Tom Dauts Science Fiction-Roman in einer katholisch dominierten Zukunft – manche nennen es augenzwinkernd »Popepunk« – ANNO SALVATIO 423 – DER GEFALLENE PROPHET ist jetzt auch als eBook erhältlich. Klappentext:
Das Gelobte Land – eine finstere Zukunft aus gigantischen Städten und gewaltigen Kathedralen, beherrscht vom unsterblichen Papst Innozenz XIV. Mit seiner Gefolgschaft aus Engeln, übersinnlich begabten Inquisitoren, Exorzisten und Priestern predigt er seit 423 Jahren die neuen Zwölf Gebote und merzt jeden Widerstand unter seinen Gläubigen gnadenlos aus. Der Straßenpriester Desmond Sorofraugh ist mit weit mehr Heiligem Geist, der magischen Kraft Gottes, gesegnet als seine Brüder. Von Geburt an gezwungen, diese verbotenen Talente zu verbergen, lockt ihn eines Tages eine geheimnisvolle Nachricht in den Untergrund seiner Heimatstadt. Dort bietet sich ihm Veneno Fate, gefallener Prophet und meistgesuchter Aufrührer des Landes, als Mentor an. Ein Bündnis würde Desmond zur Hoffnung der Unterdrückten werden lassen, könnte jedoch auch Entdeckung, Folter und Tod bedeuten. Aber kann er den Untergrund an der Seite des Propheten wirklich vor den Intrigen der Kirche schützen? Und was hat es mit dem geheimnisvollen Iskariot auf sich?
Ich habe einer von Toms Lesungen daraus beiwohnen dürfen, und das war schon sehr ansprechend. Der vorgetragene Ausschnitt wirkte wie eine Mischung aus Cop-Drama, JUDGE DREDD und BLADE RUNNER in einer dystopischen Katholen-Zukunft. Wobei dem Text solche Vergleiche nicht gerecht werden, weil darin so unglaublich viele kreative Ideen stecken. Aber die Erzählweise ähnelt durchaus SF-Filmen oder ‑Fernsehserien.
ANNO SALVATIO 423 ist nun auch als eBook erhältlich, die Printfassung gibt es schon länger, diese ist beeindruckende 614 Seiten stark (aktuell ist die Druckfassung nicht erhältlich, das wird sich aber in Kürze wieder ändern). Das eBook kostet gerade mal 5,99 Euro. Beim dem Umfang geschenkt, also nicht lange überlegen, sondern zuschlagen.
Auf meine Fragen vom Sonntag hin hat mir Stefan Arbes eine Antwort geschickt, die habe ich allerdings leider gerade erst im Spam-Ordner gefunden. Die Antwort lautet wie folgt:
Hallo,
dann werde ich mal versuchen, die Fragen zu beantworten:
Primär gab es 2009 einen Versuch, eine Marke in einer sehr großen Zahl von Klassen eintragen zu lassen, der dann zurückgezogen wurde. Die Eintragung ist dann aber nach Rücknahme des, ich sage mal, globaleren Anspruchs, über einen Anwalt für eine bestimmte Klasse dann doch erfolgt. In wie weit man hier tatsächlich von einem »Widerspruch« reden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ging in den vergangenen Tagen nicht nur durch den virtuellen Blätterwald, da sich natürlich auch die Totholzmedien darauf gestürzt haben: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat durchgeboxt, dass sich das Bundeskartellamt mit Apple, Audible und Amazon befasst. Man beklagt, wie immer lauthals, dass Amazon 90% der nichtphysischen Hörbücher verkauft (eben auch via Apple, die durch Audible beliefert werden). Und dass deswegen alle sterben werden, vor allem der Buchhandel.
Da frage ich mich natürlich als Allererstes: In welcher Buchhandlung kann ich denn MP3s oder Streams von Hörbüchern kaufen? (und kommt mir bitte nicht damit, dass es auch CDs gibt, auf denen sich MP3s befinden)
Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, sagte:
Hörbuchverlage brauchen eine adäquate Möglichkeit, ihre Hörbücher auch unabhängig von Audible vertreiben zu können. Das ist in der derzeitigen Konstellation nicht möglich
Wenn wir mal ehrlich sind, ist die Tatsache, dass Amazon 90% der Hörbuch-Downloads in Deutschland vertickt, nur eines: eine peinliche Bankrotterklärung der Branche. Die zeigt, dass die auch bei diesem Medium die Entwicklung und den Medienwandel aber sowas von vollständig im tiefsten Schlummer verpasst hat.
Pikant ist dabei vor allem eins: Der deutsche Ableger von Audible gehörte zu nicht geringen Teilen Holtzbrink, Luebbe und Random House (alias Bertelsmann), und die haben Amazon ihre Anteile 2009 verkauft, vermutlich mit Dollarzeichen in den Augen, und froh darüber, die vermeintlich schwächelnde Firma loszuwerden? Nein, denn bereits 2009 war Audible einer der erfolgreichsten Hörbuch-Anbieter in Deutschland (wenn nicht sogar der erfolgreichste). Und der könnte noch heute Holtzbrink, Luebbe und Random House gehören, wenn sie ihn nicht an … Moment mal, wer war das noch gleich? Ach ja! Amazon vertickt hätten.
Und gegen Amazon kommt man in Sachen Hörbuch natürlich nur durch eine Beschwerde beim Bundeskartellamt an …
K. W. Jeter ist der Autor, der den Begriff »Steampunk« in den 1980ern erfunden hat. Und der hat mir aufgrund dieser Geschichte um die Wortmarkeneintragung geschrieben. Ich möchte seine Anmerkungen an dieser Stelle wiedergeben. Und bei Bedarf werde ich dieses Statement auch an das DPMA schicken, wenn das nicht reichen sollte, werden wir dank seines Angebots sicher einen Weg finden, wie er persönlich intervenieren kann.
Please excuse my commenting here in English, as my German language skills are very limited.
I am the originator of the word »steampunk,« as can be easily ascertained with a little online research. As such, I have never attempted to copyright, trademark or patent the term, even though there might have been some potential financial reward in my doing so. I would prefer that anyone in the world be free to use the word however they wish, with no limitation.
I am appalled to learn from your website that attempts are being made to limit the use of the word I originated, through trademarks or any other legalism. If there is anything I can do to help prevent such limitation from occurring, such as by providing a statement to the German trademark office documenting that I originated the word »steampunk,« I would be happy to do so. The advice from any concerned party, in Germany or elsewhere, would be greatly appreciated by me. Again, my preference is that anyone would be absolutely free to use the word »steampunk« however they wish, with no limitation in that regard.
Update: Ich wurde um Übersetzung gebeten, hier ist eine schnelle:
Bitte entschuldigen Sie, dass ich hier auf Englisch kommentiere, da meine Kenntnisse der deutschen Sprache leider sehr begrenzt sind.
Ich bin der Urheber des Wortes »Steampunk,« wie man leicht mit ein wenig Online-Recherche ermitteln kann. Als solcher habe ich nie versucht, Urheber‑, Marken- oder Patentrechte auf den Begriff anzumelden, obwohl es einige potenzielle finanzielle Vorteile gehabt hätte. Ich würde es vorziehen, wenn jeder auf der Welt das Wort wie er es will und ohne Einschränkung nutzen könnte.
Ich bin entsetzt, durch Ihre Website erfahren zu müssen, dass versucht wird, die Verwendung des Wortes das ich erfunden habe, durch Marken oder andere Legalismen einzuschränken. Falls es etwas geben sollte was ich tun kann, um zu helfen, solche Einschränkungen zu verhindern, beispielsweise durch die Bereitstellung einer Erklärung an das deutsche Markenamt, die dokumentiert, dass ich das Wort »Steampunk« erfunden habe, werde ich das sehr gerne tun. Ich würde mich über Hinweise dazu von jedem Betroffenen in Deutschland oder anderswo sehr freuen. Nochmals: Mein Wunsch ist es, dass jeder das Wort »Steampunk« absolut frei verwenden kann, wie er es wünscht, ohne jegliche Einschränkung.
Beste Wünsche,
K.W. Jeter
Bild: K.W. Jeter 2011 in San Francisco, Urheber: Gemnerd, aus der Wikipedia, CC BY-SA
Auf Facebook (und kurz danach auch hier auf PhantaNews in einem Kommentar) gibt es eine Stellungnahme zur Wortmarkeneintragung, die lautet wie folgt:
Bitte dies erst mal vollständig lesen, es soll niemand in der Szene damit geschädigt werden.
Bei der Recherche für ein Rollenspielprojekt (»Ameryll«) Anfang diesen Jahres haben wir festgestellt, dass es bereits 4 (inzwischen sind es schon 5) Eintragungen in unterschiedlichen Klassen für »Steampunk« gibt. Auf Grund des momentanen Booms aller möglichen Anbieter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwarten, dass früher oder später irgendjemand darauf aufmerksam und versuchen wird, mit dem nötigen juristischen Rückhalt und Resourcen Kapital daraus zu schlagen. Es gibt präventiv nicht allzuviele Möglichkeiten, das ohne langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern. Wir wollten uns diesem Risiko nicht aussetzen.
Wer schon einmal einem Markenrechtsstreit hatte, weiss, wovon ich rede.
Ich habe deshalb im März schon (ist auch in der Anmeldung leicht zu sehen), den Begriff »Steampunk« in den Klassen 28, 9 und 41 beim Deutschen Patent- und Markenregister angemeldet, um zu klären, dass »Steampunk« kein schützenswerter Begriff ist.
Derzeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmeldung, eingetragen ist noch gar nichts.
Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:
a) Ich ziehe (wie von einigen sehr aufgebrachten Leuten schon verlangt) die Anmeldung zurück. Das wäre an sich meinerseits kein Problem, nur ist dann im Grunde auch nichts weiter gewonnen. Eine Rücknahme einer Anmeldung stellt leider überhaupt nichts klar. Denn dann wird früher oder später der Nächste kommen, der das versuchen wird, und dann möglicherweise mit ganz anderen Absichten. Und ich weiß sicher, dass dies kommen wird.
b) Das DPMA lehnt die Markeneintragung mit der Begründung eines nicht schützenswerten Begriffs ab. Das ist dann eine klare Aussage der qualifizierten Fachbehörde, die in jeglicher späteren Abmahnung oder Prozess gegen irgendjemanden, der versucht, aus einer Marke „Steampunk“ Gewinn zu schlagen, Gewicht hat. Und zwar wesentlich mehr Gewicht als alle sonstigen Argumentationen.
c) Das DPMA trägt die Marke ein und die Widerspruchsfrist beginnt. Dann kann der Eintragung widersprochen und dem Widerspruch stattgegeben werden. Auch hier ist das Ergebnis wie bei a), nämlich einigermaßene Klarheit.
d) Es kommt zur Eintragung der Marke. Dann werde ich die Marke an eine unabhängige Institution übertragen (das ist dann wahrscheinlich sinnvollerweise ein Verein oder Ähnliches), die die Marke verwaltet und an jeden Interessierten symbolisch weiter lizensiert. Damit sind alle, die in den Klassen irgend etwas in dem Bereich machen, einigermaßen geschützt.
Im Moment ist (wie schon seit inzwischen 8 Monaten) da noch gar nichts eingetragen, aber das DPMA hat bereits schon vor Monaten Bedenken gegen die Eintragung geäußert und befaßt sich wie gewünscht damit.
Ich stehe selbstverständlich zu Rückfragen dazu zur Verfügung, unter meiner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bitte ich von aufgebrachten Anrufen abzusehen, Ihr lauft eigentlich nur offene Türen ein und das bringt nichts.
Stefan Arbes
Kommentar dazu: Mir erscheint das nicht ganz schlüssig, ich gehe davon aus, dass eine Klärung, ob ein Begriff als Wortmarke schutzfähig ist, mit dem DPMA möglich ist, ohne dass man die Wortmarke gleich beantragen muss (so eine Beantragung kostet ja auch mal eben 300 Euro). Ich werde dazu aber erst weiter recherchieren müssen. Auch die Ansage »wenn das doch eingetragen wird gebe ich die Rechte an irgendeine Organisation« kann ich nicht nachvollziehen. An welche? Und was macht die dann konkret damit? Und an einen Verein? Um Himmels Willen! Und es stellt sich die Frage, ob in dem Fall nicht tatsächlich jeder, der den Begriff nutzt, eine kostenlose Lizensierung durch den »Verein« nachweisen müsste.
Und abschließend: Herr Arbes hätte seine Intentionen nach der Beantragung (die ja nach seinen Worten bereits im März geschehen ist) transparent gegenüber der Szene kommunizieren müssen. Ich frage mich, warum das unterblieben ist.
Wie auch immer, unsere Forderung gegenüber dem DPMA, den Begriff nicht eintragen zu lassen, geht dann ja exakt in die gewünschte Richtung.
Nachtrag: Was in meinen Augen ebenfalls höchst merkwürdig ist, ist die Bandbreite der Nizza-Klassen. Das hätte es nicht benötigt, wenn man tatsächlich nur feststellen will, ob Steampunk grundsätzlich eintragtauglich ist, oder?
Update: Steampunk HAT übrigens bereits zwei erfolgreiche Eintragungen beim DPMA, eine aus 2009 und eine vom März 2015.
Demnach muss man meiner Ansicht nach gar nicht mehr prüfen, ob die Marke eingetragen werden kann. Sie konnte und kann es. Allerdings sind auch die abgelehnten aus 2008, die sehr umfassende Klassen eingeräumt haben wollten, interessant. An denen kann man nämlich sehen, dass das DPMA eben NICHT alles einträgt. Auch nicht die Klassen 28, 9 und 41. Das wurde also bereits geklärt. Was die Stellungnahme noch fragwürdiger macht.
Man kann gegen Wortmarkeneintragungen (siehe Artikel zur Wortmarkeneintragung »Steampunk«) Widerspruch beim DPMA einlegen. Hier ist ein Beispieltext, den ich soeben an info@dpma.de gesendet habe. Bitte denkt unbedingt darüber nach, ebenfalls eine ähnlich lautende Anfrage an das DPMA zu stellen, dabei müsst Ihr eure Motivation natürlich im letzten Absatz ändern. Der Text steht zur freien Verfügung. Teile davon stammen von Oliver Hoffmann von Feder & Schwert.
Nachtrag. Dazu noch ein Hinweis: Rein formal kann man erst Widerspruch einlegen, wenn der Antrag positiv beschieden wurde. Da kenne ich außer mir jetzt schon zwei weitere Personen, die das ganarntiert tun werden. Man kann das DPMA allerdings schonmal vorab darauf hinweisen, was man von der Eintragung hält, und dass sie aufgrund des allgemein genutzten Genrebegriffs nicht vorgenommen werden sollte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich soeben auf Ihrer Internetpräsenz erfahren habe, hat Herr Stefan Arbes, Im Weidig 19, 63785 Obernburg, am 13. 5. Markenschutz der Wortmarke »Steampunk« für die Nizza-Klassen 9, 28 und 41 beantragt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich beim Begriff »Steampunk« um eine Genrebezeichnung handelt, die seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren weitläufig Verwendung findet, Analogien wären hier Begriffe wie beispielsweise »Science Fiction« oder »Fantasy«. Damit handelt es sich bei dem Begriff »Steampunk« um Allgemeingut.
Man kann hier nur vermuten, dass Herr Arbes (Inhaber eines Kleinverlags) sich Rechte an einem seit langem genutzten Genrebegriff anmaßen möchte, um durch Abmahnungen o.ä. erhebliche ungerechtfertigte Einnahmen zu erzielen, ohne dass irgendeine Form von Eigenleistung vorliegt.
Auch von mir gibt es seit 2011 Veröffentlichungen unter dem Oberbegriff »Steampunk«, deswegen bitte ich dringend um umgehende Informationen, welche rechtlichen Optionen eines Einspruchs gegen den Antrag unter Aktenzeichen 3020152022885 bestehen und behalte mir etwaige rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Offensichtlich versucht sich mal wieder jemand an Trollereien in Sachen Markenrecht. Laut der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamtes möchte ein gewisser Stefan Arbes den Begriff »Steampunk« als Wortmarke eintragen.
Man fasst es nicht. Das wäre genauso als wolle jemand »Fantasy« oder »Science Fiction« als Wortmarke eintragen.
Der Grund ist meiner Ansicht nach offensichtlich: Wenn die Marke erst einmal eingetragen ist, jeden abmahnen, der den Begriff »Steampunk« nutzt und nicht schnell genug auf den Baum kommt.
Sucht man den Antragsteller in der Suchmaschine der eigenen Wahl, findet man sofort den Verlag »Edition Fin Gadar«, und erneut fragt man sich, was dieser Versuch der Eintragung soll. Möchte man etwa alleiniger Herrscher über Veröffentlichungen im Bereich Steampunk sein? Wegen des bereits einmal auf Kickstarter gefloppten Steampunk-Rollenspiels AMERYLL? Dieser Eintragungsversuch ist der beste Weg, es sich mit der Szene komplett zu verscherzen.
Ich kann nur an die Szene appellieren, das sofort weitläufig zu verteilen und sich Gedanken über Gegenmaßnahmen zu machen. Ich werde mal bei Fin Gadar nachfragen, was das soll.
Update: Dabei geht es nicht nur um Bücher: Die beantragten Klassen 28 und 9 würden jegliche Nutzung, auch in Form von Vorträgen, Ausstellungen oder Workshops unmöglich machen (28 – Dienstleistungen, deren Hauptzweck die Zerstreuung, Belustigung oder Entspannung von Personen ist; 9 – öffentliche Präsentation von Werken der bildenden Kunst oder der Literatur für kulturelle oder erzieherische Zwecke.).
Update: Laut telefonischer Auskunft des DPMA-Service will der Antragsteller sich die Marke für »Spielzeug, Events, Tonträger und Bildmaterial« sichern. (Dank an Marcus Rauchfuß)
Update: Der Eintrag der Edition FinGadar wurde bis zu einer Klärung aus der Kleinverlagsliste hier auf PhantaNews entfernt. ich werde niemanden unterstützen, der solche Dinger abzieht.
Update: Folgende Anfrage ging soeben an info@fingadar.de raus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes entnehmen kann (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020152022885/DE), haben Sie beantragt, den seit den frühen 1980ern existierenden Genre-Begriff »Steampunk« als Wortmarke einzutragen.
Ich bitte um eine Erklärung, warum Sie der Ansicht sind, dass ein solcher Begriff, der seit langem im allgemeinen Sprachgebrauch ist und bei dem es sich zudem um eine Genrebezeichnung handelt, als Wortmarke eingetragen werden kann.
Weiterhin bitte ich um eine Erläuterung, was Sie mit der Eintragung des Begriffes als Wortmarke bezwecken? Sollen danach alle Publikationen mit dem Begriff »Steampunk« im Namen oder der Beschreibung abgemahnt werden?
Für Informationen bedanke ich mich im voraus und weise darauf hin, dass eine Antwort im Rahmen der Berichterstattung auf PhantaNews wiedergegeben werden wird.
Es gibt mal wieder ein Urteil zum Thema VG Wort-Abgaben an Verlage statt an Urheber (lies: Autoren). Das Thema schwelt ja bereits seit etlichen Jahren, und in allen Urteilen der neueren Zeit, wurde die Praxis, dass Verlage zur Hälfte an den VG Wort-Ausschüttungen beteiligt werden, als mindestens problematisch eingeschätzt. Wenn nicht sogar als unkorrekt. Die Quintessenz war: Das Geld steht den Autoren zu, nicht den Verlagen. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen, die immer wieder von Gerichten bestätigt wurden.
Und immer wieder beschwert sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels darüber, dass das Urheberrecht auch für ihn bzw. seine Mitglieder gilt. Unverschämtheit aber auch.
Aktuell entschied sogar der EuGH eindeutig, dass Verlage nur dann Geld von Verwertungsgesellschaften bekommen dürfen, wenn das nicht zu Lasrten der Urheber geht. Darüber berichtet das Börsenblatt. Uns selbstverständlich mault man sofort wieder mal darüber, dass Gesetze auch für Mitglieder des Börsenvereins gelten. Und fordert auch noch, dass die Gesetzesofort nach ihren Wünschen angepasst werden müssen. Es fehlt eigentlich nur noch das »mit dem Fuß aufstampfen«.
Was man sich ganz besonders auf der Zunge zergehen lassen sollte, ist folgender Satz von Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins:
Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft
Man fasst es nicht, was da ganz offen ausgesprochen wird. Schon jetzt lassen die Publikumsverlage ihre Autoren am ausgestreckten Arm verhungern und zahlen nur lächerlich geringe Tantiemen. Und wenn die Verlage nun Geld nicht mehr bekommen, das ihnen überhaupt nicht zusteht, zahlt man den Urhebern noch weniger? Da muss man erstmal drauf kommen.
»Gaslicht« war das Thema bei den von mir herausgegebenen beiden Bänden der Steampunk-Chroniken mit den Titeln Mechanische Geister und Geistermaschinen. Darin werden klassische Gruselgeschichten im Stil der Gothic Novels oder Penny Dreadfuls mit Steampunkelementen vermischt. Man kann die beiden Bücher, die derzeit nur als eBooks vorliegen (Printbücher werden noch folgen), kostenlos auf der Projektwebseite herunterladen. Sie stehen unter einer Creative Commons-Lizenz, wem sie gefallen, der darf das Projekt durch eine Spende unterstützen.
Am Sonntag, den 29. November wird es um 20:00 Uhr eine Lesung geben, bei der drei der Autoren aus Mechanische Geister und Geistermaschinen lesen. Bei den drei handelt es sich um Bernd Meyer, Sean O´Connell und Jan-Niklas Bersenkowitsch.
Doch aufgemerkt: Um an der Lesung teilnehmen zu können, muss man nirgendwo hinfahren, sondern kann einfach vom heimischen Wohnzimmer aus teilnehmen. Denn die Veranstaltung findet in Second Life statt. Im Kreativdorf in Barloks Hafen wird Barlok Barbosa ein passendes Bühnenbild bereitstellen, und laut der Veranstalter ist »mit Überraschungen zu rechnen«. Möglicherweise sollte man sich aus reinem Selbstschutz bewaffnen?
Veranstaltet wird das Ganze von den »Brennenden Buchstaben«, Infos dazu auch beim Küperpunk. Der gibt auf Anfrage auch gern Auskunft, wie man teilnehmen kann.
Nachdem ich booksfactory als sinnvollen Druckdienstleister insbesondere auch für Selfpublisher empfohlen hatte, sprach sich das herum, das weiß ich aus diversen Rückmeldungen und Gesprächen – weiterhin weiß ich, dass etliche, denen ich sie empfohlen hatte, ihrerseits weiterempfohlen haben. Bereits vor einigen Monaten gab es Engpässe aufgrund einer defekten Maschine – dafür sollte man Verständnis haben, und die waren irgendwann auch beseitigt.
Aktuell ist die Lage allerdings nicht rosig, offenbar hat booksfactory einen deutlichen Auftragsstau, zum einen wohl nach wie vor wegen der Buchmesse, zum anderen aufgrund technischer Probleme. Ich weiß von einer Freundin, dass deren Bücher vier Wochen Verspätung haben. Aufgrund einer Anfrage per Email sagte man mir telefonisch, derzeit seit der Verzug ca. noch eine Woche. Nach dem was ich so von Bestellern höre, würde ich eher mehr annehmen wollen.
Auch wenn man aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen mit booksfactory Verständnis zeigen möchte, so ist es doch überaus fragwürdig, wenn auf der Webseite viel zu lange von sieben Tagen Produktionsdauer die Rede ist, obwohl man genau weiß, dass das auf gar keinen Fall eingehalten werden kann. Nach meinem eindeutigen Hinweis darauf am Telefon, dass hier nur Transparenz hilft, wurde nun ein entsprechender Hinweis beim Buchkalkulator auf der Webseite eingefügt. Der allerdings auch keine Termine nennt, man soll diese telefonisch erfragen:
Im Moment haben wir eine sehr hohe Auftragslage.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Produktionszeiten telefonisch.
Außerdem wurde mir bei dem Gespräch gesagt, dass man sich bemühe, terminkritische Bestellungen rechtzeitig zu bearbeiten. Meine Bekannte erhielt allerdings im Gegensatz dazu gerade die Auskunft, »jeder zweite Auftrag sei terminkritisch« und man man tue schon, was man könne. Das ist unschön. Ebenso unschön ist, wenn es zudem keinerlei Kompensationsangebote gegenüber den Bestellern gibt. Beispielsweise auf die Versandkosten zu verzichten oder angesichts der Verzögerungen wenigstens den Preis zu mindern.
Klar ist: Die Nennung eines Liefertermins ist Teil des Vertrags, wird das nicht eingehalten, kann man entsprechend agieren. Da die Webseite des polnischen Anbieters in deutscher Sprache vorliegt, könnte deutsches Recht anwendbar sein (auch deswegen, weil es eine Supportnummer in Deutschland gibt und die Kontoverbindung eine deutsche ist). Siehe dazu »Grenzübergreifend im Netz einkaufen«, wo man lesen kann:
Deutsches Recht gilt beispielsweise dann, wenn der polnische Unternehmer auf Deutsch auf seiner Internetseite wirbt und der Abschluss des Vertrages auf die Werbung zurückzuführen ist
Auch das ein Grund, warum sich booksfactory überlegen sollte, die Kunden durch irgendwelche Kompensationen gnädig zu stimmen, denn bei Nichterfüllung könnten die Kunden möglicherweise vom Vertrag zurücktreten oder sogar Schadenersatz einfordern (z.B. aufgrund entgangener Verkäufe, die allerdings nicht ganz einfach zu quantifizieren sein dürften, oder aufgrund von Mehrkosten bei anderen Anbietern).
Aktuell kann man jedem Selfpublisher nur raten, sich vor der Druckbeauftragung telefonisch zu versichern, wie lange die Lieferung konkret dauern wird – und sich das auch schriftlich geben zu lassen, beispielsweise per Email. Oder auf alternative Dienstleister zurückzugreifen, bis booksfactory seine Kapazitätsprobleme im Griff hat.
Alles sehr schade. Insbesondere für eine Druckerei, die sich als Dienstleister positioniert hatte, der auch und gerade kleine Mengen schnell liefern kann. Und ich kann mich nur wiederholen: Die zuerst gezeigte Handhabung, die überlangen Lieferzeiten zu verschleiern und auf der Webseite viel zu lange auf die ganz normale Dauer hinzuweisen, ist ein faux pas, der völlig inakzeptabel ist. So wird man das Vertrauen schneller los, als man es gewonnen hat.
Und letztendlich ist das alles auch deswegen bedauernswert, weil die Damen und Herren bei booksfactory sich bisher immer viel Mühe gegeben und einen erstklassigen Service geboten haben, auch wenn es um Probleme mit Druckdateien o.ä. ging.
Ich suche nach Alternativen und werde nach Tests berichten. Ich hoffe aber, dass die das bei booksfactory möglichst schnell in den Griff bekommen und wieder die gewohnte Servicequalität bieten.
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