Es gibt einen ersten Teaser zur Neuverfilmung von Verhoevens Geschichte um einen Cyberpolizisten, namens ROBOCOP. Der Teaser ist wie ein Werbevideo für die fiktive Sicherheitsfirma Omnicorp gehalten, die hieß im ersten Film noch Omni Consumer Products (OCP). Auch ED-209 taucht in einer nur minimal modernisierten Fassung erneut auf, den kennen wir aus ROBOCOP 2. Ganz kurze Blicke werden auch auf Murphys neue Rüstung erlaubt.
Man nennt so etwas ein »virales Video«, trotzdem scheint es auf Youtube gelöscht zu werden, deswegen schnell hinsehen …
Mit dem vierten Teil von ICE AGE haben die Blue Sky Studios einen gefälligen Familienfilm auf die Leinwand gebracht. Es gibt Bemühungen, das Publikum der 2002 gestarteten Reihe mitzunehmen, doch dem ist nur mäßiger Erfolg beschienen. Peaches, der pubertierende Spross des Mammutpärchens Manny und Ellie, versucht sich rebellisch, verleugnet eine Freundschaft, und muss sich am Ende eingestehen, dass Eltern doch nur das Beste für einen wollen. In der eigentlichen Geschichte müssen sich die Helden Manny, Diego und Sid mit Piraten herumschlagen, die die Gewässer auf einer als Schiff umfunktionierten Eisscholle unsicher machen. Anführer ist der prähistorische Orang-Utan Captain Gutt, der in der deutschen Übersetzung tatsächlich Captain Utan heißen muss. Wie der Kampf Gut gegen Böse ausgehen wird, soll an dieser Stelle nicht verraten werden.
Dafür gibt es neue Charaktere, die ganz offensichtlich ihre Einführung für einen fünften Teil erfahren haben. Da ist zum einen Sids Großmutter, an der man leicht erkennt wo Sids geistige Wurzeln liegen. Und es gibt Shira, einen weiblichen Säbelzahntiger als Angebetete für Diego, die so vorhersehbar und langweilig im Charakter ist, dass sie eigentlich nur stört.
THE AMAZING SPIDER-MAN ist gerade dabei in den USA diverse Rekorde an den Kinokassen zu brechen, unter anderem spielte der Film, bei dem Marc Webb Regie führte, am Eröffnungstag stattliche 35 Millionen Dollar ein. Angesichts solcher und ähnlicher Zahlen wundert es nicht, dass Sony vor Kurzem auf seiner Facebook-Seite verlauten ließ, dass noch zwei weitere Filme mit dem Netzschwinger realisiert werden.
»THE AMAZING SPIDER-MAN is the first installment in a movie trilogy that will explore how our fave hero’s journey was shaped by the disappearance of his parents«
Ob Webb erneut Regie führen wird ist noch ungewiss, dürfte aber angesichts des Erfolgs des ersten Teils anzunehmen sein, ganz sicher wird Andrew Garfield wieder die Rolle des Peter Parker übernehmen.
Nur kurze Zeit nachdem er seine Handabdrücke auf dem Hollywood Walk Of Fame hinterlassen hat, veröffentlichten Regisseur Christopher Nolan und Warner eine Featurette zu THE DARK KNIGHT RISES. Die kommt mit stattlichen 13 Minuten daher.
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Cornelis von der Bruderschaft der Archivare sinnt auf Rache. Er folgt Nyail, dem Gesandten des Abgründigen Gottes, der seine Mutter Bernadette getötet hat. Dabei verschlägt es ihn und seine Begleiter in die riesige Metropole Sternenheim, wo er die Bestie Ereschkigal besiegen muss, um den Gral zu erringen. Der magische Kelch ist nicht nur eine von drei verbliebenen Waffen der Túatha Dé Danann, sondern auch das Instrument, mit dem Cornelis die Welt retten muss. Doch er hat nicht die geringste Ahnung, wie diese Aufgabe zu bewältigen ist. Während die Entropie Nord- und Südland nach und nach zerstört und sich gewaltige Karawanen mit Flüchtlingen am Ende der Welt in der Nekropolis zusammenrotten, muss sich Cornelis seinem größten Gegner stellen: dem neu erstandenen, furchteinflössenden Gott Cú Chulainn und seinen in den Schatten verborgenen Horden der Túatha Dé Danann.
Die Werbung dröhnt mit dem »Beginn der noch nicht erzählten Geschichte«. Das ist weit hergeholt und doch irgendwie sehr treffend. Aber das soll noch nicht das Thema sein, denn AMAZING SPIDER-MAN ist ein perfekt gesponnener Kokon aus persönlichem Drama, atemberaubender Action und manchmal ungewöhnlich schrägem Humor. Wenn man sich einen für die oberen Sphären Hollywoods relativ unbedeutenden Regisseur wie Marc Webb ins Boot holt, dann können sich die Produzenten vor kreativen Unstimmigkeiten sicher fühlen. Die bisherigen beruflichen Leistungen und gestalterischen Ergüsse von Webb sollen damit auf keinen Fall geschmälert werden. Sicher ist aber, dass nur Multi-Millionen-Dollar-Geldmaschinen schöpferische Freiheiten in der Industrie genießen, und selbst die sind den Anzugträgern ein Dorn im Auge. Allerdings kann man mit einem Blick auf die Autoren eine ungewöhnliche Konstellation und effiziente Vielschichtigkeit feststellen. Vanderbilt ist Garant für Spannungskino mit Tiefgang. Sargent kritzelte mit an Raimis zweitem und drittem Aufguss des freundlichen Krabblers, kennt also bestens das bereits verwendete Material. Und Kloves war die Konstante in allen acht Harry-Potter-Filmen, was ihn für Kontinuität und Spannungsaufbau einer ganzen Reihe prädestiniert. Denn wenn etwas sicher ist in dieser Welt von Geld und noch viel mehr davon, dann, dass AMAZING SPIDER-MAN als alleinstehender Film nicht allein im Netz bleiben wird.
Tagesspiegel, Zeit Online, die »Stiftung Lesen« und ePubli haben einen Buchpreis für Selbstverleger ausgelobt, zu dem man ab heute Werke einreichen kann. Der Preis ist mit insgesamt 20000 Euro dotiert, Details findet man auf der zugehörigen Webadresse derneuebuchpreis.de (die auf eine ePubli-Seite umleitet).
Gefördert werden sollen Selbstverleger, in verschiedenen Kategorien (Belletristik, Sachbuch, Wissenschaft, Kunst und Fotografie sowie Kinder- und Jugendbuch) können Bücher eingereicht werden, die dann zuerst duch die Leser und danach von einer Jury aus Journalisten, Literaturexperten und Wissenschaftlern gesichtet und bewertet werden.
Ziel ist laut Webseite die »Würdigung der besten Selfpublishing-Autoren«.
Ich halte das ehrlich gesagt efür in wenig eigenartig, denn die Teilnahme ist ausschließlich mit Werken möglich, die bei ePubli zur Veröffentlichung eingereicht werden. Wenn es hier tatsächlich um Selfpublishing und dessen Verbreitung geht, sollten Bücher über alle Vertriebsmöglichkeiten in die Bewertung mit eingehen und nicht nur solche, die über die Holtzbrinck-Tochter ePubli veröffentlicht werden. Um teilnehmen zu können, muss man zudem einen Autorenvertrag mit ePubli abschließen, das bedeutet: wer das fragliche Werk bereits bei Amazon (oder einer der anderen Plattformen, die ePubli beschickt) veröffentlicht hat, ist raus.
Man möge mir vergeben, aber das Ganze erscheint mir eher wie eine groß angelegte Werbeaktion für die Plattform ePubli, deren Preise im Bereich Print angesichts CreateSpace inzwischen deutlich überhöht erscheinen (insbesondere angesichts der angebotenen Tantiemen). Was wir brauchen ist ein Plattform-unabhängiger Preis für Selbstverleger, um das Konzept und auch Autoren beim Publikum bekannter zu machen.
Für solche Autoren, die noch ein unveröffentlichtes Werk in der virtuellen Schublade haben, ist die Aktion aber möglicherweise interessant.
[Update 06.07.2012:] Um das nochmal klar zu stellen, da es Fragen und Hinweise gab: man kann selbstverständlich auch teilnehmen, indem man ein Buch einreicht, das ausschließlich im ePubli-Store zum Verkauf angeboten wird. Dann kann man auch mit Werken teilnehmen, die bereits via Amazon oder anderen Plattformen im Handel sind. Nach wie vor bin ich allerdings der Ansicht, dass ein Autorenvertrag mit ePubli grundlegend dem Prinzip »Selfpublishing« widerspricht, insbesondere zumal die Tantiemen über die Holtzbrinck-Tochter geringer sein dürften, als wenn man das Buch selbst vertreibt.
[cc]
Logo DNBP Copyright ePubli.de, aus dem Pressematerialarchiv von ePubli
Gerade erst gesehen … Das Erstellen von Filmen mit Gameengines, sogenannte Machinimas, ist längst ein Teil der Populärkultur, der es auch ganz normalen Personen ermöglicht, interessante Geschichten zu erzählen. Eine der Engines die aufgrund ihrer Möglichkeiten immer wieder gern genutzt wird, ist ValvesSource Engine.
Und der Entwickler von Spielen wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machinima-Regisseure. Seit dem 27. Juni bietet Valve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kostenlos zum Download an. Zuvor muss man sich für die Beta-Version allerdings auf der zugehörigen Webseite anmelden – und Steam muss auf dem Rechner installiert sein.
Filme werden in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung realisiert, die sich der Inhalte des inzwischen kostenlosen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Webseite bietet Valve via YouTube haufenweise Videos an, die zeigen, wie man die Software bedient und darin Szenen erstellt, Kameras anlegt und zusammen mti Ton zu Videos kombiniert.
Das halte ich – und man vergebe mir den kleinen Gag – für ganz großes Kino und ich werde SFM selbstverständlich testen und dann berichten!
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Was der Europäische Gerichtshof heute beschloss, hat auf den ersten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft über den Weiterverkauf gebrauchter Software gelangte das Gericht zu dem Schluss, das das grundsätzlich selbstverständlich zulässig ist.
Interessant daran ist die Feststellung des EuGH, dass es für einen Weiterverkauf völlig unerheblich ist, ob die Software auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde, »es handele sich auf alle Fälle um einen Verkauf«, schreibt man auf Heise. Oracle war der Ansicht, dass man dem Kunden nur eine Softwarekopie bereit gestellt habe, die zugehörige Lizenz jedoch nur zur Nutzung berechtige, nicht aber Eigentum an der Software gewähre. Das sieht der Gerichtshof deutlich anders und bezeichnet Kopie und Lizenz als »unteilbares Ganzes«, weil:
Das Herunterladen einer Kopie eines Computerprogramms wäre nämlich sinnlos, wenn diese Kopie von ihrem Besitzer nicht genutzt werden dürfte
Damit darf man jegliche Software weiterverkaufen, solange man die eigene Kopie löscht. Das ist ein weit reichendes Urteil und dürfte nicht zuletzt Spielehersteller vor einige Probleme stellen, damit ist nämlich auch der Weiterverkauf von MMOs grundsätzlich möglich und vor allem entgegen der Nutzungsbedingungen völlig legal – Lizenz- und Nutzungsbedingungen dürfen nämlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die immer häufiger zu findende Praxis, Spiele an Benutzerkonten zu binden, dürfte mit diesem Urteil nicht ohne weiteres fortzusetzen sein, denn ein Weiterverkauf ist definitiv zulässig; damit müssen die Anbieter Möglichkeiten schaffen, die Weitergabe von Lizenzen zu ermöglichen.
Meiner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel weiterreichender und betrifft genauso eBooks (und selbstverständlich auch Hörbücher), die allzu oft mittels kundenfeindlicher DRM-Maßnahmen nicht nur an einzelne Kunden, sondern sogar an einzelne Geräte gebunden sind. Auch hier werden die Anbieter Möglichkeiten finden müssen, wie man Lizenzen weitergeben kann. Und sogar die DRM-freien elektronischen Bücher sind betroffen, die verfügen üblicherweise über »weiche« DRM-Maßnahmen wie Wasserzeichen, um illegale Verbreitung zu verhindern bzw. zu verfolgen. Für die die Kunden ist das in Sachen eBooks (ebenso wie bei Software) eine grandiose Nachricht, beseitigt das Urteil doch einen der größten Nachteile der digitalen Bücher.
Da eBooks letztendlich nichts anderes sind als Software (das hat der Gesetzgeber auch bereits durch die Einstufung einer Mehrwehrtsteuerpflicht in Höhe von 19% bestätigt), kommen hier auf die Anbieter von eBooks turbulente Zeiten zu, denn auch bei gekauften eBooks muss zukünftig ermöglicht werden, die erworbene Software (das eBook) weiter verkaufen zu können.
Das wird dem Börsenverein nicht gefallen …
Ob das alles ohne weitere Klagen durchgesetzt werden kann oder ob die Anbieter versuchen werden, das Urteil zu ignorieren, steht noch auf einem anderen Blatt, die Rechte der Kunden wurden durch die Entscheidung des EuGH jedoch deutlich gestärkt.
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