Rechtlich bedenklich: Der Plagiatspranger auf Facebook

Rechtlich bedenklich: Der Plagiatspranger auf Facebook

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In den letz­ten Wochen gin­gen meh­re­re Fäl­le durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald der sozia­len Medi­en, bei denen Autorin­nen ihre Bücher abge­schrie­ben hat­ten. Das ist nun an sich nichts neu­es, AXOLOTL ROADKILL lässt bei­spiels­wei­se grü­ßen. Neu ist aller­dings, dass sich Pla­gi­ats­jä­ger und ‑Jäge­rin­nen in gehei­men Grup­pen auf Face­book zusam­men­schlie­ßen, um nach Pla­gia­ten zu for­schen. Und wenn wel­che gefun­den wer­den, dann stellt man die­se auch mit Namens­nen­nung bei­spiels­wei­se auf Face­book, und das ohne jeg­li­ches Unrechts­ge­fühl. Dabei ist ein sol­ches Vor­ge­hen mei­ner Ansicht nach recht­lich äußerst bedenk­lich, denn auch zivil- oder straf­recht­lich began­ge­ne Taten set­zen selbst­ver­ständ­lich die Per­sön­lich­keits­rech­te nicht außer Kraft. Und ein ganz zen­tra­ler Punkt unse­rer Ver­fas­sung ist die Unschulds­ver­mu­tung, also dass man so lan­ge als unschul­dig zu gel­ten hat, bis ein Rich­ter eine Schuld fest­ge­stellt hat – und dabei ist es völ­lig irrele­vant, ob der Beschul­dig­te sich irgend­wo selbst bezich­tigt hat.

Jetzt mag man fra­gen, wo denn der Unter­schied zu bei­spiels­wei­se einem Gut­ten­plag ist, auf dem die Pla­gia­te von zu Gut­ten­berg offen­ge­legt wur­den. Da gibt es diver­se: Ers­tens war das Gut­ten­plag (und sind ähn­li­che Ange­bo­te) öffent­lich und trans­pa­rent, sprich: man kann das Zusam­men­tra­gen der inkri­mi­nier­ten Stel­len durch die ver­wen­de­te Wiki­soft­ware und deren Ver­sio­nie­rung nach­ver­fol­gen. Zwei­tens kann man sie als jour­na­lis­ti­sche Ange­bo­te ein­stu­fen, die des­we­gen auch über ein Impres­sum ver­fü­gen, und sich der Sach­lich­keit ver­pflich­ten. Drit­tens geht es dabei um Per­so­nen von zeit­ge­schicht­li­cher Rele­vanz, das ist bei eher unbe­kann­ten AutorIn­nen ganz sicher nicht der Fall. Vier­tens wird auf sol­chen Ange­bo­ten nicht lamen­tie­rend der Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, denn das ist das genaue Gegen­teil von sach­li­cher und objek­ti­ver Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Thema.

Inter­es­sant sind die Reak­tio­nen, wenn man die Hand­lungs­wei­se der Pla­gi­ats­jä­ger auf Face­book kri­tisch hin­ter­fragt und auf die exis­tie­ren­den recht­li­chen Pro­ble­me und die Bedenk­lich­keit hin­weist. Die kann man mit Fug und Recht als agres­siv, ja gera­de­zu »gif­tig« bezeich­nen. Wenn man sol­che kri­ti­schen Fra­gen äußert, wird einem sogar umge­hend unter­stellt, dass man ja wohl selbst Dreck am Ste­cken haben müs­se, wenn und weil man die Pla­gia­to­ren »in Schutz neh­me«. Alter­na­tiv wird ver­mu­tet, dass man sich mit der geäu­ßer­ten Kri­tik nur wich­tig machen möch­te, oder eine »Hexen­jagd« auf die Pla­gi­ats­su­cher eröff­nen wol­le. Man muss sich fra­gen, war­um die Reak­tio­nen auf kri­ti­sche Fra­gen oder Hin­wei­se auf mög­li­che recht­li­che Pro­ble­me mit die­sem »Face­book-Pran­ger« so extrem aus­fal­len. Es ist zudem fest­zu­stel­len, dass Per­so­nen sich regel­recht mit der »Auf­de­ckung« sol­cher Fäl­le schmü­cken, sich als ver­meint­li­che Hel­den fei­ern las­sen und dabei wort­reich dar­auf hin­wei­sen, wie »schreck­lich« das alles sei, und wie sehr es dem Anse­hen der Zunft scha­de – und man das des­we­gen offen­le­gen müs­se. Man geriert sich also auch noch als Held.

Es exis­tiert offen­sicht­lich kei­ner­lei selbst­kri­ti­sche Ein­sicht und auch kein Unrechts­be­wusst­sein, wenn Drit­te an den Inter­net-Pran­ger gestellt und deren Per­sön­lich­keits­rech­te dabei grund­le­gend ver­letzt wer­den. Eine tat­säch­li­che zivil- oder straf­recht­lich rele­van­te Tat ist dabei übri­gens eben­so irrele­vant, wie eine even­tu­ell statt­ge­fun­de­ne Selbst­be­zich­ti­gung der Person.

Und das gilt aus­nahms­los. Ein unsach­li­cher Inter­net­pran­ger ist immer ein Ver­stoß gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de und eine Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te sowie ein ekla­tan­ter Ver­stoß gegen die Unschuld­ver­mu­tung, eine der Säu­len unse­rer zivi­li­sier­ten Gesell­schaft. Rechts­an­walt Kars­ten Gul­den führt in sei­nem Arti­kel ein­deu­tig aus:

Sind Inter­net­pran­ger immer unzulässig?

Ja, denn der Zweck hei­ligt nicht die Mit­tel. Ein Pran­ger im Inter­net ver­stößt immer gegen die Ach­tung der Men­schen­wür­de, egal, was der oder die Ver­ant­wort­li­chen mit dem Pran­ger bezwecken.

Was man selbst­ver­ständ­lich darf und auch tun soll­te, ist erlang­te Infor­ma­tio­nen an Geschä­dig­te wei­ter­ge­ben, also bei­spiels­wei­se den pla­gi­ier­ten Autor oder des­sen Ver­lag – und dage­gen ist auch nichts ein­zu­wen­den. Alles ande­re ist ver­mut­lich rechts­wid­rig, egal mit wel­chen schön­ge­re­de­ten Begrün­dun­gen die Pla­gi­ats­jä­ger die Öffent­lich­ma­chung auch ver­tei­di­gen wol­len. Und damit wer­den sie mög­li­cher­wei­se selbst zivil­recht­lich belang­bar und set­zen sich der Gefahr min­des­tens einer Scha­dens­er­satz­for­de­rung aus. Mit Mei­nungs­frei­heit hat das alles übri­gens am aller­we­nigs­ten zu tun.

Dis­c­lai­mer: Ich bin kein Anwalt. Aber man kann sich die ver­link­ten Arti­kel anse­hen, die mei­ne Mei­nung unter­stüt­zen, oder auch mal eine Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl bemühen.

Bild von mir, CC0

Bloggersessions 16 auf der Leipziger Buchmesse?

Bloggersessions 16 auf der Leipziger Buchmesse?

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Im Rah­men der Leip­zi­ger Buch­mes­se fin­det eine Ver­an­stal­tung namens »Blog­ger­ses­si­ons 16« statt (die »16« weist übri­gens auf das Jahr hin, nicht auf die lau­fen­de Num­mer der Ver­an­stal­tung – vor 16 Jah­ren wuss­ten die ver­mut­lich noch nicht mal, wie man »Inter­net« buch­sta­biert). Dafür nimmt man vor­sichts­hal­ber auch gleich mal ordent­lich Geld. Wenn man aller­dings annimmt, dass es bei den Blog­ger­ses­si­ons etwa um Blog­ger und deren Blogs geht, oder dass Blog­ger einen zen­tra­len Punkt bei der Ver­an­stal­tung bil­den, der irrt. Gera­de mal zwei Blog­ger dür­fen im Zeits­lot zwi­schen 12:00 und 13:00 Uhr etwas vor­tra­gen, und das auch nur zeit­gleich mit einem ande­ren Vor­trag, der sich um recht­li­che Belan­ge bei Buch­blogs dreht.

In allen ande­ren Pro­gramm­punk­ten erklä­ren irgend­wel­che Schlau­ber­ger von Ver­la­gen und Co., was Blogs ihrer Ansicht nach sind, und wie gefäl­ligst deren Inhal­te aus­zu­se­hen haben, damit sie das Wohl­ge­fal­len der Bran­che fin­den. Wir erin­nern uns: Das sind genau die­sel­ben Figu­ren, die bis heu­te nicht rich­tig mit dem Web, mit sozia­len Medi­en oder auch nur eBooks zurecht kommen.

Bei­spie­le:

Lite­ra­tur­blog­ger her­zen sich fern­ab jeg­li­cher Geschäfts­mo­del­le und bedie­nen kos­ten- und kri­tik­los die Wün­sche der Verlage.

Ja, sicher, das ist garan­tiert deren feuch­ter Traum, dass man das kos­ten- und kri­tik­los tut. Das ist aber nicht blog­gen. Das ist ein­fach Wer­bung. Und das »Her­zen« zeigt allein schon, wie wenig ernst man den Bür­ger­jour­na­lis­mus nimmt.

Direkt aus dem Ver­lags­we­sen berich­tet Rai­ner Dre­sen was beim Zitie­ren, Ver­wen­den von Covern, Autoren­fo­tos usw. beach­tet wer­den muss.

Rai­ner Dre­sen ist der Jus­ti­zi­ar der Ver­lags­grup­pe Ran­dom House. Und der erläu­tert das ganz sicher völ­lig neu­tral und in kei­ner Wei­se zuguns­ten der Ver­la­ge geprägt. Glaubt das irgend jemand?

Gera­de für Neu­lin­ge in der Blog­ger­welt ist es wich­tig, kon­kre­te Rubri­ken im Blog zu haben, die­se regel­mä­ßig zu befül­len und Kon­ti­nui­tät auf­zu­bau­en. Dabei hel­fen ein Redak­ti­ons­plan und die rich­ti­ge Orga­ni­sa­ti­on ungemein.

Bit­te? Viel­leicht wenn man ein Ver­lags­blog betreibt. Die­ser Vor­trag kommt von Lovely­books. Ange­sichts deren völ­lig uner­go­no­mi­scher Platt­form­soft­ware soll­te man viel­leicht eher weg­hö­ren, wenn sie erläu­tern, was sie durch ihre bran­chen­ge­tön­te Bril­le für »rich­ti­ges« Blog­gen hal­ten. Authen­tisch sieht sicher anders aus.

Blog­ger und Ver­la­ge spre­chen über die Mög­lich­kei­ten für Blog­ger Geschäfts­mo­del­le auf­zu­bau­en und die Blogs zu professionalisieren.

Und da sieht man abschlie­ßend, dass die tat­säch­lich nicht mal ansatz­wei­se ver­stan­den haben, wor­um es beim Blog­gen eigent­lich geht. Sicher nicht in ers­ter Linie ums »Pro­fes­sio­na­li­sie­ren«, auch wenn jeg­li­che ande­re Vor­stel­lung den umsatz­ge­präg­ten Ver­la­gen fremd erschei­nen muss.

Scha­de, dass ich mich dage­gen ent­schie­den habe, die LBM auf­zu­su­chen, die 35 Euro hät­te ich wohl mal inves­tiert, auch wenn ich arge Sor­ge um mein Zwerch­fell haben müsste.

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Leseproben auf Webseiten einbinden: Kindle Instant Book Preview

Leseproben auf Webseiten einbinden: Kindle Instant Book Preview

Kindle Instant Book Preview

Ama­zon hat mal wie­der einen neu­en Weg gefun­den, poten­ti­el­le eBook-Käu­fer auf die eige­ne Web­sei­te zu lei­ten. Wie üblich star­tet das neue Fea­ture »Kind­le Instant Book Pre­view« erst ein­mal nur auf der ame­ri­ka­ni­schen Web­sei­te des Unter­neh­mens, aber es dürf­te nur eine Fra­ge der Zeit sein, bis das auch in Deutsch­land ange­bo­ten wird. Mei­ner Ansicht nach wird das sogar eher schnell gehen.

»Kind­le Instant Book Pre­view« bie­tet Web­sei­ten­be­trei­bern die Mög­lich­keit, ein­fach Lese­pro­ben von dafür frei­ge­schal­te­ten Büchern in die eige­ne Web­prä­senz ein­zu­bin­den, bei­spiels­wei­se bei Buch­vor­stel­lun­gen oder ‑Bespre­chun­gen. Dabei besteht auf Mobil­ge­rä­ten auch die Mög­lich­keit, die Lese­pro­be bequem durch einen Klick an die Kind­le-App wei­ter­zu­lei­ten. Und selbst­ver­ständ­lich fin­det man auch einen (optio­na­len) Knopf, um das eBook gleich zu erwer­ben, dabei erhält der Sei­ten­be­trei­ber die übli­che Ver­gü­tung wie beim Partnernet.

Die Maße der Box mit der Lese­pro­be lässt sich über Para­me­ter eben­so anpas­sen, wie bei­spiels­wei­se die Schrift­grö­ße (die der Leser ändern kann). Es ist auch mög­lich, die Lese­pro­be in einem neu­en Tab zu öff­nen, statt sie in die Web­sei­te ein­ge­bun­den anzuzeigen.

Ama­zon zeigt wie­der ein­mal wie es gehen muss. Wenn ich mir dage­gen anse­he, wel­che völ­lig idio­ti­schen und unbe­que­men Klimm­zü­ge man machen muss, wenn man Affi­lia­te-Deeplinks zu deut­schen Anbie­tern set­zen will (ich habs mehr­fach getes­tet und jedes Mal ent­nervt auf­ge­ge­ben), dann hält sich mein Mit­leid mit den hie­si­gen Shops schwer in Gren­zen. Auch die mit viel Tam­tam ange­kün­di­ge und mit untrag­ba­ren Klau­seln ver­se­he­ne Cover­ein­bin­dung für Blog­ger ist bereits seit eini­ger Zeit still­schwei­gend außer Betrieb (ver­mut­lich weil kei­ner so blöd war, das zu nut­zen). Wenn die nicht in der Lage sind, Sei­ten­be­trei­ber mit beque­men und lukra­ti­ven Mit­teln zu ver­sor­gen, um die Käu­fer auf ihre Ange­bo­te zu brin­gen, macht eben erneut Bezos´ Bauch­la­den das Ren­nen. Lamen­tie­ren wer­den sie trotzdem.

Pro­mo­gra­fik »Kind­le Instant Book Pre­view« Copy­right amazon.com

Abstimmungsrunde für den deutschen Phantastik Preis 2015

Abstimmungsrunde für den deutschen Phantastik Preis 2015

dpp

Nor­ma­ler­wei­se bin ich nicht so der Fan von irgend­wel­chen Prei­sen. Aus ver­schie­dens­ten Grün­den, die ich an die­ser Stel­le aber nicht aus­brei­ten wer­de – außer­dem mache ich gera­de eine Aus­nah­me.  :) Aber vor­sicht, im fol­gen­den Text wird sich Eigen­wer­bung finden.

Seit Sams­tag kann für den Deut­schen Phan­tas­tik Preis abge­stimmt wer­den, ver­lie­hen wird der dann am 17. Okto­ber auf dem BuCon, der par­al­lel zur Buch­mes­se in Frank­furt statt­fin­det. Ich möch­te hier mal auf ein­zel­ne Nomi­nier­te hinweisen:

Beim bes­ten deutsch­spra­chi­gen Roman­de­but könn­te und soll­te man Anet­te Kan­nen­bergs DAS MONDMALHEUR wäh­len. Wer zwei­felt, kann sich die Bewer­tun­gen bei Ama­zon ansehen.

Beim bes­ten inter­na­tio­na­len Roman geht mein Votum ganz klar an Andy Weirs THE MARTIAN. Eins der gran­dio­ses­ten Bücher der letz­ten Jah­re. Und mal wie­der ein Bei­spiel für einen Stoff, der von den Ver­le­gern abge­lehnt wur­de und dann selbst­pu­bli­ziert ganz groß rauskam.

In Sachen »Bes­te Kurz­ge­schich­ten-Samm­lung« möch­te ich auf EXOTISCHE WELTEN aus dem Hau­se O´Connell Press hin­wei­sen. Dis­c­lai­mer: Ich wei­se aber zudem aus Trans­pa­renz­grün­den dar­auf hin, dass ich dar­in eben­falls mit einer Sto­ry ver­tre­ten bin. :) Ich fin­de die Nomi­nie­rung übri­gens des­we­gen bemer­kens­wert, weil die Antho­lo­gie aus­schließ­lich als eBook erschie­nen ist und es kei­ne Print­aus­ga­be gibt.

Und dann ist Phan­ta­News mal wie­der auf die Lis­te der nomi­nier­ten Inter­net­sei­ten gerutscht. Ihr wisst, was ihr zu tun habt … :)

Hier noch die voll­stän­di­ge Nominiertenliste:

Finalisten 2015

Bester deutschsprachiger Roman

  • Ann-Kath­rin Kar­schnick: Phoe­nix – Erbe des Feu­ers (Papier­ver­zie­rer)
  • Bernd Per­plies: Impe­ri­um der Dra­chen – Das Blut des Schwar­zen Löwen (INK)
  • Hen­ning Mütz­litz & Chris­ti­an Kopp: Wäch­ter der letz­ten Pfor­te (Papier­ver­zie­rer)
  • M. H. Stein­metz: Totes Land 1 – Aus­nah­me­zu­stand (Man­ti­ko­re)
  • Ste­pha­nie Linn­he: Herz aus Grün und Sil­ber (Fore­ver)

Bestes deutschsprachiges Romandebüt

  • Alex Jahn­ke: Neu­es aus Neu­schwa­ben­land (Edi­ti­on Roter Drache)
  • Anet­te Kan­nen­berg: Das Mond­mal­heur (Crea­teSpace)
  • Sil­ke M. Mey­er: Lux & Umbra 1 – Der Pfad der schwar­zen Per­le (Sad­Wolf)
  • Susan­ne O’Connell: Die Pro­phe­zei­ung der Vol­tur­ne (O’Connell Press)
  • Vero­ni­ka Lacker­bau­er: Burg­fried (Ohneoh­ren)

Bester internationaler Roman

  • Andy Weir: Der Mar­sia­ner (Hey­ne)
  • Antho­ny Ryan: Raben­schat­ten 1 – Das Lied des Blu­tes (Klett-Cot­ta)
  • Ben Aaro­no­vitch: Der böse Ort (dtv)
  • Bran­don San­der­son: Die Sturm­licht-Chro­ni­ken 3 – Die Wor­te des Lichts (Hey­ne)
  • Neil Gai­man: Der Oze­an am Ende der Stra­ße (Eich­born)
  • Tru­di Cana­van: Die Magie der Tau­send Wel­ten – Die Begab­te (Pen­ha­li­gon)

Beste deutschsprachige Kurzgeschichte

  • Niko­laj Koh­ler: »Der Schat­ten der Pro­vence« (aus: Welt­en­tor Mys­te­ry 2014 [Noël])
  • Phil­ipp Bob­row­ski & Clau­dia Toman: »Sea« (aus: Dampf­ma­schi­nen und rau­chen­de Colts [Low])
  • Ste­fa­nie Alt­mey­er: »Quen­tin & Co.« (aus: Die Köche 3 – Der klei­ne Hob­by­koch [UBV])
  • Susan­ne O’Connell: »Next Level« (aus: Exo­ti­sche Wel­ten [O’Connell Press])
  • Vanes­sa Kai­ser und Tho­mas Loh­was­ser: »Der letz­te Gast« (aus: Dunk­le Stun­den [Low])

Beste Original-Anthologie/Kurzgeschichten-Sammlung

  • Steam­punk Akte Deutsch­land: (Art Skript Phantastik)
  • Ste­fan Cer­no­hu­by & Wolf­gang Schroe­der [Hg]: Dampf­ma­schi­nen und rau­chen­de Colts (Low)
  • Susan­ne & Sean O’Con­nell [Hg]: Exo­ti­sche Wel­ten (O’Connell Press)
  • Ulrich Bur­ger & Kars­ten Wol­ter [Hg]: Geschich­ten aus dem Dra­chen­win­kel (UBV)
  • Vanes­sa Kai­ser & Tho­mas Loh­was­ser [Hg]: Dunk­le Stun­den (Low)

Beste Serie

  • Andre­as Such­anek: Helio­s­phe­re 2265 (Green­light Press)
  • DSA – Das Schwar­ze Auge (Ulis­ses)
  • Jen­ni­fer Jager: Ether­na-Saga (AAVAA)
  • Nico­le Böhm: Die Chro­ni­ken der See­len­wäch­ter (Green­light Press)
  • Per­ry Rho­dan (VPM)

Bester Grafiker

  • Arndt Drechs­ler
  • Bar­ba­ra Bro­sow­ski Utzinger
  • Mark Frei­er
  • Mia Stein­grä­ber
  • Timo Küm­mel

Bestes Sekundärwerk

  • Chris­ti­an Hum­berg & Andrea Bott­lin­ger: Geek, Pray, Love: Ein prak­ti­scher Leit­fa­den für das Leben, das Fan­dom und den gan­zen Rest (Cross Cult)
  • Geek! (Pani­ni)
  • Hither Shore 10 – Tol­ki­en-Adap­tio­nen (Scrip­to­ri­um Oxoniae)
  • Nau­ti­lus – Aben­teu­er & Phan­tas­tik (Aben­teu­er Medien)
  • phan­tas­tisch! (Atlan­tis)

Beste Internet-Seite

  • www.fantasybuch.de
  • www.geisterspiegel.de
  • www.nerdlich.org
  • www.phantanews.de
  • www.zauberspiegel-online.de

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Kickstarter ab Mitte Mai einfacher für deutsche Projekte nutzbar

Kickstarter ab Mitte Mai einfacher für deutsche Projekte nutzbar

Logo Kickstarter

Kick­star­ter ist die ver­mut­lich bekann­tes­te Crowd­fun­ding-Platt­form und sie wur­de in der Ver­gan­gen­heit genutzt, um Pro­jek­te aus den ver­schie­dens­ten Spar­ten zu finan­zie­ren. Eins der erfolg­reichs­ten dürf­te Chris Roberts Space-Sim STAR CITIZEN sein. Bis­her konn­te man deut­sche Pro­jek­te zwar an den Start brin­gen, muss­te dafür aller­dings über ein Kon­to in den USA oder Eng­land verfügen.

Ab dem 12. Mai ist das anders, das kann man jetzt auf der Kick­star­ter-Web­sei­te lesen. Ab die­sem Zeit­punkt ist man in der Lage, Pro­jek­te auch in deut­scher Spra­che ein­zu­stel­len (vor­be­rei­ten kann man im Rah­men des »Pre Launch« bereits jetzt), die genutz­te Wäh­rung ist Euro. Als Pro­jekt­star­ter muss man über eine der »grö­ße­ren« Kre­dit­kar­ten ver­fü­gen. Man kann Pro­jek­te als Ein­zel­per­son (über 18 Jah­re) oder für eine Fir­ma starten.

Etwas pro­ble­ma­tisch ist dabei in mei­nen Augen die Bezah­lung. Die ist nur mit Kre­dit­kar­te mög­lich, Beträ­ge unter 250 Euro kann man auch per Last­schrift ein­zie­hen las­sen. PayPal fehlt lei­der als Zahlungsmöglichkeit.

Ansons­ten gel­ten die übli­chen Regeln: Ist das Crowd­fun­ding erfolg­reich behält Kick­star­ter einen gewis­sen Betrag ein, erreicht es sein Fun­ding­ziel nicht, fal­len kei­ne Gebüh­ren an.

Logo Kick­star­ter Copy­right Kickstarter

KUNG FURY-Musikvideo TRUE SURVIVOR mit The Hoff

KUNG FURY-Musikvideo TRUE SURVIVOR mit The Hoff

KUNG FURY ist ein völ­lig über­dreh­tes Aben­teu­er im Stil schlech­ter Cop- Action- und Hacker-Fil­me aus den 80ern – treibt das Gan­ze aber par­odis­tisch kom­plett auf die Spit­ze. Der 30-minü­ti­ge Film wur­de via Crowd­fun­ding finan­ziert und die Kam­pa­gne und die Ankün­di­gung waren ein vira­ler Erfolg im Web.

Zu KUNG FURY gibt es jetzt ein Musik­vi­deo – auch das ist kon­se­quent auf 80er Jah­re getrimmt, und den Song TRUE SURVIVOR singt David Has­sel­hoff. Was wäre passender?

[ytv]https://www.youtube.com/watch?v=dgL6ovr3DJM[/ytv]

Wer ihn noch nicht gese­hen haben soll­te, hier der Trai­ler zu KUNG FURY:

[ytv]https://www.youtube.com/watch?v=72RqpItxd8M[/ytv]

Eine Katastrophe namens DHL

Eine Katastrophe namens DHL

Katastrophe DHL

Mal ein The­ma, das abso­lut nichts mit Phan­tas­tik zu tun hat, mich aber an den Rand des Wahn­sinns treibt, wes­we­gen ich es hier öffent­lich mache. Ich bestel­le aus den ver­schie­dens­ten Grün­den rela­tiv viel online. Weil es ein­fach ist. Weil es güns­tig ist. Weil ich mich nicht mit inkom­pe­ten­ten soge­nann­ten Fach­ver­käu­fern her­um­schla­gen muss. Weil ich Waren zurück­ge­ben kann und ins­be­son­de­re bei Ama­zon die Gewähr­leis­tungs­ab­wick­lung vor­bild­lich ist.

Dum­mer­wei­se muss das Zeug jedoch irgend­wie zuge­stellt wer­den. Das machen ver­schie­de­ne Paket­diens­te mit unter­schied­li­chen Stu­fen von Nicht-Qua­li­tät. Aus­neh­men möch­te ich vor­ne­weg UPS, bei denen funk­tio­niert die Zustel­lung seit eini­ger Zeit immer pro­blem­los, da stellt auch immer der­sel­be Fah­rer zu. Und dann sind da die ande­ren. Am unte­ren Ende der Ska­la kom­men Her­mes und DPD, da erlebt man Din­ge mit den Fah­rern, die glaubt man ein­fach nicht. Mit denen bekom­me ich es aber glück­li­cher­wei­se nicht zu oft zu tun.

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Buchhandel.de, Cover und die Blogger: Die Antwort von MVB

Buchhandel.de, Cover und die Blogger: Die Antwort von MVB

Buchcover Blogger

Ges­tern hat­te ich auf – vor­sich­tig aus­ge­drückt – merk­wür­di­ge Pas­si auf einer Web­sei­te von buchhandel.de hin­ge­wie­sen, betrie­ben von MVB, einer Toch­ter des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels. Da war man in mei­nen Augen offen­bar der Ansicht, dass jede Nut­zung eines Buch­co­ver­bil­des einen Urhe­ber­rechts­ver­stoß dar­stell­te, oder woll­te zumin­dest die­sen Ein­druck erwe­cken. Zudem soll­te man sich Nut­zungs­be­din­gun­gen unter­wer­fen, die unter ande­rem eine Prü­fung auf Kre­dit­wür­dig­keit beinhalteten.

Ich hat­te dar­auf­hin MVB über die ange­ge­be­ne Kon­takt­adres­se eini­ge Fra­gen zu dem The­men­kom­plex gestellt, die möch­te ich hier noch­mal wiedergeben:

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Facepalm: Buchhandel.de, Buchcover und die Blogger

Facepalm: Buchhandel.de, Buchcover und die Blogger

Buchcover Blogger

Buchhandel.de ist eine Platt­form der Bör­sen­ver­eins-Toch­ter MVB. Da kann man online Bücher kau­fen. Oder eBooks. Sie haben lan­ge gebraucht, um die­se halb­wegs ergo­no­misch zu gestal­ten (die Such­ma­schi­ne lässt nach wie vor zu wün­schen übrig). Und die gerie­ren sich jetzt als gro­ße Gön­ner der Buch­blog­ger, denn in ihrer unend­li­chen Groß­zü­gig­keit erlaubt man die­sen Blog­gern, Buch­co­ver für Rezen­sio­nen nut­zen zu dürfen.

Nein! Doch! Oh!

Die Rah­men­be­din­gun­gen sind in mei­nen Augen fast schon gro­tesk zu nen­nen. Zum einen muss man sich zwin­gend regis­trie­ren und dabei per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie den Real­na­men ange­ben (was ist mit der gesetz­li­chen Vor­ga­be laut Tele­me­di­en­ge­setz, Online­an­ge­bo­te auch anonym oder mit Pseud­onym nut­zen zu kön­nen? War­um will MVB sich bei einer Anmel­dung ein­räu­men, die Kre­dit­wür­dig­keit des Blog­be­trei­bers zu prü­fen?). Zum ande­ren weist man dar­auf hin, dass Buch­co­ver rechts­si­cher zu nut­zen sei­en, wenn man sich den Vor­ga­ben unter­wirft. Auf der Sei­te spricht man tat­säch­lich kon­kret von »rechts­si­cher« und baut in mei­nen Augen eine rei­ne Droh­ku­lis­se im Zusam­men­hang mit dem Urhe­ber­recht auf Buch­co­ver auf, soll­te man sich nicht an ihre Vor­ga­ben hal­ten. Dum­mer­wei­se wur­de das aller­dings offen­bar von jeman­dem ver­fasst, der weder über tech­ni­sche noch recht­li­che Exper­ti­se verfügt.

Die Droh­ku­lis­se ver­weist auf das Urhe­ber­recht in Sachen Buch­co­ver und auf »straf­recht­li­che Fol­gen« (ich lach­te). Man kann auf der Sei­te lesen:

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STAR TREK CONTINUES 2015 – Kirkstarter 2.0

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Wer Phan­ta­News auf­merk­sam ver­folgt, der kennt die Clas­sic STAR TREK-Epi­so­den der Enthu­si­as­ten von STAR TREK CONTINUES. Die haben sich auf die Fah­ne geschrie­ben, neue TOS-Fol­gen mög­lichst authen­tisch auf den Bild­schirm bzw. You­tube zu brin­gen. Was sie dabei leis­ten ist in mei­nen Augen über­aus bemer­kens­wert, denn die Prä­sen­ta­ti­on bemüht sich, mög­lichst dicht am Ori­gi­nal zu sein, nicht nur was die Hand­lung angeht, son­dern eben auch Licht­stim­mun­gen oder Kame­ra­füh­rung der Serie aus den 1960ern ein­zu­fan­gen. Und das gelingt fast schon erschre­ckend gut. Wenn dann auch noch die Plots stim­men, ist der Trek­ker stumm vor Glück.

Wer STAR TREK-Fan­fil­me, auch pro­fes­sio­nel­le, pro­du­ziert, hat ein Pro­blem: Rech­te­inha­ber CBS lässt das zwar übli­cher­wei­se zu, es gibt aller­dings immer die Vor­ga­be, dass man damit kein Geld ver­die­nen darf. Des­we­gen muss man sich die finan­zi­el­len Mit­tel für die Pro­duk­ti­ons­kos­ten auf ande­rem Wege suchen, bei­spiels­wei­se via Crowd­fun­ding. Des­we­gen gibt es den Kirk­star­ter 2.0, der läuft noch fünf Tage. Das ursprüng­lich ange­streb­te Ziel wur­de zwar bereits erreicht, aber das bedeu­tet ja nicht, dass man nicht trotz­dem noch ein paar Dol­lar für die­se gran­dio­se und mit viel Herz und Lie­be gemach­te Fan­se­rie geben könnte.

Also die vir­tu­el­le Brief­ta­sche gezückt und STAR TREK CONTINUES mit gold­ge­press­tem Lati­num überhäuft!

http://vimeo.com/99949971

Wenn DOCTOR WHO eine Zeichentrickserie wäre

Wenn DOCTOR WHO eine Zeichentrickserie wäre

Ani­ma­tor Ste­phen Byr­ne hat sich Gedan­ken dar­über gemacht, wie ein Intro einer hypo­the­ti­schen DOCTOR WHO-Zei­chen­trick­se­rie aus­se­hen könn­te. Was dabei her­aus gekom­men ist, kann man unten sehen und ich fin­de es gran­di­os. Beson­ders schön: die zahl­lo­sen klei­nen Details. Mehr zu Byr­ne fin­det man auf Face­book. Behold: The Ani­ma­ted Adven­tures Of Doc­tor Who:

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Werbung: THE EXORCIST

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Ich sage nicht, wofür die­ses Video Wer­bung macht. Ich habe mich weg­ge­wor­fen. Bril­li­ant. SO muss Wer­bung sein.

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