Klage

Nintendo verklagt Pocketpair wegen PALWORLD

Palworld Promo

Es war der gro­ße vira­le Spie­le­hit im Janu­ar 2024: PALWORLD, Pocket­pairs Game um nied­li­che Vie­cher, die man mit­tels Pal­s­phe­res ein­sam­meln muss, nach­dem man sie bekämpft hat, und die man dann auf der eige­nen Basis knech­ten kann. Nach dem Start im Janu­ar auf Steam wur­de das Game inner­halb von sechs Tagen sagen­haf­te acht Mil­lio­nen Mal ver­kauft. Ich spie­le das auch seit eini­gen Wochen und es ist echt put­zig, auch wenn der Game­loop sehr repe­ti­tiv ist und wenn man an allen Ecken und Enden wegen feh­len­der Poli­tur und Bugs merkt, dass es sich um ein Indie-Stu­dio han­delt. Aber dafür ist es ja auch noch im Ear­ly Access.

Von Anfang an frag­ten sich vie­le, was Nin­ten­do gegen die POKÈ­MON-Epi­go­ne unter­neh­men wür­de, zumal man­che Pals doch ziem­lich deut­lich kopiert aus­sa­hen. Die Fra­ge war dabei weni­ger, ob Big N kla­gen wür­de, son­dern eher wann. Dann tat sich erstaun­lich lan­ge nichts, in der Zeit haben die Nin­ten­do-Anwäl­te ver­mut­lich ver­sucht, eine was­ser­dich­te Kla­ge auf­zu­bau­en.

Nin­ten­dos Pres­se­mit­tei­lung von heu­te:

Nin­ten­do Co., Ltd. (HQ: Kyo­to, Mina­mi-ku, Japan; Repre­sen­ta­ti­ve Direc­tor and Pre­si­dent: Shun­t­a­ro Furu­ka­wa, “Nin­ten­do” here­af­ter), tog­e­ther with The Poké­mon Com­pa­ny, filed a patent inf­rin­ge­ment lawsu­it in the Tokyo Dis­trict Court against Pocket­pair, Inc. (HQ: 2–10‑2 Higa­shi­go­tan­da, Shi­na­ga­wa-ku, Tokyo, “Defen­dant” here­af­ter) on Sep­tem­ber 18, 2024.

This lawsu­it seeks an injunc­tion against inf­rin­ge­ment and com­pen­sa­ti­on for dama­ges on the grounds that Pal­world, a game deve­lo­ped and released by the Defen­dant, inf­rin­ges mul­ti­ple patent rights.

Nin­ten­do will con­ti­nue to take neces­sa­ry actions against any inf­rin­ge­ment of its intellec­tu­al pro­per­ty rights inclu­ding the Nin­ten­do brand its­elf, to pro­tect the intellec­tu­al pro­per­ties it has work­ed hard to estab­lish over the years.

Holt das Pop­corn raus, es dürf­te klein­ka­riert und komisch wer­den. Pocket­pair hat­te stets beteu­ert, dass man kei­ne Rech­te ver­letzt und einer Kla­ge ent­spannt ent­ge­gen sieht. Aller­dings dürf­te ein klei­nes Indie-Stu­dio es schwer haben, gegen die Armee der Nin­ten­do-Anwäl­te zu bestehen. In der Ver­gan­gen­heit hat­te Nin­ten­do immer wie­der gezeigt, dass man mit aller Mach t und auch ziem­lich skru­pel­los gegen ver­meint­li­che oder ech­te Ver­let­zun­gen ihrer Rech­te vor­geht, bei­spiels­wei­se in Sachen Emu­la­to­ren. Die Ähn­lich­kei­ten zwi­schen PALWORLD und POKÈMON sind nicht von der Hand zu wei­sen, auf der ande­ren Sei­te müs­sen Varia­tio­nen eines Spiel­prin­zips mög­lich blei­ben, sonst wird das Spie­le­busi­ness noch schlim­mer als es der­zeit ohne­hin bereits ist. Was Nin­ten­do am meis­ten gefuchst haben dürf­te, waren die Bespre­chun­gen, die PALWORLD eine Fri­sche und Ori­gi­na­li­tät beschei­nig­ten, die dem Vor­bild seit Jah­ren fehl­te, zudem brach­te Pocket­pair diver­se neue Spiel­kon­zep­te in das Fan­gen von nied­li­chen Vie­chern ein.

Wenn ich Neu­es über die Kla­ge erfah­re, wer­de ich berich­ten.

Pro­mo­gra­fik Copy­right Pocket­pair

Die Stadt Remscheid und der verweigerte Eintrag eines Künstlernamens

Text ist lang, nehmt euch Zeit! :) 

Viel­leicht weiß der oder die ein oder ande­re von mei­nen Leser°Innen, dass ich neben dem Betrieb von Phan­ta­News und dem IT- und Design-Brot­job auch künst­le­risch unter­wegs bin, genau­er gesagt im Bereich Ren­dern, und/​oder »Com­pu­ter­kunst«. Sub­sum­miert man alles, was ich so in dem Bereich getan habe, mache ich das seit ca. 2004. Und zwar unter dem Künst­ler­na­men Xan­athon. Man kann sich bei­spiels­wei­se bei Devi­ant­Art anse­hen, was ich in dem Bereich so gestal­te, aber auch auf Face­book, oder auf der Ver­kaufs­platt­form Werk Aan De Muur. Abge­se­hen von den Auf­trit­ten im Netz fin­den ich und mei­ne Kunst aber auch seit vie­len Jah­ren in der Rea­li­tät auf Ver­an­stal­tun­gen statt.

Da im ver­gan­ge­nen Sep­tem­ber mein Per­so­nal­aus­weis aus­lief und erneu­ert wer­den muss­te, woll­te ich gern, dass der Künst­ler­na­me in den neu­en ePer­so ein­ge­tra­gen wird. Das hat­te ver­schie­de­ne Grün­de, unter ande­rem aber auch, dass ich Din­ge die ich als Künst­ler tue, recht­lich ein­deu­tig von denen die ich beruf­lich tue abgren­zen woll­te. Mei­ner Ansicht nach erfüll­te ich die zuvor von mir recher­chier­ten Vor­aus­set­zun­gen pro­blem­los und stell­te unter Bei­fü­gung zahl­lo­ser Nach­wei­se einen Antrag bei der Stadt Rem­scheid. Der wur­de durch den Ver­ant­wort­li­chen abge­lehnt, mit in mei­nen Augen hane­bü­che­nen Begrün­dun­gen, wes­we­gen ich Kla­ge vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf ein­rei­chen muss­te.

Kurz vor Weih­nach­ten erreich­te mich ein schö­nes Geschenk: Die Stadt Rem­scheid hat die Kla­ge ver­lo­ren und muss den Künst­ler­na­men ein­tra­gen. Das Urteil ist sehr ein­deu­tig und eine gro­be Klat­sche für die Ver­ant­wort­li­chen bei der Stadt – und ich hat­te völ­lig recht damit, dass die Ableh­nungs­grün­de hane­bü­chen waren.

Ich möch­te an die­ser Stel­le über ein paar Details berich­ten, da das viel­leicht auch ande­ren Künstler°Innen mit ähn­li­chen Pro­ble­men hilft.

STAR TREK: Es bleibt schwierig …

Viel­leicht weiß es die ein oder ande­re gar nicht: Die Rech­te­la­ge bei STAR TREK ist ziem­lich kom­pli­ziert. Denn die Film­rech­te gehö­ren der Via­com-Toch­ter Para­mount, dazu gehör­te auch CBS (die die Fern­seh­rech­te hal­ten), die haben sich aber 2006 getrennt. Des­we­gen gibt es einen Hau­fen Regeln dar­über, wer genau wel­che Rech­te hat und wer was genau damit tun darf. Das ist natür­lich grund­sätz­lich schon mal Gift für krea­ti­ve Pro­zes­se und man muss sich wun­dern, dass das Abrams­ver­se und DISCOVERY unter die­sen Umstän­den über­haupt zustan­de kom­men konn­ten.

Aber es kommt noch schlim­mer. Nicho­las Mey­er (THE WRATH OF KHAN) hat­te erklärt, dass er für CBS eine Fern­seh­film-Tri­lo­gie im STAR TREK-Umfeld machen sol­le, die dann offen­bar auf dem Strea­ming­dienst All Access gezeigt wer­den soll­ten. Doch nach sei­nen Aus­sa­gen ist die­ses Pro­jekt vor­erst gestoppt, obwohl es bereits in Arbeit war.

Denn CBS hat gera­de eine Kla­ge gegen sei­ne Mut­ter­com­pa­ny Natio­nal Amu­se­ments und deren Haupt-Anteils­eig­ner, die Reds­tone-Fami­lie, ange­strengt, weil der Sen­der ver­hin­dern will, durch einen Ver­kauf oder eine Fusi­on eben­falls ein Teil von Via­com zu wer­den. Was aus Sich der Fans ver­mut­lich alle Pro­ble­me lösen wür­de.

Mey­er sag­te dazu kürz­lich auf einem Panel:

… they’re in a power strugg­le which tur­ned real­ly nasty this past week … So I don’t think my pro­ject is going any­whe­re in a hur­ry, becau­se ever­y­thing is on hold while they sort out this mer­ger busi­ness.

… sie befin­den sich in einem Macht­kampf der in der letz­ten Woche ziem­lich böse wur­de … Des­we­gen den­ke ich nicht, dass mein Pro­jekt in nächs­ter Zeit irgend­wo hin füh­ren wird, weil es auf Eis liegt, wäh­rend sie die­se Fusi­on aus­dis­ku­tie­ren.

Wie geschrie­ben: Es wäre für das Fran­chise mei­ner Ansicht nach das Bes­te, wenn wie­der alles unter einem Dach wäre, aber CBS wird sich nicht ein­fach schlu­cken las­sen wol­len. Und solch ein Rechts­streit kann Jah­re dau­ern, Jah­re, in denen dann neue STAR TREK-Pro­jek­te von CBS ver­mut­lich nicht zu erwar­ten sind. Und auch eine drit­te Staf­fel von DISCOVERY könn­te dem zum Opfer fal­len.

Logo STAR TREK Copy­right CBS

Rant: Wovon sollen Autoren leben? Im Ernst?

eBook-Piraterie

Im Tages­spie­gel und zweit­ver­wer­tet auch in der Zeit fand sich in den ver­gan­ge­nen Tagen ein Inter­view mit einem anony­men Buch­pi­ra­ten, der angeb­lich die größ­te (deut­sche) Platt­form für ille­ga­le eBooks betreibt. Dass so etwas bei der Buch­bran­che nicht gut ankommt, hät­te man sich vor­her den­ken kön­nen. Da hört man ein­zel­ne Stim­men jam­mern, wie es sein kann, das sol­chen Raub­mord­ko­pier­ter­ro­ris­ten über­haupt ein Podi­um gege­ben wird. Auf buch​re​port​.de fei­ert man ab, dass irgend jemand Straf­an­zei­ge gegen die bei­den Zei­tun­gen erstat­tet hat (mög­li­cher­wei­se jemand vom Buch­re­port selbst). War­um? Weil der Link zum Ange­bot gesetzt wur­de, das sei angeb­lich »Bei­hil­fe zur Urhe­ber­rechts­ver­let­zung«. Die sind ja nied­lich. Der Hei­se-Ver­lag hat längst bis zum Bun­des­ge­richts­hof durch­ge­foch­ten, dass das Set­zen von Links selbst­ver­ständ­lich zur jour­na­lis­ti­schen Arbeit gehört, das könn­te man als Qua­li­täts­jour­na­list wis­sen. Sie­he:

* Hei­se vs. Musik­in­dus­trie: Bun­des­ge­richts­hof ver­wirft Link-Ver­bot
* Hei­se vs. Musik­in­dus­trie: Begrün­dung des BGH-Urteils gegen Link-Ver­bot
Urteil des I. Zivil­se­nats vom 14.10.2010 – I ZR 191/​08

Außer­dem müss­te man kon­se­quen­ter­wei­se dann auch gleich den Bör­sen­ver­ein ver­kla­gen, denn der hat auf sei­ner Web­sei­te über die Arti­kel berich­tet und eben­falls auf die eBook-Sei­te ver­linkt; von Goog­le wol­len wir gar nicht reden. Der Gip­fel der Dreis­tig­keit ist aller­dings der Satz am Ende des Arti­kels, der sich auf die unter ande­rem von Ans­gar War­ner auf eBook-News bemän­gel­ten zu hohen eBook-Prei­se der Publi­kums­ver­la­ge bezieht:

Wovon Autoren bei E‑Book-Prei­sen im Cent-Bereich künf­tig leben sol­len, ver­rie­ten aller­dings weder der anony­me Boox.to-Betreiber noch War­ner.

Da bleibt mir die Spu­cke weg. Autoren wer­den von der Bran­che tra­di­tio­nell – und ich kann es nicht anders sagen – beschis­sen bezahlt. Die über­höh­ten Prei­se für eBooks damit zu begrün­den, dass die Autoren ja auch noch was abbe­kom­men müs­sen, kotzt mich an. Das ist Popu­lis­mus in Rein­kul­tur. Nicht die Autoren machen sich die Taschen damit voll, son­dern die Ver­la­ge, das wol­len wir hier mal ganz deut­lich klar stel­len. Die Autoren bekom­men Pea­nuts. Und: wer redet denn von »eBook-Prei­sen im Cent-Bereich«? Ange­mes­se­ne Prei­se sind gemeint. Was die beschrie­be­nen eBook-Flat­rates angeht: ja, die wer­den kom­men, es gibt sie sogar schon.

Man kann nur mehr Autoren raten, ihre Bücher im Selbst­ver­lag zu ver­kau­fen, Ama­zon zahlt 70% Tan­tie­men, davon kann ein Ver­lags­au­tor nur träu­men. Es wird zudem Zeit für eine alter­na­ti­ve Platt­form, die eben­so erfolg­reich ist, wie die Ama­zo­nen und auch ähn­li­che Hono­ra­re gene­riert, ohne gleich auf einem mit Blut unter­schrie­be­nen Ver­trag die See­le des Autoren (sprich: umfang­rei­che und aus­schließ­li­che Rech­te an den Tex­ten) ein­zu­for­dern. Und wenn die Flat­rates kom­men, soll­ten Autoren eben­falls direkt mit deren Anbie­tern ver­han­deln, ansons­ten schöp­fen auch hier die Ver­la­ge wie­der das Geld ab, die Musik­in­dus­trie zeigt gera­de, wie das geht.

Was die Ver­la­ge angeht: har­tes DRM weg, benut­zer­freund­li­che Platt­for­men schaf­fen und nach­voll­zieh­ba­re Prei­se ansa­gen. Dann klappts auch mit dem Leser. Und viel­leicht mal damit anfan­gen deut­lich sym­pa­thi­scher auf­tre­ten, statt stän­dig mit Rechts­ver­dre­hern zu dro­hen oder gegen Mit­be­wer­ber zu pöbeln.

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Bild: eBook-Pira­te­rie, von mir, CC BY-NC-SA

Rant: Tolkien, Warner und die Qualitätsmedien

Lie­be Qua­li­täts­me­di­en. Habt ihr wie­der alle bei der dpa abge­schrie­ben? Oder bei einer ande­ren Agen­tur? Anders kann ich es mir eigent­lich nicht erklä­ren, dass ich allent­hal­ben im Web die Über­schrift »Tol­ki­en-Erben kla­gen gegen HOB­BIT-Pro­du­zen­ten« und Varia­tio­nen davon lesen muss. Bei­spiels­wei­se beim Focus, beim Tages­spie­gel, bei Der Wes­ten, Ber­li­ner Zei­tung, fr-online, Bör­sen­blatt (wo ich das zum ers­ten Mal fand) und zahl­lo­sen mehr (lie­be Leser, wenn ihr nach »Tol­ki­en« und »Pro­du­zen­ten« goo­glet, fin­det ihr reich­lich Tref­fer).

Ihr müsst jetzt ganz stark sein: nein, lie­be Qua­li­täts­me­di­en, das stimmt so nicht.

Kor­rekt ist, dass das Tol­ki­en-Estate (und noch ein paar mehr) War­ner Bros. Enter­tain­ment wegen angeb­lich uner­laub­ter digi­ta­ler Ver­wer­tung im Rah­men von »Glücks­spie­len« und Online-Games wie LOTRO, sowie der »Schä­di­gung des Anse­hens Tol­ki­ens und sei­ner Wer­ke« vor einem kali­for­ni­schen Gericht ver­klagt hat. Bis hier­hin nicht schlecht.

Inkor­rekt ist aber, dass War­ner Bros. Pro­du­zent des HOBBITS ist. War­ner Bros. ist viel­mehr der Dis­tri­bu­tor. Die pro­du­zie­ren­den Fir­men der Film­rei­he sind: New Line Cine­ma, Metro-Gold­wyn-May­er (MGM), Wing­Nut Films und 3Foot7. War­ner pro­du­ziert zwar auch Fil­me, aber in die­sem Fall nicht direkt, son­dern höchs­tens indi­rekt über die Fir­men, die ihm gehö­ren – sie tre­ten aber defi­ni­tiv nicht offi­zi­ell als Pro­du­zent der HOB­BIT-Ver­fil­mung auf. Der War­ner-Kon­zern macht aber auch noch eine gan­ze Men­ge ande­rer Din­ge, bei­spiels­wei­se durch sei­ne Mar­ke War­ner Bros. Inter­ac­ti­ve – die ste­hen letzt­lich auch hin­ter dem bemän­gel­ten HERR DER RINGE ONLINE und unter ande­rem wegen die­ses MMORPGs (ich habe den Begriff für euch ver­linkt, falls ihr den nicht kennt) ist der Kon­zern ver­klagt wor­den. War­um muss dann in der Schlag­zei­le was vom »HOB­BIT-Pro­du­zen­ten« ste­hen? Weil das The­ma HOBBIT so ange­sagt ist und garan­tier­te Hits ver­spricht? Weil irgend­ei­ne Agen­tur, bei der ihr alle copy&pastet, es so ver­lau­ten ließ?

DER HOBBIT und des­sen Pro­duk­ti­on hat mit der Kla­ge erst ein­mal exakt nichts zu tun – höchs­tens indi­rekt, weil das Tol­ki­en-Estate eine Pro­mo-Sei­te mit einem Slot­ma­chi­ne-Spiel, in dem Kon­ter­feis der Hel­den aus HOBBIT und HERR DER RINGE auf­tauch­ten, idio­ti­scher­wei­se als »Glücks­spiel« bezeich­ne­te und bemän­gel­te. War­ner pro­du­ziert den HOBBIT nicht. Kor­rekt wäre es also gewe­sen, wenn die Schlag­zei­le bei­spiels­wei­se gelau­tet hät­te: »Tol­ki­en-Erben ver­kla­gen War­ner Bros.«. So wie bei mir ges­tern.

Aber ihr lest das hier ja eh nicht. :)

Update: auf eini­gen Web­sei­ten ändern die Zei­tun­gen die Titel inzwi­schen, in den Goog­le Ergeb­nis­sen fin­den sich aber noch die alten Über­schrif­ten.

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Bild Pro­du­zent – Dis­tri­bu­tor von mir. CC BY-NC-SA.

Tolkien Estate verklagt Warner wegen Online-Inhalten

Ande­res als im obi­gen Screen­shot dräu­en düs­te­re Wol­ken über der vir­tu­el­len Mit­tel­er­de:

Eine Gemein­schaft aus dem Tol­ki­en-Estate (Nach­lass- und Rech­te­ver­wal­ter des Pro­fes­sors), sowie wei­te­ren Teil­neh­mern, hat War­ner Bros. und den Lizenz­in­ha­ber The Saul Zaentz Com­pa­ny ver­klagt, die Kla­ge­schrift wur­de beim Hol­ly­wood-Repor­ter ver­öf­fent­licht. Saul Zaentz hal­ten bereits seit 1969 bzw. 1975 Lizenz­rech­te an dem Mar­ken LORD OF THE RINGS und HOBBIT. Zen­tra­ler Punkt der Kla­ge ist, dass die Rech­te­inha­ber ihr Lizenz­recht uner­laubt auf nicht­phy­si­sche Pro­duk­te aus­ge­wei­tet zu haben sol­len. Damit sind ins­be­son­de­re »Glücks­spie­le« (bit­te?), aber auch »her­un­ter­lad­ba­re Spie­le« und Online-Games gemeint. Pri­mä­res Ziel ist hier offen­bar HERR DER RINGE ONLINE, es geht aber auch um Off­line-Spie­le, für die Down­load-Con­tent zur Ver­fü­gung gestellt wur­de.

Das Pikan­te dar­an: es wird nicht nur Scha­dens­er­satz in Höhe von 80 Mil­lio­nen Dol­lar gefor­dert, zusätz­lich ist eine For­de­rung ein Teil der Kla­ge, sämt­li­che »nicht­phy­si­schen« Pro­duk­te sofort ein­zu­stel­len und vom Markt zu neh­men.

Ein Aus­zug aus der Kla­ge­schrift:

Howe­ver, in recent years, and par­ti­cu­lar­ly in the after­math of the unpre­ce­den­ted finan­cial and cri­ti­cal suc­cess of the Films, defen­dants have, with incre­asing bold­ness, enga­ged in a con­ti­nuing and escala­ting pat­tern of usur­ping rights to which they are not entit­led — rights which belong exclu­si­ve­ly to plain­ti­ffs.

For exam­p­le, alt­hough their limi­t­ed mer­chan­di­sing licen­se only gives them the right to sell tan­gi­ble mer­chan­di­se, defen­dants have deve­lo­ped, licen­sed and/​or sold (and con­ti­nue to deve­lop, licen­se and/​or sell) down­loa­da­ble video games based on The Lord of the Rings and The Hob­bit, available only by down­loa­ding and/​or access via the Inter­net, via mobi­le apps, tablet apps or other simi­lar digi­tal dis­tri­bu­ti­on chan­nels, or through other online inter­con­nec­ti­vi­ty such as Face­book.  The­re is no phy­si­cal or tan­gi­ble item of mer­chan­di­se sold to the con­su­mer with the­se games.

Defen­dants also have asser­ted and con­ti­nue to assert that they have rights rela­ting to a wide varie­ty of goods and ser­vices bey­ond »artic­les of tan­gi­ble per­so­nal pro­per­ty« and have regis­tered trade­marks and/​or filed »intent to use« appli­ca­ti­ons in tho­se same cate­go­ries, inclu­ding wit­hout limi­ta­ti­on hotels, restau­rants, tra­vel agen­ci­es, ring­to­nes, online/​downloadable games and housing deve­lo­p­ments — cate­go­ries of rights which plain­ly have not been gran­ted to them.

War­ner hat ver­ständ­li­cher­wei­se bis­lang nicht zu den Vor­wür­fen Stel­lung genom­men. Soll­te die Kla­ge Erfolg haben, wür­de das das Ende von LOTRO bedeu­ten, aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kon­zern sei­ne gesam­te Rechts­ab­tei­lung akti­viert – und der Aus­gang sol­cher Kla­gen ist in den USA dank des ver­schwur­bel­ten Rechts­sys­tems alles ande­re als gewiss.

Ich wür­de mal ver­mu­ten, dass dem Tol­ki­en Estate inzwi­schen geschwant hat, dass sie schlecht ver­han­delt haben und Ver­brei­tungs­rech­te über das Inter­net nicht früh­zei­tig genug in die Ver­trä­ge ein­gin­gen. Jetzt möch­te man das nach­ho­len und kas­sie­ren – es ist wahr­schein­lich, dass sich Darth War­ner wie üblich hier­bei nicht son­der­lich frei­gie­big zei­gen woll­te. Ich gehe nicht davon aus, dass die Ver­ant­wort­li­chen der­art naiv sind zu glau­ben, wirk­lich eine Abschal­tung des Online­spiels errei­chen zu kön­nen. Mal ganz davon abge­se­hen soll­te ihnen klar sein, dass die Fan­ge­mein­de von HDRO ins­be­son­de­re seit­dem das Spiel zu free-2-play wur­de groß ist und die­se in hohem Maße erbost dar­über sein wür­de, wenn das erfolg­rei­che MMO auf­grund der Kla­ge so ein­fach abge­schal­tet wer­den müss­te – den Klä­gern dürf­te dann ein Shit­s­torm epi­schen Aus­ma­ßes ins Haus ste­hen. Ich den­ke, aller­dings, dass das Gan­ze auf einen Ver­gleich hin­aus­lau­fen wird, bei dem War­ner (zäh­ne­knir­schend) einen Betrag bezahlt und dafür die Online-Inhal­te bestehen blei­ben.

Inter­es­sant wird aller­dings sein zu sehen, ob die For­de­run­gen der Tol­ki­en-Erben gund­sätz­lich von Gerich­ten als vali­de ange­se­hen wer­den. Soll­te dem so sein, dürf­te das mög­li­cher­wei­se auch Aus­wir­kun­gen auf zahl­lo­se ande­re »Intellec­tu­al Pro­per­ties« haben.

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Screen­shot LOTRO Copy­right Tur­bi­ne und War­ner Bros.

Patentklage gegen Mojang

»Sys­tem and method for pre­ven­ting unaut­ho­ri­zed access to elec­tro­nic data« ist die Umschrei­bung des Patents, es gehört der ein­schlä­gig bekann­ten Kopier­schutz­ver­fah­ren-Fir­ma Uni­loc und dar­in ist ein Ver­fah­ren beschrie­ben, mit dem ein mobi­les Gerät mit­tels einer Ser­ver­an­fra­ge fest­stel­len kann, ob die Soft­ware­li­zenz eines instal­lier­ten Pro­gramms echt ist.

Uni­loc hat wegen angeb­li­cher Ver­stö­ße dage­gen nicht nur Elec­tro­nic Arts son­dern auch Mojang ver­klagt, letz­te­re bekann­ter­ma­ßen das Ent­wick­ler­stu­dio hin­ter dem Inde­pen­dent-Hit MINECRAFT. Bei Uni­loc scheint es sich um einen klas­si­schen Patent-Troll zu han­deln, sie hat­ten 2009 bereits wegen eines ähn­li­chen Ver­fah­rens Micro­soft vor den Kadi gezerrt und in ers­ter instanz gewon­nen, spä­ter war die­ses Urteil jedoch auf­ge­ho­ben wor­den.

Der schwe­di­sche Mojang-Grün­der und MINE­CRAFT-Erfin­der Mar­kus »Notch« Pers­son sieht das Gan­ze zum einen eher gelas­sen, zum ande­ren hat er ange­kün­digt, das Feld nicht kampf­los zu räu­men, son­dern zur Not auch rich­tig viel Geld zu inves­tie­ren, um Uni­loc mit sei­nen Machen­schaf­ten vor die Pum­pe lau­fen zu las­sen. Notch hat zudem die Kla­ge­schrift sofort auf sei­ner Web­sei­te ver­öf­fent­licht. Pikan­tes Detail dar­an ist, dass dar­in statt von MINECRAFT von »Mind­craft« die Rede ist. Die Uni­loc-Anwäl­te schei­nen ein wenig schlud­rig zu sein …

Zusätz­lich wür­de ich mal davon aus­ge­hen, dass sich in der in die Mil­lio­nen gehen­den Fan­ge­mein­de des Klötz­chen­spiels Unmut regen dürf­te – ob und wie der sich äußert, wer­den wir sehen.

NC Soft klagt gegen TERA

NC Soft, Her­stel­ler von MMOs wie LINEAGE oder GUILD WARS klagt gegen den direk­ten Kon­kur­ren­ten TERA, zu des­sen Ent­wick­lern auch ehe­ma­li­ge NC Soft-Mit­ar­bei­ter gehö­ren. Haupt­säch­li­cher Punkt sind Vor­wür­fe, nach denen in THE EXILDES REALMS OF ARBOREA (so die Lang­fas­sung des Namens) angeb­lich Code aus der Ent­wick­lung von LINEAGE 3 ver­wen­det wor­den sein soll. Ursprüng­lich stammt TERA aus Süd­ko­rea, dort ist der Ent­wick­ler En Mas­se Enter­tain­ment ansäs­sig. Im Gegen­satz zum Rest der Welt ist das Spiel dort auch bereits online. Für den Rest der Welt über­nahm Blue­hole Stu­di­os die Adap­ti­on, der Start von TERA ist für die­ses Jahr geplant, laut Aus­sa­ge eines Com­mu­ni­ty Mana­gers von Frogs­ter, die den euro­päi­schen Ver­trieb über­neh­men, soll das Spiel bei uns am 3. Mai 2012 star­ten.

NC Soft will mit der Kla­ge den US-ame­ri­ka­ni­schen Start des MMORPGs ver­hin­dern. Laut Aus­sa­ge von Frogs­ter-Mit­ar­bei­tern ist der Launch in Euro­pa davon nicht betrof­fen, da hier­zu­lan­de kei­ne Kla­ge ein­ge­reicht wur­de. Gewag­te Aus­sa­ge … En Mas­se Enter­tain­ment-CEO Chris Lee weist alle Vor­wür­fe weit von sich.

Jetzt bleibt abzu­war­ten, ob dar­an etwas ist, oder ob NC Soft nur einen Kon­kur­ren­ten ein wenig pie­sa­cken möch­te.

Hilfe für von Buchblogger-Rezensionen frustrierte Autoren und Verleger

Als unbe­kann­ter Autor wie auch als Klein- oder Kleinst­ver­le­ger hat man es heut­zu­ta­ge schon schwer (ich wer­de aus nahe­lie­gen­den Grün­den kei­ne Namen nen­nen, es weiß eh jeder, wer gemeint ist). Da müht man sich als Schrei­ber ab, gießt sei­ne Gedan­ken in eine Tas­ta­tur, auf dass dar­aus ein Werk wer­de, das der Leser gou­tiert. Als Ver­le­ger plat­ziert man dann Wer­bung für das Buch und steht selbst­ver­ständ­lich hin­ter dem Ver­fas­ser.

Wie kann es da sein, dass sich im Inter­net immer wie­der und immer öfter her­ge­lau­fe­ne »Blog­ger« erdreis­ten, ein­fach so Bespre­chun­gen die­ser Wer­ke zu ver­fas­sen? Der Gip­fel der Unver­schämht­heit ist natür­lich, wenn die­se Rezen­sio­nen auch noch nega­tiv aus­fal­len! Das geht gar nicht!

Ich möch­te den Autoren und Ver­le­gern an die­ser Stel­le eine kos­ten­lo­se Hil­fe zur Ver­fü­gung stel­len. Mit­tels des nach­fol­gen­den For­mu­lars kann man sich sei­nen Kom­men­tar­text für das Blog der unver­schäm­ten Rezen­sen­ten schnell zusam­men­kli­cken, damit man nicht immer wie­der neu tip­pen muss.

Ich wei­se dar­auf hin, dass die gene­rier­ten Tex­te kei­ne Rechts­be­ra­tung dar­stel­len …

Blizzard verklagt Bot-Anbieter

Nach dem Erst­in­stanz-Urteil gegen Frogs­ter in Sachen Gold­ver­kauf schnup­pert man nun offen­bar auch bei Acti­vi­si­on Bliz­zard Mor­gen­luft. Bereits am 11.07.2011 wur­de am Land­ge­richt Ham­burg Kla­ge gegen den Zwi­ckau­er Anbie­ter Boss­land ein­ge­reicht, der die bei­den Bots Honor­bud­dy und Gather­bud­dy für WORLD OF WARCRAFT hier­zu­lan­de anbie­tet. Honor­bud­dy levelt auto­ma­tisch, wäh­rend Gather­bud­dy Res­sour­cen ein­sam­melt.

Hier­zu­lan­de ist das ein Prä­ze­denz­fall, in den USA hat­te Bliz­zard bereits erfolg­reich den Anbie­ter des Bots Gli­der ver­klagt, der dar­auf­hin 6 Mil­lo­nen Dol­lar Scha­den­er­satz zah­len muss­te. Gli­der hat­te sich bis dahin über 100000 Mal ver­kauft.

Boss­lands Geschäfts­füh­rer Zwetan Let­schew erläu­tert, dass er kei­nen Ver­stoß gegen Bliz­zards EULA sieht, denn »die Bots könn­ten nur Din­ge tun, die auch Spie­ler tun kön­nen«. Ob er damit vor dem LG Ham­burg weit kom­men wird darf bezwei­felt wer­den, denn die ein­schlä­gi­gen Klä­ger suchen sich genau die­ses Land­ge­richt nicht zufäl­lig aus, son­dern weil es wegen sei­ner höchst frag­wür­di­gen Urtei­le in Sachen Web und neue Medi­en seit Jah­ren berüch­tigt ist. Dem­entspre­chend wer­den die meis­ten Ent­schei­dun­gen des Gerichts dann auch in spä­te­ren Instan­zen kas­siert.

Let­schew möch­te eige­nen Aus­sa­gen zufol­ge auch gleich klä­ren las­sen, wem die zum Teil müh­se­lig und lang­jäh­rig erspiel­ten Gegen­stän­de in einem MMO gehö­ren. Für die Klä­rung sol­cher Fra­gen ist aller­dings das LG Ham­burg maxi­mal unge­eig­net, da die dor­ti­gen Rich­ter mei­ner Ansicht nach erheb­li­che Wis­sens­de­fi­zi­te haben, was Inter­net und Co. angeht…

Klar, ich mag auch kei­ne Bots im Spiel, aber man muss auch ganz klar sehen: gibt es kei­ne Bots mehr, wer­den in Asi­en ver­mehrt Kin­der aus­ge­beu­tet, die dann Gold far­men und leveln – wobei das mög­li­cher­wei­se deren ein­zi­ger Lebens­un­ter­halt ist. Das The­ma ist somit viel­schich­ti­ger als man den­ken mag. Ich emp­feh­le in die­sem Zusam­men­hang die Lek­tü­re von Cory Doc­to­rows Roman FOR THE WIN, der ist sehr erhel­lend…

[cc]

Bild: Bot, von Fly­Si auf flickr, CC-BY-NC-SA

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