THE AMAZING SPIDER-MAN ist gerade dabei in den USA diverse Rekorde an den Kinokassen zu brechen, unter anderem spielte der Film, bei dem Marc Webb Regie führte, am Eröffnungstag stattliche 35 Millionen Dollar ein. Angesichts solcher und ähnlicher Zahlen wundert es nicht, dass Sony vor Kurzem auf seiner Facebook-Seite verlauten ließ, dass noch zwei weitere Filme mit dem Netzschwinger realisiert werden.
»THE AMAZING SPIDER-MAN is the first installment in a movie trilogy that will explore how our fave hero’s journey was shaped by the disappearance of his parents«
Ob Webb erneut Regie führen wird ist noch ungewiss, dürfte aber angesichts des Erfolgs des ersten Teils anzunehmen sein, ganz sicher wird Andrew Garfield wieder die Rolle des Peter Parker übernehmen.
Nur kurze Zeit nachdem er seine Handabdrücke auf dem Hollywood Walk Of Fame hinterlassen hat, veröffentlichten Regisseur Christopher Nolan und Warner eine Featurette zu THE DARK KNIGHT RISES. Die kommt mit stattlichen 13 Minuten daher.
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Cornelis von der Bruderschaft der Archivare sinnt auf Rache. Er folgt Nyail, dem Gesandten des Abgründigen Gottes, der seine Mutter Bernadette getötet hat. Dabei verschlägt es ihn und seine Begleiter in die riesige Metropole Sternenheim, wo er die Bestie Ereschkigal besiegen muss, um den Gral zu erringen. Der magische Kelch ist nicht nur eine von drei verbliebenen Waffen der Túatha Dé Danann, sondern auch das Instrument, mit dem Cornelis die Welt retten muss. Doch er hat nicht die geringste Ahnung, wie diese Aufgabe zu bewältigen ist. Während die Entropie Nord- und Südland nach und nach zerstört und sich gewaltige Karawanen mit Flüchtlingen am Ende der Welt in der Nekropolis zusammenrotten, muss sich Cornelis seinem größten Gegner stellen: dem neu erstandenen, furchteinflössenden Gott Cú Chulainn und seinen in den Schatten verborgenen Horden der Túatha Dé Danann.
Tagesspiegel, Zeit Online, die »Stiftung Lesen« und ePubli haben einen Buchpreis für Selbstverleger ausgelobt, zu dem man ab heute Werke einreichen kann. Der Preis ist mit insgesamt 20000 Euro dotiert, Details findet man auf der zugehörigen Webadresse derneuebuchpreis.de (die auf eine ePubli-Seite umleitet).
Gefördert werden sollen Selbstverleger, in verschiedenen Kategorien (Belletristik, Sachbuch, Wissenschaft, Kunst und Fotografie sowie Kinder- und Jugendbuch) können Bücher eingereicht werden, die dann zuerst duch die Leser und danach von einer Jury aus Journalisten, Literaturexperten und Wissenschaftlern gesichtet und bewertet werden.
Ziel ist laut Webseite die »Würdigung der besten Selfpublishing-Autoren«.
Ich halte das ehrlich gesagt efür in wenig eigenartig, denn die Teilnahme ist ausschließlich mit Werken möglich, die bei ePubli zur Veröffentlichung eingereicht werden. Wenn es hier tatsächlich um Selfpublishing und dessen Verbreitung geht, sollten Bücher über alle Vertriebsmöglichkeiten in die Bewertung mit eingehen und nicht nur solche, die über die Holtzbrinck-Tochter ePubli veröffentlicht werden. Um teilnehmen zu können, muss man zudem einen Autorenvertrag mit ePubli abschließen, das bedeutet: wer das fragliche Werk bereits bei Amazon (oder einer der anderen Plattformen, die ePubli beschickt) veröffentlicht hat, ist raus.
Man möge mir vergeben, aber das Ganze erscheint mir eher wie eine groß angelegte Werbeaktion für die Plattform ePubli, deren Preise im Bereich Print angesichts CreateSpace inzwischen deutlich überhöht erscheinen (insbesondere angesichts der angebotenen Tantiemen). Was wir brauchen ist ein Plattform-unabhängiger Preis für Selbstverleger, um das Konzept und auch Autoren beim Publikum bekannter zu machen.
Für solche Autoren, die noch ein unveröffentlichtes Werk in der virtuellen Schublade haben, ist die Aktion aber möglicherweise interessant.
[Update 06.07.2012:] Um das nochmal klar zu stellen, da es Fragen und Hinweise gab: man kann selbstverständlich auch teilnehmen, indem man ein Buch einreicht, das ausschließlich im ePubli-Store zum Verkauf angeboten wird. Dann kann man auch mit Werken teilnehmen, die bereits via Amazon oder anderen Plattformen im Handel sind. Nach wie vor bin ich allerdings der Ansicht, dass ein Autorenvertrag mit ePubli grundlegend dem Prinzip »Selfpublishing« widerspricht, insbesondere zumal die Tantiemen über die Holtzbrinck-Tochter geringer sein dürften, als wenn man das Buch selbst vertreibt.
[cc]
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Was der Europäische Gerichtshof heute beschloss, hat auf den ersten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechtsstreit zwischen Oracle und usedSoft über den Weiterverkauf gebrauchter Software gelangte das Gericht zu dem Schluss, das das grundsätzlich selbstverständlich zulässig ist.
Interessant daran ist die Feststellung des EuGH, dass es für einen Weiterverkauf völlig unerheblich ist, ob die Software auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde, »es handele sich auf alle Fälle um einen Verkauf«, schreibt man auf Heise. Oracle war der Ansicht, dass man dem Kunden nur eine Softwarekopie bereit gestellt habe, die zugehörige Lizenz jedoch nur zur Nutzung berechtige, nicht aber Eigentum an der Software gewähre. Das sieht der Gerichtshof deutlich anders und bezeichnet Kopie und Lizenz als »unteilbares Ganzes«, weil:
Das Herunterladen einer Kopie eines Computerprogramms wäre nämlich sinnlos, wenn diese Kopie von ihrem Besitzer nicht genutzt werden dürfte
Damit darf man jegliche Software weiterverkaufen, solange man die eigene Kopie löscht. Das ist ein weit reichendes Urteil und dürfte nicht zuletzt Spielehersteller vor einige Probleme stellen, damit ist nämlich auch der Weiterverkauf von MMOs grundsätzlich möglich und vor allem entgegen der Nutzungsbedingungen völlig legal – Lizenz- und Nutzungsbedingungen dürfen nämlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die immer häufiger zu findende Praxis, Spiele an Benutzerkonten zu binden, dürfte mit diesem Urteil nicht ohne weiteres fortzusetzen sein, denn ein Weiterverkauf ist definitiv zulässig; damit müssen die Anbieter Möglichkeiten schaffen, die Weitergabe von Lizenzen zu ermöglichen.
Meiner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel weiterreichender und betrifft genauso eBooks (und selbstverständlich auch Hörbücher), die allzu oft mittels kundenfeindlicher DRM-Maßnahmen nicht nur an einzelne Kunden, sondern sogar an einzelne Geräte gebunden sind. Auch hier werden die Anbieter Möglichkeiten finden müssen, wie man Lizenzen weitergeben kann. Und sogar die DRM-freien elektronischen Bücher sind betroffen, die verfügen üblicherweise über »weiche« DRM-Maßnahmen wie Wasserzeichen, um illegale Verbreitung zu verhindern bzw. zu verfolgen. Für die die Kunden ist das in Sachen eBooks (ebenso wie bei Software) eine grandiose Nachricht, beseitigt das Urteil doch einen der größten Nachteile der digitalen Bücher.
Da eBooks letztendlich nichts anderes sind als Software (das hat der Gesetzgeber auch bereits durch die Einstufung einer Mehrwehrtsteuerpflicht in Höhe von 19% bestätigt), kommen hier auf die Anbieter von eBooks turbulente Zeiten zu, denn auch bei gekauften eBooks muss zukünftig ermöglicht werden, die erworbene Software (das eBook) weiter verkaufen zu können.
Das wird dem Börsenverein nicht gefallen …
Ob das alles ohne weitere Klagen durchgesetzt werden kann oder ob die Anbieter versuchen werden, das Urteil zu ignorieren, steht noch auf einem anderen Blatt, die Rechte der Kunden wurden durch die Entscheidung des EuGH jedoch deutlich gestärkt.
Neuer Monat neuer Bücherbrief. Auch in der Ausgabe 583 bespricht Erik Schreiber wieder reichlich Material.
Weiterhin weist er auf ein Projekt hin, das ihm persönlich am Herzen liegt: Die Übersetzerin Susanne Gerold will auch den vierten Band des Valashu-Epos ins Deutsche übertragen und heraus bringen, dazu gibt es auf der ersten Seite des Bücherbriefs einen kurzen Hinweis. Die Reihe stammt vom 1952 in Toledo, Ohio geborenenen Autor David Zindell, und bei Blanvalet erschienen nur die ersten drei Romane; via Crowdfunding über Startnext sollen nun die finanziellen Mittel gesammelt werden, um die Veröffentlichung von Band vier zu ermöglichen.
Selbstverständlich enthält die Nummer 583 eine Erinnerung an den kürzlich verstorbenen SF-Autor Ray Bradbury, weiterhin findet man Besprechungen von Büchern, Heften, Comics, Hörbüchern, Taschenbüchern und Fanmagazinen.
Wer noch auf der Suche nach einem preisgüstigen eReader mit brauchbarem Display ist (also mit eInk und nicht mit TFT), der sollte einen Blick auf libri.de werfen. Ab sofort bietet der Onlineversender den Italica Paperback 2 zum Preis von nur 69 Euro an. Der Italica bietet für den Preis einen sechs Zoll-Bildschirm, einen Steckplatz für SD-Karten bis 16 GB (möglicherweise auch 32GB, Libri widerspricht sich hier) und einen Klinken-Kopfhöreranschluss; auf WLAN oder Touch muss man für den Preis selbstverständlich verzichten.
An Textformaten beherrscht das Gerät laut libri.de TXT, PDF, EPUB, PDB, FB2, HTML, RTF und MOBI, bei den Audioformaten wird MP3, WMA, WAV, FLAC, AAC und OGG angegeben; man kann während des Lesens Hintergrundmusik laufen lassen.
Die eBooks überträgt man mittels eines beigelegten USB-Kabels auf das Gerät, es unterstützt Adobe DRM.
Den Italica Paperback 2 erhält man aktuell bei Libri.de
, Neukunden ohne bestehendes Konto bei Libri können mit dem Gutscheincode B6-G4GI-P5T7-RI nochmals fünf Euro sparen, kommen dann also auf 64 Euro (allerdings muss man dazu noch Versandkosten rechnen). Bei Amazon liegt der günstigste Preis inklusive Versandkosten derzeit bei 102,99 Euro.
Erfahrungsberichte zum Gerät findet man beispielsweise auf Mobileread.com.
Die schon klassisch zu nennenden, leicht schrägen SF-Abenteuer um die Helden Valerian und seine Partnerin Veronique (im Original Valérian, agent spatio-temporel, allerdings auch bekannt als VALÉRIAN ET LAURELINE) vom »Raum-Zeit-Service«. Das erste Abenteuer der vom Franzosen Jean-Claude Mézières gezeichneten und von Pierre Christin getexteten Serie erblickte am 9. November 1967 in der Ausgabe 420 des Comic-Magazins PILOTE das Licht der Vierfarb-Welt. In Deutschland erschien 1970 der erste Band DIE STADT DER TOSENDEN WASSER, ab 1972 konnte man die zum Teil schrägen Abenteuer der beiden Agenten auch im Magazin ZACK als Fortsetzungsgeschichten verfolgen. Warum im Deutschen aus Laureline eine Veronique wurde ist unklar.
Nach langen Jahren soll nun eine Realverfilmung von VALERIAN & VERONIQUE realisiert werden, der Mann an der Spitze der Produktion ist dabei kein anderer als Luc Besson, der bereits mit DAS FÜNFTE ELEMENT bewies, dass er abgefahrene SF-Stoffe beherrscht. Besson will dabei sowohl das Drehbuch verfassen, als auch Regie führen. Weitere Details stehen verständlicherweise noch nicht fest, aber es ist klar, dass die Produktion frühestens im nächsten Jahr beginnen kann, da der Franzose zuvor noch andere Projekte beenden muss, beispielsweise MALAVITA mit Angelina Jolie sowie Robert De Niro, Michelle Pfeiffer und Tommy Lee Jones.
Ein neuer Monatserster (schon wieder?) – ein neuer FANDOM OBSERVER. Diesmal unter der Ägide des Chefradakteurs Günther Freunek und unter anderem mit folgenden Themen:
- Titelgeschichte: Comicsalon 2012, Pascal Philp und Olaf Brill berichten aus Erlangen
– Kritische Größe erreicht? Roland Triankowski und Bernd Meyer haben den Nordcon in Hamburg besucht
– Die Welt der Phantastik – bequem auf der Couch: Günther Freunek nimmt phantastik-couch.de unter die Lupe – die Macherinnen im Interview
– Zum Tod von Raymond Douglas Bradbury, genannt Ray: Nachrufe von Günther Freunek, Holger Marks und Ingrid Pointecker
Weitere Inhalte der Nummer 277 sind:
Nina Horvath interviewt Veronika Stix vom Mondwolf-Verlag, Olaf Brill erinnert an TIME TUNNEL und weist auf eine DVD mit den frühen ZDF-Synchos hin (die, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, geradezu ein Feuerwerk der unfreiwilligen Komik sind), Ingrid Pointecker bespricht das Rollenspielprojekt IMAGINATION von James »Grim« Desborough. Natürlich finden sich Rezensionen, beispielsweise zu Philip Schwarz´ VISIONEN, DREI MONDE von Lars Hitzing, oder die Ausgabe 2 von SUPER PULP. Außerdem Kinorezensionen und Besprechungen von Rüdiger Schäfer zu TOUCH, AMERICAN HORROR STORY, MIB 3 und DIE REISE ZUR GEHEIMNISVOLLEN INSEL.
Den FANDOM OBSERVER 277 gibt es wie immer zum kostenlosen Download als PDF auf der Webseite des Fanzines.
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