Er ist ein Erfinder, ein Visionär. Einer, der die Zukunft gestalten will, den nichts auf seinem Weg aufhält. Sein Traum ist seine Leidenschaft, und diese Leidenschaft könnte unsere Gesellschaft viel sicherer machen. Die großen Konzerne wollen ihn zerstören. Aus Angst vor seinen Ideen, vor dem Neuen – und dem Verlust ihrer Macht. Sein Name ist Preston Tucker, der 1946 ein Automobil mit Techniken vorstellte, die erst Jahrzehnte später Einzug in die Industrie hielten, weil die großen Konzerne Tucker seinerzeit stoppten. Francis Ford Coppola hat einen Film darüber gemacht. Und die einleitenden Worte könnten genauso gut Cesar Catilina beschreiben, einen Visionär der New Rome aus seinen soziopolitischen Ruinen neu erschaffen möchte. Aber im Gegensatz zu dem ansehnlich verfilmten, sehr unterhaltsamen TUCKER, ist MEGALOPOLIS ein erzählerischer Fiebertraum und visuelle Sinnestäuschung. Allerdings sollte das nicht negativ verstanden werden.
Steve Carell erzählt die Geschichte um diese Serie genau so, wie man sich die Entstehung der meisten deutschen Vorabendserien vorstellt. Als die amerikanische Regierung ausrief, einen neuen Zweig bei den Streitkräften eröffnen zu wollen, wurden die Produzenten von Netflix sofort umtriebig. Das Projekt der Regierung wurde in der Öffentlichkeit verlacht, also rief man schnellstmöglich bei Steve Carell an. Ob er etwas machen könnte, das sich SPACE FORCE nennt. Keine Hintergründe, keine Vorgaben, keine Geschichte, nichts. Ja, antwortet Carell umgehend, könne er. Dieser wandte sich an Greg Daniels, zusammen hatten sie die amerikanische Version von THE OFFICE konzipiert. Carell fragte, ob sich Daniels vorstellen könnte, etwas zu machen das sich SPACE FORCE nennt. Keine Hintergründe, keine Vorgaben, keine Geschichte, nichts. Ja, antwortete Greg Daniels umgehend, könne er. Zwei Jahre später sind die zehn Episoden der ersten Staffel von SPACE FORCE bei Netflix verfügbar. Und es ist wahrlich keine typisch deutsche Vorabendserie geworden.
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Woran erkennt man einen deutschen Film? Das Set-Design ist meist überambitioniert, ohne kreative Originalität oder Freiraum für den schweifenden Sinn des Zuschauers. Die Beleuchtung ist akzentuiert, aber auffallend arbeitsgefällig, an jeder Stelle jederzeit die selbe Stimmung zu haben. Und jedes Set muss umgehend seinem inhaltlichen Charakter wiederspiegeln. So ist Marc-Uwes Anarcho-Wohnung sehr geräumig, für einen nicht verdienenden Kleinkünstler erstaunlich, und vollgepackt mit vielerlei alten Möbeln vom Gebrauchtwarenhof. Mietmängel wie kaputte Eingangstür und Wasserschäden werden Atmosphäre schaffend ins Bild gedrückt. Das Büro von Immobilienmillionär und Politiker Jörg Dwigs verhält sich entsprechend in die andere Richtung der Klassengesellschaften. Schuldig im Sinne der Anklage, das sind künstlerische und technische Erbsenzählereien, die man unbewusst wahrnimmt, aber sich nicht zwingend daran stört. Denn letztendlich ist eine gute Geschichte mit einfallsreichen Gags und Reflektionen entscheidend.
Johannes Betzler, zehn Jahre, stolzes Mitglied bei der Hitlerjugend, und bester Freund von Adolf Hitler. Da lässt das Marketing keinen Zweifel aufkommen, dass dies eine Satire sein muss. Sie muss, denn Spaß mit Hitler ist selbst nach deutschen Versuchen, die sich erfolgreich schlugen, immer noch mit bitterem Beigeschmack belegt. Da tut ein Blick von außen ganz gut. Die sind eher unverkrampft, wesentlich wagemutiger, und weniger distanziert. Die Mutter des mittlerweile vierundvierzigjährigen Schauspielers und Filmemachers Taika Waititi ist selbst jüdischer Abstammung. Das macht es gerade in Europa, ganz speziell in Deutschland, immer irgendwie vertretbarer, und trägt so eine kleine Absolution mit sich, wenngleich mit Vorbehalt und unter kritischen Blicken. Aber selbst wenn der Film hält, was das Marketing verspricht, ist JOJO RABBIT tief in seinem Herzen viel näher an der bitteren Wahrheit, als es eine Komödie noch als unschuldige Farce verkaufen könnte.
Der nachfolgende Text stammt von der Electronic Frontier Foundation, genauer gesagt Cory Doctorow, und die EFF hat ihn den Mitgliedern des EU-Parlaments zugestellt, die im Trilog über die europäische Urheberrechtsreform verhandeln. Der Text erschien zudem auf der Webseite der EFF und steht unter der Creative Commons Lizenz CC-BY. Die Übersetzung steht ebenfalls unter dieser Lizenz.
Heute hat die Electronic Frontier Foundation jedem Mitglied der EU-Gremien, das über den endgültigen Entwurf der neuen Urheberrechtsrichtlinie in den Sitzungen des »Trilogs« verhandelt, den folgenden Text übermittelt.
Die Notiz beschreibt unsere schwerwiegenden Bedenken über die strukturellen Unzulänglichkeiten und das Missbrauchspotenzial in den spät hinzugefügten und höchst umstrittenen Artikeln 11 und 13, die bezahlte Lizenzen für Links zu Zeitungsseiten erfordern (Artikel 11) und die öffentliche Kommunikation zensieren, wenn sie mit Einträgen in einer Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Werken übereinstimmen (Artikel 13).
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Ich schreibe Ihnen heute im Namen der Electronic Frontier Foundation, um dringende Fragen im Zusammenhang mit den Artikeln 11 und 13 des bevorstehenden Urheberrechts in der digitalen Binnenmarktrichtlinie anzusprechen, die derzeit in den Trilogen diskutiert werden.
Die Electronic Frontier Foundation ist die führende gemeinnützige Organisation zur Verteidigung der Bürgerrechte in der digitalen Welt. Die 1990 gegründete EFF setzt sich für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer, die freie Meinungsäußerung und Innovation durch Rechtsstreitigkeiten, Politikanalyse, Basisaktivismus und Technologieentwicklung ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte und Freiheiten mit zunehmender Nutzung der Technologie verbessert und geschützt werden. Wir werden von über 37.000 Spendenmitgliedern auf der ganzen Welt unterstützt, darunter rund dreitausend innerhalb der Europäischen Union.
Wir glauben, dass die Artikel 11 und 13 unbedacht sind und nicht EU-Recht sein sollten, aber selbst wenn man annimmt, dass Systeme wie die in den Artikeln 11 und 13 vorgesehenen wünschenswert sind, enthält der vorgeschlagene Text der Artikel sowohl im Text des Parlaments als auch im Text des Rates erhebliche Mängel, die ihren erklärten Zweck untergraben und gleichzeitig die grundlegenden Menschenrechte der Europäer auf freie Meinungsäußerung, ordnungsgemäßes Verfahren und Privatsphäre gefährden.
Wir hoffen, dass die detaillierte Aufzählung dieser Mängel im Folgenden dazu führen wird, dass Sie die Aufnahme der Artikel 11 und 13 in die Richtlinie insgesamt überdenken, aber selbst für den bedauerlichen Fall, dass die Artikel 11 und 13 in der dem Plenum vorgelegten Endversion erscheinen, hoffen wir, dass Sie Maßnahmen ergreifen werden, um diese Risiken zu minimieren, die sich erheblich auf die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und ihre Anfälligkeit gegenüber den Klagen vor den europäischen Gerichten auswirken werden.
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Artikel 13: Falsche Urheberrechtsansprüche nehmen zu, wenn es an klaren Beweisstandards oder Folgen für unrichtige Ansprüche mangelt.
Basierend auf der jahrzehntelangen Erfahrung der EFF mit Notice-and-Take-Down-Regimes in den Vereinigten Staaten und privaten Urheberrechtsfiltern wie YouTubes ContentID wissen wir, dass die niedrigen Beweismittel, die für Urheberrechtsbeschwerden erforderlich sind, in Verbindung mit dem Fehlen von Folgen für falsche Urheberrechtsansprüche eine Form des moralischen Risikos sind, die zu unrechtmäßigen Zensurhandlungen führen, sowohl aufgrund von vorsätzlichen als auch unbeabsichtigten falschen Urheberrechtsansprüchen.
So behaupten beispielsweise Rechteinhaber mit Zugriff auf das ContentID-System von YouTube systematisch Urheberrechte, die ihnen nicht gehören. Der Workflow der Nachrichtenveranstalter beinhaltet das automatische Hochladen der Nachrichten in Urheberrechtsfilter ohne menschliche Aufsicht, obwohl die Nachrichtensendungen oft audiovisuelles Material enthalten, dessen Urheberrechte nicht dem Sender gehören – öffentlich-rechtliches Material, Material, das unter Einschränkung oder Ausnahme des Urheberrechts verwendet wird, oder Material, das von Dritten lizenziert wird. Diese Unachtsamkeit hat vorhersehbare Folgen: Andere – einschließlich gutgläubiger Rechteinhaber -, die berechtigt sind, die von den Medienhäusern beanspruchten Materialien hochzuladen, werden von YouTube blockiert, erhalten vom System einen Urheberrechtsstreit und können mit der Entfernung aller ihrer Materialien rechnen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Mars-Lander-Material der NASA wurde von Nachrichtensendern ausgestrahlt, die fälschlich das Urheberrecht an dem Video beanspruchten, indem sie den Livestream der NASA in ihre Nachrichtensendungen aufgenommen hatten, die dann in die ContentID-Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Werken aufgenommen wurden. Als die NASA selbst später versuchte, ihr Filmmaterial hochzuladen, blockierte YouTube den Upload und vermerkte einen Urheberrechtsverstoß durch die NASA.
In anderen Fällen vernachlässigen die Rechteinhaber die Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht, wenn sie versuchen, Inhalte zu entfernen. So bestand beispielsweise die Universal Music Group darauf, ein Video zu entfernen, das von einer unserer Klientinnen, Stephanie Lenz, hochgeladen wurde und das im Hintergrund zufällig Audiodateien eines Prince-Songs enthielt. Selbst während des YouTube-Beschwerdeverfahrens weigerte sich UMG, zuzugeben, dass Frau Lenz’ beiläufige Einbeziehung der Musik ein fairer Gebrauch war – obwohl diese Analyse schließlich von einem US-Bundesrichter bestätigt wurde. Lenz’ Fall dauerte mehr als zehn Jahre, vor allem aufgrund der Unnachgiebigkeit von Universal, und Teile des Falles verweilen immer noch bei den Gerichten.
Schließlich haben die niedrigen Beweisstandards für den Takedown und das Fehlen von Strafen für Missbrauch zu völlig vorhersehbaren Missbräuchen geführt. Falsche Urheberrechtsansprüche wurden verwendet, um Whistleblower-Memos zu unterdrücken, die Fehler in der Wahlsicherheit, Beweise für Polizeibrutalität und Streitigkeiten über wissenschaftliche Veröffentlichungen enthielten.
Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen Systeme schaffen werden, die Tausende von Urheberrechtsansprüchen auf einmal, von allen Beteiligten, ohne Strafe für Fehler oder falsche Ansprüche zulassen. Dies ist ein Rezept für Missbrauch und dagegen muss angegangen werden.
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Artikel 13 Empfehlungen
Um den Missbrauch zu begrenzen, muss Artikel 13 zumindest einen starken Identitätsnachweis von denen verlangen, die versuchen, Werke in die Datenbank eines Online-Dienstleisters mit urheberrechtlich geschützten Werken aufzunehmen und den ständigen Zugang zum Haftungsregime von Artikel 13 davon abhängig zu machen, dass ein sauberer Nachweis über falsche Urheberrechtsansprüche geführt wird.
Rechteinhaber, die Urheberrechtsansprüche an Online-Dienstleister geltend machen wollen, sollten einen hohen Identifikationsschwellenwert einhalten, der festlegt, wer sie sind und wo sie oder ihr Vertreter für Dienstleistungen erreichbar sind. Diese Informationen sollten Personen, deren Werke entfernt wurden, zur Verfügung stehen, damit sie Rechtsbehelfe einlegen können, wenn sie glauben, dass ihnen Unrecht getan wurde.
Für den Fall, dass Rechteinhaber wiederholt falsche Urheberrechtsansprüche geltend machen, sollte Online-Dienstleistern erlaubt sein, sie von ihrer Liste der vertrauten Anspruchsberechtigten zu streichen, so dass diese Rechteinhaber darauf zurückgreifen müssen, gerichtliche Verfügungen – mit ihrem höheren Beweisstandard – zur Entfernung von Materialien zu erwirken.
Dies würde erfordern, dass Online-Dienstleister von der Haftungsregelung nach Artikel 13 für Ansprüche von ausgeschiedenen Klägern immunisiert werden. Ein Rechteinhaber, der das System missbraucht, sollte nicht erwarten, dass er sich später darauf berufen kann, um seine Rechte überwachen zu lassen. Diese Abwehr sollte die Verschleierung Dritter durchbrechen, die stellvertretend für die Rechteinhaber tätig werden (»Rechteverwertungsgesellschaften«), wobei sowohl der Dritte als auch der Rechteinhaber, in dessen Namen sie handeln, von den Privilegien des Artikels 13 ausgeschlossen werden, falls sie das System wiederholt missbrauchen. Andernfalls könnten böswillige Akteure (»Copyright-Trolle«) von einem Unternehmen zur anderen springen und sie als Schutzschild für wiederholte Handlungen der ungerechtfertigten Zensur nutzen.
Online-Dienstleister sollten in der Lage sein, einen Rechteinhaber, der von einem anderen Anbieter als missbräuchlich im Sinne von Artikel 13 befunden wurde, vorbeugend auszuschließen.
Statistiken über die Takedowns nach Artikel 13 sollten öffentlich zugänglich sein: wer behauptete welche Urheberrechte, wer behauptete falsche Urheberrechtsansprüche, und wie oft jeder Urheberrechtsanspruch zur Entfernung eines Werkes verwendet wurde.
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Artikel 11: Links sind nicht mit ausreichender Granularität definiert und sollten harmonisierte Einschränkungen und Ausnahmen enthalten.
Die bestehende Sprache von Artikel 11 definiert nicht, wann ein Angebot einer lizenzpflichtigen Nutzung entspricht, obwohl die Befürworter argumentiert haben, dass das Zitieren von mehr als einem einzelnen Wort eine Lizenz erfordert.
Der endgültige Text muss diese Unklarheit beseitigen, indem er einen klaren sicheren Bereich für die Nutzer schafft, und sicherstellen, dass es einen einheitlichen Satz von europaweiten Ausnahmen und Beschränkungen für das neue Pseudo-Copyright der Nachrichtenmedien gibt, die sicherstellen, dass sie ihre Macht nicht übersteigert ausnutzen.
Darüber hinaus sollte der Text davor schützen, dass dominante Akteure (Google, Facebook, die Nachrichtenriesen) Lizenzvereinbarungen abschließen, die alle anderen ausschließen.
Nachrichtenseiten sollten die Möglichkeit haben, sich von der Pflicht zur Lizenzierung eingehender Links zu befreien (damit andere Dienste vertrauensvoll und ohne Angst vor Klagen auf sie verlinken können), aber diese Opt-Outs müssen für alle und jeden und für alle Dienste gelten, so dass das Gesetz nicht die Marktmacht von Google oder Facebook erhöht, indem es ihnen erlaubt, eine exklusive Befreiung von der Link-Steuer auszuhandeln, während kleinere Wettbewerber mit Lizenzgebühren belastet werden.
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen muss der Gesetzestext eindeutig werden, um eine klare Definition von »nichtkommerzieller, persönlicher Verlinkung« festzulegen, in der geklärt wird, ob die Verlinkung in persönlicher Eigenschaft von einer gewinnorientierten Blogging- oder Social-Media-Plattform eine Lizenz erfordert, und in der festgelegt wird, dass (zum Beispiel) ein persönlicher Blog mit Anzeigen oder Affiliate-Links zur Deckung der Hostingkosten »nichtkommerziell« ist.
Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die oben aufgezählten Mängel lediglich diejenigen Elemente der Artikel 11 und 13 sind, die inkohärent oder nicht zweckmäßig sind. Die Artikel 11 und 13 sind jedoch grundsätzlich schlechte Ideen, die in der Richtlinie keinen Platz haben. Anstatt einige stückweise Korrekturen an den eklatantesten Problemen in diesen Artikeln vorzunehmen, sollte der Trilog einen einfacheren Ansatz verfolgen und sie vollständig aus der Richtlinie streichen.
Vielen Dank,
Cory Doctorow
Sonderberater der Electronic Frontier Foundation
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator, Übersetzung überarbeitet von Stefan Holzhauer
Europa hat gerade dafür gestimmt, das Internet zu ruinieren, so ziemlich alles zu überwachen und große Teile unserer Kommunikation zu zensieren.
[Anmerkung: bei diesem Text handelt es sich um die Übersetzung eines Artikels von Cory Doctorow auf BoingBoing vom 12. September 2018]
Lobbyisten für »Urheber« haben sich mit den großen Unterhaltungsfirmen und den Zeitungsverlegern zusammengetan und schafften es, dass die neue [europäische] Urheberrechtsdirektive heute morgen mit Haaresbreite verabschiedet wurde. Es handelt sich um einen Akt äußerst gewissenlosen Handelns; der Schaden für Künstler die von ihrer Kunst leben wird nur noch übertroffen vom Schaden für jedermann der das Internet für alles andere nutzt.
Der erste DEADPOOL war ein absoluter Überraschungserfolg, und das trotz der Freigabe ab 16. Das machen Studios normalerweise nicht so gerne, weil man dann die Comic-affine Ziegruppe ab 12 außen vor hat, was sich meist negativ auf die Einspielergebnisse niederschlägt. Dennoch zeigte der erste Teil, dass man trotzdem einen Riesenerfolg landen kann – wenn man sich nur Mühe gibt, und damit eben die erwachsenere Zielgruppe ins Kino bekommt.
Doch man muss sich natürlich immer fragen: Werden die Macher in der Lage sein, die Nummer in DEADPOOL 2 nochmal durchzuziehen? Denn die ganzen Gags wie das Durchbrechen der vierten Wand oder Seitenhiebe auf Genre und Popkultur können bei einem nicht-Origin-Film schwerlich nochmal über zwei Stunden tragen. Oder doch?
TRUMBO – Bundesstart 10.03.2016
Die Besprechung basiert auf der amerikanischen DVD-Fassung
Die Hetzjagd begann 1946, als die Allianz zwischen Amerika und der Sowjetunion erstarb. Bereits 1941 hatte Walt Disney eine große Anzeige im Branchenblatt veröffentlicht, dass er Kommunisten für einen Streik in seinem Studio verantwortlich machte. Als man ein neues Feindbild gefunden hatte, schloss sich Schauspieler Ronald Reagan als Präsident der Schauspielergilde den Vorwürfen von Walt Disney an, in der Gilde würden »kommunistische Taktiken« die Runde machen. Eine erste schwarze Liste wurde vom Kongress in Washington veröffentlicht, in der bestimmte Schauspieler, Drehbuchautoren, und Regisseure als Kommunisten identifiziert wurden. Auch, weil diese unumwunden zugaben, Mitglieder der kommunistischen Partei zu sein. Filme waren zu der Zeit die einflussreichsten Propagandamittel. Aber sie waren auch ein großer Industriezweig geworden, und so fürchteten die Studios negative Berichterstattung und Auswirkungen auf ihre Filme, und feuerten alle gelisteten Personen. Die Paranoia hatte aber noch lange nicht ihren Höhepunkt erreicht.
Nach nur einem Jahr schiebt Autor und Regisseur James DeMonaco eine Fortsetzung zu dem Überraschungshit THE PURGE nach. Ein Film, bei dem die Faszination über die Logik siegte. War dieser allerdings noch ein kammerspielartiger Thriller, geht DeMonaco dem Gesetz der Serie zufolge natürlich einen Schritt weiter. Erlebte man diese neue amerikanische Ordnung anfangs aus der Perspektive des in sich geschlossenen Refugiums der vermeintlichen Opfer, zeigt uns DeMonaco nun die Welt draußen auf der Straße, wenn Purge im Gange ist.
Der Hintergrund ist auf der einen Seite tatsächlich hirnrissig, auf der anderen Seite birgt er unverhohlen eine anziehende Begehrlichkeit. Amerika war wirtschaftlich und sozial am Boden, was in 2016 sein wird. Die »Neuen Gründungsväter von Amerika« erließen ein Verordnung, dass einmal im Jahr für genau 12 Stunden alle Gesetze aufgehoben sind. Alle Verbrechen werden in dieser Zeit straffrei bleiben, erlaubt sind allerdings nur Waffen, so klärt einen der Film auf, bis Klasse 4. Was bedeutet, dass man sich auch noch mit einem schweren Maschinengewehr austoben kann. »Purge« bedeutet Säuberung, und so funktioniert auch dieses System. Während Reiche und der gehobene Mittelstand sich mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen in dieser bestimmten Nacht verbarrikadieren können, werden natürlich Arme und Obdachlose die ersten Opfer von Menschen, die gerne morden und foltern. Die Purge-Night, also die Nacht der Säuberung, hat die Kriminalitätsrate gesenkt, und die Armut fast abgeschafft. Eine Institution, die also aufgeht.
Das alte Lied der ungleichen Brüder. Dennoch ein Hohelied auf die Familie. Die Stadt ist geprägt von den dampfenden Kaminen der Stahlhütte, der einzige größere Arbeitgeber. Wer hier im Westen Pennsylvanias wohnt, dem bleibt nur das Stahlwerk. Russell Baze hat in diesem Teil Amerikas sein Leben gefunden. Ein sicherer Job, wenngleich ohne Aufstiegsmöglichkeit, eine bezaubernde Freundin, einen sterbenden Vater, den er pflegt. Nur sein Bruder Rodney glaubt nicht an eine Zukunft an diesem Ort, ist allerdings auch unfähig dagegen anzutreten. Er verspielt die magere Soldatenrente und schiebt all seine Probleme auf sein Trauma aus dem Irak-Krieg. Der schleichende Prozess von radikalen Änderungen ist nicht mehr aufzuhalten. Sie alle brauchen sich. Russell die Verantwortung, Rodney die Stütze seines Bruders. Doch was passiert, wenn dieses Gefüge auseinanderbricht? Denn ausgerechnet Russell spielt das Schicksal einen ganz üblen Streich. Autorenfilmer Scott Cooper hat mit seinem Regiedebüt CRAZY HEART große Aufmerksamkeit errungen, der hervorragend inszeniert und gespielt war, aber immer wieder in gewohnte Spuren von dargestellten Problemen rutschte. AUGE UM AUGE geht einen mutigen Schritt weiter, lässt den möglichen Action-Film hinter sich, und verliert sich nicht in einem verstörenden Drama, welches möglich gewesen wäre. AUGE UM AUGE ist eine amerikanische Ballade.
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