Ausschreibung: Die Steampunk-Chroniken Band zwei – Gaslicht-Grusel

Für den zwei­ten Band der STEAMPUNK-CHRONIKEN star­te ich hier­mit eine neue Aus­schrei­bung für Kurz­ge­schich­ten rund um das wei­te und erfreu­lich schub­la­den­ar­me Gen­re Steam­punk. Der Arbeits­ti­tel und das Sub­gen­re lau­ten dies­mal:

Gas­licht

Damit wol­len wir ver­su­chen, klas­si­sche vik­to­ria­ni­sche Gru­selge­schich­ten mit Steam­punk zu ver­bin­den:

Geis­ter in alten schot­ti­schen Schlös­sern, Feen­we­sen, Spuk­ge­stal­ten, das Jen­seits, Sär­ge, Sean­cen die uner­war­tet enden, unheim­li­che Irr­lich­ter in einem Sumpf, Geis­ter­jä­ger, alt­ägyp­ti­sche, ban­da­gierte Wie­der­gän­ger, Trol­le — erwei­tert durch die unmög­li­chen Mög­lich­kei­ten der ver­rück­ten Wis­sen­schaft­ler, For­scher und sons­ti­ger Prot­ago­nis­ten, Geis­ter­jä­ger mit Jen­seits-Rekom­bo­bu­la­to­ren und Pro­to­plas­ma-Ver­lie­sen, aether­pha­si­gen Sil­ber­ku­geln und ande­rer Ver­satz­stü­cke des Steam­punk. Auch über Vam­pire kön­nen wir gern reden, solan­ge sie weder schmu­sen noch blin­kern … ;o)

Ent­ste­hen soll erneut ein eBook unter Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz, aber auch ein Taschen­buch, das via Crea­teSpace rea­li­siert und (vor­erst) über Ama­zon ver­trie­ben wird.

Ein­sen­de­schluss für die Geschich­ten ist der 31.10.2012, alle wei­te­ren Details fin­den inter­es­sier­te Autoren auf der Web­sei­te der Steam­punk-Chro­ni­ken, genau­er auf der Aus­schrei­bungs­sei­te für Band zwei und auf der Sei­te Mis­si­on.

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Bild: “Haun­ted Lane” von Melan­der & Bro 1889, Public Domain

Erster Trailer: SINISTER

SINISTER ist der neu­es­te Hor­rost­e­r­ei­fen von Regis­seur Scott Der­rick­son (THE EXORCISM OF EMILY ROSE) und Sum­mit Enter­tain­ment, dar­in spielt Ethan Haw­ke einen Kri­mi­au­to­ren. US-Kino­start wird Anfang Okto­ber 2012 sein.

Plot: Ein Autor von Roma­nen die auf wah­ren Bege­ben­hei­ten basie­ren ist nicht nur auf der Suche nach einer neu­en gro­ßen Sto­ry, son­dern zieht zudem mit sei­ner Fami­lie in ein Haus, in dem zahl­lo­se Gräu­el­ta­ten ver­übt wur­den. Nach­dem er eine Kis­te mit Video­casset­ten fin­det, muss er fest­stel­len, dass es mög­li­cher­wei­se über­na­tür­li­che Hin­ter­grün­de gibt – und dass er sei­ne Fami­lie in Gefahr gebracht hat …

Neben Haw­ke spie­len unter ande­rem Vin­cent D’Onofrio, James Ran­so­ne, Fred Dal­ton Thomp­son, Nicho­las King, Cla­re Foley, Vic­to­ria Leigh, Juliet Rylan­ce und Micha­el Hall D’Addari.

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Arnie zieht die Lederjacke wieder an: TERMINATOR V

Ganz tau­frisch ist die stei­ri­sche Eiche nicht mehr, das hin­dert Arnold Schwar­zen­eg­ger aber nicht dar­an, nach sei­nem Gast­spiel als Gou­ver­na­tor, die Leder­ja­cke des Sky­net-Kil­lers aus den TERMINATOR-Fil­men noch ein­mal über­zu­strei­fen. Man fragt sich in die­sem Zusam­men­hang unwill­kür­lich, ob Robo­ter ren­ten­be­zugs­be­rech­tigt sind … ;o)

Aber mal im Ernst: nach­dem McGs letz­te TER­MI­NA­TOR-Insze­nie­rung SALVATION nicht so recht ankom­men woll­te, nimmt Arnie die Sache nun nach eige­nen Aus­sa­gen wie­der selbst in die Hand. Gegen­über Action Effects gab er zu Pro­to­koll (Über­set­zung von mir):

Ich kann im Moment noch nicht viel dazu sagen, weil sie es geheim hal­ten wol­len, Sie wis­sen was ich mei­ne, aber ich kann Ihnen schon sicher sagen, dass ich im nächs­ten Jahr mit dem Dre­hen begin­nen wer­de – und es wird für mich einer der här­tes­ten Fil­me wer­den, die ich je gemacht habe. Allein für die Dreh­ar­bei­ten wur­den sechs Mona­te ange­setzt und ich wer­de in Kür­ze mit dem Trai­nie­ren begin­nen, um mich in best­mög­li­che Form zu brin­gen, bevor es los geht. Der Film setzt SALVATION fort, obwohl die Pro­du­zen­ten nicht all­zu glück­lich mit dem waren, was McG gemacht hat, aber sie sind der Ansicht, dass es zumin­dest gut genug war, um wei­ter zu machen und mit einem fünf­ten und sechs­ten Film das Fran­chise abzu­schlie­ßen.

Dar­aus könn­te man ent­neh­men, dass Arnold für die Tei­le fünf und sechs gebucht wur­de. Ob er tat­säch­lich erneut die Rol­le eines Endo­ske­lett-Robo­ters spie­len wird bleibt offen, aller­dings müss­te er sich für ande­re Cha­rak­te­re wahr­schein­lich nicht wie oben beschrie­ben in Form brin­gen, oder? Als Regis­seur war lan­ge Jus­tin Lin im Gespräch, der ist aber der­art mit neu­en FAST-Fil­men befasst (pun inten­ded), dass es frag­lich sein dürf­te, ob er tat­säch­lich bei T5 das Ruder über­neh­men wird.

Aktu­ell berei­tet sich Schwar­zen­eg­ger auf die Dreh­ar­bei­ten zu UNKNOWN SOLDIER vor, die im August begin­nen, es han­delt sich um einen SF-Film in der er die Rol­le eines Kil­lers spielt. Danach steht das Film­pro­jekt TEN an, in dem es um kor­rup­te Cops geht.

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Bild: Arnold Schwar­zen­eg­ger 2010, von Bob Doran, aus der Wiki­pe­dia, CC BY

Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!

Bereits seit Län­ge­rem ver­su­chen gewis­se Zei­tungs­ver­le­ger bekann­ter­ma­ßen, sich Text­schnip­sel und Über­schrif­ten im Rah­men eines soge­nann­ten »Leis­tungs­schutz­rech­tes« schüt­zen zu las­sen und betrie­ben dafür mas­si­ve Lob­by­ar­beit bei den Kli­en­tel­po­li­ti­kern von CDU/​CSU und FDP; feder­füh­rend ist hier bei­spiels­wei­se der Axel Sprin­ger-Ver­lag, bekannt durch das Revol­ver­blatt BILD. Die Lob­by-Mani­pu­la­tio­nen führ­ten natür­lich zum gewünsch­ten Ergeb­nis: Schwarz-Gelb hat ein ent­spre­chen­des Gesetz vor­be­rei­tet, des­sen Inhalt Anfang der Woche bekannt wur­de.

Und: welch´ Wun­der … war zuerst die Rede davon, dass es haupt­säch­lich dar­um geht, Goog­le für sei­ne Dienst­leis­tung Rech­nun­gen stel­len zu kön­nen – man sprach bereits von einen »Lex Goog­le« – ist vom Such­ma­schi­nen­an­bie­ter und Inter­net­gi­gan­ten nun auf ein­mal nicht mehr die Rede (kein Wun­der: der nimmt ein­fach die Ver­la­ge aus sei­nen Such­ergeb­nis­sen und lässt sie am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern – kei­ne Leser mehr auf ihren Pay­wall-gesi­cher­ten Web­sei­ten woll­ten die Ver­le­ger dann eben­falls nicht – also möch­te man Blog­ger abzo­cken, die haben schließ­lich kei­ne Rechts­ab­tei­lung). Dafür fin­den sich Pas­si, die kon­kret und direkt dar­auf aus­ge­legt sind, Blog­gern das Leben so schwer wie mög­lich zu machen und Abmahn­ab­zo­ckern (ali­as ent­spre­chend täti­gen Anwäl­ten) ein dau­er­haft gesi­cher­tes Ein­kom­men zu ver­schaf­fen.

Zwar wird all­ge­mein voll­mun­dig behaup­tet, dass die zu schüt­zen­den Pres­se­tex­te (bis hin zu Mikro­for­mu­lie­run­gen, die nor­ma­ler­wei­se bei Nut­zung unter das Zitat­recht fal­len) nur nicht »kom­mer­zi­ell« ver­wen­det wer­den dür­fen – unter kom­mer­zi­ell ver­steht Schwarz-Gelb aller­dings kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder geschäfts­mä­ßi­ge Tätig­keit, es reicht bereits ein simp­ler Flattr-But­ton!

Ich will mich hier gar nicht in Details erge­hen, die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Bewer­tung haben ande­re bereits ein­drucks­voll geleis­tet, bei­spiels­wei­se Udo Vet­ter in sei­nem Law Blog (unbe­dingt lesen!), Tho­mas Stad­ler auf Inter­net-Law und Kai Bier­mann in der Zeit.

Hier wird nicht nur ver­sucht, ein ver­al­te­tes Geschäfts­mo­dell auf Kos­ten der All­ge­mein­heit am Leben zu erhal­ten, hier wer­den nach den Ana­ly­sen nicht weni­ger Fach­leu­te die Bür­ger­rech­te mit Füßen getre­ten. Soll­te das Gesetz in Kraft tre­ten wäre es ein ein­deu­ti­ger Fall für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.

Wir soll­ten aber dafür sor­gen, dass es gar nicht erst dazu kommt!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei­spiels­wei­se auf der Web­sei­te der »Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht«. Infor­miert euch! Ver­brei­tet die Infor­ma­tio­nen!

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Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Publizieren mit CreateSpace – ein Erfahrungsbericht

Nach­dem Ama­zon es mit Kind­le Direct Publi­shing jeder­mann ermög­licht, eBooks zu ver­öf­fent­li­chen und zu mone­ta­ri­sie­ren, sind selbst­pu­bli­zier­te elek­tro­ni­sche Bücher abseits der eta­blier­ten Ver­la­ge auch in Deutsch­land in kaum noch über­schau­ba­rer Men­ge zu erhal­ten.
Nach wie vor deut­lich schwie­ri­ger ist es jedoch, ein »ech­tes« Buch her­aus zu brin­gen. Zwar buh­len Book- und Print- On Demand-Anbie­ter um die Gunst des ambi­tio­nier­ten Self­pu­blishers, doch gibt es hier Hür­den zu über­win­den: die einen möch­ten sich gern umfang­rei­che Rech­te an den Inhal­ten ein­räu­men (das geht sogar bis hin zu Auf­füh­rungs- und Sen­de­rech­ten) und las­sen dem Publi­zie­ren­den zudem nur Bro­sa­men von den Ver­käu­fen. Die ande­ren sehen sich als rei­ner Druck­ser­vice, for­dern aller­dings für die Vor­be­rei­tung der Bücher, die dann via PoD erhält­lich sein sol­len, nicht uner­heb­li­che Vor­kos­ten – dafür behält man die Rech­te an sei­nen Wer­ken.

Doch über die Ama­zon-Toch­ter Crea­teSpace, die seit Kur­zem auch für den Ver­trieb von Taschen­bü­chern in Euro­pa zu nut­zen ist, ermög­licht der Online­händ­ler es nun jeder­mann, Bücher in gedruck­ter Form unters Volk zu brin­gen. Wenn­gleich der­zeit hier­zu­lan­de erst ein­mal nur über den Ama­zon-Online­shop.

Googles eBook-Shop ab sofort auch in Deutschland

Ab sofort ist der eBook-Shop des Inter­net­gi­gan­ten Goog­le offi­zi­ell auch in Deutsch­land ver­füg­bar. Nach ver­mut­lich zähen Ver­hand­lun­gen mit den hie­si­gen Ver­la­gen (es gab Berich­te, dass Goog­le angeb­lich äußerst unat­trak­ti­ve Kon­di­tio­nen ange­bo­ten hat­te) erreicht man ihn als Unter­ka­te­go­rie in Goog­le-App­s­to­re »Play«.

Mit an Bord sind zahl­lo­se nam­haf­te loka­le Ver­la­ge, wie bei­spiels­wei­se Hey­ne, Gold­mann und Blan­va­let (also Ran­dom House), Klett-Cot­ta, Hoff­mann und Cam­pe, Lüb­be, CH Beck, die Münch­ner Ver­lags­grup­pe, Gmei­ner und Wal­hal­la. Außern vor blei­ben bei­spiels­wei­se Holtz­brink und Bon­nier. Selbst­ver­ständ­lich erhält man aber auch elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen zahl­lo­ser inter­na­tio­na­ler Ver­la­ge auf der Platt­form.

Wer im Goog­le-Shop bes­se­re Prei­se für deut­sche eBooks erwar­tet hat, wird natür­lich eines Bes­se­ren belehrt, dank Buch­preis­bin­dung auch auf eBooks sind die zu berap­pen­den Beträ­ge dort in vie­len Fäl­len genau­so über­teu­ert wie anders­wo. Das war aber zu erwar­ten.

Im Gegen­satz zu ande­ren Anbie­tern legt Goog­le aller­dings Wert dar­auf, dass man die eBooks auf mög­lichst vie­len Platt­for­men und Gerä­ten nut­zen kann: lesen kann man sei­ne erwor­be­nen elek­tro­ni­schen Publi­ka­tio­nen auf der Goog­le Play-Web­sei­te, auf Apps für Ando­id und Tablet-PCs mit die­sem Betriebs­sys­tem, aber auch auf iOS-Gerä­ten wie iPho­ne oder iPad. Neben dem Zugriff übers Web oder via Apps wer­den aber auch ePub- und PDF-Ver­sio­nen ange­bo­ten.

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Screen­shot Goog­le Play von mir, Inhal­te und Design Copy­right Goog­le

Deutsche Verlage, eBook-Preise und die Kundenwünsche

Auf Buch​re​port​.de gab es kürz­lich ein sehr inter­es­san­tes Inter­view mit Kel­ly Gal­lag­her vom Markt­for­schungs­un­ter­neh­men R. R. Bow­ker und der Book Indus­try Stu­dies Group, ers­te­res auch ein Spe­zia­list für eBook-Märk­te. Und der sag­te eini­ge sehr inter­es­san­te Din­ge über die hie­si­gen Ver­la­ge (wie immer sind damit haupt­säch­lich gro­ße Publi­kums­ver­la­ge gemeint).

Zum einen kri­ti­siert er das Preis­mo­dell der Ver­la­ge für eBooks.

Sie ver­su­chen, ein Pri­cing-Modell durch­zu­drü­cken, statt zu ana­ly­sie­ren, was der Ver­brau­cher für ein Pri­cing-Modell erwar­tet.

Exakt. Die Prei­se für eBooks kann man hier­zu­lan­de lei­der nach wie vor nur als Mond­prei­se bezeich­nen, die in kei­ner­lei Rela­ti­on zum Auf­wand der Pro­duk­ti­on und Logis­tik oder zum Ver­kaufs­preis der Print­ver­sio­nen ste­hen. Die Argu­men­te, die ange­führt wer­den, um die durch­schnitt­lich viel zu hohen Prei­se zu recht­fer­ti­gen, hal­ten kei­ner genaue­ren Betrach­tung stand. Die Tat­sa­che, dass die­se über­teu­er­ten Pro­duk­te dann fol­ge­rich­tig kaum jemand erwirbt, scheint aber in den zustän­di­gen Eta­gen der Ver­lags­häu­ser nie­man­den zu inter­es­sie­ren. Wäre es nicht unter Hin­blick auf Absatz­zah­len nicht auch ins­be­on­de­re kauf­män­nisch deut­lich sinn­vol­ler, Prei­se anzu­sa­gen, die die Ver­brau­cher auch akzep­tie­ren, statt auf den auch noch durch DRM kas­trier­ten eBooks sit­zen zu blei­ben?

Wei­ter­hin ana­ly­siert Gal­lag­her das Ver­öf­fent­li­chungs­ver­hal­ten wie folgt:

Hin­zu kommt, dass sie bei ihrem Lek­to­rats- und Ver­triebs­mo­dell zu stark auf »Push« set­zen. Ande­re Märk­te ach­ten eher dar­auf, was die Leser wün­schen und wie sie es wün­schen.

Was bedeu­tet das? Ganz ein­fach: In ande­ren Län­dern wird ver­öf­fent­licht, was die Leser wol­len. Hier wird ver­öf­fent­licht, was die Ver­la­ge wol­len. Oder was die Ver­la­ge mei­nen, was die Leser wol­len.
Die Ergeb­nis­se lie­gen klar auf der Hand: nach Markt­be­trach­tung fällt irgend jeman­dem auf, dass Vam­pirsch­mon­zet­ten auf ein­mal gut gehen, weil Ste­phe­nie Mey­er-Roma­ne sich nicht nur ver­kau­fen wie doof, son­dern auch noch Fil­me dazu gedreht wer­den. Also pro­du­ziert man nur noch Roma­ne mit spitz­zah­ni­gen Lovern und ähn­li­che »Roman­t­a­sy«. Dar­aus nun aber zu schlie­ßen, dass genau das vom Leser auch gewünscht wird, ist nicht ganz kor­rekt, denn dass tren­di­ge Pop­kul­tur sich nun­mal ein­fach so abset­zen lässt ist eine Bin­sen­weis­heit, eben­so wie die Tat­sa­che, dass in Deutsch­land haupt­säch­lich Frau­en lesen – außer eBooks, da sind die Män­ner vorn -, aber das ist ein ganz ande­res The­ma.

Dar­auf, sich nach den Wün­schen der Kun­den zu rich­ten, kom­men die Ent­schei­der in den Ver­la­gen erst in neu­es­ter Zeit, und sehr gemäch­lich (oder eher wider­wil­lig?), bei­spiels­wei­se über die Nut­zung von Social Media – in die­ser Hin­sicht muss aber noch eine Men­ge gelernt wer­den. Die übli­che Vor­ge­hens­wei­se dürf­te nach wie vor sein, dass irgend jemand anhand schwer nach­voll­zieh­ba­rer Kri­te­ri­en ent­schei­det, was ver­legt wird und was nicht.

Die Ver­la­ge wer­den sich ins­be­son­de­re im Bereich Phan­tas­tik aus ihrem Elfen­bein­turm ent­fer­nen und auf die Kun­den zuge­hen müs­sen, denn die heu­ti­gen Infra­struk­tu­ren ermög­li­chen es dem Leser sehr ein­fach, an den Lese­stoff zu kom­men, den er wünscht. Und damit mei­ne ich ent­ge­gen des Lamentos der Buch­bran­che kei­ne ille­ga­len Down­loads, son­dern zum einen fremd­spra­chi­ge Impor­te von Print­bü­chern und eBooks (vor­nehm­lich in eng­li­scher Spra­che, in mei­nem Bekann­ten- und Freun­des­kreis macht das fast jeder!) und zum ande­ren selbst­ver­ständ­lich auch Self­pu­bli­shing, selbst wenn letz­te­res in Deutsch­land noch in sehr klei­nen Kin­der­schu­hen steckt. Und auch das Kon­zept Crowd­fun­ding könn­te hier­zu­lan­de schnel­ler fußen, als man den­ken mag.
Das Web ermög­licht es zudem, auf ver­gleichs­wei­se ein­fa­che Art und Wei­se her­aus­zu­fin­den, was der Leser möch­te. Epi­du macht ja bereits vor, wie das gehen kann: es wer­den Lite­ra­tur-Pro­jek­te vor­ge­stellt und die Nut­zer der Platt­form ent­schei­den durch Abstim­mung, was ver­öf­fent­licht wird. War­um sich nicht ande­re Ver­la­ge deut­lich inten­si­ver die­ser Mög­lich­keit bedie­nen, ist mir völ­lig schlei­er­haft.

Viel­leicht weil dann die »Ent­schei­der« nicht mehr aus dem Elfen­bein­turm her­aus hoheit­lich ent­schei­den kön­nen, was der Leser zu lesen hat?

Wer weiß …

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Bild: »Das Geld« von capl@washjeff.edu, CC BY-NC-SA

Trailer: RESIDENT EVIL – RETRIBUTION

Die Popu­la­ri­tät der RESIDENT EVIL-Film­rei­he nach den gleich­na­mi­gen Cap­com-Video­spie­len ist unge­bro­chen, das führt natür­lich zu immer neu­en Fort­set­zun­gen und wei­te­ren Aben­teu­ern um Ali­ce und die Umbrel­la Cor­po­ra­ti­on. Der nächs­te Teil trägt den Titel RETRIBUTION, dar­in wird die Prot­ago­nis­tin von der Cor­po­ra­ti­on ent­führt und erfährt mehr über ihre Her­kunft. Zwi­schen­durch wird es für Mil­la Jovo­vich sicher­lich reich­lich Gele­gen­heit geben, Krea­tu­ren mit groß­ka­li­bri­gen Waf­fen zu durch­lö­chern und das ein oder ande­re effekt­voll in die Luft zu jagen. Regie führt Paul W.S. Ander­son, deut­scher Kino­start von RESIDENT EVIL: RETRIBUTION ist am 20. Sep­tem­ber 2012, der Ver­lei­her ist Con­stan­tin Film.

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Sze­nen­fo­to Copy­right Con­stan­tin Film

SNOW WHITE AND THE HUNTSMAN auf erfolgreicher Jagd

Es war ein­mal: Vie­le, vie­le Vari­an­ten, Aus­le­gun­gen und Inter­pre­ta­tio­nen hat die Geschich­te schon erfah­ren. Das mag alles sei­ne Berech­ti­gung gehabt haben. Mit drei Varia­tio­nen des Grimm-Klas­si­kers allein in 2012, wirkt es aller­dings schon etwas infla­tio­när. DANTES PEAK gegen VOLCANO und ARMAGGEDON gegen DEEP IMPACT haben den Wahn­sinn ver­deut­licht, wenn kein gro­ßes Stu­di­os bei gleich gear­te­ten Pro­jek­ten gewillt ist, ent­we­der zurück­zu­tre­ten, oder den Start zu schie­ben. Zwei der drei Ver­fil­mun­gen von 2012 sind wel­che die­ser gro­ßen, ambi­tio­nier­ten Wer­ke, die um ein Mas­sen­pu­bli­kum wer­ben und kämp­fen muss­ten.
Der Kampf ist nicht ent­schie­den, weil – zum Glück für den alles kon­su­mie­ren­den Main­stream-Gast – die­se Fil­me kaum unter­schied­li­cher sein könn­ten. Aber die Gru­sel­va­ri­an­te hat man eben­so schon erle­ben dür­fen, eben­so die humor­ge­präg­te Nach­er­zäh­lung. Hin­zu kommt das Jakob und Wil­helms über­mit­tel­te Geschich­te, wie jedes gute Mär­chen, grund­sätz­lich schon ein­mal von Fan­ta­sy-Ele­men­ten durch­zo­gen ist, und auf die­se rich­tet sich SNOW WHITE AND THE HUNTSMAN letzt­end­lich aus.

Extended Preview: BEAUTY AND THE BEAST

Dass Kris­tin Kreuk für eine neue Gen­re-Serie namens BEAUTY AND THE BEAST (ein Remake der gleich­na­mi­gen Show aus den 1980ern) zum Sen­der The CW zurück kehrt, ist inzwi­schen nichts Neu­es mehr. Und nun gibt es auch etwas dar­aus zu sehen, der Chan­nel stellt einen Vor­gu­cker zur Ver­fü­gung und knau­sert dabei nicht, denn der ist sagen­haf­te fünf Minu­ten lang.

Wobei mir die Anmer­kung ver­ge­ben wer­den mag, dass das nach einer »Mäd­chen-Serie« aus­sieht … ;o)

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