Im Eigenverlag ist bereits vor einiger Zeit der Steampunk-Roman DER STERN DES SETH von Amalia Zeichnerin erschienen. Zum Inhalt:
DER STERN DES SETH ist ein abenteuerlicher, spannender und in sich abgeschlossener Steampunk Abenteuer Roman mit fünf sehr unterschiedlichen, eigensinnigen Protagonisten, die keine strahlenden Helden sind, sondern auch ganz menschliche Schwächen haben. Wer Vergnügen findet am Steampunk- oder Pulp-Genre und vielleicht Filme wie die INDIANA JONES-Reihe oder auch die Trilogie DIE MUMIE mag, den wird dieses Expeditionsabenteuer gewiss unterhalten.
Der Roman hat in gedruckter Form einen Umfang von 296 Seiten und kostet als Taschenbuch 12 Euro. Für die eBook-Fassung werden 5,49 Euro fällig.
Im Folgenden eine Liste der Finalisten für die Hugo Awards 2016, also die Shortlist, aus der die endgültigen Gewinner sublimiert werden. Jetzt wird sich vielleicht der ein oder andere fragen: »Und warum zeigt uns der Holzhauer die, und nicht nur die Gewinner?« Die Antwort darauf ist ziemlich einfach: Die Liste zeigt eine Auswahl an aktueller Science Fiction bzw. Phantastik, die man mal lesen könnte. Für mich ist die Shortlist im Prinzip eigentlich immer eine Art Einkaufsliste (in diesem Jahr gibt es eine Ausnahme: das unerträgliche THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört Butcher eigentlich zu meinen Lieblingsautoren). Oder in Sachen Film und Fernsehen eine Vorschlagsliste, was ich mir noch ansehen könnte (falls ich es nicht ohnehin gesehen habe).
Dank eBooks liegen alle Romane ja nur einen Mausklick entfernt.
Bereits seit ein paar Wochen ist die Ausgabe drei von IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK erhältlich. Zum Inhalt:
IF Magazin überschreitet die Grenzen der Fiktion in beide Richtungen und erkundet die Anwendungsgebiete der Fantastik. In dieser Ausgabe liegt der Schwerpunkt auf Kung Fu Fantasy und fernöstlichen Geistergeschichten. Coverillustration von Peter Mordio – Stories von Frank Tumele, Christine Prinz, Marius Kuhle, Ina Elbracht, Tobias Reckermann, Ulf R. Berlin und Brian Deatt – Interviews mit M. H. Boroson, Adam Nevill, Bernhard Reicher und Dr. Nachtstrohm – weitere Beiträge von Frank Duwald, Tobias Reckermann, Thorsten von Birkenhayn und Ulf R. Berlin.
Soeben ist die 15. Ausgabe des kostenlosen Magazins PHANTAST erschienen, das Kernthema darin sind diesmal Drachen. Im Inhalt finden sich unter anderem:
- Interviews mit Christoph Hardebusch, Jasmin Rollmann und Akram El-Bahay
– Artikel zu den Drachenländern Japan und China
– einen kleinen Einblick in die Welt der echten Drachen
– Artikel zu Dungeons & Dragons und Comic-Drachen
– diverse Rezensionen zum Thema
– wunderschöne Drachen-Illustrationen
– eine exklusive Leseprobe aus Flammenwüste – Der Gefährte des Drachen
Der Autor Martin Vogel kämpft sich seit einigen Jahren durch die Instanzen. Grund: Die Verwertungsgesellschaft VG Wort schüttet die Hälfte seiner Einnahmen an die Verlage aus. Vogel ist wie etliche andere auch der Ansicht, dass dieses Geld einzig und allein den Urheber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn diese Ansicht immer wieder von Gerichten bestätigt wurde, wollen Börsenverein, Verlage und VG Wort das bis zum bitteren Ende durchkämpfen. Eigentlich auch kein Wunder, denn denen würde ein Haufen Geld entgehen, dass sie immer gern eingenommen haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestätigte.
Laut Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist die VG Wort nicht berechtigt, pauschale einen betrag in Höhe der Hälfte ihrer Einnahmen an die Verlage auszuschütten. Dieses Geld gehört den Urhebern und nur den Urhebern (Az.: I ZR 198/13).
Branche und Börsenverein hatten in den vergangenen Jahren den Untergang des Abendlandes beschworen, wenn sie das Geld nicht mehr erhalten würde. Auch die VG Wort hatte sich nicht auf die Seite der Urheber gestellt, sondern sogar damit gedroht, die Zahlungen bis zu einer Klärung einzustellen.
Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins drohte ganz unverhohlen damit:
Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft
Sprich: Wenn wir die Kohle von der VG Wort nicht mehr bekommen, zahlen wir den Autoren weniger (noch weniger!) und machen die Bücher teurer. So!
Oder kurz: Mimimi!
Denn mit diesem erneuten Urteil zum Thema haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revisionsinstanz eindeutiges Recht gesprochen: Die bisherige langjährige Praktik ist rechtswidrig, die Ausschüttungen stehen einzig und allein den Autoren zu. Die Ansichten von Martin Vogel waren von Anfang an korrekt, das ist nun erneut hochrichterlich bestätigt worden. Da können Börsenverein und Branche noch so laut maulen. Aber wie erwartet wird nun natürlich medienwirksam ein Verlagssterben prophezeiht (kann ich leider nicht verlinken, Artikel hinter Paywall).
Möglicherweise entstehen daraus noch andere Konsequenzen: Autoren könnten auf die Idee kommen, von den Verlagen widerrechtlich eingenommene Ausschüttungen zurückzufordern.
Interessante Ausführungen zu dem Thema auch immer wieder bei Tom Hillenbrand.
Derzeit schweigt sich die Medienlandschaft noch weitestgehend dazu aus. Das Börsenblatt brachte einen eher knapp zu nennenden Artikel, ohne das sonst übliche Kettengerassel (aus der Richtung hatte es zuletzt sogar noch geheißen, der Staatssektär, der damals das Gesetz verfasste »hätte sich nur verschrieben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vorstellen, was die Richter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil kenne, ergänze ich Links.
Jeder Außenstehende und vor allem jeder Politiker sollte nachvollziehen können, dass hier im Urheberrecht etwas vollständig aus dem Ruder gelaufen ist
sagt Alexander Skipis. Man möchte jetzt eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Ja, schon doof, dass sich auch Verlage ans Urheberrecht halten müssen, was?
Update (10:50 Uhr): auch beim Buchreport darf Skipis sich produzieren:
Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wahre Wille des Gesetzgebers.
Interessant, dass man beim Börsenverein besser als der Gesetzgeber wissen möchte, wie Gesetze auszusehen haben und dem Gesetzgeber damit praktisch die Kompetenz abspricht. Sind Gesetze nur dann gut, wenn sie einer Lobby nutzen und schlecht, wenn nicht? Weiter schreibt man im Buchreport:
Im Verlagsbereich befürchtet Skipis nun Insolvenzen: Den Verlagen drohten Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musikedition. Damit werde eine große Zahl von Verlagen mittelfristig wegen der notwendigen Rückstellungen und der ausbleibenden Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wirtschaftlich nicht länger überlebensfähig sein.
Was soll ich sagen? Wenn die Existenz von Verlagen ausschließlich an unrechtmäßigen Einnahmen hängt, ist offenbar zum einen das Geschäftsmodell falsch. Und zum anderen klingt es für mich beinahe mafiös, wenn man an den rechtswidrigen Praktiken unbedingt festhalten möchte und dafür jetzt offen auf Manipulation von Politikern setzt.
Update (11:20 Uhr): Langsam werden sie alle wach. Wärend FAZ, Deutschlandfunk, Focus und Co. nur eine kurze Agenturmeldung kopieren, findet man beim »Neuen Musikmagazin« eine ausführlichere Urteilsbegründung.
Artikel aus der Online-Präsenz des Buchreports (einer Spiegel-Tochter) sind hier immer wieder mal Thema, das weiß der PhantaNews-Leser. Der Buchreport veröffentlicht in seinen Printausgaben unter anderem verschiedene Spiegel-Bestsellerlisten, sowie Rankings über die größten Verlage oder die größten Buchhandlungen. Wen es denn interessiert …
Selbstverständlich kann man in dem Fachblatt auch Werbung schalten, zu den üblichen Konditionen, die aufgrund der Preise für Indie-Verlage oder Selfpublisher völlig uninteressant sein dürften. Aber jetzt kommt der Knüller: Der Buchreport stellt einen »Indie-Katalog« zusammen, und schreibt darüber:
Der Indie-Katalog rückt das Angebot der unabhängigen Verlage und Selfpublisher in den Fokus. Er erscheint zweimal jährlich und dient dem Buchhändler zum schnellen Überblick über die Neuerscheinungen des kommenden Halbjahres.
… steht in einem Werbe-PDF, das mir samt Email von einem befreundeten Kleinverleger weitergeleitet wurde.
Dieser »Indie Katalog« mit Novitäten von Kleinverlagen und Selfpublishern soll nicht nur in einer Printausgabe, sondern auch online auf indie-katalog.de und indie-publishing.de veröffentlicht werden.
Das scheint ja auf den ersten Blick alles schön und gut. Doch sieht man dann die Preise, muss man sich fragen, in welcher Parallelrealität die beim Buchreport eigentlich leben, wenn sie meinen, Klein- und Kleinstverlage oder Selfpublisher können sich so etwas leisten (Klick für Vergrößerung):
In meinen Augen sind diese Preise insbesondere für Selfpublisher, die nicht in den Top Ten rangieren, überhaupt nicht bezahlbar. Erschwerend kommt hinzu, dass bekanntermaßen Buchhändler oft überhaupt nicht in der Lage (oder Willens) sind, Bücher aus Kleinverlagen zu bestellen (insbesondere, wenn die beim Großhändler aus irgendwelchen Gründen trotz ISBN und VLB-Eintrag nicht gelistet sind). Für Selfpublishing-Bücher, die man direkt beim Autor ordern müsste, gilt das erst recht, die erhält man auch heute noch quasi nie in der Buchhandlung.
Somit muss man sich fragen, welchen wirtschaftlichen oder auch nur logischen Sinn eine Eintragung in diesem »Katalog« zu solchen Preisen für die per Email beworbene Zielgruppe macht, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu Bestellungen führt?
Wirtschaftlichen Sinn macht das wohl nur für den Buchreport, dem es Geld in die Firmenkasse spült. Wieder jemand, der an Selfpublishern verdienen möchte, das ist ja derzeit groß in Mode.
ZEIT FÜR DIE SCHICHT UND ANDERE SF-KURZGESCHICHTEN ist eine Storysammlung mit Science Fiction-Stories von Norbert Fiks, diese ist soeben im Selbstverlag erschienen. Zum Inhalt:
Was passiert, wenn Raumfahrer im Asteroidengürtel auf ein außerirdisches Artefakt stoßen? Oder ein Zeitreisender versucht, den Mord an John F. Kennedy aufzuklären? Mit diesen und anderen Fragen hat sich Norbert Fiks in den 23 Science-Fiction Kurzgeschichten von ZEIT FÜR DIE SCHICHT beschäftigt. Auch Roboter und Parallelwelten kommen vor – und für SF-Geschichten eher ungewöhnliche Darbietungsformen wie ein Hörspiel.
Kurz ist in einigen Fällen durchaus wörtlich zu nehmen ist. Die kürzeste Geschichte ist nur 16 Wörter »lang«. Damit wandelt der Autor auf den Spuren von Ernest Hemingway, dem Erfinder der Sechs-Wort-Geschichte.
Norbert Fiks ist ein Kind des Raumfahrzeitalters. Er war fünf Monate alt, als »Sputnik I« seinen ersten Piepser aus dem Weltall zur Erde funkte. Die Faszination für die Raumfahrt brachte ihn zur Science-Fiction. Seine erste SF-Geschichte hat er für eine Schülerzeitung geschrieben, woran sich zum Glück niemand mehr erinnert, und danach lange, lange keine mehr. Der Verfasser lebt in Ostfriesland und arbeitet als Redakteur bei einer Tageszeitung.
ZEIT FÜR DIE SCHICHT ist als 172-seitiges Taschenbuch (ISBN 978–3‑7392–1870‑0) und eBook (ASIN: B01E3SCFP2) erhältlich, der Preis für ersteres liegt bei 6,49 Euro. Das eBook ist bis zum 8. Mail zum Einführungspreis von 2,49 zu haben, danach kostet es einen Euro mehr. Die Sammlung ist im Buchhandel und bei den einschlägigen Onlineshops zu beziehen.
Zu Alex Jahnkes NEUES AUS NEUSCHWABENLAND ist nun die Fortsetzung LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND beim Verlag Edition Roter Drache erschienen. Zum Inhalt:
Dank unserer der Veröffentlichung des Tagebuchs von Friedrich von Humpitz (Neues aus Neuschwabenland) sehen sich die Verschwörungstheoretiker dieser Welt in ihrer Anschauung bestätigt.
Zwei Länder hingegen sind hierdurch erst auf die Basis in Neuschwabenland aufmerksam geworden: Nordkorea und Großbritannien. Beide Länder entsenden daraufhin jeweils einen Agenten in die deutsche Kolonie: Nordkorea aus Pinguinmangel ein Huhn, das sie mit Badekappe und Frack tarnen, Großbritannien einen Pinguin im Dienst des MI6. Was die beiden Agenten dort erwartet, hätten sie in ihren kühnsten Vorstellungen nicht zu träumen gewagt.
Die hier veröffentlichten Ereignisse aus NSL beziehen sich aus unserem Whistleblower-Pinguin in der Basis so wie den abgefangenen und entschlüsselten Botschaften des MI6-Pinguin an Großbritannien.
»Wir hatten ja damals keine Reichsflugscheiben.« (Deep Throat)
»Die Pinguine sind der Beweis!« (D. Ellsberg)
LIEBESGRÜSSE AUS NEUSCHWABENLAND liegt als 254 Seiten starkes, broschiertes Taschenbuch im Format 12 x 18 cm vor und kostet 9,95 Euro. Optimalerweise bestellt man es direkt bei der Edition Roter Drache.
Ob KNV wie beim ersten Band erneut und ohne Angabe von Gründen die Auslieferung verweigert ist bisher unklar, auch deswegen ist man beim Verlag besser aufgehoben, als beim Buchhändler.
Nach dem Tweet gestern hatte sich der Verlag Heyne in Sachen des miserabel formatierten und fehlerstrotzenden eBooks (siehe meine beidenArtikel) erst einmal wieder in Schweigen gehüllt. Dann fiel mir auf, dass ich aus dem Tweet nicht entnehmen konnte, ob ich nochmal eine Antwort erhalten werde. Deswegen fragte ich soeben nochmal nach. Und siehe da, man verfiel in hektisch zu nennende Aktivität, es kam quasi sofort eine Antwort, allerdings auf einem Weg, wie er nur #neuland-Bewohnern einfallen kann. Man packte die Antwort auf eine Webseite des Verlags. Warum man mir nicht an die Redaktionsadresse antworten kann, oder einfach einen Kommentar unter den Artikel schreibt, bleibt ebenso offen, wie die Frage, warum ich einfach mal geduzt werde. Professionell ist anders. Hier der Antworttext:
Glühender Stahl von Richard Morgan (eBook)
Lieber Stefan,
entschuldige bitte die späte Antwort. Deine Anfrage von Mitte März scheint versehentlich auf dem falschen Schreibtisch gelandet zu sein. Normalerweise bemühen wir uns, Leser-Anfragen umgehend zu beantworten. Jedenfalls danke für deinen Hinweis, den wir sehr ernst nehmen! Wie du in deinem Artikel ja schon richtig annimmst, handelt es sich um typische Scanfehler – tatsächlich müssen auch wir im Verlag manchmal den Weg über den Scan wählen, weil eben nicht alle Daten »ohnehin elektronisch vorliegen«. Unsere eBooks sichten und überarbeiten wir laufend – bei der großen und ständig wachsenden Titelanzahl braucht das etwas Zeit. Umso dankbarer sind wir für Hinweise aus unserer Leserschaft, dann können wir nämlich gezielt die Problemfälle angehen.
Wie es jetzt konkret weitergeht: Das eBook »Glühender Stahl« (Richard Morgan) ging noch gestern in die Herstellung und wird neu produziert.
PS: Wir schicken dir gerne das überarbeitete Buch zu. Schicke uns hierfür einfach deine E‑Mailadresse an online@heyne.verlag.
Wir entschuldigen uns noch einmal für die enstandenen Unannehmlichkeiten und wünschen künftig ein ungetrübtes Lesevergnügen mit unseren Büchern!
Dein Heyne Verlag
Da bleiben natürlich einige Fragen offen. Selbst wenn eine Anfrage auf einem »falschen Schreibtisch« landet, kann man die selbstverständlich weiterleiten und trotzdem beantworten. Übrigens ging die Mail an die Chefin der PR-Abteilung, warum ist das ein »falscher Schreibtisch«? Es handelte sich also tatsächlich um einen Scan. Was Heyne in seiner Replik allerdings auslässt – und das vermutlich mit voller Absicht – ist die Antwort auf die Frage, wie so etwas durchrutschen kann. Es handelt sich ja nicht um vereinzelte Probleme, sondern das eBook strotzt von vorne bis hinten auf jeder Seite von Fehlern. Hat da wirklich keiner auch nur den geringsten Blick drauf geworfen? Gibt es wirklich keinerlei Qualitätsmanagement? Und: Wenn Heyne seine Bücher »laufend sichtet und überarbeitet«, wie kann es dann sein, dass dieses eBook jahrelang in dieser mangelhaften Form verkauft wird? Es kann mir niemand erzählen, dass das tatsächlich noch kein Leser gemeldet hat.
Offen bleibt auch, was mit all den zahllosen Käufern ist, die jetzt auf einem fehlerstrotzenden eBook sitzen. Bekommen die automatisch ein neues? Werden sie informiert? An wen müssen sie sich wenden? All das wären Punkte gewesen, die man hätte beantworten müssen. Statt dessen soll ich auf meine Anfrage mit dem Obenstehenden abgespeist werden, das man in großen Teilen auf Anhieb als nichts anderes als PR-Blabla erkennen kann. Da hilft auch keine Entschuldigung.
Übersehen hat man bei Heyne offenbar auch, dass nicht ich der geschädigte Kunde war (was aus dem Artikel eindeutig zu entnehmen ist).
Somit bleiben fast alle meiner gestellten Fragen unbeantwortet: Wie kann das bei einem derart mangelhaften eBook passieren? Wie will man angesichts solcher unprofessioneller Vorgehensweise den hohen Preis rechtfertigen? Was ist mit anderen eBooks, es wird sich garantiert nicht um einen Einzelfall handeln? Was sollen geschädigte Kunden tun?
Nicht überraschend, aber erschreckend, finde ich übrigens die Tatsache, dass man bei Heyne Bücher einscannen muss, weil die Daten nicht elektronisch vorliegen. In welchem Jahrhundert leben wir denn? Und man kann nur aus der Antwort entnehmen, dass das immer noch so ist, sonst hätte man sicher darauf hingewiesen, dass sich die Prozesse seit dem Erscheinen von GLÜHENDER STAHL verändert haben. Da das unterblieb …
[Update] Noch eine Anmerkung: Jetzt wissen wir auch, warum die eBooks deutscher Publikumsverlage so heillos überteuert sind – sie werden in Handarbeit hergestellt. :)
[Update 11:45] Auf Nachfrage via Twitter antwortete der Heyne Verlag:
Ja, Kindle-Leser erhalten den aktualisierten Titel automatisch via Cloud … Ansonsten einfach eine Mail an online@heyne.de
Dass außer Amazon nur die wenigsten eBook-Shops tatsächlich in der Lage sind, die Kunden-eBooks per Push zu aktualisieren (falls das überhaupt geht), ist da vermutlich nur nebensächlich …
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