Buch

Zweimal Hugh Walker bei Emmerich Books & Media

In der Rei­he der Neu­auf­la­gen von Hugh Wal­ker-Stof­fen sind bei Emme­rich Books & Media zwei wei­te­re Bücher erschie­nen: REICH OHNE SCHATTEN und SAAT DES GRAUENS.

Hugh Walker - Reich ohne Schatten

REICH OHNE SCHATTEN
von Hugh Wal­ker & Franz Schwa­be­n­e­der

Wal­ker & Schwa­be­n­e­der – das »phan­tas­ti­sche« Duo!

Hugh Wal­ker gilt seit den 1960er-Jah­ren als Weg­be­rei­ter der Fan­ta­sy (Sword and Sorcery) im deut­schen Sprach­raum. Gemein­sam mit dem Autor Franz Schwa­be­n­e­der ent­stan­den 1963 bis 1968 drei phan­tas­ti­sche Erzäh­lun­gen, die bis­lang nur in Fan­zines wie dem legen­dä­ren PIONEER oder dem spä­te­ren MAGIRA publi­ziert wur­den.
Die Wal­ker-Schwa­be­n­e­der-Erzäh­lun­gen eröff­nen nicht nur dem erwach­se­nen Leser phan­tas­ti­sche neue Wel­ten, son­dern auch all denen, die jung oder jung­ge­blie­ben sind.
Die in die­sem Band ver­sam­mel­ten drei Roma­ne (Reich ohne Schat­ten, Im Land der ver­lo­re­nen Her­zen und Eisat­nahp – Die Welt des Gauk­lers) wer­den ergänzt durch zahl­rei­che Illus­tra­tio­nen von Bernd Haban und Heinz Reh­wald.

Die Taschen­buch­aus­ga­be ist erhält­lich über die Ver­lags­web­sei­te oder Ama­zon, die eBook-Vari­an­te erhält man über Ama­zon und Beam-eBooks.

Erschei­nungs­da­tum: 11. Febru­ar 2016
Taschen­buch:
324 Sei­ten, 15,00 €
ISBN-10: 1519645252
ISBN-13: 978–1519645258
eBook: 4,95 €

Hugh Walker- Saat des Grauens

SAAT DES GRAUENS
von Hugh Wal­ker

Eine Walker’sche FAN­zeit-Edi­ti­on

Hugh Wal­kers Lauf­bahn als Autor begann als FAN. Als Mit­glied der Wie­ner SF-Sze­ne »Aus­tro­to­pia« publi­zier­te er in den 1960er Jah­ren sei­ne Tex­te in Fan­zines wie dem legen­dä­ren PIONEER, des­sen Redak­ti­on er schließ­lich über­nahm.
Seit den 1960er-Jah­ren gilt der Sci­ence-Fic­tion‑, Hor­ror- und Fan­ta­sy-Autor Hugh Wal­ker als Weg­be­rei­ter der Fan­ta­sy (Sword and Sorcery) im deut­schen Sprach­raum. Er schrieb bei den Heft­ro­man-Seri­en Dra­gon und Mythor, war Her­aus­ge­ber der Taschen­buch-Rei­he Ter­ra Fan­ta­sy und ist Autor der Magi­ra-Roma­ne.
Die in die­sem Band ver­sam­mel­ten sechs Erzäh­lun­gen (Inva­si­on, Mei­ne zwei Plas­ma­ten, Die Paras, Der Fall Mor­acek, Saat des Grau­ens und Der magi­sche Stein) aus den Jah­ren 1962 bis 1970 umrei­ßen die Ursprün­ge des lite­ra­ri­schen Schaf­fens von Hugh Wal­ker. Ergänzt wird das Buch um drei Arti­kel aus den Federn von Horst Her­mann von All­wör­den, Franz Schröpf, Axel Mehl­hard und Hugh Wal­ker. Die Illus­tra­tio­nen steu­er­te der Alt­fan Heinz Reh­wald bei.

Auch hier ist die Taschen­buch­aus­ga­be erhält­lich über die Ver­lags­web­sei­te oder Ama­zon, die eBook-Vari­an­te erhält man eben­falls über Ama­zon und Beam-eBooks.

Erschei­nungs­da­tum: 11. Febru­ar 2016
Taschen­buch:
184 Sei­ten, 9,95 €
ISBN-10: 1519645341
ISBN-13: 978–1519645340
eBook: 3,99 €

Cover­ab­bil­dun­gen Copy­right Emme­rich Books & Media

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Das Humble Book Bundle Sci-Fi Classics

humble sf ebook bundle

Über Hum­ble Bund­les berich­te ich hier inzwi­schen nicht mehr, weil die etwas ganz nor­ma­les gewor­den sind und die Ori­gi­na­li­tät sich doch arg abge­nutzt hat (auch wenn ich immer wie­der mal eins kau­fe). Dies­mal jedoch mache ich eine Aus­nah­me. Aktu­ell wird ein eBook-Bund­le mit Sci­ence Fic­tion-Roma­nen ange­bo­ten, aller­dings kei­ne neu­en oder eher unbe­kann­ten Bücher, son­dern eine Rei­he von SF-Klas­si­kern (oder was man bei Hum­ble­bund­le Inc. dafür hält, es sind aber ein paar wirk­lich schö­ne Roma­ne dabei).

Inves­tiert man weni­ger als ca. 13 Dol­lar (der Durch­schnitts­preis schwankt mit der Men­ge der Käu­fer und was die zu zah­len bereit sind), erhält man:

DAMNATION ALLEY und THE LAST DEFENDER OF CAMELOT von Roger Zelaz­ny, THE DAWN OF AMBER von John Gego­ry Betancourt, WILD CARDS – DEUCES DOWN her­aus­ge­ge­ben von Geor­ge R. R. Mar­tin, THE DECEIVERS von Alfred Bes­ter, und DRAGONWORLD von Byron Preiss.

Zahlt man mehr als den Durch­schnitt bekommt man zusätz­lich:

ROBOT VISIONS von Isaac Asi­mov, CHAOS IN AMBER und TO RULE IN AMBER von John Gego­ry Betancourt, WILD CARD – DEATH DRAWS her­aus­ge­ge­ben von GRRM, THE COMPUTER CONNECTION von Alfred Bes­ter, EYE OF CAT und THE DOORS OF HIS FACE, THE LAMPS OF HIS MOUTH von Roger Zelaz­ny.

Ab einer Inves­ti­ti­on von 15 Dol­lar kom­men hin­zu:

THE STARS, MY DESTINATION von Alfred Bes­ter, ROBOT DREAMS von Isaac Asi­mov, SHADOWS OF AMBER von John Gego­ry Betancourt, THE DEMOLISHED MAN von Alfred Bes­ter, sowie VENUS PRIME von Paul Preuß nach Arthur C. Clar­ke.

Es wer­den noch wei­te­re eBooks hin­zu­kom­men.

Wenn man das Bund­le kauft, unter­stützt man unter ande­rem die SFWA, das Chal­len­ger Cen­ter for Space Sci­ence Edu­ca­ti­on oder The Givers Fund. Bei uns in Deutsch­land sind sol­che eBook-Bund­le-Ange­bo­te auf­grund des Inn­vo­va­ti­ons­ver­hin­de­rers Buch­preis­bin­dung nach wie vor lei­der unmög­lich.

Rechtlich bedenklich: Der Plagiatspranger auf Facebook

Kopieparagraph

In den letz­ten Wochen gin­gen meh­re­re Fäl­le durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald der sozia­len Medi­en, bei denen Autorin­nen ihre Bücher abge­schrie­ben hat­ten. Das ist nun an sich nichts neu­es, AXOLOTL ROADKILL lässt bei­spiels­wei­se grü­ßen. Neu ist aller­dings, dass sich Pla­gi­ats­jä­ger und ‑Jäge­rin­nen in gehei­men Grup­pen auf Face­book zusam­men­schlie­ßen, um nach Pla­gia­ten zu for­schen. Und wenn wel­che gefun­den wer­den, dann stellt man die­se auch mit Namens­nen­nung bei­spiels­wei­se auf Face­book, und das ohne jeg­li­ches Unrechts­ge­fühl. Dabei ist ein sol­ches Vor­ge­hen mei­ner Ansicht nach recht­lich äußerst bedenk­lich, denn auch zivil- oder straf­recht­lich began­ge­ne Taten set­zen selbst­ver­ständ­lich die Per­sön­lich­keits­rech­te nicht außer Kraft. Und ein ganz zen­tra­ler Punkt unse­rer Ver­fas­sung ist die Unschulds­ver­mu­tung, also dass man so lan­ge als unschul­dig zu gel­ten hat, bis ein Rich­ter eine Schuld fest­ge­stellt hat – und dabei ist es völ­lig irrele­vant, ob der Beschul­dig­te sich irgend­wo selbst bezich­tigt hat.

Jetzt mag man fra­gen, wo denn der Unter­schied zu bei­spiels­wei­se einem Gut­ten­plag ist, auf dem die Pla­gia­te von zu Gut­ten­berg offen­ge­legt wur­den. Da gibt es diver­se: Ers­tens war das Gut­ten­plag (und sind ähn­li­che Ange­bo­te) öffent­lich und trans­pa­rent, sprich: man kann das Zusam­men­tra­gen der inkri­mi­nier­ten Stel­len durch die ver­wen­de­te Wik­i­s­oft­ware und deren Ver­sio­nie­rung nach­ver­fol­gen. Zwei­tens kann man sie als jour­na­lis­ti­sche Ange­bo­te ein­stu­fen, die des­we­gen auch über ein Impres­sum ver­fü­gen, und sich der Sach­lich­keit ver­pflich­ten. Drit­tens geht es dabei um Per­so­nen von zeit­ge­schicht­li­cher Rele­vanz, das ist bei eher unbe­kann­ten AutorIn­nen ganz sicher nicht der Fall. Vier­tens wird auf sol­chen Ange­bo­ten nicht lamen­tie­rend der Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, denn das ist das genaue Gegen­teil von sach­li­cher und objek­ti­ver Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma.

Inter­es­sant sind die Reak­tio­nen, wenn man die Hand­lungs­wei­se der Pla­gi­ats­jä­ger auf Face­book kri­tisch hin­ter­fragt und auf die exis­tie­ren­den recht­li­chen Pro­ble­me und die Bedenk­lich­keit hin­weist. Die kann man mit Fug und Recht als agres­siv, ja gera­de­zu »gif­tig« bezeich­nen. Wenn man sol­che kri­ti­schen Fra­gen äußert, wird einem sogar umge­hend unter­stellt, dass man ja wohl selbst Dreck am Ste­cken haben müs­se, wenn und weil man die Pla­gia­to­ren »in Schutz neh­me«. Alter­na­tiv wird ver­mu­tet, dass man sich mit der geäu­ßer­ten Kri­tik nur wich­tig machen möch­te, oder eine »Hexen­jagd« auf die Pla­gi­ats­su­cher eröff­nen wol­le. Man muss sich fra­gen, war­um die Reak­tio­nen auf kri­ti­sche Fra­gen oder Hin­wei­se auf mög­li­che recht­li­che Pro­ble­me mit die­sem »Face­book-Pran­ger« so extrem aus­fal­len. Es ist zudem fest­zu­stel­len, dass Per­so­nen sich regel­recht mit der »Auf­de­ckung« sol­cher Fäl­le schmü­cken, sich als ver­meint­li­che Hel­den fei­ern las­sen und dabei wort­reich dar­auf hin­wei­sen, wie »schreck­lich« das alles sei, und wie sehr es dem Anse­hen der Zunft scha­de – und man das des­we­gen offen­le­gen müs­se. Man geriert sich also auch noch als Held.

Es exis­tiert offen­sicht­lich kei­ner­lei selbst­kri­ti­sche Ein­sicht und auch kein Unrechts­be­wusst­sein, wenn Drit­te an den Inter­net-Pran­ger gestellt und deren Per­sön­lich­keits­rech­te dabei grund­le­gend ver­letzt wer­den. Eine tat­säch­li­che zivil- oder straf­recht­lich rele­van­te Tat ist dabei übri­gens eben­so irrele­vant, wie eine even­tu­ell statt­ge­fun­de­ne Selbst­be­zich­ti­gung der Per­son.

Und das gilt aus­nahms­los. Ein unsach­li­cher Inter­net­pran­ger ist immer ein Ver­stoß gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de und eine Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te sowie ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen die Unschuld­ver­mu­tung, eine der Säu­len unse­rer zivi­li­sier­ten Gesell­schaft. Rechts­an­walt Kars­ten Gul­den führt in sei­nem Arti­kel ein­deu­tig aus:

Sind Inter­net­pran­ger immer unzu­läs­sig?

Ja, denn der Zweck hei­ligt nicht die Mit­tel. Ein Pran­ger im Inter­net ver­stößt immer gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de, egal, was der oder die Ver­ant­wort­li­chen mit dem Pran­ger bezwe­cken.

Was man selbst­ver­ständ­lich darf und auch tun soll­te, ist erlang­te Infor­ma­tio­nen an Geschä­dig­te wei­ter­ge­ben, also bei­spiels­wei­se den pla­gi­ier­ten Autor oder des­sen Ver­lag – und dage­gen ist auch nichts ein­zu­wen­den. Alles ande­re ist ver­mut­lich rechts­wid­rig, egal mit wel­chen schön­ge­re­de­ten Begrün­dun­gen die Pla­gi­ats­jä­ger die Öffent­lich­ma­chung auch ver­tei­di­gen wol­len. Und damit wer­den sie mög­li­cher­wei­se selbst zivil­recht­lich belang­bar und set­zen sich der Gefahr min­des­tens einer Scha­dens­er­satz­for­de­rung aus. Mit Mei­nungs­frei­heit hat das alles übri­gens am aller­we­nigs­ten zu tun.

Dis­clai­mer: Ich bin kein Anwalt. Aber man kann sich die ver­link­ten Arti­kel anse­hen, die mei­ne Mei­nung unter­stüt­zen, oder auch mal eine Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl bemü­hen.

Bild von mir, CC0

Neue Beta von Amazons Kindle-Previewer

Screenshot Kindle Previewer

Wer eBook-Datei­en für Ama­zons eRea­der Kind­le erstel­len möch­te, kann dafür unter ande­rem den »Kind­le Pre­view­er« ver­wen­den. Anders als der Name sug­ge­riert, kann der näm­lich nicht nur eine Vor­schau anzei­gen, son­dern tat­säch­lich auch ePubs nach mobi kon­ver­tie­ren, und das bes­ser als die Kon­kur­renz. Was auch nicht ver­wun­dern soll­te, wenn jemand das eige­ne For­mat kennt, dann Ama­zon.

Der­zeit befin­det sich die neue Ver­si­on des Kind­le Pre­view­ers in einem Beta-Sta­tus, die Vor­schau­en simu­lie­ren der­zeit nur Apps und Fire Tablets, die Anzei­ge »ech­ter« Kind­les soll aber in Kür­ze fol­gen. Die neue Ver­si­on unter­stützt die ver­bes­ser­ten typo­gra­fi­schen Funk­tio­nen (»Enhan­ced Type­set­ting«) und die Boo­ker­ly-Schrift, Auch die Bedie­nung soll sich ver­bes­sert haben. die Beta läuft ab Win­dows 7 und Mac OS 10.9.

 

 

Ausschreibung bei Amrûn: Das Dimensionsportal

Logo Edition Geschichtenweber

Der Amrûn Ver­lag hat eine Aus­schrei­bung für eine Sto­ry­samm­lung mit phan­tas­ti­schen Geschich­ten aus­ge­lob. Der Titel lau­tet »Das Dimen­si­ons­por­tal – Ein Tor in phan­tas­ti­sche Wel­ten und ande­re Zei­ten«.

Deutsch­land, in einer nahen Zukunft:
Dem Wis­sen­schaft­ler Prof. Dr. Groll, der stets für sei­ne Ideen ver­lacht wur­de, gelingt es, von der Öffent­lich­keit unbe­merkt in sei­ner hei­mi­schen Gara­ge ein Gerät zu bau­en, wel­ches ein Dimen­si­ons­por­tal öff­net. Eine flim­mern­de Wand bil­det sich vor ihm. Fas­zi­niert ergreift Max Groll einen Gegen­stand nach dem ande­ren und über­prüft, ob er die­se in eine theo­re­ti­sche ande­re Welt schi­cken kann … ung­ach­tet der mög­li­chen Konsequenzen.Das Por­tal, das Groll erschaf­fen hat, kann ein Tor an einen ande­ren Ort, in eine ande­re Zeit und sogar in eine ande­re Wirk­lich­keit sein. Wir suchen span­nen­de, ori­gi­nel­le und skur­ri­le Geschich­ten, die erzäh­len, was die ein­zel­nen Gegen­stän­de in der jewei­li­gen Par­al­lel­welt aus­lö­sen: Wird ein Flum­mi von den Nean­der­ta­lern als Hei­lig­tum ver­ehrt oder als unbe­greif­li­ches Etwas gefürch­tet? Was fan­gen die Bewoh­ner der Zom­bie­welt mit einem vega­nen Koch­buch an? Kann ein Zau­ber­kas­ten dazu bei­tra­gen, eine uralte Magier­feh­de bei­zu­le­gen? Dies sind nur eini­ge Mög­lich­kei­ten, die den Teil­neh­mern offen­ste­hen.
Die Geschich­ten sol­len in sich abge­schlos­sen sein und aus­schließ­lich in der von euch gewähl­ten Par­al­lel­welt spie­len, ohne dass Prof. Dr. Maxi­mi­li­an Groll selbst ein­greift. Der jewei­li­ge Gegen­stand muss eine zen­tra­le hand­lungs­tra­gen­de Rol­le inne­ha­ben. Dabei soll­te es sich um Din­ge han­deln, die in unse­rer der­zei­ti­gen All­tags­wirk­lich­keit real sind. Die Geschich­ten soll­ten dem Gen­re der Phan­tas­tik (mit sämt­li­chen Unter­ar­ten) zuzu­ord­nen sein.

Alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen fin­den sich auf der Aus­schrei­bungs­sei­te bei Amrûn. Zeit eine Geschihc­te ein­zu­rei­chen ist bis zum 30.09.2016. Das fer­ti­ge Buch wird als »Edi­ti­on Geschichtenweber«-Band unter der Her­aus­ge­ber­schaft von Nadi­ne Muri­el und Ste­fan Cer­no­hu­by im Amrun Ver­lag erschei­nen.

Logo Edi­ti­on Geschich­ten­we­ber Copy­right Edi­ti­on Geschich­ten­we­ber

epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion

Screenshot Google Books

Vor ein paar Tagen hat­te ich dar­über berich­tet, wie epu­b­li über meh­re­re Jah­re ein eBook der Autorin Anja Bagus  ver­trie­ben hat, obwohl der Ver­trag rechts­gül­tig gekün­digt wor­den war, und die eige­nen AGB ein­deu­tig aus­sag­ten, dass Bücher dar­auf­hin inner­halb von fünf Tagen von Part­ner­platt­for­men ent­fernt wer­den müs­sen. Ich hat­te dar­auf­hin eine Anfra­ge per Email bei epu­b­li gestellt. Die ist auch ange­kom­men, wie mir eine Auto­re­spon­der-Mail ein­deu­tig zeig­te. Aber wie bereits erwar­tet, erhielt ich auf mei­ne Anfra­ge kei­ner­lei Ant­wort, der Anbie­ter hüllt sich in Schwei­gen.

autoresponder

Übri­gens erhielt auch die Autorin auf ihre Fra­gen bezüg­lich even­tu­ell abge­setz­ter Exem­pla­re und ande­rer The­men kei­ner­lei Ant­wort. Und das ist schon eine Unver­schämt­heit beson­de­ren Geschmacks. Erneut muss man sich fra­gen, ob man bei der Holtz­brinck-Toch­ter der Ansicht ist, dass das Urhe­ber­recht nur für ande­re gilt.

Jetzt wird ver­mut­lich auch kei­ne Ant­wort mehr kom­men, denn selbst­ver­ständ­lich wur­de auf­grund der kom­plett aus­blei­ben­den Reak­ti­on ein Anwalt ein­ge­schal­tet, des­we­gen wird epu­b­li Infor­ma­tio­nen mit Hin­weis auf ein lau­fen­des Ver­fah­ren ableh­nen.

Auf Face­book ent­schul­dig­te man sich, aller­dings erst eine Woche nach der Anfra­ge per Mail:

Lie­be Anja, wir haben Dei­ne Nach­richt und auch die Bei­trä­ge hier gese­hen. Wir ver­ste­hen Dei­nen Ärger und Dei­ne Irri­ta­ti­on. Unser Autoren-Team prüft, was pas­siert ist und setzt sich mit Dir in Ver­bin­dung. So lan­ge kön­nen wir nur sagen: Es tut uns sehr Leid und wir bit­ten um Ent­schul­di­gung!

Das ist natür­lich nichts ande­res als lächer­lich. Ob ein ertapp­ter Buch­pi­rat bei Holtz­brinck auf Nach­sicht hof­fen darf, wenn er sich lapi­dar ent­schul­digt? Ver­mut­lich eher nicht.

Bei Goog­le books ist der Roman übri­gens nach wie vor unter der Fir­mie­rung »epu­b­li GmbH« zu fin­den. Sie­he Bild­schirm­fo­to.

 

DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 627

Cover Verlorene Welten

Auch im ers­ten Monat des Jah­res 2016 hat Erik Schrei­ber wie­der jede Men­ge Bücher gele­sen und schreibt dar­über in sei­nem PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEF mit der Num­mer 627.

Die The­men­be­rei­che umfas­sen dies­mal Inter­na­tio­na­le Phan­tas­tik, Jugend­li­te­ra­tur, Kri­mi & Thril­ler, Heft­ro­ma­ne, Comics und abseits des papier­nen Medi­ums auch eine DVD.

Her­vor­he­ben möch­te ich als alter STAR WARS-Fan die Bespre­chung zu Clau­dia Grays Roman VERLORENE WELTEN, in der laut Erik zum ers­ten mal glaub­wür­dig beschrie­ben wird, aus wel­chen Moti­va­tio­nen her­aus man sich dem Impe­ri­um anschlie­ßen könn­te. Das wer­de ich wohl mal lesen müs­sen, aller­dings lie­ber im eng­li­schen Ori­gi­nal, da trägt der Roman den Titel LOST STARS.

DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 627 kann hier wie immer kos­ten­los im PDF-For­mat her­un­ter gela­den wer­den.

Bücher­brief 627 Janu­ar 2016 (PDF, ca 1,2 MB)

Cover­ab­bil­dung VERLORENE WELTEN Copy­right Pani­ni

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Lovelybooks entdeckt englische Bücher

Lovelybooks Read English

»Let‘s read in Eng­lish 2016« heißt eine aktu­el­le Kam­pa­gne bei der soge­nann­ten Buch­com­mu­ni­ty Love­ly­books. Man bewirbt das Gan­ze mit:

You are a fan of rea­ding in Eng­lish or want to read more Eng­lish books? We have the per­fect rea­ding chall­enge for you: ‘Let’s read in Eng­lish’! Read Eng­lish books, join the fun and win gre­at pri­zes!

Nun ist das Geschäfts­mo­dell von Love­ly­books jedem klar: Man bie­tet den Leser ein sozia­les Netz­werk rund um Bücher, lässt sich von denen sogar im Prin­zip den gesam­ten Con­tent in Form von Bespre­chun­gen und Lese­run­den schrei­ben ohne einen Cent Ver­gü­tung zah­len zu müs­sen (und sogar die Bücher für Lese­run­den kom­men von Autoren und Ver­la­gen selbst – bril­li­an­tes Geschäfts­kon­zept, da hät­te ich drauf kom­men sol­len …), und ver­dient an den Affi­lia­te-Links zu Ama­zon und Buch­han­del. Jetzt ist man offen­sicht­lich auf den Trich­ter gekom­men, dass man auch mit eng­lisch­spra­chi­gen Büchern ein paar Euro machen kann. Aus Sicht von Love­ly­books sicher kei­ne ganz schlech­te Idee.

Das Pro­blem dabei ist aller­dings, dass man sowohl für eng­lisch­spra­chi­ge Print­bü­cher wie eBooks beim tra­di­tio­nel­len Buch­han­del abseits von Ama­zon Prei­se bezah­len soll, die mit »Mond« noch sehr freund­lich umschrie­ben sind. Wer mehr zu dem The­ma wis­sen möch­te, soll­te sich mei­nen Arti­kel zu Gemü­te füh­ren, in denen ich das mal detail­liert ana­ly­siert hat­te. Zudem hat­te ich bei den ver­ant­wort­li­chen hie­si­gen Aggre­ga­to­ren nach­ge­fragt. Die Quint­essenz der dabei her­aus gekom­me­nen Aus­sa­ge war salopp aus­ge­drückt: »Die Prei­se sind eh egal, weil eng­lisch­spra­chi­ge Bücher hier kei­ne Sau inter­es­sie­ren!« Eine Reak­ti­on, die ich als jemand der inzwi­schen über­wie­gend eng­li­sche Ori­gi­na­le liest, höchst inter­es­sant fand.

Und was ist nun mit Love­ly­books? Stimmt die mir gegen­über gemach­te Aus­sa­ge nicht und es wer­den doch so vie­le eng­li­sche Bücher gele­sen, dass sich so etwas lohnt? Oder ver­sucht man es ein­fach mal, weil das ohne gro­ßen Auf­wand eine zusätz­li­che Ein­nah­me­quel­le dar­stellt? Ich wer­de mal beob­ach­ten, wie die Reso­nanz ist.

Und wer sol­che Bücher kau­fen möch­te, soll­te ganz drin­gend die Prei­se ver­glei­chen, denn seit dem Erschei­nen des Arti­kels in 2013 hat sich in der Hin­sicht nicht viel (bis nichts) getan.

Screen­shot Pro­mo­gra­fik Copy­right Love­ly­books

Ausrufezeichen!!!!!!!

In diver­sen sozia­len Medi­en (und anders­wo) mel­de­ten sich gleich meh­re­re Korin­then­ka­cker zu Wort, die sich nicht inhalt­lich mit Anjas Arti­kel befass­ten, son­dern auf einer ihrer Ansicht nach uner­träg­li­chen Häu­fung von Aus­ru­fe­zei­chen her­um­rit­ten. Die Autorin kom­men­tier­te dies wie folgt: »Ich hab noch so vie­le, die müs­sen bis zum Monats­en­de ver­braucht wer­den!!!!!«

Ich wid­me den Thav­masti­kó­pho­ben fol­gen­des schnell ger­en­der­te Bild:

Ausrufezeichen!

Noch in klei­nes Update zur Thav­masti­kó­pho­bie:

Some books seem like they’d be almost iden­ti­fia­ble by their punc­tua­ti­on. Ali­ce in Won­der­land, for exam­p­le, has an abun­dance of excla­ma­ti­on marks (»Off with their heads!«)

Aber wir kön­nen es auch gern so machen wie James Joy­ce und auf Inter­punk­ti­on wei­test­ge­hend ver­zich­ten. Käme heu­te ver­mut­lich an kei­nem Lek­tor mehr vor­bei.

Bild von mir, CC BY-SA

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