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THE ANACHRONISM

Im Febru­ar berich­te­te ich über den preis­ge­krön­ten Steam­punk-Kurz­film THE ANACHRONISM und stell­te einen Trai­ler vor. Nun kann man sich das gesam­te Werk online anse­hen. Dan­kens­wer­ter­wei­se kann ich es hier ein­bet­ten, ich wür­de aber drin­gend vor­schla­gen, dass man sich die HD-Ver­si­on ansieht!

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YouTube, Hitler und Ubisoft – Google reagiert

You­Tube, Hit­ler und Ubi­s­oft – die hat­ten wir kürz­lich hier im Gespräch, weil Rech­te­inha­ber (und/​oder arro­gan­te Wich­tig­tu­er) von You­Tube ver­langt haben, Clips off­line zu neh­men. Pro­mi­nen­tes­te aktu­el­le Bei­spie­le waren die Hit­ler-Par­odien aus DER UNTERGANG oder DarkS­ide­Phyls Spie­le-Walk­th­roughs.

Goog­le hat jetzt reagiert und weist deut­li­cher als bis­her dar­auf hin, dass man bei einem angeb­li­chen Copy­right-Ver­stoß als Gegen­maß­nah­me den »fair use«-Button betä­ti­gen kann – damit geht das bean­stan­de­te Video sofort wie­der online.

»Fair use« ist nun eine US-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­form, die bei uns so lei­der kei­ne Gül­tig­keit hat. Den­noch ist das ein guter Ansatz, denn es reicht nicht mehr, wenn ein US-Rech­te­inha­ber ein­fach mal eine angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zung als sol­che bei Goog­le moniert – klickt der Benut­zer auf den »fair use«-Button, nach­dem der Clip off­line ging, geht der wie­der online, und muss der Beschwer­de­füh­rer ab sofort vor Gericht, um sei­ne Behaup­tun­gen zu bewei­sen und durch­zu­set­zen.

Das ist ein ziem­lich schlau­er Plan von Goog­le, den zum einen wer­den sich die meis­ten You­Tube-Nut­zer (die mit Hirn) genau über­le­gen, was sie tun, zum ande­ren wer­den die Jungs von der Copy­right-Mafia sich über­le­gen, ob sie vor Gericht gehen und damit Prä­ze­denz­fäl­le pro­vo­zie­ren wol­len – denn in vie­len Fäl­len ist es frag­lich ob sie mit ihren Behaup­tun­gen und For­de­run­gen durch­kom­men wür­den.

via Cory Doc­to­row auf Boing Boing via Goog­le

Spieleindustrie gegen Fans – die nächste Runde

DarkSydePhil

Auf You­Tube gab es einen Chan­nel von Dark­Sy­de­Phil. Dar­in hat der pas­sio­nier­te Spie­ler über die letz­ten Jah­re ca. 7000 (!) Vide­os online gestellt, die Kom­plett­lö­sun­gen von Com­pu­ter­spie­len gezeigt hat­ten. Dark­Sy­de­Phil hat­te gecap­tu­red, wie er sich durch ange­sag­te Spie­le arbei­tet und dies mit – zum Teil bis­si­gen – Kom­men­ta­ren ver­se­hen; er hat­te Kult­sta­tus und das bescher­te etli­chen sei­ner Clips fünf­stel­li­ge Zugriffs­zah­len.

Jetzt ist der Kanal weg. Uner­war­tet und ohne jeg­li­che Vor­ankün­di­gung oder War­nung wur­de er sei­tens You­Tube ent­fernt, ein Zugriff über Login/​Paßwort ist nicht mehr mög­lich.

Phil ver­mu­tet, dass dies mit einem Video zu Ubi­s­ofts SPLINTER CELL CONVICTION zusam­men hängt und der Publisher You­Tube (aka Goog­le) wegen eines angeb­li­chen Urhe­ber­rechts­ver­sto­ßes auf­ge­for­dert hat, den Chan­nel off­line zu neh­men (Update: inzwi­schen ist es eine Gewiss­heit). Da fragt man sich natür­lich: War­um ist ein Walk­th­rough zwin­gend eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung und wes­we­gen wird gleich der gesam­te Chan­nel des Nut­zers ent­fernt statt aus­schließ­lich das inkri­mi­nier­te Video? <satire>Und was haben die bei Ubi­s­oft für Dro­gen genommen?</satire>

In einem Video-State­ment fin­det Dark­Sy­de­Phil dann auch sehr deut­li­che Wor­te in Rich­tung You­Tube:

»They don’t give a fuck about anyo­ne who uses their web­site. All they care about is making money.« (das hät­te man aber vor­her wis­sen kön­nen… :o)

Hier das ers­te Video (natür­lich auch auf auf You­Tube, via game​cra​s​hers​.net), die ande­ren fin­den sich auf game​cra​s​hers​.net und man soll­te sie sich mal anse­hen, ins­be­son­de­re das­je­ni­ge, in dem er über das The­ma Urhe­ber­rechts­fra­gen bei Spie­le­vi­de­os spricht.

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Die Kon­se­quenz ist ein­fach: Kauft kei­ne Spie­le von Ubi­s­oft. Sie wol­len euch zwin­gen zum Benut­zen von Off­line-Spie­len online sein zu müs­sen und sie ver­hal­ten sich gegen­über der Spie­ler­ge­mein­de wie des­po­ti­sche [wegen poten­ti­el­ler Belei­di­gung selbst­zen­siert].

Bild: Dark­Sy­de­Phil Copy­right Dark­Sy­de­Phil

3DSupply bietet Shirt4Link

Pilzshirt

Ja, ich tue es! Ich pro­sti­tu­ie­re mich scham­los! 3DSupply ist ein Anbie­ter von nerdi­gen T‑Shirts und ande­rem Geek-Krams zu den The­men Com­pu­ter, Games oder Fil­me und TV-Seri­en. Zuletzt sind sie posi­tiv damit auf­ge­fal­len, dass sie kos­ten­lo­se Pira­ten­par­tei-Shirts ver­schickt hat­ten, eine sehr schö­ne Idee.

Auch nicht von schlech­ten Eltern ist die aktu­el­le Akti­on namens Shirt4Link: Man stellt auf sei­nem Blog sein Lieb­lings­shirt vor und ver­linkt auf die ent­spre­chen­de Sei­te bei 3DSupply – dafür erhält man das Shirt des Ver­lan­gens dann umsonst. Das nen­ne ich mal eine gelun­ge­ne Wer­be­maß­nah­me.

Vor­aus­set­zung ist, dass das Blog aktu­ell betrie­ben wird (also Ein­trä­ge auf­wei­sen kann) und mehr als 100 Besu­cher am Tag hat.

Mein aus­ge­wähl­tes Motiv sieht man oben links und hier ist der Link zum Shirt.

Update: Unglaub­lich! Zwei Tage spä­ter lag das Shirt bereits im Brief­kas­ten…

Bild: Pilz­shirt Copy­right 3DSupply

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YouTube muss Hitler-Parodien löschen

Pressefoto "Der Untergang"

Auf der zu Goog­le gehö­ren­den Video­platt­form You­Tube konn­te seit eini­ger Zeit man diver­se Hit­ler-Par­odien fin­den, die aus dem Film DER UNTERGANG stamm­ten, nur weni­ge Minu­ten lang waren und in aller Regel Adolf Hit­ler lächer­lich mach­ten. Die Ver­leih­fir­ma Con­stan­tin Film AG zwingt nun aller­dings You­Tube, alle die­se Clips off­line zu neh­men, man begrün­det dies (natür­lich) mit dem Urhe­ber­recht.

Ja, Con­stan­tin, ist schon klar (gähn). Außer acht läßt man selbst­ver­ständ­lich, dass durch die kur­zen Vide­os der Film ins­be­son­de­re im nicht deutsch­spra­chi­gen Aus­land vie­len über­haupt erst bekannt gemacht wur­de, wei­ter­hin ist die Par­odie im Rah­men des deut­schen und bei­spiels­wei­se auch des US-ame­ri­ka­ni­schen Urhe­ber­rechts durch­aus erlaubt. Statt wie ein Des­pot zu agie­ren (nein, ich zie­he kei­nen Hit­ler-Ver­gleich, Gruß an God­win) wür­de es der Con­stan­tin gut zu Gesicht ste­hen, deut­lich gelas­se­ner zu agie­ren und die krea­ti­ve Schöp­fer­kraft der Clip-Erstel­ler als kos­ten­lo­se Wer­bung zu sehen. Klar, die Par­odie ist in Sachen Urhe­ber­recht umstrit­ten und in vie­len Fäl­len muss­ten erst Gerich­te dar­über befin­den, ob es sich um eine sol­che han­del­te und sie damit statt­haft war, aber minu­ten­lan­ge umge­stal­te­te Schnip­sel eines abend­fül­len­den Spiel­films sor­gen nun wirk­lich nicht für Umsatz­ein­bu­ßen bei Eichin­ger – ganz im Gegen­teil.

Viel­leicht kommt ja jemand dar­auf, dass im Prin­zip bereits reicht, den Schnip­sel bei­spiels­wei­se mit einer Video­schnitt­soft­ware künst­le­risch zu ver­frem­den und sie dann neu zu syn­chro­ni­sie­ren, um ein­deu­tig eine Par­odie aus der Sze­ne zu machen. Aber von mir habt ihr das nicht… :o)

Wie­der mal ein per­fek­tes Bei­spiel, war­um das Urhe­ber­recht im Inter­net­zeit­al­ter drin­gend über­ar­bei­tung­wür­dig ist.

Hier der Arti­kel auf Tech­Crunch, auch die Süd­deut­sche beschäf­tigt sich mit dem The­ma.

Pres­se­fo­to DER UNTERGANG, Copy­right Con­stan­tin Film AG

Creative Commons License

Warner kauft Turbine

Turbine Logo

Tur­bi­ne, der unab­hän­gi­ge Ent­wick­ler und Betrei­ber von Online­spie­len – dar­un­ter HERR DER RINGE ONLINE und DUNGEONS & DRAGONS ONLINE – ist vom War­ner-Kon­zern gekauft wor­den, über den Ver­kaufs­preis herrscht Still­schwei­gen.

War­ner beschafft sich auf die­sem Wege alle Rech­te an Com­pu­ter­spie­len um Tol­ki­ens Fan­ta­sy-Epos, zudem weist man beim Medi­en­mul­ti dar­auf hin, dass man durch den Kauf in den Besitz von Online­platt­for­men gelangt ist, die dem Stu­dio »die Ver­mark­tung wei­te­rer Pro­duk­te aus ihrer Palet­te ermög­li­chen«. Aha. Gibt’s dem­nächst in HDRO Ban­den­wer­bung? Oder ver­kauft ein Hob­bit-NPC im »Pran­cing Pony« DVDs und Film­down­loads?

HDRO ist in den west­li­chen Län­dern einer der weni­gen nen­nens­wer­ten Kon­kur­ren­ten von Bliz­zards WORLD OF WARCRAFT (man mun­kelt von 250000 – 300000 Spie­lern welt­weit), man kann also davon aus­ge­hen, dass War­ner mit die­sem Kauf einen Fuß in die Tür des MMO-Mark­tes bekom­men möch­te, der mit einem geeig­ne­ten Pro­dukt höchst lukra­tiv ist oder wer­den wird. Auf der einen Sei­te hat man jetzt Tur­bi­ne, mit deren Know-How man gemein­sam even­tu­ell ein neu­es MMORPG ent­wick­len könn­te – über die dafür not­wen­di­gen immensen finan­zi­el­len Mit­tel und damit den lan­gen Atem ver­fügt War­ner. Zudem ver­fügt man ohne­hin über zahl­lo­se Lizen­zen zu eige­nen Fil­men (HARRY POTTER MMORPG?). Wei­ter­hin könn­te man ver­su­chen, HDRO mit Hil­fe der gigan­ti­schen war­ner­schen Mar­ke­ting­macht stär­ker zu bewer­ben, um die Nut­zer­zah­len deut­lich zu erhö­hen. In Sachen Wer­bung haper­te es seit jeher bei Tur­bi­ne etwas.

Bei HDRO han­delt es sich um ein »pay to play«-Spiel, hier sind der Erwerb einer Box und eine monat­li­che Abo­ge­bühr zum Spie­len not­wen­dig, DDO ist »free to play« (kann also kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den und getes­tet wer­den) und finan­ziert sich über einen Item­shop.

Eine Pres­se­mit­tei­lung zum Kauf fin­det sich auf Tur­bi­nes Web­site.

Tur­bi­ne-Logo © und ® Tur­bi­ne.

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Kostenlose eBooks bei Libreka – revisited

noBook statt eBook

Ich mache doch mal einen neu­en Arti­kel dar­aus, statt Updates in den letz­ten zu schrei­ben, das hier könn­te län­ger wer­den…

Es kam tat­säch­lich ver­gleichs­wei­se schnell eine Ant­wort von Libre­ka. Hilf­reich war die aber wie erwar­tet nicht, denn war­um soll­te ich Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons instal­lie­ren, wenn ich einen Ado­be-DRM-taug­li­chen Rea­der habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rech­ner bzw. den eRea­der zu bekom­men, aber das ist doch völ­li­ger Unfug. Außer­dem gibts ADE nicht für Linux…

Guten Tag,
es ist rich­tig, dass in Ihrem Pro­fil ein Link (.acsm) hin­ter­legt wird, den Sie sich dann her­un­ter­la­den.
Zum Öff­nen der Datei benö­ti­gen Sie das Pro­gramm »Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons«.
Wei­te­re Infos hier­zu fin­den Sie hier: http://​www​.libre​ka​.de/​h​e​l​p​#​drm.

Freund­li­che Grü­ße
i.A. xxxxxx yyy­yy

Ich habe dar­auf­hin geant­wor­tet:

Sehr geehr­te Frau yyy­yy,

Das hilft mir nicht, da Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons nicht für Linux ange­bo­ten wird.

Zudem habe ich ein Ado­be-DRM-taug­li­ches Lese­ge­rät, ich muss also Ado­bes pro­prie­tä­re und durch die Ver­wen­dung von Flash unsi­che­re Soft­ware nicht nut­zen und wer­de dies auch nicht tun. Bit­te tei­len Sie mir mit, wie ich das ePub auf mei­nen Rea­der bekom­me.

MfG

Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fra­gen… :o)

Ich habe aller­dings nach Frau yyy­yys Tipp mal einen Blick auf die Hilf­e­sei­te gewor­fen, dort fand ich einen ver­blüf­fen­den Hin­weis:

Besteht die Mög­lich­keit ein gekauf­tes E‑Book umzu­tau­schen?
E‑Books gel­ten gesetz­lich als Waren, die auf­grund ihre Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sen­dung geeig­net sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Soft­ware­down­loads sind auch elek­tro­ni­sche Bücher vom Wider­rufs­recht aus­ge­schlos­sen. Es ist daher nicht mög­lich ein E‑Book umzu­tau­schen oder zurück­zu­ge­ben.

Das ist eine inter­es­san­te The­se, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht über­prüft wer­den muss. Frü­her wur­de das Rück­ga­be­e­recht durch das Fern­ab­satz­ge­setz gere­gelt, das wur­de inzwi­schen ins BGB inte­griert. Wann die Rück­ga­be von Waren nicht mög­lich ist wird gere­gelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libre­ka bezieht):

2. zur Lie­fe­rung von Audio- oder Video­auf­zeich­nun­gen oder von Soft­ware, sofern die gelie­fer­ten Daten­trä­ger vom Ver­brau­cher ent­sie­gelt wor­den sind,

Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audio­auf­zeich­nung erwor­ben? Nein. Eine Video­auf­zeich­nung? Nein. Soft­ware? Nega­tiv. Habe ich Daten­trä­ger »ent­sie­gelt«? Auf kei­nen Fall.

Dazu kommt, dass die eBooks durch mas­siv restrik­ti­ves DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht dru­cken, kopie­ren oder an Drit­te wei­ter geben. Was ich kann ist, sie anzu­le­sen, aber das kann ich bei einem Papier­buch auch, bevor ich es zurück­sen­de. Sich einen Ein­druck vom »aus der Fer­ne« erwor­be­nen Gut zu machen und es bei Nicht­ge­fal­len zurück geben zu kön­nen ist ja einer der aus­drück­li­chen Zwe­cke die­ses Geset­zes. War­um soll­te es hier eine Unter­schei­dung des Medi­ums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wur­de oder ob die Daten elek­tro­nisch vor­lie­gen? Der Bör­sen­ver­ein selbst sagt in sei­ner Begrün­dung für die Buch­preis­bin­dung auf eBooks (pdf), dass das elek­tro­ni­sche Buch dem gedruck­ten gleich­zu­set­zen ist (»im wesent­li­chen ent­spricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?

Libre­ka – und damit der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels – erwei­tert die gesetz­li­che Ein­schrän­kung uni­la­te­ral (und mei­ner Ansicht nach fälsch­lich) auf eBooks und kon­ter­ka­riert damit das, was der Gesetz­ge­ber mit die­sem Gesetz bezweckt hat­te: die Rech­te des Kun­den bei Fern­ab­satz zu stär­ken. Durch die For­mu­lie­rung »gesetz­lich« in ihrem Text ver­su­chen sie zudem zu sug­ge­rie­ren, dass sie geset­zes­kon­form han­deln – was aller­dings erst zu prü­fen wäre.

Für umme: SPEED DREAMS

Logo Speed Dreams

Neben Ego­shoo­tern und Puz­zle­spie­len erfreu­en sich auch Renn­spie­le seit Jah­ren einer unge­bro­chen gro­ßen Fan­ge­mein­de. Und auch hier kann dem Freund des gepfleg­ten Blei­fu­ßes abseits kom­mer­zi­el­ler Pro­duk­te wie DIRT oder NEED FOR SPEED gehol­fen wer­den:

SPEED DREAMS ist ein Able­ger (aka Fork) des Open Source Pro­jekt TORCS, das eben­falls bereits seit Jah­ren erfolg­reich ver­sucht, phy­si­ka­lisch kor­rek­te Renn­ge­fech­te zu ermög­li­chen. Aktu­ell ist die SPEED DREAMS-Ver­si­on 1.4.0 RC 1 erschie­nen, bei der die Menüs und die Gra­fik­qua­li­tät der Fahr­zeu­ge und der Stre­cken ver­bes­sert wur­den; auch die KI-Geg­ner sol­len jetzt schlau­er agie­ren. Für ein rea­lis­ti­sches Fahr­ver­hal­ten sorgt die expe­ri­men­tel­le Phy­si­ken­gi­ne Simu V3.

Bei SPEED DREAMS geht es im Ver­gleich zum ange­streb­ten Rea­lis­mus in TORCS eher um Fahr­spaß, bei­spiels­wei­se wur­den von dort über­nom­me­ne Fahr­zeu­ge kraft­ig vir­tu­ell getu­n­ed, so dass sie deut­lich höhe­re End­ge­schwin­dig­kei­ten errei­chen kön­nen, als im »Mut­ter­spiel«. Zudem legt die Ent­wick­ler­ge­mein­de gro­ßen Wert dar­auf, dass die Nut­zer Ein­fluss auf die wei­te­re Ent­wick­lung des Spiels haben.

SPEED DREAMS steht für ver­schie­de­ne Linux-Geschmä­cker und Win­dows XP, Vis­ta sowie 7 zum Down­load bereit, die Grö­ße des Down­loads liegt für Win bei ca. 270 MB.

Screenshot Speed Dreams

Screenshot Speed Dreams

Screen­shots stam­men von der Pro­jekt­sei­te

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DIE DREI ??? bei Libreka zum kostenlosen Download – oder auch nicht…

Cover Rashuras Schatz

Libre­ka, die eBook-Ver­kaufs­ver­hin­de­rungs­platt­form des deut­schen Buch­han­dels hat im Rah­men des »Welt­tags des Buches« wie­der mal kos­ten­lo­se Down­loads im Ange­bot. Dies­mal han­delt es sich um einen Band aus dem DREI ???-Sam­mel­ro­man 150.
Um DIE GEISTERBUCHT 1: RASHURAS SCHATZ von Astrid Vol­lenbruch als ePub her­un­ter laden zu kön­nen, muss man sich bei Libre­ka anmel­den, also ein Nut­zer­kon­to anle­gen und die übli­chen Daten wie Namen und Adres­se ange­ben.
So weit, so schlecht. Noch schlech­ter ist aber, dass die kos­ten­lo­se Lese­pro­be DRM-ver­seucht ist und somit nur auf einem ent­spre­chen­den Lese­ge­rät gou­tiert wer­den kann. Und am schlech­tes­ten ist, dass ich es trotz mehr­stün­di­gen Ver­su­chen nicht schaf­fen konn­te, die ePub-Datei her­un­ter zu laden, denn statt­des­sen bie­tet mir Libre­ka eine Down­load-Hilfs-Sei­te namens URLLink.acsm zum Down­load an. Es war auch grund­sätz­lich nicht ganz ein­fach, den Down­load­link zu fin­den, denn der Ser­ver ließ sich mit der Bereit­stel­lung des­sel­ben so viel Zeit, dass ich von einem Feh­ler aus­ging.

Inter­es­sant auch, dass man mich zwin­gen will, einen Buch­händ­ler anzu­ge­ben, dem mein Down­load »gut­ge­schrie­ben« wird. Soll mir ja recht sein, nur lei­der wird dort nicht eine der Rem­schei­der Buch­hand­lun­gen zur Aus­wahl ange­bo­ten, son­dern nur wel­che ver­gleichs­wei­se weit weg, mit denen ich nun wirk­lich nichts zu tun habe. War­um soll­te ich denen mei­nen Down­load gut­schrei­ben las­sen? Bei der Aus­wahl fehlt die Opti­on »kei­ner davon«.

Ob sie es irgend­wann mal schaf­fen, Libre­ka zum Funk­tio­nie­ren zu bewe­gen und viel­leicht ansatz­wei­se kom­for­ta­bel zu gestal­ten? Man darf gespannt blei­ben – ich muss aber zuge­ben, dass mich das eigent­lich gar nicht inter­es­siert…

Update: Ich hat­te ver­mu­tet, dass über­las­te­te Ser­ver schuld dar­an sind, dass nur die oben genann­te Datei aus­ge­lie­fert wird, aber nach meh­re­ren Stun­den soll­te das doch mal irgend­wann klap­pen. Könn­te man mei­nen… Ich habe jetzt mal eine Sup­port­an­fra­ge gestellt. Wenn (falls) eine Ant­wort kommt, wer­de ich mich wie­der mel­den.

Cover RASHURAS SCHATZ Copy­right 2010 KOSMOS

Creative Commons License

Börsenverein: »Befragung« zum Verhalten von Jugendlichen in Sachen Filesharing

Buchpiraten

Ich war zuge­ge­be­ner­ma­ßen sprach­los ob die­ses ziem­lich dreis­ten Ver­suchs, fal­sche oder zumin­dest nicht belast­ba­re Fak­ten zu gene­rie­ren…

Der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels hat die Ergeb­nis­se einer Umfra­ge (dort gibt es eine PDF-Datei) zum Ver­hal­ten von Jugend­li­chen im Zusam­men­hang mit File­sha­ring ver­öf­fent­licht. Die­se Ergeb­nis­se sind natür­lich im Sin­ne des Bör­sen­ver­eins »alar­mie­rend«, denn »zwei Drit­tel der Jugend­li­chen« tau­schen Datei­en. Wirft man mal einen Blick auf das Pam­phlet, dann sieht man schnell, wie halt­los die Äuße­run­gen sind und dass es sich dabei tat­säch­lich um rei­ne Pro­pa­gan­da han­delt, die der Bör­sen­ver­ein in fast schon komisch anmu­ten­der Manier groß­spu­rig als »For­schungs­er­geb­nis« (!) bezeich­net.

Ein paar Punk­te, die mir sofort auf­fie­len:

  • Die Befra­gung wur­de auf der Leip­zi­ger Buch­mes­se durch­ge­führt. Aha. Da davon aus­zu­ge­hen ist, dass sich dort Buch-affi­ne Jugend­li­che auf­hal­ten, ist die Umfra­ge alles ande­re als reprä­sen­ta­tiv.
  • Es wur­den gera­de mal knapp über 300 Jugend­li­che befragt. Das reicht für belast­ba­re Zah­len deut­lich nicht aus.
  • Ers­te Fra­ge war »Hast Du schon­mal Datei­en an ande­re wei­ter gege­ben?«. Äh? Eigent­lich soll­ten hier 100% der Befrag­ten mit »ja« ant­wor­ten, denn wir geben alle stän­dig Datei­en an ande­re wei­ter – völ­lig legal. Die Fra­ge ist so dumm for­mu­liert, dass es einem weh tut (wahr­schein­li­cher für die For­mu­lie­rungs­schwä­che ist aller­dings Absicht).

Aus der Tat­sa­che, dass die­se Fra­ge von 62,8% der Befrag­ten mit »ja« beant­wor­tet wur­de, lei­tet der Bör­sen­ver­ein natür­lich sofort den Unter­gang des Abend­lan­des ab, denn es heißt im Fazit:

  • 1. Datei­en wer­den heut­zu­ta­ge ohne nach­zu­den­ken wei­ter­ge­ge­ben.
  • Obwohl knapp 87 % der Befrag­ten wis­sen, dass File­sha­ring ver­bo­ten ist, geben knapp zwei Drit­tel der Befrag­ten Datei­en an ande­re wei­ter.

Nein, die­se Inter­pre­ta­ti­on ist offen­sicht­lich falsch, denn die Fra­ge ist falsch gestellt: sie dreht sich nicht um ille­ga­les File­sha­ring, son­dern um den Aus­tausch von Datei­en – und das ist was ganz ande­res.

Noch ein Fazit:

  • 2. Ein Groß­teil der befrag­ten Jugend­li­chen weiß zwar, dass File­sha­ring ver­bo­ten ist, ein ver­gleichs­wei­se gro­ßer Teil hält es aber nicht für falsch.
  • Obwohl 86,8 % der Befrag­ten wis­sen, dass File­sha­ring ver­bo­ten ist, beur­tei­len nur 55,3 % File­sha­ring als falsch.

Seit wann ist »File­sha­ring ver­bo­ten«? Tat­säch­lich lau­te­te die Fra­ge »Ist Dir bewusst, dass die­se Wei­ter­ga­be (d.h. File­sha­ring) unter Umstän­den ver­bo­ten ist?«, und das ist etwas völ­lig ande­res als »Weißt Du, dass File­sha­ring ver­bo­ten ist?«. Wie man auf die­se Inter­pre­ta­ti­on kom­men kann, weiss wohl nur die Pro­pa­gan­da-Abtei­lung des Zen­tral­kom­mit­tes des Bör­sen­ver­eins. Inter­es­sant auch das man­tra­ar­ti­ge Wie­der­ho­len des Pas­sus´ »File­sha­ring ist ver­bo­ten«. Ver­bo­ten ist das Her­un­ter­la­den von »offen­sicht­lich rechts­wid­rig her­ge­stell­ten Vor­la­gen«, um mal kon­kre­te Geset­zes­tex­te zu zitie­ren.

Das Pam­phlet ist wei­ter­hin gespickt mit Pole­mik und so offen­sicht­lich pro­pa­gan­dis­tisch geprägt aus­ge­such­ten Aus­sa­gen der befrag­ten Jugend­li­chen, dass auch unkri­ti­schen Lesern auf­fal­len dürf­te, dass die Aus­wahl nicht ganz zufäl­lig ist, son­dern die Befrag­ten in ein beson­ders schlech­tes Licht rücken soll. Auch die paar aus­ge­such­ten Ant­wor­ten auf die »ergän­zen­den Inter­views« erschei­nen deut­lich »gesiebt«. War­um wer­den nicht alle Ant­wor­ten ver­öf­fent­licht, dar­aus könn­te man tat­säch­lich Stim­mun­gen ent­neh­men. Nur ein paar davon offen zu legen ist pure Mani­pu­la­ti­on.

Die geball­te Sach­kom­pe­tenz der Ver­fas­ser des Schrift­stücks zeigt sich in Sät­zen wie

Ob File­sha­ring, der pri­va­te Tausch von CDs, Blue­tooth, E‑Mail oder USB: Es gibt eine Viel­zahl von unkom­pli­zier­ten und vor allem kos­ten­lo­sen Mög­lich­kei­ten, Musik, Fil­me und ande­re Datei­en an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben.

Ey, tauschs Du »USB«, Alder? … Und wer hat schon­mal einen Film per Email ver­schickt? Bit­te bei mir mel­den, ich ver­lei­he dann dafür spon­tan den gol­de­nen Blöd­mann aus Pap­pe. (face­palm) Ja, es gibt einen Hau­fen Mög­lich­kei­ten, Datei­en »kos­ten­los« wei­ter­zu­ge­ben, was soll uns das aber sagen? Außer­dem wer­den Daten auf alle die­se Wege nicht »wei­ter gege­ben« son­dern kopiert! Wahr­schein­lich wun­dern sich die Ver­fas­ser aber auch immer noch dar­über, dass ihr Fax wie­der aus dem­sel­ben Gerät fällt…

Net­ter Ver­such, Bör­sen­ver­ein. Wir hal­ten fest: kei­ne wis­sen­schaft­li­che Her­an­ge­hens­wei­se, kei­ne reprä­sen­ta­ti­ven Zah­len, Ergeb­nis­auf­be­rei­tung nicht sach­neu­tral son­dern soll den Leser mit geziel­ter Pole­mik mani­pu­lie­ren. Zudem ist das Tau­schen von deut­schen Büchern in Tausch­bör­sen qua­si non­e­xis­tent, sehen wir mal von ganz weni­gen Best­sel­lern ab. Lan­ge Tex­te liest nie­mand auf dem Com­pu­ter-Bild­schirm (schon gar kei­ne Bücher) und eRea­der sind noch nicht weit ver­brei­tet (behaup­tet zumin­dest der­sel­be Ver­ein, der näm­lich so gut wie kei­ne eBooks ver­kauft). Was soll uns das alles also sagen, außer der Tat­sa­che, dass der Bör­sen­ver­ein poten­ti­el­le Kun­den als Rechts­bre­cher brand­markt? Statt eine gan­ze Gene­ra­ti­on zu kri­mi­na­li­sie­ren, soll­te man nach Wegen suchen, die Pro­duk­te legal an den Kun­den zu bekom­men. Mit völ­lig über­höh­ten Buch- und eBook-Prei­sen wird das aller­dings nicht gelin­gen, eben­so wenig wie mit einer untaug­li­chen Ver­kaufs­ver­hin­de­rungs­platt­form wie Libre­ka…

Edit: Dank an Kyr für den Hin­weis auf einen Arti­kel bei Golem vom gest­ri­gen Tage, der dar­über berich­tet, dass der US-Rech­nungs­hof die Zah­len der Musik­in­dus­trie zum The­ma »Ver­lus­te durch File­sha­ring« für nicht belast­bar hält.

Edit zum Edit: Hier der Link zum Ori­gi­nal­ar­ti­kel auf Zeit Online. Zitat:

Der Rech­nungs­hof weist auch die bis­her häu­fig ver­wen­de­ten Zah­len zurück. Die Stu­die, die Ver­lus­te von 200 bis 250 Mil­li­ar­den Dol­lar jähr­lich ver­an­schlagt, dür­fe auf­grund feh­len­der Daten­la­ge und Metho­do­lo­gie in offi­zi­el­len Regie­rungs­be­rich­ten nicht mehr ver­wen­det wer­den.

und:

Zumal die Regie­rung in dem Bericht auch dar­auf hin­weist, dass eini­ge Exper­ten der Über­zeu­gung sei­en, dass File­sah­ring (sic!) »auch posi­ti­ve Effek­te haben könn­te, die man eben­falls berück­sich­ti­gen müs­se«.

Bild »Buch­pi­ra­ten«, von mir, unter Ver­wen­dung eines Bil­des von peacay auf flickr, CC-Lizenz

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