Blender ist eine semiprofessionelle Software-Suite für 3D-Modelling, Rendering, Compositing, Animation und noch viel mehr. Und das Beste: Sie ist nicht nur kostenlos, sondern auch noch Open Source und wird seit Jahren durch eine Community aus Enthusiasten weiter entwickelt. Inzwischen gehören namhafte Firmen zu den Unterstützern von Blender. Wer in das Gebiet hineinschnuppern will, kann sich die Software kostenlos herunter laden, es sollte allerdings klar sein, dass die Lernkurve steil ist.
Blender Studios erstellen immer wieder mal Kurzfilme, um das enorme Potential und die Fähigkeiten der Software zu verdeutlichen. Der letzte davon trägt den Titel CHARGE:
In an energy-scarce dystopia, an old destitute man breaks into a battery factory but soon finds himself confronted by a deadly security droid and no way out.
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Bei SMALLAND von Merge Games handelt es sich um ein Survival-Computerspiel ähnlich wie GROUNDED, bei dem man sich als Mini-Charakter durch eine Umwelt arbeitet, die mit Insekten und riesenhaften Pflanzen aufwartet. Im Gegensatz zum »Liebling, ich habe die Kinder geschrumpft!«-Ansatz von GROUNDED, geht es hier um eine Art Mini-Elfen, die seit Jahrhunderten unter der Erde gelebt haben und nun an die Oberfläche kommen. Und da finden sich zwar Reminiszenzen an die Menschheit, aber die scheint verschwunden zu sein.
Ursprünglich war Early Access bereits für Oktober 2021 geplant gewesen, der wurde damals allerdings verschoben, da die Entwickler der Ansicht waren, das Spiel sei noch nicht soweit.
Inzwischen hatte ich die Möglichkeit, an zwei Vorabtests von SMALLAND teilzunehmen und war bereits sehr angetan von dem was ich zu sehen bekam. Meiner Ansicht war das bei meinem ersten Test schon in einem Stadium, das weiter war, als manch anderes Spiel, das ich im Early Access bei Steam gesehen hatte.
Und deswegen ist es vermutlich folgerichtig, dass nun der Early Access-Start angekündigt wurde: Ab dem 29. März 2023 kann man SMALLAND bei Steam kaufen, inklusive einer Multiplayer-Option für bis zu zehn Spieler°Innen.
Inhaltlich bekommt man das übliche an Survial: Ressourcen sammeln, Werkzeuge craften, Gebäude bauen, Ausrüstung verbessern – mir hat das alles sehr viel Spaß bereitet. Ich hoffe sehr, dass sie schnell eine Option für dedizierte Server bereit stellen, damit man das auch spielen kann, ohne dass der Hostspieler dafür online sein muss.
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Von Saturday Night Live stammt dieses Crossover zwischen THE LAST OF US und MARIO KART. Das wäre noch keine Meldung wert, aber es wird hilarious, wenn Pedro Pascal mitspielt. Ich würde raten, sich das schnell anzusehen, denn es steht zu erwarten, dass es ebenso schnell wieder aus dem Netz verschwindet.
Das ist so dermaßen grandios, das würde ich absolut sehen wollen.
Let’s‑a go!
Edit: Schade, wie erwartet schon weg. Ich gehe davon aus, dass es wieder auftauchen wird, dann füge ich hier ein neues Video ein.
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Mitte Februar ist es so weit: Die dritte Staffel STAR TREK: PICARD kommt auf die Bildschirme – zumindest wenn man bereit ist, einem Streamingdienst Geld dafür hinterher zu werfen. Um den Fanservice vollständig zu machen, treten diesmal auch sämtliche relevanten Charaktere aus THE NEXT GENERATION neben der titelgebenden Figur auf.
Offenbar hat man Riker und Worf neue deutsche Synchronsprecher verpasst, da ich das aber eh im englischen Original ansehe, tangiert mich das nur am Rande.
In den USA ist die erste Folge am 16. Februar zu sehen, bei uns einen Tag später bei Amazon Prime Video.
Die dritte Staffel PICARD ist die letzte, das hat Patrick Stewart eindeutig ausgesagt, allerdings auch gleich Gastauftritte in eventuellen zukünftigen Produktionen nicht ausgeschlossen.
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Ein Schmankerl für die Fans der grandiosen STAR TREK-Cartoon-Serie LOWER DECKS (ernsthaft: falls die jemand noch nicht kenn, unbedingt ansehen, die macht sich nicht nur auf eine sehr wissende und respektvolle Art über genau die richtigen Trek-Tropes lustig, sondern fängt irgendwann an, richtige Stories zu erzählen).
Da LOWER DECKS in der TNG-Ära handelt, basieren die Computer-Benutzerinterfaces natürlich auf den Okudagrammen, die man seit Picard & Co kennt.
Davon gibt es auch einen Fork für Raspberry Pis, mit dem man zudem auch noch lokale Sensoren auswerten oder Dinge steuern kann.
Das macht Spaß und verkürzt die Wartezeit nicht nur auf die neue Staffel, sondern auch auf die nächste Season von STRANGE NEW WORLDS, da wird es nämlich ein Crossover zwischen den beiden Shows geben, in dem Tawny Newsome und Jack Quaid die Rollen der Figuren übernehmen werden, die sie in der Cartoon-Serie sprechen, also die Ensigns Beckett Mariner und Brad Boimler. Gut, dass die denen eh ähnlich sehen, aber Quaid wird sich die Haare lila färben müssen … :)
THE SIMS ist eins der Franchises, das Electronic Arts seit Version 2 gern als Melkkuh verwendet. Sie bringen ein Basisspiel heraus und erweitern es dann später mit zahllosen teuren Zusatzpacks (DLCs), damit die Fans dem oft (vorsichtig ausgedrückt) fragwürdig agierenden Publisher möglichst lange Geld hinterher werfen müssen.
Die letzte Iteration SIMS 4 ist bereits viele Jahre alt, denn die erschien schon im September 2014. Offenbar ist EA jetzt so weit, dass die Verkaufszahlen der Erweiterungen eine neue Version erforderlich machen (um den Verkauf der Erweiterungen anzukurbeln, hatte man das Basisspiel neulich schon kostenlos gemacht).
Der Arbeitstitel ist »Projekt Rene« und es wird etwas angekündigt, das Spieler seit langem fordern und für das THE SIMS eigentlich prädestiniert erscheint: Multiplayer. EA beeilt sich allerdings anzumerken, dass es kein MMO werden wird. Sie hatten jahrelang Angst davon, was passieren würde, wenn Trolle und Griefer eine Multiplayer-Fassung überfallen und SIMS-spielende Kinder belästigen. Man darf gespannt sein, wie EA das in der kommenden Version verhindern will und wie man den Laden kennt, werden sie es erst einmal verkacken. Auch steht zu befürchten, dass EA eine Multiplayer-Version mit überhöhten monatlichen Kosten erneut wird zum Goldesel machen wollen. Es bleibt abzuwarten, was hier konkret passiert und wie es umgesetzt wird, aber vergangene Erfahrungen mit EA in Sachen SIMS und auch in Sachen Monetarisierung und Lootboxen lassen wenig Hoffnung. Aber vielleicht möchte der Publisher uns ja auch mal positiv überraschen …
Die nächste SIMS-Iteration wird aber natürlich auch einen Einzelspielermodus aufweisen und es soll zudem über Plattformen hinweg spielbar sein: Es soll für PCs und Smartphons/Tablets erscheinen. Dabei sollen sich die Plattformen zwar in Details unterscheiden, aber dennoch eine nahtlose Spielerfahrung beim Gerätewechsel möglich sein. EA schreibt zu dem Game, das noch nicht offiziell den Namen THE SIMS 5 trägt:
The game will stay true to what The Sims has always been while pushing to evolve how those Sims think and behave. It will reimagine The Sims with even more ways to play, tools to encourage creativity, and the ability to tell meaningful stories. With Project Rene, players will have the choice to play solo or collaborate with others, and will have the ability to play their game across supported devices.
Nach alles was bis jetzt so zu erkennen ist, befindet sich das »Projekt Rene« in einem sehr frühen Stadium, es gibt noch kein Veröffentlichungsdatum und Quellen im Netz vermuten, dass das auch noch weit in der Zukunft liegen könnte.
Hier ist das vollständige The Sims Summit Stream Event, die Informationen zu Project Rene starten bei 26:48.
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Disney hat sich damals sicher keinen Gefallen damit getan, James Gunn rauszuwerfen, nachdem Rechte den bekannt politisch links ausgerichteten Regisseur durch das Ausgraben uralter Tweets diskreditieren wollten. Disney war auf den Coup hereingefallen und hatte ihn daraufhin gefeuert. Schauspieler und Fans aus dem Marvel Cinematic Universe stellten sich in einer beispiellosen Aktion an die Seite Gunns, was dazu führte, dass der nach einem Gespräch mit den Marvel- und Disney Headhonchos für GUARDIANS OF THE GALAXY wieder als Regisseur eingesetzt wurde.
Inzwischen hatten allerdings DC und Warner ihn für SUICIDE SQUAD 2 angagiert, sowie für die Spinoff-Fernsehserie PEACEMAKER, beide zeigten die von Gunn bekannte Skurrilität. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde er als Co-Chef für DC Studios angeheuert, um deren schlingerndes Film- und Fernsehuniversum wieder auf Kurs zu bringen, nachdem Zack Snyder es ordentlich versaut hatte.
In einem ganz aktuellen Video spricht James Gunn über den kommenden Reset des DCU und wie man es zu einem Erfolg machen will, das auch nur halbwegs mit der Konkurrenz Marvel mithalten kann. Auch hier wird jetzt über eine Art Zehnjahresplan gesprochen und dass Schauspieler konsistent über Filme, Fernsehserien und sogar animierte Serien eingesetzt werden sollen. Der Streifen, der das Universum resetten und das neue DCU einläuten soll ist THE FLASH (was Sinn ergibt, denn die Flashpoint-Storyline ist immer für einen Zeitlinienreset gut – und was auch erklärt, dass der Film nach dem Scheitern des Snyder-DCU immer und immer wieder überarbeitet wurde). Ebenfalls wird SUPERMAN: LEGACY angekündigt, ein Film für den Gunn soeben das Drehbuch verfasst und der am 11. Juli 2025 in die Kinos kommen soll. Weiterhin kündigt er eine HBO-Serie namens um das Green Lantern Corps an, die sich hauptsächlich um Hal Jordan und John Stewart drehen wird. Er beschreibt das Corps als eine Art intergalaktische Polizeitruppe und es geht um das »Polizeirevier Erde«. Auch ein neuer BATMAN-Film wurde angekündigt: THE BRAVE AND THE BOLD, basierend auf einem Plot mit Bruce Waynes Sohn als Robin. Ebenfalls in der Pipeline: eine Fernsehserie um Booster Gold, einen Zeitreisenden aus der Zukunft, der seine fortgeschrittene Technologie nutzt, um als Superheld aufzutreten – das könnte lustig werden, denn der Charakter wurde verschiedentlich als ziemlicher Looser dargestellt. Und zahllose weitere Ankündigungen (unter anderem SUPERGIRL, SWAMP THING), deswegen dringend das Video ansehen.
Man darf abwarten, ob es jetzt was wird mit dem DCU, denn es sitzt eben auch Warner mit im Boot und die sind bekannt, in Filmprojekten herumzupfuschen und Produzenten sowie Regisseuren Dinge aufzudrücken, die diese eigentlich nicht wollen. Dazu kommt, dass SUICIDE SQUAD und PEACEMAKER zwar ganz witzig waren, aber eben nicht die großen Würfe. Deswegen wird abzuwarten sein, ob Gunn seiner Aufgabe gerecht werden wird.
Damit ist das DCU auf jeden Fall wieder viel spannender geworden.
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Es ist einer der Filme, auf die ich mir als alter (sehr alter) Mario-Fan sehr freue: SUPER MARIO BROS. MOVIE. Der soll nach mehreren Verschiebungen am 7. April endlich in die US-Kinos kommen – in Deutschland dauerte die Veröffentlichung eines Termins für den Start erschreckend lange, wird aber jetzt auf der Universal-Webseite für einen Tag vorher, also den 6. April 2023 angegeben. Der ursprüngliche Termin wäre der 23. März gewesen.
Ich habe allerdings nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit subterranen Synchronisationen Angst vor der deutschen Vertonung. Da Originalversionen hierzulande immer nur in Schuhkarton-Kinos angeboten werden, werde ich wohl für eine Originalfassung leider bis zur Veröffentlichung von Streams und Bildkonserven warten müssen. Angesichts der Sprecher ist eine OV ein absolutes Muss.
In diesem Vorgucker konzentriert man sich auf den von Seth Rogen gesprochenen Donkey Kong.
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Nach meinem Artikel zum durch die Stadt Remscheid verweigerten Eintragung eines Künstlernamens hier auf PhantaNews und einem Crosspost bei der lokalen Seite Waterbölles, kam auch das lokale Printblatt Remscheider General-Anzeiger auf mich zu. Telefonisch bat man um weitere Informationen, die ich gab, und verwies auch auf meinen Text hier.
Über den daraus entstandenen Artikel (möglicherweise hinter Paywall) kann ich mich nur wundern, denn er enthält nicht nur falsche Informationen, sondern es wird zudem erneut kritiklos ein Standpunkt der Stadt Remscheid wiedergegeben, der vom Gericht als eindeutig falsch kassiert wurde.
Da man beim RGA meinen Kommentar nicht freischalten möchte, in dem ich sachlich auf die Fehler hinwies, möchte ich das hier richtigstellen (und muss mich fragen, warum der RGA überhaupt eine Kommentarfunktion anbietet, wenn man Kommentare ohnehin nicht freischalten möchte – dass man sich dabei der aus DSGVO-Sicht problematischen und von Datenschützern kritisierten Plattform Disqus bedient, ist noch ein ganz anderes Problem).
Im Artikel schreibt der RGA:
Nach mehreren Instanzen vor Gericht, in denen der Remscheider zahlreiche Belege und Reichweiten seiner künstlerischen Tätigkeit nachweisen musste, sprachen die Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf Stefan Holzhauer dieses Recht nun zu
Das ist inhaltlich falsch, denn das Urteil erging erstinstanzlich, ich musste nicht durch mehrere Instanzen. Auch dass ich »zahlreiche Belege« […] nachweisen musste, ist so eindeutig missverständlich. Tatsächlich hat das Gericht exakt dieselben Belege bekommen, wie die Stadt Remscheid; es gab nur zwei zusätzliche Belege: eine Auflistung von Veranstaltungen, zu denen ich in den vergangenen Jahren ausgestellt hatte und ein Nachweis von Verkäufen auf einer Künstlerplattform. Der Aufwand für die Bereitstellung der Belege hielt sich in Grenzen.
Kann ich „Großvisier Remscheid“ oder andere Kunstschöpfungen dann auch einfach so in den Personalausweis eintragen lassen? Zumindest kann ich es versuchen – die Meldebehörde entscheidet dann nach eingehender Prüfung.
Mal abgesehen dass ich mich frage, was ein »Großvisier« ist (entweder ist tatsächlich »Großwesir« (selten auch »Großvisir«) gemeint, oder es geht um ein großes Visier, was keinen Sinn ergibt, außer man ist ein Motorrad- oder Ritterhelm):
Dann lässt man eine Dame von der Stadt Remscheid zu Wort kommen. Frecherweise werden hier exakt die falschen Einschätzungen aus meinem Fall wiederholt, die der Stadt vom Richter rechts und links um die Ohren gehauen wurden, und das seitens des RGA unwidersprochen und kritiklos:
Der Künstlername überlagert in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen, zumindest in Teilbereichen. Im Falle von Stefan Holzhauer heißt das: Alle kennen ihn als Xanathon, wenn er über die Straße geht, und nicht als Stefan.
Und genau das ist falsch. In der Urteilbegründung steht unmissverständlich, dass eben keine zu hohen Anforderungen an die Bekanntheit gestellt werden dürfen, unabhängig von der vermeintlichen Bekanntheit, gibt es eben auch ein Persönlichkeitsrecht auf Eintragung des Künstlernamens:
Auszüge aus dem Urteil:
Vor dem Hintergrund, dass auch die Eintragung eines Künstlernamens in ein Ausweisdokument in erster Linie öffentlichen ldentifizierungsinteressen dient, fordern die einschlägigen Verwaltungsvorschriften für eine Eintragung eines Künstlernamens in Pass und Personalausweis über den Umstand, dass er tatsächlich öffentlich geführt wird, hinaus im Ansatz zu Recht, dass die antragstellende Person unter dem von ihr angegebenen Künstlernamen auch bekannt ist (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. ·1 PassVwV). Diese „Bekanntheit« setzt wiederum voraus, dass der Künstlername in der Öffentlichkeit eine entsprechende »Verkehrsgeltung« erlangt hat, mithin in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagert (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 3 PassVwV). Dabei bezieht sich die öffentliche Wahrnehmung grundsätzlich auf einen überregionalen Bekanntheitsgrad und die Möglichkeit einer Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten (Nr. 4.1.4 Abs. 3 S. 4 PassVwV).
Angesichts des Grundrechtsbezuges der Führung eines Künstlernamen zu Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 3 bzw. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dürfen allerdings bezüglich der Verkehrsgeltung als Voraussetzung für die Eintragung eines Künstlernamens keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden.
[…]
Soweit das· Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Landtages ausgeführt hat, dass die Eintragung des Künstlernamens des Klägers in dessen Personalausweis voraussetze, dass der Betroffene unter dem Künstlernamen einen solchen Bekanntheitsgrad habe, »dass man ihn eigentlich nur unter diesem Namen« kenne, ergibt sich das in dieser Schärfe aus den bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften nicht.
Und das sagt das genaue Gegenteil von dem aus, was im Artikel steht, es muss einen Künstler nämlich eben nicht jeder auf der Straße erkennen und mit dem Künstlernamen anreden. Das wäre eine viel zu strenge – und damit rechtswidrige ‑Auslegung der Vorschriften. Es geht nur um »Teilbereiche« einer öffentlichen Wahrnehmung, nicht um eine vollständige Überdeckung, wie sie bei »alle erkennen ihn auf der Straße als Xanathon« gegeben wäre. Ich gebe zu, dass es hier nicht eindeutig zu erkennen ist, ob die Formulierung so von der Stadt kommt, oder von der Autorin des Textes. Falsch ist es in jedem Fall.
Am Ende versucht die Stadt Remscheid dann noch eine Drohkulisse aufzubauen und andere Personen, die vielleicht ebenfalls einen Künstlernamen führen möchten, durch eine Gebührennennung abschrecken:
Für die beantragte Eintragung wird „eine dem Verwaltungsaufwand berücksichtigende Verwaltungsgebühr in Höhe von 0 bis 500 Euro erhoben“.
Dazu: Manche Kommunen erheben dafür gar keine Gebühren, andere maximal 30 Euro. Üblicherweise sollte die Eintragung eines Künstlernamens insbesondere dann gebührenfrei sein, wenn er mit der Neuausstellung eines Personalausweises einher geht. Ich würde maximal die oben genannten 30 Euro für angemessen halten, auch in einer Pleitekommune wie Remscheid (pleite durch eklatante Fehlentscheidungen der kommunalen Verwaltung, go figure …). Sollte eine Gebührenforderung zu hoch sein, kann man auch dagegen gerichtlich vorgehen.
Für den RGA hätte hier Möglichkeit bestanden, sich kritisch mit einer rechtswidrigen Entscheidung der Stadt auseinander setzen zu können. Leider ist das nicht passiert, zudem enthält der Text inhaltliche Fehler.
Dass die Stadt Remscheid hier mit »Gebühren für Verwaltungsaufwand« argumentiert finde ich offen gesagt ulkig. Denn die rechtswidrige Verweigerung der Eintragung samt Lokaltermin beim Petitionsausschuss des Landtags NRW und die ausführlichen aber ergebnislosen Stellungnahmen der Stadt gegenüber dem Gericht dürften der Stadt Remscheid einen massiv höheren »Verwaltungsaufwand« durch erheblichen Stundenaufwand beschert haben, als es eine sofortige, rechtskonforme Eintragung getan hätte.
Abschließend möchte ich erneut den Tipp geben: Wenn euch eure Kommune die Eintragung verweigert, dann weist euren Anwalt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hin (Aktenzeichen: 5 K 5337/22) und glaubt nicht einfach, was euch die Verwaltungsbeamten erzählen wollen.
Mit dem dritten Teil von TRON ist es ein wenig so wie mit AVATAR. Eine Fortsetzung wurde immer wieder angekündigt und dann wurde immer wieder nichts daraus. Ein Teil des Problem könnte sein, dass Disney mehr als genug damit zu tun hatte, seine nach TRON: LEGACY angekauften IPs Marvel und STAR WARS zu Erfolgen zu machen.
Nachdem das jetzt alles etabliert ist, kann man sich wieder eigenen Projekten zuwenden. Drehbücher gab es für TRON 3 schon ein paar und es war sogar mal Jared Leto als Darsteller gesetzt.
Jetzt scheint das Ganze (wieder mal) konkreter zu werden. Es wurde soeben mit Joachim Rønning ein Regisseur benannt, den kennt man von MALEFICANT: MISTRESS OF EVIL oder PIRATES OF THE CARIBBEAN: DEAD MEN TELL NO TALES. LEGACY-Regisseur Joseph Kosinski gab zu Protokoll, dass er ein Drehbuch und komplettes Storyboard bereits 2015 fertig gestellt hatte. Ob die jetzt geplante Fassung darauf beruht ist unklar. Klar ist allerdings, dass Jared Leto immer noch dabei sein soll (als »Ares«). Dem Vernehmen nach sollen die Dreharbeiten an TRON: ARES, so der Arbeitstitel, tatsächlich im August 2023 beginnen. Als Drehbuchautor wird auf IMDb Jesse Wigutow genannt, ausführender Produzent ist Russell Allen, es produzieren Jared Leto, Emma Ludbrook, Jeffrey Silver und Justin Springer.
Diesmal wird das Prinzip des ersten und zweiten Teil umgekehrt und gehen nicht Personen aus der realen Welt in die virtuelle, sondern die Programme starten eine ‘Invasion in die unsere Realität. Die Idee finde ich äußerst spannend und es ist sicher auch genug Potential für Gags vorhanden, wenn künstlich intelligente Programme auf die reale Welt mit all ihren Absurditäten treffen.
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