Über Humble Bundles berichte ich hier inzwischen nicht mehr, weil die etwas ganz normales geworden sind und die Originalität sich doch arg abgenutzt hat (auch wenn ich immer wieder mal eins kaufe). Diesmal jedoch mache ich eine Ausnahme. Aktuell wird ein eBook-Bundle mit Science Fiction-Romanen angeboten, allerdings keine neuen oder eher unbekannten Bücher, sondern eine Reihe von SF-Klassikern (oder was man bei Humblebundle Inc. dafür hält, es sind aber ein paar wirklich schöne Romane dabei).
Investiert man weniger als ca. 13 Dollar (der Durchschnittspreis schwankt mit der Menge der Käufer und was die zu zahlen bereit sind), erhält man:
Zahlt man mehr als den Durchschnitt bekommt man zusätzlich:
ROBOT VISIONS von Isaac Asimov, CHAOS IN AMBER und TO RULE IN AMBER von John Gegory Betancourt, WILD CARD – DEATH DRAWS herausgegeben von GRRM, THE COMPUTER CONNECTION von Alfred Bester, EYE OF CAT und THE DOORS OF HIS FACE, THE LAMPS OF HIS MOUTH von Roger Zelazny.
Ab einer Investition von 15 Dollar kommen hinzu:
THE STARS, MY DESTINATION von Alfred Bester, ROBOT DREAMS von Isaac Asimov, SHADOWS OF AMBER von John Gegory Betancourt, THE DEMOLISHED MAN von Alfred Bester, sowie VENUS PRIME von Paul Preuß nach Arthur C. Clarke.
Es werden noch weitere eBooks hinzukommen.
Wenn man das Bundle kauft, unterstützt man unter anderem die SFWA, das Challenger Center for Space Science Education oder The Givers Fund. Bei uns in Deutschland sind solche eBook-Bundle-Angebote aufgrund des Innvovationsverhinderers Buchpreisbindung nach wie vor leider unmöglich.
In den letzten Wochen gingen mehrere Fälle durch den virtuellen Blätterwald der sozialen Medien, bei denen Autorinnen ihre Bücher abgeschrieben hatten. Das ist nun an sich nichts neues, AXOLOTL ROADKILL lässt beispielsweise grüßen. Neu ist allerdings, dass sich Plagiatsjäger und ‑Jägerinnen in geheimen Gruppen auf Facebook zusammenschließen, um nach Plagiaten zu forschen. Und wenn welche gefunden werden, dann stellt man diese auch mit Namensnennung beispielsweise auf Facebook, und das ohne jegliches Unrechtsgefühl. Dabei ist ein solches Vorgehen meiner Ansicht nach rechtlich äußerst bedenklich, denn auch zivil- oder strafrechtlich begangene Taten setzen selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte nicht außer Kraft. Und ein ganz zentraler Punkt unserer Verfassung ist die Unschuldsvermutung, also dass man so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein Richter eine Schuld festgestellt hat – und dabei ist es völlig irrelevant, ob der Beschuldigte sich irgendwo selbst bezichtigt hat.
Jetzt mag man fragen, wo denn der Unterschied zu beispielsweise einem Guttenplag ist, auf dem die Plagiate von zu Guttenberg offengelegt wurden. Da gibt es diverse: Erstens war das Guttenplag (und sind ähnliche Angebote) öffentlich und transparent, sprich: man kann das Zusammentragen der inkriminierten Stellen durch die verwendete Wikisoftware und deren Versionierung nachverfolgen. Zweitens kann man sie als journalistische Angebote einstufen, die deswegen auch über ein Impressum verfügen, und sich der Sachlichkeit verpflichten. Drittens geht es dabei um Personen von zeitgeschichtlicher Relevanz, das ist bei eher unbekannten AutorInnen ganz sicher nicht der Fall. Viertens wird auf solchen Angeboten nicht lamentierend der Untergang des Abendlandes beschworen, denn das ist das genaue Gegenteil von sachlicher und objektiver Auseinandersetzung mit dem Thema.
Interessant sind die Reaktionen, wenn man die Handlungsweise der Plagiatsjäger auf Facebook kritisch hinterfragt und auf die existierenden rechtlichen Probleme und die Bedenklichkeit hinweist. Die kann man mit Fug und Recht als agressiv, ja geradezu »giftig« bezeichnen. Wenn man solche kritischen Fragen äußert, wird einem sogar umgehend unterstellt, dass man ja wohl selbst Dreck am Stecken haben müsse, wenn und weil man die Plagiatoren »in Schutz nehme«. Alternativ wird vermutet, dass man sich mit der geäußerten Kritik nur wichtig machen möchte, oder eine »Hexenjagd« auf die Plagiatssucher eröffnen wolle. Man muss sich fragen, warum die Reaktionen auf kritische Fragen oder Hinweise auf mögliche rechtliche Probleme mit diesem »Facebook-Pranger« so extrem ausfallen. Es ist zudem festzustellen, dass Personen sich regelrecht mit der »Aufdeckung« solcher Fälle schmücken, sich als vermeintliche Helden feiern lassen und dabei wortreich darauf hinweisen, wie »schrecklich« das alles sei, und wie sehr es dem Ansehen der Zunft schade – und man das deswegen offenlegen müsse. Man geriert sich also auch noch als Held.
Es existiert offensichtlich keinerlei selbstkritische Einsicht und auch kein Unrechtsbewusstsein, wenn Dritte an den Internet-Pranger gestellt und deren Persönlichkeitsrechte dabei grundlegend verletzt werden. Eine tatsächliche zivil- oder strafrechtlich relevante Tat ist dabei übrigens ebenso irrelevant, wie eine eventuell stattgefundene Selbstbezichtigung der Person.
Ja, denn der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ein Pranger im Internet verstößt immer gegen die Achtung der Menschenwürde, egal, was der oder die Verantwortlichen mit dem Pranger bezwecken.
Was man selbstverständlich darf und auch tun sollte, ist erlangte Informationen an Geschädigte weitergeben, also beispielsweise den plagiierten Autor oder dessen Verlag – und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Alles andere ist vermutlich rechtswidrig, egal mit welchen schöngeredeten Begründungen die Plagiatsjäger die Öffentlichmachung auch verteidigen wollen. Und damit werden sie möglicherweise selbst zivilrechtlich belangbar und setzen sich der Gefahr mindestens einer Schadensersatzforderung aus. Mit Meinungsfreiheit hat das alles übrigens am allerwenigsten zu tun.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Aber man kann sich die verlinkten Artikel ansehen, die meine Meinung unterstützen, oder auch mal eine Suchmaschine der eigenen Wahl bemühen.
Wer eBook-Dateien für Amazons eReader Kindle erstellen möchte, kann dafür unter anderem den »Kindle Previewer« verwenden. Anders als der Name suggeriert, kann der nämlich nicht nur eine Vorschau anzeigen, sondern tatsächlich auch ePubs nach mobi konvertieren, und das besser als die Konkurrenz. Was auch nicht verwundern sollte, wenn jemand das eigene Format kennt, dann Amazon.
Derzeit befindet sich die neue Version des Kindle Previewers in einem Beta-Status, die Vorschauen simulieren derzeit nur Apps und Fire Tablets, die Anzeige »echter« Kindles soll aber in Kürze folgen. Die neue Version unterstützt die verbesserten typografischen Funktionen (»Enhanced Typesetting«) und die Bookerly-Schrift, Auch die Bedienung soll sich verbessert haben. die Beta läuft ab Windows 7 und Mac OS 10.9.
Der Amrûn Verlag hat eine Ausschreibung für eine Storysammlung mit phantastischen Geschichten ausgelob. Der Titel lautet »Das Dimensionsportal – Ein Tor in phantastische Welten und andere Zeiten«.
Deutschland, in einer nahen Zukunft:
Dem Wissenschaftler Prof. Dr. Groll, der stets für seine Ideen verlacht wurde, gelingt es, von der Öffentlichkeit unbemerkt in seiner heimischen Garage ein Gerät zu bauen, welches ein Dimensionsportal öffnet. Eine flimmernde Wand bildet sich vor ihm. Fasziniert ergreift Max Groll einen Gegenstand nach dem anderen und überprüft, ob er diese in eine theoretische andere Welt schicken kann … ungachtet der möglichen Konsequenzen.Das Portal, das Groll erschaffen hat, kann ein Tor an einen anderen Ort, in eine andere Zeit und sogar in eine andere Wirklichkeit sein. Wir suchen spannende, originelle und skurrile Geschichten, die erzählen, was die einzelnen Gegenstände in der jeweiligen Parallelwelt auslösen: Wird ein Flummi von den Neandertalern als Heiligtum verehrt oder als unbegreifliches Etwas gefürchtet? Was fangen die Bewohner der Zombiewelt mit einem veganen Kochbuch an? Kann ein Zauberkasten dazu beitragen, eine uralte Magierfehde beizulegen? Dies sind nur einige Möglichkeiten, die den Teilnehmern offenstehen.
Die Geschichten sollen in sich abgeschlossen sein und ausschließlich in der von euch gewählten Parallelwelt spielen, ohne dass Prof. Dr. Maximilian Groll selbst eingreift. Der jeweilige Gegenstand muss eine zentrale handlungstragende Rolle innehaben. Dabei sollte es sich um Dinge handeln, die in unserer derzeitigen Alltagswirklichkeit real sind. Die Geschichten sollten dem Genre der Phantastik (mit sämtlichen Unterarten) zuzuordnen sein.
Alle weiteren Informationen finden sich auf der Ausschreibungsseite bei Amrûn. Zeit eine Geschihcte einzureichen ist bis zum 30.09.2016. Das fertige Buch wird als »Edition Geschichtenweber«-Band unter der Herausgeberschaft von Nadine Muriel und Stefan Cernohuby im Amrun Verlag erscheinen.
Logo Edition Geschichtenweber Copyright Edition Geschichtenweber
Vor ein paar Tagen hatte ich darüber berichtet, wie epubli über mehrere Jahre ein eBook der Autorin Anja Bagus vertrieben hat, obwohl der Vertrag rechtsgültig gekündigt worden war, und die eigenen AGB eindeutig aussagten, dass Bücher daraufhin innerhalb von fünf Tagen von Partnerplattformen entfernt werden müssen. Ich hatte daraufhin eine Anfrage per Email bei epubli gestellt. Die ist auch angekommen, wie mir eine Autoresponder-Mail eindeutig zeigte. Aber wie bereits erwartet, erhielt ich auf meine Anfrage keinerlei Antwort, der Anbieter hüllt sich in Schweigen.
Übrigens erhielt auch die Autorin auf ihre Fragen bezüglich eventuell abgesetzter Exemplare und anderer Themen keinerlei Antwort. Und das ist schon eine Unverschämtheit besonderen Geschmacks. Erneut muss man sich fragen, ob man bei der Holtzbrinck-Tochter der Ansicht ist, dass das Urheberrecht nur für andere gilt.
Jetzt wird vermutlich auch keine Antwort mehr kommen, denn selbstverständlich wurde aufgrund der komplett ausbleibenden Reaktion ein Anwalt eingeschaltet, deswegen wird epubli Informationen mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren ablehnen.
Liebe Anja, wir haben Deine Nachricht und auch die Beiträge hier gesehen. Wir verstehen Deinen Ärger und Deine Irritation. Unser Autoren-Team prüft, was passiert ist und setzt sich mit Dir in Verbindung. So lange können wir nur sagen: Es tut uns sehr Leid und wir bitten um Entschuldigung!
Das ist natürlich nichts anderes als lächerlich. Ob ein ertappter Buchpirat bei Holtzbrinck auf Nachsicht hoffen darf, wenn er sich lapidar entschuldigt? Vermutlich eher nicht.
Bei Google books ist der Roman übrigens nach wie vor unter der Firmierung »epubli GmbH« zu finden. Siehe Bildschirmfoto.
Auch im ersten Monat des Jahres 2016 hat Erik Schreiber wieder jede Menge Bücher gelesen und schreibt darüber in seinem PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEF mit der Nummer 627.
Die Themenbereiche umfassen diesmal Internationale Phantastik, Jugendliteratur, Krimi & Thriller, Heftromane, Comics und abseits des papiernen Mediums auch eine DVD.
Hervorheben möchte ich als alter STAR WARS-Fan die Besprechung zu Claudia Grays Roman VERLORENE WELTEN, in der laut Erik zum ersten mal glaubwürdig beschrieben wird, aus welchen Motivationen heraus man sich dem Imperium anschließen könnte. Das werde ich wohl mal lesen müssen, allerdings lieber im englischen Original, da trägt der Roman den Titel LOST STARS.
DER PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 627 kann hier wie immer kostenlos im PDF-Format herunter geladen werden.
»Let‘s read in English 2016« heißt eine aktuelle Kampagne bei der sogenannten Buchcommunity Lovelybooks. Man bewirbt das Ganze mit:
You are a fan of reading in English or want to read more English books? We have the perfect reading challenge for you: ‘Let’s read in English’! Read English books, join the fun and win great prizes!
Nun ist das Geschäftsmodell von Lovelybooks jedem klar: Man bietet den Leser ein soziales Netzwerk rund um Bücher, lässt sich von denen sogar im Prinzip den gesamten Content in Form von Besprechungen und Leserunden schreiben ohne einen Cent Vergütung zahlen zu müssen (und sogar die Bücher für Leserunden kommen von Autoren und Verlagen selbst – brilliantes Geschäftskonzept, da hätte ich drauf kommen sollen …), und verdient an den Affiliate-Links zu Amazon und Buchhandel. Jetzt ist man offensichtlich auf den Trichter gekommen, dass man auch mit englischsprachigen Büchern ein paar Euro machen kann. Aus Sicht von Lovelybooks sicher keine ganz schlechte Idee.
Das Problem dabei ist allerdings, dass man sowohl für englischsprachige Printbücher wie eBooks beim traditionellen Buchhandel abseits von Amazon Preise bezahlen soll, die mit »Mond« noch sehr freundlich umschrieben sind. Wer mehr zu dem Thema wissen möchte, sollte sich meinen Artikel zu Gemüte führen, in denen ich das mal detailliert analysiert hatte. Zudem hatte ich bei den verantwortlichen hiesigen Aggregatoren nachgefragt. Die Quintessenz der dabei heraus gekommenen Aussage war salopp ausgedrückt: »Die Preise sind eh egal, weil englischsprachige Bücher hier keine Sau interessieren!« Eine Reaktion, die ich als jemand der inzwischen überwiegend englische Originale liest, höchst interessant fand.
Und was ist nun mit Lovelybooks? Stimmt die mir gegenüber gemachte Aussage nicht und es werden doch so viele englische Bücher gelesen, dass sich so etwas lohnt? Oder versucht man es einfach mal, weil das ohne großen Aufwand eine zusätzliche Einnahmequelle darstellt? Ich werde mal beobachten, wie die Resonanz ist.
Und wer solche Bücher kaufen möchte, sollte ganz dringend die Preise vergleichen, denn seit dem Erscheinen des Artikels in 2013 hat sich in der Hinsicht nicht viel (bis nichts) getan.
In diversen sozialen Medien (und anderswo) meldeten sich gleich mehrere Korinthenkacker zu Wort, die sich nicht inhaltlich mit Anjas Artikel befassten, sondern auf einer ihrer Ansicht nach unerträglichen Häufung von Ausrufezeichen herumritten. Die Autorin kommentierte dies wie folgt: »Ich hab noch so viele, die müssen bis zum Monatsende verbraucht werden!!!!!«
Ich widme den Thavmastikóphoben folgendes schnell gerenderte Bild:
Some books seem like they’d be almost identifiable by their punctuation.Alice in Wonderland, for example, has an abundance of exclamation marks (»Off with their heads!«)
Aber wir können es auch gern so machen wie James Joyce und auf Interpunktion weitestgehend verzichten. Käme heute vermutlich an keinem Lektor mehr vorbei.
Ich wurde gerade auf das Thema gestoßen, als ich eine Email von feiyr bekam, in der darauf hingewiesen wird, dass es ab Februar eine Qualitätsprüfung für eBooks bei Amazon geben wird. Im Detail schreiben die:
Ab dem 03.02.2016 wird im Kindle-Shop auf den Detailseiten der eBooks mit mehreren bestätigten Qualitätsproblemen eine Warnmeldung für Kunden eingeblendet.
Das fand ich bemerkenswert und habe ein wenig im Netz recherchiert. Tatsächlich ist es zum ersten angeblich nicht so, dass das nur eBooks von Selfpublishern betrifft, sondern auch Verlage (aber da gibt es unterschiedliche Informationen zu). Weiterhin geht es um Rechtschreib- und Formatierungsfehler, also beispielsweise auch fehlende Zeilenabstände oder überflüssige. Angeblich soll Amazon sogar auf die Breite von Einrückungen achten, wobei ich das für relativ unwahrscheinlich halte. Zudem es bei den Gepflogenheiten, gerade was Formatierung angeht, deutliche Unterschiede zwischen den Ländern gibt und auch bei Buch- bzw. eBook-Gestaltung viele Parameter fließend sind.
Ich bin gespannt, wie diese Qualitätsprüfung vonstatten geht, ob es sich aus von Lesern gemeldete Fehler handelt, oder einen Algorithmus oder eine Mischung aus beidem.
Ob die problematischen eBooks offline genommen werden oder nicht, dazu gibt es unterschiedliche Informationen. Das folgende Bild ist angeblich echt, es würde bedeuten, dass die eBooks nicht mehr zu kaufen sind, das wäre natürlich für viele ein herber Schlag.
(Klick für Vergrößerung)
Es wird aber auch dann, wenn die Bücher NICHT offline gehen, auf den Detailseiten einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass es Probleme mit dem Buch gibt. Allerdings wird Amazon diese Probleme konkret nennen, so dass man sie beseitigen kann. Man darf allerdings überaus gespannt sein, was genau vom Onlinehändler bemängelt werden wird. Möglicherweise wird es auch verschiedene Abstufungen geben – bei manchen geht das eBook offline, bei anderen nicht, abhängig von der Schwere der Probleme.
Ich sehe schon jetzt ein gewaltiges Wehklagen, Heulen und Zähneklappern anheben, wenn jeder Analphabet und sein Hund sich darüber beschweren, dass ihr von Rechtschreibfehlern strotzendes Pamphlet gekennzeichnet und vielleicht sogar offline genommen wird. Und eine noch viel größere negative Resonanz wird – zu recht – folgen, wenn Amazon einfach US-Standards auch für eBooks anderer Länder anlegt.
Und dann ist da noch der Punkt, dass angeblich auch Verlagsbücher gekennzeichnet werden, auch das dürfte ganz sicher für eine Menge Spaß sorgen …
Ich hatte schon vor längerer Zeit darüber gesprochen, dass es bei eBooks irgendwann einmal automatisierte Qualitätsprüfungen geben wird, die die Spreu vom Weizen trennen. Ich hatte allerdings eher auf Google getippt (adaptierte Suchmaschinenalgorithmen), aber selbstverständlich hat auch Amazon die Infrastruktur und vermutlich auch das Know How, um solche automatisierten Prüfungen durchzuführen. Und ich gehe davon aus, dass es sich primär um solche handelt, denn die Datenmenge durch die Myriaden an eBooks ist immens. Sollten allerdings auch Meldungen von Nutzern in die Bewertung eingehen, wäre Amazon gut beraten, diese zu prüfen, denn ansonsten könnten übelmeinende oder neidische Subjekte Falschmeldungen zu Konkurrenzbüchern abgeben. Amazon hat in der Hinsicht ja bereits ein gänz ähnliches Problem mit seinem Besprechungs- und Bewerungs-System.
Ich bin überaus gespannt darauf, was am 3. Februar passieren wird. Ich hol mir schon mal Popcorn.
[Update 2, 23.01.2016, 10:30:]Good eReader weiß mehr: Erstens versendet Amazon offenbar jetzt schon vorab Emails mit Fehlermeldungen an Verlage und Selfpublisher. Zweitens funktioniert das zweistufige System wie folgt: Sind nur ein paat Typos drin, wird eine Warnmeldung gesetzt. Sind es viele und das eBook enthält zudem erhebliche Formatierungsfehler, geht es offline. Die Fehlermeldungen sind relativ detailliert, wie ein englisches Beispiel zeigt:
Es wird aber sehr interessant sein, zu sehen, wie gut Amazons Algorithmus mit Phantastik-Büchern zurecht kommt, die bekanntermaßen eine Menge an nicht in Wörterbüchern stehenden Worten enthalten können, oder was mit Slang oder Dialekt geschehen wird.
[Update 3, 23.01.2015, 11:16] Es scheint sich um einen zumindest teilweise automatisierten Vorgang zu handeln, denn es gibt auch »false positives«, wie dieser Bericht von Elizabeth S. Craig zeigt. man muss sich dann per Mail an den Support wenden und die sehen sich das an (wer bereits mit Amazon zu tun hatte, weiß was von deren Support zu halten ist). Wenn die Sache in ein paar Tagen akut wird, ist zudem abzusehen, dass der Support alle Hände voll zu tun haben wird.
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