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DUNGEON KEEPER: Electronic Arts mag nur fünf Sterne-Bewertungen

Screenshot_DungeonKeeper

Elec­tro­nic Arts zeich­net sich ja immer wie­der mal durch kun­den­feind­li­ches Ver­hal­ten aus. Die Grün­de sind man­nig­fal­tig: unzu­rei­chen­de DRM-Maß­nah­men, bocken­de Ser­ver oder all­ge­mein unsym­pa­thi­sches Ver­hal­ten. In den USA wur­de EA des­we­gen mehr­fach zum schlech­tes­ten Fir­ma des Jah­res gewählt. Der neu­es­te Stunt steht im Zusam­men­hang mit der Tablet-Ver­si­on des Com­pu­ter­spiel-Klas­si­kers DUNGEON KEEPER.

Inter­es­san­ter­wei­se hat das Game im Goog­le Play-Store hau­fen­wei­se fünf-Ster­ne-Wer­tun­gen, und das obwohl sich nicht eben weni­ge Nut­zer dar­über beschwe­ren, dass man durch ingame-Käu­fe abge­zockt wer­den soll, ohne die das Spiel kaum nutz­bar ist (50 Blö­cke um etwas zu bau­en kos­ten bei­spiels­wei­se laut Aus­sa­ge eines Nut­zers hef­ti­ge 90 Euro). Das ist ein­deu­tig eine ganz neue Aus­le­gung des Geschäfts­mo­dells »free2play«, mit dem das Game bewor­ben wird.

Wie EA an die guten Wer­tun­gen kommt ist krea­tiv – und eine Unver­schämt­heit: tätigt man einen der fast unum­gäng­li­chen Ingame-Käu­fe, erscheint ein Fens­ter, in dem man DUNGEON KEEPER bewer­ten kann. Klickt man auf fünf Ster­ne, wird die Bewer­tung sofort in den Play-Store über­nom­men. Klickt man ein bis vier Ster­ne, wird man auf eine Sei­te gelei­tet, auf der man »Feed­back« abge­ben kann. Die­se Wer­tung wird aber offen­bar nicht umge­hend in die Shop-Wer­tung über­nom­men. Will man ein bis vier Ster­ne ver­ge­ben, muss man das direkt im Store tun.

Wie gesagt: äußerst krea­tiv und allein durch die Art und Wei­se der Durch­füh­rung kann man sich leicht aus­rech­nen, dass man sich bei Elec­tro­nic Arts bereits vor­her über die Kun­den­re­ak­tio­nen zum Spiel bzw. die Abzo­cke durch über­teu­er­te Ingame-Käu­fe bewusst war und die Bewer­tung des­we­gen genau so imple­men­tiert hat. Die Alter­na­ti­ve wäre, EA Inkom­pe­tenz zu unter­stel­len – aber die­se Ant­wort hal­te ich für zu ein­fach. Offen agie­ren­de Unter­neh­men hät­ten sol­che pein­li­chen Win­kel­zü­ge nicht nötig.

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Screen­shot DUNGEON KEEPER Copy­right Elec­tro­nic Arts

APOCALYPSIS III – dritte Staffel des Serienromans von Bastei

Cover Apokalypsis3

[Spon­so­red Post] Mit APOCALYPSIS III erscheint bei Bas­tei Lüb­be soeben die drit­te Staf­fel des Seri­en­ro­mans, der in Form einer App, spe­zi­ell auf digi­ta­le End­ge­rä­te abge­stimmt ist. Audio­vi­su­el­le Ele­men­te, Tex­te sowie Illus­tra­tio­nen ver­schmel­zen damit zu einem Lese­er­leb­nis. Der Ver­lag schreibt dazu:

Man befin­det sich stän­dig im Zen­trum des Gesche­hens und fühlt sich den Ereig­nis­sen extrem nah. Mario Giord­a­no hat es geschafft einen packen­den End­zeit­thril­ler zu schaf­fen, der durch sei­ne mul­ti­me­dia­le Erschei­nungs­form das Lese­er­leb­nis noch ein­mal inten­si­viert.

Auch die drit­te Staf­fel der Best­sel­ler-Serie um die Haupt­fi­gur Peter Adam geht packend wei­ter. Papst Johan­nes Paul III. ist zurück­ge­tre­ten und spur­los ver­schwun­den. Der Col­lege­pro­fes­sor Peter Adam ver­liert sei­ne Frau sowie sei­ne klei­ne Toch­ter Maya bei einem Flug­zeug­ab­sturz. Sein Bru­der Niko­las eröff­net ihm, dass ihr Tod im Zusam­men­hang mit den Akti­vi­tä­ten eines okkul­ten Ordens ste­he. Peter stößt bei sei­nen Nach­for­schun­gen auf einen mys­te­riö­sen Orden, der sich dem Welt­un­ter­gang ver­schrie­ben hat. Dabei ahnt er nicht wel­che Bedeu­tung er für den Orden hat. Als selbst der neue Papst, Petrus II., von Dämo­nen beses­sen ist, schei­nen Peters rät­sel­haf­te Täto­wie­run­gen die letz­te Hoff­nung gegen die dro­hen­de Apo­ka­lyp­se zu sein. Kann er das Ende der Welt noch auf­hal­ten?

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det man auf der Seri­en-Web­sei­te.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Bas­tei Lüb­be

[aartikel]B00GHLR8DS[/aartikel]

 

Das HUMBLE BUNDLE 5 – mit Android

Es gibt mal wie­der eine neu­es HUMBLY INDIE BUNDLE, dies­mal erhält man die Games nicht nur für Apple, Win­dows und Linux, son­dern zusätz­lich auch noch für Android. Fei­ne Sache.

Das Drum­her­um ist wie immer: man zahlt einen belie­bi­gen Betrag und erhält dafür die Spie­le sowie eini­ge Sound­tracks dazu. Zahlt man mehr als den Durch­schnitt (zu die­sem Zeit­punkt ca. 6,70 Dol­lar), erhält man zwei wei­te­re Spie­le und mehr Musik.

Im fünf­ten Bund­le sind ent­hal­ten: BEAT HAZARD ULTRA, DYNAMITE JACK, SOLAR 2 und NIGHTSKY HD, im erwei­ter­ten Pack kom­men noch DUNGEON DEFENDERS und SUPER HEXAGON hin­zu. Wie immer geht ein teil der Ein­nah­men an die Childs Play Cha­ri­ty.

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CES: Lego Mindstorm EV3

Auf der CES in Las Vegas hat Lego die nächs­te Gene­ra­ti­on sei­ner Robo­ter-Bau­sät­ze mit der Bezeich­nung »Mind­s­torm« vor­ge­stellt. Sie trägt den Namen »Mind­s­torm EV3«.

Der P‑Brick (sie­he links) ist der Kern aller damit zu erstel­len­den Robo­ter und basiert auf einem ARM9-Pro­zes­sor; der hat 16 MB Flash-Spei­cher und 64 MB RAM zur Ver­fü­gung und kann über die gra­fi­sche Benut­zer­ober­flä­che Lab­View von Natio­nal Instru­ments via PC pro­gram­miert wer­den. Sei­ne Firm­ware ist Linux-basiert, er ver­fügt unter ande­rem über eine USB-Schnitt­stel­le und einen Slot für SD-Kar­ten. Man soll den P‑Brick auch über iOS- oder Android-Gerä­te steu­ern kön­nen. Dank der Kom­pa­ti­bi­li­tät mit dem Vor­gän­ger sind des­sen Bau­tei­le wei­ter­ver­wend­bar.

Die Bau­an­lei­tun­gen für die 17 Robo­ter des Basis­pa­kets lie­gen erst­mals auch in 3D-Fas­sun­gen vor, die man auf Tablets nut­zen kann. Dabei hat man die Mög­lich­keit, sich die Bau­stu­fen aus allen Rich­tun­gen anzu­se­hen.

Lego Mind­s­torms EV3 wird ab dem zwei­ten Halb­jahr 2013 für ca. 350 Euro erhält­lich sein. Neben der »nor­ma­len« Ver­si­on wird es auch beson­de­re Fas­sun­gen für Schu­len geben.

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Pres­se­fo­to P‑Brick Copy­right Lego Group

Kickstarter: GIRL GENIUS AND THE RATS OF MECHANICSBURG

Wer sich mit Steam­punk beschäf­tigt, hat wahr­schein­lich auch schon ein­mal etwas über Phil und Kaja Fogli­os Web- und Print-Comic GIRL GENIUS gehört. Das Mot­to der Serie lau­tet:

»Adven­ture, Romance, MAD SCIENCE!«

GIRL GENIUS ver­folgt die Aben­teu­er einer jun­ge Hel­din namens Aga­tha Hete­ro­dy­ne in einem par­al­lel­welt­li­chen, vik­to­ria­ni­schen Steam­punk-Set­ting, oder auch einem »Gas­lamp-Style«, wie es die Autoren nen­nen.

Auf Kick­star­ter wur­de Ende letz­ter Woche ein Pro­jekt mit dem Titel GIRL GENIUS AND THE RATS OF MECHANICSBURG aus­ge­ru­fen. Hier sucht man Unter­stüt­zer für ein Spiel, das für iOS und Android erschei­nen soll. Unter­stützt wer­den muss da inzwi­schen nichts mehr, denn das 7500-Dol­lar-Zeil wur­de nahe­zu in Null­zeit erreicht, bis  jetzt gin­gen fast 31000 Dol­lar ein. Spen­den kann man aller­dings wei­ter­hin, noch 19 Tage ste­hen zur Ver­fü­gung. Für gera­de mal 4 Dol­lar erhält man als Gegen­leis­tung die Android-App – da habe zumin­dest ich nicht lan­ge über­legt … :)

Alles wei­te­re auf der Kick­star­ter-Pro­jekt­sei­te.

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Pro­mo­gra­fik Copy­right Ste­phen Bee­man

Tolkien Estate verklagt Warner wegen Online-Inhalten

Ande­res als im obi­gen Screen­shot dräu­en düs­te­re Wol­ken über der vir­tu­el­len Mit­tel­er­de:

Eine Gemein­schaft aus dem Tol­ki­en-Estate (Nach­lass- und Rech­te­ver­wal­ter des Pro­fes­sors), sowie wei­te­ren Teil­neh­mern, hat War­ner Bros. und den Lizenz­in­ha­ber The Saul Zaentz Com­pa­ny ver­klagt, die Kla­ge­schrift wur­de beim Hol­ly­wood-Repor­ter ver­öf­fent­licht. Saul Zaentz hal­ten bereits seit 1969 bzw. 1975 Lizenz­rech­te an dem Mar­ken LORD OF THE RINGS und HOBBIT. Zen­tra­ler Punkt der Kla­ge ist, dass die Rech­te­inha­ber ihr Lizenz­recht uner­laubt auf nicht­phy­si­sche Pro­duk­te aus­ge­wei­tet zu haben sol­len. Damit sind ins­be­son­de­re »Glücks­spie­le« (bit­te?), aber auch »her­un­ter­lad­ba­re Spie­le« und Online-Games gemeint. Pri­mä­res Ziel ist hier offen­bar HERR DER RINGE ONLINE, es geht aber auch um Off­line-Spie­le, für die Down­load-Con­tent zur Ver­fü­gung gestellt wur­de.

Das Pikan­te dar­an: es wird nicht nur Scha­dens­er­satz in Höhe von 80 Mil­lio­nen Dol­lar gefor­dert, zusätz­lich ist eine For­de­rung ein Teil der Kla­ge, sämt­li­che »nicht­phy­si­schen« Pro­duk­te sofort ein­zu­stel­len und vom Markt zu neh­men.

Ein Aus­zug aus der Kla­ge­schrift:

Howe­ver, in recent years, and par­ti­cu­lar­ly in the after­math of the unpre­ce­den­ted finan­cial and cri­ti­cal suc­cess of the Films, defen­dants have, with incre­asing bold­ness, enga­ged in a con­ti­nuing and escala­ting pat­tern of usur­ping rights to which they are not entit­led — rights which belong exclu­si­ve­ly to plain­ti­ffs.

For exam­p­le, alt­hough their limi­t­ed mer­chan­di­sing licen­se only gives them the right to sell tan­gi­ble mer­chan­di­se, defen­dants have deve­lo­ped, licen­sed and/​or sold (and con­ti­nue to deve­lop, licen­se and/​or sell) down­loa­da­ble video games based on The Lord of the Rings and The Hob­bit, available only by down­loa­ding and/​or access via the Inter­net, via mobi­le apps, tablet apps or other simi­lar digi­tal dis­tri­bu­ti­on chan­nels, or through other online inter­con­nec­ti­vi­ty such as Face­book.  The­re is no phy­si­cal or tan­gi­ble item of mer­chan­di­se sold to the con­su­mer with the­se games.

Defen­dants also have asser­ted and con­ti­nue to assert that they have rights rela­ting to a wide varie­ty of goods and ser­vices bey­ond »artic­les of tan­gi­ble per­so­nal pro­per­ty« and have regis­tered trade­marks and/​or filed »intent to use« appli­ca­ti­ons in tho­se same cate­go­ries, inclu­ding wit­hout limi­ta­ti­on hotels, restau­rants, tra­vel agen­ci­es, ring­to­nes, online/​downloadable games and housing deve­lo­p­ments — cate­go­ries of rights which plain­ly have not been gran­ted to them.

War­ner hat ver­ständ­li­cher­wei­se bis­lang nicht zu den Vor­wür­fen Stel­lung genom­men. Soll­te die Kla­ge Erfolg haben, wür­de das das Ende von LOTRO bedeu­ten, aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kon­zern sei­ne gesam­te Rechts­ab­tei­lung akti­viert – und der Aus­gang sol­cher Kla­gen ist in den USA dank des ver­schwur­bel­ten Rechts­sys­tems alles ande­re als gewiss.

Ich wür­de mal ver­mu­ten, dass dem Tol­ki­en Estate inzwi­schen geschwant hat, dass sie schlecht ver­han­delt haben und Ver­brei­tungs­rech­te über das Inter­net nicht früh­zei­tig genug in die Ver­trä­ge ein­gin­gen. Jetzt möch­te man das nach­ho­len und kas­sie­ren – es ist wahr­schein­lich, dass sich Darth War­ner wie üblich hier­bei nicht son­der­lich frei­gie­big zei­gen woll­te. Ich gehe nicht davon aus, dass die Ver­ant­wort­li­chen der­art naiv sind zu glau­ben, wirk­lich eine Abschal­tung des Online­spiels errei­chen zu kön­nen. Mal ganz davon abge­se­hen soll­te ihnen klar sein, dass die Fan­ge­mein­de von HDRO ins­be­son­de­re seit­dem das Spiel zu free-2-play wur­de groß ist und die­se in hohem Maße erbost dar­über sein wür­de, wenn das erfolg­rei­che MMO auf­grund der Kla­ge so ein­fach abge­schal­tet wer­den müss­te – den Klä­gern dürf­te dann ein Shit­s­torm epi­schen Aus­ma­ßes ins Haus ste­hen. Ich den­ke, aller­dings, dass das Gan­ze auf einen Ver­gleich hin­aus­lau­fen wird, bei dem War­ner (zäh­ne­knir­schend) einen Betrag bezahlt und dafür die Online-Inhal­te bestehen blei­ben.

Inter­es­sant wird aller­dings sein zu sehen, ob die For­de­run­gen der Tol­ki­en-Erben gund­sätz­lich von Gerich­ten als vali­de ange­se­hen wer­den. Soll­te dem so sein, dürf­te das mög­li­cher­wei­se auch Aus­wir­kun­gen auf zahl­lo­se ande­re »Intellec­tu­al Pro­per­ties« haben.

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Screen­shot LOTRO Copy­right Tur­bi­ne und War­ner Bros.

INGRESS – Augmented Reality Game

So etwas muss­te frü­her oder spä­ter kom­men, ich hat­te bereits seit lan­gem damit gerech­net: Goog­le star­tet ein MMO, das die Rea­li­tät in das Spiel mit ein­be­zieht. Goo­gles neu­es Pro­jekt INGRESS ist offen­bar (Details feh­len noch) ein Android-basier­tes »Aug­men­ted Rea­li­ty Game«, in dem man durch sein Smart­phone via App in der rea­len Welt mit ande­ren Spie­lern inter­agiert, gleich­zei­tig wer­den aber auch Din­ge ein­be­zo­gen, die tat­säch­lich gar nicht exis­tie­ren. Das Gan­ze ergibt dann einen FRIN­GE-ähn­li­chen Mys­tery-Plot.

Man muss sich für eine von zwei Frak­tio­nen ent­schei­den, ent­we­der den Wider­stand (Resis­tance) oder die Erleuch­te­ten (Enligh­ten­ed). Eine mys­te­riö­se neue Form von Ener­gie ist ent­deckt wor­den – die Erleuch­te­ten wol­len dies dadurch ent­ste­hen­den unfass­ba­ren Mög­lich­kei­ten nutz­bar machen, wäh­rend der Wider­stand glaubt, dass durch die Ener­gie unse­re Gedan­ken kon­trol­liert wer­den und die Mensch­heit davor beschützt wer­den muss.

Auf der Sei­te zu INGRESS kann man sich für einen Beta­zu­gang vor­mer­ken.

Ich muss zuge­ben: ich bin etwas gespal­ten. Einer­seits fin­de ich die Idee und das Kon­zept über­aus span­nend, ins­be­son­de­re, da der Schlüs­sel zum Erfolg offen­bar Koope­ra­ti­on ist. Auf der ande­ren Sei­te wird das zu noch mehr Smart­phone-Zom­bies füh­ren, als wir ohne­hin jetzt schon auf den Stra­ßen sehen. Wol­len wir das?

Ich habe mich auf jeden Fall für einen Beta-Account ange­mel­det, denn aus­pro­bie­ren muss ich das ein­fach. Stellt sich die Fra­ge, ob das In Euro­pa über­haupt spiel­bar sein wird, aber ich kann mir nicht vor­stel­len, dass Goog­le das nicht vor­ge­se­hen hat.

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Und schon wieder: HUMBLE BUNDLE FOR ANDROID 4

Erneut gibt es ein HUMBLE INDIE BUNDLE dies­mal wie­der wie gewohnt mit Com­pu­ter­spie­len statt eBooks. Der Clou dies­mal: trotz des Namens erhält man die Spie­le nicht nur in Ver­sio­nen für Android, son­dern gleich auch für PC, Mac OS X und Linux (falls vor­han­den).

Mit dabei sind dies­mal Cray­on Phy­sics Delu­xeEuflo­riaSpli­ceSuper­brot­hers: Sword & Sworcery EP und Waking Mars. Nun ken­ne ich die meis­ten davon zwar nicht, weiß aber, dass bei­spiels­wei­se EUFLORIA und WAKING MARS hoch­ge­lobt ob ihres Spiel­wit­zes und ihrer inno­va­ti­ven Ansät­ze sind.

Wie immer beim HUMBLE BUNDLE darf man zah­len, was man möch­te. Gibt man mehr als den Durch­schnitt, erhält man MACHINARIUM! als Drein­ga­be. Wie bei jedem BUNDLE bekommt man hier jede Men­ge DRM-freie und inno­va­ti­ve Inde­pen­dent-Spie­le fürs Geld. Die eta­blier­te Spie­le­indus­trie soll­te sich ein Bei­spiel neh­men, aber die eiert ja lie­ber mit zwan­zig­mal auf­ge­koch­ten alten Spiel­ideen her­um … Und natür­lich geht auch dies­mal ein Anteil an wohl­tä­ti­ge Zwe­cke.

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PhantaNews für Smartphones und Tablets via Google Currents

Ab sofort kann man die Inhal­te von Phan­ta­News auch bequem auf dem Smart­phone und Tablet lesen – und das unab­hän­gig davon, ob es sich um ein Android- oder iOS-Gerät han­delt. Goog­le Curr­ents machts mög­lich.

Ich hat­te eine Zeit lang mobi­le Inhal­te über spe­zi­el­le Word­Press-Plug­ins und The­mes ange­bo­ten, lei­der war das feh­ler­an­fäl­lig und die­se Lösun­gen hat­ten ernst­haf­te Pro­ble­me mit Cus­tom Post Types, so dass ich dar­auf wie­der ver­zich­ten muss­te.

Goo­gles neu­er Dienst Curr­ents macht es nun ein­fach, die Inhal­te von Phan­ta­News für ver­schie­de­ne mobi­le Platt­for­men anzu­bie­ten, ohne dass ich mir Sor­gen um die Tech­nik machen muss, denn die Auf­be­rei­tung für die ver­schie­de­nen Fla­vours (und Auf­lö­sun­gen) von Smart­phones und Tablets über­nimmt Goo­gles Tech­nik.

Um Phan­ta­News via Curr­ents zu lesen, muss man ein­fach nur die fürs eige­ne Gerät pas­sen­de kos­ten­lo­se App instal­lie­ren (für Android oder für iOS) und dort dann in den Inhal­ten nach »Phan­ta­News« suchen, um es zur eige­nen Biblio­thek hin­zu­zu­fü­gen. Man kann mit dem Mobil­ge­rät der eige­nen Wahl auch ein­fach die­sen Link auf­su­chen.

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Logo Goog­le Curr­ents Copy­right Goog­le

Kickstarter: Steampunk Sherlock Holmes

Wer mal wie­der Geld auf der Crowd­fun­ding-Platt­form Kick­star­ter los­wer­den möch­te und ein Fai­ble für Steam­punk und einen gewis­sen bri­ti­schen Detek­tiv hat, der soll­te sich das Pro­jekt STEAMPUNK HOLMES: LEGACY OF THE NAUTILUS genau anse­hen und dann einen Betrag sei­ner Wahl dort hin­ter­las­sen.

Die ges­team­punk­ten Aben­teu­er des bri­ti­schen Detek­tivs füh­ren in eine alter­na­ti­ve Rea­li­tät, in der die Plä­ne für Cap­tain Nemos U‑Boot »Nau­ti­lus« gestoh­len wur­den – und nur einer kann sie wie­der­be­schaf­fen: Sher­lock Hol­mes. Dabei wird er natür­lich unter­stützt von sei­nem Freund und Bera­ter, dem bio­nisch auf­ge­rüs­te­ten Dr. Wat­son, aber auch von sei­ner Schwes­ter (!), der töd­li­chen Mycroft Hol­mes.

Es sind sogar bereits wei­te­re Titel geplant, in denen Hol­mes auf wei­te­re Cha­rak­te­re von Jules Ver­ne, aber auch sol­che von H. G. Wells oder Mary Shel­ley tref­fen soll. Für eine Spen­de von nur einem US-Dol­lar erhält man das Werk als eBook mit rei­nem Text als Inhalt für einen Bei­trag in Höhe von acht Dol­lar erhält man das eBook und Vor­ab-Zugang zu den nächs­ten Roma­nen – wer mag kann auch deut­lich mehr spen­den und erhält dann immer umfang­rei­che­re Gim­micks. Alles in allem soll es eine wah­re Mul­ti­platt­form-Aus­ga­be wer­den: eine Druck­fas­sung, ein ePub-eBook, ein inter­ak­ti­ves eBook fürs iPad, ein Hör­buch und eine Web­an­wen­dung. Wei­te­re Details dazu fin­det man außer bei Kick­star­ter auch auf der offi­zi­el­len Web­sei­te.

Das Pro­jekt läuft noch drei Tage, 29000 Dol­lar sol­len gesam­melt wer­den, 15000 sind bereits bei­sam­men.

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