Meist harmloser Nerd mit natürlicher Affinität zu Pixeln, Bytes, Buchstaben und Zahnrädern. Konsumiert zuviel SF und Fantasy und schreibt seit 1999 online darüber.
Im Science Fiction-Kurzfilm THE LAST WOMAN von Pixelboom geht es um die letzte Frau auf Erden – und um Aliens. Weitere Informationen sind für mich leider schwer zu extrahieren, weil mein Italienisch quasi nonexistent ist. Glücklicherweise ist der Film untertitelt. Weitere Informationen findet man möglicherweise auf der Facebookseite von Pixelboom.
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Beim Börsenverein und dessen Mitgliedern herrschte zuerst einmal große Freude, wie man den verschiedenen Publikationen online leicht entnehmen konnte. Hatte man es durch intensive Lobbyarbeit doch durchgesetzt, dass eBooks explizit ins Buchpreisbindungsgesetz aufgenommen wurden. Und das, obwohl man seit Jahren behauptete, dass dieses ohnehin auch für elektronische Bücher gelte. Und man hatte auch eindeutig mit Abmahnungen gedroht, sollte ein Häretiker das anders sehen und von der wahren Lehre abweichen. Doch so sicher scheint man sich dann selbst doch nicht gewesen sein, wenn man es dennoch für notwendig hielt, diese Gesetzesänderung herbeizuführen, die in der letzten Woche verabschiedet wurde und am 1. September 2016 in Kraft tritt.
Aber wie es scheint, hat sich irgendjemand beim Diktieren der Änderungen aufs Gröbste vertan. Oder vielleicht hat ein Selfpublisher an den Formulierungen mitgearbeitet. Denn, oh Wunder, eBooks von Selfpublishern sind ausdrücklich vom neuen Gesetz ausgenommen. Das kann nicht im Sinne des Börsenvereins und seiner Mitglieder gewesen sein, denn diese Ausnahme verschafft Selfpublishern deutliche Wettbewerbsvorteile.
Man ist als Selbstverleger nicht mehr gezwungen, darauf zu achten, dass seine Bücher auf allen Plattformen gleich viel kosten. Ab dem Datum des Inkrafttretens sind auch »zahl´ was Du willst«-Angebote oder ‑Bundles möglich, ebenso wie »zahl´ mit einem Tweet« oder ähnliche Modelle. Und das sowohl für eBooks wie für Printbücher. Das ist aus Sicht der Selfpublisher natürlich überaus erfreulich – und ich kann mir vorstellen, dass das bei den Mitgliedern des Börsenvereins eher für Heulen und Zähneklappern sorgen dürfte. Man muss sich fragen, wie es sein konnte, dass das so durchrutschte? Hat man da bei der Lobby tief und fest gepennt, dass das während der Entwicklung der Gesetzesänderung nicht auffiel? Hatte man gehofft, die Politik werde das schon richtig machen? Dabei weiß man doch, wie handwerklich schlecht etliche Gesetze der letzten Jahre sind.
Wie handwerklich schlecht die Gesetzesänderungen auch in anderer Hinsicht sind, zeigt der neue Absatz über den »Letztabnehmer in Deutschland«, der dazu führen soll, dass ausländische Verkäufer das BuchPrG nicht umgehen können (wie das bisher beispielsweise gewisse britische Anbieter taten). Nach Kommentaren von Juristen, die ich las, ist durch die Formulierung hier nicht der Wohnsitz ausschlaggebend, sondern wo sich dieser Letztabnehmer zum Zeitpunkt des Kaufs befindet. Sprich: Bin ich im Urlaub, beispielsweise in den Niederlanden, kann ich preisgebundene Bücher möglicherweise günstiger bekommen. Man muss sich fragen, wie das durchgesetzt werden soll? Mittels Geolocation? Das wäre prima, ich bin Nutzer eines VPN-Dienstes, mit dem ich scheinbar aus einer Menge von Ländern im Internet unterwegs sein kann … Und bevor jetzt wieder irgendein Schlaumeier lamentiert: Nein, die Nutzung von VPNs ist nicht nur völlig legal, sondern auch für manche Anwendungen technisch unabdingbar notwendig.
Damit könnte ich preisgebundene Bücher günstiger erwerben, weil ich den Anschein erwecke, kein Käufer aus Deutschland zu sein.
Und selbst wenn die Interpretation falsch wäre, und doch der Wohnort des Kunden gilt: Wer will mich denn daran hindern, eine Auslandsadresse als Hauptanschrift beim Onlineshop zu hinterlegen, und dann an eine abweichende Zweitadresse in Deutschland liefern zu lassen? Wieder einmal – und wie so oft – hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten des #neulands völlig übersehen. Alte Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten …
Abschließend ist die Zementierung des fossilen Buchpreisbindungsgesetzes in meinen Augen der falsche Weg, weil hier eine kartellartige Struktur gesetzlich unterstützt wird. Die Argumentation, dass die Buchpreisbindung auch Nischenprodukte ermögliche, ist ohnehin eine Lächerliche, wenn man sich ansieht, was die Publikumsverlage so an billigem und mies lektoriertem Massenmüll auf den Markt pumpen. Auch der Hinweis auf kulturelle Vielfalt zieht meiner Ansicht nach nicht im Geringsten. Wenn dem so wäre, müsste es auch Preisbindungsgesetze für Musik, Filme oder Computerspiele geben. Die gibt es aber nicht und man kann nicht sagen, dass es bei diesen Medien keine Vielfalt gäbe – sogar ganz im Gegenteil.
So werden wir aber weiter mit diesem unzeitgemäßen Gesetz leben müssen. Dass die Selfpublisher davon ausgenommen wurden, erfreut mich dann aber doch – das kann man fast progressiv nennen, auch wenn es mit großer Wahrscheinlichkeit nur ein Versehen war.
Korrektur: Nur eBooks von Selfpublishern fallen offenbar nicht unter die Buchpreisbindung, für Printbücher gilt sie. Mein Fehler. Und natürlich völlig daneben, warum diese Unterscheidung? Der entsprechende Passus steht nicht im Gesetz selbst, sondern in der Begründung zum Gesetz, die Gerichte ebenfalls zur Interpretation heranziehen.
Wenn man sich ansieht, was Disney und LucasFilm in Sachen Fanfilme machen, dann ist das genau das Richtige: Die unterstützen die Fans, loben Preise aus und stellen sogar offizielle Ressourcen wie beispielsweise Sounddateien zur Verfügung. Was sie aber nicht tun: Fans mit Klagen und unverhohlenen Drohungen zu überziehen.
Und genau das tun CBS und Paramount. Bekannt ist ja bereits der Fall der AXANAR-Produktion, die gerade vor Gericht verhandelt wird. Das führt unter anderem zu solchen Blüten, dass man meint, eine Sprache könne unter Copyright stehen (was ihnen gerade kräftig um die Ohren zu fliegen scheint). Doch damit nicht genug: Die Macher des ENTERPRISE-Fanfilms STAR TREK: HORIZON wollten eine weitere Episode produzieren und bekamen Post von CBS und Paramount, in der stand, dass sie das mal besser lassen sollten. Oder sonst. Klingt in meinen Ohren wie typische Mafiamethoden: »Einen schönen Film habt ihr da gemacht. Wäre doch schade, wenn der kaputt geht …«
Das Verhalten der Verantwortlichen bei Paramount und CBS passt so dermaßen nicht mehr in die heutige Zeit, dass man wohl davon ausgehen muss, dass da alte, weiße Männer mit Kugelschreibern und Faxgeräten nicht verstanden haben, was das Internet ist, und was passiert, wenn sie die Fans verärgern. Dieselben Fans, die das Franchise aufrecht erhalten haben, als es von den Studios jahrelang vernachlässigt wurde. Und damit meine ich nicht nur die Filmemacher, sondern auch die zahllosen Geldgeber bei den Crowdfundings.
Vermutlich muss man sich auch Sorgen um STAR TREK CONTINUES und NEW VOYAGES machen, auch wenn die durch prominente Mitarbeiter möglicherweise besser geschützt sind.
Und für die, die es noch nicht gesehen haben: Hier ist STAR TREK HORIZON
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Die Geschichte der Fernsehserie zu Robert JordansWHEEL OF TIME-Reihe ist offensichtlich eine Geschichte voller Missverständnisse. Natürlich ist das Interesse an Fantasy-Stoffen fürs Pantoffelkino seit dem Erfolg von GAME OF THRONES groß, und Jordans Reihe kommt einem da natürlich sofort in den Sinn. Es gab auch bereits konkrete Pläne für eine Umsetzung.
Es wurde sogar mal eine Pilotepisode mit dem Titel WINTER DRAGON auf konspirativ wirkende Weise in irgendwelchen frühen Morgenstunden auf FFX Network gezeigt (man kann das auch in leider schlechter Qualität im Netz finden). Jordans Witwe erklärte daraufhin, das sei unautorisiert und wurde von der Produktionsfirma Red Eagle Entertainment deswegen verklagt. Und die zog die Klage dann später auch wieder zurück.
Jetzt soll angeblich eine andere Produktionsfirma mit der Umsetzung beauftragt worden sein, diesmal mit der Erlaubnis und Unterstützung der Jordan-Erben. Das wurde zumindest über den offiziellen Dragonmount-Twitter-Account gemeldet. Angeblich soll ein großes Studio hinter der Umsetzung stecken und in Kürze ein offizielles Statement dazu kommen:
Wanted to share with you exciting news about The Wheel of Time. Legal issues have been resolved. The Wheel of Time will become a cutting edge TV series! I couldn’t be more pleased. Look for the official announcement coming soon from a major studio —Harriet
Weitere Informationen fehlen bisher. Und man muss sich darüber im Klaren sein, dass das erstmal nur bedeutet, dass ein »großes Studio« die Rechte erworben hat. Ob dann auch tatsächlich eine Umsetzung stattfindet, wird die Zukunft zeigen müssen.
Cover THE EYE OF THE WORLD (WHEEL OF TIME Band 1) Copyright Tor Books
Im Eigenverlag ist bereits vor einiger Zeit der Steampunk-Roman DER STERN DES SETH von Amalia Zeichnerin erschienen. Zum Inhalt:
DER STERN DES SETH ist ein abenteuerlicher, spannender und in sich abgeschlossener Steampunk Abenteuer Roman mit fünf sehr unterschiedlichen, eigensinnigen Protagonisten, die keine strahlenden Helden sind, sondern auch ganz menschliche Schwächen haben. Wer Vergnügen findet am Steampunk- oder Pulp-Genre und vielleicht Filme wie die INDIANA JONES-Reihe oder auch die Trilogie DIE MUMIE mag, den wird dieses Expeditionsabenteuer gewiss unterhalten.
Der Roman hat in gedruckter Form einen Umfang von 296 Seiten und kostet als Taschenbuch 12 Euro. Für die eBook-Fassung werden 5,49 Euro fällig.
Im Folgenden eine Liste der Finalisten für die Hugo Awards 2016, also die Shortlist, aus der die endgültigen Gewinner sublimiert werden. Jetzt wird sich vielleicht der ein oder andere fragen: »Und warum zeigt uns der Holzhauer die, und nicht nur die Gewinner?« Die Antwort darauf ist ziemlich einfach: Die Liste zeigt eine Auswahl an aktueller Science Fiction bzw. Phantastik, die man mal lesen könnte. Für mich ist die Shortlist im Prinzip eigentlich immer eine Art Einkaufsliste (in diesem Jahr gibt es eine Ausnahme: das unerträgliche THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört Butcher eigentlich zu meinen Lieblingsautoren). Oder in Sachen Film und Fernsehen eine Vorschlagsliste, was ich mir noch ansehen könnte (falls ich es nicht ohnehin gesehen habe).
Dank eBooks liegen alle Romane ja nur einen Mausklick entfernt.
Im Jahr 2045 kontrollieren cybernetisch verbesserte Wesenheiten die Gesellschaft. Eine neue genetische Krankheit führt dazu, dass die Menschen ihre eigenen Organe abstoßen, das zwingt einen Mann dazu, anderen kybernetische Implantate zu stehlen, um überleben zu können.
Regie führte Nguyen-Anh Nguyen, der Kurzfilm ist eine Konzeptstudie mit der man hofft, Geldgeber für einen Kinofilm zu finden. Mehr zum Projekt auch auf Facebook und der Webseite des Projekts.
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Gestern war der 30. Jahrestag des Super-GAUs im Atomkraftwerk von Chernobyl. The Farm 51 ist ein Spieleentwickler, der an einer interaktiven Virtual Reality-Dokumentation über das Ereignis arbeitet. Im Rahmen der Doku wird man mit einer VR-Brille bewaffnet durch die verseuchte Stadt Pripyat stromern dürfen. Man kann sich die Katastrophenzone so ansehen, wie sie heute existiert. Dabei bekommt man auch echte, aktuelle 360-Grad-Bilder von dort zu sehen.
Erneut ein Beweis für meine These, dass es zu kurz gegriffen ist, wenn man im Zusammenhang mit den VR-Brillen nur an Spiele denkt. Die VR-Dokumentation Chernobyl VR Project 360 soll im Juni für die Oculus Rift erscheinen. Mehr dazu auch auf der Projektwebseite, hier ist ein Trailer:
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Gerüchte gab es schon länger, und der Auftritt wurde offenbar von langer Hand vorbereitet, jetzt ist es wohl offiziell: Nathan Filion (FIREFLY) wird in GUARDIANS OF THE GALAXY 2 in irgendeiner Form in Erscheinung treten und dort die Rolle von WONDER MAN übernehmen.
In den Marvel-Universen ist WONDER MAN, auch bekannt als Simon Williams, ein Übermensch, der seine Fähigkeiten von Baron Zemo erhielt, und Rivale von Tony Stark. Wie dieser ist er als Sohn eines Industriellen aufgewachsen, der Waffen herstellt und verkauft. In den Comics war er ein Mitglied der AVENGERS und in die CIVIL WAR-Handlung involviert. Seine Kräfte sind unter anderem übermenschliche Stärke, Geschwindigkeit und Ausdauer. Verblüffenderweise wurde er auch noch ein erfolgreicher Schaupieler und darauf spielen offenbar die Filmplakate an, die vom Set der GUARDIANS OF THE GALAXY 2 im Netz aufgetaucht sind.
Über den Umfang von Filions Auftritt kann man nur spekulieren. Vielleicht ist sind die Poster nur ein Gag am Rande (auf einem davon, einem biografischen Film über Tony Stark, spielt Williams die Titelrolle – als Gag schon ziemlich gelungen), vielleicht tritt er als Cameo in Erscheinung, vielleicht ist die Rolle größer angelegt. Derzeit weiß man nichts Genaues.
Bereits im ersten Teil hatte Filion eine Art Gastauftritt, er verlieh dort einem der monströsen Gefängnisinsassen seine Stimme.
Bereits seit ein paar Wochen ist die Ausgabe drei von IF – MAGAZIN FÜR ANGEWANDTE FANTASTIK erhältlich. Zum Inhalt:
IF Magazin überschreitet die Grenzen der Fiktion in beide Richtungen und erkundet die Anwendungsgebiete der Fantastik. In dieser Ausgabe liegt der Schwerpunkt auf Kung Fu Fantasy und fernöstlichen Geistergeschichten. Coverillustration von Peter Mordio – Stories von Frank Tumele, Christine Prinz, Marius Kuhle, Ina Elbracht, Tobias Reckermann, Ulf R. Berlin und Brian Deatt – Interviews mit M. H. Boroson, Adam Nevill, Bernhard Reicher und Dr. Nachtstrohm – weitere Beiträge von Frank Duwald, Tobias Reckermann, Thorsten von Birkenhayn und Ulf R. Berlin.
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