Börsenverein

eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden

FSK18 eBook

Damit hat das Bör­sen­blatt das #neu­land ges­tern mal wie­der so rich­tig auf­ge­mischt. Der Bör­sen­ver­ein behaup­tet ein­fach mal ohne sach­li­chen Beweis, dass »ab 18«-eBooks Tele­me­di­en sind und nur zwi­schen 22:00 und 6:00 Uhr ver­kauft wer­den dür­fen. Ein­ge­re­det dürf­te das dem Bör­sen­ver­ein der Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le Mul­ti­me­dia-Diens­te­an­bie­ter e.V. haben, der selbst (ver­mut­lich kos­ten­pflich­ti­ge) Dienst­leis­tun­gen in Sachen Alters­ein­stu­fun­gen anbie­tet und sich so mög­li­cher­wei­se eine neue Ein­nah­me­quel­le sichern möch­te.

Wei­ter wird im Arti­kel nebu­lös von einer »Kla­ge« gegen einen Online­shop berich­tet. Dazu wür­den mich bren­nend wei­te­re Details inter­es­sie­ren, die man natür­lich vor­sichts­hal­ber mal nicht lie­fert. Soweit ich weiß, haben Lan­des­me­di­en­an­stal­ten aus­schließ­lich Klap­pen­tex­te und Cover bean­stan­det, nicht aber die eBooks selbst. Und wenn ein Online­händ­ler tat­säch­lich jugend­ge­fähr­den­de Tex­te auf der Web­sei­te im Kata­log ste­hen hat­te, dann haben die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten damit sogar völ­lig recht.

Dass über Online­shops ver­kauf­te eBooks Tele­me­di­en sind (was ich auch gern mal inhalt­lich begrün­det sehen wür­de), macht auch aus fol­gen­dem Grund kei­nen Sinn: Ich kann genau­so­gut ab 18-Bücher in Tot­holz­form rund um die Uhr online bestel­len und bekom­me die pro­blem­los zuge­schickt. Ich gehe auch davon aus, dass Kin­der ohne jeg­li­ches Pro­blem in eine Buch­hand­lung wan­dern und ein ab18-Buch kau­fen könn­ten, da das auf dem Cover nicht ver­merkt ist, und da ein Buch­händ­ler (oder die gering­fü­gig beschäf­tig­te Hilfs­kraft) nicht den Inhalt jeden Buches ken­nen kann. Die letz­ten bei­den Fak­ten schei­nen aber kei­nen zu inter­es­sie­ren.

Der Bör­sen­ver­ein legt der Buch­bran­che da gera­de ein gigan­ti­sches Ei. Denn es wird sicher­lich schnell fest­ge­stellt wer­den, dass Print­bü­cher hin­sicht­lich der Alters­frei­ga­be ana­log (no pun inten­ded) behan­delt wer­den müs­sen, also auch bei die­sen muss zukünf­tig mög­li­cher­wei­se eine Alters­taug­lich­keits­an­ga­be gemacht wer­den.

Mei­ner Mei­nung nach ist das auch der ein­zig gang­ba­re Weg: Ent­we­der Alters­ein­stu­fung für alle Medi­en­for­men von Büchern, oder für kei­ne davon.

Ach ja: für die Veri­fi­ka­ti­on des Alters ihrer Kun­den sind allein die Online­händ­ler ver­ant­wort­lich, die müs­sen ent­spre­chen­de Lösun­gen imple­men­tie­ren. Was auch pro­blem­los mög­lich ist – nur Per­so­nen über 18 bekom­men dann nach Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on und Ein­log­gen die ent­spre­chen­de Abtei­lung ange­zeigt. Nicht die Ver­la­ge müs­sen dafür Sor­ge tra­gen. Und auch nicht die Self­pu­blisher.

Aber es sieht wei­ter­hin so aus, als wol­le man dem unge­lieb­ten eBook im deut­schen mög­lichst nach­hal­tig das Licht aus­bla­sen.

Kommentar: Der Börsenverein und Altersbeschränkung auf eBooks

FSK18 eBook

Als ich vor ein paar Tagen über die­ses The­ma auf der Onlin­ever­si­on des Bör­sen­blat­tes las, hat­te ich zuerst Griffspu­ren vom Gesichts­pal­mie­ren im Gesicht und dann sofort den Gedan­ken, mal wie­der einen Rant vom Sta­pel zu las­sen. Es macht Spaß die zu ver­fas­sen und Klicks sind eben­falls gesi­chert. Ich habe aber davon abge­se­hen und lie­ber erst ein­mal ein wenig nach­ge­dacht. Die Ergeb­nis­se die­ses Den­kens möch­te ich im vor­lie­gen­den Kom­men­tar prä­sen­tie­ren, sie mögen in Tei­len etwas unge­ord­net sein, das ist dem schlicht­weg unbe­greif­li­chen The­ma abseits media­ler Rea­li­tä­ten geschul­det. Und selbst wenn das kein Rant wird, mag man Spu­ren von Sati­re, Iro­nie und mög­li­cher­wei­se auch Sar­kas­mus dar­in ent­de­cken.

Was war pas­siert? Der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels hat­te kürz­lich eine der regel­mä­ßi­gen Sit­zun­gen ihres Ver­le­ger­aus­schus­ses. Nach dem, was man dar­über so lesen kann (und auch den Bil­dern nach zu urtei­len), dis­ku­tie­ren dort alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten, wie es mit der Bran­che, dem Drum­her­um und die­sem neu­mo­di­schen Schnick­schnack wei­ter zu gehen hat. Einer der Punk­te war nun, dass Chris­ti­an Sprang, Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins, den Anwe­sen­den eröff­ne­te, es müs­se ab 2017 zwin­gend eine Alters­kenn­zeich­nung, ähn­lich der FSK (frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le) bei Fil­men, auf eBooks geben. Denn die­se sei­en Tele­me­di­en.

Das Bör­sen­blatt selbst ver­wen­de­te dazu die For­mu­lie­rung:

Was zunächst wie ein ver­spä­te­ter April­scherz klingt …

Und dem ist eigent­lich schon wenig hin­zu­zu­fü­gen, ich wer­de es aber den­noch tun. Aus­gie­big.

Börsenverein: Buchpreisbindung für eBooks gilt bereits jetzt

eBook-Paragraph

Momen­tan tönt durch die Medi­en, dass SPD-Chef Gabri­el sich mal wie­der vor einer Lob­by ver­neigt hat, dies­mal geht es um die Buch­preis­bin­dung. Das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz soll so ange­passt wer­den, dass es auch für eBooks gilt. Das wür­de im Umkehr­schluss bedeu­ten, dass es, ent­ge­gen allen bis­he­ri­gen Beteue­run­gen des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels bis­her eben NICHT für eBooks gilt. Denn sonst gäbe es kei­nen Hand­lungs­be­darf, und man müss­te nicht Lob­by­is­ten in Gang set­zen, um eine Geset­zes­än­de­rung anzu­schie­ben. Ich habe ein­fach mal nach­ge­fragt – und die Ant­wort kam in Rekord­zeit:

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

der­zeit geht es durch die Medi­en, dass die Bun­des­re­gie­rung auf­grund Ihrer Inter­ven­ti­on das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz so ändern will, dass es auch für eBooks gilt.

Bis­her war die Aus­sa­ge des Bör­sen­ver­eins, das Buch­PrG gel­te ohne­hin für eBooks und Sie haben auch aus­ge­führt, dass durch ihre Treu­hän­der durch­set­zen zu las­sen. Dies wur­de mir gegen­über mehr­fach durch Ihre Rechts­ab­tei­lung bestä­tigt.

Darf ich aus der Geset­zes­in­itia­ti­ve ent­neh­men, dass das Buch­PrG Ihrer Ansicht nach der­zeit DOCH nicht für eBooks gilt?

Für eine Ant­wort bedan­ke ich mich im vor­aus und wei­se dar­auf hin, dass die­se im Rah­men eines Arti­kels auf mei­nem Web­por­tal ver­öf­fent­licht wer­den wird.

Mit freund­li­chem Gruß,
Holz­hau­er

Wie gesagt: Eine Reak­ti­on kam extrem zügig, das bin ich gar nicht gewohnt. Ver­mut­lich war ich nicht der ers­te, der das wis­sen woll­te:

Sehr geehr­ter Herr Holz­hau­er,

der Gesetz­ge­ber will in die­sem Fall bis­her rich­ter­recht­lich – d.h. durch Aus­le­gung des momen­ta­nen Tex­tes des Buch­PrG – gel­ten­des Recht durch eine aus­drück­li­che gesetz­li­che Rege­lung erset­zen.

Dass der Gesetz­ge­ber eine von der Recht­spre­chung ent­wi­ckel­te Rechts­la­ge nach­träg­lich kodi­fi­ziert, ist durch­aus häu­fig der Fall und dient u.a. einer höhe­ren Rechts­si­cher­heit. Im Text des Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um (PDF) wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass E‑Books bereits unter dem gel­ten­den Recht als preis­ge­bun­den ange­se­hen wer­den.

Sie kön­nen mit die­ser Ant­wort ger­ne den Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins, Prof. Dr. Chris­ti­an Sprang, zitie­ren.

Bes­te Grü­ße

Tat­säch­lich ist es nun aber so, dass es noch gar kei­ne höchst­rich­ter­li­chen Ent­schei­dun­gen zu dem The­ma gibt, mir ist kein Fall bekannt, der bis zum BGH oder wei­ter zum EuGH gegan­gen ist. Ich habe die Ver­mu­tung, dass man mit die­ser Geset­zes­än­de­rung uner­wünsch­ten Urtei­len zuvor kom­men möch­te.

Bild eBook-Para­graph von mir, CC BY-NC

Facepalm: Buch​han​del​.de, Buchcover und die Blogger

Buchcover Blogger

Buch​han​del​.de ist eine Platt­form der Bör­sen­ver­eins-Toch­ter MVB. Da kann man online Bücher kau­fen. Oder eBooks. Sie haben lan­ge gebraucht, um die­se halb­wegs ergo­no­misch zu gestal­ten (die Such­ma­schi­ne lässt nach wie vor zu wün­schen übrig). Und die gerie­ren sich jetzt als gro­ße Gön­ner der Buch­blog­ger, denn in ihrer unend­li­chen Groß­zü­gig­keit erlaubt man die­sen Blog­gern, Buch­co­ver für Rezen­sio­nen nut­zen zu dür­fen.

Nein! Doch! Oh!

Die Rah­men­be­din­gun­gen sind in mei­nen Augen fast schon gro­tesk zu nen­nen. Zum einen muss man sich zwin­gend regis­trie­ren und dabei per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie den Real­na­men ange­ben (was ist mit der gesetz­li­chen Vor­ga­be laut Tele­me­di­en­ge­setz, Online­an­ge­bo­te auch anonym oder mit Pseud­onym nut­zen zu kön­nen? War­um will MVB sich bei einer Anmel­dung ein­räu­men, die Kre­dit­wür­dig­keit des Blog­be­trei­bers zu prü­fen?). Zum ande­ren weist man dar­auf hin, dass Buch­co­ver rechts­si­cher zu nut­zen sei­en, wenn man sich den Vor­ga­ben unter­wirft. Auf der Sei­te spricht man tat­säch­lich kon­kret von »rechts­si­cher« und baut in mei­nen Augen eine rei­ne Droh­ku­lis­se im Zusam­men­hang mit dem Urhe­ber­recht auf Buch­co­ver auf, soll­te man sich nicht an ihre Vor­ga­ben hal­ten. Dum­mer­wei­se wur­de das aller­dings offen­bar von jeman­dem ver­fasst, der weder über tech­ni­sche noch recht­li­che Exper­ti­se ver­fügt.

Die Droh­ku­lis­se ver­weist auf das Urhe­ber­recht in Sachen Buch­co­ver und auf »straf­recht­li­che Fol­gen« (ich lach­te). Man kann auf der Sei­te lesen:

Der Börsenverein, MVB, das Bundeskartellamt und die ISBN

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An ande­rer Stel­le hat­te ich the­ma­ti­siert, dass die MVB, Toch­ter des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels und allei­ni­ge Aus­ga­be­stel­le von ISBNs in Deutsch­land, sich wei­gert, Num­mern­kon­tin­gen­te an Ein­zel­per­so­nen abzu­ge­ben – und die ange­bo­te­nen ein­zel­nen Num­mern zudem noch mas­siv über­teu­ert sind. Da ich das für eine Aus­nut­zung einer markt­be­herr­schen­den Posi­ti­on hielt (und noch immer hal­te), frag­te ich beim Bun­des­kar­tell­amt nach. Die wider­um wand­ten sich an die MVB bzw. den Bör­sen­ver­ein und die haben dann natür­lich ihre Sicht mit den übli­chen Pla­ti­tü­den ver­tei­digt. Dafür benö­tig­ten sie etli­che Wochen. Lei­der wur­de mir die MVB-Replik nicht zur Ver­fü­gung gestellt, des­we­gen kann ich aus dem Schrei­ben des Bun­des­kar­tell­am­tes nur spe­ku­lie­ren, was genau vor­ge­bracht wur­de. Die Ant­wort des Amtes gebe ich im Fol­gen­den wie­der.

Die Börsenvereins-Tochter MVB und die Vergabe von ISBNs

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Mit­te Sep­tem­ber stell­te ich eine Anfra­ge bei einer Bör­sen­ver­eins-Toch­ter mit dem sper­ri­gen Namen MVB Mar­ke­ting- und Ver­lags­ser­vice des Buch­han­dels GmbH. Das ist kür­zer aus­ge­drückt die ISBN-Agen­tur, es han­delt sich dabei um die ein­zi­ge Ver­ga­be­stel­le von sol­chen Num­mern in Deutsch­land, mit­hin eine Mono­pol­stel­lung.

Ich woll­te als Frei­be­ruf­ler gern meh­re­re ISBNs erwer­ben statt nur einer ein­zel­nen. Auf der Agen­tur­sei­te fand ich die Infor­ma­ti­on, dass ich ohne ein Ver­lag zu sein, nur ein­zel­ne ISBNs bean­tra­gen kann – zum stol­zen Preis von ~ 90 Euro das Stück. Ver­la­ge kom­men deut­lich preis­wer­ter an Num­mern­kon­tin­gen­te. Es ent­spann sich ein Email­wech­sel (ver­zö­gert, weil man bis Ende Sep­tem­ber nicht geant­wor­tet hat­te und ich noch­mal nach­fra­gen muss­te), in dem zum einen ziem­lich nebu­lös und aus­wei­chend von »ein­zu­hal­ten­den inter­na­tio­na­len Ver­ein­ba­run­gen« zu lesen war, zum ande­ren woll­te man bei der MVB fest­le­gen, ob und wann ein gewerb­li­ches Han­deln vor­liegt. Und das ist eine Ein­schät­zung die hier in Deutsch­land genau einer zu tref­fen hat: Die Finanz­be­hör­de – aber garan­tiert nicht der Bör­sen­ver­ein oder sei­ne Toch­ter. Den Schrift­wech­sel gebe ich an die­ser Stel­le nicht wie­der, da die Rechts­la­ge hin­sicht­lich der Ver­öf­fent­li­chung von Email­ver­kehr ohne Zustim­mung des Mail­part­ners pro­ble­ma­tisch ist.

Quint­essenz der Ant­wor­ten war: Ich als Frei­be­ruf­ler kann nur über­teu­er­te ein­zel­ne ISBNs erwer­ben, will ich ein Kon­tin­gent muss ich einen Ver­lag grün­den. Ange­sichts des rasan­ten Wan­dels des klas­si­schen Buch­han­dels ist die­ses Behar­ren auf uralten Durch­füh­rungs­for­men völ­lig unsin­nig – das macht nur dann Sinn, wenn man bei­spiels­wei­se unlieb­sa­me Inde­pen­dent-Kon­kur­renz drau­ßen hal­ten und schön eli­tär blei­ben möch­te.

Frankfurter Buchmesse: Kinder müssen leider draußen bleiben

Kinder draußen

Ich habe eine Freun­din, die ist Kin­der­gärt­ne­rin. In den letz­ten Jah­ren erzähl­te sie immer wie­der mal vol­ler Freu­de, dass sie mit eini­gen der Kin­der, die sie betreut, auf der Buch­mes­se war und wie toll die Kur­zen den Besuch in der Kin­der­buch­ab­tei­lung fan­den.

Als sie in die­sem Jahr wegen Kar­ten nach­frag­te, erhielt sie die Ant­wort, dass man lei­der kei­ne kos­ten­lo­sen Kar­ten für Schu­len und Kin­der­gär­ten mehr bereit stel­len kön­ne. Die Begrün­dung haut einen um: Die Nach­fra­ge sei zu groß gewe­sen.

Man fasst es kaum. Da geriert sich eine Bran­che immer wie­der als Ret­ter der Kul­tur und des Abend­lan­des und man wird nicht müde, zu beto­nen, wie wich­tig Lesen auch und gera­de für die Jüngs­ten sei und man sie unbe­dingt früh dar­an her­an­füh­ren müs­se – und dann ist man sich auf ein­mal zu fein, die dann auch kon­se­quen­ter­wei­se auf die Buch­mes­se ein­zu­la­den. Offen­sicht­lich möch­ten die Schaf­fen­den ver­meint­lich hoher Lite­ra­tur in Frank­furt lie­ber unter sich blei­ben. Das mit der »gro­ßen Nach­fra­ge« konn­te ich bei mei­nem Besuch im letz­ten Jahr nicht bestä­tigt fin­den. Am Frei­tag, dem Tag an dem Schu­len und Kin­der­gär­ten auf der Mes­se waren, konn­te ich wahr­lich kein Gedrän­ge von Kin­dern fest­stel­len. Die Men­ge an Schlips­trä­gern und Wich­tig­tu­ern war immer noch deut­lich höher.

Ich kann für das Ver­wei­gern der Kar­ten nur ein Wort fin­den: erbärm­lich.

Ver­mut­lich wer­den als nächs­tes die Publi­kums­ta­ge abge­schafft, damit man gar nicht mehr mit den läs­ti­gen Lesern in Kon­takt kom­men muss.

Bild »Kind« von Pix­a­bay – CC0

Das Wort zum Wochenende: Aus den Schriften des Häretikers

Boticelli-Peitschende-Teufel

Das Buch der Ver­zweif­lung – Psalm eins, Absät­ze eins bis neun

1.1 Oh ihr Göt­ter der bedruck­ten Zel­lu­lo­se, so höret denn mein Kla­gen. Ich bin nur ein Wicht, ein Wurm, unbe­deu­tend und klein, mir dau­ert vor mir selbst. Und selbst wenn der unhei­li­ge Goog­le, Schutz­pa­tron der SEO­li­ken und Men­tor des #neu­lands, mir einen recht guten Leu­mund in Sachen des welt­wei­ten Net­zes zuge­stand, so reich­te dies doch nicht, um in den Augen des hohen Adels der ewi­gen Buch­schöp­fer Gna­de zu fin­den.

1.2 Und so sit­ze ich hier und weh­kla­ge, ob mei­ner Nich­tig­keit in den Augen des Adels. So ein­fach waren mei­ne Fra­gen und allein schon aus Hoch­ach­tung vor dem hohen Ran­ge und des Wis­sens um ihre schie­re Macht unter­wür­fig und vol­ler Demut for­mu­liert. Doch ach, sehen sie mich nicht als einen Glei­chen, denn ich bin ein Mit­glied des Pöbels und sie baden ihr Licht in der Herr­lich­keit der Buch­bran­che, die, wie alle Gläu­bi­gen wis­sen, das Uni­ver­sum erschuf – und es der­einst wie­der wird erlö­schen las­sen.

Wenn der Börsenverein ein Hotel wäre …

Museum

… ist ein Arti­kel in der Onlin­ever­si­on des Bör­sen­blat­tes zur Zukunfts­kon­fe­renz 2014 beti­telt. Mal abge­se­hen davon, dass ich »Zukunft« und »Bör­sen­ver­ein« für nicht ver­ein­ba­re Wor­te hal­te, kann ich auf die Fra­ge eine Ant­wort geben:

Wenn der Bör­sen­ver­ein ein Hotel wäre …

… wäre es von außen hübsch anzu­se­hen und die Fas­sa­de top gepflegt, aber innen arg ver­gam­melt

… wür­de der 80-jäh­ri­ge Pfört­ner an der Rezep­ti­on stän­dig schla­fen und unwirsch mur­ren, wenn er geweckt wird

… wären die Zim­mer stau­big und vol­ler Spinn­we­ben und die Toi­let­ten sind auf dem Gang

… fehl­te im Schwimm­bad das Was­ser (und die Hand­tü­cher wären rau und krat­zig)

… gäbe es kei­ne Duschen, weil der Inha­ber einen sol­chen neu­mo­di­schen Mist nicht mag

… gäbe es beim Früh­stück kei­nen Kaf­fee, weil Ame­ri­ka noch nicht ent­deckt wur­de

… wäre der Auf­zug kaputt, aber das stört kei­nen, statt­des­sen schimpft man dar­über, dass der Auf­zug in der Pen­si­on Ama­zo­nia funk­tio­niert …

Falls jeman­dem noch mehr ein­fällt: tut euch in den Kom­men­ta­ren kei­nen Zwang an. :)

Bild von Pix­a­bay, CC0

 

Offener Brief der Selfpublisher an den Buchhandel

Hal­lo Self­pu­blisher!

feat_buchhandel

Lest euch den fol­gen­den offe­nen Brief durch (Ähn­lich­kei­ten mit leben­den oder toten offe­nen Brie­fen sind selbst­ver­ständ­lich rei­ner Zufall und kei­ne Absicht), und wenn ihr damit ein­ver­stan­den seid, dann unter­schreibt ihn bit­te in einem Kom­men­tar (ech­ter Name oder Pseud­onym, ganz wie ihr wollt). Viel­leicht bekom­men wir ja mehr als die 500 Unter­schrif­ten irgend­wel­cher Ver­lags­au­to­ren zusam­men, die gegen Ama­zon wet­tern. Ihr dürft beim Kom­men­tar gern auch eure Web­sei­te ein­tra­gen, dann habt ihr gleich noch einen Back­link.
Du bist kein Self­pu­blisher, aber ein Sym­pa­thi­sant des Self­pu­bli­shings oder ein Klein­ver­lag, der in Buch­hand­lun­gen eben­falls nie gefun­den wird? Pri­ma! Unter­schrei­be auch Du. Selbst­ver­ständ­lich sind hier Web­adres­sen genau­so gern gese­hen und wer­den natür­lich mit ver­öf­fent­licht (es sei denn, es han­delt sich um offen­sicht­li­chen Spam).
Du bist ein Buch­händ­ler, der das eben­falls cool fin­det und dahin­ter steht? Groß­ar­tig! Schrei­be einen Kom­men­tar und tra­ge Dei­ne Web­adres­se ein, so einen wie Dich kön­nen wir brau­chen! In Dei­nem Fall darfst Du sogar die Anschrift Dei­nes Ladens in den Kom­men­tar schrei­ben, wenn Du möch­test. Ich wür­de die dann sam­meln und in einem eige­nen Arti­kel geson­dert prä­sen­tie­ren.
Hin­weis: Aus recht­li­chen Grün­den schal­te ich alle Kom­men­ta­re manu­ell frei, des­we­gen bit­te nicht wun­dern, wenn Dei­ner nicht sofort erscheint, manch­mal schla­fe ich, oder ent­fer­ne mich vom Com­pu­ter, um Bezos Cthul­hu anzu­be­ten.

Teilt die­se Akti­on bit­te und tragt sie an ande­re Self­pu­blisher, Sym­pa­thi­san­ten, Wasauch­im­mer, wei­ter, damit auch die unter­schrei­ben kön­nen.

Wol­len wir doch mal sehen, wie vie­le wir zusam­men bekom­men!

[Update:] Deutsch­land­ra­dio Kul­tur hat mich zum The­ma inter­viewt

Ste­fan Holz­hau­er
Self­pu­blisher u.v.a.m.

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