Wie immer hat Erik Schreiber im April 2016 viele, viele Bücher gelesen und lässt uns alle in seinem PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEF daran teil haben.
Neben den Buchbesprechungen um die Themen Deutsche Phantastik (diesmal der erotischen Spielart), Internationale Phantastik, Jugendliteratur, Spiele, Spielebücher, Kurzgeschichten und Heftromane findet sich auch ein Bericht zum diesjährigen Marbug-Con und leider auch ein Nachruf auf den Zeichner, Autor, Lektor, Übersetzer und Herausgeber Malte S. Sembten.
DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 630 liegt wie immer als PDF-Datei vor und kann hier kostenlos herunter geladen werden.
Beim Börsenverein und dessen Mitgliedern herrschte zuerst einmal große Freude, wie man den verschiedenen Publikationen online leicht entnehmen konnte. Hatte man es durch intensive Lobbyarbeit doch durchgesetzt, dass eBooks explizit ins Buchpreisbindungsgesetz aufgenommen wurden. Und das, obwohl man seit Jahren behauptete, dass dieses ohnehin auch für elektronische Bücher gelte. Und man hatte auch eindeutig mit Abmahnungen gedroht, sollte ein Häretiker das anders sehen und von der wahren Lehre abweichen. Doch so sicher scheint man sich dann selbst doch nicht gewesen sein, wenn man es dennoch für notwendig hielt, diese Gesetzesänderung herbeizuführen, die in der letzten Woche verabschiedet wurde und am 1. September 2016 in Kraft tritt.
Aber wie es scheint, hat sich irgendjemand beim Diktieren der Änderungen aufs Gröbste vertan. Oder vielleicht hat ein Selfpublisher an den Formulierungen mitgearbeitet. Denn, oh Wunder, eBooks von Selfpublishern sind ausdrücklich vom neuen Gesetz ausgenommen. Das kann nicht im Sinne des Börsenvereins und seiner Mitglieder gewesen sein, denn diese Ausnahme verschafft Selfpublishern deutliche Wettbewerbsvorteile.
Man ist als Selbstverleger nicht mehr gezwungen, darauf zu achten, dass seine Bücher auf allen Plattformen gleich viel kosten. Ab dem Datum des Inkrafttretens sind auch »zahl´ was Du willst«-Angebote oder ‑Bundles möglich, ebenso wie »zahl´ mit einem Tweet« oder ähnliche Modelle. Und das sowohl für eBooks wie für Printbücher. Das ist aus Sicht der Selfpublisher natürlich überaus erfreulich – und ich kann mir vorstellen, dass das bei den Mitgliedern des Börsenvereins eher für Heulen und Zähneklappern sorgen dürfte. Man muss sich fragen, wie es sein konnte, dass das so durchrutschte? Hat man da bei der Lobby tief und fest gepennt, dass das während der Entwicklung der Gesetzesänderung nicht auffiel? Hatte man gehofft, die Politik werde das schon richtig machen? Dabei weiß man doch, wie handwerklich schlecht etliche Gesetze der letzten Jahre sind.
Wie handwerklich schlecht die Gesetzesänderungen auch in anderer Hinsicht sind, zeigt der neue Absatz über den »Letztabnehmer in Deutschland«, der dazu führen soll, dass ausländische Verkäufer das BuchPrG nicht umgehen können (wie das bisher beispielsweise gewisse britische Anbieter taten). Nach Kommentaren von Juristen, die ich las, ist durch die Formulierung hier nicht der Wohnsitz ausschlaggebend, sondern wo sich dieser Letztabnehmer zum Zeitpunkt des Kaufs befindet. Sprich: Bin ich im Urlaub, beispielsweise in den Niederlanden, kann ich preisgebundene Bücher möglicherweise günstiger bekommen. Man muss sich fragen, wie das durchgesetzt werden soll? Mittels Geolocation? Das wäre prima, ich bin Nutzer eines VPN-Dienstes, mit dem ich scheinbar aus einer Menge von Ländern im Internet unterwegs sein kann … Und bevor jetzt wieder irgendein Schlaumeier lamentiert: Nein, die Nutzung von VPNs ist nicht nur völlig legal, sondern auch für manche Anwendungen technisch unabdingbar notwendig.
Damit könnte ich preisgebundene Bücher günstiger erwerben, weil ich den Anschein erwecke, kein Käufer aus Deutschland zu sein.
Und selbst wenn die Interpretation falsch wäre, und doch der Wohnort des Kunden gilt: Wer will mich denn daran hindern, eine Auslandsadresse als Hauptanschrift beim Onlineshop zu hinterlegen, und dann an eine abweichende Zweitadresse in Deutschland liefern zu lassen? Wieder einmal – und wie so oft – hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten des #neulands völlig übersehen. Alte Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten …
Abschließend ist die Zementierung des fossilen Buchpreisbindungsgesetzes in meinen Augen der falsche Weg, weil hier eine kartellartige Struktur gesetzlich unterstützt wird. Die Argumentation, dass die Buchpreisbindung auch Nischenprodukte ermögliche, ist ohnehin eine Lächerliche, wenn man sich ansieht, was die Publikumsverlage so an billigem und mies lektoriertem Massenmüll auf den Markt pumpen. Auch der Hinweis auf kulturelle Vielfalt zieht meiner Ansicht nach nicht im Geringsten. Wenn dem so wäre, müsste es auch Preisbindungsgesetze für Musik, Filme oder Computerspiele geben. Die gibt es aber nicht und man kann nicht sagen, dass es bei diesen Medien keine Vielfalt gäbe – sogar ganz im Gegenteil.
So werden wir aber weiter mit diesem unzeitgemäßen Gesetz leben müssen. Dass die Selfpublisher davon ausgenommen wurden, erfreut mich dann aber doch – das kann man fast progressiv nennen, auch wenn es mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein Versehen war.
Korrektur: Nur eBooks von Selfpublishern fallen offenbar nicht unter die Buchpreisbindung, für Printbücher gilt sie. Mein Fehler. Und natürlich völlig daneben, warum diese Unterscheidung? Der entsprechende Passus steht nicht im Gesetz selbst, sondern in der Begründung zum Gesetz, die Gerichte ebenfalls zur Interpretation heranziehen.
Im Eigenverlag ist bereits vor einiger Zeit der Steampunk-Roman DER STERN DES SETH von Amalia Zeichnerin erschienen. Zum Inhalt:
DER STERN DES SETH ist ein abenteuerlicher, spannender und in sich abgeschlossener Steampunk Abenteuer Roman mit fünf sehr unterschiedlichen, eigensinnigen Protagonisten, die keine strahlenden Helden sind, sondern auch ganz menschliche Schwächen haben. Wer Vergnügen findet am Steampunk- oder Pulp-Genre und vielleicht Filme wie die INDIANA JONES-Reihe oder auch die Trilogie DIE MUMIE mag, den wird dieses Expeditionsabenteuer gewiss unterhalten.
Der Roman hat in gedruckter Form einen Umfang von 296 Seiten und kostet als Taschenbuch 12 Euro. Für die eBook-Fassung werden 5,49 Euro fällig.
Im Folgenden eine Liste der Finalisten für die Hugo Awards 2016, also die Shortlist, aus der die endgültigen Gewinner sublimiert werden. Jetzt wird sich vielleicht der ein oder andere fragen: »Und warum zeigt uns der Holzhauer die, und nicht nur die Gewinner?« Die Antwort darauf ist ziemlich einfach: Die Liste zeigt eine Auswahl an aktueller Science Fiction bzw. Phantastik, die man mal lesen könnte. Für mich ist die Shortlist im Prinzip eigentlich immer eine Art Einkaufsliste (in diesem Jahr gibt es eine Ausnahme: das unerträgliche THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört Butcher eigentlich zu meinen Lieblingsautoren). Oder in Sachen Film und Fernsehen eine Vorschlagsliste, was ich mir noch ansehen könnte (falls ich es nicht ohnehin gesehen habe).
Dank eBooks liegen alle Romane ja nur einen Mausklick entfernt.
Bereits seit ein paar Wochen ist die Ausgabe drei von IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK erhältlich. Zum Inhalt:
IF Magazin überschreitet die Grenzen der Fiktion in beide Richtungen und erkundet die Anwendungsgebiete der Fantastik. In dieser Ausgabe liegt der Schwerpunkt auf Kung Fu Fantasy und fernöstlichen Geistergeschichten. Coverillustration von Peter Mordio – Stories von Frank Tumele, Christine Prinz, Marius Kuhle, Ina Elbracht, Tobias Reckermann, Ulf R. Berlin und Brian Deatt – Interviews mit M. H. Boroson, Adam Nevill, Bernhard Reicher und Dr. Nachtstrohm – weitere Beiträge von Frank Duwald, Tobias Reckermann, Thorsten von Birkenhayn und Ulf R. Berlin.
Soeben ist die 15. Ausgabe des kostenlosen Magazins PHANTAST erschienen, das Kernthema darin sind diesmal Drachen. Im Inhalt finden sich unter anderem:
- Interviews mit Christoph Hardebusch, Jasmin Rollmann und Akram El-Bahay
– Artikel zu den Drachenländern Japan und China
– einen kleinen Einblick in die Welt der echten Drachen
– Artikel zu Dungeons & Dragons und Comic-Drachen
– diverse Rezensionen zum Thema
– wunderschöne Drachen-Illustrationen
– eine exklusive Leseprobe aus Flammenwüste – Der Gefährte des Drachen
Der Autor Martin Vogel kämpft sich seit einigen Jahren durch die Instanzen. Grund: Die Verwertungsgesellschaft VG Wort schüttet die Hälfte seiner Einnahmen an die Verlage aus. Vogel ist wie etliche andere auch der Ansicht, dass dieses Geld einzig und allein den Urheber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn diese Ansicht immer wieder von Gerichten bestätigt wurde, wollen Börsenverein, Verlage und VG Wort das bis zum bitteren Ende durchkämpfen. Eigentlich auch kein Wunder, denn denen würde ein Haufen Geld entgehen, dass sie immer gern eingenommen haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestätigte.
Laut Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist die VG Wort nicht berechtigt, pauschale einen betrag in Höhe der Hälfte ihrer Einnahmen an die Verlage auszuschütten. Dieses Geld gehört den Urhebern und nur den Urhebern (Az.: I ZR 198/13).
Branche und Börsenverein hatten in den vergangenen Jahren den Untergang des Abendlandes beschworen, wenn sie das Geld nicht mehr erhalten würde. Auch die VG Wort hatte sich nicht auf die Seite der Urheber gestellt, sondern sogar damit gedroht, die Zahlungen bis zu einer Klärung einzustellen.
Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins drohte ganz unverhohlen damit:
Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft
Sprich: Wenn wir die Kohle von der VG Wort nicht mehr bekommen, zahlen wir den Autoren weniger (noch weniger!) und machen die Bücher teurer. So!
Oder kurz: Mimimi!
Denn mit diesem erneuten Urteil zum Thema haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revisionsinstanz eindeutiges Recht gesprochen: Die bisherige langjährige Praktik ist rechtswidrig, die Ausschüttungen stehen einzig und allein den Autoren zu. Die Ansichten von Martin Vogel waren von Anfang an korrekt, das ist nun erneut hochrichterlich bestätigt worden. Da können Börsenverein und Branche noch so laut maulen. Aber wie erwartet wird nun natürlich medienwirksam ein Verlagssterben prophezeiht (kann ich leider nicht verlinken, Artikel hinter Paywall).
Möglicherweise entstehen daraus noch andere Konsequenzen: Autoren könnten auf die Idee kommen, von den Verlagen widerrechtlich eingenommene Ausschüttungen zurückzufordern.
Interessante Ausführungen zu dem Thema auch immer wieder bei Tom Hillenbrand.
Derzeit schweigt sich die Medienlandschaft noch weitestgehend dazu aus. Das Börsenblatt brachte einen eher knapp zu nennenden Artikel, ohne das sonst übliche Kettengerassel (aus der Richtung hatte es zuletzt sogar noch geheißen, der Staatssektär, der damals das Gesetz verfasste »hätte sich nur verschrieben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vorstellen, was die Richter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil kenne, ergänze ich Links.
Jeder Außenstehende und vor allem jeder Politiker sollte nachvollziehen können, dass hier im Urheberrecht etwas vollständig aus dem Ruder gelaufen ist
sagt Alexander Skipis. Man möchte jetzt eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Ja, schon doof, dass sich auch Verlage ans Urheberrecht halten müssen, was?
Update (10:50 Uhr): auch beim Buchreport darf Skipis sich produzieren:
Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wahre Wille des Gesetzgebers.
Interessant, dass man beim Börsenverein besser als der Gesetzgeber wissen möchte, wie Gesetze auszusehen haben und dem Gesetzgeber damit praktisch die Kompetenz abspricht. Sind Gesetze nur dann gut, wenn sie einer Lobby nutzen und schlecht, wenn nicht? Weiter schreibt man im Buchreport:
Im Verlagsbereich befürchtet Skipis nun Insolvenzen: Den Verlagen drohten Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition. Damit werde eine große Zahl von Verlagen mittelfristig wegen der notwendigen Rückstellungen und der ausbleibenden Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wirtschaftlich nicht länger überlebensfähig sein.
Was soll ich sagen? Wenn die Existenz von Verlagen ausschließlich an unrechtmäßigen Einnahmen hängt, ist offenbar zum einen das Geschäftsmodell falsch. Und zum anderen klingt es für mich beinahe mafiös, wenn man an den rechtswidrigen Praktiken unbedingt festhalten möchte und dafür jetzt offen auf Manipulation von Politikern setzt.
Update (11:20 Uhr): Langsam werden sie alle wach. Wärend FAZ, Deutschlandfunk, Focus und Co. nur eine kurze Agenturmeldung kopieren, findet man beim »Neuen Musikmagazin« eine ausführlichere Urteilsbegründung.
Artikel aus der Online-Präsenz des Buchreports (einer Spiegel-Tochter) sind hier immer wieder mal Thema, das weiß der PhantaNews-Leser. Der Buchreport veröffentlicht in seinen Printausgaben unter anderem verschiedene Spiegel-Bestsellerlisten, sowie Rankings über die größten Verlage oder die größten Buchhandlungen. Wen es denn interessiert …
Selbstverständlich kann man in dem Fachblatt auch Werbung schalten, zu den üblichen Konditionen, die aufgrund der Preise für Indie-Verlage oder Selfpublisher völlig uninteressant sein dürften. Aber jetzt kommt der Knüller: Der Buchreport stellt einen »Indie-Katalog« zusammen, und schreibt darüber:
Der Indie-Katalog rückt das Angebot der unabhängigen Verlage und Selfpublisher in den Fokus. Er erscheint zweimal jährlich und dient dem Buchhändler zum schnellen Überblick über die Neuerscheinungen des kommenden Halbjahres.
… steht in einem Werbe-PDF, das mir samt Email von einem befreundeten Kleinverleger weitergeleitet wurde.
Dieser »Indie Katalog« mit Novitäten von Kleinverlagen und Selfpublishern soll nicht nur in einer Printausgabe, sondern auch online auf indie-katalog.de und indie-publishing.de veröffentlicht werden.
Das scheint ja auf den ersten Blick alles schön und gut. Doch sieht man dann die Preise, muss man sich fragen, in welcher Parallelrealität die beim Buchreport eigentlich leben, wenn sie meinen, Klein- und Kleinstverlage oder Selfpublisher können sich so etwas leisten (Klick für Vergrößerung):
In meinen Augen sind diese Preise insbesondere für Selfpublisher, die nicht in den Top Ten rangieren, überhaupt nicht bezahlbar. Erschwerend kommt hinzu, dass bekanntermaßen Buchhändler oft überhaupt nicht in der Lage (oder Willens) sind, Bücher aus Kleinverlagen zu bestellen (insbesondere, wenn die beim Großhändler aus irgendwelchen Gründen trotz ISBN und VLB-Eintrag nicht gelistet sind). Für Selfpublishing-Bücher, die man direkt beim Autor ordern müsste, gilt das erst recht, die erhält man auch heute noch quasi nie in der Buchhandlung.
Somit muss man sich fragen, welchen wirtschaftlichen oder auch nur logischen Sinn eine Eintragung in diesem »Katalog« zu solchen Preisen für die per Email beworbene Zielgruppe macht, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu Bestellungen führt?
Wirtschaftlichen Sinn macht das wohl nur für den Buchreport, dem es Geld in die Firmenkasse spült. Wieder jemand, der an Selfpublishern verdienen möchte, das ist ja derzeit groß in Mode.
ZEIT FÜR DIE SCHICHT UND ANDERE SF-KURZGESCHICHTEN ist eine Storysammlung mit Science Fiction-Stories von Norbert Fiks, diese ist soeben im Selbstverlag erschienen. Zum Inhalt:
Was passiert, wenn Raumfahrer im Asteroidengürtel auf ein außerirdisches Artefakt stoßen? Oder ein Zeitreisender versucht, den Mord an John F. Kennedy aufzuklären? Mit diesen und anderen Fragen hat sich Norbert Fiks in den 23 Science-Fiction Kurzgeschichten von ZEIT FÜR DIE SCHICHT beschäftigt. Auch Roboter und Parallelwelten kommen vor – und für SF-Geschichten eher ungewöhnliche Darbietungsformen wie ein Hörspiel.
Kurz ist in einigen Fällen durchaus wörtlich zu nehmen ist. Die kürzeste Geschichte ist nur 16 Wörter »lang«. Damit wandelt der Autor auf den Spuren von Ernest Hemingway, dem Erfinder der Sechs-Wort-Geschichte.
Norbert Fiks ist ein Kind des Raumfahrzeitalters. Er war fünf Monate alt, als »Sputnik I« seinen ersten Piepser aus dem Weltall zur Erde funkte. Die Faszination für die Raumfahrt brachte ihn zur Science-Fiction. Seine erste SF-Geschichte hat er für eine Schülerzeitung geschrieben, woran sich zum Glück niemand mehr erinnert, und danach lange, lange keine mehr. Der Verfasser lebt in Ostfriesland und arbeitet als Redakteur bei einer Tageszeitung.
ZEIT FÜR DIE SCHICHT ist als 172-seitiges Taschenbuch (ISBN 978–3‑7392–1870‑0) und eBook (ASIN: B01E3SCFP2) erhältlich, der Preis für ersteres liegt bei 6,49 Euro. Das eBook ist bis zum 8. Mail zum Einführungspreis von 2,49 zu haben, danach kostet es einen Euro mehr. Die Sammlung ist im Buchhandel und bei den einschlägigen Onlineshops zu beziehen.
Zu Alex Jahnkes NEUES AUS NEUSCHWABENLAND ist nun die Fortsetzung LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND beim Verlag Edition Roter Drache erschienen. Zum Inhalt:
Dank unserer der Veröffentlichung des Tagebuchs von Friedrich von Humpitz (Neues aus Neuschwabenland) sehen sich die Verschwörungstheoretiker dieser Welt in ihrer Anschauung bestätigt.
Zwei Länder hingegen sind hierdurch erst auf die Basis in Neuschwabenland aufmerksam geworden: Nordkorea und Großbritannien. Beide Länder entsenden daraufhin jeweils einen Agenten in die deutsche Kolonie: Nordkorea aus Pinguinmangel ein Huhn, das sie mit Badekappe und Frack tarnen, Großbritannien einen Pinguin im Dienst des MI6. Was die beiden Agenten dort erwartet, hätten sie in ihren kühnsten Vorstellungen nicht zu träumen gewagt.
Die hier veröffentlichten Ereignisse aus NSL beziehen sich aus unserem Whistleblower-Pinguin in der Basis so wie den abgefangenen und entschlüsselten Botschaften des MI6-Pinguin an Großbritannien.
»Wir hatten ja damals keine Reichsflugscheiben.« (Deep Throat)
»Die Pinguine sind der Beweis!« (D. Ellsberg)
LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND liegt als 254 Seiten starkes, broschiertes Taschenbuch im Format 12 x 18 cm vor und kostet 9,95 Euro. Optimalerweise bestellt man es direkt bei der Edition Roter Drache.
Ob KNV wie beim ersten Band erneut und ohne Angabe von Gründen die Auslieferung verweigert ist bisher unklar, auch deswegen ist man beim Verlag besser aufgehoben, als beim Buchhändler.
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