Börsenverein

Facepalm: Buch​han​del​.de, Buchcover und die Blogger

Buchcover Blogger

Buch​han​del​.de ist eine Platt­form der Bör­sen­ver­eins-Toch­ter MVB. Da kann man online Bücher kau­fen. Oder eBooks. Sie haben lan­ge gebraucht, um die­se halb­wegs ergo­no­misch zu gestal­ten (die Such­ma­schi­ne lässt nach wie vor zu wün­schen übrig). Und die gerie­ren sich jetzt als gro­ße Gön­ner der Buch­blog­ger, denn in ihrer unend­li­chen Groß­zü­gig­keit erlaubt man die­sen Blog­gern, Buch­co­ver für Rezen­sio­nen nut­zen zu dür­fen.

Nein! Doch! Oh!

Die Rah­men­be­din­gun­gen sind in mei­nen Augen fast schon gro­tesk zu nen­nen. Zum einen muss man sich zwin­gend regis­trie­ren und dabei per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie den Real­na­men ange­ben (was ist mit der gesetz­li­chen Vor­ga­be laut Tele­me­di­en­ge­setz, Online­an­ge­bo­te auch anonym oder mit Pseud­onym nut­zen zu kön­nen? War­um will MVB sich bei einer Anmel­dung ein­räu­men, die Kre­dit­wür­dig­keit des Blog­be­trei­bers zu prü­fen?). Zum ande­ren weist man dar­auf hin, dass Buch­co­ver rechts­si­cher zu nut­zen sei­en, wenn man sich den Vor­ga­ben unter­wirft. Auf der Sei­te spricht man tat­säch­lich kon­kret von »rechts­si­cher« und baut in mei­nen Augen eine rei­ne Droh­ku­lis­se im Zusam­men­hang mit dem Urhe­ber­recht auf Buch­co­ver auf, soll­te man sich nicht an ihre Vor­ga­ben hal­ten. Dum­mer­wei­se wur­de das aller­dings offen­bar von jeman­dem ver­fasst, der weder über tech­ni­sche noch recht­li­che Exper­ti­se ver­fügt.

Die Droh­ku­lis­se ver­weist auf das Urhe­ber­recht in Sachen Buch­co­ver und auf »straf­recht­li­che Fol­gen« (ich lach­te). Man kann auf der Sei­te lesen:

Frankfurter Buchmesse: Kinder müssen leider draußen bleiben

Kinder draußen

Ich habe eine Freun­din, die ist Kin­der­gärt­ne­rin. In den letz­ten Jah­ren erzähl­te sie immer wie­der mal vol­ler Freu­de, dass sie mit eini­gen der Kin­der, die sie betreut, auf der Buch­mes­se war und wie toll die Kur­zen den Besuch in der Kin­der­buch­ab­tei­lung fan­den.

Als sie in die­sem Jahr wegen Kar­ten nach­frag­te, erhielt sie die Ant­wort, dass man lei­der kei­ne kos­ten­lo­sen Kar­ten für Schu­len und Kin­der­gär­ten mehr bereit stel­len kön­ne. Die Begrün­dung haut einen um: Die Nach­fra­ge sei zu groß gewe­sen.

Man fasst es kaum. Da geriert sich eine Bran­che immer wie­der als Ret­ter der Kul­tur und des Abend­lan­des und man wird nicht müde, zu beto­nen, wie wich­tig Lesen auch und gera­de für die Jüngs­ten sei und man sie unbe­dingt früh dar­an her­an­füh­ren müs­se – und dann ist man sich auf ein­mal zu fein, die dann auch kon­se­quen­ter­wei­se auf die Buch­mes­se ein­zu­la­den. Offen­sicht­lich möch­ten die Schaf­fen­den ver­meint­lich hoher Lite­ra­tur in Frank­furt lie­ber unter sich blei­ben. Das mit der »gro­ßen Nach­fra­ge« konn­te ich bei mei­nem Besuch im letz­ten Jahr nicht bestä­tigt fin­den. Am Frei­tag, dem Tag an dem Schu­len und Kin­der­gär­ten auf der Mes­se waren, konn­te ich wahr­lich kein Gedrän­ge von Kin­dern fest­stel­len. Die Men­ge an Schlips­trä­gern und Wich­tig­tu­ern war immer noch deut­lich höher.

Ich kann für das Ver­wei­gern der Kar­ten nur ein Wort fin­den: erbärm­lich.

Ver­mut­lich wer­den als nächs­tes die Publi­kums­ta­ge abge­schafft, damit man gar nicht mehr mit den läs­ti­gen Lesern in Kon­takt kom­men muss.

Bild »Kind« von Pix­a­bay – CC0

Wenn der Börsenverein ein Hotel wäre …

Museum

… ist ein Arti­kel in der Onlin­ever­si­on des Bör­sen­blat­tes zur Zukunfts­kon­fe­renz 2014 beti­telt. Mal abge­se­hen davon, dass ich »Zukunft« und »Bör­sen­ver­ein« für nicht ver­ein­ba­re Wor­te hal­te, kann ich auf die Fra­ge eine Ant­wort geben:

Wenn der Bör­sen­ver­ein ein Hotel wäre …

… wäre es von außen hübsch anzu­se­hen und die Fas­sa­de top gepflegt, aber innen arg ver­gam­melt

… wür­de der 80-jäh­ri­ge Pfört­ner an der Rezep­ti­on stän­dig schla­fen und unwirsch mur­ren, wenn er geweckt wird

… wären die Zim­mer stau­big und vol­ler Spinn­we­ben und die Toi­let­ten sind auf dem Gang

… fehl­te im Schwimm­bad das Was­ser (und die Hand­tü­cher wären rau und krat­zig)

… gäbe es kei­ne Duschen, weil der Inha­ber einen sol­chen neu­mo­di­schen Mist nicht mag

… gäbe es beim Früh­stück kei­nen Kaf­fee, weil Ame­ri­ka noch nicht ent­deckt wur­de

… wäre der Auf­zug kaputt, aber das stört kei­nen, statt­des­sen schimpft man dar­über, dass der Auf­zug in der Pen­si­on Ama­zo­nia funk­tio­niert …

Falls jeman­dem noch mehr ein­fällt: tut euch in den Kom­men­ta­ren kei­nen Zwang an. :)

Bild von Pix­a­bay, CC0

 

Börsenverein verleiht Preis an Internet-Pionier, der kein Internet-Pionier ist …

Jaron Lanier

Der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels ver­leiht einen Preis an Jaron Lanier, einen Inter­net-Pio­nier, der gar kein Inter­net-Pio­nier ist (ich ver­mu­te aber, das hängt damit zusam­men, dass beim Bör­sen­ver­ein eh kei­ner so recht weiß, was die­ses Inter­net eigent­lich ist). FAZ quas­selt das ein­fach mal nach, ohne zu recher­chie­ren.

Eine pein­li­che Mischung aus und Recher­che­ar­mut?

Wie ich dar­auf jetzt kom­me? Lest ein­fach den Arti­kel »Vir­tu­el­le Rea­li­tät. Der Frie­dens­preis für Jaron Lanier – und die Miss­ver­ständ­nis­se, auf denen er beruht« von Flo­ri­an Cra­mer.

via Kris­ti­an Köhn­topp

Bild: Jaron Lanier, von vanz, aus der Wiki­pe­dia, CC BY

Börsenverein vergrätzt: doofes Urheberrecht ist doof

eBook-Paragraph

Jaja, der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels, so ist er. Immer ganz weit vor­ne dabei, wenn es gegen angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen Drit­ter geht (und meint dabei tat­säch­lich nicht die Rech­te der Urhe­ber, son­dern der Ver­wer­ter). Da wird gegen Raub­mord­ter­ror­ko­pie­rer gewet­tert, dass einem die Ohren schla­ckern. Nur selbst sieht man das mit dem Urhe­ber­rechts offen­sicht­lich nicht so eng.

Der Online­händ­ler buch​.de hat­te Rezen­sio­nen aus der FAZ ganz oder teil­wei­se abge­druckt, die Zei­tung war dage­gen gericht­lich vor­ge­gan­gen. Nun hät­te man anneh­men kön­nen, dass der Fall ein­deu­tig ist: das Urhe­ber­recht liegt beim Autoren, das Ver­wer­tungs­recht (ver­mut­lich via total buy­out des Urhe­bers, wie in der Zei­tungs­bran­che üblich) liegt bei der FAZ. Doch beim Bran­chen­ver­band sah man das anders. Ein Gerichts­ur­teil trieb dem Bör­sen­ver­ein (mir gegen­über haben Autoren neu­lich geäu­ßert, dass man ihn spa­ßes­hal­ber inzwi­schen auch den »Bösen­ver­ein« nennt) sei­ne Flau­sen aus. Das Urteil ist ein­deu­tig – und auf der Web­sei­te des Bör­sen­blat­tes zeigt man sich ob des nicht uner­war­te­ten Ergeb­nis­ses (Urhe­ber­rechts­ver­stoß, Ord­nungs­gel­des in Höhe von 250000 Euro, alter­na­tiv Haft) mau­lig. Denn:

Bedau­er­lich ist, dass das sym­bio­ti­sche Mit­ein­an­der von Buch- und Pres­se­ver­la­gen bei der Ver­wen­dung von Rezen­sio­nen nach die­sem Urteil fak­tisch auf­ge­kün­digt ist.

Ach so. Was sie anders­wo als (Sar­kas­mus on) uner­träg­li­ches, gera­de­zu todes­wür­di­ges Ver­bre­chen ver­dam­men (Sar­kas­mus off) – näm­lich das nicht­li­zen­sier­te Kopie­ren von Inhal­ten – ist wenn es ihre Mit­glie­der tun auf ein­mal ein »sym­bio­ti­sches Mit­ein­an­der«. Ich kom­me aus dem Lachen heu­te gar nicht mehr raus …

Beson­ders inter­es­sant fin­de ich die Argu­men­ta­ti­on der Bör­sen­ver­eins-Rechts­ver­dre­her-Juris­ten:

[…] Im Übri­gen ent­spre­che die Ver­wen­dung von Rezen­si­ons­aus­zü­gen und Rezen­sio­nen – unab­hän­gig von ihrer prin­zi­pi­el­len urhe­ber­recht­li­chen Schutz­wür­dig­keit – einer »lang­jäh­ri­gen, bis­her von allen Betei­lig­ten akzep­tier­ten oder zumin­dest gedul­de­ten und infol­ge­des­sen zum Gewohn­heits­recht erstark­ten Bran­chen­übung.«[…]

Ver­ste­he. Weil man das seit Jahr­zehn­ten so hand­habt, ist es also qua­si gott­ge­ge­be­nes Recht. Na denn, ich kopie­re auch schon mein gan­zes Leben Din­ge …

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Bild von mir, CC BY-NC-SA

Preiserhöhungen – die feuchten Träume der Buchbranche?

Spitzweg

Ich bin schon lan­ge der Ansicht, dass ins­be­son­de­re Mas­sen­wa­re-Bücher hier­zu­lan­de deut­lich über­teu­ert sind. Und ich mei­ne damit klas­si­sche gedruck­te Bücher, die meist ver­lang­ten Mond­prei­se für eBooks sind eine ganz ande­re Geschich­te. In einem Arti­kel vom letz­ten Sonn­tag arbei­tet sich Bör­sen­blatt Online am The­ma ab und man ist ganz offen­sicht­lich der Ansicht, dass Bücher zu bil­lig sind und teu­rer wer­den müs­sen. Als Argu­men­ta­ti­ons­hil­fe bedient man sich des Ein­kaufs­lei­ters vom Bar­sor­ti­men­ter KNV. Der agiert mit Phra­sen wie »Bücher haben ihren Preis« oder »Bücher in gedruck­ter oder digi­ta­ler Form haben ihren Wert«.

Machen wir mal einen Rea­li­täts­check hin­sicht­lich der Kos­ten von Büchern in Euro­pa und den USA. ich möch­te hier mal eini­ge Prei­se exem­pla­risch nen­nen, um zu zei­gen, dass Gedruck­tes hier­zu­lan­de im Ver­gleich ein­fach zu teu­er ist. Vor­her will ich aller­dings noch auf eine sei­ner Aus­sa­gen ein­ge­hen. Er führt aus, dass es einen Preis­an­stieg um ca. zwei Pro­zent gab und fügt hin­zu:

Seit zwan­zig Jah­ren gab es eine sol­che Preis­er­hö­hung von einem Jahr zum ande­ren nicht mehr.

Ich weiß ja nicht, von wel­chen 20 Jah­ren er redet, aber ich kann mich an deut­li­che Preis­stei­ge­run­gen zur Umstel­lung von Deutsch­mark auf Euro erin­nern – und in Blick in mein Buch­re­gal bestä­tigt das auch. War­um blen­det er die­se Tat­sa­che wis­sent­lich aus?

Aber kom­men wir zu den Preis­ver­glei­chen. Ich habe eini­ge Bücher – natür­lich aus dem Seg­ment »Phan­tas­tik« – her­aus­ge­sucht und deren Prei­se in ver­schie­de­nen Län­dern ver­gli­chen. Es han­delt sich aus nahe­lie­gen­den Grün­den um inter­na­tio­na­le Titel, die in allen Län­dern ver­füg­bar sind. Das Ergeb­nis ist wie folgt:

Suzan­ne Coll­ins  – THE HUNGER GAMES, deut­scher Titel: DIE TRIBUTE VON PANEM, Hard­co­ver

  • Deutsch­land: 18,95 EUR
  • United King­dom: 9,99 GBP ~ 12,00 Euro
  • USA: 14,06 USD ~ 10,34 EUR
  • Ita­li­en: 12,67 EUR
  • Spa­ni­en: 15,20

J. R. R. Tol­ki­en – THE HOBBIT – deut­scher Titel: DER HOBBIT, Hard­co­ver

  • Deutsch­land: 14,95 EUR
  • United King­dom: 7,19 GBP ~ 8,64 EUR
  • USA: 11,80 USD ~ 8,68 EUR
  • Ita­li­en: es scheint kei­ne ita­lie­nisch­spra­chi­ge Aus­ga­be zu exis­tie­ren, die eng­li­sche kos­tet EUR 10,36
  • Spa­ni­en: 13,25 EUR

Geor­ge R. R. Mar­tin:  A SONG OF ICE AND FIRE, deut­scher Titel: DIE HERREN VON WINTERFELL und DAS ERBE VON WINTERFELL, Taschen­buch

  • Deutsch­land: 15,00 EUR plus 15,00 EUR = 30 EUR
  • United Kin­dom: 6,29 GBP ~7,56 EUR
  • USA: 8,22 USD ~ 6,05 EUR
  • Ita­li­en: 12,75 EUR (die schei­nen eben­falls auf­zu­tei­len, aber es gibt anläss­lich der TV-Serie die ers­ten bei­den Bän­de in einem Buch)
  • Spa­ni­en: 9,50 EUR

J. K. Row­ling – HARRY POTTER AND THE DEATHLY HALLOWS, deut­scher Titel HARRY POTTER UND DIE HEILIGTÜMER DES TODES, Hard­co­ver (gibt es in .de nicht als Taschen­buch)

  • Deutsch­land: 24,90 EUR
  • United King­dom: 12,23 GBP ~ 14,70 EUR
  • USA: 15,86 USD ~ 11,66 EUR
  • Ita­li­en: 18,40 EUR
  • Spa­ni­en: 20,90 EUR

Cor­ne­lia Fun­ke – TINTENHERZ, eng­li­scher Titel: INKHEART

  • Deutsch­land: 9,99 Euro (Taschen­buch), 19,90 (Hard­co­ver)
  • United King­dom: 5,75 GBP ~ 6,90 EUR (Taschen­buch), 11,59 GBP ~ 13,93 EUR (Hard­co­ver)
  • USA: 8,61 USD ~ 6,33 EUR (Taschen­buch), 17,12 USD ~ 12,59 EUR (Hard­co­ver)
  • Ita­li­en: 8,93 EUR (Taschen­buch), eine Hard­co­ver­aus­ga­be scheint es nicht zu geben
  • Spa­ni­en: 11,30 EUR (Taschen­buch), 23,65 (Hard­co­ver)

Las­sen wir es dabei bewen­den, ich könn­te hun­der­te wei­te­re Bei­spie­le nen­nen. Der Trend ist ein­deu­tig: Bücher sind im Ver­gleich zu ande­ren Län­dern in Deutsch­land teu­er. Zum Teil sogar sehr teu­er. Der ein­zi­ge Aus­rei­ßer in den Stich­pro­ben ist TINTENHERZ in Spa­ni­en, ver­mut­lich sind die dor­ti­gen Ver­la­ge ordent­lich über den Tisch gezo­gen wor­den. Es möge mir bit­te auch nie­mand damit kom­men, dass auf der bri­ti­schen Insel kei­ne Umsatz­steu­er auf Bücher anfällt, in allen Fäl­len wären die­se auch dann noch deut­lich preis­güns­ti­ger, wenn man sie­ben Pro­zent auf­schla­gen wür­de. Der Fair­ness hal­ber muss man auch noch sagen, dass Bücher in Frank­reich ähn­lich teu­er sind wie in Deutsch­land. Auch da arbei­tet offen­bar eine gute Lob­by. Ja, ich weiß, der Absatz­markt und damit die Pro­duk­ti­on in eng­li­scher Spra­che ist weit­aus höher als die in deut­scher, damit kann man mehr abset­zen. Die Preis­ge­stal­tung unter­schei­det sich aller­dings auch in Län­dern mit gerin­ge­ren Absatz­zah­len übli­cher­wei­se von Deutsch­land dadurch, dass Bücher preis­wer­ter sind. Und den Osten Euro­pas habe ich dabei noch gar nicht betrach­tet. Übri­gens gilt auch in Spa­ni­en und Ita­li­en eine Buch­preis­bin­dung, eine sol­che exis­tiert in gera­de mal acht von 26 Län­dern Euro­pas. Nach aktu­el­len Sta­tis­ti­ken befin­det sich Deutsch­land beim all­ge­mei­nen Preis­ni­veau in Euro­pa unge­fähr in der Mit­te. Bei Buch­prei­sen sieht das aus schwer nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den anders aus. Lei­der konn­te ich kei­ne Sta­tis­tik fin­den, die die Buch­prei­se in euro­päi­schen Län­dern ver­gleicht, des­we­gen mei­ne Stich­pro­ben.

Grund­sätz­lich deu­ten die Stich­pro­ben aber an, dass Bücher hier­zu­lan­de im All­ge­mei­nen deut­lich mehr kos­ten, als anders­wo. Jaja, ich weiß, jetzt wird das Argu­ment mit der Über­set­zung kom­men, das ist immer gern genom­men. Aller­dings weiß man auch, dass Über­set­zer hier­zu­lan­de äußerst mise­ra­bel bezahlt wer­den, des­we­gen kann die­ser Umstand ins­be­son­de­re bei Best­sel­lern kein Argu­ment dar­stel­len. Außer­dem kann man mit ein wenig Ver­glei­chen erken­nen, dass sich die Prei­se über­setz­ter aus­län­di­scher Lite­ra­tur an denen deut­scher Bücher ori­en­tie­ren. Dar­aus könn­te man schlie­ßen, dass auch letz­te­re zu teu­er sind.

»Aber denkt denn kei­ner an die Autoren?« höre ich es wie­der ein­mal aus den hei­li­gen Hal­len der Buch­bran­che rufen. Doch, an die den­ke ich. Stän­dig. Und ich weiß, wie mise­ra­bel die ent­lohnt wer­den. So schlecht, dass außer Best­sel­ler­au­toren in Deutsch­land kaum jemand davon leben kann.

Wir hal­ten fest: Bücher sind bereits jetzt aas­geie­rig teu­er und der Bör­sen­ver­ein scheint zu unter­stüt­zen, dass die­se noch teu­rer wer­den sol­len. Zudem geht man vom Taschen­buch immer öfter gern mal aufs Paper­back, weil man das bei glei­chem Inhalt deut­lich teu­rer ver­ti­cken kann – man könn­te es, eben­so wie das Auf­tei­len von Wäl­zern auf zwei Bücher, auch als »Kun­den­ver­ar­sche« bezeich­nen, denn es han­delt sich nur um neue Schläu­che für alten Wein. Die Bran­che ver­steht offen­sicht­lich immer noch nicht, dass sie heut­zu­ta­ge in direk­ter Kon­kur­renz zu Tablet- und Smart­phone-Apps steht, die man für ein paar Cent erwer­ben kann. Von ande­ren direk­ten Kon­kur­ren­zen wie Inter­net, Spie­len, Fil­men noch gar nicht gespro­chen. Und auch nicht davon, dass man sich eben sei­nen Lese­stoff für einen Bruch­teil des deut­schen Prei­ses gleich im eng­li­schen Ori­gi­nal kau­fen kann. Aller­dings soll­te man sich die­se eng­li­schen Ori­gi­na­le bes­ser nicht bei deut­schen Anbei­tern kau­fen.

Die mas­siv anstei­gen­de Armut in Deutsch­land, nach aktu­el­len Anga­ben sind fünf Pro­zent aller Kin­der als arm anzu­se­hen, scheint die Bran­che in ihrer Fil­ter­bla­se eben­falls nicht zu inter­es­sie­ren. Wenn die Ent­schei­dung lau­tet: Buch oder etwas zu essen, ist die Ent­schei­dung wohl ein­fach. Kann sich noch jemand an Anton Phil­ipp Reclam erin­nern, der mit sei­ner Uni­ver­sal­bi­blio­thek auch weni­ger Betuch­ten das Lesen von Klas­si­kern und Bel­le­tris­tik ermög­li­chen woll­te? Was ist davon geblie­ben, außer dem Ansin­nen, mög­lichst vie­le Bücher »zu dre­hen«?

Ja, ich den­ke auch, dass Bücher einen Wert haben. Aber der Preis muss ange­mes­sen sein. Und das ist er in mei­nen Augen bereits jetzt nicht. Zumin­dest nicht bei den Publi­kums­ver­la­gen mit ihren Groß­auf­la­gen.

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Bild: Der Bücher­wurm, von Karl Spitz­weg, gemein­frei, ange­rei­chert mit Euro-Sym­bo­len

Tolino bleibt elitär – Buchhandel ist raus

Tolino

Da hat­te sich die »Toli­no-Alli­anz« mit ihrer neu­en Rei­he von eRea­dern laut und deut­lich und mit viel Wer­be-Tam­tam als die groß­ar­ti­ge Alter­na­ti­ve zu Ama­zons Kind­le prä­sen­tiert. Das kam in der Buch­bran­che natür­lich gut an, denn die sieht den Onlin­ever­käu­fer aus den USA nicht zu Unrecht als den ganz gro­ßen Kon­kur­ren­ten und ver­passt kei­ne Gele­gen­heit, Ama­zon und Jeff Bezos als die Urbö­sen dar­zu­stel­len. Die Hoff­nung lag also auf dem Toli­no in sei­nen ver­schie­de­nen Inkar­na­tio­nen als eRea­der und neu­er­dings auch Tablet.

Doch nun muss der sta­tio­nä­re Buch­han­del fest­stel­len, dass man sich zu früh gefreut hat und die Toli­no-Alli­anz (bestehend aus den Schwer­ge­wich­ten Tha­lia, Welt­bild, Hugen­du­bel, Club Ber­tels­mann und Tele­kom) auch nicht bes­ser ist, denn die Gesprä­che, um die Toli­nos als die eRe­a­ding-Platt­form auch für den Buch­han­del abseits der Groß­kop­fer­ten Alli­anz­ler zu eta­blie­ren, sind geschei­tert.

Eine genann­te Begrün­dung lau­tet:

»wirt­schaft­lich nicht trag­fä­hig«

Das bedeu­tet: die von der Toli­no-Alli­anz ein­ge­räum­ten Kon­di­tio­nen waren zu schlecht für die Buch­händ­ler, die Mar­gen mise­ra­bel. Wo da jetzt die deut­li­che Ver­bes­se­rung gegen­über Ama­zon sein soll, erschließt sich mir ehr­lich gesagt über­haupt nicht. Ob nun der eine oder der ande­re Qua­si-Mono­po­list, sie wer­den immer die Vor­ga­ben dik­tie­ren. Angeb­lich sol­len das Toli­no-Impe­ri­um (passt viel bes­ser als »Alli­anz«) sogar gefor­dert haben, dass man neben ihrem Pro­dukt kei­ne ande­ren eRea­der ver­kau­fen darf. Unfass­bar.

Das Pro­blem ist aber erneut: der Buch­han­del hat wie­der ein­mal auf einen neu­en Mes­si­as gewar­tet und wie­der ein­mal hat sich der als Popanz her­aus gestellt. Die­se Blau­äu­gig­keit ist in ihrer Hilf­lo­sig­keit fast schon nied­lich. MVB und Bör­sen­ver­ein täten gut dar­an, zusam­men mit dem Buch­han­del end­lich ein eige­nes Sys­tem zu instal­lie­ren (das gerä­te­un­ab­hän­gig ist), statt sich dar­auf zu ver­las­sen, dass Drit­te das schon machen wer­den. Denn Drit­te wol­len auch nur so viel wie mög­lich ver­die­nen.

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Bild Toli­no Shi­ne von Wosch21149, aus der Wiki­pe­dia, CC BY, Bear­bei­tung von mir

Bücher: »Buy Local« – nette Idee, leider mit Fehlern …

Cover Die Stille nach dem Ton

Bör­sen­ver­ein, Buch­händ­ler und Co. über­schla­gen sich immer wie­der dabei, Ama­zon mit den ver­schie­dens­ten Mit­teln und Begrün­dun­gen mies zu machen, und hören nicht damit auf, den Kun­den dar­auf hin­zu­wei­sen, dass man doch lie­ber ein­hei­mi­sche Händ­ler und ins­be­son­de­re den loka­len Buch­han­del unter­stüt­zen möge.

Dass das abseits gro­ßer und Publi­kums­ver­la­ge aller­dings lei­der nicht funk­tio­niert, weiß jeder, der schon ein­mal ver­sucht hat, ein Buch aus einem Klein- oder Nischen­ver­lag im Buch­han­del zu bekom­men. Wenn das bei Groß­händ­lern wie KNV (Koch, Neff & Volck­mar GmbH, der größ­te Buch­groß­händ­ler in Deutsch­land) nicht gelis­tet ist, dann nutzt auch eine ISBN lei­der gar nichts – an das Buch kann man als Kun­de beim Han­del nicht her­an kom­men (zumin­dest bei den Händ­lern, die ihre Bücher bei KNV bezie­hen).

Glaubt ihr mir nicht? Dann mal ein kon­kre­ter Fall: DIE STILLE NACH DEM TON ist eine vom SFCD her­aus­ge­ge­be­ne und in der Rei­he AndroSF erschie­ne­ne Antho­lo­gie. Sie ent­hält die Geschich­ten, die mit dem SFCD-Lite­ra­tur­preis (1985 bis 1998) und dem Deut­schen Sci­ence Fic­tion-Preis (1999 bis 2012) aus­ge­zeich­net wur­den. Erschie­nen ist sie am 1. Sep­tem­ber 2012 bei Micha­el Hai­tels Ver­lag p.machinery, die ISBN lau­tet 978–3942533379.

Micha­el bekam heu­te eine Anfra­ge von einer Buch­hand­lung, die das Buch im Sep­tem­ber 2012 bestellt hat. Groß­händ­ler KNV behaup­tet bis dato, also ein geschla­ge­nes Jahr spä­ter (!), das Buch sei nicht lie­fer­bar.

Sicher, der Buch­händ­ler kann nichts dafür, aber wenn der Groß­händ­ler nicht in der Lage ist, Bücher zu beschaf­fen, wie es sei­ne Auf­ga­be wäre, dann wirft das ein deut­li­ches Licht auf das Publi­ci­ty-Geschrei der Buch­bran­che in Sachen »Buy Local«. Die Aus­sa­ge man bekä­me alles auch beim loka­len Buch­händ­ler ist schlicht­weg falsch, offen­bar auch, weil Groß­händ­ler über­haupt kei­nen Bock haben, sich mit Klein- und Indie-Ver­la­gen und deren Ange­bot ernst­haft aus­ein­an­der zu set­zen. Als Ver­le­ger wür­de ich mich fra­gen, war­um ich die Koh­le in eine ISBN über­haupt inves­tie­ren soll, wenn offen­sicht­lich inkom­pe­ten­te Zulie­fe­rer trotz Vor­han­den­seins einer sol­chen die Ware nicht bei­brin­gen kön­nen? Oder han­delt KNV etwa ein­fach nur gemäß dem neu­en Wer­be­spruch der Bran­che: »Vor­sicht, Buch!«?

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass es sich hier­bei nicht um einen Ein­zel­fall han­delt. Solan­ge eine der­ar­ti­ge Arro­ganz gegen­über klei­ne­ren Anbie­tern in der Bran­che herrscht, soll mir bit­te kei­ner mehr mit »Buy Local« kom­men. Denn man bekommt »lokal« nicht das, was man kau­fen möch­te, ins­be­son­de­re im Bereich Spe­cial Inte­rest und Klein­ver­la­ge. Selbst­ver­le­ger fin­den ohne­hin nicht statt. Bei Ama­zon kann man es sofort bestel­len (kommt dann direkt vom Ver­lag, kann man also alter­na­tiv auch gleich dort ordern).

Was es für die Ver­la­ge bedeu­tet, wenn deren Bücher laut KNV angeb­lich und fälsch­lich »nicht lie­fer­bar« sind, kann man sich leicht vor­stel­len … Übri­gens soll­ten auch die Buch­händ­ler drin­gend noch­mal über die­sen Sach­ver­halt nach­den­ken.

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Cover DIE STILLE NACH DEM TON Copy­right p.machinery

[aartikel]3942533375[/aartikel]

Der Börsenverein und das Leistungsschutzrecht

Screenshot Netz-Monitor Buch

Neu­lich fiel mir auf, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels wie­der ein­mal in sei­nem »Netz-Moni­tor Buch« auf einen mei­ner Arti­kel ver­linkt und die­sen auch in Aus­zü­gen wie­der­ge­ge­ben hat­te. Das stört mich nun grund­sätz­lich nicht (trotz des ver­mut­li­chen Ver­sto­ßes gegen CC BY-NC-SA), aller­dings war ich schon befrem­det, dass sie nicht ein­mal in der Lage waren, mei­nen Namen kor­rekt wie­der­zu­ge­ben. Da stand »Ste­fan Holz­au­ser« statt »Ste­fan Holz­hau­er«. Ich habe der Pres­se­ab­tei­lung dar­auf­hin eine Mail geschrie­ben, in der ich um Kor­rek­tur mei­nes Namens bat. Wäh­rend ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhal­te, die da im Netz-Moni­tor ver­öf­fent­licht wer­den, im Prin­zip genau sol­che sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getre­te­ne »Leis­tung­s­chutz­recht für Pres­se­ver­le­ger« eigent­lich geschützt sein soll­ten. Des­we­gen füg­te ich fol­gen­de Fra­ge an:

Sind Sie eigent­lich der Ansicht, dass die Text­aus­schnit­te in Ihrem »Netz-Moni­tor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getre­te­nen Leis­tungs­schutz­recht in die­ser Form unbe­denk­lich sind?

Dar­auf­hin pas­sier­te erst ein­mal: nichts. Ich habe dann zwei Tage spä­ter noch­mal nach­ge­fragt und die ursprüng­li­che Mail wei­ter gelei­tet. Die Ant­wort auf die Fra­ge zum LSR hät­te von mir aus noch län­ger auf sich war­ten las­sen dür­fen, aber mei­nen Namen woll­te ich schon schnell geän­dert haben. Dies­mal kam die Ant­wort kurz­fris­tig:

Was das Leis­tungs­schutz­recht betrifft, sind von die­sem Diens­te aus­ge­nom­men, die »die ver­le­ge­ri­sche Leis­tung auf ande­re Wei­se nut­zen, z. B. indem sie dem Inter­net-Nut­zer auf­grund eige­ner Wer­tung eine Aus­wahl von Pres­se­er­zeug­nis­sen anzei­gen.« Dar­über hin­aus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zuläs­sig ist die öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­er­zeug­nis­sen oder Tei­len hier­von, soweit sie nicht durch gewerb­li­che Anbie­ter von Such­ma­schi­nen oder gewerb­li­che Anbie­ter von Diens­ten erfolgt, die Inhal­te ent­spre­chend auf­be­rei­ten.«
Der Bör­sen­ver­ein ist kein gewerb­li­cher Anbie­ter in die­sem Sin­ne und der Netz-Moni­tor BUCH eine Dienst­leis­tung über­wie­gend für Mit­glie­der, die den Online-Dis­kurs durch redak­tio­nel­le Aus­wahl von Blog­bei­trä­gen för­dern will.

Wir hal­ten fest: der Bör­sen­ver­ein ist der Ansicht, dass das Leis­tungs­schutz­recht für sei­nen »Netz-Moni­tor Buch« nicht gilt. Das fin­de ich ehr­lich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegen­teil dürf­te der Fall sein. Rechts­an­walt Schwen­ke (einer von den Guten) schreibt in einem sei­ner Arti­kel zu die­sem The­ma sehr ein­deu­tig:

Das Leis­tungs­schutz­recht betrifft nur Such­ma­schi­nen und Diens­te, die Inhal­te ähn­lich wie Such­ma­schi­nen auf­be­rei­ten. Damit sind Aggre­ga­ti­ons­diens­te gemeint, die Pres­ser­zeug­nis­se gesam­melt auf­lis­ten, wie zum Bei­spiel Pres­se­schau­en oder Blog­ar­ti­kel­über­sich­ten.

Und um eine Pres­se­schau bzw. um eine Blog­ar­ti­kel­über­sicht (oder genau­er: um eine Über­sicht über Arti­kel aus dem Netz) han­delt es sich beim »Netz-Moni­tor Buch« ein­deu­tig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stel­lung­nah­me »eine Dienst­leis­tung über­wie­gend für Mit­glie­der« ist.

Wei­ter schreibt RA Schwen­ke:

Such­ma­schi­nen und Aggre­ga­ti­ons­diens­te dür­fen aus Pres­se­er­zeug­nis­sen ein Jahr lang nur »ein­zel­ne Wör­ter oder kleins­te Text­aus­schnit­te« über­neh­men …

Die im Netz-Moni­tor Buch wie­der­ge­ge­ben Tex­te über­schrei­ten das bei Wei­tem.

Dann heisst es in der Stel­lung­nah­me: « … der Bör­sen­ver­ein ist kein gewerb­li­cher Anbei­ter in die­sem Sin­ne«. Das fin­de ich noch viel ulki­ger. Wer eine pri­va­te Web­sei­te oder ein Blog betreibt, der wird von Gerich­ten bereits als gewerb­li­cher Anbie­ter ein­ge­stuft, wenn er Wer­be­an­zei­gen schal­tet oder Affi­lia­te-Links setzt. Dabei ist es völ­lig uner­heb­lich, ob damit eine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht ein­her geht. Eben­so wenig muss die Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht sich mei­ner Mei­nung nach auf die Pres­se­schau direkt bezie­hen. Dass der Bör­sen­ver­ein der Ansicht ist, kein gewerb­li­cher Anbie­ter zu sein, und das trotz der Rechts­form als Ver­ein, dem Erhe­ben von Mit­glieds­bei­trä­gen, einem Geschäfts­füh­rer (fällt jeman­dem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatz­steu­er­num­mer im Impres­sum sei­ner Web­sei­te, das hat mich nicht wenig erhei­tert.

Im Prin­zip wäre mir das alles egal. Aller­dings sind es Bör­sen­ver­eins-Geschäfts­füh­rer Ski­pis und Vor­ste­her Hon­ne­fel­der, die zu jeder sich bie­ten­den Gele­gen­heit auf Ein­hal­tung der Urhe­ber­rechts­ge­set­ze pochen oder sogar deren Ver­schär­fung zu Unguns­ten der Bür­ger for­dern. Umso erstaun­li­cher, dass der Bör­sen­ver­ein selbst sich offen­bar eines … na sagen wir mal … »eher gelas­se­nen« Umgangs mit sol­chen Geset­zen beflei­ßigt. Wol­len wir hof­fen, dass der Bör­sen­ver­ein nicht den Umtrie­ben eines bösen Abmahn-Abzo­ckers zum Opfer fällt.

Ob der Bör­sen­ver­ein mit sei­nen Ansich­ten Recht hat, wird sich ent­schei­den, wenn es die ers­ten kon­kre­ten Urtei­le zum Leis­tungs­schutz­recht gibt. Doch die sonst so streit­ba­ren Pres­se­ver­le­ger (sogar die Haupt­in­itia­to­ren vom Sprin­ger-Ver­lag) hal­ten sich bis­her merk­wür­dig damit zurück, Prä­ze­denz­fäl­le zu schaf­fen …

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Screen­shot: aus dem Netz­mo­ni­tor Buch mit den Aus­zü­gen aus mei­nem Arti­kel (und dem kor­ri­gier­ten Namen)

Neue Posse des Börsenvereins: inhaltsverändernde Wasserzeichen in eBooks

Offen­bar dringt es nach und nach auch bis zu den letz­ten Merk­be­frei­ten in den Chef­eta­gen der Publi­kums­ver­la­ge durch: har­te DRM-Maß­nah­men wer­den von den Kun­den nicht ange­nom­men, weil sie unbe­quem sind, das Hand­ling deut­lich ver­schlech­tern und dafür sor­gen, dass der Kun­de die eBooks nicht auf allen sei­nen Platt­for­men nut­zen kann. Das gilt übri­gens haupt­säch­lich außer­halb des Ama­zon-Uni­ver­sum, das ohne­hin ein geschlos­se­nes Sys­tem dar­stellt. Wer aber mal ver­sucht hat mit Ado­be-DRM zu han­tie­ren, oder gar, es mit Linux zu nut­zen, der weiß, was für ein – mit Ver­laub – Scheiß das ist. Außer­dem kann man sol­che Kopier­schutz­ver­fah­ren in Null­zeit ent­fer­nen – damit her­um­är­gern muss sich nur der ehr­li­che Kun­de.

Eine Vari­an­te sind digi­ta­le Was­ser­zei­chen im Buch, soge­nann­tes Soft-DRM. Damit kann man erken­nen, wer das eBook ursprüng­lich erwor­ben hat und damit mög­li­cher­wei­se fest­stel­len, wer das Ding in die Tausch­bör­se gestellt hat (wobei ich die Beweis­ket­te wirk­lich gern mal vor Gericht sehen wür­de). Auch die sind aber leicht mani­pu­lier- oder ent­fern­bar.

Der MVB (also der Bör­sen­ver­ein) hat jetzt das Fraun­ho­fer-Insti­tut Darm­stadt mit der Ent­wick­lung eines Was­ser­zei­chens beauf­tragt (Kor­rek­tur vom 13.06.2014: Bösen­ver­ein und MVB sind nicht Auf­trag­ge­ber, ent­wi­ckeln das Pro­jekt aber zusam­men mit dem Fraun­ho­fer-Insti­tut), das auf »Text­än­de­run­gen basiert«. Das Sys­tem trägt den bran­chen­ty­pisch klo­bi­gen Namen »Siche­re Doku­men­te durch indi­vi­du­el­le Mar­kie­rung« oder kurz SiDiM, das berich­tet das Bör­sen­blatt.

Was sich auf den ers­ten Blick nicht gera­de schwer­wie­gend anhört, ist wenn man genau­er nach­sieht, eine gro­be Unver­schämt­heit gegen­über den Werk­schöp­fern. Sieht man sich die Bei­spiel­tex­te mal an (sie­he PDFs im ver­link­ten Arti­kel), stellt man fest, dass das Sys­tem dar­auf basiert, in einem eBook hau­fen­wei­se klei­ne und angeb­lich »nicht ins Gewicht fal­len­de« Ände­run­gen am Inhalt vor­ge­nom­men wer­den. Bei­spie­le gefäl­lig? Bit­te:

Aus

Der Staub den er auf­wir­bel­te, ließ ihn unsicht­bar aus der Stadt ver­schwin­den.

wird

Der Staub den er auf­wir­bel­te, ließ ihn nicht sicht­bar aus der Stadt ver­schwin­den.

Oder aus

Heu­te leben wir in einem Para­dies, das in eurer Zeit nicht denk­bar gewe­sen wäre.

wird

Heu­te leben wir in einem Para­dies, das in eurer Zeit undenk­bar gewe­sen wäre.

Man weist mit nicht über­seh­ba­rem Stolz dar­auf hin, dass die­se Text­än­de­run­gen vom ent­wi­ckel­ten Sys­tem auto­ma­ti­siert in die eBooks ein­ge­fügt wer­den, wodurch es pro­blem­los in die bestehen­den Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se inte­griert wer­den kann.

Wie bit­te? Geht es nur mir so, oder müss­te bei Autoren und Lek­to­ren ange­sichts die­ses merk­wür­di­gen Sys­tem Übel­keit aus­bre­chen? Da ringt man wochen‑, mona­te- oder jah­re­lang mit den Wör­tern, damit sie so ange­ord­net wer­den, wie man es für am gelun­gens­ten hält, strei­tet sich aus­gie­big aber frucht­bar mit dem Lek­tor, weil der oder die das ganz anders sieht – und nach all die­sem Rin­gen soll man akzep­tie­ren, dass ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem nach irgend­wel­chen Algo­rith­men belie­bi­ge und hau­fen­wei­se (es müs­sen vie­le sein, um bei gro­ßen Auf­la­gen eine ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zier­bar­keit des Wer­kes her­zu­stel­len) Ände­run­gen am müh­sam erar­bei­te­ten Text durch­führt? Gera­de das ers­te Bei­spiel zeigt die Schwä­chen von SiDiM sehr deut­lich.

Mei­ne Mei­nung: geht über­haupt nicht! Man kann aller­dings an die­sem »Was­ser­zei­chen« wie­der ein­mal erken­nen, wel­chen Respekt die Publi­kums­ver­la­ge vor dem Werk der Autoren und der Leis­tung der Lek­to­ren haben: gar kei­nen.

Ich wür­de als Ver­brau­cher um eBooks, die auf die­se Art und Wei­se ver­fälscht wur­den einen wei­ten Bogen machen. Oder ist das gar eine Mar­ke­ting­maß­nah­me für Print­bü­cher? Denn die wären ja nach wie vor so, wie sie ursprüng­lich sein soll­ten.

Eine der­ar­ti­ge Schnaps­idee kann nur aus den stau­bi­gen Kata­kom­ben des Bör­sen­ver­eins kom­men …

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Bild: eBook-Was­ser­zei­chen von mir, CC BY-SA-NC

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