Valve veröffentlicht SOURCE FILMMAKER

Gera­de erst gese­hen … Das Erstel­len von Fil­men mit Gameen­gi­nes, soge­nann­te Machi­ni­mas, ist längst ein Teil der Popu­lär­kul­tur, der es auch ganz nor­ma­len Per­so­nen ermög­licht, inter­es­san­te Geschich­ten zu erzäh­len. Eine der Engi­nes die auf­grund ihrer Mög­lich­kei­ten immer wie­der gern genutzt wird, ist Val­ves Source Engi­ne.

Und der Ent­wick­ler von Spie­len wie PORTAL oder HALF-LIFE beweist jetzt ein Herz für Machi­ni­ma-Regis­seu­re. Seit dem 27. Juni bie­tet Val­ve den »SOURCE FILMMAKER« (SFM) kos­ten­los zum Down­load an. Zuvor muss man sich für die Beta-Ver­si­on aller­dings auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te anmel­den – und Steam muss auf dem Rech­ner instal­liert sein.

Fil­me wer­den in einer »what-you-see-is-what-you-get«-Umgebung rea­li­siert, die sich der Inhal­te des inzwi­schen kos­ten­lo­sen Spiels TEAM FORTRESS bedient. Auf der Web­sei­te bie­tet Val­ve via You­Tube hau­fen­wei­se Vide­os an, die zei­gen, wie man die Soft­ware bedient und dar­in Sze­nen erstellt, Kame­ras anlegt und zusam­men mti Ton zu Vide­os kom­bi­niert.

Das hal­te ich – und man ver­ge­be mir den klei­nen Gag – für ganz gro­ßes Kino und ich wer­de SFM selbst­ver­ständ­lich tes­ten und dann berich­ten!

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EuGH: Weiterverkauf gebrauchter Software zulässig – Konsequenzen für Spiele und eBooks

Was der Euro­päi­sche Gerichts­hof heu­te beschloss, hat auf den ers­ten Blick nichts mit eBooks zu tun. In einem Rechts­streit zwi­schen Ora­cle und used­S­oft über den Wei­ter­ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware gelang­te das Gericht zu dem Schluss, das das grund­sätz­lich selbst­ver­ständ­lich zuläs­sig ist.

Inter­es­sant dar­an ist die Fest­stel­lung des EuGH, dass es für einen Wei­ter­ver­kauf völ­lig uner­heb­lich ist, ob die Soft­ware auf einem Daten­trä­ger oder als Down­load erwor­ben wur­de, »es han­de­le sich auf alle Fäl­le um einen Ver­kauf«, schreibt man auf Hei­se. Ora­cle war der Ansicht, dass man dem Kun­den nur eine Soft­ware­ko­pie bereit gestellt habe, die zuge­hö­ri­ge Lizenz jedoch nur zur Nut­zung berech­ti­ge, nicht aber Eigen­tum an der Soft­ware gewäh­re. Das sieht der Gerichts­hof deut­lich anders und bezeich­net Kopie und Lizenz als »unteil­ba­res Gan­zes«, weil:

Das Her­un­ter­la­den einer Kopie eines Com­pu­ter­pro­gramms wäre näm­lich sinn­los, wenn die­se Kopie von ihrem Besit­zer nicht genutzt wer­den dürf­te

Damit darf man jeg­li­che Soft­ware wei­ter­ver­kau­fen, solan­ge man die eige­ne Kopie löscht. Das ist ein weit rei­chen­des Urteil und dürf­te nicht zuletzt Spie­le­her­stel­ler vor eini­ge Pro­ble­me stel­len, damit ist näm­lich auch der Wei­ter­ver­kauf von MMOs grund­sätz­lich mög­lich und vor allem ent­ge­gen der Nut­zungs­be­din­gun­gen völ­lig legal – Lizenz- und Nut­zungs­be­din­gun­gen dür­fen näm­lich nicht gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen. Die immer häu­fi­ger zu fin­den­de Pra­xis, Spie­le an Benut­zer­kon­ten zu bin­den, dürf­te mit die­sem Urteil nicht ohne wei­te­res fort­zu­set­zen sein, denn ein Wei­ter­ver­kauf ist defi­ni­tiv zuläs­sig; damit müs­sen die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten schaf­fen, die Wei­ter­ga­be von Lizen­zen zu ermög­li­chen.

Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil aber noch viel wei­ter­rei­chen­der und betrifft genau­so eBooks (und selbst­ver­ständ­lich auch Hör­bü­cher), die all­zu oft mit­tels kun­den­feind­li­cher DRM-Maß­nah­men nicht nur an ein­zel­ne Kun­den, son­dern sogar an ein­zel­ne Gerä­te gebun­den sind. Auch hier wer­den die Anbie­ter Mög­lich­kei­ten fin­den müs­sen, wie man Lizen­zen wei­ter­ge­ben kann. Und sogar die DRM-frei­en elek­tro­ni­schen Bücher sind betrof­fen, die ver­fü­gen übli­cher­wei­se über »wei­che« DRM-Maß­nah­men wie Was­ser­zei­chen, um ille­ga­le Ver­brei­tung zu ver­hin­dern bzw. zu ver­fol­gen. Für die die Kun­den ist das in Sachen eBooks (eben­so wie bei Soft­ware) eine gran­dio­se Nach­richt, besei­tigt das Urteil doch einen der größ­ten Nach­tei­le der digi­ta­len Bücher.

Da eBooks letzt­end­lich nichts ande­res sind als Soft­ware (das hat der Gesetz­ge­ber auch bereits durch die Ein­stu­fung einer Mehr­wehrt­steu­er­pflicht in Höhe von 19% bestä­tigt), kom­men hier auf die Anbie­ter von eBooks tur­bu­len­te Zei­ten zu, denn auch bei gekauf­ten eBooks muss zukünf­tig ermög­licht wer­den, die erwor­be­ne Soft­ware (das eBook) wei­ter ver­kau­fen zu kön­nen.

Das wird dem Bör­sen­ver­ein nicht gefal­len …

Ob das alles ohne wei­te­re Kla­gen durch­ge­setzt wer­den kann oder ob die Anbie­ter ver­su­chen wer­den, das Urteil zu igno­rie­ren, steht noch auf einem ande­ren Blatt, die Rech­te der Kun­den wur­den durch die Ent­schei­dung des EuGH jedoch deut­lich gestärkt.

Quel­le unter ande­rem: Hei­se

Bild: Logo des EuGH von Ssol­bergj, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Der Phantastische Bücherbrief 583

Neu­er Monat neu­er Bücher­brief. Auch in der Aus­ga­be 583 bespricht Erik Schrei­ber wie­der reich­lich Mate­ri­al.

Wei­ter­hin weist er auf ein Pro­jekt hin, das ihm per­sön­lich am Her­zen liegt: Die Über­set­ze­rin Susan­ne Gerold will auch den vier­ten Band des Valas­hu-Epos ins Deut­sche über­tra­gen und her­aus brin­gen, dazu gibt es auf der ers­ten Sei­te des Bücher­briefs einen kur­zen Hin­weis. Die Rei­he stammt vom 1952 in Tole­do, Ohio gebo­re­ne­nen Autor David Zin­dell, und bei Blan­va­let erschie­nen nur die ers­ten drei Roma­ne; via Crowd­fun­ding über Start­next sol­len nun die finan­zi­el­len Mit­tel gesam­melt wer­den, um die Ver­öf­fent­li­chung von Band vier zu ermög­li­chen.

Selbst­ver­ständ­lich ent­hält die Num­mer 583 eine Erin­ne­rung an den kürz­lich ver­stor­be­nen SF-Autor Ray Brad­bu­ry, wei­ter­hin fin­det man Bespre­chun­gen von Büchern, Hef­ten, Comics, Hör­bü­chern, Taschen­bü­chern und Fan­ma­ga­zi­nen.

Der Phan­tas­ti­sche Bücher­brief 583 – Juni 2012 (PDF, ca. 317 kB)

Bei Libri: Italica eBook-Reader mit eInk-Display für 69 Euro

Wer noch auf der Suche nach einem preis­güs­ti­gen eRea­der mit brauch­ba­rem Dis­play ist (also mit eInk und nicht mit TFT), der soll­te einen Blick auf libri​.de wer­fen. Ab sofort bie­tet der Onlin­ever­sen­der den Ita­li­ca Paper­back 2 zum Preis von nur 69 Euro an. Der Ita­li­ca bie­tet für den Preis einen sechs Zoll-Bild­schirm, einen Steck­platz für SD-Kar­ten bis 16 GB (mög­li­cher­wei­se auch 32GB, Libri wider­spricht sich hier) und einen Klin­ken-Kopf­hö­rer­an­schluss; auf WLAN oder Touch muss man für den Preis selbst­ver­ständ­lich ver­zich­ten.

An Text­for­ma­ten beherrscht das Gerät laut libri​.de TXT, PDF, EPUB, PDB, FB2, HTML, RTF und MOBI, bei den Audio­for­ma­ten wird MP3, WMA, WAV, FLAC, AAC und OGG ange­ge­ben; man kann wäh­rend des Lesens Hin­ter­grund­mu­sik lau­fen las­sen.

Die eBooks über­trägt man mit­tels eines bei­geleg­ten USB-Kabels auf das Gerät, es unter­stützt Ado­be DRM.

Den Ita­li­ca Paper­back 2 erhält man aktu­ell bei Libri​.de

, Neu­kun­den ohne bestehen­des Kon­to bei Libri kön­nen mit dem Gut­schein­code B6-G4GI-P5T7-RI noch­mals fünf Euro spa­ren, kom­men dann also auf 64 Euro (aller­dings muss man dazu noch Ver­sand­kos­ten rech­nen). Bei Ama­zon liegt der güns­tigs­te Preis inklu­si­ve Ver­sand­kos­ten der­zeit bei 102,99 Euro.

Erfah­rungs­be­rich­te zum Gerät fin­det man bei­spiels­wei­se auf Mobi​le​read​.com.

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Pres­se­fo­to Ita­li­ca Paper­back 2 Copy­right Ita­li­ca

Offizieller Trailer: THE AWAKENING

Im Lon­don des Jah­res 1921 ist Flo­rence Cathart (Rebec­ca Hall) die Autorin des popu­lä­ren Buches SEEING THROUGH GHOSTS. Sie sieht ihre Auf­ga­be dar­in, das Über­na­tür­li­che als Betrug und Aber­glau­ben auf­zu­de­cken. Wäh­rend sie noch vom kürz­li­chen Tod ihres Ver­lob­ten ver­folgt wird, tritt Robert Mal­lo­ry (Domi­nic West) an sie her­an. Sie soll den Tod eines Schü­lers an einem Jun­gen­in­ter­nat, an dem er als Leh­rer tätig ist, unter­su­chen. Als Jun­gen der Schu­le aus­sa­gen, sie hät­ten den Geist des Toten gese­hen, ent­schei­det sie sich, den Fall zu über­neh­men. Am Anfang schei­nen die Geis­ter­er­schei­nun­gen nichts als Schü­ler­strei­che zu sein, doch wäh­rend ihre Unter­su­chung an der Schu­le fort­schrei­tet, muss sie fest­stel­len, dass ihr Glau­be an die Wis­sen­schaft mög­li­cher­wei­se nicht aus­reicht, um die Phä­no­me­ne zu ergrün­den, die sie umge­ben …

Neben Hall und West spielt in THE AWAKENING auch noch Imel­da Staun­ton. Der iri­sche Film wur­de bereits im Novem­ber 2011 ver­öf­fent­licht und war auf Film­fes­ti­vals erfolg­reich, lei­der hat er es bis­lang weder in die USA noch nach Deutsch­land geschafft (weder im Kino, noch auf Sil­ber­schei­be). Das mit den USA wird sich in Kür­ze ändern … Das Dreh­buch stammt von Ste­phen Volk und Nick Mur­phy, letz­te­rer hat auch Regie geführt.

Hof­fen wird, dass sich ein deut­scher Ver­lei­her fin­det, ansons­ten bleibt eben wie­der ein­mal nur nur die Ori­gi­nal­ver­si­on, letz­te­re ist aber bereits auf DVD erhält­lich.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​9​N​T​l​s​S​6​g​e04

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FRINGE-Fans fragen: Walters Hintergrundgeschichte

Am 28.9.2012 läuft die fünf­te und letz­te Staf­fel der gran­dio­sen Mys­tery-Serie FRINGE in den USA an. Fox berei­tet sich offen­bar lang­sam dar­auf vor, aktu­ell gibt es unter dem Titel »FRINGE – Fans Ask: Walter’s Back­story« ein Video um den von John Noble dar­ge­stell­ten Dr. Wal­ter Bishop.

http://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​8​R​D​q​r​3​I​I​Yx8

VALERIAN & VERONIQUE als Realfilm von Luc Besson

Die schon klas­sisch zu nen­nen­den, leicht schrä­gen SF-Aben­teu­er um die Hel­den Vale­ri­an und sei­ne Part­ne­rin Vero­ni­que (im Ori­gi­nal Valé­ri­an, agent spa­tio-tem­po­rel, aller­dings auch bekannt als VALÉRIAN ET LAURELINE) vom »Raum-Zeit-Ser­vice«. Das ers­te Aben­teu­er der vom Fran­zo­sen Jean-Clau­de Méziè­res gezeich­ne­ten und von Pierre Chris­tin getex­te­ten Serie erblick­te am 9. Novem­ber 1967 in der Aus­ga­be 420 des Comic-Maga­zins PILOTE das Licht der Vier­farb-Welt. In Deutsch­land erschien 1970 der ers­te Band DIE STADT DER TOSENDEN WASSER, ab 1972 konn­te man die zum Teil schrä­gen Aben­teu­er der bei­den Agen­ten auch im Maga­zin ZACK als Fort­set­zungs­ge­schich­ten ver­fol­gen. War­um im Deut­schen aus Lau­re­li­ne eine Vero­ni­que wur­de ist unklar.

Nach lan­gen Jah­ren soll nun eine Real­ver­fil­mung von VALERIAN & VERONIQUE rea­li­siert wer­den, der Mann an der Spit­ze der Pro­duk­ti­on ist dabei kein ande­rer als Luc Bes­son, der bereits mit DAS FÜNFTE ELEMENT bewies, dass er abge­fah­re­ne SF-Stof­fe beherrscht. Bes­son will dabei sowohl das Dreh­buch ver­fas­sen, als auch Regie füh­ren. Wei­te­re Details ste­hen ver­ständ­li­cher­wei­se noch nicht fest, aber es ist klar, dass die Pro­duk­ti­on frü­hes­tens im nächs­ten Jahr begin­nen kann, da der Fran­zo­se zuvor noch ande­re Pro­jek­te been­den muss, bei­spiels­wei­se MALAVITA mit Ange­li­na Jolie sowie Robert De Niro, Michel­le Pfeif­fer und Tom­my Lee Jones.

Das ist ja groß­ar­tig! :D

via Wort­wel­len via Dark Hori­zons

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Cover VALERIAN & VERONIQUE Sam­mel­aus­ga­be Band 2 Copy­right Carlsen Comics

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HD-Fernsehen mit der Unitymedia-Box

[über Ebuz­zing gespon­ser­ter Arti­kel] Bereits Mit­te letz­ten Jah­res gab es ein Kam­pa­gnen­an­ge­bot, über Tri­ga­mi, das HD-Ange­bot des loka­len Kabel­netz­be­trei­bers Unity­me­dia zu tes­ten und nach eini­gen Que­re­len im Zusam­men­hang damit erhielt ich kürz­lich tat­säch­lich die Set­top­box zum Aus­pro­bie­ren. Nach­fol­gend mei­ne Erfah­run­gen mit dem HD Recor­der.

Inter­es­sant für mich war zum einen ins­be­son­de­re das Hand­ling des Geräts, zwei­tens natür­lich auch die Bild­qua­li­tät, bei­des und eini­ge Din­ge mehr wer­den nach­fol­gend bespro­chen.

Da isser: FANDOM OBSERVER 277

Ein neu­er Monats­ers­ter (schon wie­der?) – ein neu­er FANDOM OBSERVER. Dies­mal unter der Ägi­de des Chef­rad­ak­teurs Gün­ther Freu­nek und unter ande­rem mit fol­gen­den The­men:

- Titel­ge­schich­te: Comic­sa­lon 2012, Pas­cal Philp und Olaf Brill berich­ten aus Erlan­gen
– Kri­ti­sche Grö­ße erreicht? Roland Tri­an­kow­ski und Bernd Mey­er haben den Nord­con in Ham­burg besucht
– Die Welt der Phan­tas­tik – bequem auf der Couch: Gün­ther Freu­nek nimmt phan​tas​tik​-couch​.de unter die Lupe – die Mache­rin­nen im Inter­view
– Zum Tod von Ray­mond Dou­glas Brad­bu­ry, genannt Ray: Nach­ru­fe von Gün­ther Freu­nek, Hol­ger Marks und Ingrid Poin­te­cker

Wei­te­re Inhal­te der Num­mer 277 sind:

Nina Hor­vath inter­viewt Vero­ni­ka Stix vom Mond­wolf-Ver­lag, Olaf Brill erin­nert an TIME TUNNEL und weist auf eine DVD mit den frü­hen ZDF-Syn­chos hin (die, wie ich aus eige­ner Erfah­rung weiß, gera­de­zu ein Feu­er­werk der unfrei­wil­li­gen Komik sind), Ingrid Poin­te­cker bespricht das Rol­len­spiel­pro­jekt IMAGINATION von James »Grim« Des­bo­rough. Natür­lich fin­den sich Rezen­sio­nen, bei­spiels­wei­se zu Phil­ip Schwarz´ VISIONEN, DREI MONDE von Lars Hit­zing, oder die Aus­ga­be 2 von SUPER PULP. Außer­dem Kino­re­zen­sio­nen und Bespre­chun­gen von Rüdi­ger Schä­fer zu TOUCH, AMERICAN HORROR STORY, MIB 3 und DIE REISE ZUR GEHEIMNISVOLLEN INSEL.

Den FANDOM OBSERVER 277 gibt es wie immer zum kos­ten­lo­sen Down­load als PDF auf der Web­sei­te des Fan­zines.

Kickstarter: RINGBOW – Gaming am Finger

Nor­ma­ler­wei­se geht es um Soft­ware oder viel­leicht mal Bücher oder eBooks, wenn ich über ein Kick­star­ter-Pro­jekt berich­te. Doch die Crowd­fun­ding-Platt­form beher­bergt auch Hard­ware. Pro­ble­ma­tisch ist bei etli­chen der coo­len Elek­tronik­pro­duk­te die da finan­ziert wer­den kön­nen aller­dings, dass die pro­du­zier­ten Klein­se­ri­en kei­ne CE-Zer­ti­fi­zie­rung haben und des­we­gen nicht ohne wei­te­res ein­ge­führt wer­den dür­fen – man kann dann ent­we­der auf eige­ne Kos­ten ein Gut­ach­ten in Auf­trag geben (mit dem Risi­ko, dass eine Geneh­mi­gung abge­lehnt wird) oder dabei zuse­hen, wie der Zoll das Gim­mick ver­nich­tet, bei­des nicht zufrie­den­stel­lend. Dazu wei­ter unten mehr.

Vor­stel­len möch­te ich an die­ser Stel­le RINGBOW, das ist ein Blue­tooth-Game­con­trol­ler, der am Fin­ger getra­gen wird. RINGBOW zielt spe­zi­ell auf mobi­le Gam­ing: wer das kennt, der weiß, dass man­che Spie­le sich allein mit­tels Touch nur sehr uner­go­no­misch diri­gie­ren las­sen. Die­ses Gerät wird am Fin­ger getra­gen und bie­tet eine Art Mini-Joy­stick mit neun »Ein­ga­be­rich­tun­gen« (ich ver­mu­te acht Rich­tun­gen und Druck); man kann also im Prin­zip mit einem Fin­ger »tou­ch­en« und mit dem Dau­men gleich­zei­tig am Ring Rich­tungs­an­wei­sun­gen geben. Mögich ist auch eine Ver­wen­dung als Maus. Da RINGBOW sich via Blue­tooth als HID (Human Inter­face Device) mit dem jewei­li­gen Gerät ver­bin­det, sind aber auch nahe­zu unend­li­che ande­re Mög­lich­kei­ten denk­bar, die Nut­zung ist nicht auf mobi­le Gerä­te beschränkt.

Mei­ner Ansicht nach ganz gro­ßes Kino und eine gran­dio­se Idee. Als Euro­pä­er ist man mit min­des­tens 55 Dol­lar dabei (45 Dol­lar für den Ring und 10 Dol­lar inter­na­tio­na­le Ver­sand­kos­ten), wenn man für die Unter­stüt­zung eines der Gerä­te (in »sla­te black«) erhal­ten möch­te.

Doch da bleibt natür­lich die Fra­ge nach dem CE-Auf­kle­ber, des­we­gen habe ich mich ein­fach mal per Mail an Efrat Barit, einen der bei­den Pro­jekt­in­itia­to­ren gewandt. Die Ant­wort kam sehr zeit­nah:
Man bemüht sich um eine CE-Zer­ti­fi­zie­rung, wenn alles glatt geht soll­te die­se inner­halb des nächs­ten Monats abge­wi­ckelt sein. Soll­te dar­aus nichts wer­den, haben sie die Mög­lich­keit, den Unter­stüt­zern ihre Ring­bows inner­eu­ro­pä­isch zuzu­sen­den, so dass es am Zoll kei­ne Pro­ble­me geben wird.

Bereits vor­ab mit­ge­dacht, was inter­na­tio­na­le Unter­stüt­zer angeht. Fei­ne Sache! Mehr auf der Kick­star­ter-Pro­jekt­sei­te oder auf der Ring­bow-Home­page.

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Pro­mo-Bil­der Copy­right Ring­bow

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