Disney hat sich damals sicher keinen Gefallen damit getan, James Gunn rauszuwerfen, nachdem Rechte den bekannt politisch links ausgerichteten Regisseur durch das Ausgraben uralter Tweets diskreditieren wollten. Disney war auf den Coup hereingefallen und hatte ihn daraufhin gefeuert. Schauspieler und Fans aus dem Marvel Cinematic Universe stellten sich in einer beispiellosen Aktion an die Seite Gunns, was dazu führte, dass der nach einem Gespräch mit den Marvel- und Disney Headhonchos für GUARDIANS OF THE GALAXY wieder als Regisseur eingesetzt wurde.
Inzwischen hatten allerdings DC und Warner ihn für SUICIDE SQUAD 2 angagiert, sowie für die Spinoff-Fernsehserie PEACEMAKER, beide zeigten die von Gunn bekannte Skurrilität. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde er als Co-Chef für DC Studios angeheuert, um deren schlingerndes Film- und Fernsehuniversum wieder auf Kurs zu bringen, nachdem Zack Snyder es ordentlich versaut hatte.
In einem ganz aktuellen Video spricht James Gunn über den kommenden Reset des DCU und wie man es zu einem Erfolg machen will, das auch nur halbwegs mit der Konkurrenz Marvel mithalten kann. Auch hier wird jetzt über eine Art Zehnjahresplan gesprochen und dass Schauspieler konsistent über Filme, Fernsehserien und sogar animierte Serien eingesetzt werden sollen. Der Streifen, der das Universum resetten und das neue DCU einläuten soll ist THE FLASH (was Sinn ergibt, denn die Flashpoint-Storyline ist immer für einen Zeitlinienreset gut – und was auch erklärt, dass der Film nach dem Scheitern des Snyder-DCU immer und immer wieder überarbeitet wurde). Ebenfalls wird SUPERMAN: LEGACY angekündigt, ein Film für den Gunn soeben das Drehbuch verfasst und der am 11. Juli 2025 in die Kinos kommen soll. Weiterhin kündigt er eine HBO-Serie namens um das Green Lantern Corps an, die sich hauptsächlich um Hal Jordan und John Stewart drehen wird. Er beschreibt das Corps als eine Art intergalaktische Polizeitruppe und es geht um das »Polizeirevier Erde«. Auch ein neuer BATMAN-Film wurde angekündigt: THE BRAVE AND THE BOLD, basierend auf einem Plot mit Bruce Waynes Sohn als Robin. Ebenfalls in der Pipeline: eine Fernsehserie um Booster Gold, einen Zeitreisenden aus der Zukunft, der seine fortgeschrittene Technologie nutzt, um als Superheld aufzutreten – das könnte lustig werden, denn der Charakter wurde verschiedentlich als ziemlicher Looser dargestellt. Und zahllose weitere Ankündigungen (unter anderem SUPERGIRL, SWAMP THING), deswegen dringend das Video ansehen.
Man darf abwarten, ob es jetzt was wird mit dem DCU, denn es sitzt eben auch Warner mit im Boot und die sind bekannt, in Filmprojekten herumzupfuschen und Produzenten sowie Regisseuren Dinge aufzudrücken, die diese eigentlich nicht wollen. Dazu kommt, dass SUICIDE SQUAD und PEACEMAKER zwar ganz witzig waren, aber eben nicht die großen Würfe. Deswegen wird abzuwarten sein, ob Gunn seiner Aufgabe gerecht werden wird.
Damit ist das DCU auf jeden Fall wieder viel spannender geworden.
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Es ist einer der Filme, auf die ich mir als alter (sehr alter) Mario-Fan sehr freue: SUPER MARIO BROS. MOVIE. Der soll nach mehreren Verschiebungen am 7. April endlich in die US-Kinos kommen – in Deutschland dauerte die Veröffentlichung eines Termins für den Start erschreckend lange, wird aber jetzt auf der Universal-Webseite für einen Tag vorher, also den 6. April 2023 angegeben. Der ursprüngliche Termin wäre der 23. März gewesen.
Ich habe allerdings nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit subterranen Synchronisationen Angst vor der deutschen Vertonung. Da Originalversionen hierzulande immer nur in Schuhkarton-Kinos angeboten werden, werde ich wohl für eine Originalfassung leider bis zur Veröffentlichung von Streams und Bildkonserven warten müssen. Angesichts der Sprecher ist eine OV ein absolutes Muss.
In diesem Vorgucker konzentriert man sich auf den von Seth Rogen gesprochenen Donkey Kong.
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Nach meinem Artikel zum durch die Stadt Remscheid verweigerten Eintragung eines Künstlernamens hier auf PhantaNews und einem Crosspost bei der lokalen Seite Waterbölles, kam auch das lokale Printblatt Remscheider General-Anzeiger auf mich zu. Telefonisch bat man um weitere Informationen, die ich gab, und verwies auch auf meinen Text hier.
Über den daraus entstandenen Artikel (möglicherweise hinter Paywall) kann ich mich nur wundern, denn er enthält nicht nur falsche Informationen, sondern es wird zudem erneut kritiklos ein Standpunkt der Stadt Remscheid wiedergegeben, der vom Gericht als eindeutig falsch kassiert wurde.
Da man beim RGA meinen Kommentar nicht freischalten möchte, in dem ich sachlich auf die Fehler hinwies, möchte ich das hier richtigstellen (und muss mich fragen, warum der RGA überhaupt eine Kommentarfunktion anbietet, wenn man Kommentare ohnehin nicht freischalten möchte – dass man sich dabei der aus DSGVO-Sicht problematischen und von Datenschützern kritisierten Plattform Disqus bedient, ist noch ein ganz anderes Problem).
Im Artikel schreibt der RGA:
Nach mehreren Instanzen vor Gericht, in denen der Remscheider zahlreiche Belege und Reichweiten seiner künstlerischen Tätigkeit nachweisen musste, sprachen die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf Stefan Holzhauer dieses Recht nun zu
Das ist inhaltlich falsch, denn das Urteil erging erstinstanzlich, ich musste nicht durch mehrere Instanzen. Auch dass ich »zahlreiche Belege« […] nachweisen musste, ist so eindeutig missverständlich. Tatsächlich hat das Gericht exakt dieselben Belege bekommen, wie die Stadt Remscheid; es gab nur zwei zusätzliche Belege: eine Auflistung von Veranstaltungen, zu denen ich in den vergangenen Jahren ausgestellt hatte und ein Nachweis von Verkäufen auf einer Künstlerplattform. Der Aufwand für die Bereitstellung der Belege hielt sich in Grenzen.
Kann ich „Großvisier Remscheid“ oder andere Kunstschöpfungen dann auch einfach so in den Personalausweis eintragen lassen? Zumindest kann ich es versuchen – die Meldebehörde entscheidet dann nach eingehender Prüfung.
Mal abgesehen dass ich mich frage, was ein »Großvisier« ist (entweder ist tatsächlich »Großwesir« (selten auch »Großvisir«) gemeint, oder es geht um ein großes Visier, was keinen Sinn ergibt, außer man ist ein Motorrad- oder Ritterhelm):
Dann lässt man eine Dame von der Stadt Remscheid zu Wort kommen. Frecherweise werden hier exakt die falschen Einschätzungen aus meinem Fall wiederholt, die der Stadt vom Richter rechts und links um die Ohren gehauen wurden, und das seitens des RGA unwidersprochen und kritiklos:
Der Künstlername überlagert in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen, zumindest in Teilbereichen. Im Falle von Stefan Holzhauer heißt das: Alle kennen ihn als Xanathon, wenn er über die Straße geht, und nicht als Stefan.
Und genau das ist falsch. In der Urteilbegründung steht unmissverständlich, dass eben keine zu hohen Anforderungen an die Bekanntheit gestellt werden dürfen, unabhängig von der vermeintlichen Bekanntheit, gibt es eben auch ein Persönlichkeitsrecht auf Eintragung des Künstlernamens:
Auszüge aus dem Urteil:
Vor dem Hintergrund, dass auch die Eintragung eines Künstlernamens in ein Ausweisdokument in erster Linie öffentlichen ldentifizierungsinteressen dient, fordern die einschlägigen Verwaltungsvorschriften für eine Eintragung eines Künstlernamens in Pass und Personalausweis über den Umstand, dass er tatsächlich öffentlich geführt wird, hinaus im Ansatz zu Recht, dass die antragstellende Person unter dem von ihr angegebenen Künstlernamen auch bekannt ist (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. ·1 PassVwV). Diese „Bekanntheit« setzt wiederum voraus, dass der Künstlername in der Öffentlichkeit eine entsprechende »Verkehrsgeltung« erlangt hat, mithin in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagert (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 3 PassVwV). Dabei bezieht sich die öffentliche Wahrnehmung grundsätzlich auf einen überregionalen Bekanntheitsgrad und die Möglichkeit einer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 4 PassVwV).
Angesichts des Grundrechtsbezuges der Führung eines Künstlernamen zu Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 bzw. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dürfen allerdings bezüglich der Verkehrsgeltung als Voraussetzung für die Eintragung eines Künstlernamens keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.
[…]
Soweit das· Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Landtages ausgeführt hat, dass die Eintragung des Künstlernamens des Klägers in dessen Personalausweis voraussetze, dass der Betroffene unter dem Künstlernamen einen solchen Bekanntheitsgrad habe, »dass man ihn eigentlich nur unter diesem Namen« kenne, ergibt sich das in dieser Schärfe aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften nicht.
Und das sagt das genaue Gegenteil von dem aus, was im Artikel steht, es muss einen Künstler nämlich eben nicht jeder auf der Straße erkennen und mit dem Künstlernamen anreden. Das wäre eine viel zu strenge – und damit rechtswidrige ‑Auslegung der Vorschriften. Es geht nur um »Teilbereiche« einer öffentlichen Wahrnehmung, nicht um eine vollständige Überdeckung, wie sie bei »alle erkennen ihn auf der Straße als Xanathon« gegeben wäre. Ich gebe zu, dass es hier nicht eindeutig zu erkennen ist, ob die Formulierung so von der Stadt kommt, oder von der Autorin des Textes. Falsch ist es in jedem Fall.
Am Ende versucht die Stadt Remscheid dann noch eine Drohkulisse aufzubauen und andere Personen, die vielleicht ebenfalls einen Künstlernamen führen möchten, durch eine Gebührennennung abschrecken:
Für die beantragte Eintragung wird „eine dem Verwaltungsaufwand berücksichtigende Verwaltungsgebühr in Höhe von 0 bis 500 Euro erhoben“.
Dazu: Manche Kommunen erheben dafür gar keine Gebühren, andere maximal 30 Euro. Üblicherweise sollte die Eintragung eines Künstlernamens insbesondere dann gebührenfrei sein, wenn er mit der Neuausstellung eines Personalausweises einher geht. Ich würde maximal die oben genannten 30 Euro für angemessen halten, auch in einer Pleitekommune wie Remscheid (pleite durch eklatante Fehlentscheidungen der kommunalen Verwaltung, go figure …). Sollte eine Gebührenforderung zu hoch sein, kann man auch dagegen gerichtlich vorgehen.
Für den RGA hätte hier Möglichkeit bestanden, sich kritisch mit einer rechtswidrigen Entscheidung der Stadt auseinander setzen zu können. Leider ist das nicht passiert, zudem enthält der Text inhaltliche Fehler.
Dass die Stadt Remscheid hier mit »Gebühren für Verwaltungsaufwand« argumentiert finde ich offen gesagt ulkig. Denn die rechtswidrige Verweigerung der Eintragung samt Lokaltermin beim Petitionsausschuss des Landtags NRW und die ausführlichen aber ergebnislosen Stellungnahmen der Stadt gegenüber dem Gericht dürften der Stadt Remscheid einen massiv höheren »Verwaltungsaufwand« durch erheblichen Stundenaufwand beschert haben, als es eine sofortige, rechtskonforme Eintragung getan hätte.
Abschließend möchte ich erneut den Tipp geben: Wenn euch eure Kommune die Eintragung verweigert, dann weist euren Anwalt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hin (Aktenzeichen: 5 K 5337/22) und glaubt nicht einfach, was euch die Verwaltungsbeamten erzählen wollen.
Mit dem dritten Teil von TRON ist es ein wenig so wie mit AVATAR. Eine Fortsetzung wurde immer wieder angekündigt und dann wurde immer wieder nichts daraus. Ein Teil des Problem könnte sein, dass Disney mehr als genug damit zu tun hatte, seine nach TRON: LEGACY angekauften IPs Marvel und STAR WARS zu Erfolgen zu machen.
Nachdem das jetzt alles etabliert ist, kann man sich wieder eigenen Projekten zuwenden. Drehbücher gab es für TRON 3 schon ein paar und es war sogar mal Jared Leto als Darsteller gesetzt.
Jetzt scheint das Ganze (wieder mal) konkreter zu werden. Es wurde soeben mit Joachim Rønning ein Regisseur benannt, den kennt man von MALEFICANT: MISTRESS OF EVIL oder PIRATES OF THE CARIBBEAN: DEAD MEN TELL NO TALES. LEGACY-Regisseur Joseph Kosinski gab zu Protokoll, dass er ein Drehbuch und komplettes Storyboard bereits 2015 fertig gestellt hatte. Ob die jetzt geplante Fassung darauf beruht ist unklar. Klar ist allerdings, dass Jared Leto immer noch dabei sein soll (als »Ares«). Dem Vernehmen nach sollen die Dreharbeiten an TRON: ARES, so der Arbeitstitel, tatsächlich im August 2023 beginnen. Als Drehbuchautor wird auf IMDb Jesse Wigutow genannt, ausführender Produzent ist Russell Allen, es produzieren Jared Leto, Emma Ludbrook, Jeffrey Silver und Justin Springer.
Diesmal wird das Prinzip des ersten und zweiten Teil umgekehrt und gehen nicht Personen aus der realen Welt in die virtuelle, sondern die Programme starten eine ‘Invasion in die unsere Realität. Die Idee finde ich äußerst spannend und es ist sicher auch genug Potential für Gags vorhanden, wenn künstlich intelligente Programme auf die reale Welt mit all ihren Absurditäten treffen.
Das unten eingebundene Video von DnD Shorts fasst nochmal alle Leaks zum Thema DUNGEONS & DRAGONS Open Game License zusammen. Ich empfehle dem Video nach Youtube zu folgen, weil dort im Erklärungstext nochmal zahllose Details erläutert werden.
Eins dürfte aber offensichtlich werden: Das eigentliche Ziel dieser ganzen Aktion waren nicht nur andere Verlage, aus denen Geld gepresst werden sollte, sondern vordringlich Anbieter von Virtuellen Tabletops, deren Existenz unmöglich gemacht werden sollte, damit WotC und Hasbro die Kohle selbst verdienen können.
WotC wollten offenbar eine Unreal-basierte App inklusive Abomodell und Microtransaktionen herausgeben, um ordentlich Geld abzuschöpfen. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn man alle bereits existierenden Anbieter aus dem Markt kickt.
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Im Moment gibt es viele neue Trailer. So auch diesen hier zur von SyFy produzierten Serie THE ARK, in der ein Raumschiff mit Cryoschläfern einen Unfall hat und die überlebende Crew versuchen muss zu überleben.
Als erstes fallen mir am Anfang die Spezialeffekte auf, die ich in Fanfilmen schon besser geseheh habe. Es bleibt also abzuwarten, ob das gut wird, oder eine dieser SyFy-Turkey-Produktionen … Auf der anderen Seite sind visuelle Effekte nicht alles.
Beruhigend finde ich zudem, dass Dean Devlin der Regisseur, Drehbuchautor und Showrunner ist, den kennt man insbesondere durch LEVERAGE und den Nachfolger LEVERAGE: REDEMPTION oder LIBRARIANS. Weitere Autoren waren Kendall Lampkin und John-Paul Nickel. Devlin produziert auch ausführend, zusammen mit Rachel Olschan, Marc Roskin und Jonathan Glassner.
Offizieller Promotext:
Follows the remaining crew of a spacecraft known as Ark One, who must become the best versions of themselves to stay on course and survive after experiencing a catastrophic event that caused massive destruction and loss of life.
THE ARK soll am 1. Februar 2023 auf SyFy starten. Vermutlich nur in den USA.
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Zumindest sehr abgefahren sieht er aus, der Trailer zur Serie HELLO TOMORROW!, die für Apple TV+ produziert wurde. Besonders bemerkenswert finde ich den Retro-Science Fiction-Ansatz, der Optik, Design und Filmlook der 1950er mit Technologien verbindet, die es damals tatsächlich nicht gab. Davon abgesehen scheint es sich aber eher um einen Film um einen Betrug mit Grundstücken oder Wohnungen auf dem Mond zu handeln, die von reisenden Vertretern vertickt werden.
Auch nach Ansehen des Trailers weiß ich nicht so recht, was ich davon halten soll … Die offizielle Beschreibung lautet wie folgt:
In a retro-futuristic world, charismatic salesman Jack Billings (Emmy® winner Billy Crudup) leads a team of fellow sales associates determined to revitalize their customers’ lives by hawking timeshares on the moon.
HELLO TOMORROW! soll am 17. Februar 2023 auf Apple TV+ starten.
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Die Jugendbuchreihe LOCKWOOD & CO stammt von Jonathan Stroud der Anfang der 2000er internationale Erfolge mit seiner BARTIMÄUS-Reihe um einen vorlauten Dschinn feierte. Danach schriebt er diese Buchserie um jugendliche Ghostbusters in London, die es auf fünf Bände brachte. Daraus ließ Netflix eine gleichnamige Streamingserie produzieren, deren erste Staffel am 27. Januar 2023 auf dem Streamingdienst laufen wird. Season eins wird acht Episoden umfassen.
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Am 1. März geht es endlich weiter mit den Abenteuern von Din Djarin, dem MANDALORIAN aus der gleichnamigen STAR WARS Serie auf Disney+. Wie wir bereits wissen, muss der auf den vom Imperium zerstörten Planeten Mandalore, um Abbitte dafür zu leisten, dass er den Helm abgenommen hat, er ist halt bei dieser Sekte (wie es Bo-Katan Kryze ausdrückte).
Der Trailer nimmt sich etwas Zeit, um Vergangenes zu rekapitulieren, bevor es richtig und gänsehautauslösend los geht.
Und es sieht aus, als gäbe es für das Fandom der Droidenbauer wieder ordentlich was zu tun (nicht wahr, Droid Division?). :)
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Nach dem Leak einer »überarbeiteten« Open Game License für DUNEONS & DRAGONS kam es in den letzten Wochen zu einigen Verwerfungen in der Fan- und RPG-Verlagsszene. Ich hatte mehrfachberichtet, auch darüber, dass andere Verlage jetzt eigene offene RPG-Lizenzen planen. Hintergrund des ganzen Dramas kann gewesen sein, dass Hasbro im vergangenen Jahr dramatische Gewinneinbrüche zu verzeichnen hatte und deswegen vielleicht auf die Idee kam, zusätzliche Profite aus D&D ziehen zu wollen, um die Aktionäre zu beruhigen.
Das ging dramatisch schief, man hatte offensichtlich die Organisationsfähigkeit der Branche und die Marktmacht der Fans unterschätzt. Unter anderem wurde zur Kündigungen der Abos von D&D BEYOND aufgerufen, einer kostenpflichtigen Aboplattform, die digitale Tools zum Spiel bereit stellt. Dort gingen berichten zufolge daraufhin die Kündigungen durch die Decke.
Der massive Widerstand und die Kündigungen haben nun dazu geführt, dass man seitens Wizards Of The Coast scheinbar einlenkt (wir werden abwarten müssen, was konkret passieren wird) und sowohl die alte OGL nicht zurück nehmen möchte und weiterhin umfangreiche Änderungen an der neuen vornehmen will.
Doch möglicherweise ist es jetzt zu spät, denn sowohl Paizo als auch Free League Games haben eigene offene Gaming-Lizenzen angekündigt und die werden das auch sicher trotz des WotC-Rückziehers durchziehen. Denn man weiß nicht, wann sie es sich erneut anders überlegen werden.
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