Teaser: ROBOCOP 2013

Es gibt einen ers­ten Teaser zur Neu­ver­fil­mung von Ver­hoe­vens Geschich­te um einen Cyber­po­li­zis­ten, namens ROBOCOP. Der Teaser ist wie ein Wer­be­vi­deo für die fik­ti­ve Sicher­heits­fir­ma Omni­corp gehal­ten, die hieß im ers­ten Film noch Omni Con­su­mer Pro­ducts (OCP). Auch ED-209 taucht in einer nur mini­mal moder­ni­sier­ten Fas­sung erneut auf, den ken­nen wir aus ROBOCOP 2. Ganz kur­ze Bli­cke wer­den auch auf Mur­phys neue Rüs­tung erlaubt.

Man nennt so etwas ein »vira­les Video«, trotz­dem scheint es auf You­tube gelöscht zu wer­den, des­we­gen schnell hin­se­hen …

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Z​R​Q​G​R​d​i​3​KXM

ICE AGE 4: VOLL VERSCHOBEN ist voll verschoben

Mit dem vier­ten Teil von ICE AGE haben die Blue Sky Stu­di­os einen gefäl­li­gen Fami­li­en­film auf die Lein­wand gebracht. Es gibt Bemü­hun­gen, das Publi­kum der 2002 gestar­te­ten Rei­he mit­zu­neh­men, doch dem ist nur mäßi­ger Erfolg beschie­nen. Pea­ches, der puber­tie­ren­de Spross des Mam­mut­pär­chens  Man­ny und Ellie, ver­sucht sich rebel­lisch, ver­leug­net eine Freund­schaft, und muss sich am Ende ein­ge­ste­hen, dass Eltern doch nur das Bes­te für einen wol­len. In der eigent­li­chen Geschich­te müs­sen sich die Hel­den Man­ny, Die­go und Sid mit Pira­ten her­um­schla­gen, die die Gewäs­ser auf einer als Schiff umfunk­tio­nier­ten Eis­schol­le unsi­cher machen. Anfüh­rer ist der prä­his­to­ri­sche Orang-Utan Cap­tain Gutt, der in der deut­schen Über­set­zung tat­säch­lich Cap­tain Utan hei­ßen muss. Wie der Kampf Gut gegen Böse aus­ge­hen wird, soll an die­ser Stel­le nicht ver­ra­ten wer­den.
Dafür gibt es neue Cha­rak­te­re, die ganz offen­sicht­lich ihre Ein­füh­rung für einen fünf­ten Teil erfah­ren haben. Da ist zum einen Sids Groß­mutter, an der man leicht erkennt wo Sids geis­ti­ge Wur­zeln lie­gen. Und es gibt Shira, einen weib­li­chen Säbel­zahn­ti­ger als Ange­be­te­te für Die­go, die so vor­her­seh­bar und lang­wei­lig im Cha­rak­ter ist, dass sie eigent­lich nur stört.

AMAZING SPIDER-MAN wird zur Trilogie

THE AMAZING SPIDER-MAN ist gera­de dabei in den USA diver­se Rekor­de an den Kino­kas­sen zu bre­chen, unter ande­rem spiel­te der Film, bei dem Marc Webb Regie führ­te, am Eröff­nungs­tag statt­li­che 35 Mil­lio­nen Dol­lar ein. Ange­sichts sol­cher und ähn­li­cher Zah­len wun­dert es nicht, dass Sony vor Kur­zem auf sei­ner Face­book-Sei­te ver­lau­ten ließ, dass noch zwei wei­te­re Fil­me mit dem Netz­schwin­ger rea­li­siert wer­den.

»THE AMAZING SPIDER-MAN is the first install­ment in a movie tri­lo­gy that will explo­re how our fave hero’s jour­ney was shaped by the dis­ap­pearance of his par­ents«

Ob Webb erneut Regie füh­ren wird ist noch unge­wiss, dürf­te aber ange­sichts des Erfolgs des ers­ten Teils anzu­neh­men sein, ganz sicher wird Andrew Gar­field wie­der die Rol­le des Peter Par­ker über­neh­men.

Ban­dits Bespre­chung von AMAZING SPIDER-MAN gab es kürz­lich hier auf Phan­ta­News zu lesen.

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Pro­mo­fo­to Copy­right Mar­vel, Colum­bia Pic­tures und Sony Pic­tures

13 Minuten DARK KNIGHT-Featurette

Nur kur­ze Zeit nach­dem er sei­ne Hand­ab­drü­cke auf dem Hol­ly­wood Walk Of Fame hin­ter­las­sen hat, ver­öf­fent­lich­ten Regis­seur Chris­to­pher Nolan und War­ner eine Fea­tur­et­te zu THE DARK KNIGHT RISES. Die kommt mit statt­li­chen 13 Minu­ten daher.

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Das Cover: TÚATHA DÉ DANANN – STERNENHEIM

In Kür­ze (noch im Juli) erscheint beim ACA­BUS-Ver­lag mit TÚATHA DÉ DANANN – STERNENHEIM der ers­te Band der (in Buch­form) zwei­tei­li­gen Fort­set­zung von Sean O´Connells TÍR NA NÓG.

Cor­ne­lis von der Bru­der­schaft der Archi­va­re sinnt auf Rache. Er folgt Nya­il, dem Gesand­ten des Abgrün­di­gen Got­tes, der sei­ne Mut­ter Ber­na­dette getö­tet hat. Dabei ver­schlägt es ihn und sei­ne Beglei­ter in die rie­si­ge Metro­po­le Ster­nen­heim, wo er die Bes­tie Eresch­ki­gal besie­gen muss, um den Gral zu errin­gen. Der magi­sche Kelch ist nicht nur eine von drei ver­blie­be­nen Waf­fen der Túa­tha Dé Danann, son­dern auch das Instru­ment, mit dem Cor­ne­lis die Welt ret­ten muss. Doch er hat nicht die gerings­te Ahnung, wie die­se Auf­ga­be zu bewäl­ti­gen ist. Wäh­rend die Entro­pie Nord- und Süd­land nach und nach zer­stört und sich gewal­ti­ge Kara­wa­nen mit Flücht­lin­gen am Ende der Welt in der Nekro­po­lis zusam­men­rot­ten, muss sich Cor­ne­lis sei­nem größ­ten Geg­ner stel­len: dem neu erstan­de­nen, furcht­ein­flös­sen­den Gott Cú Chul­ainn und sei­nen in den Schat­ten ver­bor­ge­nen Hor­den der Túa­tha Dé Danann.

Dazu vor­ab hier schon ein­mal das Cover:

Cover Copy­right ACA­BUS-Ver­lag

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AMAZING SPIDER-MAN doch erstaunlich

Die Wer­bung dröhnt mit dem »Beginn der noch nicht erzähl­ten Geschich­te«. Das ist weit her­ge­holt und doch irgend­wie sehr tref­fend. Aber das soll noch nicht das The­ma sein, denn AMAZING SPIDER-MAN ist ein per­fekt gespon­ne­ner Kokon aus per­sön­li­chem Dra­ma, atem­be­rau­ben­der Action und manch­mal unge­wöhn­lich schrä­gem Humor. Wenn man sich einen für die obe­ren Sphä­ren Hol­ly­woods rela­tiv unbe­deu­ten­den Regis­seur wie Marc Webb ins Boot holt, dann kön­nen sich die Pro­du­zen­ten vor krea­ti­ven Unstim­mig­kei­ten sicher füh­len. Die bis­he­ri­gen beruf­li­chen Leis­tun­gen und gestal­te­ri­schen Ergüs­se von Webb sol­len damit auf kei­nen Fall geschmä­lert wer­den. Sicher ist aber, dass nur Mul­ti-Mil­lio­nen-Dol­lar-Geld­ma­schi­nen schöp­fe­ri­sche Frei­hei­ten in der Indus­trie genie­ßen, und selbst die sind den Anzug­trä­gern ein Dorn im Auge. Aller­dings kann man mit einem Blick auf die Autoren eine unge­wöhn­li­che Kon­stel­la­ti­on und effi­zi­en­te Viel­schich­tig­keit fest­stel­len. Van­der­bilt ist Garant für Span­nungs­ki­no mit Tief­gang. Sar­gent krit­zel­te mit an Rai­mis zwei­tem und drit­tem Auf­guss des freund­li­chen Krabb­lers, kennt also bes­tens das bereits ver­wen­de­te Mate­ri­al. Und Kloves war die Kon­stan­te in allen acht Har­ry-Pot­ter-Fil­men, was ihn für Kon­ti­nui­tät und Span­nungs­auf­bau einer gan­zen Rei­he prä­de­sti­niert. Denn wenn etwas sicher ist in die­ser Welt von Geld und noch viel mehr davon, dann, dass AMAZING SPIDER-MAN als allein­ste­hen­der Film nicht allein im Netz blei­ben wird.

Der »Neue Buchpreis«? Oder nur Werbung für ePubli?

Tages­spie­gel, Zeit Online, die »Stif­tung Lesen« und ePu­b­li haben einen Buch­preis für Selbst­ver­le­ger aus­ge­lobt, zu dem man ab heu­te Wer­ke ein­rei­chen kann. Der Preis ist mit ins­ge­samt 20000 Euro dotiert, Details fin­det man auf der zuge­hö­ri­gen Web­adres­se der​ne​uebuch​preis​.de (die auf eine ePu­b­li-Sei­te umlei­tet).

Geför­dert wer­den sol­len Selbst­ver­le­ger, in ver­schie­de­nen Kate­go­rien (Bel­le­tris­tik, Sach­buch, Wis­sen­schaft, Kunst und Foto­gra­fie sowie Kin­der- und Jugend­buch) kön­nen Bücher ein­ge­reicht wer­den, die dann zuerst duch die Leser und danach von einer Jury aus Jour­na­lis­ten, Lite­ra­tur­ex­per­ten und Wis­sen­schaft­lern gesich­tet und bewer­tet wer­den.

Ziel ist laut Web­sei­te die »Wür­di­gung der bes­ten Self­pu­bli­shing-Autoren«.

Ich hal­te das ehr­lich gesagt efür in wenig eigen­ar­tig, denn die Teil­nah­me ist aus­schließ­lich mit Wer­ken mög­lich, die bei ePu­b­li zur Ver­öf­fent­li­chung ein­ge­reicht wer­den. Wenn es hier tat­säch­lich um Self­pu­bli­shing und des­sen Ver­brei­tung geht, soll­ten Bücher über alle Ver­triebs­mög­lich­kei­ten in die Bewer­tung mit ein­ge­hen und nicht nur sol­che, die über die Holtz­brinck-Toch­ter ePu­b­li ver­öf­fent­licht wer­den. Um teil­neh­men zu kön­nen, muss man zudem einen Autoren­ver­trag mit ePu­b­li abschlie­ßen, das bedeu­tet: wer das frag­li­che Werk bereits bei Ama­zon (oder einer der ande­ren Platt­for­men, die ePu­b­li beschickt) ver­öf­fent­licht hat, ist raus.

Man möge mir ver­ge­ben, aber das Gan­ze erscheint mir eher wie eine groß ange­leg­te Wer­be­ak­ti­on für die Platt­form ePu­b­li, deren Prei­se im Bereich Print ange­sichts Crea­teSpace inzwi­schen deut­lich über­höht erschei­nen (ins­be­son­de­re ange­sichts der ange­bo­te­nen Tan­tie­men). Was wir brau­chen ist ein Platt­form-unab­hän­gi­ger Preis für Selbst­ver­le­ger, um das Kon­zept und auch Autoren beim Publi­kum bekann­ter zu machen.

Für sol­che Autoren, die noch ein unver­öf­fent­lich­tes Werk in der vir­tu­el­len Schub­la­de haben, ist die Akti­on aber mög­li­cher­wei­se inter­es­sant.

[Update 06.07.2012:] Um das noch­mal klar zu stel­len, da es Fra­gen und Hin­wei­se gab: man kann selbst­ver­ständ­lich auch teil­neh­men, indem man ein Buch ein­reicht, das aus­schließ­lich im ePu­b­li-Store zum Ver­kauf ange­bo­ten wird. Dann kann man auch mit Wer­ken teil­neh­men, die bereits via Ama­zon oder ande­ren Platt­for­men im Han­del sind. Nach wie vor bin ich aller­dings der Ansicht, dass ein Autoren­ver­trag mit ePu­b­li grund­le­gend dem Prin­zip »Self­pu­bli­shing« wider­spricht, ins­be­son­de­re zumal die Tan­tie­men über die Holtz­brinck-Toch­ter gerin­ger sein dürf­ten, als wenn man das Buch selbst ver­treibt.

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Logo DNBP Copy­right ePu​b​li​.de, aus dem Pres­se­ma­te­ri­al­ar­chiv von ePu­b­li

Valve veröffentlicht SOURCE FILMMAKER

Gera­de erst gese­hen … Das Erstel­len von Fil­men mit Gameen­gi­nes, soge­nann­te Machi­ni­mas, ist längst ein Teil der Popu­lär­kul­tur, der es auch ganz nor­ma­len Per­so­nen ermög­licht, inter­es­san­te Geschich­ten zu erzäh­len. Eine der Engi­nes die auf­grund ihrer Mög­lich­kei­ten immer wie­der gern genutzt wird, ist Val­ves Source Engi­ne.

Und der Ent­wick­ler von Spie­len wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machi­ni­ma-Regis­seu­re. Seit dem 27. Juni bie­tet Val­ve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kos­ten­los zum Down­load an. Zuvor muss man sich für die Beta-Ver­si­on aller­dings auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te anmel­den – und Steam muss auf dem Rech­ner instal­liert sein.

Fil­me wer­den in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung rea­li­siert, die sich der Inhal­te des inzwi­schen kos­ten­lo­sen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Web­sei­te bie­tet Val­ve via You­Tube hau­fen­wei­se Vide­os an, die zei­gen, wie man die Soft­ware bedient und dar­in Sze­nen erstellt, Kame­ras anlegt und zusam­men mti Ton zu Vide­os kom­bi­niert.

Das hal­te ich – und man ver­ge­be mir den klei­nen Gag – für ganz gro­ßes Kino und ich wer­de SFM selbst­ver­ständ­lich tes­ten und dann berich­ten!

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EuGH: Weiterverkauf gebrauchter Software zulässig – Konsequenzen für Spiele und eBooks

Was der Euro­päi­sche Gerichts­hof heu­te beschloss, hat auf den ers­ten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechts­streit zwi­schen Ora­cle und used­S­oft über den Wei­ter­ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware gelang­te das Gericht zu dem Schluss, das das grund­sätz­lich selbst­ver­ständ­lich zuläs­sig ist.

Inter­es­sant dar­an ist die Fest­stel­lung des EuGH, dass es für einen Wei­ter­ver­kauf völ­lig uner­heb­lich ist, ob die Soft­ware auf einem Daten­trä­ger oder als Down­load erwor­ben wur­de, »es han­de­le sich auf alle Fäl­le um einen Ver­kauf«, schreibt man auf Hei­se. Ora­cle war der Ansicht, dass man dem Kun­den nur eine Soft­ware­ko­pie bereit gestellt habe, die zuge­hö­ri­ge Lizenz jedoch nur zur Nut­zung berech­ti­ge, nicht aber Eigen­tum an der Soft­ware gewäh­re. Das sieht der Gerichts­hof deut­lich anders und bezeich­net Kopie und Lizenz als »unteil­ba­res Gan­zes«, weil:

Das Her­un­ter­la­den einer Kopie eines Com­pu­ter­pro­gramms wäre näm­lich sinn­los, wenn die­se Kopie von ihrem Besit­zer nicht genutzt wer­den dürf­te

Damit darf man jeg­li­che Soft­ware wei­ter­ver­kau­fen, solan­ge man die eige­ne Kopie löscht. Das ist ein weit rei­chen­des Urteil und dürf­te nicht zuletzt Spie­le­her­stel­ler vor eini­ge Pro­ble­me stel­len, damit ist näm­lich auch der Wei­ter­ver­kauf von MMOs grund­sätz­lich mög­lich und vor allem ent­ge­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen völ­lig legal – Lizenz- und Nut­zungs­be­din­gun­gen dür­fen näm­lich nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Die immer häu­fi­ger zu fin­den­de Pra­xis, Spie­le an Benut­zer­kon­ten zu bin­den, dürf­te mit die­sem Urteil nicht ohne wei­te­res fort­zu­set­zen sein, denn ein Wei­ter­ver­kauf ist defi­ni­tiv zuläs­sig; damit müs­sen die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten schaf­fen, die Wei­ter­ga­be von Lizen­zen zu ermög­li­chen.

Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel wei­ter­rei­chen­der und betrifft genau­so eBooks (und selbst­ver­ständ­lich auch Hör­bü­cher), die all­zu oft mit­tels kun­den­feind­li­cher DRM-Maß­nah­men nicht nur an ein­zel­ne Kun­den, son­dern sogar an ein­zel­ne Gerä­te gebun­den sind. Auch hier wer­den die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten fin­den müs­sen, wie man Lizen­zen wei­ter­ge­ben kann. Und sogar die DRM-frei­en elek­tro­ni­schen Bücher sind betrof­fen, die ver­fü­gen übli­cher­wei­se über »wei­che« DRM-Maß­nah­men wie Was­ser­zei­chen, um ille­ga­le Ver­brei­tung zu ver­hin­dern bzw. zu ver­fol­gen. Für die die Kun­den ist das in Sachen eBooks (eben­so wie bei Soft­ware) eine gran­dio­se Nach­richt, besei­tigt das Urteil doch einen der größ­ten Nach­tei­le der digi­ta­len Bücher.

Da eBooks letzt­end­lich nichts ande­res sind als Soft­ware (das hat der Gesetz­ge­ber auch bereits durch die Ein­stu­fung einer Mehr­wehrt­steu­er­pflicht in Höhe von 19% bestä­tigt), kom­men hier auf die Anbie­ter von eBooks tur­bu­len­te Zei­ten zu, denn auch bei gekauf­ten eBooks muss zukünf­tig ermög­licht wer­den, die erwor­be­ne Soft­ware (das eBook) wei­ter ver­kau­fen zu kön­nen.

Das wird dem Bör­sen­ver­ein nicht gefal­len …

Ob das alles ohne wei­te­re Kla­gen durch­ge­setzt wer­den kann oder ob die Anbie­ter ver­su­chen wer­den, das Urteil zu igno­rie­ren, steht noch auf einem ande­ren Blatt, die Rech­te der Kun­den wur­den durch die Ent­schei­dung des EuGH jedoch deut­lich gestärkt.

Quel­le unter ande­rem: Hei­se

Bild: Logo des EuGH von Ssol­bergj, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

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