Im Februar berichtete ich über den preisgekrönten Steampunk-Kurzfilm THE ANACHRONISM und stellte einen Trailer vor. Nun kann man sich das gesamte Werk online ansehen. Dankenswerterweise kann ich es hier einbetten, ich würde aber dringend vorschlagen, dass man sich die HD-Version ansieht!
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YouTube, Hitler und Ubisoft – die hatten wir kürzlich hier im Gespräch, weil Rechteinhaber (und/oder arrogante Wichtigtuer) von YouTube verlangt haben, Clips offline zu nehmen. Prominenteste aktuelle Beispiele waren die Hitler-Parodien aus DER UNTERGANG oder DarkSidePhyls Spiele-Walkthroughs.
Google hat jetzt reagiert und weist deutlicher als bisher darauf hin, dass man bei einem angeblichen Copyright-Verstoß als Gegenmaßnahme den »fair use«-Button betätigen kann – damit geht das beanstandete Video sofort wieder online.
»Fair use« ist nun eine US-amerikanische Rechtsform, die bei uns so leider keine Gültigkeit hat. Dennoch ist das ein guter Ansatz, denn es reicht nicht mehr, wenn ein US-Rechteinhaber einfach mal eine angebliche Urheberrechtsverletzung als solche bei Google moniert – klickt der Benutzer auf den »fair use«-Button, nachdem der Clip offline ging, geht der wieder online, und muss der Beschwerdeführer ab sofort vor Gericht, um seine Behauptungen zu beweisen und durchzusetzen.
Das ist ein ziemlich schlauer Plan von Google, den zum einen werden sich die meisten YouTube-Nutzer (die mit Hirn) genau überlegen, was sie tun, zum anderen werden die Jungs von der Copyright-Mafia sich überlegen, ob sie vor Gericht gehen und damit Präzedenzfälle provozieren wollen – denn in vielen Fällen ist es fraglich ob sie mit ihren Behauptungen und Forderungen durchkommen würden.
Auf YouTube gab es einen Channel von DarkSydePhil. Darin hat der passionierte Spieler über die letzten Jahre ca. 7000 (!) Videos online gestellt, die Komplettlösungen von Computerspielen gezeigt hatten. DarkSydePhil hatte gecaptured, wie er sich durch angesagte Spiele arbeitet und dies mit – zum Teil bissigen – Kommentaren versehen; er hatte Kultstatus und das bescherte etlichen seiner Clips fünfstellige Zugriffszahlen.
Jetzt ist der Kanal weg. Unerwartet und ohne jegliche Vorankündigung oder Warnung wurde er seitens YouTube entfernt, ein Zugriff über Login/Paßwort ist nicht mehr möglich.
Phil vermutet, dass dies mit einem Video zu Ubisofts SPLINTER CELL CONVICTION zusammen hängt und der Publisher YouTube (aka Google) wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes aufgefordert hat, den Channel offline zu nehmen (Update: inzwischen ist es eine Gewissheit). Da fragt man sich natürlich: Warum ist ein Walkthrough zwingend eine Urheberrechtsverletzung und weswegen wird gleich der gesamte Channel des Nutzers entfernt statt ausschließlich das inkriminierte Video? <satire>Und was haben die bei Ubisoft für Drogen genommen?</satire>
In einem Video-Statement findet DarkSydePhil dann auch sehr deutliche Worte in Richtung YouTube:
»They don’t give a fuck about anyone who uses their website. All they care about is making money.« (das hätte man aber vorher wissen können… :o)
Hier das erste Video (natürlich auch auf auf YouTube, via gamecrashers.net), die anderen finden sich auf gamecrashers.net und man sollte sie sich mal ansehen, insbesondere dasjenige, in dem er über das Thema Urheberrechtsfragen bei Spielevideos spricht.
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Die Konsequenz ist einfach: Kauft keine Spiele von Ubisoft. Sie wollen euch zwingen zum Benutzen von Offline-Spielen online sein zu müssen und sie verhalten sich gegenüber der Spielergemeinde wie despotische [wegen potentieller Beleidigung selbstzensiert].
Ja, ich tue es! Ich prostituiere mich schamlos! 3DSupply ist ein Anbieter von nerdigen T‑Shirts und anderem Geek-Krams zu den Themen Computer, Games oder Filme und TV-Serien. Zuletzt sind sie positiv damit aufgefallen, dass sie kostenlose Piratenpartei-Shirts verschickt hatten, eine sehr schöne Idee.
Auch nicht von schlechten Eltern ist die aktuelle Aktion namens Shirt4Link: Man stellt auf seinem Blog sein Lieblingsshirt vor und verlinkt auf die entsprechende Seite bei 3DSupply – dafür erhält man das Shirt des Verlangens dann umsonst. Das nenne ich mal eine gelungene Werbemaßnahme.
Voraussetzung ist, dass das Blog aktuell betrieben wird (also Einträge aufweisen kann) und mehr als 100 Besucher am Tag hat.
Auf der zu Google gehörenden Videoplattform YouTube konnte seit einiger Zeit man diverse Hitler-Parodien finden, die aus dem Film DER UNTERGANG stammten, nur wenige Minuten lang waren und in aller Regel Adolf Hitler lächerlich machten. Die Verleihfirma Constantin Film AG zwingt nun allerdings YouTube, alle diese Clips offline zu nehmen, man begründet dies (natürlich) mit dem Urheberrecht.
Ja, Constantin, ist schon klar (gähn). Außer acht läßt man selbstverständlich, dass durch die kurzen Videos der Film insbesondere im nicht deutschsprachigen Ausland vielen überhaupt erst bekannt gemacht wurde, weiterhin ist die Parodie im Rahmen des deutschen und beispielsweise auch des US-amerikanischen Urheberrechts durchaus erlaubt. Statt wie ein Despot zu agieren (nein, ich ziehe keinen Hitler-Vergleich, Gruß an Godwin) würde es der Constantin gut zu Gesicht stehen, deutlich gelassener zu agieren und die kreative Schöpferkraft der Clip-Ersteller als kostenlose Werbung zu sehen. Klar, die Parodie ist in Sachen Urheberrecht umstritten und in vielen Fällen mussten erst Gerichte darüber befinden, ob es sich um eine solche handelte und sie damit statthaft war, aber minutenlange umgestaltete Schnipsel eines abendfüllenden Spielfilms sorgen nun wirklich nicht für Umsatzeinbußen bei Eichinger – ganz im Gegenteil.
Vielleicht kommt ja jemand darauf, dass im Prinzip bereits reicht, den Schnipsel beispielsweise mit einer Videoschnittsoftware künstlerisch zu verfremden und sie dann neu zu synchronisieren, um eindeutig eine Parodie aus der Szene zu machen. Aber von mir habt ihr das nicht… :o)
Wieder mal ein perfektes Beispiel, warum das Urheberrecht im Internetzeitalter dringend überarbeitungwürdig ist.
Turbine, der unabhängige Entwickler und Betreiber von Onlinespielen – darunter HERR DER RINGE ONLINE und DUNGEONS & DRAGONS ONLINE – ist vom Warner-Konzern gekauft worden, über den Verkaufspreis herrscht Stillschweigen.
Warner beschafft sich auf diesem Wege alle Rechte an Computerspielen um Tolkiens Fantasy-Epos, zudem weist man beim Medienmulti darauf hin, dass man durch den Kauf in den Besitz von Onlineplattformen gelangt ist, die dem Studio »die Vermarktung weiterer Produkte aus ihrer Palette ermöglichen«. Aha. Gibt’s demnächst in HDRO Bandenwerbung? Oder verkauft ein Hobbit-NPC im »Prancing Pony« DVDs und Filmdownloads?
HDRO ist in den westlichen Ländern einer der wenigen nennenswerten Konkurrenten von Blizzards WORLD OF WARCRAFT (man munkelt von 250000 – 300000 Spielern weltweit), man kann also davon ausgehen, dass Warner mit diesem Kauf einen Fuß in die Tür des MMO-Marktes bekommen möchte, der mit einem geeigneten Produkt höchst lukrativ ist oder werden wird. Auf der einen Seite hat man jetzt Turbine, mit deren Know-How man gemeinsam eventuell ein neues MMORPG entwicklen könnte – über die dafür notwendigen immensen finanziellen Mittel und damit den langen Atem verfügt Warner. Zudem verfügt man ohnehin über zahllose Lizenzen zu eigenen Filmen (HARRY POTTER MMORPG?). Weiterhin könnte man versuchen, HDRO mit Hilfe der gigantischen warnerschen Marketingmacht stärker zu bewerben, um die Nutzerzahlen deutlich zu erhöhen. In Sachen Werbung haperte es seit jeher bei Turbine etwas.
Bei HDRO handelt es sich um ein »pay to play«-Spiel, hier sind der Erwerb einer Box und eine monatliche Abogebühr zum Spielen notwendig, DDO ist »free to play« (kann also kostenlos heruntergeladen und getestet werden) und finanziert sich über einen Itemshop.
Ich mache doch mal einen neuen Artikel daraus, statt Updates in den letzten zu schreiben, das hier könnte länger werden…
Es kam tatsächlich vergleichsweise schnell eine Antwort von Libreka. Hilfreich war die aber wie erwartet nicht, denn warum sollte ich Adobe Digital Editions installieren, wenn ich einen Adobe-DRM-tauglichen Reader habe? Ja, ich weiß, um das Buch auf den Rechner bzw. den eReader zu bekommen, aber das ist doch völliger Unfug. Außerdem gibts ADE nicht für Linux…
Guten Tag,
es ist richtig, dass in Ihrem Profil ein Link (.acsm) hinterlegt wird, den Sie sich dann herunterladen.
Zum Öffnen der Datei benötigen Sie das Programm »Adobe Digital Editions«.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier: http://www.libreka.de/help#drm.
Freundliche Grüße
i.A. xxxxxx yyyyy
Ich habe daraufhin geantwortet:
Sehr geehrte Frau yyyyy,
Das hilft mir nicht, da Adobe Digital Editions nicht für Linux angeboten wird.
Zudem habe ich ein Adobe-DRM-taugliches Lesegerät, ich muss also Adobes proprietäre und durch die Verwendung von Flash unsichere Software nicht nutzen und werde dies auch nicht tun. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich das ePub auf meinen Reader bekomme.
MfG
Mir ist schon klar, dass das ohne ADE nicht geht, aber man kann ja mal fragen… :o)
Ich habe allerdings nach Frau yyyyys Tipp mal einen Blick auf die Hilfeseite geworfen, dort fand ich einen verblüffenden Hinweis:
Besteht die Möglichkeit ein gekauftes E‑Book umzutauschen?
E‑Books gelten gesetzlich als Waren, die aufgrund ihre Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Wie bei Film‑, Musik- oder Softwaredownloads sind auch elektronische Bücher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Es ist daher nicht möglich ein E‑Book umzutauschen oder zurückzugeben.
Das ist eine interessante These, die wohl in der Zukunft mal durch ein Gericht überprüft werden muss. Früher wurde das Rückgabeerecht durch das Fernabsatzgesetz geregelt, das wurde inzwischen ins BGB integriert. Wann die Rückgabe von Waren nicht möglich ist wird geregelt im § 312d, da steht unter Punkt 2 (auf den man sich bei Libreka bezieht):
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Habe ich beim Kauf eines eBooks eine Audioaufzeichnung erworben? Nein. Eine Videoaufzeichnung? Nein. Software? Negativ. Habe ich Datenträger »entsiegelt«? Auf keinen Fall.
Dazu kommt, dass die eBooks durch massiv restriktives DRM geschützt sind, ich kann sie also nicht drucken, kopieren oder an Dritte weiter geben. Was ich kann ist, sie anzulesen, aber das kann ich bei einem Papierbuch auch, bevor ich es zurücksende. Sich einen Eindruck vom »aus der Ferne« erworbenen Gut zu machen und es bei Nichtgefallen zurück geben zu können ist ja einer der ausdrücklichen Zwecke dieses Gesetzes. Warum sollte es hier eine Unterscheidung des Mediums geben, also ob der Text auf Papier gedruckt wurde oder ob die Daten elektronisch vorliegen? Der Börsenverein selbst sagt in seiner Begründung für die Buchpreisbindung auf eBooks (pdf), dass das elektronische Buch dem gedruckten gleichzusetzen ist (»im wesentlichen entspricht«)… Hier jetzt nicht mehr, oder wie?
Libreka – und damit der Börsenverein des deutschen Buchhandels – erweitert die gesetzliche Einschränkung unilateral (und meiner Ansicht nach fälschlich) auf eBooks und konterkariert damit das, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz bezweckt hatte: die Rechte des Kunden bei Fernabsatz zu stärken. Durch die Formulierung »gesetzlich« in ihrem Text versuchen sie zudem zu suggerieren, dass sie gesetzeskonform handeln – was allerdings erst zu prüfen wäre.
Neben Egoshootern und Puzzlespielen erfreuen sich auch Rennspiele seit Jahren einer ungebrochen großen Fangemeinde. Und auch hier kann dem Freund des gepflegten Bleifußes abseits kommerzieller Produkte wie DIRT oder NEED FOR SPEED geholfen werden:
SPEED DREAMS ist ein Ableger (aka Fork) des Open Source Projekt TORCS, das ebenfalls bereits seit Jahren erfolgreich versucht, physikalisch korrekte Renngefechte zu ermöglichen. Aktuell ist die SPEED DREAMS-Version 1.4.0 RC 1 erschienen, bei der die Menüs und die Grafikqualität der Fahrzeuge und der Strecken verbessert wurden; auch die KI-Gegner sollen jetzt schlauer agieren. Für ein realistisches Fahrverhalten sorgt die experimentelle Physikengine Simu V3.
Bei SPEED DREAMS geht es im Vergleich zum angestrebten Realismus in TORCS eher um Fahrspaß, beispielsweise wurden von dort übernommene Fahrzeuge kraftig virtuell getuned, so dass sie deutlich höhere Endgeschwindigkeiten erreichen können, als im »Mutterspiel«. Zudem legt die Entwicklergemeinde großen Wert darauf, dass die Nutzer Einfluss auf die weitere Entwicklung des Spiels haben.
SPEED DREAMS steht für verschiedene Linux-Geschmäcker und Windows XP, Vista sowie 7 zum Download bereit, die Größe des Downloads liegt für Win bei ca. 270 MB.
Libreka, die eBook-Verkaufsverhinderungsplattform des deutschen Buchhandels hat im Rahmen des »Welttags des Buches« wieder mal kostenlose Downloads im Angebot. Diesmal handelt es sich um einen Band aus dem DREI ???-Sammelroman 150.
Um DIE GEISTERBUCHT 1: RASHURAS SCHATZ von Astrid Vollenbruch als ePub herunter laden zu können, muss man sich bei Libreka anmelden, also ein Nutzerkonto anlegen und die üblichen Daten wie Namen und Adresse angeben.
So weit, so schlecht. Noch schlechter ist aber, dass die kostenlose Leseprobe DRM-verseucht ist und somit nur auf einem entsprechenden Lesegerät goutiert werden kann. Und am schlechtesten ist, dass ich es trotz mehrstündigen Versuchen nicht schaffen konnte, die ePub-Datei herunter zu laden, denn stattdessen bietet mir Libreka eine Download-Hilfs-Seite namens URLLink.acsm zum Download an. Es war auch grundsätzlich nicht ganz einfach, den Downloadlink zu finden, denn der Server ließ sich mit der Bereitstellung desselben so viel Zeit, dass ich von einem Fehler ausging.
Interessant auch, dass man mich zwingen will, einen Buchhändler anzugeben, dem mein Download »gutgeschrieben« wird. Soll mir ja recht sein, nur leider wird dort nicht eine der Remscheider Buchhandlungen zur Auswahl angeboten, sondern nur welche vergleichsweise weit weg, mit denen ich nun wirklich nichts zu tun habe. Warum sollte ich denen meinen Download gutschreiben lassen? Bei der Auswahl fehlt die Option »keiner davon«.
Ob sie es irgendwann mal schaffen, Libreka zum Funktionieren zu bewegen und vielleicht ansatzweise komfortabel zu gestalten? Man darf gespannt bleiben – ich muss aber zugeben, dass mich das eigentlich gar nicht interessiert…
Update: Ich hatte vermutet, dass überlastete Server schuld daran sind, dass nur die oben genannte Datei ausgeliefert wird, aber nach mehreren Stunden sollte das doch mal irgendwann klappen. Könnte man meinen… Ich habe jetzt mal eine Supportanfrage gestellt. Wenn (falls) eine Antwort kommt, werde ich mich wieder melden.
Ich war zugegebenermaßen sprachlos ob dieses ziemlich dreisten Versuchs, falsche oder zumindest nicht belastbare Fakten zu generieren…
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat die Ergebnisse einer Umfrage (dort gibt es eine PDF-Datei) zum Verhalten von Jugendlichen im Zusammenhang mit Filesharing veröffentlicht. Diese Ergebnisse sind natürlich im Sinne des Börsenvereins »alarmierend«, denn »zwei Drittel der Jugendlichen« tauschen Dateien. Wirft man mal einen Blick auf das Pamphlet, dann sieht man schnell, wie haltlos die Äußerungen sind und dass es sich dabei tatsächlich um reine Propaganda handelt, die der Börsenverein in fast schon komisch anmutender Manier großspurig als »Forschungsergebnis« (!) bezeichnet.
Ein paar Punkte, die mir sofort auffielen:
Die Befragung wurde auf der Leipziger Buchmesse durchgeführt. Aha. Da davon auszugehen ist, dass sich dort Buch-affine Jugendliche aufhalten, ist die Umfrage alles andere als repräsentativ.
Es wurden gerade mal knapp über 300 Jugendliche befragt. Das reicht für belastbare Zahlen deutlich nicht aus.
Erste Frage war »Hast Du schonmal Dateien an andere weiter gegeben?«. Äh? Eigentlich sollten hier 100% der Befragten mit »ja« antworten, denn wir geben alle ständig Dateien an andere weiter – völlig legal. Die Frage ist so dumm formuliert, dass es einem weh tut (wahrscheinlicher für die Formulierungsschwäche ist allerdings Absicht).
Aus der Tatsache, dass diese Frage von 62,8% der Befragten mit »ja« beantwortet wurde, leitet der Börsenverein natürlich sofort den Untergang des Abendlandes ab, denn es heißt im Fazit:
1. Dateien werden heutzutage ohne nachzudenken weitergegeben.
Obwohl knapp 87 % der Befragten wissen, dass Filesharing verboten ist, geben knapp zwei Drittel der Befragten Dateien an andere weiter.
Nein, diese Interpretation ist offensichtlich falsch, denn die Frage ist falsch gestellt: sie dreht sich nicht um illegales Filesharing, sondern um den Austausch von Dateien – und das ist was ganz anderes.
Noch ein Fazit:
2. Ein Großteil der befragten Jugendlichen weiß zwar, dass Filesharing verboten ist, ein vergleichsweise großer Teil hält es aber nicht für falsch.
Obwohl 86,8 % der Befragten wissen, dass Filesharing verboten ist, beurteilen nur 55,3 % Filesharing als falsch.
Seit wann ist »Filesharing verboten«? Tatsächlich lautete die Frage »Ist Dir bewusst, dass diese Weitergabe (d.h. Filesharing) unter Umständen verboten ist?«, und das ist etwas völlig anderes als »Weißt Du, dass Filesharing verboten ist?«. Wie man auf diese Interpretation kommen kann, weiss wohl nur die Propaganda-Abteilung des Zentralkommittes des Börsenvereins. Interessant auch das mantraartige Wiederholen des Passus´ »Filesharing ist verboten«. Verboten ist das Herunterladen von »offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen«, um mal konkrete Gesetzestexte zu zitieren.
Das Pamphlet ist weiterhin gespickt mit Polemik und so offensichtlich propagandistisch geprägt ausgesuchten Aussagen der befragten Jugendlichen, dass auch unkritischen Lesern auffallen dürfte, dass die Auswahl nicht ganz zufällig ist, sondern die Befragten in ein besonders schlechtes Licht rücken soll. Auch die paar ausgesuchten Antworten auf die »ergänzenden Interviews« erscheinen deutlich »gesiebt«. Warum werden nicht alle Antworten veröffentlicht, daraus könnte man tatsächlich Stimmungen entnehmen. Nur ein paar davon offen zu legen ist pure Manipulation.
Die geballte Sachkompetenz der Verfasser des Schriftstücks zeigt sich in Sätzen wie
Ob Filesharing, der private Tausch von CDs, Bluetooth, E‑Mail oder USB: Es gibt eine Vielzahl von unkomplizierten und vor allem kostenlosen Möglichkeiten, Musik, Filme und andere Dateien an Dritte weiterzugeben.
Ey, tauschs Du »USB«, Alder? … Und wer hat schonmal einen Film per Email verschickt? Bitte bei mir melden, ich verleihe dann dafür spontan den goldenen Blödmann aus Pappe. (facepalm) Ja, es gibt einen Haufen Möglichkeiten, Dateien »kostenlos« weiterzugeben, was soll uns das aber sagen? Außerdem werden Daten auf alle diese Wege nicht »weiter gegeben« sondern kopiert! Wahrscheinlich wundern sich die Verfasser aber auch immer noch darüber, dass ihr Fax wieder aus demselben Gerät fällt…
Netter Versuch, Börsenverein. Wir halten fest: keine wissenschaftliche Herangehensweise, keine repräsentativen Zahlen, Ergebnisaufbereitung nicht sachneutral sondern soll den Leser mit gezielter Polemik manipulieren. Zudem ist das Tauschen von deutschen Büchern in Tauschbörsen quasi nonexistent, sehen wir mal von ganz wenigen Bestsellern ab. Lange Texte liest niemand auf dem Computer-Bildschirm (schon gar keine Bücher) und eReader sind noch nicht weit verbreitet (behauptet zumindest derselbe Verein, der nämlich so gut wie keine eBooks verkauft). Was soll uns das alles also sagen, außer der Tatsache, dass der Börsenverein potentielle Kunden als Rechtsbrecher brandmarkt? Statt eine ganze Generation zu kriminalisieren, sollte man nach Wegen suchen, die Produkte legal an den Kunden zu bekommen. Mit völlig überhöhten Buch- und eBook-Preisen wird das allerdings nicht gelingen, ebenso wenig wie mit einer untauglichen Verkaufsverhinderungsplattform wie Libreka…
Edit: Dank an Kyr für den Hinweis auf einen Artikel bei Golem vom gestrigen Tage, der darüber berichtet, dass der US-Rechnungshof die Zahlen der Musikindustrie zum Thema »Verluste durch Filesharing« für nicht belastbar hält.
Der Rechnungshof weist auch die bisher häufig verwendeten Zahlen zurück. Die Studie, die Verluste von 200 bis 250 Milliarden Dollar jährlich veranschlagt, dürfe aufgrund fehlender Datenlage und Methodologie in offiziellen Regierungsberichten nicht mehr verwendet werden.
und:
Zumal die Regierung in dem Bericht auch darauf hinweist, dass einige Experten der Überzeugung seien, dass Filesahring (sic!) »auch positive Effekte haben könnte, die man ebenfalls berücksichtigen müsse«.
Bild »Buchpiraten«, von mir, unter Verwendung eines Bildes von peacay auf flickr, CC-Lizenz
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