Ich komme heute aus den Facepalms wieder mal gar nicht mehr raus. Auf der Online-Version des Börsenblattes feiert der Börsenverein heute ab, dass sage und schreibe 300 Buchhandlungen bundesweit Epidus eBooksCards anbieten.
Um mit Louis de Funès zu sprechen: »Nein! Doch! Ahh!«
300 Buchhandlungen? Und das ist ernsthaft eine Nachricht wert? Es gibt ungefähr 8000 Buchhandlungen in Deutschland, damit sind die 300 teilnehmenden gerade mal lächerliche 3,75 Prozent. Das ist kein Grund zum feiern oder für eine Newsmeldung, sondern vielmehr ein Grund sich zu schämen, da hilft auch der Verweis auf Epidus interaktive Karte auf Google Maps-Basis nicht weiter, die mir zeigt, dass es in meiner Nähe keinen solchen Händler gibt.
Mein Artikel zu Epidus eBookCards ist vom Oktober 2011 und bis heute haben es gerade mal 300 Buchhandlungen geschafft, die in ihr Sortiment aufzunehmen? Das sind Zahlen die derart lächerlich sind, dass man sie besser verschweigen sollte, statt damit in einem Artikel anzugeben.
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Bild: Display für eBooksCards, Pressefoto Copyright Epidu
Das stand in krassem Widerspruch zu einer Aussage des Justiziars des Börsenvereins, die ich im Januar diesen Jahres erhalten hatte. Deswegen fragte ich nochmal bei der Rechtsabteilung des Börsenvereins nach und erhielt vom Justiziar Dr. Christian Sprang sehr kurzfristig eine Antwort. Hierfür möchte ich mich bedanken. Nachfolgend die Stellungnahme:
Sowohl der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als auch Prof. Dr. Christian Russ, unser Preisbindungstreuhänder von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels, erklären dazu Folgendes:
Bislang waren Bücher aus Selbstverlagen nicht preisgebunden, weil Sie (sic!) im Buchhandel keine Rolle spielten und daher nicht »buchhandelstypisch« waren. Nun erleben wir gerade, dass bei E‑Books viele »Selbstverleger« mit Ihren (sic!) Büchern bei Amazon, Apple und ähnlichen Plattformen nicht unerhebliche Verkaufszahlen generieren. Damit ändert sich wohl gerade auch die Antwort auf die Frage der Buchhandelstypizität. Die Preisbindungstreuhänder streben daher vorausschauend eine Regelung an, wonach Selbstverleger, die ihre E‑Books über Internet- Großbuchhändler anbieten, die Preise einheitlich festlegen müssen. Anders Printverleger, die in kleiner Stückzahl ihre Privatdrucke unter die Leute bringen.
Aha. :) Man darf davon ausgehen, dass es in dieser Sache gerade einige »Kommunikation hinter den Kulissen« gegeben haben dürfte, um es mal vorsichtig auszudrücken. Die Formulierungen »bisher« und »ändert sich wohl gerade« deuten allerdings darauf hin, dass damit die pauschale Aussage aus dem Januar, dass Selbstverleger auf alle Fälle der Buchpreisbindung unterliegen, in dieser Ausschließlichkeit (nicht nur) zum damaligen Zeitpunkt nicht ganz korrekt gewesen sein dürfte. Auch der Hinweis, dass man »eine Regelung für Selfpublisher anstrebt«, weist darauf hin, dass es seitens der Treuhänder derzeit eben noch keine konkrete Regelung gibt.
Hochinteressant aus meiner Sicht zudem, dass jetzt auf einmal die Frage nach einer Geltung des BuchPrG für Selfpublisher an Absatzzahlen festgemacht wird, anstatt am Buchformat. Was denn nun?
Rechtssicherheit für Selbstverleger stellt das alles nicht gerade her.
Man muss weiterhin leider konstatieren, dass der Börsenverein die Fehler der Musikindustrie wiederholen möchte.
Mir sind daran allerdings einige Dinge unklar:
Wäre es nicht viel sinnvoller, endlich kundenfreundlich zu agieren und auf DRM-Maßnahmen zu verzichten, die die Nutzung der erworbenen Nutzungslizenzen auf beliebigen Geräten unterbinden, die Handhabung der eBooks höchst sperrig machen und die Kunden unter Generalverdacht stellen? Wäre es zudem nicht viel sinnvoller, endlich von den Mondpreisen abzukommen und eBooks zu angemessenen Kosten anzubieten? In beiden Fällen würde das sofort für eine höhere Akzeptanz und größere Umsätze sorgen. Sind Umsätze nicht genau das, was die Anbieter wollen?
Nach den Pressemitteilungen der letzten Zeit sind eBooks immer noch kein wirklicher Faktor im deutschen Markt und der Umsatz dümpelt auf äußerst niedrigem Niveau. Wenn das so ist, dann kann auch in der Schlussfolgerung eBook-Piraterie noch kein nennenswerter Markt sein. Was stimmt denn nun? Oder handelt es sich um eine Präventivmaßnahme, weil das Internet ja schließlich in Kürze von eBook-Kopien überschwemmt wird? Hört sich für mich nicht nach einem plausiblen Szenario an.
Noch ein ketzerischer Gedanke zum Abschluss: wenn man einer Organisation Geld dafür bezahlt, gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen, dann wird diese in dem Moment überflüssig, in dem sie großflächig erfolgreich ist … Im Jahr 2006 wurden gegen die GVU Ermittlungen eingeleitet, weil sie selbst illegal geschütztes Material in Tauschbörsen verbreitet hatten – sie begingen also möglicherweise genau die Taten, die sie verhindern sollten. Weiterhin halten sie selbst Honeypots vor, damit diese von Release-Gruppen genutzt werden können. Unbedenklich sind diese Vorgehensweisen nicht, meiner Meinung nach auch nicht moralisch oder rechtlich einwandfrei. Vielleicht denkt darüber ja beim Börsenverein mal jemand nach …
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Bild iPad von mir, Jolly Roger von Jack Rackham, gemeinfrei, Collage von mir
Neulich war hier auf PhantaNews Thema, dass man an eBooks keine Besitzrechte erwirbt, sondern nur Nutzungslizenzen. Beispiel war Amazons Kindle-Shop, in dessen Nutzungsbedingungen das auch so eindeutig zu lesen ist. Dadurch stellte sich für mich die Frage, ob das die Buchpreisbindung auf eBooks nicht in Frage stellt, denn tatsächlich entsteht dadurch ja eine deutliche Unterscheidung zum Printbuch. Denn daran erwirbt man definitiv ein dauerhaftes, nicht zeitlich beschränktes Besitzrecht – wenn auch nicht am urheberrechtlich geschützten Text darin, aber wenigstens am physikalischen Objekt Printbuch. Ist klar: Wenn Amazon oder ein Verlag das Nutzungsrecht an einem Buch zurück ziehen wollten, müssten sie in meine Wohnung eindringen und es physikalisch aus dem Regal nehmen – das ist dann doch höchst unwahrscheinlich.
Es war also wieder einmal an der Zeit, die Rechtsabteilung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels nach einer Einschätzung zu diesem Thema zu fragen. Die Antwort fiel für mich nicht unerwartet aus …
Ich hatte mehrfach darüber berichtet, dass die Humble Bundle Inc. nach mehreren Spielebundles zuletzt auch eBooks im Programm hatte. Kurze Erinnerung dazu: es werden Independent-Spiele beziehungsweise in letzterem Fall eBooks im Paket angeboten, man darf dafür zahlen, was man möchte.
Mich interessierte die Frage, ob eine solche Aktion auch in Deutschland möglich wäre, oder ob das – wie ich vermutete – nach Ansicht des Börsenvereins gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstößt. Da ich keine rechtliche Ausbildung habe, bin ich nicht in der Lage, eine solche Frage selbst zu beantworten, allerdings hatte ich mit einer Anfrage beim Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in der Vergangenheit positive Erfahrungen gemacht und mir war zudem signalisiert worden, dass ich auch weitere Anfragen in dieser Richtung im Rahmen meiner Berichterstattung über eBooks und Selfpublishing gerne stellen dürfe.
Im Zusammenhang mit der Preisbindung von eBooks habe ich eine Anfrage an den Börsenverein gestellt. Meine Fragen und die Antworten von Dr. Christian Sprang, dem Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, gebe ich im Folgenden wieder. Ich weise bereits zuvor darauf hin, dass es sich bei den Aussagen des Herrn selbstverständlich auch nur um eine Meinung handelt, denn das Thema ist unter Juristen nach wie vor stark umstritten. Ich hatte in der Anfrage darauf hingewiesen, dass ich die Antworten im Internet veröffentlichen werde. Ich gehe deswegen davon aus, dass die Antwort ein Einverständnis der Veröffentlichung bedeutet.
Man sollte ebenfalls nicht vergessen, dass die Sicht des Börsenvereins hier selbstverständlich eine einseitige ist und der eigene Standpunkt vertreten wird.
Für die schnelle Antwort möchte ich mich bedanken; Fragen gestellt am 11.01.2012, Antwort bereits heute, damit hatte ich nicht gerechnet.
Ich mach´s heute ganz kurz, versprochen (aber nur weil mir für einen längeren Rant Lust und vor allem Zeit gerade fehlen).
Soso, lieber »Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen«, die Piraten haben die mehr als respektablen fast neun Prozent in Berlin also nur bekommen, weil sie ein »cooles Nerd-Image« haben? Das ist eine interessante These, im Umkehrschluss möchte ich dann fragen, was das über die FDP aussagt? :o)
Im übrigen zitieren Sie zum einen die Ziele der Piratenpartei inkorrekt. Das lässt sich ändern, indem Sie sich auf den Webseiten der Partei über die korrekten Ziele und Vorstellungen informieren. Die sind nämlich überaus transparent dargestellt und übrigens frei von jeglicher Lobbyhörigkeit … (da Sie in Ihrem Artikel behaupten, Ihre Einsichten von der Piraten-Webseite und aus dem Programm zu haben, kann man sich nun fragen, ob Sie die Ziele nicht verstanden haben, oder sie mit Absicht verzerrt wiedergeben).
Zum anderen soll »kreative, unternehmerische Leistung« selbstverständlich honoriert werden, das bezweifelt niemand (Sie werden mir auch keine gegenteilige Position der Piraten zeigen können, an keiner Stelle). Was allerdings nicht honoriert werden muss, ist das fast schon verzweifelt wirkende Festhalten an Geschäftsmodellen, die angesichts des Internet vollkommen überholt sind, wie es zu viele Verlage bereits viel zu lange praktizieren.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass auch ich eine grundlegende Anpassung des Urheberrechts für dringend notwendig halte. Zum einen aufgrund der geänderten Bedingungen durch das und im Netz – aber vor allem weil der Urheber wieder der Nutznießer seiner Arbeit werden muss – und nicht mehr die Verwerter, die die Urheber mit Peanuts abspeisen. Letzteres halte ich übrigens tatsächlich für durchaus »unmoralisch«.
»Im Netz drohen fundamentale Werte zu erodieren« schreiben Sie. Dem stimme ich zu, das wird geschehen, wenn man Lobby-hörigen Politikern erlaubt, das Netz nach den Wünschen einer Wirtschaft zu gestalten, die längst jedes Maß verloren hat.
Anlass für dieses Elaborat ist ein Artikel auf SpOn. Er handelt davon, wie sich Branchenverbände der Buchhändler (und der Musikindustrie) ihre Zahlen schön rechnen und erneut kommt einem unwillkürlich der Satz in den Sinn »ich glaube nur Statistiken die ich selbst gefälscht habe«.
Worum es geht? Es geht unter anderem um eBook-Verkäufe und die angeblich zahllosen illegalen Downloads. Was man dabei wohlweislich verschweigt ist, dass man sämtliche kostenlos herunter geladenen elektronischen Bücher mit zu den »illegalen Downloads« schlägt! Darunter beispielsweise die zig-tausenden gemeinfreien Werke aus dem Projekt Gutenberg oder haufenweise weitere legale, kostenlose eBooks (wie demnächst auch die Steampunk-Chroniken).
Da kann ich nur ganz offen fragen:
für wie blöd haltet ihr uns eigentlich?
Wer mit bereits auf den ersten Blick nicht belastbaren Zahlen hausieren geht, um seine miserablen Umsätze durch Verfehlungen, mittelalterlich wirkendes Verhalten in Sachen eBooks und Web sowie Mondpreise und kundenfeindliche DRM-Maßnahmen auf angebliche illegale Downloader schieben zu wollen, der hat ganz offensichtlich ein Problem. Ein Problem mit der Wahrheit.
Wer nur teure und dann auch noch mangelhafte, restriktive Angebote macht, darf sich nicht wundern, wenn der wirtschaftliche Erfolg ausbleibt. […] Ein überteuertes Auto, dass man zudem nur Dienstags und bei Regen fahren darf, kauft ja auch keiner freiwillig, wenn er stattdessen auch einfach den Bus nehmen kann.
Lieber Börsenverein: statt euer Versagen am Markt durch gefälschte Zahlen kaschieren zu wollen, wäre es nicht besser, endlich kundenfreundlich zu agieren? Die Umsätze der Musikindustrie mit herunter geladener Musik sind aufgrund des Verzichts auf DRM von 2009 auf 2010 um 30 Prozent gestiegen. Sollte euch das nicht zu denken geben und ihr euch endlich ebenfalls von dem DRM-Mist verabschieden? Wäre es nicht weiterhin angebracht, davon abzusehen eBooks zu einem Preis ganz knapp unter dem des Hardcovers verkaufen zu wollen?
Wäre eure Energie bei eurem Kerngeschäft nicht sinnvoller angelegt, als im weinerlichen Verbreiten offensichtlich saudummer Statistiken? Als dabei mit dem Finger auf die ehrlichen Kunden zu zeigen und sie als Raubkopierer zu verunglimpfen?
Aber das wäre wohl zu einfach und ich warte jetzt auf eure übliche Entgegnung: »dass wir alle keine Ahnung von ‘der Branche’ haben«.
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