Buch - eBook - Comic

Steampunk-Roman: DER STERN DES SETH

Cover Stern des Seth

Im Eigen­ver­lag ist bereits vor eini­ger Zeit der Steam­punk-Roman DER STERN DES SETH von Ama­lia Zeich­ne­rin erschie­nen. Zum Inhalt:

DER STERN DES SETH ist ein aben­teu­er­li­cher, span­nen­der und in sich abge­schlos­se­ner Steam­punk Aben­teu­er Roman mit fünf sehr unter­schied­li­chen, eigen­sin­ni­gen Prot­ago­nis­ten, die kei­ne strah­len­den Hel­den sind, son­dern auch ganz mensch­li­che Schwä­chen haben. Wer Ver­gnü­gen fin­det am Steam­punk- oder Pulp-Gen­re und viel­leicht Fil­me wie die INDIANA JONES-Rei­he oder auch die Tri­lo­gie DIE MUMIE mag, den wird die­ses Expe­di­ti­ons­aben­teu­er gewiss unter­hal­ten.

Der Roman hat in gedruck­ter Form einen Umfang von 296 Sei­ten und kos­tet als Taschen­buch 12 Euro. Für die eBook-Fas­sung wer­den 5,49 Euro fäl­lig.

Neu­er­dings gibt es auch eine Hör­pro­be. Mehr über Roman und Autorin auf ihrer Inter­net­sei­te.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Ama­lia Zeich­ne­rin

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Hugo Awards 2016 – die Finalisten

Hugo-Logo

Im Fol­gen­den eine Lis­te der Fina­lis­ten für die Hugo Awards 2016, also die Short­list, aus der die end­gül­ti­gen Gewin­ner sub­li­miert wer­den. Jetzt wird sich viel­leicht der ein oder ande­re fra­gen: »Und war­um zeigt uns der Holz­hau­er die, und nicht nur die Gewin­ner?« Die Ant­wort dar­auf ist ziem­lich ein­fach: Die Lis­te zeigt eine Aus­wahl an aktu­el­ler Sci­ence Fic­tion bzw. Phan­tas­tik, die man mal lesen könn­te. Für mich ist die Short­list im Prin­zip eigent­lich immer eine Art Ein­kaufs­lis­te (in die­sem Jahr gibt es eine Aus­nah­me: das uner­träg­li­che THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört But­cher eigent­lich zu mei­nen Lieb­lings­au­toren). Oder in Sachen Film und Fern­se­hen eine Vor­schlags­lis­te, was ich mir noch anse­hen könn­te (falls ich es nicht ohne­hin gese­hen habe).

Dank eBooks lie­gen alle Roma­ne ja nur einen Maus­klick ent­fernt.

Nach­fol­gend die kom­plet­te Short­list:

Erhältlich: IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK

Cover IF Magazin 3

Bereits seit ein paar Wochen ist die Aus­ga­be drei von IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK erhält­lich. Zum Inhalt:

IF Maga­zin über­schrei­tet die Gren­zen der Fik­ti­on in bei­de Rich­tun­gen und erkun­det die Anwen­dungs­ge­bie­te der Fan­tas­tik. In die­ser Aus­ga­be liegt der Schwer­punkt auf Kung Fu Fan­ta­sy und fern­öst­li­chen Geis­ter­ge­schich­ten. Cover­il­lus­tra­ti­on von Peter Mor­dio – Sto­ries von Frank Tume­le, Chris­ti­ne Prinz, Mari­us Kuh­le, Ina Elbracht, Tobi­as Recker­mann, Ulf R. Ber­lin und Bri­an Deatt – Inter­views mit M. H. Boro­son, Adam Nevill, Bern­hard Rei­cher und Dr. Nacht­strohm – wei­te­re Bei­trä­ge von Frank Duwald, Tobi­as Recker­mann, Thors­ten von Bir­ken­hayn und Ulf R. Ber­lin.

Das IF Maga­zin kann als Taschen­buch via Ama­zon bezo­gen wer­den. Die Aus­ga­be drei ist 98 Sei­ten stark und kos­tet 5,99 Euro. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det man auf der Pro­jekt­web­sei­te und bei Face­book.

Cover­ab­bil­dung IF Maga­zin 3 Copy­right White­train

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Erschienen: PHANTAST # 15 – Drachen

Cover Phantast 15

Soeben ist die 15. Aus­ga­be des kos­ten­lo­sen Maga­zins PHANTAST erschie­nen, das Kern­the­ma dar­in sind dies­mal Dra­chen. Im Inhalt fin­den sich unter ande­rem:

- Inter­views mit Chris­toph Har­de­busch, Jas­min Roll­mann und Akram El-Bahay
– Arti­kel zu den Dra­chen­län­dern Japan und Chi­na
– einen klei­nen Ein­blick in die Welt der ech­ten Dra­chen
– Arti­kel zu Dun­ge­ons & Dra­gons und Comic-Dra­chen
– diver­se Rezen­sio­nen zum The­ma
– wun­der­schö­ne Dra­chen-Illus­tra­tio­nen
– eine exklu­si­ve Lese­pro­be aus Flam­men­wüs­te – Der Gefähr­te des Dra­chen

Der PHANTAST # 15 ist 136 Sei­ten stark und kann wie immer bei Litera­to­pia kos­ten­los als PDF her­un­ter gela­den wer­den.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Phan­tast-Maga­zin

Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

eBook-Paragraph

Der Autor Mar­tin Vogel kämpft sich seit eini­gen Jah­ren durch die Instan­zen. Grund: Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Wort schüt­tet die Hälf­te sei­ner Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus. Vogel ist wie etli­che ande­re auch der Ansicht, dass die­ses Geld ein­zig und allein den Urhe­ber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn die­se Ansicht immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­de, wol­len Bör­sen­ver­ein, Ver­la­ge und VG Wort das bis zum bit­te­ren Ende durch­kämp­fen. Eigent­lich auch kein Wun­der, denn denen wür­de ein Hau­fen Geld ent­ge­hen, dass sie immer gern ein­ge­nom­men haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestä­tig­te.

Laut Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he ist die VG Wort nicht berech­tigt, pau­scha­le einen betrag in Höhe der Hälf­te ihrer Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus­zu­schüt­ten. Die­ses Geld gehört den Urhe­bern und nur den Urhe­bern (Az.: I ZR 198/​13).

Bran­che und Bör­sen­ver­ein hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren den Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, wenn sie das Geld nicht mehr erhal­ten wür­de. Auch die VG Wort hat­te sich nicht auf die Sei­te der Urhe­ber gestellt, son­dern sogar damit gedroht, die Zah­lun­gen bis zu einer Klä­rung ein­zu­stel­len.

Mat­thias Ul­mer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins droh­te ganz unver­hoh­len damit:

Wird die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­sion hier nicht um­ge­hend tä­tig, wer­den Ver­lage ge­zwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in je­der Be­zie­hung an­zu­pas­sen, auch was die Au­to­ren­ver­gü­tung be­trifft

Sprich: Wenn wir die Koh­le von der VG Wort nicht mehr bekom­men, zah­len wir den Autoren weni­ger (noch weni­ger!) und machen die Bücher teu­rer. So!

Oder kurz: Mim­i­mi!

Denn mit die­sem erneu­ten Urteil zum The­ma haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revi­si­ons­in­stanz ein­deu­ti­ges Recht gespro­chen: Die bis­he­ri­ge lang­jäh­ri­ge Prak­tik ist rechts­wid­rig, die Aus­schüt­tun­gen ste­hen ein­zig und allein den Autoren zu. Die Ansich­ten von Mar­tin Vogel waren von Anfang an kor­rekt, das ist nun erneut hoch­rich­ter­lich bestä­tigt wor­den. Da kön­nen Bör­sen­ver­ein und Bran­che noch so laut mau­len. Aber wie erwar­tet wird nun natür­lich medi­en­wirk­sam ein Ver­lags­ster­ben pro­phe­zeiht (kann ich lei­der nicht ver­lin­ken, Arti­kel hin­ter Pay­wall).

Mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen dar­aus noch ande­re Kon­se­quen­zen: Autoren könn­ten auf die Idee kom­men, von den Ver­la­gen wider­recht­lich ein­ge­nom­me­ne Aus­schüt­tun­gen zurück­zu­for­dern.

Inter­es­san­te Aus­füh­run­gen zu dem The­ma auch immer wie­der bei Tom Hil­len­brand.

Der­zeit schweigt sich die Medi­en­land­schaft noch wei­test­ge­hend dazu aus. Das Bör­sen­blatt brach­te einen eher knapp zu nen­nen­den Arti­kel, ohne das sonst übli­che Ket­ten­ge­ras­sel (aus der Rich­tung hat­te es zuletzt sogar noch gehei­ßen, der Staats­sekt­är, der damals das Gesetz ver­fass­te »hät­te sich nur ver­schrie­ben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vor­stel­len, was die Rich­ter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil ken­ne, ergän­ze ich Links.

Update (10:18 Uhr): Das Mim­i­mi des Bör­sen­ver­eins ließ nicht lan­ge auf sich war­ten. Man droht nun damit, die Poli­tik ein­zu­schal­ten, um Geset­ze nach Gus­to der Bran­che zu ändern:

Jeder Außen­ste­hen­de und vor allem jeder Poli­ti­ker soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, dass hier im Urhe­ber­recht etwas voll­stän­dig aus dem Ruder gelau­fen ist

sagt Alex­an­der Ski­pis. Man möch­te jetzt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de prü­fen. Ja, schon doof, dass sich auch Ver­la­ge ans Urhe­ber­recht hal­ten müs­sen, was?

Update (10:50 Uhr): auch beim Buch­re­port darf Ski­pis sich pro­du­zie­ren:

Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wah­re Wil­le des Gesetz­ge­bers.

Inter­es­sant, dass man beim Bör­sen­ver­ein bes­ser als der Gesetz­ge­ber wis­sen möch­te, wie Geset­ze aus­zu­se­hen haben und dem Gesetz­ge­ber damit prak­tisch die Kom­pe­tenz abspricht. Sind Geset­ze nur dann gut, wenn sie einer Lob­by nut­zen und schlecht, wenn nicht? Wei­ter schreibt man im Buch­re­port:

Im Ver­lags­be­reich befürch­tet Ski­pis nun Insol­ven­zen: Den Ver­la­gen droh­ten Rück­zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musik­edi­ti­on. Damit wer­de eine gro­ße Zahl von Ver­la­gen mit­tel­fris­tig wegen der not­wen­di­gen Rück­stel­lun­gen und der aus­blei­ben­den Ein­nah­men von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wirt­schaft­lich nicht län­ger über­le­bens­fä­hig sein.

Was soll ich sagen? Wenn die Exis­tenz von Ver­la­gen aus­schließ­lich an unrecht­mä­ßi­gen Ein­nah­men hängt, ist offen­bar zum einen das Geschäfts­mo­dell falsch. Und zum ande­ren klingt es für mich bei­na­he mafi­ös, wenn man an den rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken unbe­dingt fest­hal­ten möch­te und dafür jetzt offen auf Mani­pu­la­ti­on von Poli­ti­kern setzt.

Update (11:20 Uhr): Lang­sam wer­den sie alle wach. Wärend FAZ, Deutsch­land­funk, Focus und Co. nur eine kur­ze Agen­tur­mel­dung kopie­ren, fin­det man beim »Neu­en Musik­ma­ga­zin« eine aus­führ­li­che­re Urteils­be­grün­dung.

Der Buchreport und sein »Indie-Katalog« – ein teurer Spaß

Arti­kel aus der Online-Prä­senz des Buch­re­ports (einer Spie­gel-Toch­ter) sind hier immer wie­der mal The­ma, das weiß der Phan­ta­News-Leser. Der Buch­re­port ver­öf­fent­licht in sei­nen Print­aus­ga­ben unter ande­rem ver­schie­de­ne Spie­gel-Best­sel­ler­lis­ten, sowie Ran­kings über die größ­ten Ver­la­ge oder die größ­ten Buch­hand­lun­gen. Wen es denn inter­es­siert …

Selbst­ver­ständ­lich kann man in dem Fach­blatt auch Wer­bung schal­ten, zu den übli­chen Kon­di­tio­nen, die auf­grund der Prei­se für Indie-Ver­la­ge oder Self­pu­blisher völ­lig unin­ter­es­sant sein dürf­ten. Aber jetzt kommt der Knül­ler: Der Buch­re­port stellt einen »Indie-Kata­log« zusam­men, und schreibt dar­über:

Der Indie-Kata­log rückt das Ange­bot der unab­hän­gi­gen Ver­la­ge und Self­pu­blisher in den Fokus. Er erscheint zwei­mal jähr­lich und dient dem Buch­händ­ler zum schnel­len Über­blick über die Neu­erschei­nun­gen des kom­men­den Halb­jah­res.

… steht in einem Wer­be-PDF, das mir samt Email von einem befreun­de­ten Klein­ver­le­ger wei­ter­ge­lei­tet wur­de.

Die­ser »Indie Kata­log« mit Novi­tä­ten von Klein­ver­la­gen und Self­pu­blishern soll nicht nur in einer Print­aus­ga­be, son­dern auch online auf indie​-kata​log​.de und indie​-publi​shing​.de ver­öf­fent­licht wer­den.

Das scheint ja auf den ers­ten Blick alles schön und gut. Doch sieht man dann die Prei­se, muss man sich fra­gen, in wel­cher Par­al­lel­rea­li­tät die beim Buch­re­port eigent­lich leben, wenn sie mei­nen, Klein- und Kleinst­ver­la­ge oder Self­pu­blisher kön­nen sich so etwas leis­ten (Klick für Ver­grö­ße­rung):

Indie-Katalog

In mei­nen Augen sind die­se Prei­se ins­be­son­de­re für Self­pu­blisher, die nicht in den Top Ten ran­gie­ren, über­haupt nicht bezahl­bar. Erschwe­rend kommt hin­zu, dass bekann­ter­ma­ßen Buch­händ­ler oft über­haupt nicht in der Lage (oder Wil­lens) sind, Bücher aus Klein­ver­la­gen zu bestel­len (ins­be­son­de­re, wenn die beim Groß­händ­ler aus irgend­wel­chen Grün­den trotz ISBN und VLB-Ein­trag nicht gelis­tet sind). Für Self­pu­bli­shing-Bücher, die man direkt beim Autor ordern müss­te, gilt das erst recht, die erhält man auch heu­te noch qua­si nie in der Buch­hand­lung.

Somit muss man sich fra­gen, wel­chen wirt­schaft­li­chen oder auch nur logi­schen Sinn eine Ein­tra­gung in die­sem »Kata­log« zu sol­chen Prei­sen für die per Email bewor­be­ne Ziel­grup­pe macht, wenn er mit hoher Wahr­schein­lich­keit nicht zu Bestel­lun­gen führt?

Wirt­schaft­li­chen Sinn macht das wohl nur für den Buch­re­port, dem es Geld in die Fir­men­kas­se spült. Wie­der jemand, der an Self­pu­blishern ver­die­nen möch­te, das ist ja der­zeit groß in Mode.

Screen­shot aus PDF Copy­right Buch­re­port

Erschienen: ZEIT FÜR DIE SCHICHT von Norbert Fiks

Cover Zeit für die Schicht

ZEIT FÜR DIE SCHICHT UND ANDERE SF-KURZGESCHICHTEN ist eine Sto­ry­samm­lung mit Sci­ence Fic­tion-Sto­ries von Nor­bert Fiks, die­se ist soeben im Selbst­ver­lag erschie­nen. Zum Inhalt:

Was pas­siert, wenn Raum­fah­rer im Aste­ro­iden­gür­tel auf ein außer­ir­di­sches Arte­fakt sto­ßen? Oder ein Zeit­rei­sen­der ver­sucht, den Mord an John F. Ken­ne­dy auf­zu­klä­ren? Mit die­sen und ande­ren Fra­gen hat sich Nor­bert Fiks in den 23 Sci­ence-Fic­tion Kurz­ge­schich­ten von ZEIT FÜR DIE SCHICHT beschäf­tigt. Auch Robo­ter und Par­al­lel­wel­ten kom­men vor – und für SF-Geschich­ten eher unge­wöhn­li­che Dar­bie­tungs­for­men wie ein Hör­spiel.
Kurz ist in eini­gen Fäl­len durch­aus wört­lich zu neh­men ist. Die kür­zes­te Geschich­te ist nur 16 Wör­ter »lang«. Damit wan­delt der Autor auf den Spu­ren von Ernest Heming­way, dem Erfin­der der Sechs-Wort-Geschich­te.

Nor­bert Fiks ist ein Kind des Raum­fahr­zeit­al­ters. Er war fünf Mona­te alt, als »Sput­nik I« sei­nen ers­ten Piep­ser aus dem Welt­all zur Erde funk­te. Die Fas­zi­na­ti­on für die Raum­fahrt brach­te ihn zur Sci­ence-Fic­tion. Sei­ne ers­te SF-Geschich­te hat er für eine Schü­ler­zei­tung geschrie­ben, wor­an sich zum Glück nie­mand mehr erin­nert, und danach lan­ge, lan­ge kei­ne mehr. Der Ver­fas­ser lebt in Ost­fries­land und arbei­tet als Redak­teur bei einer Tages­zei­tung.

ZEIT FÜR DIE SCHICHT ist als 172-sei­ti­ges Taschen­buch (ISBN 978–3‑7392–1870‑0) und eBook (ASIN: B01E3SCFP2) erhält­lich, der Preis für ers­te­res liegt bei 6,49 Euro. Das eBook ist bis zum 8. Mail zum Ein­füh­rungs­preis von 2,49 zu haben, danach kos­tet es einen Euro mehr. Die Samm­lung ist im Buch­han­del und bei den ein­schlä­gi­gen Online­shops zu bezie­hen.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Nor­bert Fiks

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Erschienen: LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND

Cover Liebesgrüße aus Neuschwabenland

Zu Alex Jahn­kes NEUES AUS NEUSCHWABENLAND ist nun die Fort­set­zung LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND beim Ver­lag Edi­ti­on Roter Dra­che erschie­nen. Zum Inhalt:

Dank unse­rer der Ver­öf­fent­li­chung des Tage­buchs von Fried­rich von Hum­pitz (Neu­es aus Neu­schwa­ben­land) sehen sich die Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker die­ser Welt in ihrer Anschau­ung bestä­tigt.
Zwei Län­der hin­ge­gen sind hier­durch erst auf die Basis in Neu­schwa­ben­land auf­merk­sam gewor­den: Nord­ko­rea und Groß­bri­tan­ni­en. Bei­de Län­der ent­sen­den dar­auf­hin jeweils einen Agen­ten in die deut­sche Kolo­nie: Nord­ko­rea aus Pin­guin­man­gel ein Huhn, das sie mit Bade­kap­pe und Frack tar­nen, Groß­bri­tan­ni­en einen Pin­gu­in im Dienst des MI6. Was die bei­den Agen­ten dort erwar­tet, hät­ten sie in ihren kühns­ten Vor­stel­lun­gen nicht zu träu­men gewagt.
Die hier ver­öf­fent­lich­ten Ereig­nis­se aus NSL bezie­hen sich aus unse­rem Whist­le­b­lower-Pin­gu­in in der Basis so wie den abge­fan­ge­nen und ent­schlüs­sel­ten Bot­schaf­ten des MI6-Pin­gu­in an Groß­bri­tan­ni­en.

»Wir hat­ten ja damals kei­ne Reichs­flug­schei­ben.« (Deep Throat)
»Die Pin­gui­ne sind der Beweis!« (D. Ells­berg)

LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND liegt als 254 Sei­ten star­kes, bro­schier­tes Taschen­buch im For­mat 12 x 18 cm vor und kos­tet 9,95 Euro. Opti­ma­ler­wei­se bestellt man es direkt bei der Edi­ti­on Roter Dra­che.

Ob KNV wie beim ers­ten Band erneut und ohne Anga­be von Grün­den die Aus­lie­fe­rung ver­wei­gert ist bis­her unklar, auch des­we­gen ist man beim Ver­lag bes­ser auf­ge­ho­ben, als beim Buch­händ­ler.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Edi­ti­on Roter Dra­che

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Fehlerstrotzendes eBook: Heyne antwortet – auch die Antwort ist mangelhaft

Screenshot Heyne eBook

Nach dem Tweet ges­tern hat­te sich der Ver­lag Hey­ne in Sachen des mise­ra­bel for­ma­tier­ten und feh­ler­strot­zen­den eBooks (sie­he mei­ne bei­den Arti­kel) erst ein­mal wie­der in Schwei­gen gehüllt. Dann fiel mir auf, dass ich aus dem Tweet nicht ent­neh­men konn­te, ob ich noch­mal eine Ant­wort erhal­ten wer­de. Des­we­gen frag­te ich soeben noch­mal nach. Und sie­he da, man ver­fiel in hek­tisch zu nen­nen­de Akti­vi­tät, es kam qua­si sofort eine Ant­wort, aller­dings auf einem Weg, wie er nur -Bewoh­nern ein­fal­len kann. Man pack­te die Ant­wort auf eine Web­sei­te des Ver­lags. War­um man mir nicht an die Redak­ti­ons­adres­se ant­wor­ten kann, oder ein­fach einen Kom­men­tar unter den Arti­kel schreibt, bleibt eben­so offen, wie die Fra­ge, war­um ich ein­fach mal geduzt wer­de. Pro­fes­sio­nell ist anders. Hier der Ant­wort­text:

Glü­hen­der Stahl von Richard Mor­gan (eBook)

Lie­ber Ste­fan,

ent­schul­di­ge bit­te die spä­te Ant­wort. Dei­ne Anfra­ge von Mit­te März scheint ver­se­hent­lich auf dem fal­schen Schreib­tisch gelan­det zu sein. Nor­ma­ler­wei­se bemü­hen wir uns, Leser-Anfra­gen umge­hend zu beant­wor­ten. Jeden­falls dan­ke für dei­nen Hin­weis, den wir sehr ernst neh­men! Wie du in dei­nem Arti­kel ja schon rich­tig annimmst, han­delt es sich um typi­sche Scan­feh­ler – tat­säch­lich müs­sen auch wir im Ver­lag manch­mal den Weg über den Scan wäh­len, weil eben nicht alle Daten »ohne­hin elek­tro­nisch vor­lie­gen«. Unse­re eBooks sich­ten und über­ar­bei­ten wir lau­fend – bei der gro­ßen und stän­dig wach­sen­den Titel­an­zahl braucht das etwas Zeit. Umso dank­ba­rer sind wir für Hin­wei­se aus unse­rer Leser­schaft, dann kön­nen wir näm­lich gezielt die Pro­blem­fäl­le ange­hen.

Wie es jetzt kon­kret wei­ter­geht: Das eBook »Glü­hen­der Stahl« (Richard Mor­gan) ging noch ges­tern in die Her­stel­lung und wird neu pro­du­ziert.

PS: Wir schi­cken dir ger­ne das über­ar­bei­te­te Buch zu. Schi­cke uns hier­für ein­fach dei­ne E‑Mailadresse an online@heyne.verlag.

Wir ent­schul­di­gen uns noch ein­mal für die enstan­de­nen Unan­nehm­lich­kei­ten und wün­schen künf­tig ein unge­trüb­tes Lese­ver­gnü­gen mit unse­ren Büchern!

Dein Hey­ne Ver­lag

Da blei­ben natür­lich eini­ge Fra­gen offen. Selbst wenn eine Anfra­ge auf einem »fal­schen Schreib­tisch« lan­det, kann man die selbst­ver­ständ­lich wei­ter­lei­ten und trotz­dem beant­wor­ten. Übri­gens ging die Mail an die Che­fin der PR-Abtei­lung, war­um ist das ein »fal­scher Schreib­tisch«? Es han­del­te sich also tat­säch­lich um einen Scan. Was Hey­ne in sei­ner Replik aller­dings aus­lässt – und das ver­mut­lich mit vol­ler Absicht – ist die Ant­wort auf die Fra­ge, wie so etwas durch­rut­schen kann. Es han­delt sich ja nicht um ver­ein­zel­te Pro­ble­me, son­dern das eBook strotzt von vor­ne bis hin­ten auf jeder Sei­te von Feh­lern. Hat da wirk­lich kei­ner auch nur den gerings­ten Blick drauf gewor­fen? Gibt es wirk­lich kei­ner­lei Qua­li­täts­ma­nage­ment? Und: Wenn Hey­ne sei­ne Bücher »lau­fend sich­tet und über­ar­bei­tet«, wie kann es dann sein, dass die­ses eBook jah­re­lang in die­ser man­gel­haf­ten Form ver­kauft wird? Es kann mir nie­mand erzäh­len, dass das tat­säch­lich noch kein Leser gemel­det hat.

Offen bleibt auch, was mit all den zahl­lo­sen Käu­fern ist, die jetzt auf einem feh­ler­strot­zen­den eBook sit­zen. Bekom­men die auto­ma­tisch ein neu­es? Wer­den sie infor­miert? An wen müs­sen sie sich wen­den? All das wären Punk­te gewe­sen, die man hät­te beant­wor­ten müs­sen. Statt des­sen soll ich auf mei­ne Anfra­ge mit dem Oben­ste­hen­den abge­speist wer­den, das man in gro­ßen Tei­len auf Anhieb als nichts ande­res als PR-Bla­bla erken­nen kann. Da hilft auch kei­ne Ent­schul­di­gung.

Über­se­hen hat man bei Hey­ne offen­bar auch, dass nicht ich der geschä­dig­te Kun­de war (was aus dem Arti­kel ein­deu­tig zu ent­neh­men ist).

Somit blei­ben fast alle mei­ner gestell­ten Fra­gen unbe­ant­wor­tet: Wie kann das bei einem der­art man­gel­haf­ten eBook pas­sie­ren? Wie will man ange­sichts sol­cher unpro­fes­sio­nel­ler Vor­ge­hens­wei­se den hohen Preis recht­fer­ti­gen? Was ist mit ande­ren eBooks, es wird sich garan­tiert nicht um einen Ein­zel­fall han­deln? Was sol­len geschä­dig­te Kun­den tun?

Nicht über­ra­schend, aber erschre­ckend, fin­de ich übri­gens die Tat­sa­che, dass man bei Hey­ne Bücher ein­scan­nen muss, weil die Daten nicht elek­tro­nisch vor­lie­gen. In wel­chem Jahr­hun­dert leben wir denn? Und man kann nur aus der Ant­wort ent­neh­men, dass das immer noch so ist, sonst hät­te man sicher dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich die Pro­zes­se seit dem Erschei­nen von GLÜHENDER STAHL ver­än­dert haben. Da das unter­blieb …

[Update] Noch eine Anmer­kung: Jetzt wis­sen wir auch, war­um die eBooks deut­scher Publi­kums­ver­la­ge so heil­los über­teu­ert sind – sie wer­den in Hand­ar­beit her­ge­stellt. :)

[Update 11:45] Auf Nach­fra­ge via Twit­ter ant­wor­te­te der Hey­ne Ver­lag:

Ja, Kind­le-Leser erhal­ten den aktua­li­sier­ten Titel auto­ma­tisch via Cloud … Ansons­ten ein­fach eine Mail an online@heyne.de

Dass außer Ama­zon nur die wenigs­ten eBook-Shops tat­säch­lich in der Lage sind, die Kun­den-eBooks per Push zu aktua­li­sie­ren (falls das über­haupt geht), ist da ver­mut­lich nur neben­säch­lich …

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