Das Cover: TÚATHA DÉ DANANN – STERNENHEIM

In Kür­ze (noch im Juli) erscheint beim ACA­BUS-Ver­lag mit TÚATHA DÉ DANANN – STERNENHEIM der ers­te Band der (in Buch­form) zwei­tei­li­gen Fort­set­zung von Sean O´Connells TÍR NA NÓG.

Cor­ne­lis von der Bru­der­schaft der Archi­va­re sinnt auf Rache. Er folgt Nya­il, dem Gesand­ten des Abgrün­di­gen Got­tes, der sei­ne Mut­ter Ber­na­dette getö­tet hat. Dabei ver­schlägt es ihn und sei­ne Beglei­ter in die rie­si­ge Metro­po­le Ster­nen­heim, wo er die Bes­tie Eresch­ki­gal besie­gen muss, um den Gral zu errin­gen. Der magi­sche Kelch ist nicht nur eine von drei ver­blie­be­nen Waf­fen der Túa­tha Dé Danann, son­dern auch das Instru­ment, mit dem Cor­ne­lis die Welt ret­ten muss. Doch er hat nicht die gerings­te Ahnung, wie die­se Auf­ga­be zu bewäl­ti­gen ist. Wäh­rend die Entro­pie Nord- und Süd­land nach und nach zer­stört und sich gewal­ti­ge Kara­wa­nen mit Flücht­lin­gen am Ende der Welt in der Nekro­po­lis zusam­men­rot­ten, muss sich Cor­ne­lis sei­nem größ­ten Geg­ner stel­len: dem neu erstan­de­nen, furcht­ein­flös­sen­den Gott Cú Chul­ainn und sei­nen in den Schat­ten ver­bor­ge­nen Hor­den der Túa­tha Dé Danann.

Dazu vor­ab hier schon ein­mal das Cover:

Cover Copy­right ACA­BUS-Ver­lag

[aartikel]3862821803[/aartikel]

AMAZING SPIDER-MAN doch erstaunlich

Die Wer­bung dröhnt mit dem »Beginn der noch nicht erzähl­ten Geschich­te«. Das ist weit her­ge­holt und doch irgend­wie sehr tref­fend. Aber das soll noch nicht das The­ma sein, denn AMAZING SPIDER-MAN ist ein per­fekt gespon­ne­ner Kokon aus per­sön­li­chem Dra­ma, atem­be­rau­ben­der Action und manch­mal unge­wöhn­lich schrä­gem Humor. Wenn man sich einen für die obe­ren Sphä­ren Hol­ly­woods rela­tiv unbe­deu­ten­den Regis­seur wie Marc Webb ins Boot holt, dann kön­nen sich die Pro­du­zen­ten vor krea­ti­ven Unstim­mig­kei­ten sicher füh­len. Die bis­he­ri­gen beruf­li­chen Leis­tun­gen und gestal­te­ri­schen Ergüs­se von Webb sol­len damit auf kei­nen Fall geschmä­lert wer­den. Sicher ist aber, dass nur Mul­ti-Mil­lio­nen-Dol­lar-Geld­ma­schi­nen schöp­fe­ri­sche Frei­hei­ten in der Indus­trie genie­ßen, und selbst die sind den Anzug­trä­gern ein Dorn im Auge. Aller­dings kann man mit einem Blick auf die Autoren eine unge­wöhn­li­che Kon­stel­la­ti­on und effi­zi­en­te Viel­schich­tig­keit fest­stel­len. Van­der­bilt ist Garant für Span­nungs­ki­no mit Tief­gang. Sar­gent krit­zel­te mit an Rai­mis zwei­tem und drit­tem Auf­guss des freund­li­chen Krabb­lers, kennt also bes­tens das bereits ver­wen­de­te Mate­ri­al. Und Kloves war die Kon­stan­te in allen acht Har­ry-Pot­ter-Fil­men, was ihn für Kon­ti­nui­tät und Span­nungs­auf­bau einer gan­zen Rei­he prä­de­sti­niert. Denn wenn etwas sicher ist in die­ser Welt von Geld und noch viel mehr davon, dann, dass AMAZING SPIDER-MAN als allein­ste­hen­der Film nicht allein im Netz blei­ben wird.

Der »Neue Buchpreis«? Oder nur Werbung für ePubli?

Tages­spie­gel, Zeit Online, die »Stif­tung Lesen« und ePu­b­li haben einen Buch­preis für Selbst­ver­le­ger aus­ge­lobt, zu dem man ab heu­te Wer­ke ein­rei­chen kann. Der Preis ist mit ins­ge­samt 20000 Euro dotiert, Details fin­det man auf der zuge­hö­ri­gen Web­adres­se der​ne​uebuch​preis​.de (die auf eine ePu­b­li-Sei­te umlei­tet).

Geför­dert wer­den sol­len Selbst­ver­le­ger, in ver­schie­de­nen Kate­go­rien (Bel­le­tris­tik, Sach­buch, Wis­sen­schaft, Kunst und Foto­gra­fie sowie Kin­der- und Jugend­buch) kön­nen Bücher ein­ge­reicht wer­den, die dann zuerst duch die Leser und danach von einer Jury aus Jour­na­lis­ten, Lite­ra­tur­ex­per­ten und Wis­sen­schaft­lern gesich­tet und bewer­tet wer­den.

Ziel ist laut Web­sei­te die »Wür­di­gung der bes­ten Self­pu­bli­shing-Autoren«.

Ich hal­te das ehr­lich gesagt efür in wenig eigen­ar­tig, denn die Teil­nah­me ist aus­schließ­lich mit Wer­ken mög­lich, die bei ePu­b­li zur Ver­öf­fent­li­chung ein­ge­reicht wer­den. Wenn es hier tat­säch­lich um Self­pu­bli­shing und des­sen Ver­brei­tung geht, soll­ten Bücher über alle Ver­triebs­mög­lich­kei­ten in die Bewer­tung mit ein­ge­hen und nicht nur sol­che, die über die Holtz­brinck-Toch­ter ePu­b­li ver­öf­fent­licht wer­den. Um teil­neh­men zu kön­nen, muss man zudem einen Autoren­ver­trag mit ePu­b­li abschlie­ßen, das bedeu­tet: wer das frag­li­che Werk bereits bei Ama­zon (oder einer der ande­ren Platt­for­men, die ePu­b­li beschickt) ver­öf­fent­licht hat, ist raus.

Man möge mir ver­ge­ben, aber das Gan­ze erscheint mir eher wie eine groß ange­leg­te Wer­be­ak­ti­on für die Platt­form ePu­b­li, deren Prei­se im Bereich Print ange­sichts Crea­teSpace inzwi­schen deut­lich über­höht erschei­nen (ins­be­son­de­re ange­sichts der ange­bo­te­nen Tan­tie­men). Was wir brau­chen ist ein Platt­form-unab­hän­gi­ger Preis für Selbst­ver­le­ger, um das Kon­zept und auch Autoren beim Publi­kum bekann­ter zu machen.

Für sol­che Autoren, die noch ein unver­öf­fent­lich­tes Werk in der vir­tu­el­len Schub­la­de haben, ist die Akti­on aber mög­li­cher­wei­se inter­es­sant.

[Update 06.07.2012:] Um das noch­mal klar zu stel­len, da es Fra­gen und Hin­wei­se gab: man kann selbst­ver­ständ­lich auch teil­neh­men, indem man ein Buch ein­reicht, das aus­schließ­lich im ePu­b­li-Store zum Ver­kauf ange­bo­ten wird. Dann kann man auch mit Wer­ken teil­neh­men, die bereits via Ama­zon oder ande­ren Platt­for­men im Han­del sind. Nach wie vor bin ich aller­dings der Ansicht, dass ein Autoren­ver­trag mit ePu­b­li grund­le­gend dem Prin­zip »Self­pu­bli­shing« wider­spricht, ins­be­son­de­re zumal die Tan­tie­men über die Holtz­brinck-Toch­ter gerin­ger sein dürf­ten, als wenn man das Buch selbst ver­treibt.

[cc]

Logo DNBP Copy­right ePu​b​li​.de, aus dem Pres­se­ma­te­ri­al­ar­chiv von ePu­b­li

Valve veröffentlicht SOURCE FILMMAKER

Gera­de erst gese­hen … Das Erstel­len von Fil­men mit Gameen­gi­nes, soge­nann­te Machi­ni­mas, ist längst ein Teil der Popu­lär­kul­tur, der es auch ganz nor­ma­len Per­so­nen ermög­licht, inter­es­san­te Geschich­ten zu erzäh­len. Eine der Engi­nes die auf­grund ihrer Mög­lich­kei­ten immer wie­der gern genutzt wird, ist Val­ves Source Engi­ne.

Und der Ent­wick­ler von Spie­len wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machi­ni­ma-Regis­seu­re. Seit dem 27. Juni bie­tet Val­ve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kos­ten­los zum Down­load an. Zuvor muss man sich für die Beta-Ver­si­on aller­dings auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te anmel­den – und Steam muss auf dem Rech­ner instal­liert sein.

Fil­me wer­den in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung rea­li­siert, die sich der Inhal­te des inzwi­schen kos­ten­lo­sen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Web­sei­te bie­tet Val­ve via You­Tube hau­fen­wei­se Vide­os an, die zei­gen, wie man die Soft­ware bedient und dar­in Sze­nen erstellt, Kame­ras anlegt und zusam­men mti Ton zu Vide­os kom­bi­niert.

Das hal­te ich – und man ver­ge­be mir den klei­nen Gag – für ganz gro­ßes Kino und ich wer­de SFM selbst­ver­ständ­lich tes­ten und dann berich­ten!

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
Bitte erlaube Cookies und externe Javascripte, indem du sie im Popup am unteren Bildrand oder durch Klick auf dieses Banner akzeptierst. Damit gelten die Datenschutzerklärungen der externen Abieter.

[cc]

EuGH: Weiterverkauf gebrauchter Software zulässig – Konsequenzen für Spiele und eBooks

Was der Euro­päi­sche Gerichts­hof heu­te beschloss, hat auf den ers­ten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechts­streit zwi­schen Ora­cle und used­S­oft über den Wei­ter­ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware gelang­te das Gericht zu dem Schluss, das das grund­sätz­lich selbst­ver­ständ­lich zuläs­sig ist.

Inter­es­sant dar­an ist die Fest­stel­lung des EuGH, dass es für einen Wei­ter­ver­kauf völ­lig uner­heb­lich ist, ob die Soft­ware auf einem Daten­trä­ger oder als Down­load erwor­ben wur­de, »es han­de­le sich auf alle Fäl­le um einen Ver­kauf«, schreibt man auf Hei­se. Ora­cle war der Ansicht, dass man dem Kun­den nur eine Soft­ware­ko­pie bereit gestellt habe, die zuge­hö­ri­ge Lizenz jedoch nur zur Nut­zung berech­ti­ge, nicht aber Eigen­tum an der Soft­ware gewäh­re. Das sieht der Gerichts­hof deut­lich anders und bezeich­net Kopie und Lizenz als »unteil­ba­res Gan­zes«, weil:

Das Her­un­ter­la­den einer Kopie eines Com­pu­ter­pro­gramms wäre näm­lich sinn­los, wenn die­se Kopie von ihrem Besit­zer nicht genutzt wer­den dürf­te

Damit darf man jeg­li­che Soft­ware wei­ter­ver­kau­fen, solan­ge man die eige­ne Kopie löscht. Das ist ein weit rei­chen­des Urteil und dürf­te nicht zuletzt Spie­le­her­stel­ler vor eini­ge Pro­ble­me stel­len, damit ist näm­lich auch der Wei­ter­ver­kauf von MMOs grund­sätz­lich mög­lich und vor allem ent­ge­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen völ­lig legal – Lizenz- und Nut­zungs­be­din­gun­gen dür­fen näm­lich nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Die immer häu­fi­ger zu fin­den­de Pra­xis, Spie­le an Benut­zer­kon­ten zu bin­den, dürf­te mit die­sem Urteil nicht ohne wei­te­res fort­zu­set­zen sein, denn ein Wei­ter­ver­kauf ist defi­ni­tiv zuläs­sig; damit müs­sen die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten schaf­fen, die Wei­ter­ga­be von Lizen­zen zu ermög­li­chen.

Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel wei­ter­rei­chen­der und betrifft genau­so eBooks (und selbst­ver­ständ­lich auch Hör­bü­cher), die all­zu oft mit­tels kun­den­feind­li­cher DRM-Maß­nah­men nicht nur an ein­zel­ne Kun­den, son­dern sogar an ein­zel­ne Gerä­te gebun­den sind. Auch hier wer­den die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten fin­den müs­sen, wie man Lizen­zen wei­ter­ge­ben kann. Und sogar die DRM-frei­en elek­tro­ni­schen Bücher sind betrof­fen, die ver­fü­gen übli­cher­wei­se über »wei­che« DRM-Maß­nah­men wie Was­ser­zei­chen, um ille­ga­le Ver­brei­tung zu ver­hin­dern bzw. zu ver­fol­gen. Für die die Kun­den ist das in Sachen eBooks (eben­so wie bei Soft­ware) eine gran­dio­se Nach­richt, besei­tigt das Urteil doch einen der größ­ten Nach­tei­le der digi­ta­len Bücher.

Da eBooks letzt­end­lich nichts ande­res sind als Soft­ware (das hat der Gesetz­ge­ber auch bereits durch die Ein­stu­fung einer Mehr­wehrt­steu­er­pflicht in Höhe von 19% bestä­tigt), kom­men hier auf die Anbie­ter von eBooks tur­bu­len­te Zei­ten zu, denn auch bei gekauf­ten eBooks muss zukünf­tig ermög­licht wer­den, die erwor­be­ne Soft­ware (das eBook) wei­ter ver­kau­fen zu kön­nen.

Das wird dem Bör­sen­ver­ein nicht gefal­len …

Ob das alles ohne wei­te­re Kla­gen durch­ge­setzt wer­den kann oder ob die Anbie­ter ver­su­chen wer­den, das Urteil zu igno­rie­ren, steht noch auf einem ande­ren Blatt, die Rech­te der Kun­den wur­den durch die Ent­schei­dung des EuGH jedoch deut­lich gestärkt.

Quel­le unter ande­rem: Hei­se

Bild: Logo des EuGH von Ssol­bergj, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Der Phantastische Bücherbrief 583

Neu­er Monat neu­er Bücher­brief. Auch in der Aus­ga­be 583 bespricht Erik Schrei­ber wie­der reich­lich Mate­ri­al.

Wei­ter­hin weist er auf ein Pro­jekt hin, das ihm per­sön­lich am Her­zen liegt: Die Über­set­ze­rin Susan­ne Gerold will auch den vier­ten Band des Valas­hu-Epos ins Deut­sche über­tra­gen und her­aus brin­gen, dazu gibt es auf der ers­ten Sei­te des Bücher­briefs einen kur­zen Hin­weis. Die Rei­he stammt vom 1952 in Tole­do, Ohio gebo­re­ne­nen Autor David Zin­dell, und bei Blan­va­let erschie­nen nur die ers­ten drei Roma­ne; via Crowd­fun­ding über Start­next sol­len nun die finan­zi­el­len Mit­tel gesam­melt wer­den, um die Ver­öf­fent­li­chung von Band vier zu ermög­li­chen.

Selbst­ver­ständ­lich ent­hält die Num­mer 583 eine Erin­ne­rung an den kürz­lich ver­stor­be­nen SF-Autor Ray Brad­bu­ry, wei­ter­hin fin­det man Bespre­chun­gen von Büchern, Hef­ten, Comics, Hör­bü­chern, Taschen­bü­chern und Fan­ma­ga­zi­nen.

Der Phan­tas­ti­sche Bücher­brief 583 – Juni 2012 (PDF, ca. 317 kB)

Bei Libri: Italica eBook-Reader mit eInk-Display für 69 Euro

Wer noch auf der Suche nach einem preis­güs­ti­gen eRea­der mit brauch­ba­rem Dis­play ist (also mit eInk und nicht mit TFT), der soll­te einen Blick auf libri​.de wer­fen. Ab sofort bie­tet der Onlin­ever­sen­der den Ita­li­ca Paper­back 2 zum Preis von nur 69 Euro an. Der Ita­li­ca bie­tet für den Preis einen sechs Zoll-Bild­schirm, einen Steck­platz für SD-Kar­ten bis 16 GB (mög­li­cher­wei­se auch 32GB, Libri wider­spricht sich hier) und einen Klin­ken-Kopf­hö­rer­an­schluss; auf WLAN oder Touch muss man für den Preis selbst­ver­ständ­lich ver­zich­ten.

An Text­for­ma­ten beherrscht das Gerät laut libri​.de TXT, PDF, EPUB, PDB, FB2, HTML, RTF und MOBI, bei den Audio­for­ma­ten wird MP3, WMA, WAV, FLAC, AAC und OGG ange­ge­ben; man kann wäh­rend des Lesens Hin­ter­grund­mu­sik lau­fen las­sen.

Die eBooks über­trägt man mit­tels eines bei­geleg­ten USB-Kabels auf das Gerät, es unter­stützt Ado­be DRM.

Den Ita­li­ca Paper­back 2 erhält man aktu­ell bei Libri​.de

, Neu­kun­den ohne bestehen­des Kon­to bei Libri kön­nen mit dem Gut­schein­code B6-G4GI-P5T7-RI noch­mals fünf Euro spa­ren, kom­men dann also auf 64 Euro (aller­dings muss man dazu noch Ver­sand­kos­ten rech­nen). Bei Ama­zon liegt der güns­tigs­te Preis inklu­si­ve Ver­sand­kos­ten der­zeit bei 102,99 Euro.

Erfah­rungs­be­rich­te zum Gerät fin­det man bei­spiels­wei­se auf Mobi​le​read​.com.

[cc]

Pres­se­fo­to Ita­li­ca Paper­back 2 Copy­right Ita­li­ca

Offizieller Trailer: THE AWAKENING

Im Lon­don des Jah­res 1921 ist Flo­rence Cathart (Rebec­ca Hall) die Autorin des popu­lä­ren Buches SEEING THROUGH GHOSTS. Sie sieht ihre Auf­ga­be dar­in, das Über­na­tür­li­che als Betrug und Aber­glau­ben auf­zu­de­cken. Wäh­rend sie noch vom kürz­li­chen Tod ihres Ver­lob­ten ver­folgt wird, tritt Robert Mal­lo­ry (Domi­nic West) an sie her­an. Sie soll den Tod eines Schü­lers an einem Jun­gen­in­ter­nat, an dem er als Leh­rer tätig ist, unter­su­chen. Als Jun­gen der Schu­le aus­sa­gen, sie hät­ten den Geist des Toten gese­hen, ent­schei­det sie sich, den Fall zu über­neh­men. Am Anfang schei­nen die Geis­ter­er­schei­nun­gen nichts als Schü­ler­strei­che zu sein, doch wäh­rend ihre Unter­su­chung an der Schu­le fort­schrei­tet, muss sie fest­stel­len, dass ihr Glau­be an die Wis­sen­schaft mög­li­cher­wei­se nicht aus­reicht, um die Phä­no­me­ne zu ergrün­den, die sie umge­ben …

Neben Hall und West spielt in THE AWAKENING auch noch Imel­da Staun­ton. Der iri­sche Film wur­de bereits im Novem­ber 2011 ver­öf­fent­licht und war auf Film­fes­ti­vals erfolg­reich, lei­der hat er es bis­lang weder in die USA noch nach Deutsch­land geschafft (weder im Kino, noch auf Sil­ber­schei­be). Das mit den USA wird sich in Kür­ze ändern … Das Dreh­buch stammt von Ste­phen Volk und Nick Mur­phy, letz­te­rer hat auch Regie geführt.

Hof­fen wird, dass sich ein deut­scher Ver­lei­her fin­det, ansons­ten bleibt eben wie­der ein­mal nur nur die Ori­gi­nal­ver­si­on, letz­te­re ist aber bereits auf DVD erhält­lich.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​9​N​T​l​s​S​6​g​e04

[cc]

[aartikel]B005VC5BE2[/aartikel]

FRINGE-Fans fragen: Walters Hintergrundgeschichte

Am 28.9.2012 läuft die fünf­te und letz­te Staf­fel der gran­dio­sen Mys­tery-Serie FRINGE in den USA an. Fox berei­tet sich offen­bar lang­sam dar­auf vor, aktu­ell gibt es unter dem Titel »FRINGE – Fans Ask: Walter’s Back­story« ein Video um den von John Noble dar­ge­stell­ten Dr. Wal­ter Bishop.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​8​R​D​q​r​3​I​I​Yx8

VALERIAN & VERONIQUE als Realfilm von Luc Besson

Die schon klas­sisch zu nen­nen­den, leicht schrä­gen SF-Aben­teu­er um die Hel­den Vale­ri­an und sei­ne Part­ne­rin Vero­ni­que (im Ori­gi­nal Valé­ri­an, agent spa­tio-tem­po­rel, aller­dings auch bekannt als VALÉRIAN ET LAURELINE) vom »Raum-Zeit-Ser­vice«. Das ers­te Aben­teu­er der vom Fran­zo­sen Jean-Clau­de Méziè­res gezeich­ne­ten und von Pierre Chris­tin getex­te­ten Serie erblick­te am 9. Novem­ber 1967 in der Aus­ga­be 420 des Comic-Maga­zins PILOTE das Licht der Vier­farb-Welt. In Deutsch­land erschien 1970 der ers­te Band DIE STADT DER TOSENDEN WASSER, ab 1972 konn­te man die zum Teil schrä­gen Aben­teu­er der bei­den Agen­ten auch im Maga­zin ZACK als Fort­set­zungs­ge­schich­ten ver­fol­gen. War­um im Deut­schen aus Lau­re­li­ne eine Vero­ni­que wur­de ist unklar.

Nach lan­gen Jah­ren soll nun eine Real­ver­fil­mung von VALERIAN & VERONIQUE rea­li­siert wer­den, der Mann an der Spit­ze der Pro­duk­ti­on ist dabei kein ande­rer als Luc Bes­son, der bereits mit DAS FÜNFTE ELEMENT bewies, dass er abge­fah­re­ne SF-Stof­fe beherrscht. Bes­son will dabei sowohl das Dreh­buch ver­fas­sen, als auch Regie füh­ren. Wei­te­re Details ste­hen ver­ständ­li­cher­wei­se noch nicht fest, aber es ist klar, dass die Pro­duk­ti­on frü­hes­tens im nächs­ten Jahr begin­nen kann, da der Fran­zo­se zuvor noch ande­re Pro­jek­te been­den muss, bei­spiels­wei­se MALAVITA mit Ange­li­na Jolie sowie Robert De Niro, Michel­le Pfeif­fer und Tom­my Lee Jones.

Das ist ja groß­ar­tig! :D

via Wort­wel­len via Dark Hori­zons

[cc]

Cover VALERIAN & VERONIQUE Sam­mel­aus­ga­be Band 2 Copy­right Carlsen Comics

[aartikel]3551025533[/aartikel][aartikel]3551025509[/aartikel][aartikel]3551025541[/aartikel]

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen