Fantasy-Kurzfilm aus Deutschland: JAGON

Deut­sche Pro­du­zen­ten und Sen­der mei­den das Gen­re wie der Teu­fel das Weih­was­ser, obwohl Phan­tas­tik inter­na­tio­nal und auch hier­zu­lan­de hoch­erfolg­reich ist, das ist nichts Neu­es. Nor­ma­ler­wei­se wird bei sol­chen Stof­fen nur abge­wun­ken und dem Ver­neh­men nach wird auch auf Film­aka­de­mien die Paro­le aus­ge­ge­ben, dass Phan­tas­tik kei­ne Kunst sei und »man so etwas dort nicht mache«. Ange­sichts der Geschich­te des Deut­schen Films, der mit METROPOLIS und NOSFERATU einst Vor­rei­ter war, kann man sich nur trau­rig zurück leh­nen, und US-Pro­duk­tio­nen anse­hen, die mehr als zuhauf pro­du­ziert wer­den.

Dass es anders gehen könn­te zeigt JAGON, eine Abschluss­ar­beit von der Film­aka­de­mie Baden-Würt­tem­berg, pro­du­ziert vom SWR. Regie führ­te Murat Eyüp Gönül­tas, es spie­len Halit Dajd­zo, Mus­ta­fa A. Kuzu, Lin Gotho­ni.

JAGON zeigt auf ein­drucks­vol­le Wei­se, was auch in Deutsch­land mög­lich wäre, wenn es nur ein­fach mal jemand zulas­sen wür­de. Wir könn­ten in weni­gen Jah­ren eine blü­hen­de, krea­ti­ve Phan­tas­tik-Film­land­schaft haben, denn etli­che der VFX- und SFX-Fir­men, die für Hol­ly­wood arbei­ten sit­zen ohne­hin im Land, und dass es Köp­fe gibt, die Sto­ries und Dreh­bü­cher lie­fern kön­nen, ist eh klar. Man müss­te die nur ein­fach mal machen las­sen, und Geld in die Hand neh­men, statt Gen­re gleich abzu­leh­nen oder in irgend­wel­chen Sen­der­gre­mi­en der Öffent­lich-Recht­li­chen von Inter­net­aus­dru­ckern zer­re­den zu las­sen.

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JAGON
DIRECTOR: Murat Eyüp Gönül­tas
PRODUCER: Han­nes Höhn & Johan­nes Kun­kel
DP: Tony Kopec
EDITOR: Fabi­an Gus­tus
VFX SUPERVISOR: Juli­an Weiss
VFX PRODUCER: Tobi­as Mül­ler
LEAD TD: Yafes Sahin
CG SUPERVISOR: Fabi­an Fri­cke
MUSIC: Onur Tar­cin
SOUND DESIGN: Ste­phan D. Wehr­le
PRODUCTION MANAGER: Veith Unger
CAST: Halit Dajd­zo, Mus­ta­fa A. Kuzu, Lin Gotho­ni

PRODUCTION COMPANY: Film­aka­de­mie Baden-Würt­tem­berg GmbH
COPRODUCTION: Süd­west­rund­funk (SWR)

Der PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF 634

Cover Bücherbrief 634

Am Frei­tag ist die Aus­ga­be 634 des PHANTASTISCHEN BÜCHER­BRIEFs von Erik Schrei­ber ein­ge­tru­delt. Auch die­se Aus­ga­be ent­hält Bespre­chun­gen von Publi­ka­tio­nen aus dem Bereich SF, Fan­ta­sy, Phan­tas­tik und Krimi/​Thriller.

Dies­mal unter ande­rem mit Jo Walt­ons IN EINER ANDEREN WELT (deut­sche Phan­tas­tik), Marc Hama­chers Fun­tas­tik (Kurz­ge­schich­ten), Cathe­rien She­p­herds Krä­hen­mut­ter (Kri­mi & Thril­ler), BLÄTTER FÜR VOLKSLITERATUR (Fan­zines & Maga­zi­ne), Micha­el Bükers ICH WAR NOCH NIEMALS AUF SATURN (Sach­bü­cher), SHERLOCK HOLMES 25 –  DER ANGESTELLTE DES BÖRSENMAKLERS (Hör­spie­le) und die HARLEY QUINN ANTHOLOGIE (Comics).

Der Bücher­brief liegt im PDF-For­mat vor und kann wie immer hier her­un­ter gela­den wer­den.

Bücher­brief 634 August 2016 (PDF, ca. 2,5 MB)

STAR TREK CONTINUES – EMBRACING THE WINDS

Die neu­es­te Fol­ge von STAR TREK CONTINUES ist da, und sie ist groß­ar­tig. EMBRACING THE WINDS dreht sich um ein aktu­el­les gesell­schaft­li­ches The­ma, näm­lich die Rol­le der Frau in der Gesell­schaft. Damit knüpft die Fan­se­rie an alte STAR TREK-Gewohn­hei­ten an, näm­lich aktu­el­le The­men im Rah­men von SF zu beleuch­ten. Auch in der letz­ten Fol­ge, die vor­der­grün­dig von einem gran­di­os klas­sisch gemach­ten Gum­mi­mons­ter han­del­te, ging es tat­säch­lich um Flucht und die Furcht vor Frem­den und Frem­dem.

So muss STAR TREK sein.

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Wahlen in MeckPomm – Herzlichen Glückwunsch, etablierte Parteien. Nicht.

Herkules

Dis­clai­mer: Der fol­gen­de Kom­men­tar hat nichts mit Phan­tas­tik zu tun.

Die eta­blier­ten Par­tei­en, die die Bür­ger seit Jah­ren an die Wirt­schaft und die Märk­te ver­kau­fen, haben es geschafft, das Ver­trau­en so sehr zu ver­lie­ren, dass eine Par­tei gewählt wird, die die Wäh­ler noch viel mehr an Wirt­schaft und Märk­te ver­kau­fen will, und zusätz­lich noch zutiefst ras­sis­tisch, into­le­rant und unmensch­lich ist.

»Herz­li­chen Glück­wunsch«, an alle Par­tei­en, vor­an an die SPD, die mit Sozi­al­de­mo­kra­tie nichts mehr zu tun hat, ihre Grund­wer­te seit Jahr­zehn­ten ver­rät und die »klei­nen Leu­te«, einst ihre Kern­kli­en­tel, nicht mehr ver­tritt, son­dern sie statt­des­sen tritt.

Wenn die Lob­by­is­ten­lut­scher nicht end­lich auf­wa­chen, und sich dar­auf besin­nen, dass sie eigent­lich das Volk ver­tre­ten sol­len, wird es noch viel schlim­mer wer­den.

Bild: Her­ku­les stürzt Zwie­tracht, Neid und Haß, Public Domain

Strange, stranger, Verlage

Anja Bagus

Ein Gast­bei­trag von Anja Bagus

Lie­be Schrei­ber­lein­chen, passt fein auf, ich erzähl euch jetzt was.

Wenn man was fer­tig geschrie­ben hat, dann darf man stolz sein. Man darf etwas dafür bekom­men und man darf Ansprü­che stel­len. Man hat näm­lich etwas geleis­tet.
Ich weiß, es ist die Mär noch nicht zu allen vor­ge­drun­gen, aber so, wie Frau­en bei den Män­nern in der Kir­che sit­zen dür­fen, wir alle der hei­li­gen Mes­se in deutsch zuhö­ren, und wir das Klo­pa­pier seit ein paar Tagen per Knopf­druck bei Ama­zon nach­be­stel­len kön­nen, so gibt es heut­zu­ta­ge meh­re­re Mög­lich­kei­ten, mit dem Geschrie­be­nen umzu­ge­hen.
Was man nicht tun muss, jeden­falls nicht zwin­gend, sind fol­gen­de Din­ge:

Das neue Buchpreisbindungsgesetz, eBooks und die Selfpublisher

eBook-Paragraph

Man­che Geset­ze benö­ti­gen Jah­re bis zu ihrem Inkraft­tre­ten, wenn aller­dings eine Lob­by drän­gelt, macht die Poli­tik auch schon mal deut­lich schnel­ler: Seit heu­te gilt das neue Buch­preis­bin­dungs­ge­setz, her­beilob­by­isiert vom Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels und Co, das jetzt auch eBooks ein­deu­tig benennt (wit­zig dar­an ist aller­dings nach wie vor, dass es bis heu­te kei­ne ein­deu­ti­ge, rechts­gül­ti­ge Defi­ni­ti­on gibt, was ein eBook eigent­lich ist).

Mathi­as Mat­ting wid­met sich dem The­ma auf sei­ner Sei­te Self­pu­blisher­bi­bel, und bekräf­tigt auch auf Nach­fra­ge in der Face­book-Grup­pe »Self Publi­shing«, dass sich für Selbst­ver­le­ger nichts ändert. Er beharrt dar­auf, dass das Gesetz auch für Self­pu­blisher gilt.

Doch da irrt er mei­ner Ansicht nach. Ich schrieb bereits im Mai die­ses Jah­res über das The­ma, denn in den Begrün­dun­gen zum Gesetz, die von Gerich­ten zur Urteils­fin­dung her­an­ge­zo­gen wer­den, steht, dass die Preis­bin­dung für eBooks von Self­pu­blishern eben NICHT gilt. Der Pas­sus (sie­he Begrün­dung im PDF des BMWI)

»Der Preis­bin­dung unter­lie­gen­de elek­tro­ni­sche Bücher wer­den zum dau­er­haf­ten Zugriff ange­bo­ten und sind unter Wür­di­gung aller Umstän­de als über­wie­gend ver­lags- oder buch­han­dels­ty­pisch anzu­se­hen.«

Und das schließt Self­pu­blisher aus, denn die sind eben NICHT ver­lags­ty­pisch, ins­be­son­de­re dann nicht, wenn man aus­schließ­lich über Ama­zon anbie­tet, dann ist das eBook mög­li­cher­wei­se noch nicht ein­mal buch­han­dels­ty­pisch, denn man bekommt es im her­kömm­li­chen Buch­han­del (bzw. bei deren Online­platt­for­men) nicht. Ich ste­he übri­gens mit die­ser Mei­nung nicht allei­ne.

Im Geset­zes­ent­wurf stand sogar noch:

Elek­tro­ni­sche Bücher, die nicht als ver­lags- oder buch­han­dels­ty­pisch anzu­se­hen sind, wie bei­spiels­wei­se von den Autoren selbst unter Nut­zung spe­zia­li­sier­ter Platt­for­men ver­öf­fent­lich­te elek­tro­ni­sche Bücher, fal­len nicht unter die Preis­bin­dung.

Da hat man offen­bar noch eini­ges an Lob­by­tum in Bewe­gung gesetzt, um den Pas­sus aus den Begrün­dun­gen her­aus zu bekom­men.

Ob man sich mit dem Bör­sen­ver­ein und des­sen Treu­hän­der­kanz­lei, die über die Ein­hal­tung der Buch­preis­bin­dung wacht und dafür auch gern mal abmahnt, anle­gen möch­te, muss man natür­lich als Self­pu­blisher abwä­gen. Es könn­te aller­dings sein, dass Bör­sen­ver­ein und Co. wie bis­her lie­ber die Schaf­fung eines Prä­ze­denz­falls unbe­dingt ver­mei­den möch­ten. Ein recht­li­ches Rest­ri­si­ko bleibt, denn was die juris­ti­sche Power angeht, sitzt der Bör­sen­ver­ein sicher am län­ge­ren Hebel und bereits die­ses Droh­sze­na­rio könn­te ver­hin­dern, dass Selbst­ver­le­ger Expe­ri­men­te wagen, hier das Recht also durch Inter­es­sen­grup­pen selbst­ge­macht wird.

Man könn­te an die­ser Stel­le auch mal dar­über nach­den­ken, war­um Mat­ting so offen­siv eine ande­re Mei­nung ver­tritt. Viel­leicht weil er Mit­glied und 1. Vor­sit­zen­der eines Self­pu­blisher-Ver­eins ist, der in den Räu­men des Bör­sen­ver­eins gegrün­det wur­de?

In mei­nen Augen ist das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz ohne­hin ein fos­si­ler Ein­griff in den Markt, der es der Bran­che ermög­licht, kar­tell­ar­ti­ge Struk­tu­ren zu schaf­fen und schwä­che­re Markt­teil­neh­mer aus­zu­boo­ten. Es gehört abge­schafft.

Vorbestellbar: STEAMPUNK MECHANICS

Cover Steampunk Mechanics

Im Herbst erscheint bei der Edi­ti­on Roter Dra­che der Bild­band STEAMPUNK MECHANICS – MADE IN GERMANY, der die Wer­ke eini­ger deut­scher Stam­punk-Maker im Detail vor­stellt – und das nicht nur im Bild, son­dern auch in deut­scher und eng­li­scher Spra­che.

Was wäre, wenn…

Kaum eine ande­re Fra­ge hat die mensch­li­che Fan­ta­sie so beflü­gelt, wie das Gege­be­ne nicht zu akzep­tie­ren und einen ande­ren Weg zu suchen. Den Mut zu haben, sich vom eige­nen Ein­falls­reich­tum lei­ten zu las­sen und ein »Das geht nicht«, nicht ein­fach hin­zu­neh­men.

Was wäre, wenn … altes Design und moder­ne Maschi­nen mit­ein­an­der ver­schmel­zen wür­den?
Was wäre, wenn … die Welt noch vol­ler unent­deck­ter Plät­ze wäre?
Was wäre, wenn … Wis­sen­schaft noch Aben­teu­er bedeu­te­te?
Was wäre, wenn … Hand­werk auf Elek­tro­nik trä­fe?
Was wäre, wenn … man die Tech­nik nicht nur benut­zen, son­dern auch ver­ste­hen und beherr­schen könn­te?

In die­sem Buch wer­den aus­führ­lich zwölf Maker der Steam­punk-Sze­ne mit ihren detail­rei­chen Arbei­ten vor­ge­stellt. Zudem ist das Buch kom­plett zwei­spra­chig in Deutsch und Eng­lisch gehal­ten.

Das Buch ist von Admi­ral Aaron Ravens­da­le und Com­pa­ny, hat 232 far­bi­ge Sei­ten und kommt als Hard­co­ver im For­mat 29,7 x 21 cm. Aktu­ell kann STEAMPUNK MECHANICS zum Sub­skrip­ti­ons­preis von 25 Euro vor­be­stellt wer­den, im Laden wird es dann 29,95 Euro kos­ten.

Dis­clai­mer: Das Cover stammt von mir … (sie­he: xan​athon​.com)

Kurzfilm: WARHAMMER 40k – THE LORD INQUISITOR – PROLOGUE

Der Fan-Kurz­film THE LORD INQUISITOR spielt im WARHAMMER 40k-Uni­ver­sum. Der Knül­ler dar­an: Er wur­de voll­stän­dig in der CryEn­gi­ne in Echt­zeit rea­li­siert. Dass das so atem­be­rau­bend aus­sieht ist aller­dings zu einem nicht gerin­gen Teil der Tat­sa­che geschul­det, dass es sich beim Macher Eras­mus Bros­dau um einen Art Direc­tor bei Crytek han­delt. Mehr Infor­ma­tio­nen zum Pro­jekt auf des­sen Web­sei­te und auf Face­book. Eras­mus hat auch eine per­sön­li­che Sei­te auf Face­book.

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Rainbow Arts wird wiederbelebt

Logo Rainbow Arts

Gamer, die schon zu Zei­ten von Ata­ri 800, C64 oder Ami­ga unter­wegs waren, oder Retro-Fans, kön­nen mit dem Namen »Rain­bow Arts« etwas anfan­gen und bekom­men mög­li­cher­wei­se sogar leuch­ten­de Augen.

Juli­an Egge­brecht, Grün­der des eben­so legen­dä­ren deut­schen Ent­wick­lers Fac­tor 5, sag­te in einem Inter­view mit dem Pod­cast Retro­kom­pott, dass Rain­bow Arts als Publisher wie­der­be­lebt wer­den soll. Fac­tor 5 haben aus der THQ-Insol­venz­mas­se nicht nur die Rech­te an der Mar­ke erwor­ben, son­dern auch die an diver­sen Games aus den 1980ern und 1990ern der deut­schen Publisher Soft­gold, Rush­wa­re, Reli­ne und eben Rain­bow Arts. Dar­un­ter sol­che Klas­si­ker wie MAD TV oder GIANA SISTERS. Zusätz­lich hält Fac­tor 5 nun auch wie­der die Rech­te an den von ihnen selbst ent­wi­ckel­ten Spie­len wie TURRICAN oder KATAKIS. Die Games sol­len ab Ende 2016 auf den ver­schie­dens­ten Platt­for­men neu ver­öf­fent­licht wer­den (hach, ich habe sie ALLE gespielt).

Eben­falls mit an Bord sind Man­fred Trenz und der legen­dä­re Spiele­mu­sik­kom­po­nist Chris Hüls­beck. Auf der bereits gesi­cher­ten Domain rain​bo​warts​.com fin­det sich der­zeit noch nichts, aber es kann sicher nicht scha­den, die­se zu beob­ach­ten.

Logo Rain­bow Arts Copy­right Rain­bow Arts

Space, the final frontier: Die NASA-Bildersuche

NASA Bildersuche

Die US-Raum­fahrt­be­hör­de NASA hat im Lau­fe ihrer Exis­tenz Myria­den von Bil­dern aus den ver­schie­dens­ten Quel­len ange­sam­melt. Die ste­hen alle unter einer Public Domain-Lizenz. Irgend­et­was zu fin­den gestal­te­te sich jedoch bis­her als ein wenig kniff­lig, selbst mit Goo­gles Bil­der­su­che.

Doch die NASA hat nun eine eige­ne Bil­der­su­che für ihr Archiv online gestellt. Man fin­det sie unter images​.nasa​.gov und dort kann man nicht nur nach Ein­ga­be eines Such­worts pas­sen­de Ergeb­nis­se bekom­men, son­dern auch nach neu­en oder popu­lä­ren Bil­dern fil­tern.

Übri­gens ist der Begriff »Bil­der­such­ma­schi­ne« nicht ganz kor­rekt, denn man kann auch nach Audio­da­tei­en for­schen. Der­zeit noch aus­ge­graut ist die Opti­on »Vide­os«, man darf also anneh­men, dass auch die­se Mög­lich­keit dem­nächst folgt.

Für Raum­fahrt-Fans und Sci­ence Fic­tion-Freun­de eine wah­re Fund­gru­be, aller­dings ist die Such­ma­schi­ne an sich duch­aus noch ver­bes­se­rungs­wür­dig. Gibt man als Such­be­grif­fe bei­spiels­wei­se »hor­se« und »nebu­la« ein, wird der Hor­se­head Nebu­la nicht gefun­den. Das muss bes­ser gehen, bis­lang blei­ben die Goog­le Bil­der­su­che oder TinEye also trotz­dem unver­zicht­bar.

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