Youtube ist fraglos die meistgenutzte Plattform, wenn es um von Nutzern (und natürlich auch Firmen) online gestellte – und monetarisierbare – Videos geht. Doch das könnte sich ändern, denn nun ist Amazon in das Geschäft mit den Onlinevideos eingestiegen. Deren neue Plattform Amazon Video Direct (AVD) ermöglicht es Videoerstellern ebenfalls, ihre Videos hochzuladen und zu Geld zu machen.
Der Unterschied zu Youtube ist dabei: Auch die Nutzer von Amazon Prime Video können die Inhalte auf verschiedene Endgeräte streamen, und wenn Videos darüber angesehen werden, können die Urheber Tantiemen dafür bekommen. Ebenso können Contentanbieter ihre Videos über die Plattform vermieten oder verkaufen. Amazon behält dabei 50% der Erlöse durch Verkäufe, Vermietungen oder Abos ein, der Rest geht an die Schöpfer der Videos. Für jede auf Amazon Prime gestreamte Stunde erhält man in den USA 15 Cent, in Deutschland (Österreich, UK, Japan) sind es nur sechs Cent. Bei kostenlosen Videos mit Werbeeinblendungen gehen 55% der Einnahmen an den Content Creator.
Mit einem ähnlichen Konzept wie bei den Selfpublisher-eBooks wird es allerdings auch hier eine Ausschüttungen für besonders erfolgreiche Videos geben, Amazon nennt das »AVD Stars«. Ab Juni wird monatlich eine Million Dollar an die 100 bestplatzierten Videos ausgeschüttet. So kann man eventuell auch an Geld kommen, wenn man seine Videos einfach kostenlos einstellt.
Nutzerzahlen, Sehzeiten, Abonnenten und natürlich auch generierte Einnahmen wird man in einem Backend begutachten und auswerten können.
Angesichts der durchaus attraktiven Konditionen wird sich auch Youtube-Inhaber Google warm anziehen müssen. Einen Blick muss man noch auf die Nutzungsbedingungen werfen, und welche Rechte Amazon sich einräumt, aber es gibt wenig Gründe anzunehmen, dass die maßgeblich schlechter sein werden, als bei eBooks. Allerdings muss man sich anders als bei Youtube durch Online-Steuerformulare schlagen und umfangreiche Angaben zum Nutzer machen, wenn man ein Amazon Video Direct-Konto eröffnen möchte.
Kurt Rauffer hat als Hommage an den vermutlich besten STAR WARS-Film THE EMPIRE STRIKES BACK eine Introsequenz erstellt, die nicht ganz zufällig an James Bond erinnert. Die Musik dazu stammt von Radiohead und trägt den Titel SPECTRE. Ja, es handelt sich um die vom Studio abgelehnte Titelmusik für den letzten Bond-Film.
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Im Science Fiction-Kurzfilm THE LAST WOMAN von Pixelboom geht es um die letzte Frau auf Erden – und um Aliens. Weitere Informationen sind für mich leider schwer zu extrahieren, weil mein Italienisch quasi nonexistent ist. Glücklicherweise ist der Film untertitelt. Weitere Informationen findet man möglicherweise auf der Facebookseite von Pixelboom.
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Wie verschiedene Medien berichten, plant Onlinehändler Amazon in Ballungsräumen eine Zustellung innerhalb von zwei Stunden für Prime-Kunden. Den Anfang macht angeblich Berlin, hier soll ein Lager in der Nähe des Kudamms (in den Räumen des ehemaligen Pro Marktes) errichtet werden, um die Waren von dort auszuliefern.
Die Zustellung wird Amazon nicht selbst übernehmen, sondern diesen Job lokalen Kurierdiensten übergeben. DHL und die anderen Paketdienste wären bei der Geschichte demnach raus. Aufgrund der oft mangelhaften Qualität der Zusteller (ich könnte darüber Romane schreiben) wundert man sich nicht, dass der Onlinehändler nach Alternativen sucht. Es wurde in der Vergangenheit auch bereits laut darüber nachgedacht, die normale Zustellung innerhalb eines Werktages selbst zu übernehmen.
In den USA, genauer gesagt in New York, bietet Amazon den Service bereits seit 2014 an und will ihn nun wohl auch auf andere Länder ausdehnen. Dass dabei Deutschland weit vorne ist wundert nicht, denn das ist einer der wichtigsten internationalen Absatzmärkte des Unternehmens.
Natürlich bekommt man nicht alle Produkte innerhalb der zwei Stunden, das Angebot beschränkt sich auf besonders beliebte, wie Tablets, Kindles oder gewisse Bücher (vermutlich aktuelle Bestseller).
In Berlin startet Prime Now angeblich im Mai. Warum »angeblich«? Weil die offizielle Bestätigung seitens Amazon Deutschland noch aussteht.
Kate Madison wurde netzweit bekannt durch ihren LORD OF THE RINGS-Fanfilm BORN OF HOPE. Danach wandte sie sich der Produktion einer eigenständigen Fantasy-Webserie namens REN zu. Von der ist jetzt die erste Staffel fertig gestellt und kann online via Youtube angesehen werden. In der Rolle der Ren die aus OUTLANDER bekannte Schauspielerin Sophie Skelton.
Die erste Folge der ersten Season erschien am 1. März 2016, danach kam jede Woche eine weitere Episode. Jetzt liegen alle fünf Folgen vor. Sie haben eine Länge von jeweils ca. zehn Minuten.
Ren is the tale of a young woman who, after a strange encounter in the woods, is marked by an ancient spirit. Cast out from her small village, she is forced to leave behind the family she has spent her whole life protecting and journey across the land to find the real meaning behind the mark she bears.
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Gestern war der offizielle Launch der VR-Brille Oculus Rift, das Thema Virtual Reality ist in aller Munde und der aktuelle große Hype. Mit VR befasst sich auch Raphael Rogers´ SF-Kurzfilm IMMERSION. Da geht das Ganze allerdings noch einen Schritt weiter. Zum Inhalt:
IMMERSION hat die Welt im Sturm genommen. Ursprünglich erschaffen als Plattform für virtuelle Spiele, verlockender als die Realität, sind seine Simulationen derart überzeugend geworden, dass Kriminelle nun als Patienten in der VR behandelt werden können. Indem man die Virtuelle Realität mit Nanotechnologie verknüpfte und damit den Schlüssel dazu fand, das Verhalten des Gehirns zu beeinflussen, kann man nun Mörder oder Drogensüchtige heilen. Aber Veränderungen können in beide Richtungen geschehen …
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Nach Informationen des Buchreports wird auf der Leipziger Buchmesse eine Podiumsdiskussion zum Thema »Blogger« und »Blogs« stattfinden. Allerdings ohne Blogger. Dafür mit Vertretern von Totholzmedien und Verlagen.
Es ist seitens dieser Branche kaum noch deutlicher zu dokumentieren, dass man Blogger nur für billige Werbeschafe hält, denen man bloß darüber hinaus keine Stimme zugestehen sollte. Das passt ja auch geradezu perfekt zur Meldung, dass die eintägige Infoveranstaltung Bloggersessions ebenfalls weitestgehend ohne Blogger stattfinden wird.
Die Branche macht sich ihre Welt Blogosphäre, wie sie ihr gefällt. Man möchte also über Blogger reden und sie selbstverständlich als günstige oder sogar kostenlose Werbefläche nutzen. Aber sie sollen bitte fern bleiben, wenn sich die »Erwachsenen« unterhalten. Das ist alles ähnlich peinlich, wie die kläglichen Versuche der Buchmessen auf Youtube.
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In den letzten Wochen gingen mehrere Fälle durch den virtuellen Blätterwald der sozialen Medien, bei denen Autorinnen ihre Bücher abgeschrieben hatten. Das ist nun an sich nichts neues, AXOLOTL ROADKILL lässt beispielsweise grüßen. Neu ist allerdings, dass sich Plagiatsjäger und ‑Jägerinnen in geheimen Gruppen auf Facebook zusammenschließen, um nach Plagiaten zu forschen. Und wenn welche gefunden werden, dann stellt man diese auch mit Namensnennung beispielsweise auf Facebook, und das ohne jegliches Unrechtsgefühl. Dabei ist ein solches Vorgehen meiner Ansicht nach rechtlich äußerst bedenklich, denn auch zivil- oder strafrechtlich begangene Taten setzen selbstverständlich die Persönlichkeitsrechte nicht außer Kraft. Und ein ganz zentraler Punkt unserer Verfassung ist die Unschuldsvermutung, also dass man so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein Richter eine Schuld festgestellt hat – und dabei ist es völlig irrelevant, ob der Beschuldigte sich irgendwo selbst bezichtigt hat.
Jetzt mag man fragen, wo denn der Unterschied zu beispielsweise einem Guttenplag ist, auf dem die Plagiate von zu Guttenberg offengelegt wurden. Da gibt es diverse: Erstens war das Guttenplag (und sind ähnliche Angebote) öffentlich und transparent, sprich: man kann das Zusammentragen der inkriminierten Stellen durch die verwendete Wikisoftware und deren Versionierung nachverfolgen. Zweitens kann man sie als journalistische Angebote einstufen, die deswegen auch über ein Impressum verfügen, und sich der Sachlichkeit verpflichten. Drittens geht es dabei um Personen von zeitgeschichtlicher Relevanz, das ist bei eher unbekannten AutorInnen ganz sicher nicht der Fall. Viertens wird auf solchen Angeboten nicht lamentierend der Untergang des Abendlandes beschworen, denn das ist das genaue Gegenteil von sachlicher und objektiver Auseinandersetzung mit dem Thema.
Interessant sind die Reaktionen, wenn man die Handlungsweise der Plagiatsjäger auf Facebook kritisch hinterfragt und auf die existierenden rechtlichen Probleme und die Bedenklichkeit hinweist. Die kann man mit Fug und Recht als agressiv, ja geradezu »giftig« bezeichnen. Wenn man solche kritischen Fragen äußert, wird einem sogar umgehend unterstellt, dass man ja wohl selbst Dreck am Stecken haben müsse, wenn und weil man die Plagiatoren »in Schutz nehme«. Alternativ wird vermutet, dass man sich mit der geäußerten Kritik nur wichtig machen möchte, oder eine »Hexenjagd« auf die Plagiatssucher eröffnen wolle. Man muss sich fragen, warum die Reaktionen auf kritische Fragen oder Hinweise auf mögliche rechtliche Probleme mit diesem »Facebook-Pranger« so extrem ausfallen. Es ist zudem festzustellen, dass Personen sich regelrecht mit der »Aufdeckung« solcher Fälle schmücken, sich als vermeintliche Helden feiern lassen und dabei wortreich darauf hinweisen, wie »schrecklich« das alles sei, und wie sehr es dem Ansehen der Zunft schade – und man das deswegen offenlegen müsse. Man geriert sich also auch noch als Held.
Es existiert offensichtlich keinerlei selbstkritische Einsicht und auch kein Unrechtsbewusstsein, wenn Dritte an den Internet-Pranger gestellt und deren Persönlichkeitsrechte dabei grundlegend verletzt werden. Eine tatsächliche zivil- oder strafrechtlich relevante Tat ist dabei übrigens ebenso irrelevant, wie eine eventuell stattgefundene Selbstbezichtigung der Person.
Ja, denn der Zweck heiligt nicht die Mittel. Ein Pranger im Internet verstößt immer gegen die Achtung der Menschenwürde, egal, was der oder die Verantwortlichen mit dem Pranger bezwecken.
Was man selbstverständlich darf und auch tun sollte, ist erlangte Informationen an Geschädigte weitergeben, also beispielsweise den plagiierten Autor oder dessen Verlag – und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Alles andere ist vermutlich rechtswidrig, egal mit welchen schöngeredeten Begründungen die Plagiatsjäger die Öffentlichmachung auch verteidigen wollen. Und damit werden sie möglicherweise selbst zivilrechtlich belangbar und setzen sich der Gefahr mindestens einer Schadensersatzforderung aus. Mit Meinungsfreiheit hat das alles übrigens am allerwenigsten zu tun.
Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Aber man kann sich die verlinkten Artikel ansehen, die meine Meinung unterstützen, oder auch mal eine Suchmaschine der eigenen Wahl bemühen.
Im Rahmen der Leipziger Buchmesse findet eine Veranstaltung namens »Bloggersessions 16« statt (die »16« weist übrigens auf das Jahr hin, nicht auf die laufende Nummer der Veranstaltung – vor 16 Jahren wussten die vermutlich noch nicht mal, wie man »Internet« buchstabiert). Dafür nimmt man vorsichtshalber auch gleich mal ordentlich Geld. Wenn man allerdings annimmt, dass es bei den Bloggersessions etwa um Blogger und deren Blogs geht, oder dass Blogger einen zentralen Punkt bei der Veranstaltung bilden, der irrt. Gerade mal zwei Blogger dürfen im Zeitslot zwischen 12:00 und 13:00 Uhr etwas vortragen, und das auch nur zeitgleich mit einem anderen Vortrag, der sich um rechtliche Belange bei Buchblogs dreht.
In allen anderen Programmpunkten erklären irgendwelche Schlauberger von Verlagen und Co., was Blogs ihrer Ansicht nach sind, und wie gefälligst deren Inhalte auszusehen haben, damit sie das Wohlgefallen der Branche finden. Wir erinnern uns: Das sind genau dieselben Figuren, die bis heute nicht richtig mit dem Web, mit sozialen Medien oder auch nur eBooks zurecht kommen.
Beispiele:
Literaturblogger herzen sich fernab jeglicher Geschäftsmodelle und bedienen kosten- und kritiklos die Wünsche der Verlage.
Ja, sicher, das ist garantiert deren feuchter Traum, dass man das kosten- und kritiklos tut. Das ist aber nicht bloggen. Das ist einfach Werbung. Und das »Herzen« zeigt allein schon, wie wenig ernst man den Bürgerjournalismus nimmt.
Direkt aus dem Verlagswesen berichtet Rainer Dresen was beim Zitieren, Verwenden von Covern, Autorenfotos usw. beachtet werden muss.
Rainer Dresen ist der Justiziar der Verlagsgruppe Random House. Und der erläutert das ganz sicher völlig neutral und in keiner Weise zugunsten der Verlage geprägt. Glaubt das irgend jemand?
Gerade für Neulinge in der Bloggerwelt ist es wichtig, konkrete Rubriken im Blog zu haben, diese regelmäßig zu befüllen und Kontinuität aufzubauen. Dabei helfen ein Redaktionsplan und die richtige Organisation ungemein.
Bitte? Vielleicht wenn man ein Verlagsblog betreibt. Dieser Vortrag kommt von Lovelybooks. Angesichts deren völlig unergonomischer Plattformsoftware sollte man vielleicht eher weghören, wenn sie erläutern, was sie durch ihre branchengetönte Brille für »richtiges« Bloggen halten. Authentisch sieht sicher anders aus.
Blogger und Verlage sprechen über die Möglichkeiten für Blogger Geschäftsmodelle aufzubauen und die Blogs zu professionalisieren.
Und da sieht man abschließend, dass die tatsächlich nicht mal ansatzweise verstanden haben, worum es beim Bloggen eigentlich geht. Sicher nicht in erster Linie ums »Professionalisieren«, auch wenn jegliche andere Vorstellung den umsatzgeprägten Verlagen fremd erscheinen muss.
Schade, dass ich mich dagegen entschieden habe, die LBM aufzusuchen, die 35 Euro hätte ich wohl mal investiert, auch wenn ich arge Sorge um mein Zwerchfell haben müsste.
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Amazon hat mal wieder einen neuen Weg gefunden, potentielle eBook-Käufer auf die eigene Webseite zu leiten. Wie üblich startet das neue Feature »Kindle Instant Book Preview« erst einmal nur auf der amerikanischen Webseite des Unternehmens, aber es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis das auch in Deutschland angeboten wird. Meiner Ansicht nach wird das sogar eher schnell gehen.
»Kindle Instant Book Preview« bietet Webseitenbetreibern die Möglichkeit, einfach Leseproben von dafür freigeschalteten Büchern in die eigene Webpräsenz einzubinden, beispielsweise bei Buchvorstellungen oder ‑Besprechungen. Dabei besteht auf Mobilgeräten auch die Möglichkeit, die Leseprobe bequem durch einen Klick an die Kindle-App weiterzuleiten. Und selbstverständlich findet man auch einen (optionalen) Knopf, um das eBook gleich zu erwerben, dabei erhält der Seitenbetreiber die übliche Vergütung wie beim Partnernet.
Die Maße der Box mit der Leseprobe lässt sich über Parameter ebenso anpassen, wie beispielsweise die Schriftgröße (die der Leser ändern kann). Es ist auch möglich, die Leseprobe in einem neuen Tab zu öffnen, statt sie in die Webseite eingebunden anzuzeigen.
Amazon zeigt wieder einmal wie es gehen muss. Wenn ich mir dagegen ansehe, welche völlig idiotischen und unbequemen Klimmzüge man machen muss, wenn man Affiliate-Deeplinks zu deutschen Anbietern setzen will (ich habs mehrfach getestet und jedes Mal entnervt aufgegeben), dann hält sich mein Mitleid mit den hiesigen Shops schwer in Grenzen. Auch die mit viel Tamtam angekündige und mit untragbaren Klauseln versehene Covereinbindung für Blogger ist bereits seit einiger Zeit stillschweigend außer Betrieb (vermutlich weil keiner so blöd war, das zu nutzen). Wenn die nicht in der Lage sind, Seitenbetreiber mit bequemen und lukrativen Mitteln zu versorgen, um die Käufer auf ihre Angebote zu bringen, macht eben erneut Bezos´ Bauchladen das Rennen. Lamentieren werden sie trotzdem.
Promografik »Kindle Instant Book Preview« Copyright amazon.com
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