Stefan Holzhauer

Meist harmloser Nerd mit natürlicher Affinität zu Pixeln, Bytes, Buchstaben und Zahnrädern. Konsumiert zuviel SF und Fantasy und schreibt seit 1999 online darüber.

Science Fiction Kurzfilm: THE LAST WOMAN

Im Sci­ence Fic­tion-Kurz­film THE LAST WOMAN von Pixel­boom geht es um die letz­te Frau auf Erden – und um Ali­ens. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind für mich lei­der schwer zu extra­hie­ren, weil mein Ita­lie­nisch qua­si non­e­xis­tent ist. Glück­li­cher­wei­se ist der Film unter­ti­telt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det man mög­li­cher­wei­se auf der Face­book­sei­te von Pixel­boom.

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Die neue Fassung des Buchpreisbindungsgesetzes – ein Kommentar

eBook-Paragraph

Beim Bör­sen­ver­ein und des­sen Mit­glie­dern herrsch­te zuerst ein­mal gro­ße Freu­de, wie man den ver­schie­de­nen Publi­ka­tio­nen online leicht ent­neh­men konn­te. Hat­te man es durch inten­si­ve Lob­by­ar­beit doch durch­ge­setzt, dass eBooks expli­zit ins Buch­preis­bin­dungs­ge­setz auf­ge­nom­men wur­den. Und das, obwohl man seit Jah­ren behaup­te­te, dass die­ses ohne­hin auch für elek­tro­ni­sche Bücher gel­te. Und man hat­te auch ein­deu­tig mit Abmah­nun­gen gedroht, soll­te ein Häre­ti­ker das anders sehen und von der wah­ren Leh­re abwei­chen. Doch so sicher scheint man sich dann selbst doch nicht gewe­sen sein, wenn man es den­noch für not­wen­dig hielt, die­se Geset­zes­än­de­rung her­bei­zu­füh­ren, die in der letz­ten Woche ver­ab­schie­det wur­de und am 1. Sep­tem­ber 2016 in Kraft tritt.

Aber wie es scheint, hat sich irgend­je­mand beim Dik­tie­ren der Ände­run­gen aufs Gröbs­te ver­tan. Oder viel­leicht hat ein Self­pu­blisher an den For­mu­lie­run­gen mit­ge­ar­bei­tet. Denn, oh Wun­der, eBooks von Self­pu­blishern sind aus­drück­lich vom neu­en Gesetz aus­ge­nom­men. Das kann nicht im Sin­ne des Bör­sen­ver­eins und sei­ner Mit­glie­der gewe­sen sein, denn die­se Aus­nah­me ver­schafft Self­pu­blishern deut­li­che Wett­be­werbs­vor­tei­le.

Man ist als Selbst­ver­le­ger nicht mehr gezwun­gen, dar­auf zu ach­ten, dass sei­ne Bücher auf allen Platt­for­men gleich viel kos­ten. Ab dem Datum des Inkraft­tre­tens sind auch »zahl´ was Du willst«-Angebote oder ‑Bund­les mög­lich, eben­so wie »zahl´ mit einem Tweet« oder ähn­li­che Model­le. Und das sowohl für eBooks wie für Print­bü­cher. Das ist aus Sicht der Self­pu­blisher natür­lich über­aus erfreu­lich – und ich kann mir vor­stel­len, dass das bei den Mit­glie­dern des Bör­sen­ver­eins eher für Heu­len und Zäh­ne­klap­pern sor­gen dürf­te. Man muss sich fra­gen, wie es sein konn­te, dass das so durch­rutsch­te? Hat man da bei der Lob­by tief und fest gepennt, dass das wäh­rend der Ent­wick­lung der Geset­zes­än­de­rung nicht auf­fiel? Hat­te man gehofft, die Poli­tik wer­de das schon rich­tig machen? Dabei weiß man doch, wie hand­werk­lich schlecht etli­che Geset­ze der letz­ten Jah­re sind.

Wie hand­werk­lich schlecht die Geset­zes­än­de­run­gen auch in ande­rer Hin­sicht sind, zeigt der neue Absatz über den »Letzt­ab­neh­mer in Deutsch­land«, der dazu füh­ren soll, dass aus­län­di­sche Ver­käu­fer das Buch­PrG nicht umge­hen kön­nen (wie das bis­her bei­spiels­wei­se gewis­se bri­ti­sche Anbie­ter taten). Nach Kom­men­ta­ren von Juris­ten, die ich las, ist durch die For­mu­lie­rung hier nicht der Wohn­sitz aus­schlag­ge­bend, son­dern wo sich die­ser Letzt­ab­neh­mer zum Zeit­punkt des Kaufs befin­det. Sprich: Bin ich im Urlaub, bei­spiels­wei­se in den Nie­der­lan­den, kann ich preis­ge­bun­de­ne Bücher mög­li­cher­wei­se güns­ti­ger bekom­men. Man muss sich fra­gen, wie das durch­ge­setzt wer­den soll? Mit­tels Geo­lo­ca­ti­on? Das wäre pri­ma, ich bin Nut­zer eines VPN-Diens­tes, mit dem ich schein­bar aus einer Men­ge von Län­dern im Inter­net unter­wegs sein kann … Und bevor jetzt wie­der irgend­ein Schlau­mei­er lamen­tiert: Nein, die Nut­zung von VPNs ist nicht nur völ­lig legal, son­dern auch für man­che Anwen­dun­gen tech­nisch unab­ding­bar not­wen­dig.

Damit könn­te ich preis­ge­bun­de­ne Bücher güns­ti­ger erwer­ben, weil ich den Anschein erwe­cke, kein Käu­fer aus Deutsch­land zu sein.

Und selbst wenn die Inter­pre­ta­ti­on falsch wäre, und doch der Wohn­ort des Kun­den gilt: Wer will mich denn dar­an hin­dern, eine Aus­lands­adres­se als Haupt­an­schrift beim Online­shop zu hin­ter­le­gen, und dann an eine abwei­chen­de Zweit­adres­se in Deutsch­land lie­fern zu las­sen? Wie­der ein­mal – und wie so oft – hat der Gesetz­ge­ber die Mög­lich­kei­ten des #neu­lands völ­lig über­se­hen. Alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten …

Abschlie­ßend ist die Zemen­tie­rung des fos­si­len Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes in mei­nen Augen der fal­sche Weg, weil hier eine kar­tell­ar­ti­ge Struk­tur gesetz­lich unter­stützt wird. Die Argu­men­ta­ti­on, dass die Buch­preis­bin­dung auch Nischen­pro­duk­te ermög­li­che, ist ohne­hin eine Lächer­li­che, wenn man sich ansieht, was die Publi­kums­ver­la­ge so an bil­li­gem und mies lek­to­rier­tem Mas­sen­müll auf den Markt pum­pen. Auch der Hin­weis auf kul­tu­rel­le Viel­falt zieht mei­ner Ansicht nach nicht im Gerings­ten. Wenn dem so wäre, müss­te es auch Preis­bin­dungs­ge­set­ze für Musik, Fil­me oder Com­pu­ter­spie­le geben. Die gibt es aber nicht und man kann nicht sagen, dass es bei die­sen Medi­en kei­ne Viel­falt gäbe – sogar ganz im Gegen­teil.

So wer­den wir aber wei­ter mit die­sem unzeit­ge­mä­ßen Gesetz leben müs­sen. Dass die Self­pu­blisher davon aus­ge­nom­men wur­den, erfreut mich dann aber doch – das kann man fast pro­gres­siv nen­nen, auch wenn es mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nur ein Ver­se­hen war.

Kor­rek­tur: Nur eBooks von Self­pu­blishern fal­len offen­bar nicht unter die Buch­preis­bin­dung, für Print­bü­cher gilt sie. Mein Feh­ler. Und natür­lich völ­lig dane­ben, war­um die­se Unter­schei­dung? Der ent­spre­chen­de Pas­sus steht nicht im Gesetz selbst, son­dern in der Begrün­dung zum Gesetz, die Gerich­te eben­falls zur Inter­pre­ta­ti­on her­an­zie­hen.

Gra­fik von mir, CC BY-NC-SA

Paramount und CBS trollen weiter STAR TREK-Fanserien

Wenn man sich ansieht, was Dis­ney und Lucas­Film in Sachen Fan­fil­me machen, dann ist das genau das Rich­ti­ge: Die unter­stüt­zen die Fans, loben Prei­se aus und stel­len sogar offi­zi­el­le Res­sour­cen wie bei­spiels­wei­se Sound­da­tei­en zur Ver­fü­gung. Was sie aber nicht tun: Fans mit Kla­gen und unver­hoh­le­nen Dro­hun­gen zu über­zie­hen.

Und genau das tun CBS und Para­mount. Bekannt ist ja bereits der Fall der AXA­NAR-Pro­duk­ti­on, die gera­de vor Gericht ver­han­delt wird. Das führt unter ande­rem zu sol­chen Blü­ten, dass man meint, eine Spra­che kön­ne unter Copy­right ste­hen (was ihnen gera­de kräf­tig um die Ohren zu flie­gen scheint). Doch damit nicht genug: Die Macher des ENTER­PRI­SE-Fan­films STAR TREK: HORIZON woll­ten eine wei­te­re Epi­so­de pro­du­zie­ren und beka­men Post von CBS und Para­mount, in der stand, dass sie das mal bes­ser las­sen soll­ten. Oder sonst. Klingt in mei­nen Ohren wie typi­sche Mafia­me­tho­den: »Einen schö­nen Film habt ihr da gemacht. Wäre doch scha­de, wenn der kaputt geht …«

Das Ver­hal­ten der Ver­ant­wort­li­chen bei Para­mount und CBS passt so der­ma­ßen nicht mehr in die heu­ti­ge Zeit, dass man wohl davon aus­ge­hen muss, dass da alte, wei­ße Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten nicht ver­stan­den haben, was das Inter­net ist, und was pas­siert, wenn sie die Fans ver­är­gern. Die­sel­ben Fans, die das Fran­chise auf­recht erhal­ten haben, als es von den Stu­di­os jah­re­lang ver­nach­läs­sigt wur­de. Und damit mei­ne ich nicht nur die Fil­me­ma­cher, son­dern auch die zahl­lo­sen Geld­ge­ber bei den Crowd­fun­dings.

Ver­mut­lich muss man sich auch Sor­gen um STAR TREK CONTINUES und NEW VOYAGES machen, auch wenn die durch pro­mi­nen­te Mit­ar­bei­ter mög­li­cher­wei­se bes­ser geschützt sind.

Und für die, die es noch nicht gese­hen haben: Hier ist STAR TREK HORIZON

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Kommt die WHEEL OF TIME-Fernsehserie?

Cover The Eye Of The World

Die Geschich­te der Fern­seh­se­rie zu Robert Jor­dans WHEEL OF TIME-Rei­he ist offen­sicht­lich eine Geschich­te vol­ler Miss­ver­ständ­nis­se. Natür­lich ist das Inter­es­se an Fan­ta­sy-Stof­fen fürs Pan­tof­fel­ki­no seit dem Erfolg von GAME OF THRONES groß, und Jor­dans Rei­he kommt einem da natür­lich sofort in den Sinn. Es gab auch bereits kon­kre­te Plä­ne für eine Umset­zung.

Es wur­de sogar mal eine Pilo­t­epi­so­de mit dem Titel WINTER DRAGON auf kon­spi­ra­tiv wir­ken­de Wei­se in irgend­wel­chen frü­hen Mor­gen­stun­den auf FFX Net­work gezeigt (man kann das auch in lei­der schlech­ter Qua­li­tät im Netz fin­den). Jor­dans Wit­we erklär­te dar­auf­hin, das sei unau­to­ri­siert und wur­de von der Pro­duk­ti­ons­fir­ma Red Eagle Enter­tain­ment des­we­gen ver­klagt. Und die zog die Kla­ge dann spä­ter auch wie­der zurück.

Jetzt soll angeb­lich eine ande­re Pro­duk­ti­ons­fir­ma mit der Umset­zung beauf­tragt wor­den sein, dies­mal mit der Erlaub­nis und Unter­stüt­zung der Jor­dan-Erben. Das wur­de zumin­dest über den offi­zi­el­len Dra­gon­mount-Twit­ter-Account gemel­det. Angeb­lich soll ein gro­ßes Stu­dio hin­ter der Umset­zung ste­cken und in Kür­ze ein offi­zi­el­les State­ment dazu kom­men:

Wan­ted to share with you exci­ting news about The Wheel of Time. Legal issues have been resol­ved. The Wheel of Time will beco­me a cut­ting edge TV series! I couldn’t be more plea­sed. Look for the offi­ci­al announce­ment coming soon from a major stu­dio —Har­riet

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen feh­len bis­her. Und man muss sich dar­über im Kla­ren sein, dass das erst­mal nur bedeu­tet, dass ein »gro­ßes Stu­dio« die Rech­te erwor­ben hat. Ob dann auch tat­säch­lich eine Umset­zung statt­fin­det, wird die Zukunft zei­gen müs­sen.

Cover THE EYE OF THE WORLD (WHEEL OF TIME Band 1) Copy­right Tor Books

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Steampunk-Roman: DER STERN DES SETH

Cover Stern des Seth

Im Eigen­ver­lag ist bereits vor eini­ger Zeit der Steam­punk-Roman DER STERN DES SETH von Ama­lia Zeich­ne­rin erschie­nen. Zum Inhalt:

DER STERN DES SETH ist ein aben­teu­er­li­cher, span­nen­der und in sich abge­schlos­se­ner Steam­punk Aben­teu­er Roman mit fünf sehr unter­schied­li­chen, eigen­sin­ni­gen Prot­ago­nis­ten, die kei­ne strah­len­den Hel­den sind, son­dern auch ganz mensch­li­che Schwä­chen haben. Wer Ver­gnü­gen fin­det am Steam­punk- oder Pulp-Gen­re und viel­leicht Fil­me wie die INDIANA JONES-Rei­he oder auch die Tri­lo­gie DIE MUMIE mag, den wird die­ses Expe­di­ti­ons­aben­teu­er gewiss unter­hal­ten.

Der Roman hat in gedruck­ter Form einen Umfang von 296 Sei­ten und kos­tet als Taschen­buch 12 Euro. Für die eBook-Fas­sung wer­den 5,49 Euro fäl­lig.

Neu­er­dings gibt es auch eine Hör­pro­be. Mehr über Roman und Autorin auf ihrer Inter­net­sei­te.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Ama­lia Zeich­ne­rin

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Hugo Awards 2016 – die Finalisten

Hugo-Logo

Im Fol­gen­den eine Lis­te der Fina­lis­ten für die Hugo Awards 2016, also die Short­list, aus der die end­gül­ti­gen Gewin­ner sub­li­miert wer­den. Jetzt wird sich viel­leicht der ein oder ande­re fra­gen: »Und war­um zeigt uns der Holz­hau­er die, und nicht nur die Gewin­ner?« Die Ant­wort dar­auf ist ziem­lich ein­fach: Die Lis­te zeigt eine Aus­wahl an aktu­el­ler Sci­ence Fic­tion bzw. Phan­tas­tik, die man mal lesen könn­te. Für mich ist die Short­list im Prin­zip eigent­lich immer eine Art Ein­kaufs­lis­te (in die­sem Jahr gibt es eine Aus­nah­me: das uner­träg­li­che THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört But­cher eigent­lich zu mei­nen Lieb­lings­au­toren). Oder in Sachen Film und Fern­se­hen eine Vor­schlags­lis­te, was ich mir noch anse­hen könn­te (falls ich es nicht ohne­hin gese­hen habe).

Dank eBooks lie­gen alle Roma­ne ja nur einen Maus­klick ent­fernt.

Nach­fol­gend die kom­plet­te Short­list:

TEMPLE – ein SciFi-Cyberpunk-Thriller von Nguyen-Anh Nguyen

Im Jahr 2045 kon­trol­lie­ren cyber­ne­tisch ver­bes­ser­te Wesen­hei­ten die Gesell­schaft. Eine neue gene­ti­sche Krank­heit führt dazu, dass die Men­schen ihre eige­nen Orga­ne absto­ßen, das zwingt einen Mann dazu, ande­ren kyber­ne­ti­sche Implan­ta­te zu steh­len, um über­le­ben zu kön­nen.

Regie führ­te Nguy­en-Anh Nguy­en, der Kurz­film ist eine Kon­zept­stu­die mit der man hofft, Geld­ge­ber für einen Kino­film zu fin­den. Mehr zum Pro­jekt auch auf Face­book und der Web­sei­te des Pro­jekts.

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Interaktive VR-Dokumentation über Chernobyl

Ges­tern war der 30. Jah­res­tag des Super-GAUs im Atom­kraft­werk von Cher­no­byl. The Farm 51 ist ein Spie­le­ent­wick­ler, der an einer inter­ak­ti­ven Vir­tu­al Rea­li­ty-Doku­men­ta­ti­on über das Ereig­nis arbei­tet. Im Rah­men der Doku wird man mit einer VR-Bril­le bewaff­net durch die ver­seuch­te Stadt Pri­pyat stromern dür­fen. Man kann sich die Kata­stro­phen­zo­ne so anse­hen, wie sie heu­te exis­tiert. Dabei bekommt man auch ech­te, aktu­el­le 360-Grad-Bil­der von dort zu sehen.

Erneut ein Beweis für mei­ne The­se, dass es zu kurz gegrif­fen ist, wenn man im Zusam­men­hang mit den VR-Bril­len nur an Spie­le denkt. Die VR-Doku­men­ta­ti­on Cher­no­byl VR Pro­ject 360 soll im Juni für die Ocu­lus Rift erschei­nen. Mehr dazu auch auf der Pro­jekt­web­sei­te, hier ist ein Trai­ler:

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GUARDIANS OF THE GALAXY 2: Nathan Filion ist WONDER MAN

Nathan Filion 2014

Gerüch­te gab es schon län­ger, und der Auf­tritt wur­de offen­bar von lan­ger Hand vor­be­rei­tet, jetzt ist es wohl offi­zi­ell: Nathan Fili­on (FIREFLY) wird in GUARDIANS OF THE GALAXY 2 in irgend­ei­ner Form in Erschei­nung tre­ten und dort die Rol­le von WONDER MAN über­neh­men.

In den Mar­vel-Uni­ver­sen ist WONDER MAN, auch bekannt als Simon Wil­liams, ein Über­mensch, der sei­ne Fähig­kei­ten von Baron Zemo erhielt, und Riva­le von Tony Stark. Wie die­ser ist er als Sohn eines Indus­tri­el­len auf­ge­wach­sen, der Waf­fen her­stellt und ver­kauft. In den Comics war er ein Mit­glied der AVENGERS und in die CIVIL WAR-Hand­lung invol­viert. Sei­ne Kräf­te sind unter ande­rem über­mensch­li­che Stär­ke, Geschwin­dig­keit und Aus­dau­er. Ver­blüf­fen­der­wei­se wur­de er auch noch ein erfolg­rei­cher Schau­pie­ler und dar­auf spie­len offen­bar die Film­pla­ka­te an, die vom Set der GUARDIANS OF THE GALAXY 2 im Netz auf­ge­taucht sind.

Über den Umfang von Fili­ons Auf­tritt kann man nur spe­ku­lie­ren. Viel­leicht ist sind die Pos­ter nur ein Gag am Ran­de (auf einem davon, einem bio­gra­fi­schen Film über Tony Stark, spielt Wil­liams die Titel­rol­le – als Gag schon ziem­lich gelun­gen), viel­leicht tritt er als Cameo in Erschei­nung, viel­leicht ist die Rol­le grö­ßer ange­legt. Der­zeit weiß man nichts Genau­es.

Bereits im ers­ten Teil hat­te Fili­on eine Art Gast­auf­tritt, er ver­lieh dort einem der mons­trö­sen Gefäng­nis­in­sas­sen sei­ne Stim­me.

Update 13:30 Uhr: Laut IO9 ist es wohl doch eher ein Winz-Cameo.

Bild Nathan Fili­on 2014 von Ming­le Media TV, aus der Wiki­pe­dia, CC BY

Erhältlich: IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK

Cover IF Magazin 3

Bereits seit ein paar Wochen ist die Aus­ga­be drei von IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK erhält­lich. Zum Inhalt:

IF Maga­zin über­schrei­tet die Gren­zen der Fik­ti­on in bei­de Rich­tun­gen und erkun­det die Anwen­dungs­ge­bie­te der Fan­tas­tik. In die­ser Aus­ga­be liegt der Schwer­punkt auf Kung Fu Fan­ta­sy und fern­öst­li­chen Geis­ter­ge­schich­ten. Cover­il­lus­tra­ti­on von Peter Mor­dio – Sto­ries von Frank Tume­le, Chris­ti­ne Prinz, Mari­us Kuh­le, Ina Elbracht, Tobi­as Recker­mann, Ulf R. Ber­lin und Bri­an Deatt – Inter­views mit M. H. Boro­son, Adam Nevill, Bern­hard Rei­cher und Dr. Nacht­strohm – wei­te­re Bei­trä­ge von Frank Duwald, Tobi­as Recker­mann, Thors­ten von Bir­ken­hayn und Ulf R. Ber­lin.

Das IF Maga­zin kann als Taschen­buch via Ama­zon bezo­gen wer­den. Die Aus­ga­be drei ist 98 Sei­ten stark und kos­tet 5,99 Euro. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det man auf der Pro­jekt­web­sei­te und bei Face­book.

Cover­ab­bil­dung IF Maga­zin 3 Copy­right White­train

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