epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion

Screenshot Google Books

Vor ein paar Tagen hat­te ich dar­über berich­tet, wie epu­b­li über meh­re­re Jah­re ein eBook der Autorin Anja Bagus  ver­trie­ben hat, obwohl der Ver­trag rechts­gül­tig gekün­digt wor­den war, und die eige­nen AGB ein­deu­tig aus­sag­ten, dass Bücher dar­auf­hin inner­halb von fünf Tagen von Part­ner­platt­for­men ent­fernt wer­den müs­sen. Ich hat­te dar­auf­hin eine Anfra­ge per Email bei epu­b­li gestellt. Die ist auch ange­kom­men, wie mir eine Auto­re­spon­der-Mail ein­deu­tig zeig­te. Aber wie bereits erwar­tet, erhielt ich auf mei­ne Anfra­ge kei­ner­lei Ant­wort, der Anbie­ter hüllt sich in Schweigen.

autoresponder

Übri­gens erhielt auch die Autorin auf ihre Fra­gen bezüg­lich even­tu­ell abge­setz­ter Exem­pla­re und ande­rer The­men kei­ner­lei Ant­wort. Und das ist schon eine Unver­schämt­heit beson­de­ren Geschmacks. Erneut muss man sich fra­gen, ob man bei der Holtz­brinck-Toch­ter der Ansicht ist, dass das Urhe­ber­recht nur für ande­re gilt.

Jetzt wird ver­mut­lich auch kei­ne Ant­wort mehr kom­men, denn selbst­ver­ständ­lich wur­de auf­grund der kom­plett aus­blei­ben­den Reak­ti­on ein Anwalt ein­ge­schal­tet, des­we­gen wird epu­b­li Infor­ma­tio­nen mit Hin­weis auf ein lau­fen­des Ver­fah­ren ablehnen.

Auf Face­book ent­schul­dig­te man sich, aller­dings erst eine Woche nach der Anfra­ge per Mail:

Lie­be Anja, wir haben Dei­ne Nach­richt und auch die Bei­trä­ge hier gese­hen. Wir ver­ste­hen Dei­nen Ärger und Dei­ne Irri­ta­ti­on. Unser Autoren-Team prüft, was pas­siert ist und setzt sich mit Dir in Ver­bin­dung. So lan­ge kön­nen wir nur sagen: Es tut uns sehr Leid und wir bit­ten um Entschuldigung!

Das ist natür­lich nichts ande­res als lächer­lich. Ob ein ertapp­ter Buch­pi­rat bei Holtz­brinck auf Nach­sicht hof­fen darf, wenn er sich lapi­dar ent­schul­digt? Ver­mut­lich eher nicht.

Bei Goog­le books ist der Roman übri­gens nach wie vor unter der Fir­mie­rung »epu­b­li GmbH« zu fin­den. Sie­he Bildschirmfoto.

 

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3 Kommentare zu „epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion“

  1. Span­nend ist auch die Falsch­schrei­bung »es tut uns sehr Leid«. man sagt ja auch nicht »sehr Auto« oder »sehr Haus«. Und das bei einem Buchverlag…

  2. Tja. Bis 1996 schrieb man »es tut mir leid«. Dann bis 2004 auf ein­mal »es tut mir Leid«. Von 2004 bis 2006 war frei­ge­stellt, wie man es schrieb. Erst ab 2006, der jetzt gel­ten­den Rege­lung, schreibt man es wie­der grund­sätz­lich klein.

    Dar­auf her­um­zu­rei­ten hal­te ich für ver­fehlt, das ist eine Kri­tik die eher in Rich­tung der »Recht­schreib-Refor­mer« und deren Zick­zack-Kurs gehen soll­te. Lenkt auch vom eigent­li­chen The­ma ab.

    Übri­gens ist die Recht­schrei­bung nicht ver­pflich­tend (nur für den schu­li­schen Bereich). Wer eine älte­re Fas­sung nut­zen möch­te, kann das tun. Man­che Ver­la­ge und Zei­tun­gen haben sich ja auf eine »gemä­ßig­te neue Recht­schrei­bung« ver­legt. Es kochen also eh vie­le ihr eige­nes Süppchen.

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