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Die Stadt Remscheid und der verweigerte Eintrag eines Künstlernamens

Text ist lang, nehmt euch Zeit! :) 

Viel­leicht weiß der oder die ein oder ande­re von mei­nen Leser°Innen, dass ich neben dem Betrieb von Phan­ta­News und dem IT- und Design-Brot­job auch künst­le­risch unter­wegs bin, genau­er gesagt im Bereich Ren­dern, und/oder »Com­pu­ter­kunst«. Sub­sum­miert man alles, was ich so in dem Bereich getan habe, mache ich das seit ca. 2004. Und zwar unter dem Künst­ler­na­men Xan­athon. Man kann sich bei­spiels­wei­se bei Devi­ant­Art anse­hen, was ich in dem Bereich so gestal­te, aber auch auf Face­book, oder auf der Ver­kaufs­platt­form Werk Aan De Muur. Abge­se­hen von den Auf­trit­ten im Netz fin­den ich und mei­ne Kunst aber auch seit vie­len Jah­ren in der Rea­li­tät auf Ver­an­stal­tun­gen statt.

Da im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber mein Per­so­nal­aus­weis aus­lief und erneu­ert wer­den muss­te, woll­te ich gern, dass der Künst­ler­na­me in den neu­en ePer­so ein­ge­tra­gen wird. Das hat­te ver­schie­de­ne Grün­de, unter ande­rem aber auch, dass ich Din­ge die ich als Künst­ler tue, recht­lich ein­deu­tig von denen die ich beruf­lich tue abgren­zen woll­te. Mei­ner Ansicht nach erfüll­te ich die zuvor von mir recher­chier­ten Vor­aus­set­zun­gen pro­blem­los und stell­te unter Bei­fü­gung zahl­lo­ser Nach­wei­se einen Antrag bei der Stadt Rem­scheid. Der wur­de durch den Ver­ant­wort­li­chen abge­lehnt, mit in mei­nen Augen hane­bü­che­nen Begrün­dun­gen, wes­we­gen ich Kla­ge vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf ein­rei­chen musste.

Kurz vor Weih­nach­ten erreich­te mich ein schö­nes Geschenk: Die Stadt Rem­scheid hat die Kla­ge ver­lo­ren und muss den Künst­ler­na­men ein­tra­gen. Das Urteil ist sehr ein­deu­tig und eine gro­be Klat­sche für die Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt – und ich hat­te völ­lig recht damit, dass die Ableh­nungs­grün­de hane­bü­chen waren.

Ich möch­te an die­ser Stel­le über ein paar Details berich­ten, da das viel­leicht auch ande­ren Künstler°Innen mit ähn­li­chen Pro­ble­men hilft.

Matthew Ball: THE METAVERSE AND HOW IT WILL REVOLUTIONIZE EVERYTHING

»Meta­ver­se« ist eins der aktu­el­len Buz­zwör­ter, die viel­leicht noch nicht über­all ange­kom­men sein mögen (ins­be­son­de­re nicht in Schland). Aber spä­tes­tens seit Face­book-Chef Zucker­berg das zur Chef­sa­che erklärt und sei­nen Kon­zern des­we­gen sogar in Meta umbe­nannt hat, bekommt so manch eine mit, dass da was am Kochen ist.

Eine Beschrei­bung was die­ses Meta­ver­se eigent­lich ist, stellt sich immer noch als kom­plex dar, man­che nen­nen es zudem auch noch Web3, was das gan­ze nicht erleichtert.

Facebook gegen Fischpott: Unsichtbarkeit ohne Rettung

Ich hat­te es immer wie­der mal an ver­schie­de­nen Stel­len the­ma­ti­siert: Es ist eine extrem schlech­te Idee für non­pro­fit-Pro­jek­te oder klei­ne Selbst­stän­di­ge, Face­book als allei­ni­ge Wer­be­platt­form zu nut­zen. Das gilt auch für insta­gram, denn das ist der­sel­be Laden. Der Grund: Man ist voll­stän­dig von der Platt­form abhän­gig – und die kann  einem von heu­te auf mor­gen die Luft abdre­hen, sprich: einen unsicht­bar machen oder gar die Sei­te sper­ren. Auf einen wie auch immer gear­te­ten Sup­port darf man nicht hof­fen, die reagie­ren maxi­mal dann, wenn man auch immer brav Wer­be­bud­gets inves­tiert. Und selbst dann herrscht all­zu oft das Schwei­gen im Walde.

Ein beson­ders kras­ses Bei­spiel ist Fabi­an Mau­ru­schats Web­sei­te Fisch­pott (Gruß aus Rem­scheid über den Berg nach Wup­per­tal), die sich mit The­men wie Games oder Büchern befasst, also völ­lig harm­lo­ser Con­tent ganz ähn­lich wie hier auf Phan­ta­News – soll­te man mei­nen. Denn die Sei­te wur­de von Face­book Anfang 2020 unsicht­bar gemacht.

Las­sen wir den Betrei­ber selbst zu Wort kom­men, um die Situa­ti­on zu erklären:

Brief der Electronic Frontier Foundation an die Trilog-Unterhändler der EU-Copyright-Direktive

Der nach­fol­gen­de Text stammt von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, genau­er gesagt Cory Doc­to­row, und die EFF hat ihn den Mit­glie­dern des EU-Par­la­ments zuge­stellt, die im Tri­log über die euro­päi­sche Urhe­ber­rechts­re­form ver­han­deln. Der Text erschien zudem auf der Web­sei­te der EFF und steht unter der Crea­ti­ve Com­mons Lizenz CC-BY. Die Über­set­zung steht eben­falls unter die­ser Lizenz.

Heu­te hat die Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on jedem Mit­glied der EU-Gre­mi­en, das über den end­gül­ti­gen Ent­wurf der neu­en Urhe­ber­rechts­richt­li­nie in den Sit­zun­gen des »Tri­logs« ver­han­delt, den fol­gen­den Text übermittelt.

Die Notiz beschreibt unse­re schwer­wie­gen­den Beden­ken über die struk­tu­rel­len Unzu­läng­lich­kei­ten und das Miss­brauchs­po­ten­zi­al in den spät hin­zu­ge­füg­ten und höchst umstrit­te­nen Arti­keln 11 und 13, die bezahl­te Lizen­zen für Links zu Zei­tungs­sei­ten erfor­dern (Arti­kel 11) und die öffent­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on zen­sie­ren, wenn sie mit Ein­trä­gen in einer Daten­bank mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken über­ein­stim­men (Arti­kel 13).

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Ich schrei­be Ihnen heu­te im Namen der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, um drin­gen­de Fra­gen im Zusam­men­hang mit den Arti­keln 11 und 13 des bevor­ste­hen­den Urhe­ber­rechts in der digi­ta­len Bin­nen­markt­richt­li­nie anzu­spre­chen, die der­zeit in den Tri­lo­gen dis­ku­tiert werden.

Die Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on ist die füh­ren­de gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on zur Ver­tei­di­gung der Bür­ger­rech­te in der digi­ta­len Welt. Die 1990 gegrün­de­te EFF setzt sich für den Schutz der Pri­vat­sphä­re der Nut­zer, die freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Inno­va­ti­on durch Rechts­strei­tig­kei­ten, Poli­tik­ana­ly­se, Basis­ak­ti­vis­mus und Tech­no­lo­gie­ent­wick­lung ein. Wir set­zen uns dafür ein, dass die Rech­te und Frei­hei­ten mit zuneh­men­der Nut­zung der Tech­no­lo­gie ver­bes­sert und geschützt wer­den. Wir wer­den von über 37.000 Spen­den­mit­glie­dern auf der gan­zen Welt unter­stützt, dar­un­ter rund drei­tau­send inner­halb der Euro­päi­schen Union.

Wir glau­ben, dass die Arti­kel 11 und 13 unbe­dacht sind und nicht EU-Recht sein soll­ten, aber selbst wenn man annimmt, dass Sys­te­me wie die in den Arti­keln 11 und 13 vor­ge­se­he­nen wün­schens­wert sind, ent­hält der vor­ge­schla­ge­ne Text der Arti­kel sowohl im Text des Par­la­ments als auch im Text des Rates erheb­li­che Män­gel, die ihren erklär­ten Zweck unter­gra­ben und gleich­zei­tig die grund­le­gen­den Men­schen­rech­te der Euro­pä­er auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung, ord­nungs­ge­mä­ßes Ver­fah­ren und Pri­vat­sphä­re gefährden.

Wir hof­fen, dass die detail­lier­te Auf­zäh­lung die­ser Män­gel im Fol­gen­den dazu füh­ren wird, dass Sie die Auf­nah­me der Arti­kel 11 und 13 in die Richt­li­nie ins­ge­samt über­den­ken, aber selbst für den bedau­er­li­chen Fall, dass die Arti­kel 11 und 13 in der dem Ple­num vor­ge­leg­ten End­ver­si­on erschei­nen, hof­fen wir, dass Sie Maß­nah­men ergrei­fen wer­den, um die­se Risi­ken zu mini­mie­ren, die sich erheb­lich auf die Umset­zung der Richt­li­nie in den Mit­glied­staa­ten und ihre Anfäl­lig­keit gegen­über den Kla­gen vor den euro­päi­schen Gerich­ten aus­wir­ken werden.

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Arti­kel 13: Fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che neh­men zu, wenn es an kla­ren Beweis­stan­dards oder Fol­gen für unrich­ti­ge Ansprü­che mangelt.

Basie­rend auf der jahr­zehn­te­lan­gen Erfah­rung der EFF mit Noti­ce-and-Take-Down-Regimes in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten und pri­va­ten Urhe­ber­rechts­fil­tern wie You­Tubes Con­tent­ID wis­sen wir, dass die nied­ri­gen Beweis­mit­tel, die für Urhe­ber­rechts­be­schwer­den erfor­der­lich sind, in Ver­bin­dung mit dem Feh­len von Fol­gen für fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che eine Form des mora­li­schen Risi­kos sind, die zu unrecht­mä­ßi­gen Zen­sur­hand­lun­gen füh­ren, sowohl auf­grund von vor­sätz­li­chen als auch unbe­ab­sich­tig­ten fal­schen Urheberrechtsansprüchen.

So behaup­ten bei­spiels­wei­se Rech­te­inha­ber mit Zugriff auf das Con­tent­ID-Sys­tem von You­Tube sys­te­ma­tisch Urhe­ber­rech­te, die ihnen nicht gehö­ren. Der Work­flow der Nach­rich­ten­ver­an­stal­ter beinhal­tet das auto­ma­ti­sche Hoch­la­den der Nach­rich­ten in Urhe­ber­rechts­fil­ter ohne mensch­li­che Auf­sicht, obwohl die Nach­rich­ten­sen­dun­gen oft audio­vi­su­el­les Mate­ri­al ent­hal­ten, des­sen Urhe­ber­rech­te nicht dem Sen­der gehö­ren – öffent­lich-recht­li­ches Mate­ri­al, Mate­ri­al, das unter Ein­schrän­kung oder Aus­nah­me des Urhe­ber­rechts ver­wen­det wird, oder Mate­ri­al, das von Drit­ten lizen­ziert wird. Die­se Unacht­sam­keit hat vor­her­seh­ba­re Fol­gen: Ande­re – ein­schließ­lich gut­gläu­bi­ger Rech­te­inha­ber -, die berech­tigt sind, die von den Medi­en­häu­sern bean­spruch­ten Mate­ria­li­en hoch­zu­la­den, wer­den von You­Tube blo­ckiert, erhal­ten vom Sys­tem einen Urhe­ber­rechts­streit und kön­nen mit der Ent­fer­nung aller ihrer Mate­ria­li­en rech­nen. Um nur ein Bei­spiel zu nen­nen: Das Mars-Lan­der-Mate­ri­al der NASA wur­de von Nach­rich­ten­sen­dern aus­ge­strahlt, die fälsch­lich das Urhe­ber­recht an dem Video bean­spruch­ten, indem sie den Live­stream der NASA in ihre Nach­rich­ten­sen­dun­gen auf­ge­nom­men hat­ten, die dann in die Con­tent­ID-Daten­bank mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken auf­ge­nom­men wur­den. Als die NASA selbst spä­ter ver­such­te, ihr Film­ma­te­ri­al hoch­zu­la­den, blo­ckier­te You­Tube den Upload und ver­merk­te einen Urhe­ber­rechts­ver­stoß durch die NASA.

In ande­ren Fäl­len ver­nach­läs­si­gen die Rech­te­inha­ber die Beschrän­kun­gen und Aus­nah­men vom Urhe­ber­recht, wenn sie ver­su­chen, Inhal­te zu ent­fer­nen. So bestand bei­spiels­wei­se die Uni­ver­sal Music Group dar­auf, ein Video zu ent­fer­nen, das von einer unse­rer Kli­en­tin­nen, Ste­pha­nie Lenz, hoch­ge­la­den wur­de und das im Hin­ter­grund zufäl­lig Audio­da­tei­en eines Prin­ce-Songs ent­hielt. Selbst wäh­rend des You­Tube-Beschwer­de­ver­fah­rens wei­ger­te sich UMG, zuzu­ge­ben, dass Frau Lenz’ bei­läu­fi­ge Ein­be­zie­hung der Musik ein fai­rer Gebrauch war – obwohl die­se Ana­ly­se schließ­lich von einem US-Bun­des­rich­ter bestä­tigt wur­de. Lenz’ Fall dau­er­te mehr als zehn Jah­re, vor allem auf­grund der Unnach­gie­big­keit von Uni­ver­sal, und Tei­le des Fal­les ver­wei­len immer noch bei den Gerichten.

Schließ­lich haben die nied­ri­gen Beweis­stan­dards für den Take­down und das Feh­len von Stra­fen für Miss­brauch zu völ­lig vor­her­seh­ba­ren Miss­bräu­chen geführt. Fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che wur­den ver­wen­det, um Whist­le­b­lower-Memos zu unter­drü­cken, die Feh­ler in der Wahl­si­cher­heit, Bewei­se für Poli­zei­bru­ta­li­tät und Strei­tig­kei­ten über wis­sen­schaft­li­che Ver­öf­fent­li­chun­gen enthielten.

Arti­kel 13 sieht vor, dass Platt­for­men Sys­te­me schaf­fen wer­den, die Tau­sen­de von Urhe­ber­rechts­an­sprü­chen auf ein­mal, von allen Betei­lig­ten, ohne Stra­fe für Feh­ler oder fal­sche Ansprü­che zulas­sen. Dies ist ein Rezept für Miss­brauch und dage­gen muss ange­gan­gen werden.

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Arti­kel 13 Empfehlungen

Um den Miss­brauch zu begren­zen, muss Arti­kel 13 zumin­dest einen star­ken Iden­ti­täts­nach­weis von denen ver­lan­gen, die ver­su­chen, Wer­ke in die Daten­bank eines Online-Dienst­leis­ters mit urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken auf­zu­neh­men und den stän­di­gen Zugang zum Haf­tungs­re­gime von Arti­kel 13 davon abhän­gig zu machen, dass ein sau­be­rer Nach­weis über fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che geführt wird.

Rech­te­inha­ber, die Urhe­ber­rechts­an­sprü­che an Online-Dienst­leis­ter gel­tend machen wol­len, soll­ten einen hohen Iden­ti­fi­ka­ti­ons­schwel­len­wert ein­hal­ten, der fest­legt, wer sie sind und wo sie oder ihr Ver­tre­ter für Dienst­leis­tun­gen erreich­bar sind. Die­se Infor­ma­tio­nen soll­ten Per­so­nen, deren Wer­ke ent­fernt wur­den, zur Ver­fü­gung ste­hen, damit sie Rechts­be­hel­fe ein­le­gen kön­nen, wenn sie glau­ben, dass ihnen Unrecht getan wurde.

Für den Fall, dass Rech­te­inha­ber wie­der­holt fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che gel­tend machen, soll­te Online-Dienst­leis­tern erlaubt sein, sie von ihrer Lis­te der ver­trau­ten Anspruchs­be­rech­tig­ten zu strei­chen, so dass die­se Rech­te­inha­ber dar­auf zurück­grei­fen müs­sen, gericht­li­che Ver­fü­gun­gen – mit ihrem höhe­ren Beweis­stan­dard – zur Ent­fer­nung von Mate­ria­li­en zu erwirken.

Dies wür­de erfor­dern, dass Online-Dienst­leis­ter von der Haf­tungs­re­ge­lung nach Arti­kel 13 für Ansprü­che von aus­ge­schie­de­nen Klä­gern immu­ni­siert wer­den. Ein Rech­te­inha­ber, der das Sys­tem miss­braucht, soll­te nicht erwar­ten, dass er sich spä­ter dar­auf beru­fen kann, um sei­ne Rech­te über­wa­chen zu las­sen. Die­se Abwehr soll­te die Ver­schleie­rung Drit­ter durch­bre­chen, die stell­ver­tre­tend für die Rech­te­inha­ber tätig wer­den (»Rech­te­ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten«), wobei sowohl der Drit­te als auch der Rech­te­inha­ber, in des­sen Namen sie han­deln, von den Pri­vi­le­gi­en des Arti­kels 13 aus­ge­schlos­sen wer­den, falls sie das Sys­tem wie­der­holt miss­brau­chen. Andern­falls könn­ten bös­wil­li­ge Akteu­re (»Copy­right-Trol­le«) von einem Unter­neh­men zur ande­ren sprin­gen und sie als Schutz­schild für wie­der­hol­te Hand­lun­gen der unge­recht­fer­tig­ten Zen­sur nutzen.

Online-Dienst­leis­ter soll­ten in der Lage sein, einen Rech­te­inha­ber, der von einem ande­ren Anbie­ter als miss­bräuch­lich im Sin­ne von Arti­kel 13 befun­den wur­de, vor­beu­gend auszuschließen.

Sta­tis­ti­ken über die Take­downs nach Arti­kel 13 soll­ten öffent­lich zugäng­lich sein: wer behaup­te­te wel­che Urhe­ber­rech­te, wer behaup­te­te fal­sche Urhe­ber­rechts­an­sprü­che, und wie oft jeder Urhe­ber­rechts­an­spruch zur Ent­fer­nung eines Wer­kes ver­wen­det wurde.

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Arti­kel 11: Links sind nicht mit aus­rei­chen­der Gra­nu­la­ri­tät defi­niert und soll­ten har­mo­ni­sier­te Ein­schrän­kun­gen und Aus­nah­men enthalten.

Die bestehen­de Spra­che von Arti­kel 11 defi­niert nicht, wann ein Ange­bot einer lizenz­pflich­ti­gen Nut­zung ent­spricht, obwohl die Befür­wor­ter argu­men­tiert haben, dass das Zitie­ren von mehr als einem ein­zel­nen Wort eine Lizenz erfordert.

Der end­gül­ti­ge Text muss die­se Unklar­heit besei­ti­gen, indem er einen kla­ren siche­ren Bereich für die Nut­zer schafft, und sicher­stel­len, dass es einen ein­heit­li­chen Satz von euro­pa­wei­ten Aus­nah­men und Beschrän­kun­gen für das neue Pseu­do-Copy­right der Nach­rich­ten­me­di­en gibt, die sicher­stel­len, dass sie ihre Macht nicht über­stei­gert ausnutzen.

Dar­über hin­aus soll­te der Text davor schüt­zen, dass domi­nan­te Akteu­re (Goog­le, Face­book, die Nach­rich­ten­rie­sen) Lizenz­ver­ein­ba­run­gen abschlie­ßen, die alle ande­ren ausschließen.

Nach­rich­ten­sei­ten soll­ten die Mög­lich­keit haben, sich von der Pflicht zur Lizen­zie­rung ein­ge­hen­der Links zu befrei­en (damit ande­re Diens­te ver­trau­ens­voll und ohne Angst vor Kla­gen auf sie ver­lin­ken kön­nen), aber die­se Opt-Outs müs­sen für alle und jeden und für alle Diens­te gel­ten, so dass das Gesetz nicht die Markt­macht von Goog­le oder Face­book erhöht, indem es ihnen erlaubt, eine exklu­si­ve Befrei­ung von der Link-Steu­er aus­zu­han­deln, wäh­rend klei­ne­re Wett­be­wer­ber mit Lizenz­ge­büh­ren belas­tet werden.

Im Rah­men der lau­fen­den Ver­hand­lun­gen muss der Geset­zes­text ein­deu­tig wer­den, um eine kla­re Defi­ni­ti­on von »nicht­kom­mer­zi­el­ler, per­sön­li­cher Ver­lin­kung« fest­zu­le­gen, in der geklärt wird, ob die Ver­lin­kung in per­sön­li­cher Eigen­schaft von einer gewinn­ori­en­tier­ten Blog­ging- oder Social-Media-Platt­form eine Lizenz erfor­dert, und in der fest­ge­legt wird, dass (zum Bei­spiel) ein per­sön­li­cher Blog mit Anzei­gen oder Affi­lia­te-Links zur Deckung der Hos­ting­kos­ten »nicht­kom­mer­zi­ell« ist.

Abschlie­ßend möch­ten wir noch ein­mal dar­auf hin­wei­sen, dass die oben auf­ge­zähl­ten Män­gel ledig­lich die­je­ni­gen Ele­men­te der Arti­kel 11 und 13 sind, die inko­hä­rent oder nicht zweck­mä­ßig sind. Die Arti­kel 11 und 13 sind jedoch grund­sätz­lich schlech­te Ideen, die in der Richt­li­nie kei­nen Platz haben. Anstatt eini­ge stück­wei­se Kor­rek­tu­ren an den ekla­tan­tes­ten Pro­ble­men in die­sen Arti­keln vor­zu­neh­men, soll­te der Tri­log einen ein­fa­che­ren Ansatz ver­fol­gen und sie voll­stän­dig aus der Richt­li­nie streichen.

Vie­len Dank,

Cory Doc­to­row
Son­der­be­ra­ter der Elec­tro­nic Fron­tier Foundation

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Über­set­zung über­ar­bei­tet von Ste­fan Holzhauer

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Cory Doctorow: Die Internetzensur der EU wird das gesamte Internet betreffen

Hin­weis: Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er steht unter der Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz CC-BY. Die Über­set­zung stammt von mir, die­se steht eben­falls unter CC-BY.

Wäh­rend die EU dar­an arbei­tet, dass die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­ne in den 28 Mit­glieds­staa­ten Gesetz wird, ist es wich­tig sich ein­deu­tig klar zu machen, dass die Plä­ne der EU dazu füh­ren wer­den, dass das Inter­net für jeden zen­siert wer­den wird, nicht nur für Europäer.

Eine kur­ze Erin­ne­rung: Nach dem Arti­kel 13 der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve muss jeder der eine (hin­rei­chend gro­ße) Platt­form betreibt, auf der Per­so­nen Din­ge pos­ten kön­nen, die mög­li­cher­wei­se einem Urhe­ber­recht unter­lie­gen (Din­ge wie Text, Bil­der, Vide­os, Pro­gramm­code, Spie­le, Audio, etc.) eine Daten­bank mit »urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al« crowd­sour­cen müs­sen, für das die Nut­zer kei­ne Berech­ti­gung haben es zu tei­len, und alles blo­cken, das mög­li­cher­wei­se einem Ein­trag in der Daten­bank entspricht.

In die­se Black­list-Daten­ban­ken wird so ziem­lich jeder alles ein­tra­gen las­sen kön­nen (immer­hin kann jede/r urhe­ber­recht­lich geschütz­te Wer­ke erstel­len): Das bedeu­tet, dass Mil­li­ar­den Men­schen auf der gan­zen Welt in der Lage sein wer­den, so ziem­lich alles in die­se Black­lis­ten zu laden, und das ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass sie das Urhe­ber­recht dar­an tat­säch­lich hal­ten (und auch ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass ihre Ein­rei­chun­gen über­haupt urhe­ber­recht­lich geschützt sind). Die Richt­li­nie sieht kei­ner­lei Bestra­fung dafür vor, dass jemand fälsch­lich behaup­tet sein Urhe­ber­recht wer­de ver­letzt – und eine Platt­form die sich ent­schei­det jeman­den zu blo­ckie­ren, weil er wie­der­holt fal­sche anga­ben gemacht hat, läuft in das Risi­ko gegen­über dem Miss­brau­chen­den ver­ant­wort­lich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas pos­tet an dem der­je­ni­ge die Rech­te hält.

Das Haupt­ziel die­ser Zen­sur­plä­ne sind die sozia­len Medi­en – und es ist das »sozi­al«, über das wir alle mal nach­den­ken sollten.

Und das weil die Wäh­rung der sozia­len Medi­en die sozia­le Inter­ak­ti­on zwi­schen den Nut­zern ist. Ich pos­te etwas, Du ant­wor­test, eine drit­te Per­son klinkt sich ein, ich ant­wor­te, und so weiter.

Neh­men wir mal eine hypo­the­ti­sche Twit­ter-Dis­kus­si­on zwi­schen drei Nut­zern an: Ali­ce (eine Ame­ri­ka­ne­rin), Bob (ein Bul­ga­re) und Carol (eine Kanadierin).

Ali­ce pos­tet ein Bild eines poli­ti­schen Mar­sches: Tau­sen­de Pro­tes­tie­ren­de und Gegen­pro­tes­tie­ren­de, alle wedeln mit Trans­pa­ren­ten. Wie es auf der gan­zen Welt üblich ist beinhal­ten die­se Trans­pa­ren­te auch urhe­ber­recht­lich geschütz­te Bil­der, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel mög­lich, die Par­odien erlaubt. Weil Twit­ter sei­nen Nut­zern ermög­licht signi­fi­kan­te Men­gen an nut­zer­ge­ne­rier­tem Con­tent zu kom­mu­ni­zie­ren fällt die Platt­form unter den Gel­tungs­be­reich des Arti­kels 13.

Bob lebt in Bul­ga­ri­en, einem Mit­glieds­land der EU, des­sen Urhe­ber­rechts­ge­setz Par­odie nicht erlaubt. Er will viel­leicht mit einem Zitat des bul­ga­ri­schen Dis­si­den­ten Geor­gi Mar­kov ant­wor­ten, des­sen Wer­ke in den spä­ten 1970ern ins Eng­li­sche über­setzt wur­den und die noch dem Urhe­ber­recht unterliegen.

Carol, eine Kana­die­rin, die Bob und Ali­ce des­we­gen gefun­den hat, weil sie alle DOCTOR WHO lie­ben, ent­schei­det sich, ein geist­rei­ches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu pos­ten, einer Epi­so­de aus dem Jahr 1985, in der Colin Bak­er in der Zeit zurück reist, um die Lud­di­ten-Pro­tes­te des 19. Jahr­hun­derts mitzuerleben.

Ali­ce, Bob und Carol drü­cken sich alle durch die Nut­zung urhe­ber­recht­lich geschütz­ten kul­tu­rel­len Mate­ri­als aus, auf eine Art und Wei­se, die in Zukunft im Rah­men der mei­nungs­un­ter­drü­cken­den Urhe­ber­recht­spre­chung der EU ille­gal wäre. Unter den heu­ti­gen Sys­te­men muss die Platt­form nur dann in Akti­on tre­ten, wenn sie dar­auf reagie­ren müs­sen, dass jemand sein Urhe­ber­recht für ver­letzt hält und sich gegen eine Nut­zung aus­spricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von ande­ren sehen und eine Dis­kus­si­on mit Mit­teln füh­ren, die in unse­ren moder­nen, digi­ta­len Dis­kur­sen voll­kom­men nor­mal sind.

Doch sobald Arti­kel 13 in Kraft ist, sieht sich Twit­ter vor ein unlös­ba­res Pro­blem gestellt: Der Fil­ter gemäß Arti­kel 13 wird von Ali­ces wit­zi­gen Trans­pa­ren­ten eben­so getrig­gert wie von Bobs poli­ti­schem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theo­re­tisch muss Twit­ter das urhe­ber­rechts­ver­let­zen­de Mate­ri­al nur vor Bob verbergen.

Soll­te Twit­ter die Nach­rich­ten von Ali­ce und Carol vor Bob ver­ber­gen? Falls Bobs Zitat in Bul­ga­ri­en zen­siert wird, soll­te Twit­ter es Ali­ce und carol zei­gen (es aber vor Bob selbst, der es gepos­tet hat, ver­ber­gen)? Was, wenn Bob nach außer­halb der EU reist und dort mal in sei­ne Time­line schaut? Oder wenn Ali­ce Bob in Bul­ga­ri­en wegen einer DOCTOR WHO Con­ven­ti­on besucht, und dann ver­sucht den Thread auf­zu­ru­fen? Und denkt dabei immer dar­an, dass es kei­nen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besu­cher einer Web­sei­te kommt.

Die gefähr­li­che aber simp­le Opti­on ist es, alle Twit­ter-Nach­rich­ten der euro­päi­schen Urhe­ber­rechts-Zen­sur zu unter­wer­fen, eine Kata­stro­phe für die Online-Kommunikation.

Und natür­lich geht es nicht nur um Twit­ter: Jeder Platt­form mit Benut­zern aus der EU wird die­ses Pro­blem lösen müs­sen. Goog­le, Face­book, Lin­ke­dIn, Insta­gram, Tik­tok, Snap­chat, flickr, Tumb­lr – jeder Anbie­ter wird sich damit aus­ein­an­der­set­zen müssen.

Durch die Ein­füh­rung des Arti­kels 13 erschafft die EU ein Sys­tem in dem Urhe­ber­rechts-Beschwer­de­füh­rer einen gewal­ti­gen Knüp­pel erhal­ten, mit dem sie das Inter­net ver­prü­geln kön­nen, in dem Per­so­nen, die die­se Macht miss­brau­chen, kei­ner­lei Stra­fen befürch­ten müs­sen, und in dem Platt­for­men, die auf Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­run­gen Feh­ler machen, die­sen Knüp­pel mit­ten ins Gesicht bekom­men werden.

Wäh­rend die Zen­sur­plä­ne der EU auf den nächs­ten Schrit­ten hin zu ihrer Umset­zung sind, um für die gesam­te EU bin­dend zu wer­den, ist die gesam­te Welt betrof­fen – aber nur eine hand­voll ernann­ter Ver­hand­lungs­füh­rer haben eine Stimme.

Falls Du ein Euro­pä­er bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dank­bar, wenn Du dir einen Moment Zeit neh­men wür­dest, um Dei­nen Abge­ord­ne­ten des Euro­päi­schen Par­la­ments zu kon­tak­tie­ren, und drin­gend dar­um zu bit­ten uns alle in der neu­en Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve zu schüt­zen [und nicht nur die Konzerne].

Anmer­kung des Über­set­zers: Und das ist nur ein ganz klei­ner Aus­schnitt aus dem, was auf die gan­ze Welt zukom­men wür­de, wenn die tech­nisch und inhalt­lich hand­werk­lich man­gel­haft gemach­ten EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­ni­en zu Geset­zen wer­den. Weil zu vie­le EU-Poli­ti­ker ent­we­der den Kon­zer­nen hörig sind, oder kei­ne Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Inter­net irrepa­ra­bel beschä­digt und die freie Mei­nungs­äu­ße­rung mas­siv ein­ge­schränkt, unter dem Deck­man­tel des Urheberrechtsschutzes.

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Cory Doctorow zur EU-Abstimmung in Sachen Urheberrecht

Europa hat gerade dafür gestimmt, das Internet zu ruinieren, so ziemlich alles zu überwachen und große Teile unserer Kommunikation zu zensieren.

[Anmer­kung: bei die­sem Text han­delt es sich um die Über­set­zung eines Arti­kels von Cory Doc­to­row auf Boing­Bo­ing vom 12. Sep­tem­ber 2018]

Lob­by­is­ten für »Urhe­ber« haben sich mit den gro­ßen Unter­hal­tungs­fir­men und den Zei­tungs­ver­le­gern zusam­men­ge­tan und schaff­ten es, dass die neue [euro­päi­sche] Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve heu­te mor­gen mit Haa­res­brei­te ver­ab­schie­det wur­de. Es han­delt sich um einen Akt äußerst gewis­sen­lo­sen Han­delns; der Scha­den für Künst­ler die von ihrer Kunst leben wird nur noch über­trof­fen vom Scha­den für jeder­mann der das Inter­net für alles ande­re nutzt.

Cory Doctorow: Das Ding mit dem Copyright

Cory Doctorow

Vor­wort zur Neu­ver­öf­fent­li­chung: Die­ser Text erschien ursprüng­lich im April 2010 (also bereits vor sagen­haf­ten sechs Jah­ren) auf dem alten Arti­kel­por­tal von Phan­ta­News. Aus gege­be­nem Anlass habe ich ihn jetzt hier­her über­tra­gen, denn er erscheint ange­sichts der Tat­sa­che, dass die Buch­bran­che nach allen ande­ren die Digi­ta­li­sie­rung ent­deckt hat, in immer grö­ße­res »Mim­i­mi« aus­bricht und offen­bar alle Feh­ler der Musik­in­dus­trie wie­der­ho­len möch­te, aktu­el­ler denn je. Aus­lö­ser war kon­kret aller­dings das Erschei­nen eines Arti­kels von Felix Mün­ter bei Teil­zeit­hel­den, bei dem mich allein der pole­mi­sche (und sach­lich fal­sche) Titel bereits schau­dern lässt. Mir hängt die­se Form der Dis­kus­si­on zum Hals raus, denn sie wur­de bereits erschöp­fend geführt und muss wahr­lich nicht erneut ange­fan­gen wer­den, nur weil Buch­bran­che und Autoren etli­che Jah­re nach allen ande­ren die Digi­ta­li­sie­rung ent­deckt haben.

Cory Doc­to­row ist ein kana­di­scher Sci­ence-Fic­tion-Schrift­stel­ler und Akti­vist in Sachen neue Medi­en, Inter­net, Copy­right-Libe­ra­li­sie­rung und Pri­vat­sphä­re. Am letz­ten Wochen­en­de habe ich sein Buch LITTLE BROTHER in Rekord­zeit gele­sen, nach­dem es mir von »fel­low neti­zens« bereits mehr­fach nach­drück­lich ans Herz gelegt wurde.

Das Beson­de­re an die­sem Buch: man kann es nicht nur über die ein­schlä­gi­gen Ver­triebs­ka­nä­le kau­fen, son­dern es auch ein­fach auf sei­ner Web­sei­te kos­ten­los in zahl­rei­chen For­ma­ten her­un­ter laden. Kos­ten­los. Ein­fach so. Legal. Unter einer Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz. Trotz die­ser Tat­sa­che ver­kau­fen sich sei­ne Bücher wie geschnit­ten Brot.

Wie kann das sein? Ins­be­son­de­re ange­sichts des Dau­er­ge­jam­mers gewis­ser Ver­le­ger und Ver­la­ge, wie böse kos­ten­lo­se Ange­bo­te sind – sei­en sie nun semi­le­gal oder legal – und dass bei­de den Markt zerstören…

Im Vor­wort zu LITTLE BROTHER befin­det sich der fol­gen­de Text, den ich aus dem Eng­li­schen über­setzt habe, um ihn hier zu ver­öf­fent­li­chen, was ich auf­grund der CC-Lizenz pro­blem­los tun darf, wenn ich den Namen des Autoren nen­ne, auf sei­ne Web­sei­te hin­wei­se und kein Geld damit verdiene.

Die Rattenfänger von Leipzig – über Verlage und Buchblogs

Buchblogs und Verlage

Gleich vor­weg, die Buch­bran­che ist Big Busi­ness – ganz egal, was der sym­pa­thi­sche Buch­händ­ler ums Eck auch erzählt. Jahr für Jahr erwirt­schaf­tet allein der Buch­han­del einen Umsatz von sage und schrei­be zehn Mil­li­ar­den Euro, und das nur in Deutsch­land. Aus­lands­ge­schäf­te, Lizenz­ver­käu­fe und Mer­chan­di­sing deut­scher Buch­ver­la­ge nicht mit­ge­zählt. Ama­zon und die eta­blier­te Buch­bran­che insze­nie­ren öffent­li­che Rosen­krie­ge und pro­fi­tie­ren doch zugleich an den 50 – 60 Pro­zent-Mar­gen (Buch­händ­ler­ra­batt), die ihnen das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz ermög­licht. Nach außen mar­kie­ren sie Feind­schaft, nach innen hin eint sie das gemein­sa­me Ziel der guten Geschäf­te. Ein Gesetz aus dem letz­ten Jahr­tau­send – die Buch­preis­bin­dung – schweißt alle zusam­men. In der Bran­che herr­schen die klas­si­schen Spiel­re­geln eines Kar­tells: Man strei­tet sich, man ver­klagt sich – und dann legt man sich doch wie­der ins gemein­sa­me Bett.

Es gibt aber jeman­den, der vor allen ande­ren die Strip­pen zieht, bei dem alle Fäden zusam­men­lau­fen, der die Prei­se fest­setzt und der immer ver­dient, egal wer was wo ver­kauft. Die­ser mäch­tigs­te aller Play­er im Spiel, wenn man so will, die­ser Play­er heißt: Buch­ver­lag. Er ist qua­si die Dame im Schach­spiel um den König Kun­den. Wo es aber eine Dame und einen König gibt, dort muss es auch zwin­gend Bau­ern geben.

Steampunk als Wortmarke – Kommentar und Fragen an Stefan Arbes

Free Steampunk

Per Email hat­te sich Ste­fan Arbes bei mir gemel­det und ange­bo­ten, auf even­tu­el­le Fra­gen mei­ner­seits zu sei­ner Bean­tra­gung der Ein­tra­gung einer Wort­mar­ke des Begrif­fes »Steam­punk« zu ant­wor­ten. Dem kom­me ich selbst­ver­ständ­lich ger­ne nach, denn ich hal­te sei­ne Stel­lung­nah­me inhalt­lich für zumin­dest frag­wür­dig, denn sie geht mei­ner Ansicht nach von fal­schen Vor­aus­set­zun­gen aus. Mei­ne Ant­wort an ihn, die er auch per Email erhal­ten hat, kann man unten lesen. Wenn ich dar­auf eine Reak­ti­on bekom­me, wird die selbst­ver­ständ­lich eben­falls hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­licht (dazu gibt er ja aus­drück­lich sein Einverständnis).

Ich war in der Zwi­schen­zeit eben­falls nicht untä­tig, und habe mich hin­sicht­lich der Mar­ken­ein­tra­gun­gen schlau­er gemacht, als ich es vor dem Zuta­ge­tre­ten der Sach­la­ge am Frei­tag war. Gleich vor­ne­weg: Der zen­tra­le Punkt ist, dass über eine sol­che Bean­tra­gung der Mar­ken­ein­tra­gung und einem even­tu­el­len Wider­spruch dage­gen, gar nicht, wie in sei­ner Stel­lung­nah­me fälsch­lich ange­deu­tet, sicher­ge­stellt wer­den kann, dass die Wort­mar­ke »Steam­punk« in Zukunft nicht von irgend­wem geschützt wird oder wer­den kann. Und damit fällt Ste­fan Arbes´ Argu­men­ta­ti­ons­ket­te lei­der wie ein Kar­ten­haus in sich zusammen.

Buchmesse 2013: Holzhauer warnt vor Phrasendreschern

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tl;dr; Ich kann das Gela­ber nicht mehr hören.

Heu­te beginnt die Buch­mes­se, ges­tern jedoch gab es bereits die Pres­se­kon­fe­renz und Medi­en­rum­mel – und sowohl Gott­fried Hon­ne­fel­der, der Vor­stand des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels wie auch Juer­gen Boos, Direk­tor der Buch­mes­se, haben sich selbst­ver­ständ­lich in die­sem Rah­men geäußert.
Dazu vor­ab ein klei­ner Exkurs: man muss den Ein­druck haben, dass Gott­fried Hon­ne­fel­der sei­ne Reden in jedem Jahr recy­celt und viel­leicht maxi­mal ein paar Wor­te umstellt, so sehr glei­chen sich die gedro­sche­nen Phra­sen. Und immer wie­der, wenn sol­che ver­meint­lich hohen Her­ren ihren Ser­mon abson­dern, fällt unver­meid­lich das Wort »warnt«. Hon­ne­fel­der warnt, Boos warnt, sonst­wer warnt. Glaubt ihr mir nicht? Sucht auf Goog­le mal nach »Hon­ne­fel­der warnt« oder »Hon­ne­fel­der warn­te«, es wer­den reich­lich Tref­fer aus den ver­gan­ge­nen Jah­ren zu fin­den sein. Klickt aber bit­te nicht auf die­se Tref­fer, denn dar­in lau­ert ein Wahn­sinn von gera­de­zu cthulho­iden Aus­ma­ßen. Ich habe euch … äh … gewarnt.

Und wovor war­nen sie? Vor der Zukunft. Sei es nun das Inter­net (und damit ein­her­ge­hend die neu­en Medi­en­for­ma­te), oder sei­en es neue Geschäfts­mo­del­le, denen sich die trä­ge und zutiefst im Ges­tern gefan­ge­ne Buch­bran­che nicht anpas­sen kann oder will. Und selbst­ver­ständ­lich muss das »Urhe­ber­recht« gestärkt wer­den, auch wenn man tat­säch­lich etwas ganz ande­res meint: sich selbst und die Ver­wer­ter­rech­te. Dazu wei­ter unten mehr.

Ich möch­te auf ein paar Arti­kel ein­ge­hen, die ich anläss­lich der Buch­mes­se-Eröff­nung bei ein­schlä­gi­gen Cla­queu­ren wie Bör­sen­blatt und Buch­re­port im Netz fand:

Auf der Online-Ver­si­on des Bör­sen­blat­tes befass­te man sich ges­tern mit Wor­ten von Buch­mes­se-Direk­tor Juer­gen Boos. Da steht unter anderem:

Buch­mes­se-Direk­tor Juer­gen Boos sprach heu­te (8. Okto­ber) auf der Eröff­nungs-Pres­se­kon­fe­renz der Frank­fur­ter Buch­mes­se von einer »neu­en Grün­der­zeit im Publi­shing« und warn­te gleich­zei­tig vor der Domi­nanz von Oli­go­po­len, die tech­no­lo­gi­sche Stan­dards diktieren.

Da haben wir es wie­der: es wird »gewarnt«. Wovor genau ist mir unklar. Ama­zon kann es nicht sein, denn die sind in Sachen Online-Ver­trieb nicht Teil eines Oli­go­pols, son­dern haben bei­na­he ein Mono­pol. Unklar ist für mich zudem, was er für ein Pro­blem mit tech­ni­schen Stan­dards hat. Da Papier­bü­cher gedruckt wer­den und die­se Tech­nik nun wahr­lich bereits ein paar Jah­re auf dem Buckel hat, kann er eigent­lich nur eBooks mei­nen. Da gibt es im Prin­zip zwei Stan­dards: das offe­ne ePub und Ama­zons Kind­le-For­mat, ob es nun azw oder mobi sein mag. Wo da aller­dings »Stan­dards dik­tiert wer­den« kann ich nicht nach­voll­zie­hen. ePub und mobi sind For­ma­te, deren Auf­bau bekannt ist, jeder­mann kann sie erzeu­gen. Oder meint Boos etwa Ama­zons Kopier­schutz, der ver­hin­dert, dass man Kind­le-eBooks auf ande­ren Gerä­ten lesen kann? Das wür­de mich ver­wun­dern, denn Ado­bes DRM ist exakt das­sel­be und wird auf einem Groß­teil der eBooks der Bör­sen­ver­eins-Mit­glie­der nach wie vor ein­ge­setzt. Sind die Mit­glie­der des Oli­go­pols also Ama­zon und die Ver­la­ge, die DRM ein­set­zen? Wor­in liegt der Unter­schied, zwi­schen bei­den kun­den­feind­li­chen Sys­te­men – mal davon abge­se­hen, dass Ama­zons Ver­si­on inner­halb sei­nes Öko­sys­tems für den Kun­den weit­aus kom­for­ta­bler ist? Und wei­ter­hin davon abge­se­hen, dass es sei­tens des Buch­han­dels en vogue ist, gegen Ama­zon zu wet­tern statt kun­den­freund­li­cher zu werden …

Tech­no­lo­gi­sche Stan­dards sind Werk­zeu­ge. Sie müs­sen sich nach den Men­schen und ihren Bedürf­nis­sen rich­ten, nicht umgekehrt.

… sagt Boos. Das sehe ich genau­so. Weg mit har­ten DRM-Maß­nah­men, die nur die ehr­li­chen Kun­den benach­tei­li­gen. Rich­tet euch nach den Men­schen und ihren Bedürf­nis­sen. Dazu gehört übri­gens auch, dass nach einer Stu­die, die Leser nach ihren Mei­nun­gen befrag­te, der Preis für ein eBook ca. 40 % unter dem einer Druck­aus­ga­be lie­gen darf. Auch Preis­ge­stal­tung muss sich nach den Men­schen und deren Bedürf­nis­sen rich­ten – sonst kauft ein­fach nie­mand den über­teu­er­ten Schmonz, bei dem sich der Preis am Hard­co­ver ori­en­tiert. Und dann sind selbst­ver­ständ­lich wie­der die Raub­ko­pie­rer schuld, nicht die­je­ni­gen, die Mond­prei­se befehlen.

Die neue Grün­der­zeit im Publi­shing fin­det ohne die alte Gar­de, also die Ver­la­ge, statt, denn die Gold­grä­ber am eBook-Klon­dy­ke sind die Self­pu­blisher, auch wenn man nach den Nug­gets zwi­schen den Recht­schreib­feh­ler-Sand­kör­nern lan­ge sie­ben muss. Und wer bie­tet den Indies die bes­ten Kon­di­tio­nen? Rich­tig: Ama­zon, Goog­le und Kobo. Die Geldscheff­ler in den hie­si­gen Ver­la­gen knir­schen ob der Höhe der Tan­tie­men­zah­lun­gen durch die Inter­net-Riva­len an die Autoren ver­mut­lich 24/7 mit den Zäh­nen. Und des­we­gen sind die der Erz­feind. Und weil sie kun­den­freund­lich agie­ren. Das ist hoch­gra­dig imper­ti­nent, sowas macht man doch nicht! Kun­den­freund­lich. Wo kom­men wir hin? Wenn das alle machen würden …

Die Rede Hon­ne­fel­ders dage­gen erschien – wie oben bereits ange­merkt – wie der immer wie­der reani­mier­te Zom­bie sei­ner Reden aus den ver­gan­ge­nen Jah­ren. Im Buch­re­port schreibt man:

Für eine neue Kul­tur des Wis­sens plä­dier­te Bör­sen­ver­eins-Vor­ste­her Gott­fried Hon­ne­fel­der zum Auf­takt der Frank­fur­ter Buch­mes­se 2013. Das Wis­sen müs­se vor der Auto­ri­tät von Online-Rie­sen wie Ama­zon und Goog­le geschützt wer­den, die »an Inhal­ten nur so weit inter­es­siert sind, als sie ihrem Geschäft als Wer­be­trä­ger nützen«.

Nein, Herr Hon­ne­fel­der. Sei­en Sie doch bit­te ehr­lich. Nicht »das Wis­sen« soll geschützt wer­den, son­dern die Pfrün­de der Bör­sen­ver­eins-Mit­glie­der. Nach­dem Jahr­zehn­te, oder fast Jahr­hun­der­te lang alles eitel Son­nen­schein war, kommt hopp­la­hopp die­ses Inter­net aus einem Anarcho-Loch gekro­chen und zwingt doch tat­säch­lich zum Umden­ken. Das ist aber auch eine Unverschämtheit.
Lie­be Bran­che, tut doch bit­te nicht so, als sei­en Apple, Ama­zon und Goog­le die bösen Dämo­nen und ihr die heh­ren Licht­ge­stal­ten. Euch geht es genau­so ums Absei­hen von Lesern und das Ein­fah­ren von Gewin­nen wie den Online-Anbie­tern. Etwas anders zu behaup­ten wäre unred­lich und schlicht­weg unwahr. Und ihr macht es trotz­dem, denn wir sind ja dumm. Denkt ihr.
Eine »Kul­tur des Wis­sens« wäre eine Kul­tur, in der die­ses Wis­sen nicht via haupt­säch­lich durch mas­si­ve Lob­by­ar­beit ent­stan­de­ne ver­wert­erfreund­li­che Urhe­ber­rech­te Jahr­zehn­te lang in Sta­sis ver­fällt, näm­lich bis 70 Jah­re nach dem Tod eines Urhe­bers. Das ist Irr­sinn, denkt mal dar­über nach, lie­be Leser. Wenn ein Werk­schaf­fen­der vor 30 Jah­ren ver­stor­ben ist, dau­ert es noch 40 wei­te­re ver­damm­te Jah­re, bis sei­ne Wer­ke gemein­frei wer­den. Das führt dazu, dass Kul­tur­gü­ter in Ver­ges­sen­heit ver­sin­ken. Wer­ke von vor der Ein­füh­rung der 70-Jah­res-Schran­ke sind heut­zu­ta­ge im Web zu fin­den und zugäng­lich, danach qua­si nichts mehr. Was hier an Wis­sen ver­nich­tet wird, ins­be­son­de­re, weil die Ver­wer­ter es so wol­len, ist unbe­schreib­lich. Hau­fen­wei­se Back­list-Mate­ri­al ist unzu­gäng­lich, weil irgend­wel­che Rech­te­inha­ber drauf hocken und es nicht her­aus geben wol­len, es lässt sich damit ihrer Ansicht nach kein Geld ver­die­nen. Dann gebt die Rech­te den Autoren zurück, die wer­den das schon als Self­pu­blisher ohne euch ver­öf­fent­li­chen. Self­pu­bli­shing? Kommt schon, das kennt ihr, das habt ihr doch zu dem ganz gro­ßen Ding auf die­ser Mes­se erklärt. Das sind so Nug­gets. Zwi­schen hau­fen­wei­se Sand­kör­nern. Habe ich wei­ter oben erklärt.

Ein wei­te­rer Arti­kel über Hon­ne­fel­der auf dem digi­ta­len Bör­sen­blatt-Able­ger (die müs­sen das kom­men­tar­los wie­der­ge­ben, der ist so etwas wie ihr Chef):

Es gehe um die Fra­ge, »was wir als Wis­sen ver­ste­hen wol­len, jeden­falls so lan­ge unter Wis­sen eine Erkennt­nis gemeint ist, die nicht wie ein sub­jekt­lo­ses Datum her­um­liegt, son­dern durch einen Urhe­ber gewon­nen und auf einen Kreis von Adres­sa­ten hin ver­öf­fent­licht wurde.«
Gebraucht wer­de eine neue Kul­tur des Wis­sens. »Das digi­ta­le Zei­chen­sys­tem ist bedeu­tungs­frei; sei­ne Seman­tik erhält es erst durch Zuord­nung von außen«, so Honnefelder.

Wis­sen ist eine Erkennt­nis, die »sub­jekt­los« her­um liegt, bis sie durch einen Urhe­ber »gewon­nen« wird? Das »digi­ta­le Zei­chen­sys­tem ist bedeu­tungs­frei« und »sei­ne Seman­tik erhält es erst von außen«? Mal unter uns und ganz offen: so einen inhalts­lee­ren Bull­shit habe ich schon lan­ge nicht mehr gele­sen, auch nicht in den Par­tei­pro­gram­men vor der Bun­des­tags­wahl, und das will was hei­ßen. Einer­seits müs­sen Urhe­ber gar nicht zwin­gend Wis­sen schaf­fen. Kunst und Unter­hal­tung rei­chen völ­lig. Ande­rer­seits sind Bücher auch als eBook kei­nes­falls nur »bedeu­tungs­freie digi­ta­le Zei­chen­sys­te­me«, son­dern den gedruck­ten Fas­sun­gen inhalt­lich gleich. Da muss man nichts »von außen zuord­nen«. Das poten­ti­el­le Wis­sen der Men­schen, die Zugriff auf das Inter­net haben wur­de in nie zuvor gese­he­nem Aus­maß erwei­tert. Infor­ma­ti­on at your fin­ger­tips. Jeder­zeit. Jede Per­son mit einem Inter­net­an­schluss kann sich über­zeu­gen, dass das »digi­ta­le Zei­chen­sys­tem« alles ande­re als bedeu­tungs­frei ist.
Falls mir jemand das uner­träg­lich hoh­le Phra­sen­ge­dre­sche in den Kom­men­ta­ren zu die­sem Arti­kel mit Sinn und Inhalt fül­len kann, wäre ich dank­bar. Ansons­ten könn­te ich auch ver­su­chen, mir das Gebrab­bel schön zu saufen.

Dann wen­det sich Hon­ne­fel­der an die Poli­tik:

Die Mehr­glied­rig­keit der Bran­che müs­se auch im digi­ta­len Zeit­al­ter bewahrt wer­den; die­ses Gefü­ge schlie­ße auch den Buch­han­del ein.

Das bedeu­tet: lie­be Poli­tik, wir schaf­fen es nicht, unser Geschäfts­mo­dell an die Gege­ben­hei­ten anzu­pas­sen und wir sind lei­der total unfle­xi­bel. Das fin­den wir doof. Bit­te beschließt Geset­ze, damit wir uns nicht bewe­gen müssen.
Es mag weh tun, Herr Hon­ne­fel­der, aber wenn ich mich so umse­he, gibt es nur noch sehr weni­ge Kut­scher. Oder viel­leicht ein Bei­spiel, das Ihnen bekann­ter vor­kom­men dürf­te: Schrift­set­zer. Als die Bran­che »com­pu­te­ri­siert« wur­de, hat man sich von denen, die den Umgang mit den neu­en Tech­ni­ken nicht beherrsch­ten, flugs getrennt. Es gibt heu­te kei­ne Schrift­set­zer mehr, weil es kei­ne beweg­li­chen Let­tern mehr gibt und man statt­des­sen Desk­top Publi­shing nutzt. Schon mal gehört? Das läuft auf den bösen Com­pu­tern – muss man aber weder als Ver­eins­funk­tio­när noch als Ver­le­ger wis­sen, da küm­mern sich die Fuß­trup­pen drum.
Wenn die Bran­che nicht in der Lage ist, sich und ihre Geschäfts­mo­del­le von Let­tern auf Com­pu­ter umzu­stel­len, wenn man lie­ber infle­xi­bel bleibt und nach poli­ti­schen Lösun­gen und damit Fei­gen­blät­tern für die eige­ne Bewe­gungs­lo­sig­keit ruft, dann soll­te man sich nicht wun­dern, wenn man den Weg der Dino­sau­ri­er geht. Oder den der Schrift­set­zer, suchen Sie sich einen aus. Man kann ja immer noch auf Kran­ken­pfle­ger oder Kin­der­gärt­ner umschu­len. Oder Autor. Was? Schlecht bezahlt? Tja, man kann halt nicht alles haben.

Eben­falls im Buch­re­port weist man wei­ter­hin auf Dampf­bla­sen der »Con­tent Alli­ance« hin, der der Bör­sen­ver­ein ange­hört, aber auch die Musik­in­dus­trie. Auch hier wird nach dem Gesetz­ge­ber und einem »star­ken Urhe­ber­recht« geschrien:

Kurz vor der Frank­fur­ter Buch­mes­se hat die Con­tent Alli­anz, der auch der Bör­sen­ver­ein ange­hört, noch ein­mal ihre For­de­run­gen nach einem star­ken Urhe­ber­recht bekräf­tigt. Der Schutz der Leis­tung von Krea­ti­ven vor ille­ga­ler Nut­zung müs­se zur Chef­sa­che im Kanz­ler­amt wer­den, erklär­te das Bünd­nis von Medi­en- und Kulturverbänden.

Wenn ich das lese kommt mir ganz deut­lich gesagt das kal­te Kot­zen. Denn hier wird das Urhe­ber­recht vor­ge­scho­ben, obwohl es tat­säch­lich um etwas ganz ande­res geht. Das Urhe­ber­recht – das wie der Name bereits sagt die Urhe­ber schützt und begüns­tigt – ist den Ver­wer­tern tat­säch­lich völ­lig egal (und ich habe mir »scheiß­egal« ver­knif­fen). Tat­säch­lich geht es ihnen aus­schließ­lich um die Tei­le dar­aus, die ihnen die Ver­wer­tung (sprich: Mone­ta­ri­sie­rung – ja, das sagen die so. Es bedeu­tet: Koh­le machen) geschaf­fe­ner Wer­ke Drit­ter ermöglichen.
Tat­säch­lich lässt man den Autor oder Musi­ker (auch der uner­träg­li­che Gor­ny von der Musik­in­dus­trie hat wie­der gepö­belt) mit Pea­nuts am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern, wäh­rend man selbst das Geld absackt, auch wenn immer wie­der ande­res behaup­tet wird.
Sprecht mal mit Autoren abseits des Best­sel­lers, lie­be Leser, und fragt sie, was von den Buch­ver­käu­fen bei ihnen ankommt. Ich wie­der­ho­le mich und ich tue es gern, damit es ein­si­ckert: das sind Pea­nuts. Es macht sich natür­lich ganz pri­ma, sich als Beschüt­zer der armen, armen Urhe­ber zu gerie­ren und laut­stark zu ver­kün­den, man selbst (und das Urhe­ber­recht) sei­en die letz­ten Schutz­wäl­le, die die Urhe­ber vor den ille­ga­len Nut­zun­gen behü­ten. Tat­säch­lich gehts auch hier wie­der nur um ihre Koh­le, um ihre Ein­nah­men. Und sie wis­sen genau: ihre Zah­len über ille­ga­le Down­loads und deren Scha­den sind von vor­ne bis hin­ten erstun­ken und erlogen.

Ich stim­me zu, dass das Urhe­ber­recht drin­gend einer Refor­ma­ti­on bedarf. Es muss an die Rea­li­tä­ten der moder­nen Netz­welt ange­passt wer­den. Die irr­sin­ni­gen Schutz­fris­ten müs­sen auf ein Maß zurecht­ge­stutzt wer­den, das kul­tu­rell und aus Sicht einer Wis­sens­all­men­de sinn­voll ist, damit Kul­tur nicht ver­schwin­det, weil Ver­wer­ter dar­auf sit­zen und sie nicht ver­öf­fent­li­chen. Abmahn-Abzo­ckern mit ihren Raub­rit­ter-Geschäfts­mo­del­len muss die Geschäfts­grund­la­ge ent­zo­gen wer­den, die Schul­kin­der kri­mi­na­li­siert und pro­fes­sio­nel­le Anbie­ter von Raub­ko­pien davon kom­men lässt (weil die Bran­chen und ihre Hilfs­she­riffs zu dumm sind, die zu bekom­men, hält man sich lie­ber an die, die sich nicht weh­ren können).

Am wich­tigs­ten ist mei­ner Ansicht nach jedoch, dass die Rech­te der Urhe­ber statt die der Ver­wer­ter gestärkt wer­den.  Schluss mit Total Buy­out, Schluss mit Kne­bel­ver­trä­gen, Schluss mit Pea­nuts und Schluss mit pau­schal ein­ge­räum­ten Rech­ten für »bis­her unbe­kann­te Nut­zungs­ar­ten«. Rech­te müs­sen nach defi­nier­ten Zeit­räu­men wie­der an die Urhe­ber zurück fal­len. eBooks müs­sen geson­dert ver­gü­tet wer­den, eben­so Hör­bü­cher. Urhe­ber müs­sen mehr Mit­spra­che­recht bekom­men, wie ihre Wer­ke ver­wer­tet wer­den. Urhe­ber müs­sen ange­mes­sen bezahlt wer­den, egal ob Autoren, Jour­na­lis­ten, Foto­gra­fen oder Musi­ker. Und es muss zwi­schen den Ver­wer­ter­rech­ten und den Ver­brau­cher­rech­ten abge­wo­gen wer­den. Denn: Gewin­ne ste­hen nicht über Bür­ger­inter­es­sen und auch nicht über Menschenrechten.

Die Buch­bran­che zeigt durch ihre Köp­fe immer wie­der eine Kul­tur des Mah­nens und War­nens. Vor neu­en Tech­no­lo­gien, vor Mit­be­wer­bern, die im Gegen­satz zu ihr agil sind. Statt der uner­träg­li­chen Mie­se­pe­te­rei soll­te man sei­ne Kräf­te dar­auf bün­deln, die Tech­no­lo­gien zu ver­ste­hen und zu nut­zen. Statt Gegei­fe­re gegen Apple, Ama­zon und Goog­le soll­te man von den Gegen­spie­lern ler­nen. Aber viel­leicht ist das von der tief kon­ser­va­ti­ven Bran­che zu viel verlangt.

Die Buch­mes­se ist eine Ver­an­stal­tung, auf der die Buch­bran­che sich pro­fi­lie­ren möch­te und sich selbst beweih­räu­chert. Das soll sie mei­net­hal­ben gern tun. Nur mögen ihre Groß­kop­fer­ten bit­te davon abse­hen, mich mit Phra­sen zu lang­wei­len, mich offen­sicht­lich zu belü­gen, oder mir zu ver­ste­hen zu geben, dass sie mich für dumm hal­ten. Davor warnt der Holz­hau­er nachdrücklich.

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