eBook

Die neue Fassung des Buchpreisbindungsgesetzes – ein Kommentar

eBook-Paragraph

Beim Bör­sen­ver­ein und des­sen Mit­glie­dern herrsch­te zuerst ein­mal gro­ße Freu­de, wie man den ver­schie­de­nen Publi­ka­tio­nen online leicht ent­neh­men konn­te. Hat­te man es durch inten­si­ve Lob­by­ar­beit doch durch­ge­setzt, dass eBooks expli­zit ins Buch­preis­bin­dungs­ge­setz auf­ge­nom­men wur­den. Und das, obwohl man seit Jah­ren behaup­te­te, dass die­ses ohne­hin auch für elek­tro­ni­sche Bücher gel­te. Und man hat­te auch ein­deu­tig mit Abmah­nun­gen gedroht, soll­te ein Häre­ti­ker das anders sehen und von der wah­ren Leh­re abwei­chen. Doch so sicher scheint man sich dann selbst doch nicht gewe­sen sein, wenn man es den­noch für not­wen­dig hielt, die­se Geset­zes­än­de­rung her­bei­zu­füh­ren, die in der letz­ten Woche ver­ab­schie­det wur­de und am 1. Sep­tem­ber 2016 in Kraft tritt.

Aber wie es scheint, hat sich irgend­je­mand beim Dik­tie­ren der Ände­run­gen aufs Gröbs­te ver­tan. Oder viel­leicht hat ein Self­pu­blisher an den For­mu­lie­run­gen mit­ge­ar­bei­tet. Denn, oh Wun­der, eBooks von Self­pu­blishern sind aus­drück­lich vom neu­en Gesetz aus­ge­nom­men. Das kann nicht im Sin­ne des Bör­sen­ver­eins und sei­ner Mit­glie­der gewe­sen sein, denn die­se Aus­nah­me ver­schafft Self­pu­blishern deut­li­che Wett­be­werbs­vor­tei­le.

Man ist als Selbst­ver­le­ger nicht mehr gezwun­gen, dar­auf zu ach­ten, dass sei­ne Bücher auf allen Platt­for­men gleich viel kos­ten. Ab dem Datum des Inkraft­tre­tens sind auch »zahl´ was Du willst«-Angebote oder ‑Bund­les mög­lich, eben­so wie »zahl´ mit einem Tweet« oder ähn­li­che Model­le. Und das sowohl für eBooks wie für Print­bü­cher. Das ist aus Sicht der Self­pu­blisher natür­lich über­aus erfreu­lich – und ich kann mir vor­stel­len, dass das bei den Mit­glie­dern des Bör­sen­ver­eins eher für Heu­len und Zäh­ne­klap­pern sor­gen dürf­te. Man muss sich fra­gen, wie es sein konn­te, dass das so durch­rutsch­te? Hat man da bei der Lob­by tief und fest gepennt, dass das wäh­rend der Ent­wick­lung der Geset­zes­än­de­rung nicht auf­fiel? Hat­te man gehofft, die Poli­tik wer­de das schon rich­tig machen? Dabei weiß man doch, wie hand­werk­lich schlecht etli­che Geset­ze der letz­ten Jah­re sind.

Wie hand­werk­lich schlecht die Geset­zes­än­de­run­gen auch in ande­rer Hin­sicht sind, zeigt der neue Absatz über den »Letzt­ab­neh­mer in Deutsch­land«, der dazu füh­ren soll, dass aus­län­di­sche Ver­käu­fer das Buch­PrG nicht umge­hen kön­nen (wie das bis­her bei­spiels­wei­se gewis­se bri­ti­sche Anbie­ter taten). Nach Kom­men­ta­ren von Juris­ten, die ich las, ist durch die For­mu­lie­rung hier nicht der Wohn­sitz aus­schlag­ge­bend, son­dern wo sich die­ser Letzt­ab­neh­mer zum Zeit­punkt des Kaufs befin­det. Sprich: Bin ich im Urlaub, bei­spiels­wei­se in den Nie­der­lan­den, kann ich preis­ge­bun­de­ne Bücher mög­li­cher­wei­se güns­ti­ger bekom­men. Man muss sich fra­gen, wie das durch­ge­setzt wer­den soll? Mit­tels Geo­lo­ca­ti­on? Das wäre pri­ma, ich bin Nut­zer eines VPN-Diens­tes, mit dem ich schein­bar aus einer Men­ge von Län­dern im Inter­net unter­wegs sein kann … Und bevor jetzt wie­der irgend­ein Schlau­mei­er lamen­tiert: Nein, die Nut­zung von VPNs ist nicht nur völ­lig legal, son­dern auch für man­che Anwen­dun­gen tech­nisch unab­ding­bar not­wen­dig.

Damit könn­te ich preis­ge­bun­de­ne Bücher güns­ti­ger erwer­ben, weil ich den Anschein erwe­cke, kein Käu­fer aus Deutsch­land zu sein.

Und selbst wenn die Inter­pre­ta­ti­on falsch wäre, und doch der Wohn­ort des Kun­den gilt: Wer will mich denn dar­an hin­dern, eine Aus­lands­adres­se als Haupt­an­schrift beim Online­shop zu hin­ter­le­gen, und dann an eine abwei­chen­de Zweit­adres­se in Deutsch­land lie­fern zu las­sen? Wie­der ein­mal – und wie so oft – hat der Gesetz­ge­ber die Mög­lich­kei­ten des #neu­lands völ­lig über­se­hen. Alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Fax­ge­rä­ten …

Abschlie­ßend ist die Zemen­tie­rung des fos­si­len Buch­preis­bin­dungs­ge­set­zes in mei­nen Augen der fal­sche Weg, weil hier eine kar­tell­ar­ti­ge Struk­tur gesetz­lich unter­stützt wird. Die Argu­men­ta­ti­on, dass die Buch­preis­bin­dung auch Nischen­pro­duk­te ermög­li­che, ist ohne­hin eine Lächer­li­che, wenn man sich ansieht, was die Publi­kums­ver­la­ge so an bil­li­gem und mies lek­to­rier­tem Mas­sen­müll auf den Markt pum­pen. Auch der Hin­weis auf kul­tu­rel­le Viel­falt zieht mei­ner Ansicht nach nicht im Gerings­ten. Wenn dem so wäre, müss­te es auch Preis­bin­dungs­ge­set­ze für Musik, Fil­me oder Com­pu­ter­spie­le geben. Die gibt es aber nicht und man kann nicht sagen, dass es bei die­sen Medi­en kei­ne Viel­falt gäbe – sogar ganz im Gegen­teil.

So wer­den wir aber wei­ter mit die­sem unzeit­ge­mä­ßen Gesetz leben müs­sen. Dass die Self­pu­blisher davon aus­ge­nom­men wur­den, erfreut mich dann aber doch – das kann man fast pro­gres­siv nen­nen, auch wenn es mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit nur ein Ver­se­hen war.

Kor­rek­tur: Nur eBooks von Self­pu­blishern fal­len offen­bar nicht unter die Buch­preis­bin­dung, für Print­bü­cher gilt sie. Mein Feh­ler. Und natür­lich völ­lig dane­ben, war­um die­se Unter­schei­dung? Der ent­spre­chen­de Pas­sus steht nicht im Gesetz selbst, son­dern in der Begrün­dung zum Gesetz, die Gerich­te eben­falls zur Inter­pre­ta­ti­on her­an­zie­hen.

Gra­fik von mir, CC BY-NC-SA

Steampunk-Roman: DER STERN DES SETH

Cover Stern des Seth

Im Eigen­ver­lag ist bereits vor eini­ger Zeit der Steam­punk-Roman DER STERN DES SETH von Ama­lia Zeich­ne­rin erschie­nen. Zum Inhalt:

DER STERN DES SETH ist ein aben­teu­er­li­cher, span­nen­der und in sich abge­schlos­se­ner Steam­punk Aben­teu­er Roman mit fünf sehr unter­schied­li­chen, eigen­sin­ni­gen Prot­ago­nis­ten, die kei­ne strah­len­den Hel­den sind, son­dern auch ganz mensch­li­che Schwä­chen haben. Wer Ver­gnü­gen fin­det am Steam­punk- oder Pulp-Gen­re und viel­leicht Fil­me wie die INDIANA JONES-Rei­he oder auch die Tri­lo­gie DIE MUMIE mag, den wird die­ses Expe­di­ti­ons­aben­teu­er gewiss unter­hal­ten.

Der Roman hat in gedruck­ter Form einen Umfang von 296 Sei­ten und kos­tet als Taschen­buch 12 Euro. Für die eBook-Fas­sung wer­den 5,49 Euro fäl­lig.

Neu­er­dings gibt es auch eine Hör­pro­be. Mehr über Roman und Autorin auf ihrer Inter­net­sei­te.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Ama­lia Zeich­ne­rin

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Hugo Awards 2016 – die Finalisten

Hugo-Logo

Im Fol­gen­den eine Lis­te der Fina­lis­ten für die Hugo Awards 2016, also die Short­list, aus der die end­gül­ti­gen Gewin­ner sub­li­miert wer­den. Jetzt wird sich viel­leicht der ein oder ande­re fra­gen: »Und war­um zeigt uns der Holz­hau­er die, und nicht nur die Gewin­ner?« Die Ant­wort dar­auf ist ziem­lich ein­fach: Die Lis­te zeigt eine Aus­wahl an aktu­el­ler Sci­ence Fic­tion bzw. Phan­tas­tik, die man mal lesen könn­te. Für mich ist die Short­list im Prin­zip eigent­lich immer eine Art Ein­kaufs­lis­te (in die­sem Jahr gibt es eine Aus­nah­me: das uner­träg­li­che THE AERONAUTS´S WINDLASS, dabei gehört But­cher eigent­lich zu mei­nen Lieb­lings­au­toren). Oder in Sachen Film und Fern­se­hen eine Vor­schlags­lis­te, was ich mir noch anse­hen könn­te (falls ich es nicht ohne­hin gese­hen habe).

Dank eBooks lie­gen alle Roma­ne ja nur einen Maus­klick ent­fernt.

Nach­fol­gend die kom­plet­te Short­list:

Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

eBook-Paragraph

Der Autor Mar­tin Vogel kämpft sich seit eini­gen Jah­ren durch die Instan­zen. Grund: Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Wort schüt­tet die Hälf­te sei­ner Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus. Vogel ist wie etli­che ande­re auch der Ansicht, dass die­ses Geld ein­zig und allein den Urhe­ber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn die­se Ansicht immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­de, wol­len Bör­sen­ver­ein, Ver­la­ge und VG Wort das bis zum bit­te­ren Ende durch­kämp­fen. Eigent­lich auch kein Wun­der, denn denen wür­de ein Hau­fen Geld ent­ge­hen, dass sie immer gern ein­ge­nom­men haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestä­tig­te.

Laut Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he ist die VG Wort nicht berech­tigt, pau­scha­le einen betrag in Höhe der Hälf­te ihrer Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus­zu­schüt­ten. Die­ses Geld gehört den Urhe­bern und nur den Urhe­bern (Az.: I ZR 198/​13).

Bran­che und Bör­sen­ver­ein hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren den Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, wenn sie das Geld nicht mehr erhal­ten wür­de. Auch die VG Wort hat­te sich nicht auf die Sei­te der Urhe­ber gestellt, son­dern sogar damit gedroht, die Zah­lun­gen bis zu einer Klä­rung ein­zu­stel­len.

Mat­thias Ul­mer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins droh­te ganz unver­hoh­len damit:

Wird die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­sion hier nicht um­ge­hend tä­tig, wer­den Ver­lage ge­zwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in je­der Be­zie­hung an­zu­pas­sen, auch was die Au­to­ren­ver­gü­tung be­trifft

Sprich: Wenn wir die Koh­le von der VG Wort nicht mehr bekom­men, zah­len wir den Autoren weni­ger (noch weni­ger!) und machen die Bücher teu­rer. So!

Oder kurz: Mim­i­mi!

Denn mit die­sem erneu­ten Urteil zum The­ma haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revi­si­ons­in­stanz ein­deu­ti­ges Recht gespro­chen: Die bis­he­ri­ge lang­jäh­ri­ge Prak­tik ist rechts­wid­rig, die Aus­schüt­tun­gen ste­hen ein­zig und allein den Autoren zu. Die Ansich­ten von Mar­tin Vogel waren von Anfang an kor­rekt, das ist nun erneut hoch­rich­ter­lich bestä­tigt wor­den. Da kön­nen Bör­sen­ver­ein und Bran­che noch so laut mau­len. Aber wie erwar­tet wird nun natür­lich medi­en­wirk­sam ein Ver­lags­ster­ben pro­phe­zeiht (kann ich lei­der nicht ver­lin­ken, Arti­kel hin­ter Pay­wall).

Mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen dar­aus noch ande­re Kon­se­quen­zen: Autoren könn­ten auf die Idee kom­men, von den Ver­la­gen wider­recht­lich ein­ge­nom­me­ne Aus­schüt­tun­gen zurück­zu­for­dern.

Inter­es­san­te Aus­füh­run­gen zu dem The­ma auch immer wie­der bei Tom Hil­len­brand.

Der­zeit schweigt sich die Medi­en­land­schaft noch wei­test­ge­hend dazu aus. Das Bör­sen­blatt brach­te einen eher knapp zu nen­nen­den Arti­kel, ohne das sonst übli­che Ket­ten­ge­ras­sel (aus der Rich­tung hat­te es zuletzt sogar noch gehei­ßen, der Staats­sekt­är, der damals das Gesetz ver­fass­te »hät­te sich nur ver­schrie­ben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vor­stel­len, was die Rich­ter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil ken­ne, ergän­ze ich Links.

Update (10:18 Uhr): Das Mim­i­mi des Bör­sen­ver­eins ließ nicht lan­ge auf sich war­ten. Man droht nun damit, die Poli­tik ein­zu­schal­ten, um Geset­ze nach Gus­to der Bran­che zu ändern:

Jeder Außen­ste­hen­de und vor allem jeder Poli­ti­ker soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, dass hier im Urhe­ber­recht etwas voll­stän­dig aus dem Ruder gelau­fen ist

sagt Alex­an­der Ski­pis. Man möch­te jetzt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de prü­fen. Ja, schon doof, dass sich auch Ver­la­ge ans Urhe­ber­recht hal­ten müs­sen, was?

Update (10:50 Uhr): auch beim Buch­re­port darf Ski­pis sich pro­du­zie­ren:

Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wah­re Wil­le des Gesetz­ge­bers.

Inter­es­sant, dass man beim Bör­sen­ver­ein bes­ser als der Gesetz­ge­ber wis­sen möch­te, wie Geset­ze aus­zu­se­hen haben und dem Gesetz­ge­ber damit prak­tisch die Kom­pe­tenz abspricht. Sind Geset­ze nur dann gut, wenn sie einer Lob­by nut­zen und schlecht, wenn nicht? Wei­ter schreibt man im Buch­re­port:

Im Ver­lags­be­reich befürch­tet Ski­pis nun Insol­ven­zen: Den Ver­la­gen droh­ten Rück­zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musik­edi­ti­on. Damit wer­de eine gro­ße Zahl von Ver­la­gen mit­tel­fris­tig wegen der not­wen­di­gen Rück­stel­lun­gen und der aus­blei­ben­den Ein­nah­men von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wirt­schaft­lich nicht län­ger über­le­bens­fä­hig sein.

Was soll ich sagen? Wenn die Exis­tenz von Ver­la­gen aus­schließ­lich an unrecht­mä­ßi­gen Ein­nah­men hängt, ist offen­bar zum einen das Geschäfts­mo­dell falsch. Und zum ande­ren klingt es für mich bei­na­he mafi­ös, wenn man an den rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken unbe­dingt fest­hal­ten möch­te und dafür jetzt offen auf Mani­pu­la­ti­on von Poli­ti­kern setzt.

Update (11:20 Uhr): Lang­sam wer­den sie alle wach. Wärend FAZ, Deutsch­land­funk, Focus und Co. nur eine kur­ze Agen­tur­mel­dung kopie­ren, fin­det man beim »Neu­en Musik­ma­ga­zin« eine aus­führ­li­che­re Urteils­be­grün­dung.

Erschienen: ZEIT FÜR DIE SCHICHT von Norbert Fiks

Cover Zeit für die Schicht

ZEIT FÜR DIE SCHICHT UND ANDERE SF-KURZGESCHICHTEN ist eine Sto­ry­samm­lung mit Sci­ence Fic­tion-Sto­ries von Nor­bert Fiks, die­se ist soeben im Selbst­ver­lag erschie­nen. Zum Inhalt:

Was pas­siert, wenn Raum­fah­rer im Aste­ro­iden­gür­tel auf ein außer­ir­di­sches Arte­fakt sto­ßen? Oder ein Zeit­rei­sen­der ver­sucht, den Mord an John F. Ken­ne­dy auf­zu­klä­ren? Mit die­sen und ande­ren Fra­gen hat sich Nor­bert Fiks in den 23 Sci­ence-Fic­tion Kurz­ge­schich­ten von ZEIT FÜR DIE SCHICHT beschäf­tigt. Auch Robo­ter und Par­al­lel­wel­ten kom­men vor – und für SF-Geschich­ten eher unge­wöhn­li­che Dar­bie­tungs­for­men wie ein Hör­spiel.
Kurz ist in eini­gen Fäl­len durch­aus wört­lich zu neh­men ist. Die kür­zes­te Geschich­te ist nur 16 Wör­ter »lang«. Damit wan­delt der Autor auf den Spu­ren von Ernest Heming­way, dem Erfin­der der Sechs-Wort-Geschich­te.

Nor­bert Fiks ist ein Kind des Raum­fahr­zeit­al­ters. Er war fünf Mona­te alt, als »Sput­nik I« sei­nen ers­ten Piep­ser aus dem Welt­all zur Erde funk­te. Die Fas­zi­na­ti­on für die Raum­fahrt brach­te ihn zur Sci­ence-Fic­tion. Sei­ne ers­te SF-Geschich­te hat er für eine Schü­ler­zei­tung geschrie­ben, wor­an sich zum Glück nie­mand mehr erin­nert, und danach lan­ge, lan­ge kei­ne mehr. Der Ver­fas­ser lebt in Ost­fries­land und arbei­tet als Redak­teur bei einer Tages­zei­tung.

ZEIT FÜR DIE SCHICHT ist als 172-sei­ti­ges Taschen­buch (ISBN 978–3‑7392–1870‑0) und eBook (ASIN: B01E3SCFP2) erhält­lich, der Preis für ers­te­res liegt bei 6,49 Euro. Das eBook ist bis zum 8. Mail zum Ein­füh­rungs­preis von 2,49 zu haben, danach kos­tet es einen Euro mehr. Die Samm­lung ist im Buch­han­del und bei den ein­schlä­gi­gen Online­shops zu bezie­hen.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Nor­bert Fiks

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Fehlerstrotzendes eBook: Heyne antwortet – auch die Antwort ist mangelhaft

Screenshot Heyne eBook

Nach dem Tweet ges­tern hat­te sich der Ver­lag Hey­ne in Sachen des mise­ra­bel for­ma­tier­ten und feh­ler­strot­zen­den eBooks (sie­he mei­ne bei­den Arti­kel) erst ein­mal wie­der in Schwei­gen gehüllt. Dann fiel mir auf, dass ich aus dem Tweet nicht ent­neh­men konn­te, ob ich noch­mal eine Ant­wort erhal­ten wer­de. Des­we­gen frag­te ich soeben noch­mal nach. Und sie­he da, man ver­fiel in hek­tisch zu nen­nen­de Akti­vi­tät, es kam qua­si sofort eine Ant­wort, aller­dings auf einem Weg, wie er nur -Bewoh­nern ein­fal­len kann. Man pack­te die Ant­wort auf eine Web­sei­te des Ver­lags. War­um man mir nicht an die Redak­ti­ons­adres­se ant­wor­ten kann, oder ein­fach einen Kom­men­tar unter den Arti­kel schreibt, bleibt eben­so offen, wie die Fra­ge, war­um ich ein­fach mal geduzt wer­de. Pro­fes­sio­nell ist anders. Hier der Ant­wort­text:

Glü­hen­der Stahl von Richard Mor­gan (eBook)

Lie­ber Ste­fan,

ent­schul­di­ge bit­te die spä­te Ant­wort. Dei­ne Anfra­ge von Mit­te März scheint ver­se­hent­lich auf dem fal­schen Schreib­tisch gelan­det zu sein. Nor­ma­ler­wei­se bemü­hen wir uns, Leser-Anfra­gen umge­hend zu beant­wor­ten. Jeden­falls dan­ke für dei­nen Hin­weis, den wir sehr ernst neh­men! Wie du in dei­nem Arti­kel ja schon rich­tig annimmst, han­delt es sich um typi­sche Scan­feh­ler – tat­säch­lich müs­sen auch wir im Ver­lag manch­mal den Weg über den Scan wäh­len, weil eben nicht alle Daten »ohne­hin elek­tro­nisch vor­lie­gen«. Unse­re eBooks sich­ten und über­ar­bei­ten wir lau­fend – bei der gro­ßen und stän­dig wach­sen­den Titel­an­zahl braucht das etwas Zeit. Umso dank­ba­rer sind wir für Hin­wei­se aus unse­rer Leser­schaft, dann kön­nen wir näm­lich gezielt die Pro­blem­fäl­le ange­hen.

Wie es jetzt kon­kret wei­ter­geht: Das eBook »Glü­hen­der Stahl« (Richard Mor­gan) ging noch ges­tern in die Her­stel­lung und wird neu pro­du­ziert.

PS: Wir schi­cken dir ger­ne das über­ar­bei­te­te Buch zu. Schi­cke uns hier­für ein­fach dei­ne E‑Mailadresse an online@heyne.verlag.

Wir ent­schul­di­gen uns noch ein­mal für die enstan­de­nen Unan­nehm­lich­kei­ten und wün­schen künf­tig ein unge­trüb­tes Lese­ver­gnü­gen mit unse­ren Büchern!

Dein Hey­ne Ver­lag

Da blei­ben natür­lich eini­ge Fra­gen offen. Selbst wenn eine Anfra­ge auf einem »fal­schen Schreib­tisch« lan­det, kann man die selbst­ver­ständ­lich wei­ter­lei­ten und trotz­dem beant­wor­ten. Übri­gens ging die Mail an die Che­fin der PR-Abtei­lung, war­um ist das ein »fal­scher Schreib­tisch«? Es han­del­te sich also tat­säch­lich um einen Scan. Was Hey­ne in sei­ner Replik aller­dings aus­lässt – und das ver­mut­lich mit vol­ler Absicht – ist die Ant­wort auf die Fra­ge, wie so etwas durch­rut­schen kann. Es han­delt sich ja nicht um ver­ein­zel­te Pro­ble­me, son­dern das eBook strotzt von vor­ne bis hin­ten auf jeder Sei­te von Feh­lern. Hat da wirk­lich kei­ner auch nur den gerings­ten Blick drauf gewor­fen? Gibt es wirk­lich kei­ner­lei Qua­li­täts­ma­nage­ment? Und: Wenn Hey­ne sei­ne Bücher »lau­fend sich­tet und über­ar­bei­tet«, wie kann es dann sein, dass die­ses eBook jah­re­lang in die­ser man­gel­haf­ten Form ver­kauft wird? Es kann mir nie­mand erzäh­len, dass das tat­säch­lich noch kein Leser gemel­det hat.

Offen bleibt auch, was mit all den zahl­lo­sen Käu­fern ist, die jetzt auf einem feh­ler­strot­zen­den eBook sit­zen. Bekom­men die auto­ma­tisch ein neu­es? Wer­den sie infor­miert? An wen müs­sen sie sich wen­den? All das wären Punk­te gewe­sen, die man hät­te beant­wor­ten müs­sen. Statt des­sen soll ich auf mei­ne Anfra­ge mit dem Oben­ste­hen­den abge­speist wer­den, das man in gro­ßen Tei­len auf Anhieb als nichts ande­res als PR-Bla­bla erken­nen kann. Da hilft auch kei­ne Ent­schul­di­gung.

Über­se­hen hat man bei Hey­ne offen­bar auch, dass nicht ich der geschä­dig­te Kun­de war (was aus dem Arti­kel ein­deu­tig zu ent­neh­men ist).

Somit blei­ben fast alle mei­ner gestell­ten Fra­gen unbe­ant­wor­tet: Wie kann das bei einem der­art man­gel­haf­ten eBook pas­sie­ren? Wie will man ange­sichts sol­cher unpro­fes­sio­nel­ler Vor­ge­hens­wei­se den hohen Preis recht­fer­ti­gen? Was ist mit ande­ren eBooks, es wird sich garan­tiert nicht um einen Ein­zel­fall han­deln? Was sol­len geschä­dig­te Kun­den tun?

Nicht über­ra­schend, aber erschre­ckend, fin­de ich übri­gens die Tat­sa­che, dass man bei Hey­ne Bücher ein­scan­nen muss, weil die Daten nicht elek­tro­nisch vor­lie­gen. In wel­chem Jahr­hun­dert leben wir denn? Und man kann nur aus der Ant­wort ent­neh­men, dass das immer noch so ist, sonst hät­te man sicher dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich die Pro­zes­se seit dem Erschei­nen von GLÜHENDER STAHL ver­än­dert haben. Da das unter­blieb …

[Update] Noch eine Anmer­kung: Jetzt wis­sen wir auch, war­um die eBooks deut­scher Publi­kums­ver­la­ge so heil­los über­teu­ert sind – sie wer­den in Hand­ar­beit her­ge­stellt. :)

[Update 11:45] Auf Nach­fra­ge via Twit­ter ant­wor­te­te der Hey­ne Ver­lag:

Ja, Kind­le-Leser erhal­ten den aktua­li­sier­ten Titel auto­ma­tisch via Cloud … Ansons­ten ein­fach eine Mail an online@heyne.de

Dass außer Ama­zon nur die wenigs­ten eBook-Shops tat­säch­lich in der Lage sind, die Kun­den-eBooks per Push zu aktua­li­sie­ren (falls das über­haupt geht), ist da ver­mut­lich nur neben­säch­lich …

Anja Bagus liest in Second Life aus RUHELOS

Poster Lesung

Am kom­men­den Frei­tag fin­det in Second Life (ja, das gibts noch)´eine Lesung statt. Anja Bagus liest aus ihrer Sto­ry RUHELOS, die im Rah­men der Samm­lung AETHER, SCHWERTER UND PLANETEN erschie­nen ist. Zum Inhalt:

Deutsch­land 1914: Seit die Toten sich aus ihren Grä­bern erho­ben haben und zum Dom gezo­gen sind, ist Köln eine zer­ris­se­ne Stadt. Nacht für Nacht krei­schen und toben die Wie­der­gän­ger vor dem Sakral­bau – nie­mand weiß, war­um. Tags­über lie­gen sie her­um und wer­den von den beleb­ten Was­ser­spei­ern bewacht.
Hele­na Teu­fel ist stark. Ihre außer­ge­wöhn­li­che kör­per­li­che Kraft und Ent­schlos­sen­heit machen sie zu einer guten Sol­da­tin bei der exe­ku­ti­ven Ein­heit des kai­ser­li­chen Hee­res. Aber ihre rück­sichts­lo­se Ziel­stre­big­keit bei der Ver­fol­gung Kri­mi­nel­ler macht sie auch zu einer Gefahr. Nach einem spek­ta­ku­lä­ren Ein­satz, der aber bei­na­he eini­ge Leben gekos­tet hät­te, wird sie degra­diert. Als schlich­te Beam­tin beim »Amt für Aether­an­ge­le­gen­hei­ten« kommt sie einem beson­ders per­fi­den Gau­ner auf die Schli­che. Zusam­men mit einem sehr unge­wöhn­li­chen Pferd und dem Beam­ten Adam Schrei­ber nimmt sie die Spur auf. Wird das Teu­fels­weib ihren neu­en Schütz­ling ret­ten und den ‘Kno­chen­bre­cher’ ding­fest machen kön­nen?

Die Lesung wird sze­nisch durch­ge­führt wer­den, das heißt, es wer­den ver­schie­de­ne Pas­sa­gen und Cha­rak­te­re von unter­schied­li­chen Vor­tra­gen­den gele­sen.

AETHER, SCHWERTER UND PLANETEN wur­de geschaf­fen, um die Wel­ten der drei teil­neh­men­den Autoren Horus Oden­thal, Tho­mas Raben­stein und eben Anja Bagus vor­zu­stel­len. Man erhält im Prin­zip drei Bücher in einem. Das Buch soll in Kür­ze erhält­lich sein.

Gele­sen wird am Frei­tag, den 8. April 2016 ab 20:00 Uhr.

Die SLURL zum Ver­an­stal­tungs­ort in Second Life lau­tet:

http://​maps​.second​life​.com/​s​e​c​o​n​d​l​i​f​e​/​K​r​e​a​t​i​v​d​o​r​f​/​2​0​8​/​1​3​7​/24

Wer Pro­ble­me mit Second Life hat, oder nicht weiß, wie man das alles so macht, fragt viel­leicht am Bes­ten auf der Face­book-Ver­an­stal­tungs­sei­te.

Saumäßiges eBook: Heyne hüllt sich in Schweigen

Screenshot Heyne eBook

Bereits am 18. März berich­te­te ich über ein eBook aus dem Hey­ne-Ver­lag, das man mit »schlecht for­ma­tiert« nur sehr freund­lich umschrei­ben kann. Und das hat­te mich natür­lich mit fra­gen­dem Gesicht zurück gelas­sen, begrün­den ins­be­son­de­re die gro­ßen Ver­la­ge ihre Mond­prei­se und gerin­gen Autoren­tan­tie­men doch unter ande­rem damit, dass sie die­je­ni­gen sind, die Bücher ver­edeln und qua­li­ta­tiv hoch­wer­tig auf den Markt brin­gen, und das eben eine Men­ge Geld kos­tet.

Ich hat­te des­we­gen bei Hey­ne nach­ge­fragt und ich erhielt auch eine Lese­be­stä­ti­gung für die Email. Gese­hen wur­de sie offen­sicht­lich. Aber eine wie auch immer gear­te­te Reak­ti­on blieb aus. Es kam weder eine Erklä­rung, noch eine Ent­schul­di­gung, erst recht nicht die Ant­wort, dass man das Mach­werk über­ar­bei­ten und kor­ri­gie­ren will, was man als Min­des­tes anneh­men wol­len wür­de, denn immer­hin hat das eBook einen stol­zen Preis von 10,99 Euro.

Statt­des­sen: Schwei­gen.

Deut­li­cher kann ein Ver­lag nicht zei­gen, dass ihm die Leser (man nennt sie auch »zah­len­de Kun­den«) eben­so scheiß­egal sind, wie die Autoren, deren Bücher sie ver­hun­zen.

Wer so etwas als Leser ent­deckt und bei Ama­zon kauft, soll­te von sei­nem Rück­tritts­recht Gebrauch machen. Wer in Shops kauft, deren Nut­zungs­be­din­gun­gen einen Umtausch aus­schlie­ßen, ist meis­tens geknif­fen, obwohl bei der­art ekla­tan­ten Feh­lern mei­ner Ansicht nach auf jeden Fall ein Man­gel vor­liegt, der eine erfolg­rei­che Rekla­ma­ti­on recht­fer­tigt.

[Update] Auf Twit­ter ant­wor­te­te man dann doch mal:

@PhantaNews Wie unschön! Wir geben die Kri­tik sofort an die jewei­li­gen Kol­le­gen wei­ter & ent­schul­di­gen uns viel­mals!

Bin schon sehr gespannt, ob das zu irgend­wel­chen wei­te­ren Reak­tio­nen führt.

Den Screen­shot aus dem eBook GLÜHENDER STAHL von Richard Mor­gan mach­te Chris­ti­ne Ulrich

Erschienen: Storysammlung BLUTROTER STAHL

Cover Blutroter Stahl

André Sko­ra, Ingo Schul­ze und Micha­el Quay sind die Her­aus­ge­ber einer Sword & Sorcery-Sto­ry­samm­lung mit dem Titel BLUTROTER STAHL.

Unse­re Namen spie­len kei­ne Rol­le. Wir sind die Wan­de­rer in der Fins­ter­nis. Wir sind der Schre­cken im Auge unse­rer Fein­de und das Wis­pern ihrer ver­lo­re­nen See­len. Wir sind Blut und Stahl. Mögt ihr unse­re Namen auch ver­ges­sen, unse­re Taten leben ewig!

Dar­in fin­den sich Sto­ries von Anja Bagus, B.C. Boldt, Tom Daut, Marc Gei­ger, Chris­ti­an Gün­ther (wel­cher auch das Cover bei­steu­er­te), Peter Hoh­mann, Dani­el Isber­ner, Mike Krzy­wik-Groß, Thors­ten Küper, Glo­ria H. Man­der­feld, Kay Noa, Chris­tel Sche­ja, Judith & Chris­ti­an Vogt, Tors­ten Exter und Flo­ri­an Weh­ner.

Die Kurz­ge­schich­ten wur­den zudem illus­triert, ent­hal­ten sind Zeich­nun­gen von Lina Fle­ing, David Lewis John­son, Vol­ker Kon­rad, Joy­ce Mau­rei­ra, Wil­liam McAus­land, Elfi Rahn und Chris­tel Sche­ja.

Die eBook-Aus­ga­be ist soeben erschie­nen, die Druck­ver­si­on folgt Ende April. Das Cover schuf Chris­ti­an Gün­ther.

Als Print (ISBN: 978–3944713175) hät­te das Taschen­buch einen Umfang von 380 Sei­ten und wür­de 14,95 kos­ten. Die eBook-Fas­sung von BLUTROTER STAHL (ASIN B01DPM5SKQ bzw. ISBN 978–3944713151) schlägt mit 4,88 Euro zu Buche.

Cover­ab­bil­dung Copy­right Pro­me­theus

[aartikel]B01DPM5SKQ[/aartikel]

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