Klage

STAR TREK: Es bleibt schwierig …

Viel­leicht weiß es die ein oder ande­re gar nicht: Die Rech­te­la­ge bei STAR TREK ist ziem­lich kom­pli­ziert. Denn die Film­rech­te gehö­ren der Via­com-Toch­ter Para­mount, dazu gehör­te auch CBS (die die Fern­seh­rech­te hal­ten), die haben sich aber 2006 getrennt. Des­we­gen gibt es einen Hau­fen Regeln dar­über, wer genau wel­che Rech­te hat und wer was genau damit tun darf. Das ist natür­lich grund­sätz­lich schon mal Gift für krea­ti­ve Pro­zes­se und man muss sich wun­dern, dass das Abrams­ver­se und DISCOVERY unter die­sen Umstän­den über­haupt zustan­de kom­men konnten.

Aber es kommt noch schlim­mer. Nicho­las Mey­er (THE WRATH OF KHAN) hat­te erklärt, dass er für CBS eine Fern­seh­film-Tri­lo­gie im STAR TREK-Umfeld machen sol­le, die dann offen­bar auf dem Strea­ming­dienst All Access gezeigt wer­den soll­ten. Doch nach sei­nen Aus­sa­gen ist die­ses Pro­jekt vor­erst gestoppt, obwohl es bereits in Arbeit war.

Denn CBS hat gera­de eine Kla­ge gegen sei­ne Mut­ter­com­pa­ny Natio­nal Amu­se­ments und deren Haupt-Anteils­eig­ner, die Reds­tone-Fami­lie, ange­strengt, weil der Sen­der ver­hin­dern will, durch einen Ver­kauf oder eine Fusi­on eben­falls ein Teil von Via­com zu wer­den. Was aus Sich der Fans ver­mut­lich alle Pro­ble­me lösen würde.

Mey­er sag­te dazu kürz­lich auf einem Panel:

… they’re in a power strugg­le which tur­ned real­ly nasty this past week … So I don’t think my pro­ject is going any­whe­re in a hur­ry, becau­se ever­y­thing is on hold while they sort out this mer­ger business.

… sie befin­den sich in einem Macht­kampf der in der letz­ten Woche ziem­lich böse wur­de … Des­we­gen den­ke ich nicht, dass mein Pro­jekt in nächs­ter Zeit irgend­wo hin füh­ren wird, weil es auf Eis liegt, wäh­rend sie die­se Fusi­on ausdiskutieren.

Wie geschrie­ben: Es wäre für das Fran­chise mei­ner Ansicht nach das Bes­te, wenn wie­der alles unter einem Dach wäre, aber CBS wird sich nicht ein­fach schlu­cken las­sen wol­len. Und solch ein Rechts­streit kann Jah­re dau­ern, Jah­re, in denen dann neue STAR TREK-Pro­jek­te von CBS ver­mut­lich nicht zu erwar­ten sind. Und auch eine drit­te Staf­fel von DISCOVERY könn­te dem zum Opfer fallen.

Logo STAR TREK Copy­right CBS

Rant: Wovon sollen Autoren leben? Im Ernst?

eBook-Piraterie

Im Tages­spie­gel und zweit­ver­wer­tet auch in der Zeit fand sich in den ver­gan­ge­nen Tagen ein Inter­view mit einem anony­men Buch­pi­ra­ten, der angeb­lich die größ­te (deut­sche) Platt­form für ille­ga­le eBooks betreibt. Dass so etwas bei der Buch­bran­che nicht gut ankommt, hät­te man sich vor­her den­ken kön­nen. Da hört man ein­zel­ne Stim­men jam­mern, wie es sein kann, das sol­chen Raub­mord­ko­pier­ter­ro­ris­ten über­haupt ein Podi­um gege­ben wird. Auf buchreport.de fei­ert man ab, dass irgend jemand Straf­an­zei­ge gegen die bei­den Zei­tun­gen erstat­tet hat (mög­li­cher­wei­se jemand vom Buch­re­port selbst). War­um? Weil der Link zum Ange­bot gesetzt wur­de, das sei angeb­lich »Bei­hil­fe zur Urhe­ber­rechts­ver­let­zung«. Die sind ja nied­lich. Der Hei­se-Ver­lag hat längst bis zum Bun­des­ge­richts­hof durch­ge­foch­ten, dass das Set­zen von Links selbst­ver­ständ­lich zur jour­na­lis­ti­schen Arbeit gehört, das könn­te man als Qua­li­täts­jour­na­list wis­sen. Siehe:

* Hei­se vs. Musik­in­dus­trie: Bun­des­ge­richts­hof ver­wirft Link-Ver­bot
* Hei­se vs. Musik­in­dus­trie: Begrün­dung des BGH-Urteils gegen Link-Ver­bot
Urteil des I. Zivil­se­nats vom 14.10.2010 – I ZR 191/08

Außer­dem müss­te man kon­se­quen­ter­wei­se dann auch gleich den Bör­sen­ver­ein ver­kla­gen, denn der hat auf sei­ner Web­sei­te über die Arti­kel berich­tet und eben­falls auf die eBook-Sei­te ver­linkt; von Goog­le wol­len wir gar nicht reden. Der Gip­fel der Dreis­tig­keit ist aller­dings der Satz am Ende des Arti­kels, der sich auf die unter ande­rem von Ans­gar War­ner auf eBook-News bemän­gel­ten zu hohen eBook-Prei­se der Publi­kums­ver­la­ge bezieht:

Wovon Autoren bei E‑Book-Prei­sen im Cent-Bereich künf­tig leben sol­len, ver­rie­ten aller­dings weder der anony­me Boox.to-Betreiber noch Warner.

Da bleibt mir die Spu­cke weg. Autoren wer­den von der Bran­che tra­di­tio­nell – und ich kann es nicht anders sagen – beschis­sen bezahlt. Die über­höh­ten Prei­se für eBooks damit zu begrün­den, dass die Autoren ja auch noch was abbe­kom­men müs­sen, kotzt mich an. Das ist Popu­lis­mus in Rein­kul­tur. Nicht die Autoren machen sich die Taschen damit voll, son­dern die Ver­la­ge, das wol­len wir hier mal ganz deut­lich klar stel­len. Die Autoren bekom­men Pea­nuts. Und: wer redet denn von »eBook-Prei­sen im Cent-Bereich«? Ange­mes­se­ne Prei­se sind gemeint. Was die beschrie­be­nen eBook-Flat­rates angeht: ja, die wer­den kom­men, es gibt sie sogar schon.

Man kann nur mehr Autoren raten, ihre Bücher im Selbst­ver­lag zu ver­kau­fen, Ama­zon zahlt 70% Tan­tie­men, davon kann ein Ver­lags­au­tor nur träu­men. Es wird zudem Zeit für eine alter­na­ti­ve Platt­form, die eben­so erfolg­reich ist, wie die Ama­zo­nen und auch ähn­li­che Hono­ra­re gene­riert, ohne gleich auf einem mit Blut unter­schrie­be­nen Ver­trag die See­le des Autoren (sprich: umfang­rei­che und aus­schließ­li­che Rech­te an den Tex­ten) ein­zu­for­dern. Und wenn die Flat­rates kom­men, soll­ten Autoren eben­falls direkt mit deren Anbie­tern ver­han­deln, ansons­ten schöp­fen auch hier die Ver­la­ge wie­der das Geld ab, die Musik­in­dus­trie zeigt gera­de, wie das geht.

Was die Ver­la­ge angeht: har­tes DRM weg, benut­zer­freund­li­che Platt­for­men schaf­fen und nach­voll­zieh­ba­re Prei­se ansa­gen. Dann klappts auch mit dem Leser. Und viel­leicht mal damit anfan­gen deut­lich sym­pa­thi­scher auf­tre­ten, statt stän­dig mit Rechts­ver­dre­hern zu dro­hen oder gegen Mit­be­wer­ber zu pöbeln.

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Bild: eBook-Pira­te­rie, von mir, CC BY-NC-SA

Rant: Tolkien, Warner und die Qualitätsmedien

Lie­be Qua­li­täts­me­di­en. Habt ihr wie­der alle bei der dpa abge­schrie­ben? Oder bei einer ande­ren Agen­tur? Anders kann ich es mir eigent­lich nicht erklä­ren, dass ich allent­hal­ben im Web die Über­schrift »Tol­ki­en-Erben kla­gen gegen HOB­BIT-Pro­du­zen­ten« und Varia­tio­nen davon lesen muss. Bei­spiels­wei­se beim Focus, beim Tages­spie­gel, bei Der Wes­ten, Ber­li­ner Zei­tung, fr-online, Bör­sen­blatt (wo ich das zum ers­ten Mal fand) und zahl­lo­sen mehr (lie­be Leser, wenn ihr nach »Tol­ki­en« und »Pro­du­zen­ten« goo­glet, fin­det ihr reich­lich Tref­fer).

Ihr müsst jetzt ganz stark sein: nein, lie­be Qua­li­täts­me­di­en, das stimmt so nicht.

Kor­rekt ist, dass das Tol­ki­en-Estate (und noch ein paar mehr) War­ner Bros. Enter­tain­ment wegen angeb­lich uner­laub­ter digi­ta­ler Ver­wer­tung im Rah­men von »Glücks­spie­len« und Online-Games wie LOTRO, sowie der »Schä­di­gung des Anse­hens Tol­ki­ens und sei­ner Wer­ke« vor einem kali­for­ni­schen Gericht ver­klagt hat. Bis hier­hin nicht schlecht.

Inkor­rekt ist aber, dass War­ner Bros. Pro­du­zent des HOBBITS ist. War­ner Bros. ist viel­mehr der Dis­tri­bu­tor. Die pro­du­zie­ren­den Fir­men der Film­rei­he sind: New Line Cine­ma, Metro-Gold­wyn-May­er (MGM), Wing­Nut Films und 3Foot7. War­ner pro­du­ziert zwar auch Fil­me, aber in die­sem Fall nicht direkt, son­dern höchs­tens indi­rekt über die Fir­men, die ihm gehö­ren – sie tre­ten aber defi­ni­tiv nicht offi­zi­ell als Pro­du­zent der HOB­BIT-Ver­fil­mung auf. Der War­ner-Kon­zern macht aber auch noch eine gan­ze Men­ge ande­rer Din­ge, bei­spiels­wei­se durch sei­ne Mar­ke War­ner Bros. Inter­ac­ti­ve – die ste­hen letzt­lich auch hin­ter dem bemän­gel­ten HERR DER RINGE ONLINE und unter ande­rem wegen die­ses MMORPGs (ich habe den Begriff für euch ver­linkt, falls ihr den nicht kennt) ist der Kon­zern ver­klagt wor­den. War­um muss dann in der Schlag­zei­le was vom »HOB­BIT-Pro­du­zen­ten« ste­hen? Weil das The­ma HOBBIT so ange­sagt ist und garan­tier­te Hits ver­spricht? Weil irgend­ei­ne Agen­tur, bei der ihr alle copy&pastet, es so ver­lau­ten ließ?

DER HOBBIT und des­sen Pro­duk­ti­on hat mit der Kla­ge erst ein­mal exakt nichts zu tun – höchs­tens indi­rekt, weil das Tol­ki­en-Estate eine Pro­mo-Sei­te mit einem Slot­ma­chi­ne-Spiel, in dem Kon­ter­feis der Hel­den aus HOBBIT und HERR DER RINGE auf­tauch­ten, idio­ti­scher­wei­se als »Glücks­spiel« bezeich­ne­te und bemän­gel­te. War­ner pro­du­ziert den HOBBIT nicht. Kor­rekt wäre es also gewe­sen, wenn die Schlag­zei­le bei­spiels­wei­se gelau­tet hät­te: »Tol­ki­en-Erben ver­kla­gen War­ner Bros.«. So wie bei mir ges­tern.

Aber ihr lest das hier ja eh nicht. :)

Update: auf eini­gen Web­sei­ten ändern die Zei­tun­gen die Titel inzwi­schen, in den Goog­le Ergeb­nis­sen fin­den sich aber noch die alten Überschriften.

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Bild Pro­du­zent – Dis­tri­bu­tor von mir. CC BY-NC-SA.

Tolkien Estate verklagt Warner wegen Online-Inhalten

Ande­res als im obi­gen Screen­shot dräu­en düs­te­re Wol­ken über der vir­tu­el­len Mittelerde:

Eine Gemein­schaft aus dem Tol­ki­en-Estate (Nach­lass- und Rech­te­ver­wal­ter des Pro­fes­sors), sowie wei­te­ren Teil­neh­mern, hat War­ner Bros. und den Lizenz­in­ha­ber The Saul Zaentz Com­pa­ny ver­klagt, die Kla­ge­schrift wur­de beim Hol­ly­wood-Repor­ter ver­öf­fent­licht. Saul Zaentz hal­ten bereits seit 1969 bzw. 1975 Lizenz­rech­te an dem Mar­ken LORD OF THE RINGS und HOBBIT. Zen­tra­ler Punkt der Kla­ge ist, dass die Rech­te­inha­ber ihr Lizenz­recht uner­laubt auf nicht­phy­si­sche Pro­duk­te aus­ge­wei­tet zu haben sol­len. Damit sind ins­be­son­de­re »Glücks­spie­le« (bit­te?), aber auch »her­un­ter­lad­ba­re Spie­le« und Online-Games gemeint. Pri­mä­res Ziel ist hier offen­bar HERR DER RINGE ONLINE, es geht aber auch um Off­line-Spie­le, für die Down­load-Con­tent zur Ver­fü­gung gestellt wurde.

Das Pikan­te dar­an: es wird nicht nur Scha­dens­er­satz in Höhe von 80 Mil­lio­nen Dol­lar gefor­dert, zusätz­lich ist eine For­de­rung ein Teil der Kla­ge, sämt­li­che »nicht­phy­si­schen« Pro­duk­te sofort ein­zu­stel­len und vom Markt zu nehmen.

Ein Aus­zug aus der Klageschrift:

Howe­ver, in recent years, and par­ti­cu­lar­ly in the after­math of the unpre­ce­den­ted finan­cial and cri­ti­cal suc­cess of the Films, defen­dants have, with incre­asing bold­ness, enga­ged in a con­ti­nuing and escala­ting pat­tern of usur­ping rights to which they are not entit­led — rights which belong exclu­si­ve­ly to plaintiffs.

For exam­p­le, alt­hough their limi­t­ed mer­chan­di­sing licen­se only gives them the right to sell tan­gi­ble mer­chan­di­se, defen­dants have deve­lo­ped, licen­sed and/or sold (and con­ti­nue to deve­lop, licen­se and/or sell) down­loa­da­ble video games based on The Lord of the Rings and The Hob­bit, available only by down­loa­ding and/or access via the Inter­net, via mobi­le apps, tablet apps or other simi­lar digi­tal dis­tri­bu­ti­on chan­nels, or through other online inter­con­nec­ti­vi­ty such as Face­book.  The­re is no phy­si­cal or tan­gi­ble item of mer­chan­di­se sold to the con­su­mer with the­se games.

Defen­dants also have asser­ted and con­ti­nue to assert that they have rights rela­ting to a wide varie­ty of goods and ser­vices bey­ond »artic­les of tan­gi­ble per­so­nal pro­per­ty« and have regis­tered trade­marks and/or filed »intent to use« appli­ca­ti­ons in tho­se same cate­go­ries, inclu­ding wit­hout limi­ta­ti­on hotels, restau­rants, tra­vel agen­ci­es, ring­to­nes, online/downloadable games and housing deve­lo­p­ments — cate­go­ries of rights which plain­ly have not been gran­ted to them.

War­ner hat ver­ständ­li­cher­wei­se bis­lang nicht zu den Vor­wür­fen Stel­lung genom­men. Soll­te die Kla­ge Erfolg haben, wür­de das das Ende von LOTRO bedeu­ten, aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kon­zern sei­ne gesam­te Rechts­ab­tei­lung akti­viert – und der Aus­gang sol­cher Kla­gen ist in den USA dank des ver­schwur­bel­ten Rechts­sys­tems alles ande­re als gewiss.

Ich wür­de mal ver­mu­ten, dass dem Tol­ki­en Estate inzwi­schen geschwant hat, dass sie schlecht ver­han­delt haben und Ver­brei­tungs­rech­te über das Inter­net nicht früh­zei­tig genug in die Ver­trä­ge ein­gin­gen. Jetzt möch­te man das nach­ho­len und kas­sie­ren – es ist wahr­schein­lich, dass sich Darth War­ner wie üblich hier­bei nicht son­der­lich frei­gie­big zei­gen woll­te. Ich gehe nicht davon aus, dass die Ver­ant­wort­li­chen der­art naiv sind zu glau­ben, wirk­lich eine Abschal­tung des Online­spiels errei­chen zu kön­nen. Mal ganz davon abge­se­hen soll­te ihnen klar sein, dass die Fan­ge­mein­de von HDRO ins­be­son­de­re seit­dem das Spiel zu free-2-play wur­de groß ist und die­se in hohem Maße erbost dar­über sein wür­de, wenn das erfolg­rei­che MMO auf­grund der Kla­ge so ein­fach abge­schal­tet wer­den müss­te – den Klä­gern dürf­te dann ein Shit­s­torm epi­schen Aus­ma­ßes ins Haus ste­hen. Ich den­ke, aller­dings, dass das Gan­ze auf einen Ver­gleich hin­aus­lau­fen wird, bei dem War­ner (zäh­ne­knir­schend) einen Betrag bezahlt und dafür die Online-Inhal­te bestehen bleiben.

Inter­es­sant wird aller­dings sein zu sehen, ob die For­de­run­gen der Tol­ki­en-Erben gund­sätz­lich von Gerich­ten als vali­de ange­se­hen wer­den. Soll­te dem so sein, dürf­te das mög­li­cher­wei­se auch Aus­wir­kun­gen auf zahl­lo­se ande­re »Intellec­tu­al Pro­per­ties« haben.

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Screen­shot LOTRO Copy­right Tur­bi­ne und War­ner Bros.

Patentklage gegen Mojang

»Sys­tem and method for pre­ven­ting unaut­ho­ri­zed access to elec­tro­nic data« ist die Umschrei­bung des Patents, es gehört der ein­schlä­gig bekann­ten Kopier­schutz­ver­fah­ren-Fir­ma Uni­loc und dar­in ist ein Ver­fah­ren beschrie­ben, mit dem ein mobi­les Gerät mit­tels einer Ser­ver­an­fra­ge fest­stel­len kann, ob die Soft­ware­li­zenz eines instal­lier­ten Pro­gramms echt ist.

Uni­loc hat wegen angeb­li­cher Ver­stö­ße dage­gen nicht nur Elec­tro­nic Arts son­dern auch Mojang ver­klagt, letz­te­re bekann­ter­ma­ßen das Ent­wick­ler­stu­dio hin­ter dem Inde­pen­dent-Hit MINECRAFT. Bei Uni­loc scheint es sich um einen klas­si­schen Patent-Troll zu han­deln, sie hat­ten 2009 bereits wegen eines ähn­li­chen Ver­fah­rens Micro­soft vor den Kadi gezerrt und in ers­ter instanz gewon­nen, spä­ter war die­ses Urteil jedoch auf­ge­ho­ben worden.

Der schwe­di­sche Mojang-Grün­der und MINE­CRAFT-Erfin­der Mar­kus »Notch« Pers­son sieht das Gan­ze zum einen eher gelas­sen, zum ande­ren hat er ange­kün­digt, das Feld nicht kampf­los zu räu­men, son­dern zur Not auch rich­tig viel Geld zu inves­tie­ren, um Uni­loc mit sei­nen Machen­schaf­ten vor die Pum­pe lau­fen zu las­sen. Notch hat zudem die Kla­ge­schrift sofort auf sei­ner Web­sei­te ver­öf­fent­licht. Pikan­tes Detail dar­an ist, dass dar­in statt von MINECRAFT von »Mind­craft« die Rede ist. Die Uni­loc-Anwäl­te schei­nen ein wenig schlud­rig zu sein …

Zusätz­lich wür­de ich mal davon aus­ge­hen, dass sich in der in die Mil­lio­nen gehen­den Fan­ge­mein­de des Klötz­chen­spiels Unmut regen dürf­te – ob und wie der sich äußert, wer­den wir sehen.

NC Soft klagt gegen TERA

NC Soft, Her­stel­ler von MMOs wie LINEAGE oder GUILD WARS klagt gegen den direk­ten Kon­kur­ren­ten TERA, zu des­sen Ent­wick­lern auch ehe­ma­li­ge NC Soft-Mit­ar­bei­ter gehö­ren. Haupt­säch­li­cher Punkt sind Vor­wür­fe, nach denen in THE EXILDES REALMS OF ARBOREA (so die Lang­fas­sung des Namens) angeb­lich Code aus der Ent­wick­lung von LINEAGE 3 ver­wen­det wor­den sein soll. Ursprüng­lich stammt TERA aus Süd­ko­rea, dort ist der Ent­wick­ler En Mas­se Enter­tain­ment ansäs­sig. Im Gegen­satz zum Rest der Welt ist das Spiel dort auch bereits online. Für den Rest der Welt über­nahm Blue­hole Stu­di­os die Adap­ti­on, der Start von TERA ist für die­ses Jahr geplant, laut Aus­sa­ge eines Com­mu­ni­ty Mana­gers von Frogs­ter, die den euro­päi­schen Ver­trieb über­neh­men, soll das Spiel bei uns am 3. Mai 2012 starten.

NC Soft will mit der Kla­ge den US-ame­ri­ka­ni­schen Start des MMORPGs ver­hin­dern. Laut Aus­sa­ge von Frogs­ter-Mit­ar­bei­tern ist der Launch in Euro­pa davon nicht betrof­fen, da hier­zu­lan­de kei­ne Kla­ge ein­ge­reicht wur­de. Gewag­te Aus­sa­ge … En Mas­se Enter­tain­ment-CEO Chris Lee weist alle Vor­wür­fe weit von sich.

Jetzt bleibt abzu­war­ten, ob dar­an etwas ist, oder ob NC Soft nur einen Kon­kur­ren­ten ein wenig pie­sa­cken möchte.

Hilfe für von Buchblogger-Rezensionen frustrierte Autoren und Verleger

Als unbe­kann­ter Autor wie auch als Klein- oder Kleinst­ver­le­ger hat man es heut­zu­ta­ge schon schwer (ich wer­de aus nahe­lie­gen­den Grün­den kei­ne Namen nen­nen, es weiß eh jeder, wer gemeint ist). Da müht man sich als Schrei­ber ab, gießt sei­ne Gedan­ken in eine Tas­ta­tur, auf dass dar­aus ein Werk wer­de, das der Leser gou­tiert. Als Ver­le­ger plat­ziert man dann Wer­bung für das Buch und steht selbst­ver­ständ­lich hin­ter dem Verfasser.

Wie kann es da sein, dass sich im Inter­net immer wie­der und immer öfter her­ge­lau­fe­ne »Blog­ger« erdreis­ten, ein­fach so Bespre­chun­gen die­ser Wer­ke zu ver­fas­sen? Der Gip­fel der Unver­schämht­heit ist natür­lich, wenn die­se Rezen­sio­nen auch noch nega­tiv aus­fal­len! Das geht gar nicht!

Ich möch­te den Autoren und Ver­le­gern an die­ser Stel­le eine kos­ten­lo­se Hil­fe zur Ver­fü­gung stel­len. Mit­tels des nach­fol­gen­den For­mu­lars kann man sich sei­nen Kom­men­tar­text für das Blog der unver­schäm­ten Rezen­sen­ten schnell zusam­men­kli­cken, damit man nicht immer wie­der neu tip­pen muss.

Ich wei­se dar­auf hin, dass die gene­rier­ten Tex­te kei­ne Rechts­be­ra­tung darstellen …

Blizzard verklagt Bot-Anbieter

Nach dem Erst­in­stanz-Urteil gegen Frogs­ter in Sachen Gold­ver­kauf schnup­pert man nun offen­bar auch bei Acti­vi­si­on Bliz­zard Mor­gen­luft. Bereits am 11.07.2011 wur­de am Land­ge­richt Ham­burg Kla­ge gegen den Zwi­ckau­er Anbie­ter Boss­land ein­ge­reicht, der die bei­den Bots Honor­bud­dy und Gather­bud­dy für WORLD OF WARCRAFT hier­zu­lan­de anbie­tet. Honor­bud­dy levelt auto­ma­tisch, wäh­rend Gather­bud­dy Res­sour­cen einsammelt.

Hier­zu­lan­de ist das ein Prä­ze­denz­fall, in den USA hat­te Bliz­zard bereits erfolg­reich den Anbie­ter des Bots Gli­der ver­klagt, der dar­auf­hin 6 Mil­lo­nen Dol­lar Scha­den­er­satz zah­len muss­te. Gli­der hat­te sich bis dahin über 100000 Mal verkauft.

Boss­lands Geschäfts­füh­rer Zwetan Let­schew erläu­tert, dass er kei­nen Ver­stoß gegen Bliz­zards EULA sieht, denn »die Bots könn­ten nur Din­ge tun, die auch Spie­ler tun kön­nen«. Ob er damit vor dem LG Ham­burg weit kom­men wird darf bezwei­felt wer­den, denn die ein­schlä­gi­gen Klä­ger suchen sich genau die­ses Land­ge­richt nicht zufäl­lig aus, son­dern weil es wegen sei­ner höchst frag­wür­di­gen Urtei­le in Sachen Web und neue Medi­en seit Jah­ren berüch­tigt ist. Dem­entspre­chend wer­den die meis­ten Ent­schei­dun­gen des Gerichts dann auch in spä­te­ren Instan­zen kassiert.

Let­schew möch­te eige­nen Aus­sa­gen zufol­ge auch gleich klä­ren las­sen, wem die zum Teil müh­se­lig und lang­jäh­rig erspiel­ten Gegen­stän­de in einem MMO gehö­ren. Für die Klä­rung sol­cher Fra­gen ist aller­dings das LG Ham­burg maxi­mal unge­eig­net, da die dor­ti­gen Rich­ter mei­ner Ansicht nach erheb­li­che Wis­sens­de­fi­zi­te haben, was Inter­net und Co. angeht…

Klar, ich mag auch kei­ne Bots im Spiel, aber man muss auch ganz klar sehen: gibt es kei­ne Bots mehr, wer­den in Asi­en ver­mehrt Kin­der aus­ge­beu­tet, die dann Gold far­men und leveln – wobei das mög­li­cher­wei­se deren ein­zi­ger Lebens­un­ter­halt ist. Das The­ma ist somit viel­schich­ti­ger als man den­ken mag. Ich emp­feh­le in die­sem Zusam­men­hang die Lek­tü­re von Cory Doc­to­rows Roman FOR THE WIN, der ist sehr erhellend…

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Bild: Bot, von Fly­Si auf flickr, CC-BY-NC-SA

RUNES OF MAGIC: Frogster verklagt Fanseite

Der MMO-Publisher Frogs­ter fällt immer mal wie­der durch ein Ver­hal­ten auf, das man vor­sich­tig nur als »eigen­ar­tig« bezeich­nen kann. Seit Jah­ren kla­gen deut­li­che Tei­le der Spie­ler­schaft über schlech­te Lei­tun­gen im Sup­port oder tech­ni­sche Pro­ble­me. Wird in den offi­zi­el­len Sup­port­fo­ren Kri­tik dar­an geäu­ßert, wer­den sol­che Threads von den Mit­ar­bei­tern schnell geschlos­sen ent­fernt. Das ist ein nicht unge­wöhn­li­ches Ver­hal­ten in der Bran­che, zumin­dest bei Fir­men die mit tech­ni­schen oder per­so­nel­len Pro­ble­men zu kämp­fen haben wird ver­sucht, die schlech­te Außen­wir­kung wenigs­tens in den offi­zi­el­len Foren zu mini­mie­ren (wo dann nur noch die Fan­bo­is zu Wort kom­men). Das führt aller­dings in aller Regel zu noch schlech­te­rer Pres­se anders­wo im Web.

Nun star­tet Frogs­ter eine Offen­si­ve gegen die MMO-Sei­te elitepvpers.de, die sich neben RUNES OF MAGIC auch noch mit ande­ren Spie­len des Gen­res beschäf­tigt. Die Fan­sei­te wur­de ver­klagt, weil man sich angeb­lich dar­an »geschäfts­mä­ßig berei­che­re«, dass Foren­teil­neh­mer Spiel­ac­counts und Ingame-Gold ver­kau­fen oder tau­schen. Zudem sol­len Cheat-Pro­gram­me ver­brei­tet wor­den sein.

Ein Blick ins Forum zeigt, dass dort tat­säch­lich Spie­ler Gold und Accounts anbie­ten (für ande­re Spie­le, der ROM-Bereich wur­de der­zeit auf­grund des Rechts­streits aus­ge­blen­det), mir erscheint das aber in keins­ter Wei­se »geschäfts­mä­ßig«, hier tren­nen sich Spie­ler von Res­sour­cen, die sie nicht mehr benö­ti­gen, das sieht in mei­nen Augen aus wie ein »Klein­an­zei­gen­markt« und nicht wie pro­fes­sio­nel­les Gold­sel­ling. Wirft man einen Blick ins Impres­sum der eli­tepv­pers erkennt man aller­dings, dass die Sei­te von einer Fir­ma betrie­ben wird.

Ich ver­mu­te, Frogs­ter beruft sich auf sei­ne Geschäfts- bzw. Nut­zungs­be­din­gun­gen und genau hier könn­te es pas­sie­ren, dass man sich mit die­ser Kla­ge mög­li­cher­wei­se ins eige­ne Fleisch schnei­det. War­um? Ein­fach: Die Nut­zungs­be­din­gun­gen vie­ler MMOs sind in hohem Maße ver­brau­cher­feind­lich und hal­ten mei­ner Ansicht nach  genaue­ren rich­ter­li­chen Unter­su­chun­gen nicht stand. Frogs­ter kann (wie alle ande­ren) zwar den Han­del mit Gold und Accounts oder die Nut­zung von Dritt­pro­gram­men in den Nut­zungs­be­din­gun­gen ver­bie­ten, dadurch wird dar­aus aber noch lan­ge kein gül­ti­ges deut­sches Recht.

Eben­falls zu klä­ren wäre end­lich mal, wel­che Rech­te der Kun­de an den von ihm zum Teil sehr zeit­auf­wän­dig und lan­ge gespiel­ten Cha­rak­te­ren (und ihrer Aus­rüs­tung) oder erspiel­ter vir­tu­el­ler Wäh­rung hat, immer­hin hat er dafür in aller Regel über einen lan­gen Zeit­raum eine Men­ge Geld investiert.

Es ist lan­ge über­fäl­lig, dass die Rech­te der spie­len­den Kun­den hier deut­lich gestärkt wer­den – und wenn das geschieht, dann hat das weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen für die Bran­che und bei den Anbie­tern dürf­te das gro­ße Heu­len und Zäh­ne­klap­pern losgehen…

Frogs­ter weiß ins­be­on­de­re in die­sem Fall auch offen­sicht­lich nicht genau was sie tun, denn kurz vor der Kla­ge bot man dem Forum noch eine Zusam­men­ar­beit im Zusam­men­hang mit einem Release an – weiß das Mar­ke­ting nicht, was die Rechts­ab­tei­lung gera­de aus­kocht? Zudem fragt man sich, ob vor einer Kla­ge nicht erst ein­mal ein freund­li­cher Hin­weis aus­ge­reicht hät­te, dass man Pro­ble­me sieht.

Eben­falls bezeich­nend: Frogs­ter ant­wor­tet auf Anfra­gen renom­mier­ter Web­sei­ten wie bei­spiels­wei­se Golem oder GamesIndustry.biz zu die­sem The­ma nicht und hüllt sich lie­ber in Schwei­gen. Kei­ne Ant­wort ist auch eine Antwort…

Die nächs­te MMO-Hoff­nung TERA wird in Euro­pa von Frogs­ter ver­trie­ben – für mich nach allem was im Zusam­men­hang mit Frogs­ter so in den letz­ten Jah­ren gesche­hen ist ein Grund davon abzu­se­hen, es zu spie­len. Man muss sich näm­lich ernst­haft fra­gen, ob Frogs­ter in der Lage sein wird, brauch­ba­ren Sup­port für ein AA-MMO zu leis­ten und das Aus­pa­cken der Kla­ge-Keu­le sorgt (zumin­dest bei mir) auch nicht eben für Vertrauen…

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Tolkien Estate bedroht Autor mit rechtlichen Schritten

… und zwar nicht, weil er irgend­wel­che Inhal­te aus dem HERR DER RINGE oder ande­ren Wer­ken J.R.R. Tol­ki­ens ver­wen­det hat, son­dern weil er den Pro­fes­sor als Cha­rak­ter in einem fik­tio­na­len Roman auf­tau­chen läßt. Das mel­det der Guar­di­an.

Die Anwäl­te des Tol­ki­en Estate for­dern die Ver­nich­tung aller Kopien von Ste­ve Hil­lards Roman MIRKWOOD: A NOVEL ABOUT J.R.R. TOLKIEN. Der 450-sei­ti­ge Roman, vom Autor im Selbst­ver­lag ver­öf­fent­licht, erzählt über die Odys­see einer jugen Frau, die ihren Groß­va­ter fin­den möch­te, nach­dem sie Doku­men­te ent­deckt, die die­sem von Tol­ki­en über­ge­ben wurden.

Das Estate unter Chris­to­pher Tol­ki­en – bzw. des­sen Anwäl­te – for­dert wei­ter­hin, dass der Ver­kauf des Romans sofort ein­ge­stellt wird; soll­te den For­de­run­gen nicht nach­ge­kom­men wer­den, droht man mit Kla­gen. In einem Schrei­ben an Hil­lard führt der Anwalt des Estates aus:

»At no time have our cli­ents gran­ted per­mis­si­on to use the name and per­so­na­li­ty of JRR Tol­ki­en in the novel, nor would they in any fore­seeable cir­cum­s­tances. [An] unlawful com­mer­cial advan­ta­ge has been taken of the estate’s valuable rights, [Hillard´s] book tri­via­li­ses the name, per­so­na­li­ty and repu­ta­ti­on of the late professor«.

Soll­ten die Nach­lass­ver­wal­ter des Pro­fes­sors damit erfolg­reich sein, wür­de das weit­rei­chen­de Fol­gen haben, denn es wür­de damit nahe­zu unmög­lich, eine his­to­ri­sche Figur der jün­ge­ren Geschich­te in einem fik­tio­na­len Roman (oder Film oder Spiel) auf­tau­chen zu las­sen. Man kann sich nur fas­sungs­los fra­gen, wie die beim Tol­ki­en Estate geraucht haben, um auf so einen Unsinn ver­fal­len, zumal die Dar­stel­lung J.R.R. Tol­ki­ens in dem Roman offen­bar in keins­ter Wei­se ent­wür­di­gend ist, son­dern durch­aus respektvoll.

Man kann nur hof­fen, dass die US-Gerich­te den Anwäl­ten das rechts und links um die Ohren schlagen.

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Cover MIRKWOOD, Copy­right Ste­ve Hillard

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