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Amazon Video Direct: Amazon greift YouTube an

Amazon Video Direct

You­tube ist frag­los die meist­ge­nutz­te Platt­form, wenn es um von Nut­zern (und natür­lich auch Fir­men) online gestell­te – und mone­ta­ri­sier­ba­re – Vide­os geht. Doch das könn­te sich ändern, denn nun ist Ama­zon in das Geschäft mit den Onlinevi­de­os ein­ge­stie­gen. Deren neue Platt­form Ama­zon Video Direct (AVD) ermög­licht es Videoer­stel­lern eben­falls, ihre Vide­os hoch­zu­la­den und zu Geld zu machen.

Der Unter­schied zu You­tube ist dabei: Auch die Nut­zer von Ama­zon Prime Video kön­nen die Inhal­te auf ver­schie­de­ne End­ge­rä­te strea­men, und wenn Vide­os dar­über ange­se­hen wer­den, kön­nen die Urhe­ber Tan­tie­men dafür bekom­men. Eben­so kön­nen Con­ten­tan­bie­ter ihre Vide­os über die Platt­form ver­mie­ten oder ver­kau­fen. Ama­zon behält dabei 50% der Erlö­se durch Ver­käu­fe, Ver­mie­tun­gen oder Abos ein, der Rest geht an die Schöp­fer der Vide­os. Für jede auf Ama­zon Prime gestream­te Stun­de erhält man in den USA 15 Cent, in Deutsch­land (Öster­reich, UK, Japan) sind es nur sechs Cent. Bei kos­ten­lo­sen Vide­os mit Wer­be­ein­blen­dun­gen gehen 55% der Ein­nah­men an den Con­tent Crea­tor.

Mit einem ähn­li­chen Kon­zept wie bei den Self­pu­blisher-eBooks wird es aller­dings auch hier eine Aus­schüt­tun­gen für beson­ders erfolg­rei­che Vide­os geben, Ama­zon nennt das »AVD Stars«. Ab Juni wird monat­lich eine Mil­li­on Dol­lar an die 100 best­plat­zier­ten Vide­os aus­ge­schüt­tet. So kann man even­tu­ell auch an Geld kom­men, wenn man sei­ne Vide­os ein­fach kos­ten­los ein­stellt.

Nut­zer­zah­len, Seh­zei­ten, Abon­nen­ten und natür­lich auch gene­rier­te Ein­nah­men wird man in einem Backend begut­ach­ten und aus­wer­ten kön­nen.

Ange­sichts der durch­aus attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen wird sich auch You­tube-Inha­ber Goog­le warm anzie­hen müs­sen. Einen Blick muss man noch auf die Nut­zungs­be­din­gun­gen wer­fen, und wel­che Rech­te Ama­zon sich ein­räumt, aber es gibt wenig Grün­de anzu­neh­men, dass die maß­geb­lich schlech­ter sein wer­den, als bei eBooks. Aller­dings muss man sich anders als bei You­tube durch Online-Steu­er­for­mu­la­re schla­gen und umfang­rei­che Anga­ben zum Nut­zer machen, wenn man ein Ama­zon Video Direct-Kon­to eröff­nen möch­te.

THE EMPIRE STRIKES BACK-Eröffnungssequenz im Bond-Stil

Kurt Rauf­fer hat als Hom­mage an den ver­mut­lich bes­ten STAR WARS-Film THE EMPIRE STRIKES BACK eine Intro­se­quenz erstellt, die nicht ganz zufäl­lig an James Bond erin­nert. Die Musik dazu stammt von Radio­head und trägt den Titel SPECTRE. Ja, es han­delt sich um die vom Stu­dio abge­lehn­te Titel­mu­sik für den letz­ten Bond-Film.

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Science Fiction Kurzfilm: THE LAST WOMAN

Im Sci­ence Fic­tion-Kurz­film THE LAST WOMAN von Pixel­boom geht es um die letz­te Frau auf Erden – und um Ali­ens. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind für mich lei­der schwer zu extra­hie­ren, weil mein Ita­lie­nisch qua­si non­e­xis­tent ist. Glück­li­cher­wei­se ist der Film unter­ti­telt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det man mög­li­cher­wei­se auf der Face­book­sei­te von Pixel­boom.

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Amazon Prime Now: Lieferung innerhalb von zwei Stunden

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Wie ver­schie­de­ne Medi­en berich­ten, plant Online­händ­ler Ama­zon in Bal­lungs­räu­men eine Zustel­lung inner­halb von zwei Stun­den für Prime-Kun­den. Den Anfang macht angeb­lich Ber­lin, hier soll ein Lager in der Nähe des Kudamms (in den Räu­men des ehe­ma­li­gen Pro Mark­tes) errich­tet wer­den, um die Waren von dort aus­zu­lie­fern.

Die Zustel­lung wird Ama­zon nicht selbst über­neh­men, son­dern die­sen Job loka­len Kurier­diens­ten über­ge­ben. DHL und die ande­ren Paket­diens­te wären bei der Geschich­te dem­nach raus. Auf­grund der oft man­gel­haf­ten Qua­li­tät der Zustel­ler (ich könn­te dar­über Roma­ne schrei­ben) wun­dert man sich nicht, dass der Online­händ­ler nach Alter­na­ti­ven sucht. Es wur­de in der Ver­gan­gen­heit auch bereits laut dar­über nach­ge­dacht, die nor­ma­le Zustel­lung inner­halb eines Werk­ta­ges selbst zu über­neh­men.

In den USA, genau­er gesagt in New York, bie­tet Ama­zon den Ser­vice bereits seit 2014 an und will ihn nun wohl auch auf ande­re Län­der aus­deh­nen. Dass dabei Deutsch­land weit vor­ne ist wun­dert nicht, denn das ist einer der wich­tigs­ten inter­na­tio­na­len Absatz­märk­te des Unter­neh­mens.

Natür­lich bekommt man nicht alle Pro­duk­te inner­halb der zwei Stun­den, das Ange­bot beschränkt sich auf beson­ders belieb­te, wie Tablets, Kind­les oder gewis­se Bücher (ver­mut­lich aktu­el­le Best­sel­ler).

In Ber­lin star­tet Prime Now angeb­lich im Mai. War­um »angeb­lich«? Weil die offi­zi­el­le Bestä­ti­gung sei­tens Ama­zon Deutsch­land noch aus­steht.

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Fantasy-Webserie: REN – THE GIRL WITH THE MARK

Kate Madi­son wur­de netz­weit bekannt durch ihren LORD OF THE RINGS-Fan­film BORN OF HOPE. Danach wand­te sie sich der Pro­duk­ti­on einer eigen­stän­di­gen Fan­ta­sy-Webse­rie namens REN zu. Von der ist jetzt die ers­te Staf­fel fer­tig gestellt und kann online via You­tube ange­se­hen wer­den. In der Rol­le der Ren die aus OUTLANDER bekann­te Schau­spie­le­rin Sophie Skel­ton.

Die ers­te Fol­ge der ers­ten Sea­son erschien am 1. März 2016, danach kam jede Woche eine wei­te­re Epi­so­de. Jetzt lie­gen alle fünf Fol­gen vor. Sie haben eine Län­ge von jeweils ca. zehn Minu­ten.

Ren is the tale of a young woman who, after a stran­ge encoun­ter in the woods, is mark­ed by an anci­ent spi­rit. Cast out from her small vil­la­ge, she is forced to lea­ve behind the fami­ly she has spent her who­le life pro­tec­ting and jour­ney across the land to find the real mea­ning behind the mark she bears.

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Science Fiction-Kurzfilm: IMMERSION

Ges­tern war der offi­zi­el­le Launch der VR-Bril­le Ocu­lus Rift, das The­ma Vir­tu­al Rea­li­ty ist in aller Mun­de und der aktu­el­le gro­ße Hype. Mit VR befasst sich auch Rapha­el Rogers´ SF-Kurz­film IMMERSION. Da geht das Gan­ze aller­dings noch einen Schritt wei­ter. Zum Inhalt:

IMMERSION hat die Welt im Sturm genom­men. Ursprüng­lich erschaf­fen als Platt­form für vir­tu­el­le Spie­le, ver­lo­cken­der als die Rea­li­tät, sind sei­ne Simu­la­tio­nen der­art über­zeu­gend gewor­den, dass Kri­mi­nel­le nun als Pati­en­ten in der VR behan­delt wer­den kön­nen. Indem man die Vir­tu­el­le Rea­li­tät mit Nano­tech­no­lo­gie ver­knüpf­te und damit den Schlüs­sel dazu fand, das Ver­hal­ten des Gehirns zu beein­flus­sen, kann man nun Mör­der oder Dro­gen­süch­ti­ge hei­len. Aber Ver­än­de­run­gen kön­nen in bei­de Rich­tun­gen gesche­hen …

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Leipziger Buchmesse: Podiumsdiskussion über Blogger – ohne Blogger

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Nach Infor­ma­tio­nen des Buch­re­ports wird auf der Leip­zi­ger Buch­mes­se eine Podi­ums­dis­kus­si­on zum The­ma »Blog­ger« und »Blogs« statt­fin­den. Aller­dings ohne Blog­ger. Dafür mit Ver­tre­tern von Tot­holz­me­di­en und Ver­la­gen.

Es ist sei­tens die­ser Bran­che kaum noch deut­li­cher zu doku­men­tie­ren, dass man Blog­ger nur für bil­li­ge Wer­be­scha­fe hält, denen man bloß dar­über hin­aus kei­ne Stim­me zuge­ste­hen soll­te. Das passt ja auch gera­de­zu per­fekt zur Mel­dung, dass die ein­tä­gi­ge Info­ver­an­stal­tung Blog­ger­ses­si­ons eben­falls wei­test­ge­hend ohne Blog­ger statt­fin­den wird.

Die Bran­che macht sich ihre Welt Blogo­sphä­re, wie sie ihr gefällt. Man möch­te also über Blog­ger reden und sie selbst­ver­ständ­lich als güns­ti­ge oder sogar kos­ten­lo­se Wer­be­flä­che nut­zen. Aber sie sol­len bit­te fern blei­ben, wenn sich die »Erwach­se­nen« unter­hal­ten. Das ist alles ähn­lich pein­lich, wie die kläg­li­chen Ver­su­che der Buch­mes­sen auf You­tube.

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Rechtlich bedenklich: Der Plagiatspranger auf Facebook

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In den letz­ten Wochen gin­gen meh­re­re Fäl­le durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald der sozia­len Medi­en, bei denen Autorin­nen ihre Bücher abge­schrie­ben hat­ten. Das ist nun an sich nichts neu­es, AXOLOTL ROADKILL lässt bei­spiels­wei­se grü­ßen. Neu ist aller­dings, dass sich Pla­gi­ats­jä­ger und ‑Jäge­rin­nen in gehei­men Grup­pen auf Face­book zusam­men­schlie­ßen, um nach Pla­gia­ten zu for­schen. Und wenn wel­che gefun­den wer­den, dann stellt man die­se auch mit Namens­nen­nung bei­spiels­wei­se auf Face­book, und das ohne jeg­li­ches Unrechts­ge­fühl. Dabei ist ein sol­ches Vor­ge­hen mei­ner Ansicht nach recht­lich äußerst bedenk­lich, denn auch zivil- oder straf­recht­lich began­ge­ne Taten set­zen selbst­ver­ständ­lich die Per­sön­lich­keits­rech­te nicht außer Kraft. Und ein ganz zen­tra­ler Punkt unse­rer Ver­fas­sung ist die Unschulds­ver­mu­tung, also dass man so lan­ge als unschul­dig zu gel­ten hat, bis ein Rich­ter eine Schuld fest­ge­stellt hat – und dabei ist es völ­lig irrele­vant, ob der Beschul­dig­te sich irgend­wo selbst bezich­tigt hat.

Jetzt mag man fra­gen, wo denn der Unter­schied zu bei­spiels­wei­se einem Gut­ten­plag ist, auf dem die Pla­gia­te von zu Gut­ten­berg offen­ge­legt wur­den. Da gibt es diver­se: Ers­tens war das Gut­ten­plag (und sind ähn­li­che Ange­bo­te) öffent­lich und trans­pa­rent, sprich: man kann das Zusam­men­tra­gen der inkri­mi­nier­ten Stel­len durch die ver­wen­de­te Wik­i­s­oft­ware und deren Ver­sio­nie­rung nach­ver­fol­gen. Zwei­tens kann man sie als jour­na­lis­ti­sche Ange­bo­te ein­stu­fen, die des­we­gen auch über ein Impres­sum ver­fü­gen, und sich der Sach­lich­keit ver­pflich­ten. Drit­tens geht es dabei um Per­so­nen von zeit­ge­schicht­li­cher Rele­vanz, das ist bei eher unbe­kann­ten AutorIn­nen ganz sicher nicht der Fall. Vier­tens wird auf sol­chen Ange­bo­ten nicht lamen­tie­rend der Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, denn das ist das genaue Gegen­teil von sach­li­cher und objek­ti­ver Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma.

Inter­es­sant sind die Reak­tio­nen, wenn man die Hand­lungs­wei­se der Pla­gi­ats­jä­ger auf Face­book kri­tisch hin­ter­fragt und auf die exis­tie­ren­den recht­li­chen Pro­ble­me und die Bedenk­lich­keit hin­weist. Die kann man mit Fug und Recht als agres­siv, ja gera­de­zu »gif­tig« bezeich­nen. Wenn man sol­che kri­ti­schen Fra­gen äußert, wird einem sogar umge­hend unter­stellt, dass man ja wohl selbst Dreck am Ste­cken haben müs­se, wenn und weil man die Pla­gia­to­ren »in Schutz neh­me«. Alter­na­tiv wird ver­mu­tet, dass man sich mit der geäu­ßer­ten Kri­tik nur wich­tig machen möch­te, oder eine »Hexen­jagd« auf die Pla­gi­ats­su­cher eröff­nen wol­le. Man muss sich fra­gen, war­um die Reak­tio­nen auf kri­ti­sche Fra­gen oder Hin­wei­se auf mög­li­che recht­li­che Pro­ble­me mit die­sem »Face­book-Pran­ger« so extrem aus­fal­len. Es ist zudem fest­zu­stel­len, dass Per­so­nen sich regel­recht mit der »Auf­de­ckung« sol­cher Fäl­le schmü­cken, sich als ver­meint­li­che Hel­den fei­ern las­sen und dabei wort­reich dar­auf hin­wei­sen, wie »schreck­lich« das alles sei, und wie sehr es dem Anse­hen der Zunft scha­de – und man das des­we­gen offen­le­gen müs­se. Man geriert sich also auch noch als Held.

Es exis­tiert offen­sicht­lich kei­ner­lei selbst­kri­ti­sche Ein­sicht und auch kein Unrechts­be­wusst­sein, wenn Drit­te an den Inter­net-Pran­ger gestellt und deren Per­sön­lich­keits­rech­te dabei grund­le­gend ver­letzt wer­den. Eine tat­säch­li­che zivil- oder straf­recht­lich rele­van­te Tat ist dabei übri­gens eben­so irrele­vant, wie eine even­tu­ell statt­ge­fun­de­ne Selbst­be­zich­ti­gung der Per­son.

Und das gilt aus­nahms­los. Ein unsach­li­cher Inter­net­pran­ger ist immer ein Ver­stoß gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de und eine Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te sowie ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen die Unschuld­ver­mu­tung, eine der Säu­len unse­rer zivi­li­sier­ten Gesell­schaft. Rechts­an­walt Kars­ten Gul­den führt in sei­nem Arti­kel ein­deu­tig aus:

Sind Inter­net­pran­ger immer unzu­läs­sig?

Ja, denn der Zweck hei­ligt nicht die Mit­tel. Ein Pran­ger im Inter­net ver­stößt immer gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de, egal, was der oder die Ver­ant­wort­li­chen mit dem Pran­ger bezwe­cken.

Was man selbst­ver­ständ­lich darf und auch tun soll­te, ist erlang­te Infor­ma­tio­nen an Geschä­dig­te wei­ter­ge­ben, also bei­spiels­wei­se den pla­gi­ier­ten Autor oder des­sen Ver­lag – und dage­gen ist auch nichts ein­zu­wen­den. Alles ande­re ist ver­mut­lich rechts­wid­rig, egal mit wel­chen schön­ge­re­de­ten Begrün­dun­gen die Pla­gi­ats­jä­ger die Öffent­lich­ma­chung auch ver­tei­di­gen wol­len. Und damit wer­den sie mög­li­cher­wei­se selbst zivil­recht­lich belang­bar und set­zen sich der Gefahr min­des­tens einer Scha­dens­er­satz­for­de­rung aus. Mit Mei­nungs­frei­heit hat das alles übri­gens am aller­we­nigs­ten zu tun.

Dis­clai­mer: Ich bin kein Anwalt. Aber man kann sich die ver­link­ten Arti­kel anse­hen, die mei­ne Mei­nung unter­stüt­zen, oder auch mal eine Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl bemü­hen.

Bild von mir, CC0

Bloggersessions 16 auf der Leipziger Buchmesse?

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Im Rah­men der Leip­zi­ger Buch­mes­se fin­det eine Ver­an­stal­tung namens »Blog­ger­ses­si­ons 16« statt (die »16« weist übri­gens auf das Jahr hin, nicht auf die lau­fen­de Num­mer der Ver­an­stal­tung – vor 16 Jah­ren wuss­ten die ver­mut­lich noch nicht mal, wie man »Inter­net« buch­sta­biert). Dafür nimmt man vor­sichts­hal­ber auch gleich mal ordent­lich Geld. Wenn man aller­dings annimmt, dass es bei den Blog­ger­ses­si­ons etwa um Blog­ger und deren Blogs geht, oder dass Blog­ger einen zen­tra­len Punkt bei der Ver­an­stal­tung bil­den, der irrt. Gera­de mal zwei Blog­ger dür­fen im Zeit­slot zwi­schen 12:00 und 13:00 Uhr etwas vor­tra­gen, und das auch nur zeit­gleich mit einem ande­ren Vor­trag, der sich um recht­li­che Belan­ge bei Buch­blogs dreht.

In allen ande­ren Pro­gramm­punk­ten erklä­ren irgend­wel­che Schlau­ber­ger von Ver­la­gen und Co., was Blogs ihrer Ansicht nach sind, und wie gefäl­ligst deren Inhal­te aus­zu­se­hen haben, damit sie das Wohl­ge­fal­len der Bran­che fin­den. Wir erin­nern uns: Das sind genau die­sel­ben Figu­ren, die bis heu­te nicht rich­tig mit dem Web, mit sozia­len Medi­en oder auch nur eBooks zurecht kom­men.

Bei­spie­le:

Lite­ra­tur­blog­ger her­zen sich fern­ab jeg­li­cher Geschäfts­mo­del­le und bedie­nen kos­ten- und kri­tik­los die Wün­sche der Ver­la­ge.

Ja, sicher, das ist garan­tiert deren feuch­ter Traum, dass man das kos­ten- und kri­tik­los tut. Das ist aber nicht blog­gen. Das ist ein­fach Wer­bung. Und das »Her­zen« zeigt allein schon, wie wenig ernst man den Bür­ger­jour­na­lis­mus nimmt.

Direkt aus dem Ver­lags­we­sen berich­tet Rai­ner Dre­sen was beim Zitie­ren, Ver­wen­den von Covern, Autoren­fo­tos usw. beach­tet wer­den muss.

Rai­ner Dre­sen ist der Jus­ti­zi­ar der Ver­lags­grup­pe Ran­dom House. Und der erläu­tert das ganz sicher völ­lig neu­tral und in kei­ner Wei­se zuguns­ten der Ver­la­ge geprägt. Glaubt das irgend jemand?

Gera­de für Neu­lin­ge in der Blog­ger­welt ist es wich­tig, kon­kre­te Rubri­ken im Blog zu haben, die­se regel­mä­ßig zu befül­len und Kon­ti­nui­tät auf­zu­bau­en. Dabei hel­fen ein Redak­ti­ons­plan und die rich­ti­ge Orga­ni­sa­ti­on unge­mein.

Bit­te? Viel­leicht wenn man ein Ver­lags­blog betreibt. Die­ser Vor­trag kommt von Love­ly­books. Ange­sichts deren völ­lig uner­go­no­mi­scher Platt­form­soft­ware soll­te man viel­leicht eher weg­hö­ren, wenn sie erläu­tern, was sie durch ihre bran­chen­ge­tön­te Bril­le für »rich­ti­ges« Blog­gen hal­ten. Authen­tisch sieht sicher anders aus.

Blog­ger und Ver­la­ge spre­chen über die Mög­lich­kei­ten für Blog­ger Geschäfts­mo­del­le auf­zu­bau­en und die Blogs zu pro­fes­sio­na­li­sie­ren.

Und da sieht man abschlie­ßend, dass die tat­säch­lich nicht mal ansatz­wei­se ver­stan­den haben, wor­um es beim Blog­gen eigent­lich geht. Sicher nicht in ers­ter Linie ums »Pro­fes­sio­na­li­sie­ren«, auch wenn jeg­li­che ande­re Vor­stel­lung den umsatz­ge­präg­ten Ver­la­gen fremd erschei­nen muss.

Scha­de, dass ich mich dage­gen ent­schie­den habe, die LBM auf­zu­su­chen, die 35 Euro hät­te ich wohl mal inves­tiert, auch wenn ich arge Sor­ge um mein Zwerch­fell haben müss­te.

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Leseproben auf Webseiten einbinden: Kindle Instant Book Preview

Kindle Instant Book Preview

Ama­zon hat mal wie­der einen neu­en Weg gefun­den, poten­ti­el­le eBook-Käu­fer auf die eige­ne Web­sei­te zu lei­ten. Wie üblich star­tet das neue Fea­ture »Kind­le Instant Book Pre­view« erst ein­mal nur auf der ame­ri­ka­ni­schen Web­sei­te des Unter­neh­mens, aber es dürf­te nur eine Fra­ge der Zeit sein, bis das auch in Deutsch­land ange­bo­ten wird. Mei­ner Ansicht nach wird das sogar eher schnell gehen.

»Kind­le Instant Book Pre­view« bie­tet Web­sei­ten­be­trei­bern die Mög­lich­keit, ein­fach Lese­pro­ben von dafür frei­ge­schal­te­ten Büchern in die eige­ne Web­prä­senz ein­zu­bin­den, bei­spiels­wei­se bei Buch­vor­stel­lun­gen oder ‑Bespre­chun­gen. Dabei besteht auf Mobil­ge­rä­ten auch die Mög­lich­keit, die Lese­pro­be bequem durch einen Klick an die Kind­le-App wei­ter­zu­lei­ten. Und selbst­ver­ständ­lich fin­det man auch einen (optio­na­len) Knopf, um das eBook gleich zu erwer­ben, dabei erhält der Sei­ten­be­trei­ber die übli­che Ver­gü­tung wie beim Part­ner­net.

Die Maße der Box mit der Lese­pro­be lässt sich über Para­me­ter eben­so anpas­sen, wie bei­spiels­wei­se die Schrift­grö­ße (die der Leser ändern kann). Es ist auch mög­lich, die Lese­pro­be in einem neu­en Tab zu öff­nen, statt sie in die Web­sei­te ein­ge­bun­den anzu­zei­gen.

Ama­zon zeigt wie­der ein­mal wie es gehen muss. Wenn ich mir dage­gen anse­he, wel­che völ­lig idio­ti­schen und unbe­que­men Klimm­zü­ge man machen muss, wenn man Affi­lia­te-Deeplinks zu deut­schen Anbie­tern set­zen will (ich habs mehr­fach getes­tet und jedes Mal ent­nervt auf­ge­ge­ben), dann hält sich mein Mit­leid mit den hie­si­gen Shops schwer in Gren­zen. Auch die mit viel Tam­tam ange­kün­di­ge und mit untrag­ba­ren Klau­seln ver­se­he­ne Cover­ein­bin­dung für Blog­ger ist bereits seit eini­ger Zeit still­schwei­gend außer Betrieb (ver­mut­lich weil kei­ner so blöd war, das zu nut­zen). Wenn die nicht in der Lage sind, Sei­ten­be­trei­ber mit beque­men und lukra­ti­ven Mit­teln zu ver­sor­gen, um die Käu­fer auf ihre Ange­bo­te zu brin­gen, macht eben erneut Bezos´ Bauch­la­den das Ren­nen. Lamen­tie­ren wer­den sie trotz­dem.

Pro­mo­gra­fik »Kind­le Instant Book Pre­view« Copy­right ama​zon​.com

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