Buch

Wieder aufgelegt: Der Schauerliteratur-Klassiker DAS GESPENSTERBUCH

Cover Das Gespensterbuch

In der Rei­he »Düs­te­re Phan­tas­tik« erschien beim Blitz-Ver­lag in Zusam­men­ar­beit mit Felix Woit­kow­ski DAS GESPENSTERBUCH als Neu­auf­la­ge eines Klas­si­kers der deut­schen Schau­er­li­te­ra­tur.

Gespens­tisch, mythisch, phan­tas­tisch. Im Geis­te der Schwar­zen Roman­tik schrei­ben August Apel und Fried­rich Laun von 1810 bis 1817 deut­sche Schau­er­ge­schich­te. Im Gespens­ter­buch erzäh­len sie von Tot­ge­sag­ten und Wie­der­keh­rern, von Auf­klä­rern und Aber­gläu­bi­gen, von Lie­bes­schwü­ren und Teu­fels­pak­ten und leh­ren damit Euro­pa das Grau­en.
Die popu­lärs­te deutsch­spra­chi­ge Samm­lung von Geis­ter- und Spuk­ge­schich­ten des 19. Jahr­hun­derts in der ers­ten voll­stän­di­gen Neu­aus­ga­be.

Mögen Toren und Schwach­köp­fe von Unmög­lich­kei­ten schwat­zen, der Wei­se beklagt sie, die nicht wis­sen, was mög­lich oder unmög­lich, was wahr oder falsch, was Licht oder Schat­ten ist, die die gro­ßen Geis­ter nicht ken­nen und begrei­fen, wel­che aus den stum­men Grüf­ten und Grä­bern, aus den zer­fal­le­nen Gebei­nen der Abge­schie­de­nen eine so schau­er­li­che als wah­re Spra­che vor das erstaun­te Ohr der Leben­den brin­gen. – An Euch, die Ihr hier ver­sam­melt seid, vor­erst ein war­nen­des Wort. Hütet Euch, durch irgend­ei­ne vor­wit­zi­ge Fra­ge die Rache des Geis­tes zu rei­zen, der von mei­nem ers­ten Wor­te an die­sen Toten­kopf unsicht­bar über ihm schwe­ben wird. Ver­su­chet übri­gens, Euer Grau­en zu mäßi­gen, und höret alles in Demut und Ruhe. Denn ich neh­me die Gehor­sa­men in mei­nen mäch­ti­gen Schutz und las­se nur die Frev­ler von dem wohl­ver­dien­ten Ver­der­ben erei­len

DAS GESPENSTERBUCH ist 400 Sei­ten stark und kos­tet 12,95 Euro, es ist exklu­siv im Blitz-Shop erhält­lich, dort fin­det man auch eine Lese­pro­be. Eine eBook-Aus­ga­be erhält man für 4,99 Euro bei Ama­zon.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Blitz-Ver­lag

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Neu bei Dani Books: LARA CROFT UND DIE ARTEFAKTE DES BÖSEN

Cover Lara Croft

Ges­tern erschien bei Dani Books der Comic LARA CROFT UND DIE ARTEFAKTE DES BÖSEN, in dem man wei­te­re Aben­teu­er der aus zahl­rei­chen TOMB RAI­DER-Spie­len bekann­ten Schatz­jä­ge­rin zu lesen bekommt. Die Prot­ago­nis­tin ist hier­bei die alt­be­kann­te, älte­re Lara, nicht die reboo­te­te, jün­ge­re, aus den letz­ten bei­den Games.

Als ein mys­te­riö­ser Kult die Welt ins Cha­os stür­zen will, liegt es an Lara Croft und Car­ter Bell, die Mensch­heit vor dem Unter­gang zu bewah­ren. Vor­zeit­li­che Elfen­bein­ar­te­fak­te sind der Schlüs­sel sowohl zur Ret­tung als auch zur Zer­stö­rung der Zivi­li­sa­ti­on und die bei­den frü­he­ren Riva­len müs­sen alles dar­an­set­zen, sie zu fin­den, bevor sie in die Hän­de der Bösen fal­len. Ein auf­re­gen­des Ren­nen gegen die Zeit – vol­ler Action, Aben­teu­er und natür­lich beid­hän­di­ger Schieß­kunst – beginnt!

Die Sto­ry ist aus der Feder von Corin­na Bech­ko, die Zeich­nun­gen schu­fen R. Green, C. Car­ne­ro und ande­re. Die Über­set­zung stammt von Arne Voigt­mann. LARA CROFT UND DIE ARTEFAKTE DES BÖSEN liegt als Paper­back im For­mat 15,7 x 24 cm vor, ist 124 Sei­ten stark und kos­tet 16,99 Euro. Bestellt wer­den kann der Comic­band direkt beim Ver­lag oder via Ama­zon. Wer die Print­fas­sung kauft, erhält kos­ten­los eine PDF-Ver­si­on dazu.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Dani Books

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Die Gewinner der Nebula Awards 2015

NebulaAwards

Weder Sad noch Rabid Pup­pies konn­ten die Ver­lei­hung der Nebu­la Awards in 2016 für das vor­an­ge­gan­ge­ne Jahr durch die SWFA ver­hin­dern. Wer mehr über die Hin­ter­grün­de dazu wis­sen möch­te, der soll­te mal Goog­le bemü­hen, es gibt hau­fen­wei­se Kom­men­ta­re nam­haf­ter US-Autoren zu den Ver­su­chen kon­ser­va­ti­ver Säcke, das SF-Gen­re für sich ein­zu­neh­men und die Nebu­la-Ver­lei­hung zu beein­flus­sen.

Der Preis für den bes­ten Roman gin an Nao­mi Noviks UPROOTED, dass die Kon­ser­va­ti­ven offen­bar nicht ganz so erflogreich waren, zeigt der Preis für die bes­te Novel­le, damit wur­de Nne­di Oko­ra­fors BINTI aus­ge­zeich­net. Auch der Preis für MAD MAX FURY ROAD, bei der eine Prot­ago­nis­tin wich­ti­ger war als die Haupt­fi­gur dürf­te nicht im Sin­ne der rech­ten Akti­vis­ten gewe­sen sein.

Die gesam­te Lis­te der Nomi­nier­ten und Gewin­ner im Fol­gen­den, die Gewin­ner ste­hen an ers­ter Stel­le uns sind mit Stern­chen gekenn­zeich­net. Ach ja: Alle Gewin­ner außer MAD MAX sind Frau­en. Eat this, Pup­pies!

Erschienen: ZWIELICHT 8

Cover Zwielicht 8

Auf dem Mar­burg-Con erschien »Deutsch­lands ein­zi­ges Hor­ror­ma­ga­zin« (so die Her­aus­ge­ber) ZWIELICHT in der Aus­ga­be acht.

Micha­el Schmidt, der Her­aus­ge­ber seit Band eins, damals noch im Eloy Edic­tions Ver­lag, seit Num­mer drei bei Saphir im Stahl, hat seit der Aus­ga­be sechs Achim Hil­de­brand als Co-Her­aus­ge­ber. Die bei­den Hor­ror­fans stel­len immer wie­der inter­es­san­te Samm­lun­gen zusam­men.
In der neu­en Aus­ga­be sind 15 Autorin­nen und Autoren ver­tre­ten, von aktu­el­len bis hin zu klas­si­schen Schrift­stel­lern. Hin­zu kom­men Inter­es­san­te Arti­kel, die das Maga­zin berei­chern. Das Titel­bild stammt von Björn Ian Craig, der es sich erlaubt, mit dem Titel zu spie­len, denn die Num­mer der Aus­ga­be fin­det sich, aus den Buch­sta­ben des Titels Zwie­licht gebil­det, dort wie­der. Hin­zu kom­men Zeich­nun­gen, die die Erzäh­lun­gen bild­lich unter­stüt­zen. Die Zeich­nun­gen stamm­ten die­ses Mal von Dani­el Hus­ter und Paul Lowe.
Zu den Autoren gehö­ren Ken Liu, Dani­el Hus­ter, Erik Hau­ser, Regi­na Schle­heck, Sascha Din­se, Kar­la Schmidt, Ellen Nor­ten, Shei­la Hodgson, Abel Inkun, Micha­el Schmidt, Sascha Lüt­ze­l­er, Sven Len­hardt, Felix Woit­kow­ski und Alger­non Black­wood.

ZWIELICHT 8 ist im Ver­lag Saphir im Stahl erschie­nen, als Print­aus­ga­be 408 Sei­ten stark und kos­tet 14,95 Euro. Auch eine eBook-Aus­ga­be gibt es, die­se ist für 4,99 Euro erhält­lich. Kau­fen kann man das Maga­zin direkt beim Ver­lag oder via Ama­zon.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Saphir im Stahl

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DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 630

Cover Buecherbrief 630

Wie immer hat Erik Schrei­ber im April 2016 vie­le, vie­le Bücher gele­sen und lässt uns alle in sei­nem PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEF dar­an teil haben.

Neben den Buch­be­spre­chun­gen um die The­men Deut­sche Phan­tas­tik (dies­mal der ero­ti­schen Spiel­art), Inter­na­tio­na­le Phan­tas­tik, Jugend­li­te­ra­tur, Spie­le, Spie­le­bü­cher, Kurz­ge­schich­ten und Heft­ro­ma­ne fin­det sich auch ein Bericht zum dies­jäh­ri­gen Mar­bug-Con und lei­der auch ein Nach­ruf auf den Zeich­ner, Autor, Lek­tor, Über­set­zer und Her­aus­ge­ber Mal­te S. Semb­ten.

DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 630 liegt wie immer als PDF-Datei vor und kann hier kos­ten­los her­un­ter gela­den wer­den.

Bücher­brief 630 April 2016 (PDF, ca 800 kB)

Die neue Fassung des Buchpreisbindungsgesetzes – ein Kommentar

eBook-Paragraph

Beim Bör­sen­ver­ein und des­sen Mit­glie­dern herrsch­te zuerst ein­mal gro­ße Freu­de, wie man den ver­schie­de­nen Publi­ka­tio­nen online leicht ent­neh­men konn­te. Hat­te man es durch inten­si­ve Lob­by­ar­beit doch durch­ge­setzt, dass eBooks expli­zit ins Buch­preis­bin­dungs­ge­setz auf­ge­nom­men wur­den. Und das, obwohl man seit Jah­ren behaup­te­te, dass die­ses ohne­hin auch für elek­tro­ni­sche Bücher gel­te. Und man hat­te auch ein­deu­tig mit Abmah­nun­gen gedroht, soll­te ein Häre­ti­ker das anders sehen und von der wah­ren Leh­re abwei­chen. Doch so sicher scheint man sich dann selbst doch nicht gewe­sen sein, wenn man es den­noch für not­wen­dig hielt, die­se Geset­zes­än­de­rung her­bei­zu­füh­ren, die in der letz­ten Woche ver­ab­schie­det wur­de und am 1. Sep­tem­ber 2016 in Kraft tritt.

Aber wie es scheint, hat sich irgend­je­mand beim Dik­tie­ren der Ände­run­gen aufs Gröbs­te ver­tan. Oder viel­leicht hat ein Self­pu­blisher an den For­mu­lie­run­gen mit­ge­ar­bei­tet. Denn, oh Wun­der, eBooks von Self­pu­blishern sind aus­drück­lich vom neu­en Gesetz aus­ge­nom­men. Das kann nicht im Sin­ne des Bör­sen­ver­eins und sei­ner Mit­glie­der gewe­sen sein, denn die­se Aus­nah­me ver­schafft Self­pu­blishern deut­li­che Wett­be­werbs­vor­tei­le.

Man ist als Selbst­ver­le­ger nicht mehr gezwun­gen, dar­auf zu ach­ten, dass sei­ne Bücher auf allen Platt­for­men gleich viel kos­ten. Ab dem Datum des Inkraft­tre­tens sind auch »zahl´ was Du willst«-Angebote oder ‑Bund­les mög­lich, eben­so wie »zahl´ mit einem Tweet« oder ähn­li­che Model­le. Und das sowohl für eBooks wie für Print­bü­cher. Das ist aus Sicht der Self­pu­blisher natür­lich über­aus erfreu­lich – und ich kann mir vor­stel­len, dass das bei den Mit­glie­dern des Bör­sen­ver­eins eher für Heu­len und Zäh­ne­klap­pern sor­gen dürf­te. Man muss sich fra­gen, wie es sein konn­te, dass das so durch­rutsch­te? Hat man da bei der Lob­by tief und fest gepennt, dass das wäh­rend der Ent­wick­lung der Geset­zes­än­de­rung nicht auf­fiel? Hat­te man gehofft, die Poli­tik wer­de das schon rich­tig machen? Dabei weiß man doch, wie hand­werk­lich schlecht etli­che Geset­ze der letz­ten Jah­re sind.

Wie hand­werk­lich schlecht die Geset­zes­än­de­run­gen auch in ande­rer Hin­sicht sind, zeigt der neue Absatz über den »Letzt­ab­neh­mer in Deutsch­land«, der dazu füh­ren soll, dass aus­län­di­sche Ver­käu­fer das Buch­PrG nicht umge­hen kön­nen (wie das bis­her bei­spiels­wei­se gewis­se bri­ti­sche Anbie­ter taten). Nach Kom­men­ta­ren von Juris­ten, die ich las, ist durch die For­mu­lie­rung hier nicht der Wohn­sitz aus­schlag­ge­bend, son­dern wo sich die­ser Letzt­ab­neh­mer zum Zeit­punkt des Kaufs befin­det. Sprich: Bin ich im Urlaub, bei­spiels­wei­se in den Nie­der­lan­den, kann ich preis­ge­bun­de­ne Bücher mög­li­cher­wei­se güns­ti­ger bekom­men. Man muss sich fra­gen, wie das durch­ge­setzt wer­den soll? Mit­tels Geo­lo­ca­ti­on? Das wäre pri­ma, ich bin Nut­zer eines VPN-Diens­tes, mit dem ich schein­bar aus einer Men­ge von Län­dern im Inter­net unter­wegs sein kann … Und bevor jetzt wie­der irgend­ein Schlau­mei­er lamen­tiert: Nein, die Nut­zung von VPNs ist nicht nur völ­lig legal, son­dern auch für man­che Anwen­dun­gen tech­nisch unab­ding­bar not­wen­dig.

Damit könn­te ich preis­ge­bun­de­ne Bücher güns­ti­ger erwer­ben, weil ich den Anschein erwe­cke, kein Käu­fer aus Deutsch­land zu sein.

Und selbst wenn die Inter­pre­ta­ti­on falsch wäre, und doch der Wohn­ort des Kun­den gilt: Wer will mich denn dar­an hin­dern, eine Aus­lands­adres­se als Haupt­an­schrift beim Online­shop zu hin­ter­le­gen, und dann an eine abwei­chen­de Zweit­adres­se in Deutsch­land lie­fern zu las­sen? Wie­der ein­mal – und wie so oft – hat der Gesetz­ge­ber die Mög­lich­kei­ten des #neu­lands völ­lig über­se­hen. Alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten …

Abschlie­ßend ist die Zemen­tie­rung des fos­si­len Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes in mei­nen Augen der fal­sche Weg, weil hier eine kar­tell­ar­ti­ge Struk­tur gesetz­lich unter­stützt wird. Die Argu­men­ta­ti­on, dass die Buch­preis­bin­dung auch Nischen­pro­duk­te ermög­li­che, ist ohne­hin eine Lächer­li­che, wenn man sich ansieht, was die Publi­kums­ver­la­ge so an bil­li­gem und mies lek­to­rier­tem Mas­sen­müll auf den Markt pum­pen. Auch der Hin­weis auf kul­tu­rel­le Viel­falt zieht mei­ner Ansicht nach nicht im Gerings­ten. Wenn dem so wäre, müss­te es auch Preis­bin­dungs­ge­set­ze für Musik, Fil­me oder Com­pu­ter­spie­le geben. Die gibt es aber nicht und man kann nicht sagen, dass es bei die­sen Medi­en kei­ne Viel­falt gäbe – sogar ganz im Gegen­teil.

So wer­den wir aber wei­ter mit die­sem unzeit­ge­mä­ßen Gesetz leben müs­sen. Dass die Self­pu­blisher davon aus­ge­nom­men wur­den, erfreut mich dann aber doch – das kann man fast pro­gres­siv nen­nen, auch wenn es mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nur ein Ver­se­hen war.

Kor­rek­tur: Nur eBooks von Self­pu­blishern fal­len offen­bar nicht unter die Buch­preis­bin­dung, für Print­bü­cher gilt sie. Mein Feh­ler. Und natür­lich völ­lig dane­ben, war­um die­se Unter­schei­dung? Der ent­spre­chen­de Pas­sus steht nicht im Gesetz selbst, son­dern in der Begrün­dung zum Gesetz, die Gerich­te eben­falls zur Inter­pre­ta­ti­on her­an­zie­hen.

Gra­fik von mir, CC BY-NC-SA

Steampunk-Roman: DER STERN DES SETH

Cover Stern des Seth

Im Eigen­ver­lag ist bereits vor eini­ger Zeit der Steam­punk-Roman DER STERN DES SETH von Ama­lia Zeich­ne­rin erschie­nen. Zum Inhalt:

DER STERN DES SETH ist ein aben­teu­er­li­cher, span­nen­der und in sich abge­schlos­se­ner Steam­punk Aben­teu­er Roman mit fünf sehr unter­schied­li­chen, eigen­sin­ni­gen Prot­ago­nis­ten, die kei­ne strah­len­den Hel­den sind, son­dern auch ganz mensch­li­che Schwä­chen haben. Wer Ver­gnü­gen fin­det am Steam­punk- oder Pulp-Gen­re und viel­leicht Fil­me wie die INDIANA JONES-Rei­he oder auch die Tri­lo­gie DIE MUMIE mag, den wird die­ses Expe­di­ti­ons­aben­teu­er gewiss unter­hal­ten.

Der Roman hat in gedruck­ter Form einen Umfang von 296 Sei­ten und kos­tet als Taschen­buch 12 Euro. Für die eBook-Fas­sung wer­den 5,49 Euro fäl­lig.

Neu­er­dings gibt es auch eine Hör­pro­be. Mehr über Roman und Autorin auf ihrer Inter­net­sei­te.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Ama­lia Zeich­ne­rin

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Hugo Awards 2016 – die Finalisten

Hugo-Logo

Im Fol­gen­den eine Lis­te der Fina­lis­ten für die Hugo Awards 2016, also die Short­list, aus der die end­gül­ti­gen Gewin­ner sub­li­miert wer­den. Jetzt wird sich viel­leicht der ein oder ande­re fra­gen: »Und war­um zeigt uns der Holz­hau­er die, und nicht nur die Gewin­ner?« Die Ant­wort dar­auf ist ziem­lich ein­fach: Die Lis­te zeigt eine Aus­wahl an aktu­el­ler Sci­ence Fic­tion bzw. Phan­tas­tik, die man mal lesen könn­te. Für mich ist die Short­list im Prin­zip eigent­lich immer eine Art Ein­kaufs­lis­te (in die­sem Jahr gibt es eine Aus­nah­me: das uner­träg­li­che THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört But­cher eigent­lich zu mei­nen Lieb­lings­au­toren). Oder in Sachen Film und Fern­se­hen eine Vor­schlags­lis­te, was ich mir noch anse­hen könn­te (falls ich es nicht ohne­hin gese­hen habe).

Dank eBooks lie­gen alle Roma­ne ja nur einen Maus­klick ent­fernt.

Nach­fol­gend die kom­plet­te Short­list:

Erhältlich: IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK

Cover IF Magazin 3

Bereits seit ein paar Wochen ist die Aus­ga­be drei von IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK erhält­lich. Zum Inhalt:

IF Maga­zin über­schrei­tet die Gren­zen der Fik­ti­on in bei­de Rich­tun­gen und erkun­det die Anwen­dungs­ge­bie­te der Fan­tas­tik. In die­ser Aus­ga­be liegt der Schwer­punkt auf Kung Fu Fan­ta­sy und fern­öst­li­chen Geis­ter­ge­schich­ten. Cover­il­lus­tra­ti­on von Peter Mor­dio – Sto­ries von Frank Tume­le, Chris­ti­ne Prinz, Mari­us Kuh­le, Ina Elbracht, Tobi­as Recker­mann, Ulf R. Ber­lin und Bri­an Deatt – Inter­views mit M. H. Boro­son, Adam Nevill, Bern­hard Rei­cher und Dr. Nacht­strohm – wei­te­re Bei­trä­ge von Frank Duwald, Tobi­as Recker­mann, Thors­ten von Bir­ken­hayn und Ulf R. Ber­lin.

Das IF Maga­zin kann als Taschen­buch via Ama­zon bezo­gen wer­den. Die Aus­ga­be drei ist 98 Sei­ten stark und kos­tet 5,99 Euro. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det man auf der Pro­jekt­web­sei­te und bei Face­book.

Cover­ab­bil­dung IF Maga­zin 3 Copy­right White­train

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Erschienen: PHANTAST # 15 – Drachen

Cover Phantast 15

Soeben ist die 15. Aus­ga­be des kos­ten­lo­sen Maga­zins PHANTAST erschie­nen, das Kern­the­ma dar­in sind dies­mal Dra­chen. Im Inhalt fin­den sich unter ande­rem:

- Inter­views mit Chris­toph Har­de­busch, Jas­min Roll­mann und Akram El-Bahay
– Arti­kel zu den Dra­chen­län­dern Japan und Chi­na
– einen klei­nen Ein­blick in die Welt der ech­ten Dra­chen
– Arti­kel zu Dun­ge­ons & Dra­gons und Comic-Dra­chen
– diver­se Rezen­sio­nen zum The­ma
– wun­der­schö­ne Dra­chen-Illus­tra­tio­nen
– eine exklu­si­ve Lese­pro­be aus Flam­men­wüs­te – Der Gefähr­te des Dra­chen

Der PHANTAST # 15 ist 136 Sei­ten stark und kann wie immer bei Litera­to­pia kos­ten­los als PDF her­un­ter gela­den wer­den.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Phan­tast-Maga­zin

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