Cornelis von der Bruderschaft der Archivare sinnt auf Rache. Er folgt Nyail, dem Gesandten des Abgründigen Gottes, der seine Mutter Bernadette getötet hat. Dabei verschlägt es ihn und seine Begleiter in die riesige Metropole Sternenheim, wo er die Bestie Ereschkigal besiegen muss, um den Gral zu erringen. Der magische Kelch ist nicht nur eine von drei verbliebenen Waffen der Túatha Dé Danann, sondern auch das Instrument, mit dem Cornelis die Welt retten muss. Doch er hat nicht die geringste Ahnung, wie diese Aufgabe zu bewältigen ist. Während die Entropie Nord- und Südland nach und nach zerstört und sich gewaltige Karawanen mit Flüchtlingen am Ende der Welt in der Nekropolis zusammenrotten, muss sich Cornelis seinem größten Gegner stellen: dem neu erstandenen, furchteinflössenden Gott Cú Chulainn und seinen in den Schatten verborgenen Horden der Túatha Dé Danann.
Die Werbung dröhnt mit dem »Beginn der noch nicht erzählten Geschichte«. Das ist weit hergeholt und doch irgendwie sehr treffend. Aber das soll noch nicht das Thema sein, denn AMAZING SPIDER-MAN ist ein perfekt gesponnener Kokon aus persönlichem Drama, atemberaubender Action und manchmal ungewöhnlich schrägem Humor. Wenn man sich einen für die oberen Sphären Hollywoods relativ unbedeutenden Regisseur wie Marc Webb ins Boot holt, dann können sich die Produzenten vor kreativen Unstimmigkeiten sicher fühlen. Die bisherigen beruflichen Leistungen und gestalterischen Ergüsse von Webb sollen damit auf keinen Fall geschmälert werden. Sicher ist aber, dass nur Multi-Millionen-Dollar-Geldmaschinen schöpferische Freiheiten in der Industrie genießen, und selbst die sind den Anzugträgern ein Dorn im Auge. Allerdings kann man mit einem Blick auf die Autoren eine ungewöhnliche Konstellation und effiziente Vielschichtigkeit feststellen. Vanderbilt ist Garant für Spannungskino mit Tiefgang. Sargent kritzelte mit an Raimis zweitem und drittem Aufguss des freundlichen Krabblers, kennt also bestens das bereits verwendete Material. Und Kloves war die Konstante in allen acht Harry-Potter-Filmen, was ihn für Kontinuität und Spannungsaufbau einer ganzen Reihe prädestiniert. Denn wenn etwas sicher ist in dieser Welt von Geld und noch viel mehr davon, dann, dass AMAZING SPIDER-MAN als alleinstehender Film nicht allein im Netz bleiben wird.
Tagesspiegel, Zeit Online, die »Stiftung Lesen« und ePubli haben einen Buchpreis für Selbstverleger ausgelobt, zu dem man ab heute Werke einreichen kann. Der Preis ist mit insgesamt 20000 Euro dotiert, Details findet man auf der zugehörigen Webadresse derneuebuchpreis.de (die auf eine ePubli-Seite umleitet).
Gefördert werden sollen Selbstverleger, in verschiedenen Kategorien (Belletristik, Sachbuch, Wissenschaft, Kunst und Fotografie sowie Kinder- und Jugendbuch) können Bücher eingereicht werden, die dann zuerst duch die Leser und danach von einer Jury aus Journalisten, Literaturexperten und Wissenschaftlern gesichtet und bewertet werden.
Ziel ist laut Webseite die »Würdigung der besten Selfpublishing-Autoren«.
Ich halte das ehrlich gesagt efür in wenig eigenartig, denn die Teilnahme ist ausschließlich mit Werken möglich, die bei ePubli zur Veröffentlichung eingereicht werden. Wenn es hier tatsächlich um Selfpublishing und dessen Verbreitung geht, sollten Bücher über alle Vertriebsmöglichkeiten in die Bewertung mit eingehen und nicht nur solche, die über die Holtzbrinck-Tochter ePubli veröffentlicht werden. Um teilnehmen zu können, muss man zudem einen Autorenvertrag mit ePubli abschließen, das bedeutet: wer das fragliche Werk bereits bei Amazon (oder einer der anderen Plattformen, die ePubli beschickt) veröffentlicht hat, ist raus.
Man möge mir vergeben, aber das Ganze erscheint mir eher wie eine groß angelegte Werbeaktion für die Plattform ePubli, deren Preise im Bereich Print angesichts CreateSpace inzwischen deutlich überhöht erscheinen (insbesondere angesichts der angebotenen Tantiemen). Was wir brauchen ist ein Plattform-unabhängiger Preis für Selbstverleger, um das Konzept und auch Autoren beim Publikum bekannter zu machen.
Für solche Autoren, die noch ein unveröffentlichtes Werk in der virtuellen Schublade haben, ist die Aktion aber möglicherweise interessant.
[Update 06.07.2012:] Um das nochmal klar zu stellen, da es Fragen und Hinweise gab: man kann selbstverständlich auch teilnehmen, indem man ein Buch einreicht, das ausschließlich im ePubli-Store zum Verkauf angeboten wird. Dann kann man auch mit Werken teilnehmen, die bereits via Amazon oder anderen Plattformen im Handel sind. Nach wie vor bin ich allerdings der Ansicht, dass ein Autorenvertrag mit ePubli grundlegend dem Prinzip »Selfpublishing« widerspricht, insbesondere zumal die Tantiemen über die Holtzbrinck-Tochter geringer sein dürften, als wenn man das Buch selbst vertreibt.
[cc]
Logo DNBP Copyright ePubli.de, aus dem Pressematerialarchiv von ePubli
Gerade erst gesehen … Das Erstellen von Filmen mit Gameengines, sogenannte Machinimas, ist längst ein Teil der Populärkultur, der es auch ganz normalen Personen ermöglicht, interessante Geschichten zu erzählen. Eine der Engines die aufgrund ihrer Möglichkeiten immer wieder gern genutzt wird, ist ValvesSource Engine.
Und der Entwickler von Spielen wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machinima-Regisseure. Seit dem 27. Juni bietet Valve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kostenlos zum Download an. Zuvor muss man sich für die Beta-Version allerdings auf der zugehörigen Webseite anmelden – und Steam muss auf dem Rechner installiert sein.
Filme werden in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung realisiert, die sich der Inhalte des inzwischen kostenlosen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Webseite bietet Valve via YouTube haufenweise Videos an, die zeigen, wie man die Software bedient und darin Szenen erstellt, Kameras anlegt und zusammen mti Ton zu Videos kombiniert.
Das halte ich – und man vergebe mir den kleinen Gag – für ganz großes Kino und ich werde SFM selbstverständlich testen und dann berichten!
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Was der Europäische Gerichtshof heute beschloss, hat auf den ersten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft über den Weiterverkauf gebrauchter Software gelangte das Gericht zu dem Schluss, das das grundsätzlich selbstverständlich zulässig ist.
Interessant daran ist die Feststellung des EuGH, dass es für einen Weiterverkauf völlig unerheblich ist, ob die Software auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde, »es handele sich auf alle Fälle um einen Verkauf«, schreibt man auf Heise. Oracle war der Ansicht, dass man dem Kunden nur eine Softwarekopie bereit gestellt habe, die zugehörige Lizenz jedoch nur zur Nutzung berechtige, nicht aber Eigentum an der Software gewähre. Das sieht der Gerichtshof deutlich anders und bezeichnet Kopie und Lizenz als »unteilbares Ganzes«, weil:
Das Herunterladen einer Kopie eines Computerprogramms wäre nämlich sinnlos, wenn diese Kopie von ihrem Besitzer nicht genutzt werden dürfte
Damit darf man jegliche Software weiterverkaufen, solange man die eigene Kopie löscht. Das ist ein weit reichendes Urteil und dürfte nicht zuletzt Spielehersteller vor einige Probleme stellen, damit ist nämlich auch der Weiterverkauf von MMOs grundsätzlich möglich und vor allem entgegen der Nutzungsbedingungen völlig legal – Lizenz- und Nutzungsbedingungen dürfen nämlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die immer häufiger zu findende Praxis, Spiele an Benutzerkonten zu binden, dürfte mit diesem Urteil nicht ohne weiteres fortzusetzen sein, denn ein Weiterverkauf ist definitiv zulässig; damit müssen die Anbieter Möglichkeiten schaffen, die Weitergabe von Lizenzen zu ermöglichen.
Meiner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel weiterreichender und betrifft genauso eBooks (und selbstverständlich auch Hörbücher), die allzu oft mittels kundenfeindlicher DRM-Maßnahmen nicht nur an einzelne Kunden, sondern sogar an einzelne Geräte gebunden sind. Auch hier werden die Anbieter Möglichkeiten finden müssen, wie man Lizenzen weitergeben kann. Und sogar die DRM-freien elektronischen Bücher sind betroffen, die verfügen üblicherweise über »weiche« DRM-Maßnahmen wie Wasserzeichen, um illegale Verbreitung zu verhindern bzw. zu verfolgen. Für die die Kunden ist das in Sachen eBooks (ebenso wie bei Software) eine grandiose Nachricht, beseitigt das Urteil doch einen der größten Nachteile der digitalen Bücher.
Da eBooks letztendlich nichts anderes sind als Software (das hat der Gesetzgeber auch bereits durch die Einstufung einer Mehrwehrtsteuerpflicht in Höhe von 19% bestätigt), kommen hier auf die Anbieter von eBooks turbulente Zeiten zu, denn auch bei gekauften eBooks muss zukünftig ermöglicht werden, die erworbene Software (das eBook) weiter verkaufen zu können.
Das wird dem Börsenverein nicht gefallen …
Ob das alles ohne weitere Klagen durchgesetzt werden kann oder ob die Anbieter versuchen werden, das Urteil zu ignorieren, steht noch auf einem anderen Blatt, die Rechte der Kunden wurden durch die Entscheidung des EuGH jedoch deutlich gestärkt.
Neuer Monat neuer Bücherbrief. Auch in der Ausgabe 583 bespricht Erik Schreiber wieder reichlich Material.
Weiterhin weist er auf ein Projekt hin, das ihm persönlich am Herzen liegt: Die Übersetzerin Susanne Gerold will auch den vierten Band des Valashu-Epos ins Deutsche übertragen und heraus bringen, dazu gibt es auf der ersten Seite des Bücherbriefs einen kurzen Hinweis. Die Reihe stammt vom 1952 in Toledo, Ohio geborenenen Autor David Zindell, und bei Blanvalet erschienen nur die ersten drei Romane; via Crowdfunding über Startnext sollen nun die finanziellen Mittel gesammelt werden, um die Veröffentlichung von Band vier zu ermöglichen.
Selbstverständlich enthält die Nummer 583 eine Erinnerung an den kürzlich verstorbenen SF-Autor Ray Bradbury, weiterhin findet man Besprechungen von Büchern, Heften, Comics, Hörbüchern, Taschenbüchern und Fanmagazinen.
Wer noch auf der Suche nach einem preisgüstigen eReader mit brauchbarem Display ist (also mit eInk und nicht mit TFT), der sollte einen Blick auf libri.de werfen. Ab sofort bietet der Onlineversender den Italica Paperback 2 zum Preis von nur 69 Euro an. Der Italica bietet für den Preis einen sechs Zoll-Bildschirm, einen Steckplatz für SD-Karten bis 16 GB (möglicherweise auch 32GB, Libri widerspricht sich hier) und einen Klinken-Kopfhöreranschluss; auf WLAN oder Touch muss man für den Preis selbstverständlich verzichten.
An Textformaten beherrscht das Gerät laut libri.de TXT, PDF, EPUB, PDB, FB2, HTML, RTF und MOBI, bei den Audioformaten wird MP3, WMA, WAV, FLAC, AAC und OGG angegeben; man kann während des Lesens Hintergrundmusik laufen lassen.
Die eBooks überträgt man mittels eines beigelegten USB-Kabels auf das Gerät, es unterstützt Adobe DRM.
Den Italica Paperback 2 erhält man aktuell bei Libri.de
, Neukunden ohne bestehendes Konto bei Libri können mit dem Gutscheincode B6-G4GI-P5T7-RI nochmals fünf Euro sparen, kommen dann also auf 64 Euro (allerdings muss man dazu noch Versandkosten rechnen). Bei Amazon liegt der günstigste Preis inklusive Versandkosten derzeit bei 102,99 Euro.
Erfahrungsberichte zum Gerät findet man beispielsweise auf Mobileread.com.
Im London des Jahres 1921 ist Florence Cathart (Rebecca Hall) die Autorin des populären Buches SEEING THROUGH GHOSTS. Sie sieht ihre Aufgabe darin, das Übernatürliche als Betrug und Aberglauben aufzudecken. Während sie noch vom kürzlichen Tod ihres Verlobten verfolgt wird, tritt Robert Mallory (Dominic West) an sie heran. Sie soll den Tod eines Schülers an einem Jungeninternat, an dem er als Lehrer tätig ist, untersuchen. Als Jungen der Schule aussagen, sie hätten den Geist des Toten gesehen, entscheidet sie sich, den Fall zu übernehmen. Am Anfang scheinen die Geistererscheinungen nichts als Schülerstreiche zu sein, doch während ihre Untersuchung an der Schule fortschreitet, muss sie feststellen, dass ihr Glaube an die Wissenschaft möglicherweise nicht ausreicht, um die Phänomene zu ergründen, die sie umgeben …
Neben Hall und West spielt in THE AWAKENING auch noch Imelda Staunton. Der irische Film wurde bereits im November 2011 veröffentlicht und war auf Filmfestivals erfolgreich, leider hat er es bislang weder in die USA noch nach Deutschland geschafft (weder im Kino, noch auf Silberscheibe). Das mit den USA wird sich in Kürze ändern … Das Drehbuch stammt von Stephen Volk und Nick Murphy, letzterer hat auch Regie geführt.
Hoffen wird, dass sich ein deutscher Verleiher findet, ansonsten bleibt eben wieder einmal nur nur die Originalversion, letztere ist aber bereits auf DVD erhältlich.
Am 28.9.2012 läuft die fünfte und letzte Staffel der grandiosen Mystery-Serie FRINGE in den USA an. Fox bereitet sich offenbar langsam darauf vor, aktuell gibt es unter dem Titel »FRINGE – Fans Ask: Walter’s Backstory« ein Video um den von John Noble dargestellten Dr. Walter Bishop.
Die schon klassisch zu nennenden, leicht schrägen SF-Abenteuer um die Helden Valerian und seine Partnerin Veronique (im Original Valérian, agent spatio-temporel, allerdings auch bekannt als VALÉRIAN ET LAURELINE) vom »Raum-Zeit-Service«. Das erste Abenteuer der vom Franzosen Jean-Claude Mézières gezeichneten und von Pierre Christin getexteten Serie erblickte am 9. November 1967 in der Ausgabe 420 des Comic-Magazins PILOTE das Licht der Vierfarb-Welt. In Deutschland erschien 1970 der erste Band DIE STADT DER TOSENDEN WASSER, ab 1972 konnte man die zum Teil schrägen Abenteuer der beiden Agenten auch im Magazin ZACK als Fortsetzungsgeschichten verfolgen. Warum im Deutschen aus Laureline eine Veronique wurde ist unklar.
Nach langen Jahren soll nun eine Realverfilmung von VALERIAN & VERONIQUE realisiert werden, der Mann an der Spitze der Produktion ist dabei kein anderer als Luc Besson, der bereits mit DAS FÜNFTE ELEMENT bewies, dass er abgefahrene SF-Stoffe beherrscht. Besson will dabei sowohl das Drehbuch verfassen, als auch Regie führen. Weitere Details stehen verständlicherweise noch nicht fest, aber es ist klar, dass die Produktion frühestens im nächsten Jahr beginnen kann, da der Franzose zuvor noch andere Projekte beenden muss, beispielsweise MALAVITA mit Angelina Jolie sowie Robert De Niro, Michelle Pfeiffer und Tommy Lee Jones.
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