Buch

Die neue Fassung des Buchpreisbindungsgesetzes – ein Kommentar

eBook-Paragraph

Beim Bör­sen­ver­ein und des­sen Mit­glie­dern herrsch­te zuerst ein­mal gro­ße Freu­de, wie man den ver­schie­de­nen Publi­ka­tio­nen online leicht ent­neh­men konn­te. Hat­te man es durch inten­si­ve Lob­by­ar­beit doch durch­ge­setzt, dass eBooks expli­zit ins Buch­preis­bin­dungs­ge­setz auf­ge­nom­men wur­den. Und das, obwohl man seit Jah­ren behaup­te­te, dass die­ses ohne­hin auch für elek­tro­ni­sche Bücher gel­te. Und man hat­te auch ein­deu­tig mit Abmah­nun­gen gedroht, soll­te ein Häre­ti­ker das anders sehen und von der wah­ren Leh­re abwei­chen. Doch so sicher scheint man sich dann selbst doch nicht gewe­sen sein, wenn man es den­noch für not­wen­dig hielt, die­se Geset­zes­än­de­rung her­bei­zu­füh­ren, die in der letz­ten Woche ver­ab­schie­det wur­de und am 1. Sep­tem­ber 2016 in Kraft tritt.

Aber wie es scheint, hat sich irgend­je­mand beim Dik­tie­ren der Ände­run­gen aufs Gröbs­te ver­tan. Oder viel­leicht hat ein Self­pu­blisher an den For­mu­lie­run­gen mit­ge­ar­bei­tet. Denn, oh Wun­der, eBooks von Self­pu­blishern sind aus­drück­lich vom neu­en Gesetz aus­ge­nom­men. Das kann nicht im Sin­ne des Bör­sen­ver­eins und sei­ner Mit­glie­der gewe­sen sein, denn die­se Aus­nah­me ver­schafft Self­pu­blishern deut­li­che Wett­be­werbs­vor­tei­le.

Man ist als Selbst­ver­le­ger nicht mehr gezwun­gen, dar­auf zu ach­ten, dass sei­ne Bücher auf allen Platt­for­men gleich viel kos­ten. Ab dem Datum des Inkraft­tre­tens sind auch »zahl´ was Du willst«-Angebote oder ‑Bund­les mög­lich, eben­so wie »zahl´ mit einem Tweet« oder ähn­li­che Model­le. Und das sowohl für eBooks wie für Print­bü­cher. Das ist aus Sicht der Self­pu­blisher natür­lich über­aus erfreu­lich – und ich kann mir vor­stel­len, dass das bei den Mit­glie­dern des Bör­sen­ver­eins eher für Heu­len und Zäh­ne­klap­pern sor­gen dürf­te. Man muss sich fra­gen, wie es sein konn­te, dass das so durch­rutsch­te? Hat man da bei der Lob­by tief und fest gepennt, dass das wäh­rend der Ent­wick­lung der Geset­zes­än­de­rung nicht auf­fiel? Hat­te man gehofft, die Poli­tik wer­de das schon rich­tig machen? Dabei weiß man doch, wie hand­werk­lich schlecht etli­che Geset­ze der letz­ten Jah­re sind.

Wie hand­werk­lich schlecht die Geset­zes­än­de­run­gen auch in ande­rer Hin­sicht sind, zeigt der neue Absatz über den »Letzt­ab­neh­mer in Deutsch­land«, der dazu füh­ren soll, dass aus­län­di­sche Ver­käu­fer das Buch­PrG nicht umge­hen kön­nen (wie das bis­her bei­spiels­wei­se gewis­se bri­ti­sche Anbie­ter taten). Nach Kom­men­ta­ren von Juris­ten, die ich las, ist durch die For­mu­lie­rung hier nicht der Wohn­sitz aus­schlag­ge­bend, son­dern wo sich die­ser Letzt­ab­neh­mer zum Zeit­punkt des Kaufs befin­det. Sprich: Bin ich im Urlaub, bei­spiels­wei­se in den Nie­der­lan­den, kann ich preis­ge­bun­de­ne Bücher mög­li­cher­wei­se güns­ti­ger bekom­men. Man muss sich fra­gen, wie das durch­ge­setzt wer­den soll? Mit­tels Geo­lo­ca­ti­on? Das wäre pri­ma, ich bin Nut­zer eines VPN-Diens­tes, mit dem ich schein­bar aus einer Men­ge von Län­dern im Inter­net unter­wegs sein kann … Und bevor jetzt wie­der irgend­ein Schlau­mei­er lamen­tiert: Nein, die Nut­zung von VPNs ist nicht nur völ­lig legal, son­dern auch für man­che Anwen­dun­gen tech­nisch unab­ding­bar not­wen­dig.

Damit könn­te ich preis­ge­bun­de­ne Bücher güns­ti­ger erwer­ben, weil ich den Anschein erwe­cke, kein Käu­fer aus Deutsch­land zu sein.

Und selbst wenn die Inter­pre­ta­ti­on falsch wäre, und doch der Wohn­ort des Kun­den gilt: Wer will mich denn dar­an hin­dern, eine Aus­lands­adres­se als Haupt­an­schrift beim Online­shop zu hin­ter­le­gen, und dann an eine abwei­chen­de Zweit­adres­se in Deutsch­land lie­fern zu las­sen? Wie­der ein­mal – und wie so oft – hat der Gesetz­ge­ber die Mög­lich­kei­ten des #neu­lands völ­lig über­se­hen. Alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten …

Abschlie­ßend ist die Zemen­tie­rung des fos­si­len Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes in mei­nen Augen der fal­sche Weg, weil hier eine kar­tell­ar­ti­ge Struk­tur gesetz­lich unter­stützt wird. Die Argu­men­ta­ti­on, dass die Buch­preis­bin­dung auch Nischen­pro­duk­te ermög­li­che, ist ohne­hin eine Lächer­li­che, wenn man sich ansieht, was die Publi­kums­ver­la­ge so an bil­li­gem und mies lek­to­rier­tem Mas­sen­müll auf den Markt pum­pen. Auch der Hin­weis auf kul­tu­rel­le Viel­falt zieht mei­ner Ansicht nach nicht im Gerings­ten. Wenn dem so wäre, müss­te es auch Preis­bin­dungs­ge­set­ze für Musik, Fil­me oder Com­pu­ter­spie­le geben. Die gibt es aber nicht und man kann nicht sagen, dass es bei die­sen Medi­en kei­ne Viel­falt gäbe – sogar ganz im Gegen­teil.

So wer­den wir aber wei­ter mit die­sem unzeit­ge­mä­ßen Gesetz leben müs­sen. Dass die Self­pu­blisher davon aus­ge­nom­men wur­den, erfreut mich dann aber doch – das kann man fast pro­gres­siv nen­nen, auch wenn es mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nur ein Ver­se­hen war.

Kor­rek­tur: Nur eBooks von Self­pu­blishern fal­len offen­bar nicht unter die Buch­preis­bin­dung, für Print­bü­cher gilt sie. Mein Feh­ler. Und natür­lich völ­lig dane­ben, war­um die­se Unter­schei­dung? Der ent­spre­chen­de Pas­sus steht nicht im Gesetz selbst, son­dern in der Begrün­dung zum Gesetz, die Gerich­te eben­falls zur Inter­pre­ta­ti­on her­an­zie­hen.

Gra­fik von mir, CC BY-NC-SA

Steampunk-Roman: DER STERN DES SETH

Cover Stern des Seth

Im Eigen­ver­lag ist bereits vor eini­ger Zeit der Steam­punk-Roman DER STERN DES SETH von Ama­lia Zeich­ne­rin erschie­nen. Zum Inhalt:

DER STERN DES SETH ist ein aben­teu­er­li­cher, span­nen­der und in sich abge­schlos­se­ner Steam­punk Aben­teu­er Roman mit fünf sehr unter­schied­li­chen, eigen­sin­ni­gen Prot­ago­nis­ten, die kei­ne strah­len­den Hel­den sind, son­dern auch ganz mensch­li­che Schwä­chen haben. Wer Ver­gnü­gen fin­det am Steam­punk- oder Pulp-Gen­re und viel­leicht Fil­me wie die INDIANA JONES-Rei­he oder auch die Tri­lo­gie DIE MUMIE mag, den wird die­ses Expe­di­ti­ons­aben­teu­er gewiss unter­hal­ten.

Der Roman hat in gedruck­ter Form einen Umfang von 296 Sei­ten und kos­tet als Taschen­buch 12 Euro. Für die eBook-Fas­sung wer­den 5,49 Euro fäl­lig.

Neu­er­dings gibt es auch eine Hör­pro­be. Mehr über Roman und Autorin auf ihrer Inter­net­sei­te.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Ama­lia Zeich­ne­rin

[aartikel]3739220333[/aartikel][aartikel]B01AGB6WD6[/aartikel]

Hugo Awards 2016 – die Finalisten

Hugo-Logo

Im Fol­gen­den eine Lis­te der Fina­lis­ten für die Hugo Awards 2016, also die Short­list, aus der die end­gül­ti­gen Gewin­ner sub­li­miert wer­den. Jetzt wird sich viel­leicht der ein oder ande­re fra­gen: »Und war­um zeigt uns der Holz­hau­er die, und nicht nur die Gewin­ner?« Die Ant­wort dar­auf ist ziem­lich ein­fach: Die Lis­te zeigt eine Aus­wahl an aktu­el­ler Sci­ence Fic­tion bzw. Phan­tas­tik, die man mal lesen könn­te. Für mich ist die Short­list im Prin­zip eigent­lich immer eine Art Ein­kaufs­lis­te (in die­sem Jahr gibt es eine Aus­nah­me: das uner­träg­li­che THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört But­cher eigent­lich zu mei­nen Lieb­lings­au­toren). Oder in Sachen Film und Fern­se­hen eine Vor­schlags­lis­te, was ich mir noch anse­hen könn­te (falls ich es nicht ohne­hin gese­hen habe).

Dank eBooks lie­gen alle Roma­ne ja nur einen Maus­klick ent­fernt.

Nach­fol­gend die kom­plet­te Short­list:

Erhältlich: IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK

Cover IF Magazin 3

Bereits seit ein paar Wochen ist die Aus­ga­be drei von IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK erhält­lich. Zum Inhalt:

IF Maga­zin über­schrei­tet die Gren­zen der Fik­ti­on in bei­de Rich­tun­gen und erkun­det die Anwen­dungs­ge­bie­te der Fan­tas­tik. In die­ser Aus­ga­be liegt der Schwer­punkt auf Kung Fu Fan­ta­sy und fern­öst­li­chen Geis­ter­ge­schich­ten. Cover­il­lus­tra­ti­on von Peter Mor­dio – Sto­ries von Frank Tume­le, Chris­ti­ne Prinz, Mari­us Kuh­le, Ina Elbracht, Tobi­as Recker­mann, Ulf R. Ber­lin und Bri­an Deatt – Inter­views mit M. H. Boro­son, Adam Nevill, Bern­hard Rei­cher und Dr. Nacht­strohm – wei­te­re Bei­trä­ge von Frank Duwald, Tobi­as Recker­mann, Thors­ten von Bir­ken­hayn und Ulf R. Ber­lin.

Das IF Maga­zin kann als Taschen­buch via Ama­zon bezo­gen wer­den. Die Aus­ga­be drei ist 98 Sei­ten stark und kos­tet 5,99 Euro. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det man auf der Pro­jekt­web­sei­te und bei Face­book.

Cover­ab­bil­dung IF Maga­zin 3 Copy­right White­train

[aartikel]1530417295[/aartikel][aartikel]1514379880[/aartikel][aartikel]150235568X[/aartikel]

Erschienen: PHANTAST # 15 – Drachen

Cover Phantast 15

Soeben ist die 15. Aus­ga­be des kos­ten­lo­sen Maga­zins PHANTAST erschie­nen, das Kern­the­ma dar­in sind dies­mal Dra­chen. Im Inhalt fin­den sich unter ande­rem:

- Inter­views mit Chris­toph Har­de­busch, Jas­min Roll­mann und Akram El-Bahay
– Arti­kel zu den Dra­chen­län­dern Japan und Chi­na
– einen klei­nen Ein­blick in die Welt der ech­ten Dra­chen
– Arti­kel zu Dun­ge­ons & Dra­gons und Comic-Dra­chen
– diver­se Rezen­sio­nen zum The­ma
– wun­der­schö­ne Dra­chen-Illus­tra­tio­nen
– eine exklu­si­ve Lese­pro­be aus Flam­men­wüs­te – Der Gefähr­te des Dra­chen

Der PHANTAST # 15 ist 136 Sei­ten stark und kann wie immer bei Litera­to­pia kos­ten­los als PDF her­un­ter gela­den wer­den.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Phan­tast-Maga­zin

Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

eBook-Paragraph

Der Autor Mar­tin Vogel kämpft sich seit eini­gen Jah­ren durch die Instan­zen. Grund: Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Wort schüt­tet die Hälf­te sei­ner Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus. Vogel ist wie etli­che ande­re auch der Ansicht, dass die­ses Geld ein­zig und allein den Urhe­ber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn die­se Ansicht immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­de, wol­len Bör­sen­ver­ein, Ver­la­ge und VG Wort das bis zum bit­te­ren Ende durch­kämp­fen. Eigent­lich auch kein Wun­der, denn denen wür­de ein Hau­fen Geld ent­ge­hen, dass sie immer gern ein­ge­nom­men haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestä­tig­te.

Laut Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he ist die VG Wort nicht berech­tigt, pau­scha­le einen betrag in Höhe der Hälf­te ihrer Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus­zu­schüt­ten. Die­ses Geld gehört den Urhe­bern und nur den Urhe­bern (Az.: I ZR 198/​13).

Bran­che und Bör­sen­ver­ein hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren den Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, wenn sie das Geld nicht mehr erhal­ten wür­de. Auch die VG Wort hat­te sich nicht auf die Sei­te der Urhe­ber gestellt, son­dern sogar damit gedroht, die Zah­lun­gen bis zu einer Klä­rung ein­zu­stel­len.

Mat­thias Ul­mer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins droh­te ganz unver­hoh­len damit:

Wird die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­sion hier nicht um­ge­hend tä­tig, wer­den Ver­lage ge­zwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in je­der Be­zie­hung an­zu­pas­sen, auch was die Au­to­ren­ver­gü­tung be­trifft

Sprich: Wenn wir die Koh­le von der VG Wort nicht mehr bekom­men, zah­len wir den Autoren weni­ger (noch weni­ger!) und machen die Bücher teu­rer. So!

Oder kurz: Mim­i­mi!

Denn mit die­sem erneu­ten Urteil zum The­ma haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revi­si­ons­in­stanz ein­deu­ti­ges Recht gespro­chen: Die bis­he­ri­ge lang­jäh­ri­ge Prak­tik ist rechts­wid­rig, die Aus­schüt­tun­gen ste­hen ein­zig und allein den Autoren zu. Die Ansich­ten von Mar­tin Vogel waren von Anfang an kor­rekt, das ist nun erneut hoch­rich­ter­lich bestä­tigt wor­den. Da kön­nen Bör­sen­ver­ein und Bran­che noch so laut mau­len. Aber wie erwar­tet wird nun natür­lich medi­en­wirk­sam ein Ver­lags­ster­ben pro­phe­zeiht (kann ich lei­der nicht ver­lin­ken, Arti­kel hin­ter Pay­wall).

Mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen dar­aus noch ande­re Kon­se­quen­zen: Autoren könn­ten auf die Idee kom­men, von den Ver­la­gen wider­recht­lich ein­ge­nom­me­ne Aus­schüt­tun­gen zurück­zu­for­dern.

Inter­es­san­te Aus­füh­run­gen zu dem The­ma auch immer wie­der bei Tom Hil­len­brand.

Der­zeit schweigt sich die Medi­en­land­schaft noch wei­test­ge­hend dazu aus. Das Bör­sen­blatt brach­te einen eher knapp zu nen­nen­den Arti­kel, ohne das sonst übli­che Ket­ten­ge­ras­sel (aus der Rich­tung hat­te es zuletzt sogar noch gehei­ßen, der Staats­sekt­är, der damals das Gesetz ver­fass­te »hät­te sich nur ver­schrie­ben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vor­stel­len, was die Rich­ter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil ken­ne, ergän­ze ich Links.

Update (10:18 Uhr): Das Mim­i­mi des Bör­sen­ver­eins ließ nicht lan­ge auf sich war­ten. Man droht nun damit, die Poli­tik ein­zu­schal­ten, um Geset­ze nach Gus­to der Bran­che zu ändern:

Jeder Außen­ste­hen­de und vor allem jeder Poli­ti­ker soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, dass hier im Urhe­ber­recht etwas voll­stän­dig aus dem Ruder gelau­fen ist

sagt Alex­an­der Ski­pis. Man möch­te jetzt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de prü­fen. Ja, schon doof, dass sich auch Ver­la­ge ans Urhe­ber­recht hal­ten müs­sen, was?

Update (10:50 Uhr): auch beim Buch­re­port darf Ski­pis sich pro­du­zie­ren:

Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wah­re Wil­le des Gesetz­ge­bers.

Inter­es­sant, dass man beim Bör­sen­ver­ein bes­ser als der Gesetz­ge­ber wis­sen möch­te, wie Geset­ze aus­zu­se­hen haben und dem Gesetz­ge­ber damit prak­tisch die Kom­pe­tenz abspricht. Sind Geset­ze nur dann gut, wenn sie einer Lob­by nut­zen und schlecht, wenn nicht? Wei­ter schreibt man im Buch­re­port:

Im Ver­lags­be­reich befürch­tet Ski­pis nun Insol­ven­zen: Den Ver­la­gen droh­ten Rück­zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musik­edi­ti­on. Damit wer­de eine gro­ße Zahl von Ver­la­gen mit­tel­fris­tig wegen der not­wen­di­gen Rück­stel­lun­gen und der aus­blei­ben­den Ein­nah­men von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wirt­schaft­lich nicht län­ger über­le­bens­fä­hig sein.

Was soll ich sagen? Wenn die Exis­tenz von Ver­la­gen aus­schließ­lich an unrecht­mä­ßi­gen Ein­nah­men hängt, ist offen­bar zum einen das Geschäfts­mo­dell falsch. Und zum ande­ren klingt es für mich bei­na­he mafi­ös, wenn man an den rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken unbe­dingt fest­hal­ten möch­te und dafür jetzt offen auf Mani­pu­la­ti­on von Poli­ti­kern setzt.

Update (11:20 Uhr): Lang­sam wer­den sie alle wach. Wärend FAZ, Deutsch­land­funk, Focus und Co. nur eine kur­ze Agen­tur­mel­dung kopie­ren, fin­det man beim »Neu­en Musik­ma­ga­zin« eine aus­führ­li­che­re Urteils­be­grün­dung.

Der Buchreport und sein »Indie-Katalog« – ein teurer Spaß

Arti­kel aus der Online-Prä­senz des Buch­re­ports (einer Spie­gel-Toch­ter) sind hier immer wie­der mal The­ma, das weiß der Phan­ta­News-Leser. Der Buch­re­port ver­öf­fent­licht in sei­nen Print­aus­ga­ben unter ande­rem ver­schie­de­ne Spie­gel-Best­sel­ler­lis­ten, sowie Ran­kings über die größ­ten Ver­la­ge oder die größ­ten Buch­hand­lun­gen. Wen es denn inter­es­siert …

Selbst­ver­ständ­lich kann man in dem Fach­blatt auch Wer­bung schal­ten, zu den übli­chen Kon­di­tio­nen, die auf­grund der Prei­se für Indie-Ver­la­ge oder Self­pu­blisher völ­lig unin­ter­es­sant sein dürf­ten. Aber jetzt kommt der Knül­ler: Der Buch­re­port stellt einen »Indie-Kata­log« zusam­men, und schreibt dar­über:

Der Indie-Kata­log rückt das Ange­bot der unab­hän­gi­gen Ver­la­ge und Self­pu­blisher in den Fokus. Er erscheint zwei­mal jähr­lich und dient dem Buch­händ­ler zum schnel­len Über­blick über die Neu­erschei­nun­gen des kom­men­den Halb­jah­res.

… steht in einem Wer­be-PDF, das mir samt Email von einem befreun­de­ten Klein­ver­le­ger wei­ter­ge­lei­tet wur­de.

Die­ser »Indie Kata­log« mit Novi­tä­ten von Klein­ver­la­gen und Self­pu­blishern soll nicht nur in einer Print­aus­ga­be, son­dern auch online auf indie​-kata​log​.de und indie​-publi​shing​.de ver­öf­fent­licht wer­den.

Das scheint ja auf den ers­ten Blick alles schön und gut. Doch sieht man dann die Prei­se, muss man sich fra­gen, in wel­cher Par­al­lel­rea­li­tät die beim Buch­re­port eigent­lich leben, wenn sie mei­nen, Klein- und Kleinst­ver­la­ge oder Self­pu­blisher kön­nen sich so etwas leis­ten (Klick für Ver­grö­ße­rung):

Indie-Katalog

In mei­nen Augen sind die­se Prei­se ins­be­son­de­re für Self­pu­blisher, die nicht in den Top Ten ran­gie­ren, über­haupt nicht bezahl­bar. Erschwe­rend kommt hin­zu, dass bekann­ter­ma­ßen Buch­händ­ler oft über­haupt nicht in der Lage (oder Wil­lens) sind, Bücher aus Klein­ver­la­gen zu bestel­len (ins­be­son­de­re, wenn die beim Groß­händ­ler aus irgend­wel­chen Grün­den trotz ISBN und VLB-Ein­trag nicht gelis­tet sind). Für Self­pu­bli­shing-Bücher, die man direkt beim Autor ordern müss­te, gilt das erst recht, die erhält man auch heu­te noch qua­si nie in der Buch­hand­lung.

Somit muss man sich fra­gen, wel­chen wirt­schaft­li­chen oder auch nur logi­schen Sinn eine Ein­tra­gung in die­sem »Kata­log« zu sol­chen Prei­sen für die per Email bewor­be­ne Ziel­grup­pe macht, wenn er mit hoher Wahr­schein­lich­keit nicht zu Bestel­lun­gen führt?

Wirt­schaft­li­chen Sinn macht das wohl nur für den Buch­re­port, dem es Geld in die Fir­men­kas­se spült. Wie­der jemand, der an Self­pu­blishern ver­die­nen möch­te, das ist ja der­zeit groß in Mode.

Screen­shot aus PDF Copy­right Buch­re­port

Erschienen: ZEIT FÜR DIE SCHICHT von Norbert Fiks

Cover Zeit für die Schicht

ZEIT FÜR DIE SCHICHT UND ANDERE SF-KURZGESCHICHTEN ist eine Sto­ry­samm­lung mit Sci­ence Fic­tion-Sto­ries von Nor­bert Fiks, die­se ist soeben im Selbst­ver­lag erschie­nen. Zum Inhalt:

Was pas­siert, wenn Raum­fah­rer im Aste­ro­iden­gür­tel auf ein außer­ir­di­sches Arte­fakt sto­ßen? Oder ein Zeit­rei­sen­der ver­sucht, den Mord an John F. Ken­ne­dy auf­zu­klä­ren? Mit die­sen und ande­ren Fra­gen hat sich Nor­bert Fiks in den 23 Sci­ence-Fic­tion Kurz­ge­schich­ten von ZEIT FÜR DIE SCHICHT beschäf­tigt. Auch Robo­ter und Par­al­lel­wel­ten kom­men vor – und für SF-Geschich­ten eher unge­wöhn­li­che Dar­bie­tungs­for­men wie ein Hör­spiel.
Kurz ist in eini­gen Fäl­len durch­aus wört­lich zu neh­men ist. Die kür­zes­te Geschich­te ist nur 16 Wör­ter »lang«. Damit wan­delt der Autor auf den Spu­ren von Ernest Heming­way, dem Erfin­der der Sechs-Wort-Geschich­te.

Nor­bert Fiks ist ein Kind des Raum­fahr­zeit­al­ters. Er war fünf Mona­te alt, als »Sput­nik I« sei­nen ers­ten Piep­ser aus dem Welt­all zur Erde funk­te. Die Fas­zi­na­ti­on für die Raum­fahrt brach­te ihn zur Sci­ence-Fic­tion. Sei­ne ers­te SF-Geschich­te hat er für eine Schü­ler­zei­tung geschrie­ben, wor­an sich zum Glück nie­mand mehr erin­nert, und danach lan­ge, lan­ge kei­ne mehr. Der Ver­fas­ser lebt in Ost­fries­land und arbei­tet als Redak­teur bei einer Tages­zei­tung.

ZEIT FÜR DIE SCHICHT ist als 172-sei­ti­ges Taschen­buch (ISBN 978–3‑7392–1870‑0) und eBook (ASIN: B01E3SCFP2) erhält­lich, der Preis für ers­te­res liegt bei 6,49 Euro. Das eBook ist bis zum 8. Mail zum Ein­füh­rungs­preis von 2,49 zu haben, danach kos­tet es einen Euro mehr. Die Samm­lung ist im Buch­han­del und bei den ein­schlä­gi­gen Online­shops zu bezie­hen.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Nor­bert Fiks

[aartikel]B01E3SCFP2[/aartikel][aartikel]3739218703[/aartikel]

Erschienen: LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND

Cover Liebesgrüße aus Neuschwabenland

Zu Alex Jahn­kes NEUES AUS NEUSCHWABENLAND ist nun die Fort­set­zung LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND beim Ver­lag Edi­ti­on Roter Dra­che erschie­nen. Zum Inhalt:

Dank unse­rer der Ver­öf­fent­li­chung des Tage­buchs von Fried­rich von Hum­pitz (Neu­es aus Neu­schwa­ben­land) sehen sich die Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker die­ser Welt in ihrer Anschau­ung bestä­tigt.
Zwei Län­der hin­ge­gen sind hier­durch erst auf die Basis in Neu­schwa­ben­land auf­merk­sam gewor­den: Nord­ko­rea und Groß­bri­tan­ni­en. Bei­de Län­der ent­sen­den dar­auf­hin jeweils einen Agen­ten in die deut­sche Kolo­nie: Nord­ko­rea aus Pin­guin­man­gel ein Huhn, das sie mit Bade­kap­pe und Frack tar­nen, Groß­bri­tan­ni­en einen Pin­gu­in im Dienst des MI6. Was die bei­den Agen­ten dort erwar­tet, hät­ten sie in ihren kühns­ten Vor­stel­lun­gen nicht zu träu­men gewagt.
Die hier ver­öf­fent­lich­ten Ereig­nis­se aus NSL bezie­hen sich aus unse­rem Whist­le­b­lower-Pin­gu­in in der Basis so wie den abge­fan­ge­nen und ent­schlüs­sel­ten Bot­schaf­ten des MI6-Pin­gu­in an Groß­bri­tan­ni­en.

»Wir hat­ten ja damals kei­ne Reichs­flug­schei­ben.« (Deep Throat)
»Die Pin­gui­ne sind der Beweis!« (D. Ells­berg)

LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND liegt als 254 Sei­ten star­kes, bro­schier­tes Taschen­buch im For­mat 12 x 18 cm vor und kos­tet 9,95 Euro. Opti­ma­ler­wei­se bestellt man es direkt bei der Edi­ti­on Roter Dra­che.

Ob KNV wie beim ers­ten Band erneut und ohne Anga­be von Grün­den die Aus­lie­fe­rung ver­wei­gert ist bis­her unklar, auch des­we­gen ist man beim Ver­lag bes­ser auf­ge­ho­ben, als beim Buch­händ­ler.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Edi­ti­on Roter Dra­che

[aartikel]3939459941[/aartikel][aartikel]3939459771[/aartikel]

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen