Na sowas, da hätte ich doch fast die Nebula-Nominierungen übersehen. Unentschuldbar. Aber immerhin liefere ich sie jetzt nach. :o)
Die Verleihung wird im Rahmen der diesjährigen 47. Nebula-Convention im Hyatt Regency Crystal City in Arlington, Virginia stattfinden. Wie man bereits verlauten ließ wird Connie Willis dort auch für ihr Lebenswerk den 2011 Damon Knight Grand Master Award erhalten. Verliehen werden die Preise durch die Organisation »Science Fiction and Fantasy Writers of America« oder auch kurz SFWA.
Vielleicht sollte Herr Szameit mal ein paar Blicke auf die Nominierten werfen … :o)
Traditionell werden kurz vor den Oscars die Golden Raspberry Awards für die schlechtesten Filme des vergangenen Jahres vergeben. Doch in diesem Jahr wartet man vergeblich auf die Nominiertenliste. Warum ist das so?
Die Veranstalter der Verleihung »Razzie Awards« wollen diesmal – es ist übrigens die 27. Veranstaltung – etwas anders vorgehen als in den vergangenen Jahren. Auf einer Veranstaltung am 25. Februar um 16:00 Uhr Ortszeit Santa Monica, also kurz vor der Verleihung des Goldkerlchens Oscar, sollen die Nominierten für die Goldene Himbeere verkündet werden. Die eigentlich Verleihung wird dann am 1. April stattfinden. Die Verantwortlichen weisen darauf hin, dass sie den komödiantischen Aspekt der Veranstaltung mehr in den Vordergrund rücken wollen und deswegen den Aprilscherz-Tag gewählt haben. Zudem möchten sie den Mitgliedern der Jury und den Publikums-Votern mehr Zeit geben, »sich den nominierten Dreck auch ansehen zu können«, bevor diese ihre Stimme abgeben müssen. :o)
Wer mit abstimmen möchte, darf das tun, muss allerdings einen Mitgliedsbeitrag (ab 40 Dollar) berappen – für den erhält man dann aber auch eine Einladung für zwei zur Verleihung in Hollywood.
Die Nominierungen werde ich dann nach dem Wochenende kund tun, wahrscheinlich zeitnah zur Bekanntgabe der Gewinner der güldenen Männchen.
[cc]
Logo »Razzie Awards« Copyright Golden Raspberry Award® Foundation
Auf Youtube findet man einen interaktiven Zero-Budget-Fanfilm zu BioWaresMASS EFFECT. Für »Nullbudget« sehen meiner Ansicht nach ein paar der Effekte und insbesondere die Rüstungen ausgesprochen prima aus. Der Film ist deswegen »interaktiv«, weil man an ein paar Stellen mittels eingebetteter Links ähnlich wie im Spiel zwischen »Paragon« und »Renegade« wählen kann. Es gibt insgesamt vier unterschiedliche Enden. Alles in allem sehenswert; am Schluss des Films wird ein »Making Of« verlinkt.
Ich habe vor gut zwei Jahren ein Video auf Youtube online gestellt, in dem ich das Spiel COLIN MCRAE DIRT 2 vorstelle. Da ich die Hintergrund-Musik aus dem Spiel aufgrund von Urheberrechtsbedenken nicht verwenden wollte, habe ich auf Jamendo einen Song unter CC-Lizenz gefunden und diesen genutzt, nämlich »Just Rock« von den Helldorados. Wie man auf deren Seite bei Jamendo leicht feststellen kann, steht der Song bis heute unter CC-BY-Lizenz und darf sogar verändert werden. Hier das Video:
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Soeben erhielt ich eine Mail von Youtube, in der ich darauf hingewiesen wurde, dass die Kontor New Media GmbH aus Hamburg (die gehören zur Edel AG) angeblich der Inhaber oder Lizenznehmer der verwendeten Musik ist. Das ist natürlich angesichts der CC-Lizenz eine steile Behauptung. Eine kurze Recherche im Web zeigte schnell auf, dass die solche falschen Claims gegenüber der Videoplattform offenbar bereits des Öfteren ausgesprochen haben (die Berichte sind ganz aktuell von Ende Januar 2012). Da wird dann beispielsweise auch mal behauptet, man habe die Rechte an Vogelstimmen oder selbstproduzierten Sounds. Ich hoffe, dass die versuchen, diese auch gegenüber den diese unberechtigt verwendenden Vögeln durchzusetzen, das geht ja schließlich gar nicht. :o)
Ich habe die Firma Kontor New Media gerade mal per Fax darauf hingewiesen, dass Ihre Behauptung falsch ist und sie gefälligst umgehend Stellung dazu nehmen und die Behauptung gegenüber Youtube zurück nehmen sollen. Bin gespannt was passiert und werde euch auf dem Laufenden halten. Sollten die das aufrecht erhalten, werde ich prüfen, ob ggfs. eine Betrugsanzeige möglich ist. Sollte das Video seitens Youtube offline genommen werden vielleicht auch eine Schadenersatzforderung.
Grundsätzlich finde ich das Vorgehen der Kontor New Media überaus dreist.
[Update2:] Ein Mitarbeiter der Kontor New Media GmbH hat sich per Email gemeldet und angegeben, dass der falsche Claim zurück gezogen wurde. Er war der Ansicht, dass ich nun »der Fairness halber« diesen Artikel löschen solle. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich grundsätzlich keine Artikel lösche, aber gern seine Stellungnahme veröffentlichen kann, wenn das seinem Wunsch entsprechen sollte. Eine Reaktion auf dieses Angebot erfolgte nicht.
Die BAFTA (British Academy of Film and Television Arts) hat die diesjährigen Preisträger ihrer Film-Awards bekannt gegeben (es folgen später noch TV-Preise). Nicht ganz überraschend hat auch hier THE ARTIST groß abgesahnt, insgesamt sieben Preise gingen an den schwarz-weißen Semi-Stummfilm aus Frankreich, unter anderem der beste Darsteller an Jean Dujardin, weiterhin die Auszeichnungen für Regie und Drehbuch – und auch der Titel des »Besten Films« ging an die Ausnahmeproduktion. Als beste Darstellerin wurde Meryl Streep für ihre Rolle als »Eiserne Lady« geehrt.
Im Genre-Bereich wären einmal RANGO als bester animierter Film zu nennen und zum zweiten DEATHLY HALLOWS PART II für seine Spezialeffekte und natürlich HUGO für Produktionsdesign und Sound.
BEST FILM
THE ARTIST Thomas Langmann
OUTSTANDING BRITISH FILM
TINKER TAILOR SOLDIER SPY Tomas Alfredson, Tim Bevan, Eric Fellner, Robyn Slovo,
Bridget O’Connor, Peter Straughan
Man kann von der Megaupload-Schließung halten was man will, es kann nicht angehen, dass ein SWAT-Antiterror-Team wie in einem schlechten Film medienwirksam und mit eindeutiger Abschreckungsabsicht auf ein Grundstück vordringt und einen Menschen dafür verhaftet, dass er angeblich Raubkopien angeboten haben soll. Hat das schon einmal jemand bei Bänkern gemacht, die durch nur verbrecherisch zu nennende Spekulationen die Weltwirtschaft (und damit auch unsere Staaten) an den Rand des Ruins gebracht haben? In Sachen Griechenland möglicherweise auch darüber hinaus?
Pünktlich wie immer (ich würde »pünktlich wie die Maurer« schreiben, aber »pünktlich wie die Maler« dürfte es in diesem Fall besser treffen) ist soeben die Ausgabe 272 des FANDOM OBSERVER erschienen, die man wahlweise kostenfrei auf der Webseite des Magazins herunter laden, als konservativerer Leser aber auch nach wie vor gegen Obolus in einer Printfassung beziehen kann.
Das große Titelthema ist »Die Rezimafia«. Manfred Müller nimmt in nur genüsslich zu nennender Weise die Äußerungen des »Autors« »John Asht« (Name wurde von der Redaktion nicht geändert) auseinander und widmet sich dem Shitstorm, der sich bekanntermaßen über diesem entladen hat (und den wahrscheinlich außerhalb des Netzes kaum jemand wahr nahm). Wie unbelehrbar der Typ ist, erschließt sich erneut aus den Antworten auf Müllers Interviewfragen – oder eben in der schon (Vorsicht! Meinung!) auffällig zu nennenden plumpen Art und Weise, in der er versucht, sich um diese Antworten herum zu lavieren.
Ansonsten liefert FO272 Berichte zu einem finnischen Fanzine (ja, wirklich), es wird Band drei der Gesamtausgabe von VALERIAN UND VERONIQUE besprochen und selbstverständlich diverse weitere Bücher, Comics und Filme aus dem weiten Bereich des Genres. Ich muss allerdings zugeben, dass sich mir nicht recht erschließt, warum die US-amerikanische Horrorserie AMERICAN HORROR STORY unter »britisches Fernsehen« einsortiert wird, aber das ist eine Kleinigkeit am Rande. Bei einigen der Besprechungen von Filmen und Fernsehserien bin ich deutlich anderer Meinung als die Rezensenten, aber das ist ja das Schöne an Meinungen: es gibt mehrere davon und man darf sie nicht nur haben, sondern auch aussprechen, Herr Asht.
Lesenswert, insbesondere der Rezimafia-Artikel.
Es kann nicht angehen, dass weltweite Proteste es schaffen, SOPA und PIPA in den USA zu stoppen, aber ACTA von bürgerfernen und demokratisch nicht kontrollierten Lobbyhuren in Brüssel durchgewunken werden kann.
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Hier der Text:
Schon der Name führt in die Irre. Die eigentliche Intention von ACTA ist es, Immaterialgüterrechte zu beschützen. Als Handelsabkommen wurde es dazu entwickelt, Produkt- und Markenpiraterie sowie gefälschte Kopien von hochwertigen Gütern zu verhindern. Ebenso soll es den Missbrauch oder die Umdeutung von bekannten Marken ausschließen. Es soll die Investitionen, die in die Entwicklung von Produkten gesteckt wurden, durch Patente auf Medizin, medizinische Produkte aber auch Nahrungsmittel und Saatgut schützen. Künstler, Kreative und Journalisten sollen durch ACTA eine sichere Grundlage erhalten, um die Qualität ihrer Veröffentlichungen zu verbessern und um das internationale Urheberrecht zu harmonisieren. ACTA baut auf TRIPS auf.
Wikipedia definiert Fälschung als: »die bewusste Nachahmung eines Objektes oder einer Information zur Täuschung Dritter«.
Wenn man jedoch ein File im Internet kopiert, bleibt es genau das gleiche File, es handelt sich hierbei um keine Nachahmung. Es wurde auch nicht gestohlen, denn das Original ist noch immer da, wo es ursprünglich war. Die Information wurde ohne ein Entgelt für den Schöpfer geteilt. Der Begriff Fälschung (Counterfeit) ist deswegen irreführend.
Geistiges Eigentum oder auch Immaterialrechte wurden nie in ACTA definiert. Somit schützt ACTA nicht nur Handelsmarken, es kann auch zum urheberrechtlichen Schutz jeder Idee, Information oder sogar von Begriffen eingesetzt werden, damit dessen unlizensierter Gebrauch dann kriminalisiert und verfolgt werden kann.
Der Einfluss durch dieses Abkommen auf das Internet würde die Grundlagen der freien, auf Teilhabe und Partizipation bauenden Informationsgesellschaft aushebeln.
Der tatsächliche ACTA-Text deckt eine breite Palette von Feldern ab, ist extrem komplex und schwer zu fassen. Analog zum Internet würde ein hypothetisches Beispiel folgendermaßen aussehen:
Du lernst in einem bezahlten Kochkurs ein tolles Gericht kennen und möchtest es Deinen Freunden vorstellen. Diese Weitergabe stellt mit ACTA ein kriminelles Vergehen dar.
Im Internet würde ACTA diese Verstöße des Urheberrechts durch eine engmaschige Kontrolle aller Datenströme kontrollieren und protokollieren. Über ACTA würden die Verwerter und Verlage, welche die jeweiligen Rechte innehalten und die verletzt wurden, unmittelbar informiert. Sie könnten den Rechteverstoß direkt ahnden, die Daten und Links zum Content werden ohne Verhandlung gesperrt.
ACTA verlangt von den ISPs eine Überprüfung der von den Usern dort hinterlegten Daten nach urheberrechtlichen Verletzungen.
ACTA möchte dies für Musik, Filme, Bilder, journalistische Beiträge, Trademarks und Patente durchsetzen. Damit würden Portale wie Youtube, Twitter, Tumblr und viele andere unmittelbar kriminalisiert und zensiert.
ACTA wurde hinter verschlossenen Türen geheim ausgehandelt und ist als undemokratisch legitimiertes Instrument verfassungsrechtlich bedenklich.
Es betreibt den Rückbau von Partizipation in der Informationsgesellschaft und fußt auf einem totalitären Zensuranspruch. ACTA öffnet Tür und Tor für die grenzenlose Überwachung des Bürgers durch die Industrie.
Die Nominierungen für die diesjährigen BSFA (British Science Fiction Awards) sind eingetrudelt. Auch in dieser Liste ist wieder einmal der Name China Miéville zu lesen. Geschieht in letzter Zeit ja des Öfteren. :o) Diesmal wurde sein Roman EMBASSYTOWN nominiert. Plot:
Erzählt wird die Geschichte einer jungen Frau, die auf dem Planeten Arieka aufwächst, einer Welt, die in einem abgelegenen Winkel der interstellaren Raumfahr liegt, aber durch seine außerirdische Bevölkerung von Interesse ist. Die Ariekei beherrschen eine hochentwickelte Biotechnologie, leider ist die Verständigung der menschlichen Kolonisten mit ihnen höchst kompliziert. Denn: nur spezielle Botschafter, von Geburt an dafür ausgebildete Zwillingspärchen, sind in der Lage, sich mit den Ariekei unterhalten, da deren Sprache nur von Personen gesprochen werden kann, die über zwei Münder verfügen.
Es wurde haufenweise gewünscht, hier ist es: mittels des Plugins »PhantaNews Autorbeschwerde« (ein Name wie eine Steuererklärung :o) werdet ihr in die Lage versetzt, ein Formular zum Zusammenklicken einer Beschwerde in den Kommentaren eines missliebigen Buchbloggers in euer WordPress-basiertes Blog einzubinden.
Die Installation geschieht wie bei jedem anderen Plugin auch, indem man den entpackten Plugin-Ordner (»autorbeschwerde«) entweder per FTP ins WordPress-Verzeichnis hochlädt, oder die zip-Datei im Backend unter »Plugins installieren« hochlädt. Einzustellen ist nix.
Man kann das Formular dann mittels des Shortcodes [ autorform ] (ohne die Leerzeichen, aber die muss ich hier aber einbauen, sonst wird nicht der Shortcode angezeigt, sondern das Beschwerdeformular :o) in einen Artikel oder in eine Seite einfügen.
Das Plugin steht unter einer Creative Commons-Lizenz: CC-BY. Wenn ihr es verwendet, dann nennt bitte PhantaNews und verlinkt auf test.phantanews.de. Wer es anderswo einbinden möchte und grundlegende php-Kenntnisse hat: der Code ist kein Zauberwerk (im Gegenteil). Ihr dürft aufgrund der Lizenz auch abgeleitete Werke schaffen, solange ihr PhantaNews nennt und hierher verlinkt. :o)
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