses their website. All they care about is making money.« (das hätte man aber vorher wissen können… :o)
Hier das erste Video (natürlich auch auf auf YouTube, via gamecrashers.net), die anderen finden sich auf gamecrashers.net und man sollte sie sich mal ansehen, insbesondere dasjenige, in dem er über das Thema Urheberrechtsfragen bei Spielevideos spricht.
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Die Konsequenz ist einfach: Kauft keine Spiele von Ubisoft. Sie wollen euch zwingen zum Benutzen von Offline-Spielen online sein zu müssen und sie verhalten sich gegenüber der Spielergemeinde wie despotische [wegen potentieller Beleidigung selbstzensiert].
Ja, ich tue es! Ich prostituiere mich schamlos! 3DSupply ist ein Anbieter von nerdigen T‑Shirts und anderem Geek-Krams zu den Themen Computer, Games oder Filme und TV-Serien. Zuletzt sind sie positiv damit aufgefallen, dass sie kostenlose Piratenpartei-Shirts verschickt hatten, eine sehr schöne Idee.
Auch nicht von schlechten Eltern ist die aktuelle Aktion namens Shirt4Link: Man stellt auf seinem Blog sein Lieblingsshirt vor und verlinkt auf die entsprechende Seite bei 3DSupply – dafür erhält man das Shirt des Verlangens dann umsonst. Das nenne ich mal eine gelungene Werbemaßnahme.
Voraussetzung ist, dass das Blog aktuell betrieben wird (also Einträge aufweisen kann) und mehr als 100 Besucher am Tag hat.
Auf der zu Google gehörenden Videoplattform YouTube konnte seit einiger Zeit man diverse Hitler-Parodien finden, die aus dem Film DER UNTERGANG stammten, nur wenige Minuten lang waren und in aller Regel Adolf Hitler lächerlich machten. Die Verleihfirma Constantin Film AG zwingt nun allerdings YouTube, alle diese Clips offline zu nehmen, man begründet dies (natürlich) mit dem Urheberrecht.
Ja, Constantin, ist schon klar (gähn). Außer acht läßt man selbstverständlich, dass durch die kurzen Videos der Film insbesondere im nicht deutschsprachigen Ausland vielen überhaupt erst bekannt gemacht wurde, weiterhin ist die Parodie im Rahmen des deutschen und beispielsweise auch des US-amerikanischen Urheberrechts durchaus erlaubt. Statt wie ein Despot zu agieren (nein, ich ziehe keinen Hitler-Vergleich, Gruß an Godwin) würde es der Constantin gut zu Gesicht stehen, deutlich gelassener zu agieren und die kreative Schöpferkraft der Clip-Ersteller als kostenlose Werbung zu sehen. Klar, die Parodie ist in Sachen Urheberrecht umstritten und in vielen Fällen mussten erst Gerichte darüber befinden, ob es sich um eine solche handelte und sie damit statthaft war, aber minutenlange umgestaltete Schnipsel eines abendfüllenden Spielfilms sorgen nun wirklich nicht für Umsatzeinbußen bei Eichinger – ganz im Gegenteil.
Vielleicht kommt ja jemand darauf, dass im Prinzip bereits reicht, den Schnipsel beispielsweise mit einer Videoschnittsoftware künstlerisch zu verfremden und sie dann neu zu synchronisieren, um eindeutig eine Parodie aus der Szene zu machen. Aber von mir habt ihr das nicht… :o)
Wieder mal ein perfektes Beispiel, warum das Urheberrecht im Internetzeitalter dringend überarbeitungwürdig ist.
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