Börsenverein

Börsenblatt feiert eBookCards – warum?

Ich kom­me heu­te aus den Face­palms wie­der mal gar nicht mehr raus. Auf der Online-Ver­si­on des Bör­sen­blat­tes fei­ert der Bör­sen­ver­ein heu­te ab, dass sage und schrei­be 300 Buch­hand­lun­gen bun­des­weit Epi­dus eBooksCards anbie­ten.

Um mit Lou­is de Funès zu spre­chen: »Nein! Doch! Ahh!«

300 Buch­hand­lun­gen? Und das ist ernst­haft eine Nach­richt wert? Es gibt unge­fähr 8000 Buch­hand­lun­gen in Deutsch­land, damit sind die 300 teil­neh­men­den gera­de mal lächer­li­che 3,75 Pro­zent. Das ist kein Grund zum fei­ern oder für eine News­mel­dung, son­dern viel­mehr ein Grund sich zu schä­men, da hilft auch der Ver­weis auf Epi­dus inter­ak­ti­ve Kar­te auf Goog­le Maps-Basis nicht wei­ter, die mir zeigt, dass es in mei­ner Nähe kei­nen sol­chen Händ­ler gibt.

Mein Arti­kel zu Epi­dus eBook­Cards ist vom Okto­ber 2011 und bis heu­te haben es gera­de mal 300 Buch­hand­lun­gen geschafft, die in ihr Sor­ti­ment auf­zu­neh­men? Das sind Zah­len die der­art lächer­lich sind, dass man sie bes­ser ver­schwei­gen soll­te, statt damit in einem Arti­kel anzu­ge­ben.

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Bild: Dis­play für eBooksCards, Pres­se­fo­to Copy­right Epi­du

Buchpreisbindung für Selfpublisher – revisited

Ans­gar War­ner hat ges­tern auf e‑book-news.de auf eine inter­es­san­te Tat­sa­che hin­ge­wie­sen: laut einer Aus­sa­ge im Stan­dard­werk Buch­preis­bin­dungs­ge­setz: Die Preis­bin­dung des Buch­han­dels (Ver­lag C. H. Beck, Autoren: Fran­zen, Wal­len­fels, Russ, ISBN 978–3406611902) gilt das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz nicht für Self­pu­blisher.

Das stand in kras­sem Wider­spruch zu einer Aus­sa­ge des Jus­ti­ziars des Bör­sen­ver­eins, die ich im Janu­ar die­sen Jah­res erhal­ten hat­te. Des­we­gen frag­te ich noch­mal bei der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins nach und erhielt vom Jus­ti­zi­ar Dr. Chris­ti­an Sprang sehr kurz­fris­tig eine Ant­wort. Hier­für möch­te ich mich bedan­ken. Nach­fol­gend die Stel­lung­nah­me:

Sowohl der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels als auch Prof. Dr. Chris­ti­an Russ, unser Preis­bin­dungs­treu­hän­der von der Kanz­lei Fuhr­mann Wal­len­fels, erklä­ren dazu Fol­gen­des:

Bis­lang waren Bücher aus Selbst­ver­la­gen nicht preis­ge­bun­den, weil Sie (sic!) im Buch­han­del kei­ne Rol­le spiel­ten und daher nicht »buch­han­dels­ty­pisch« waren. Nun erle­ben wir gera­de, dass bei E‑Books vie­le »Selbst­ver­le­ger« mit Ihren (sic!) Büchern bei Ama­zon, Apple und ähn­li­chen Platt­for­men nicht uner­heb­li­che Ver­kaufs­zah­len gene­rie­ren. Damit ändert sich wohl gera­de auch die Ant­wort auf die Fra­ge der Buch­han­dels­ty­pi­zi­tät. Die Preis­bin­dungs­treu­hän­der stre­ben daher vor­aus­schau­end eine Rege­lung an, wonach Selbst­ver­le­ger, die ihre E‑Books über Inter­net- Groß­buch­händ­ler anbie­ten, die Prei­se ein­heit­lich fest­le­gen müs­sen. Anders Print­ver­le­ger, die in klei­ner Stück­zahl ihre Pri­vat­dru­cke unter die Leu­te brin­gen.

Aha. :) Man darf davon aus­ge­hen, dass es in die­ser Sache gera­de eini­ge »Kom­mu­ni­ka­ti­on hin­ter den Kulis­sen« gege­ben haben dürf­te, um es mal vor­sich­tig aus­zu­drü­cken. Die For­mu­lie­run­gen »bis­her« und »ändert sich wohl gera­de« deu­ten aller­dings dar­auf hin, dass damit die pau­scha­le Aus­sa­ge aus dem Janu­ar, dass Selbst­ver­le­ger auf alle Fäl­le der Buch­preis­bin­dung unter­lie­gen, in die­ser Aus­schließ­lich­keit (nicht nur) zum dama­li­gen Zeit­punkt nicht ganz kor­rekt gewe­sen sein dürf­te. Auch der Hin­weis, dass man »eine Rege­lung für Self­pu­blisher anstrebt«, weist dar­auf hin, dass es sei­tens der Treu­hän­der der­zeit eben noch kei­ne kon­kre­te Rege­lung gibt.

Hoch­in­ter­es­sant aus mei­ner Sicht zudem, dass jetzt auf ein­mal die Fra­ge nach einer Gel­tung des Buch­PrG für Self­pu­blisher an Absatz­zah­len fest­ge­macht wird, anstatt am Buch­for­mat. Was denn nun?

Rechts­si­cher­heit für Selbst­ver­le­ger stellt das alles nicht gera­de her.

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Bild: »eBook-Para­graph« von mir, CC BY-NC-SA

Kommentar: Börsenverein heuert Hilfssheriffs an

Wie aus einer Pres­se­mit­tei­lung des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels her­vor geht, hat die­ser sich mit den selbst­er­nann­ten Urhe­ber­rechts-Hilfs­she­riffs von der Gesell­schaft zur Ver­fol­gung von Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen e.V. (GVU) zusam­men getan, um gegen ille­ga­le eBook-Ange­bo­te im Netz vor­zu­ge­hen. Dafür erhält die GVU vom Bör­sen­ver­ein jähr­lich 100000 Euro als »Mit­glieds­bei­trag«.

Man muss wei­ter­hin lei­der kon­sta­tie­ren, dass der Bör­sen­ver­ein die Feh­ler der Musik­in­dus­trie wie­der­ho­len möch­te.

Mir sind dar­an aller­dings eini­ge Din­ge unklar:

Wäre es nicht viel sinn­vol­ler, end­lich kun­den­freund­lich zu agie­ren und auf DRM-Maß­nah­men zu ver­zich­ten, die die Nut­zung der erwor­be­nen Nut­zungs­li­zen­zen auf belie­bi­gen Gerä­ten unter­bin­den, die Hand­ha­bung der eBooks höchst sper­rig machen und die Kun­den unter Gene­ral­ver­dacht stel­len? Wäre es zudem nicht viel sinn­vol­ler, end­lich von den Mond­prei­sen abzu­kom­men und eBooks zu ange­mes­se­nen Kos­ten anzu­bie­ten? In bei­den Fäl­len wür­de das sofort für eine höhe­re Akzep­tanz und grö­ße­re Umsät­ze sor­gen. Sind Umsät­ze nicht genau das, was die Anbie­ter wol­len?

Nach den Pres­se­mit­tei­lun­gen der letz­ten Zeit sind eBooks immer noch kein wirk­li­cher Fak­tor im deut­schen Markt und der Umsatz düm­pelt auf äußerst nied­ri­gem Niveau. Wenn das so ist, dann kann auch in der Schluss­fol­ge­rung eBook-Pira­te­rie noch kein nen­nens­wer­ter Markt sein. Was stimmt denn nun? Oder han­delt es sich um eine Prä­ven­tiv­maß­nah­me, weil das Inter­net ja schließ­lich in Kür­ze von eBook-Kopien über­schwemmt wird? Hört sich für mich nicht nach einem plau­si­blen Sze­na­rio an.

Noch ein ket­ze­ri­scher Gedan­ke zum Abschluss: wenn man einer Orga­ni­sa­ti­on Geld dafür bezahlt, gegen Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße vor­zu­ge­hen, dann wird die­se in dem Moment über­flüs­sig, in dem sie groß­flä­chig erfolg­reich ist … Im Jahr 2006 wur­den gegen die GVU Ermitt­lun­gen ein­ge­lei­tet, weil sie selbst ille­gal geschütz­tes Mate­ri­al in Tausch­bör­sen ver­brei­tet hat­ten – sie begin­gen also mög­li­cher­wei­se genau die Taten, die sie ver­hin­dern soll­ten. Wei­ter­hin hal­ten sie selbst Honey­po­ts vor, damit die­se von Release-Grup­pen genutzt wer­den kön­nen. Unbe­denk­lich sind die­se Vor­ge­hens­wei­sen nicht, mei­ner Mei­nung nach auch nicht mora­lisch oder recht­lich ein­wand­frei. Viel­leicht denkt dar­über ja beim Bör­sen­ver­ein mal jemand nach …

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Bild iPad von mir, Jol­ly Roger von Jack Rack­ham, gemein­frei, Col­la­ge von mir

Buchpreisbindung auf Nutzungslizenzen?

Neu­lich war hier auf Phan­ta­News The­ma, dass man an eBooks kei­ne Besitz­rech­te erwirbt, son­dern nur Nut­zungs­li­zen­zen. Bei­spiel war Ama­zons Kind­le-Shop, in des­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen das auch so ein­deu­tig zu lesen ist. Dadurch stell­te sich für mich die Fra­ge, ob das die Buch­preis­bin­dung auf eBooks nicht in Fra­ge stellt, denn tat­säch­lich ent­steht dadurch ja eine deut­li­che Unter­schei­dung zum Print­buch. Denn dar­an erwirbt man defi­ni­tiv ein dau­er­haf­tes, nicht zeit­lich beschränk­tes Besitz­recht – wenn auch nicht am urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Text dar­in, aber wenigs­tens am phy­si­ka­li­schen Objekt Print­buch. Ist klar: Wenn Ama­zon oder ein Ver­lag das Nut­zungs­recht an einem Buch zurück zie­hen woll­ten, müss­ten sie in mei­ne Woh­nung ein­drin­gen und es phy­si­ka­lisch aus dem Regal neh­men – das ist dann doch höchst unwahr­schein­lich.

Es war also wie­der ein­mal an der Zeit, die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels  nach einer Ein­schät­zung zu die­sem The­ma zu fra­gen. Die Ant­wort fiel für mich nicht uner­war­tet aus …

Ist ein »Humble eBook Bundle« in Deutschland möglich?

Ich hat­te mehr­fach dar­über berich­tet, dass die Hum­ble Bund­le Inc. nach meh­re­ren Spie­le­bund­les zuletzt auch eBooks im Pro­gramm hat­te. Kur­ze Erin­ne­rung dazu: es wer­den Inde­pen­dent-Spie­le bezie­hungs­wei­se in letz­te­rem Fall eBooks im Paket ange­bo­ten, man darf dafür zah­len, was man möch­te.

Mich inter­es­sier­te die Fra­ge, ob eine sol­che Akti­on auch in Deutsch­land mög­lich wäre, oder ob das – wie ich ver­mu­te­te – nach Ansicht des Bör­sen­ver­eins gegen das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz ver­stößt. Da ich kei­ne recht­li­che Aus­bil­dung habe, bin ich nicht in der Lage, eine sol­che Fra­ge selbst zu beant­wor­ten, aller­dings hat­te ich mit einer Anfra­ge beim Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels in der Ver­gan­gen­heit posi­ti­ve Erfah­run­gen gemacht und mir war zudem signa­li­siert wor­den, dass ich auch wei­te­re Anfra­gen in die­ser Rich­tung im Rah­men mei­ner Bericht­erstat­tung über eBooks und Self­pu­bli­shing ger­ne stel­len dür­fe.

Des­halb frag­te ich nach.

Der Justiziar des Börsenvereins zur Preisbindung von eBooks

Im Zusam­men­hang mit der Preis­bin­dung von eBooks habe ich eine Anfra­ge an den Bör­sen­ver­ein gestellt. Mei­ne Fra­gen und die Ant­wor­ten von Dr. Chris­ti­an Sprang, dem Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, gebe ich im Fol­gen­den wie­der. Ich wei­se bereits zuvor dar­auf hin, dass es sich bei den Aus­sa­gen des Herrn selbst­ver­ständ­lich auch nur um eine Mei­nung han­delt, denn das The­ma ist unter Juris­ten nach wie vor stark umstrit­ten. Ich hat­te in der Anfra­ge dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ich die Ant­wor­ten im Inter­net ver­öf­fent­li­chen wer­de. Ich gehe des­we­gen davon aus, dass die Ant­wort ein Ein­ver­ständ­nis der Ver­öf­fent­li­chung bedeu­tet.

Man soll­te eben­falls nicht ver­ges­sen, dass die Sicht des Bör­sen­ver­eins hier selbst­ver­ständ­lich eine ein­sei­ti­ge ist und der eige­ne Stand­punkt ver­tre­ten wird.

Für die schnel­le Ant­wort möch­te ich mich bedan­ken; Fra­gen gestellt am 11.01.2012, Ant­wort bereits heu­te, damit hat­te ich nicht gerech­net.

Das Börsenblatt und die Piraten …

Ich mach´s heu­te ganz kurz, ver­spro­chen (aber nur weil mir für einen län­ge­ren Rant Lust und vor allem Zeit gera­de feh­len).

Soso, lie­ber »Bör­sen­blatt-Redak­teur Micha­el Roes­ler-Graichen«, die Pira­ten haben die mehr als respek­ta­blen fast neun Pro­zent in Ber­lin also nur bekom­men, weil sie ein »coo­les Nerd-Image« haben? Das ist eine inter­es­san­te The­se, im Umkehr­schluss möch­te ich dann fra­gen, was das über die FDP aus­sagt? :o)

Im übri­gen zitie­ren Sie zum einen die Zie­le der Pira­ten­par­tei inkor­rekt. Das lässt sich ändern, indem Sie sich auf den Web­sei­ten der Par­tei über die kor­rek­ten Zie­le und Vor­stel­lun­gen infor­mie­ren. Die sind näm­lich über­aus trans­pa­rent dar­ge­stellt und übri­gens frei von jeg­li­cher Lob­by­hö­rig­keit … (da Sie in Ihrem Arti­kel behaup­ten, Ihre Ein­sich­ten von der Pira­ten-Web­sei­te und aus dem Pro­gramm zu haben, kann man sich nun fra­gen, ob Sie die Zie­le nicht ver­stan­den haben, oder sie mit Absicht ver­zerrt wie­der­ge­ben).

Zum ande­ren soll »krea­ti­ve, unter­neh­me­ri­sche Leis­tung« selbst­ver­ständ­lich hono­riert wer­den, das bezwei­felt nie­mand (Sie wer­den mir auch kei­ne gegen­tei­li­ge Posi­ti­on der Pira­ten zei­gen kön­nen, an kei­ner Stel­le). Was aller­dings nicht hono­riert wer­den muss, ist das fast schon ver­zwei­felt wir­ken­de Fest­hal­ten an Geschäfts­mo­del­len, die ange­sichts des Inter­net voll­kom­men über­holt sind, wie es zu vie­le Ver­la­ge bereits viel zu lan­ge prak­ti­zie­ren.

Abschlie­ßend möch­te ich dar­auf hin­wei­sen, dass auch ich eine grund­le­gen­de Anpas­sung des Urhe­ber­rechts für drin­gend not­wen­dig hal­te. Zum einen auf­grund der geän­der­ten Bedin­gun­gen durch das und im Netz – aber vor allem weil der Urhe­ber wie­der der Nutz­nie­ßer sei­ner Arbeit wer­den muss – und nicht mehr die Ver­wer­ter, die die Urhe­ber mit Pea­nuts abspei­sen. Letz­te­res hal­te ich übri­gens tat­säch­lich für durch­aus »unmo­ra­lisch«.

»Im Netz dro­hen fun­da­men­ta­le Wer­te zu ero­die­ren« schrei­ben Sie. Dem stim­me ich zu, das wird gesche­hen, wenn man Lob­by-höri­gen Poli­ti­kern erlaubt, das Netz nach den Wün­schen einer Wirt­schaft zu gestal­ten, die längst jedes Maß ver­lo­ren hat.

Bild: Logo der Pira­ten­par­tei, Public Domain

Rant: Aus dem »Börsenverein« wird der »Münchhausen-Verein«

Anlass für die­ses Ela­bo­rat ist ein Arti­kel auf SpOn. Er han­delt davon, wie sich Bran­chen­ver­bän­de der Buch­händ­ler (und der Musik­in­dus­trie) ihre Zah­len schön rech­nen und erneut kommt einem unwill­kür­lich der Satz in den Sinn »ich glau­be nur Sta­tis­ti­ken die ich selbst gefälscht habe«.

Wor­um es geht? Es geht unter ande­rem um eBook-Ver­käu­fe und die angeb­lich zahl­lo­sen ille­ga­len Down­loads. Was man dabei wohl­weis­lich ver­schweigt ist, dass man sämt­li­che kos­ten­los her­un­ter gela­de­nen elek­tro­ni­schen Bücher mit zu den »ille­ga­len Down­loads« schlägt! Dar­un­ter bei­spiels­wei­se die zig-tau­sen­den gemein­frei­en Wer­ke aus dem Pro­jekt Guten­berg oder hau­fen­wei­se wei­te­re lega­le, kos­ten­lo­se eBooks (wie dem­nächst auch die Steam­punk-Chro­ni­ken).

Da kann ich nur ganz offen fra­gen:

für wie blöd hal­tet ihr uns eigent­lich?

Wer mit bereits auf den ers­ten Blick nicht belast­ba­ren Zah­len hau­sie­ren geht, um sei­ne mise­ra­blen Umsät­ze durch Ver­feh­lun­gen, mit­tel­al­ter­lich wir­ken­des Ver­hal­ten in Sachen eBooks und Web sowie Mond­prei­se und kun­den­feind­li­che DRM-Maß­nah­men auf angeb­li­che ille­ga­le Down­loa­der schie­ben zu wol­len, der hat ganz offen­sicht­lich ein Pro­blem. Ein Pro­blem mit der Wahr­heit.

Auch Mar­kus Becke­dahl fin­det in einer Pres­se­mit­tei­lung des Ver­eins Digi­ta­le Gesell­schaft e.V. deut­li­che Wor­te:

Wer nur teu­re und dann auch noch man­gel­haf­te, restrik­ti­ve Ange­bo­te macht, darf sich nicht wun­dern, wenn der wirt­schaft­li­che Erfolg aus­bleibt. […] Ein über­teu­er­tes Auto, dass man zudem nur Diens­tags und bei Regen fah­ren darf, kauft ja auch kei­ner frei­wil­lig, wenn er statt­des­sen auch ein­fach den Bus neh­men kann.

Lie­ber Bör­sen­ver­ein: statt euer Ver­sa­gen am Markt durch gefälsch­te Zah­len kaschie­ren zu wol­len, wäre es nicht bes­ser, end­lich kun­den­freund­lich zu agie­ren? Die Umsät­ze der Musik­in­dus­trie mit her­un­ter gela­de­ner Musik sind auf­grund des Ver­zichts auf DRM von 2009 auf 2010 um 30 Pro­zent gestie­gen. Soll­te euch das nicht zu den­ken geben und ihr euch end­lich eben­falls von dem DRM-Mist ver­ab­schie­den? Wäre es nicht wei­ter­hin ange­bracht, davon abzu­se­hen eBooks zu einem Preis ganz knapp unter dem des Hard­co­vers ver­kau­fen zu wol­len?

Wäre eure Ener­gie bei eurem Kern­ge­schäft nicht sinn­vol­ler ange­legt, als im wei­ner­li­chen Ver­brei­ten offen­sicht­lich sau­dum­mer Sta­tis­ti­ken? Als dabei mit dem Fin­ger auf die ehr­li­chen Kun­den zu zei­gen und sie als Raub­ko­pie­rer zu ver­un­glimp­fen?

Aber das wäre wohl zu ein­fach und ich war­te jetzt auf eure übli­che Ent­geg­nung: »dass wir alle kei­ne Ahnung von ‘der Bran­che’ haben«.

Geschenkt!

 

[Update 13:55 Uhr:] wer Spaß an Brech­reiz hat, liest die Pres­se­mit­tei­lung der Rea­li­täts­ver­dre­her von der GVU. Ich wei­se dar­auf hin, dass das Wort »Rea­li­täts­ver­dre­her« »nur« mei­ne Mei­nung dar­stellt…

[Update 2 16:34 Uhr:] auch Hei­se berich­tet kri­tisch über die jon­glier­ten Zah­len und zitiert alber­ne Augen­wi­sche­rei­en von Alex­an­der Ski­pis (Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bör­sen­ver­ein)

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Bild: CyBook Opus, aus der Wiki­pe­dia, gemein­frei

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