Buchhandel.de ist eine Plattform der Börsenvereins-Tochter MVB. Da kann man online Bücher kaufen. Oder eBooks. Sie haben lange gebraucht, um diese halbwegs ergonomisch zu gestalten (die Suchmaschine lässt nach wie vor zu wünschen übrig). Und die gerieren sich jetzt als große Gönner der Buchblogger, denn in ihrer unendlichen Großzügigkeit erlaubt man diesen Bloggern, Buchcover für Rezensionen nutzen zu dürfen.
Nein! Doch! Oh!
Die Rahmenbedingungen sind in meinen Augen fast schon grotesk zu nennen. Zum einen muss man sich zwingend registrieren und dabei personenbezogene Daten wie den Realnamen angeben (was ist mit der gesetzlichen Vorgabe laut Telemediengesetz, Onlineangebote auch anonym oder mit Pseudonym nutzen zu können? Warum will MVB sich bei einer Anmeldung einräumen, die Kreditwürdigkeit des Blogbetreibers zu prüfen?). Zum anderen weist man darauf hin, dass Buchcover rechtssicher zu nutzen seien, wenn man sich den Vorgaben unterwirft. Auf der Seite spricht man tatsächlich konkret von »rechtssicher« und baut in meinen Augen eine reine Drohkulisse im Zusammenhang mit dem Urheberrecht auf Buchcover auf, sollte man sich nicht an ihre Vorgaben halten. Dummerweise wurde das allerdings offenbar von jemandem verfasst, der weder über technische noch rechtliche Expertise verfügt.
Die Drohkulisse verweist auf das Urheberrecht in Sachen Buchcover und auf »strafrechtliche Folgen« (ich lachte). Man kann auf der Seite lesen:
Ich habe eine Freundin, die ist Kindergärtnerin. In den letzten Jahren erzählte sie immer wieder mal voller Freude, dass sie mit einigen der Kinder, die sie betreut, auf der Buchmesse war und wie toll die Kurzen den Besuch in der Kinderbuchabteilung fanden.
Als sie in diesem Jahr wegen Karten nachfragte, erhielt sie die Antwort, dass man leider keine kostenlosen Karten für Schulen und Kindergärten mehr bereit stellen könne. Die Begründung haut einen um: Die Nachfrage sei zu groß gewesen.
Man fasst es kaum. Da geriert sich eine Branche immer wieder als Retter der Kultur und des Abendlandes und man wird nicht müde, zu betonen, wie wichtig Lesen auch und gerade für die Jüngsten sei und man sie unbedingt früh daran heranführen müsse – und dann ist man sich auf einmal zu fein, die dann auch konsequenterweise auf die Buchmesse einzuladen. Offensichtlich möchten die Schaffenden vermeintlich hoher Literatur in Frankfurt lieber unter sich bleiben. Das mit der »großen Nachfrage« konnte ich bei meinem Besuch im letzten Jahr nicht bestätigt finden. Am Freitag, dem Tag an dem Schulen und Kindergärten auf der Messe waren, konnte ich wahrlich kein Gedränge von Kindern feststellen. Die Menge an Schlipsträgern und Wichtigtuern war immer noch deutlich höher.
Ich kann für das Verweigern der Karten nur ein Wort finden: erbärmlich.
Vermutlich werden als nächstes die Publikumstage abgeschafft, damit man gar nicht mehr mit den lästigen Lesern in Kontakt kommen muss.
… ist ein Artikel in der Onlineversion des Börsenblattes zur Zukunftskonferenz 2014 betitelt. Mal abgesehen davon, dass ich »Zukunft« und »Börsenverein« für nicht vereinbare Worte halte, kann ich auf die Frage eine Antwort geben:
Wenn der Börsenverein ein Hotel wäre …
… wäre es von außen hübsch anzusehen und die Fassade top gepflegt, aber innen arg vergammelt
… würde der 80-jährige Pförtner an der Rezeption ständig schlafen und unwirsch murren, wenn er geweckt wird
… wären die Zimmer staubig und voller Spinnweben und die Toiletten sind auf dem Gang
… fehlte im Schwimmbad das Wasser (und die Handtücher wären rau und kratzig)
… gäbe es keine Duschen, weil der Inhaber einen solchen neumodischen Mist nicht mag
… gäbe es beim Frühstück keinen Kaffee, weil Amerika noch nicht entdeckt wurde
… wäre der Aufzug kaputt, aber das stört keinen, stattdessen schimpft man darüber, dass der Aufzug in der Pension Amazonia funktioniert …
Falls jemandem noch mehr einfällt: tut euch in den Kommentaren keinen Zwang an. :)
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels verleiht einen Preis an Jaron Lanier, einen Internet-Pionier, der gar kein Internet-Pionier ist (ich vermute aber, das hängt damit zusammen, dass beim Börsenverein eh keiner so recht weiß, was dieses Internet eigentlich ist). FAZ quasselt das einfach mal nach, ohne zu recherchieren.
Eine peinliche Mischung aus #neuland und Recherchearmut?
Jaja, der Börsenverein des deutschen Buchhandels, so ist er. Immer ganz weit vorne dabei, wenn es gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen Dritter geht (und meint dabei tatsächlich nicht die Rechte der Urheber, sondern der Verwerter). Da wird gegen Raubmordterrorkopierer gewettert, dass einem die Ohren schlackern. Nur selbst sieht man das mit dem Urheberrechts offensichtlich nicht so eng.
Der Onlinehändler buch.de hatte Rezensionen aus der FAZ ganz oder teilweise abgedruckt, die Zeitung war dagegen gerichtlich vorgegangen. Nun hätte man annehmen können, dass der Fall eindeutig ist: das Urheberrecht liegt beim Autoren, das Verwertungsrecht (vermutlich via total buyout des Urhebers, wie in der Zeitungsbranche üblich) liegt bei der FAZ. Doch beim Branchenverband sah man das anders. Ein Gerichtsurteil trieb dem Börsenverein (mir gegenüber haben Autoren neulich geäußert, dass man ihn spaßeshalber inzwischen auch den »Bösenverein« nennt) seine Flausen aus. Das Urteil ist eindeutig – und auf der Webseite des Börsenblattes zeigt man sich ob des nicht unerwarteten Ergebnisses (Urheberrechtsverstoß, Ordnungsgeldes in Höhe von 250000 Euro, alternativ Haft) maulig. Denn:
Bedauerlich ist, dass das symbiotische Miteinander von Buch- und Presseverlagen bei der Verwendung von Rezensionen nach diesem Urteil faktisch aufgekündigt ist.
Ach so. Was sie anderswo als (Sarkasmus on) unerträgliches, geradezu todeswürdiges Verbrechen verdammen (Sarkasmus off) – nämlich das nichtlizensierte Kopieren von Inhalten – ist wenn es ihre Mitglieder tun auf einmal ein »symbiotisches Miteinander«. Ich komme aus dem Lachen heute gar nicht mehr raus …
Besonders interessant finde ich die Argumentation der Börsenvereins-Rechtsverdreher-Juristen:
[…] Im Übrigen entspreche die Verwendung von Rezensionsauszügen und Rezensionen – unabhängig von ihrer prinzipiellen urheberrechtlichen Schutzwürdigkeit – einer »langjährigen, bisher von allen Beteiligten akzeptierten oder zumindest geduldeten und infolgedessen zum Gewohnheitsrecht erstarkten Branchenübung.«[…]
Verstehe. Weil man das seit Jahrzehnten so handhabt, ist es also quasi gottgegebenes Recht. Na denn, ich kopiere auch schon mein ganzes Leben Dinge …
Ich bin schon lange der Ansicht, dass insbesondere Massenware-Bücher hierzulande deutlich überteuert sind. Und ich meine damit klassische gedruckte Bücher, die meist verlangten Mondpreise für eBooks sind eine ganz andere Geschichte. In einem Artikel vom letzten Sonntag arbeitet sich Börsenblatt Online am Thema ab und man ist ganz offensichtlich der Ansicht, dass Bücher zu billig sind und teurer werden müssen. Als Argumentationshilfe bedient man sich des Einkaufsleiters vom Barsortimenter KNV. Der agiert mit Phrasen wie »Bücher haben ihren Preis« oder »Bücher in gedruckter oder digitaler Form haben ihren Wert«.
Machen wir mal einen Realitätscheck hinsichtlich der Kosten von Büchern in Europa und den USA. ich möchte hier mal einige Preise exemplarisch nennen, um zu zeigen, dass Gedrucktes hierzulande im Vergleich einfach zu teuer ist. Vorher will ich allerdings noch auf eine seiner Aussagen eingehen. Er führt aus, dass es einen Preisanstieg um ca. zwei Prozent gab und fügt hinzu:
Seit zwanzig Jahren gab es eine solche Preiserhöhung von einem Jahr zum anderen nicht mehr.
Ich weiß ja nicht, von welchen 20 Jahren er redet, aber ich kann mich an deutliche Preissteigerungen zur Umstellung von Deutschmark auf Euro erinnern – und in Blick in mein Buchregal bestätigt das auch. Warum blendet er diese Tatsache wissentlich aus?
Aber kommen wir zu den Preisvergleichen. Ich habe einige Bücher – natürlich aus dem Segment »Phantastik« – herausgesucht und deren Preise in verschiedenen Ländern verglichen. Es handelt sich aus naheliegenden Gründen um internationale Titel, die in allen Ländern verfügbar sind. Das Ergebnis ist wie folgt:
Suzanne Collins – THE HUNGER GAMES, deutscher Titel: DIE TRIBUTE VON PANEM, Hardcover
Deutschland: 18,95 EUR
United Kingdom: 9,99 GBP ~ 12,00 Euro
USA: 14,06 USD ~ 10,34 EUR
Italien: 12,67 EUR
Spanien: 15,20
J. R. R. Tolkien – THE HOBBIT – deutscher Titel: DER HOBBIT, Hardcover
Deutschland: 14,95 EUR
United Kingdom: 7,19 GBP ~ 8,64 EUR
USA: 11,80 USD ~ 8,68 EUR
Italien: es scheint keine italienischsprachige Ausgabe zu existieren, die englische kostet EUR 10,36
Spanien: 13,25 EUR
George R. R. Martin: A SONG OF ICE AND FIRE, deutscher Titel: DIE HERREN VON WINTERFELL und DAS ERBE VON WINTERFELL, Taschenbuch
Deutschland: 15,00 EUR plus 15,00 EUR = 30 EUR
United Kindom: 6,29 GBP ~7,56 EUR
USA: 8,22 USD ~ 6,05 EUR
Italien: 12,75 EUR (die scheinen ebenfalls aufzuteilen, aber es gibt anlässlich der TV-Serie die ersten beiden Bände in einem Buch)
Spanien: 9,50 EUR
J. K. Rowling – HARRY POTTER AND THE DEATHLY HALLOWS, deutscher Titel HARRY POTTER UND DIE HEILIGTÜMER DES TODES, Hardcover (gibt es in .de nicht als Taschenbuch)
Lassen wir es dabei bewenden, ich könnte hunderte weitere Beispiele nennen. Der Trend ist eindeutig: Bücher sind im Vergleich zu anderen Ländern in Deutschland teuer. Zum Teil sogar sehr teuer. Der einzige Ausreißer in den Stichproben ist TINTENHERZ in Spanien, vermutlich sind die dortigen Verlage ordentlich über den Tisch gezogen worden. Es möge mir bitte auch niemand damit kommen, dass auf der britischen Insel keine Umsatzsteuer auf Bücher anfällt, in allen Fällen wären diese auch dann noch deutlich preisgünstiger, wenn man sieben Prozent aufschlagen würde. Der Fairness halber muss man auch noch sagen, dass Bücher in Frankreich ähnlich teuer sind wie in Deutschland. Auch da arbeitet offenbar eine gute Lobby. Ja, ich weiß, der Absatzmarkt und damit die Produktion in englischer Sprache ist weitaus höher als die in deutscher, damit kann man mehr absetzen. Die Preisgestaltung unterscheidet sich allerdings auch in Ländern mit geringeren Absatzzahlen üblicherweise von Deutschland dadurch, dass Bücher preiswerter sind. Und den Osten Europas habe ich dabei noch gar nicht betrachtet. Übrigens gilt auch in Spanien und Italien eine Buchpreisbindung, eine solche existiert in gerade mal acht von 26 Ländern Europas. Nach aktuellen Statistiken befindet sich Deutschland beim allgemeinen Preisniveau in Europa ungefähr in der Mitte. Bei Buchpreisen sieht das aus schwer nachvollziehbaren Gründen anders aus. Leider konnte ich keine Statistik finden, die die Buchpreise in europäischen Ländern vergleicht, deswegen meine Stichproben.
Grundsätzlich deuten die Stichproben aber an, dass Bücher hierzulande im Allgemeinen deutlich mehr kosten, als anderswo. Jaja, ich weiß, jetzt wird das Argument mit der Übersetzung kommen, das ist immer gern genommen. Allerdings weiß man auch, dass Übersetzer hierzulande äußerst miserabel bezahlt werden, deswegen kann dieser Umstand insbesondere bei Bestsellern kein Argument darstellen. Außerdem kann man mit ein wenig Vergleichen erkennen, dass sich die Preise übersetzter ausländischer Literatur an denen deutscher Bücher orientieren. Daraus könnte man schließen, dass auch letztere zu teuer sind.
»Aber denkt denn keiner an die Autoren?« höre ich es wieder einmal aus den heiligen Hallen der Buchbranche rufen. Doch, an die denke ich. Ständig. Und ich weiß, wie miserabel die entlohnt werden. So schlecht, dass außer Bestsellerautoren in Deutschland kaum jemand davon leben kann.
Wir halten fest: Bücher sind bereits jetzt aasgeierig teuer und der Börsenverein scheint zu unterstützen, dass diese noch teurer werden sollen. Zudem geht man vom Taschenbuch immer öfter gern mal aufs Paperback, weil man das bei gleichem Inhalt deutlich teurer verticken kann – man könnte es, ebenso wie das Aufteilen von Wälzern auf zwei Bücher, auch als »Kundenverarsche« bezeichnen, denn es handelt sich nur um neue Schläuche für alten Wein. Die Branche versteht offensichtlich immer noch nicht, dass sie heutzutage in direkter Konkurrenz zu Tablet- und Smartphone-Apps steht, die man für ein paar Cent erwerben kann. Von anderen direkten Konkurrenzen wie Internet, Spielen, Filmen noch gar nicht gesprochen. Und auch nicht davon, dass man sich eben seinen Lesestoff für einen Bruchteil des deutschen Preises gleich im englischen Original kaufen kann. Allerdings sollte man sich diese englischen Originale besser nicht bei deutschen Anbeitern kaufen.
Die massiv ansteigende Armut in Deutschland, nach aktuellen Angaben sind fünf Prozent aller Kinder als arm anzusehen, scheint die Branche in ihrer Filterblase ebenfalls nicht zu interessieren. Wenn die Entscheidung lautet: Buch oder etwas zu essen, ist die Entscheidung wohl einfach. Kann sich noch jemand an Anton Philipp Reclam erinnern, der mit seiner Universalbibliothek auch weniger Betuchten das Lesen von Klassikern und Belletristik ermöglichen wollte? Was ist davon geblieben, außer dem Ansinnen, möglichst viele Bücher »zu drehen«?
Ja, ich denke auch, dass Bücher einen Wert haben. Aber der Preis muss angemessen sein. Und das ist er in meinen Augen bereits jetzt nicht. Zumindest nicht bei den Publikumsverlagen mit ihren Großauflagen.
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Bild: Der Bücherwurm, von Karl Spitzweg, gemeinfrei, angereichert mit Euro-Symbolen
Da hatte sich die »Tolino-Allianz« mit ihrer neuen Reihe von eReadern laut und deutlich und mit viel Werbe-Tamtam als die großartige Alternative zu Amazons Kindle präsentiert. Das kam in der Buchbranche natürlich gut an, denn die sieht den Onlineverkäufer aus den USA nicht zu Unrecht als den ganz großen Konkurrenten und verpasst keine Gelegenheit, Amazon und Jeff Bezos als die Urbösen darzustellen. Die Hoffnung lag also auf dem Tolino in seinen verschiedenen Inkarnationen als eReader und neuerdings auch Tablet.
Doch nun muss der stationäre Buchhandel feststellen, dass man sich zu früh gefreut hat und die Tolino-Allianz (bestehend aus den Schwergewichten Thalia, Weltbild, Hugendubel, Club Bertelsmann und Telekom) auch nicht besser ist, denn die Gespräche, um die Tolinos als die eReading-Plattform auch für den Buchhandel abseits der Großkopferten Allianzler zu etablieren, sind gescheitert.
Das bedeutet: die von der Tolino-Allianz eingeräumten Konditionen waren zu schlecht für die Buchhändler, die Margen miserabel. Wo da jetzt die deutliche Verbesserung gegenüber Amazon sein soll, erschließt sich mir ehrlich gesagt überhaupt nicht. Ob nun der eine oder der andere Quasi-Monopolist, sie werden immer die Vorgaben diktieren. Angeblich sollen das Tolino-Imperium (passt viel besser als »Allianz«) sogar gefordert haben, dass man neben ihrem Produkt keine anderen eReader verkaufen darf. Unfassbar.
Das Problem ist aber erneut: der Buchhandel hat wieder einmal auf einen neuen Messias gewartet und wieder einmal hat sich der als Popanz heraus gestellt. Diese Blauäugigkeit ist in ihrer Hilflosigkeit fast schon niedlich. MVB und Börsenverein täten gut daran, zusammen mit dem Buchhandel endlich ein eigenes System zu installieren (das geräteunabhängig ist), statt sich darauf zu verlassen, dass Dritte das schon machen werden. Denn Dritte wollen auch nur so viel wie möglich verdienen.
Börsenverein, Buchhändler und Co. überschlagen sich immer wieder dabei, Amazon mit den verschiedensten Mitteln und Begründungen mies zu machen, und hören nicht damit auf, den Kunden darauf hinzuweisen, dass man doch lieber einheimische Händler und insbesondere den lokalen Buchhandel unterstützen möge.
Dass das abseits großer und Publikumsverlage allerdings leider nicht funktioniert, weiß jeder, der schon einmal versucht hat, ein Buch aus einem Klein- oder Nischenverlag im Buchhandel zu bekommen. Wenn das bei Großhändlern wie KNV (Koch, Neff & Volckmar GmbH, der größte Buchgroßhändler in Deutschland) nicht gelistet ist, dann nutzt auch eine ISBN leider gar nichts – an das Buch kann man als Kunde beim Handel nicht heran kommen (zumindest bei den Händlern, die ihre Bücher bei KNV beziehen).
Glaubt ihr mir nicht? Dann mal ein konkreter Fall: DIE STILLE NACH DEM TON ist eine vom SFCD herausgegebene und in der Reihe AndroSF erschienene Anthologie. Sie enthält die Geschichten, die mit dem SFCD-Literaturpreis (1985 bis 1998) und dem Deutschen Science Fiction-Preis (1999 bis 2012) ausgezeichnet wurden. Erschienen ist sie am 1. September 2012 bei Michael Haitels Verlag p.machinery, die ISBN lautet 978–3942533379.
Michael bekam heute eine Anfrage von einer Buchhandlung, die das Buch im September 2012 bestellt hat. Großhändler KNV behauptet bis dato, also ein geschlagenes Jahr später (!), das Buch sei nicht lieferbar.
Sicher, der Buchhändler kann nichts dafür, aber wenn der Großhändler nicht in der Lage ist, Bücher zu beschaffen, wie es seine Aufgabe wäre, dann wirft das ein deutliches Licht auf das Publicity-Geschrei der Buchbranche in Sachen »Buy Local«. Die Aussage man bekäme alles auch beim lokalen Buchhändler ist schlichtweg falsch, offenbar auch, weil Großhändler überhaupt keinen Bock haben, sich mit Klein- und Indie-Verlagen und deren Angebot ernsthaft auseinander zu setzen. Als Verleger würde ich mich fragen, warum ich die Kohle in eine ISBN überhaupt investieren soll, wenn offensichtlich inkompetente Zulieferer trotz Vorhandenseins einer solchen die Ware nicht beibringen können? Oder handelt KNV etwa einfach nur gemäß dem neuen Werbespruch der Branche: »Vorsicht, Buch!«?
Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt. Solange eine derartige Arroganz gegenüber kleineren Anbietern in der Branche herrscht, soll mir bitte keiner mehr mit »Buy Local« kommen. Denn man bekommt »lokal« nicht das, was man kaufen möchte, insbesondere im Bereich Special Interest und Kleinverlage. Selbstverleger finden ohnehin nicht statt. Bei Amazon kann man es sofort bestellen (kommt dann direkt vom Verlag, kann man also alternativ auch gleich dort ordern).
Was es für die Verlage bedeutet, wenn deren Bücher laut KNV angeblich und fälschlich »nicht lieferbar« sind, kann man sich leicht vorstellen … Übrigens sollten auch die Buchhändler dringend nochmal über diesen Sachverhalt nachdenken.
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Cover DIE STILLE NACH DEM TON Copyright p.machinery
Neulich fiel mir auf, dass der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wieder einmal in seinem »Netz-Monitor Buch« auf einen meiner Artikel verlinkt und diesen auch in Auszügen wiedergegeben hatte. Das stört mich nun grundsätzlich nicht (trotz des vermutlichen Verstoßes gegen CC BY-NC-SA), allerdings war ich schon befremdet, dass sie nicht einmal in der Lage waren, meinen Namen korrekt wiederzugeben. Da stand »Stefan Holzauser« statt »Stefan Holzhauer«. Ich habe der Presseabteilung daraufhin eine Mail geschrieben, in der ich um Korrektur meines Namens bat. Während ich schrieb, fiel mir auf, dass die Inhalte, die da im Netz-Monitor veröffentlicht werden, im Prinzip genau solche sind, wie sie durch das am 1. August in Kraft getretene »Leistungschutzrecht für Presseverleger« eigentlich geschützt sein sollten. Deswegen fügte ich folgende Frage an:
Sind Sie eigentlich der Ansicht, dass die Textausschnitte in Ihrem »Netz-Monitor Buch« gemäß dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht in dieser Form unbedenklich sind?
Daraufhin passierte erst einmal: nichts. Ich habe dann zwei Tage später nochmal nachgefragt und die ursprüngliche Mail weiter geleitet. Die Antwort auf die Frage zum LSR hätte von mir aus noch länger auf sich warten lassen dürfen, aber meinen Namen wollte ich schon schnell geändert haben. Diesmal kam die Antwort kurzfristig:
Was das Leistungsschutzrecht betrifft, sind von diesem Dienste ausgenommen, die »die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internet-Nutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen.« Darüber hinaus heißt es in § 87g (4) UrhG‑E: »Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.«
Der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbieter in diesem Sinne und der Netz-Monitor BUCH eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder, die den Online-Diskurs durch redaktionelle Auswahl von Blogbeiträgen fördern will.
Wir halten fest: der Börsenverein ist der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht für seinen »Netz-Monitor Buch« nicht gilt. Das finde ich ehrlich gesagt äußerst ulkig, denn das Gegenteil dürfte der Fall sein. Rechtsanwalt Schwenke (einer von den Guten) schreibt in einem seiner Artikel zu diesem Thema sehr eindeutig:
Das Leistungsschutzrecht betrifft nur Suchmaschinen und Dienste, die Inhalte ähnlich wie Suchmaschinen aufbereiten. Damit sind Aggregationsdienste gemeint, die Presserzeugnisse gesammelt auflisten, wie zum Beispiel Presseschauen oder Blogartikelübersichten.
Und um eine Presseschau bzw. um eine Blogartikelübersicht (oder genauer: um eine Übersicht über Artikel aus dem Netz) handelt es sich beim »Netz-Monitor Buch« eindeutig. Und sie steht offen im Netz, auch wenn sie laut der Stellungnahme »eine Dienstleistung überwiegend für Mitglieder« ist.
Die im Netz-Monitor Buch wiedergegeben Texte überschreiten das bei Weitem.
Dann heisst es in der Stellungnahme: « … der Börsenverein ist kein gewerblicher Anbeiter in diesem Sinne«. Das finde ich noch viel ulkiger. Wer eine private Webseite oder ein Blog betreibt, der wird von Gerichten bereits als gewerblicher Anbieter eingestuft, wenn er Werbeanzeigen schaltet oder Affiliate-Links setzt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit eine Gewinnerzielungsabsicht einher geht. Ebenso wenig muss die Gewinnerzielungsabsicht sich meiner Meinung nach auf die Presseschau direkt beziehen. Dass der Börsenverein der Ansicht ist, kein gewerblicher Anbieter zu sein, und das trotz der Rechtsform als Verein, dem Erheben von Mitgliedsbeiträgen, einem Geschäftsführer (fällt jemandem das Wort »Geschäft« auf?) und einer Umsatzsteuernummer im Impressum seiner Webseite, das hat mich nicht wenig erheitert.
Im Prinzip wäre mir das alles egal. Allerdings sind es Börsenvereins-Geschäftsführer Skipis und Vorsteher Honnefelder, die zu jeder sich bietenden Gelegenheit auf Einhaltung der Urheberrechtsgesetze pochen oder sogar deren Verschärfung zu Ungunsten der Bürger fordern. Umso erstaunlicher, dass der Börsenverein selbst sich offenbar eines … na sagen wir mal … »eher gelassenen« Umgangs mit solchen Gesetzen befleißigt. Wollen wir hoffen, dass der Börsenverein nicht den Umtrieben eines bösen Abmahn-Abzockers zum Opfer fällt.
Ob der Börsenverein mit seinen Ansichten Recht hat, wird sich entscheiden, wenn es die ersten konkreten Urteile zum Leistungsschutzrecht gibt. Doch die sonst so streitbaren Presseverleger (sogar die Hauptinitiatoren vom Springer-Verlag) halten sich bisher merkwürdig damit zurück, Präzedenzfälle zu schaffen …
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Screenshot: aus dem Netzmonitor Buch mit den Auszügen aus meinem Artikel (und dem korrigierten Namen)
Offenbar dringt es nach und nach auch bis zu den letzten Merkbefreiten in den Chefetagen der Publikumsverlage durch: harte DRM-Maßnahmen werden von den Kunden nicht angenommen, weil sie unbequem sind, das Handling deutlich verschlechtern und dafür sorgen, dass der Kunde die eBooks nicht auf allen seinen Plattformen nutzen kann. Das gilt übrigens hauptsächlich außerhalb des Amazon-Universum, das ohnehin ein geschlossenes System darstellt. Wer aber mal versucht hat mit Adobe-DRM zu hantieren, oder gar, es mit Linux zu nutzen, der weiß, was für ein – mit Verlaub – Scheiß das ist. Außerdem kann man solche Kopierschutzverfahren in Nullzeit entfernen – damit herumärgern muss sich nur der ehrliche Kunde.
Eine Variante sind digitale Wasserzeichen im Buch, sogenanntes Soft-DRM. Damit kann man erkennen, wer das eBook ursprünglich erworben hat und damit möglicherweise feststellen, wer das Ding in die Tauschbörse gestellt hat (wobei ich die Beweiskette wirklich gern mal vor Gericht sehen würde). Auch die sind aber leicht manipulier- oder entfernbar.
Der MVB (also der Börsenverein) hat jetzt das Fraunhofer-Institut Darmstadt mit der Entwicklung eines Wasserzeichens beauftragt (Korrektur vom 13.06.2014: Bösenverein und MVB sind nicht Auftraggeber, entwickeln das Projekt aber zusammen mit dem Fraunhofer-Institut), das auf »Textänderungen basiert«. Das System trägt den branchentypisch klobigen Namen »Sichere Dokumente durch individuelle Markierung« oder kurz SiDiM, das berichtet das Börsenblatt.
Was sich auf den ersten Blick nicht gerade schwerwiegend anhört, ist wenn man genauer nachsieht, eine grobe Unverschämtheit gegenüber den Werkschöpfern. Sieht man sich die Beispieltexte mal an (siehe PDFs im verlinkten Artikel), stellt man fest, dass das System darauf basiert, in einem eBook haufenweise kleine und angeblich »nicht ins Gewicht fallende« Änderungen am Inhalt vorgenommen werden. Beispiele gefällig? Bitte:
Aus
Der Staub den er aufwirbelte, ließ ihn unsichtbar aus der Stadt verschwinden.
wird
Der Staub den er aufwirbelte, ließ ihn nicht sichtbar aus der Stadt verschwinden.
Oder aus
Heute leben wir in einem Paradies, das in eurer Zeit nicht denkbar gewesen wäre.
wird
Heute leben wir in einem Paradies, das in eurer Zeit undenkbar gewesen wäre.
Man weist mit nicht übersehbarem Stolz darauf hin, dass diese Textänderungen vom entwickelten System automatisiert in die eBooks eingefügt werden, wodurch es problemlos in die bestehenden Produktionsprozesse integriert werden kann.
Wie bitte? Geht es nur mir so, oder müsste bei Autoren und Lektoren angesichts dieses merkwürdigen System Übelkeit ausbrechen? Da ringt man wochen‑, monate- oder jahrelang mit den Wörtern, damit sie so angeordnet werden, wie man es für am gelungensten hält, streitet sich ausgiebig aber fruchtbar mit dem Lektor, weil der oder die das ganz anders sieht – und nach all diesem Ringen soll man akzeptieren, dass ein automatisiertes System nach irgendwelchen Algorithmen beliebige und haufenweise (es müssen viele sein, um bei großen Auflagen eine eindeutige Identifizierbarkeit des Werkes herzustellen) Änderungen am mühsam erarbeiteten Text durchführt? Gerade das erste Beispiel zeigt die Schwächen von SiDiM sehr deutlich.
Meine Meinung: geht überhaupt nicht! Man kann allerdings an diesem »Wasserzeichen« wieder einmal erkennen, welchen Respekt die Publikumsverlage vor dem Werk der Autoren und der Leistung der Lektoren haben: gar keinen.
Ich würde als Verbraucher um eBooks, die auf diese Art und Weise verfälscht wurden einen weiten Bogen machen. Oder ist das gar eine Marketingmaßnahme für Printbücher? Denn die wären ja nach wie vor so, wie sie ursprünglich sein sollten.
Eine derartige Schnapsidee kann nur aus den staubigen Katakomben des Börsenvereins kommen …
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