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Amazon Affiliate Widgets und die Datenschutzgrundverordnung

Hier aus gege­be­nem Grund mal ein Arti­kel, der über­haupt nichts mit Phan­tas­tik zu tun hat.

Die neue euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) dräut seit Jah­ren am Him­mel und auch wenn das aus Ver­brau­cher- und Bür­ger­sicht durch­aus zu begrü­ßen ist, beinhal­tet sie wie­der mal schlim­me hand­werk­li­che Män­gel, die die Rea­li­tä­ten im Web nicht abbil­den. Bei­spiels­wei­se wird man auf das Ein­bin­den von Goog­le Fonts eben­so ver­zich­ten müs­sen wie, auf Grava­tar oder Dis­cus und vie­len wei­te­ren im Web völ­lig übli­chen Anwen­dun­gen, denn die über­tra­gen alle Nut­zer­da­ten an Drit­te – und das müss­te man vom Nut­zer vor­her erlau­ben las­sen, was völ­lig unmög­lich ist (damit sind z.B. auch Con­tent Deli­very Net­works, die Medi­en wie bei­spiels­wei­se Bil­der aus­lie­fern kri­tisch, solan­ge sie nicht im euro­päi­schen Inland lie­gen). Man hät­te sich hier beim Umset­zen der DSGVO deut­lich mehr gesun­den Men­schen­ver­stand und Rea­lis­mus gewünscht, denn so hängt sich Euro­pa noch wei­ter vom Inter­net ab, als es ins­be­son­de­re in Deutsch­land ohne­hin bereits ist. Aber was will man von EU-Poli­ti­kern in der Hin­sicht schon erwar­ten … Man kann sich bei etli­chen Aspek­ten der DSGVO nur an den Kopf fas­sen und muss wie­der mal den Ein­druck gewin­nen, dass klei­ne Anbie­ter oder pri­va­te Web­sei­ten über Gebühr abge­starft wer­den sol­len, damit alter­na­ti­ve Ange­bo­te – und damit Kon­kur­renz für die »Gro­ßen« – ent­nervt und wegen Angst vor Abmahn­trol­len auf­ge­ben.

Zu den pro­ble­ma­ti­schen Funk­tio­nen gehört auch die Ein­bin­dung von Ama­zon-Wid­gets (rei­ne Links sind unpro­ble­ma­tisch, da ent­schei­det der Nut­zer ja selbst, ob er drauf kli­cken möch­te), denn auch die über­tra­gen ja direkt beim Auf­ruf der Sei­te unge­fragt Infor­ma­tio­nen über den Nut­zer an Ama­zon.
Nun ist es aber natür­lich so, dass rei­ne Text­links lan­ge nicht so sehr zum Kli­cken ani­mie­ren, wie Bil­der, des­we­gen ist so eine Umset­zung nicht zufrie­den­stel­lend. Man könn­te jetzt ein­fach jedes­mal den­sel­ben But­ton mit einem Ama­zon-Logo als Link­bild ver­wen­den, aber das ist auch doof, denn ich per­sön­lich sehe die Arti­kel­bil­der durch­aus als eine sinn­vol­le Zusatz­in­for­ma­ti­on für den Leser von Phan­ta­News, ins­be­son­de­re, wenn Sekun­dä­ri­sches zum Arti­kel ver­linkt wird und nicht direkt ein im Text vor­ge­stell­tes Medi­um.

Die Lösung ist – zumin­dest unter Word­Press – ein Plug­in namens Ama­zon Affi­lia­tes Word­Press Plug­in (kurz: AAWP). Das stammt von einem deut­schen Ent­wick­ler und bie­tet die Opti­on, die Inhal­te (also vor allem Bil­der) vom Ama­zon-Ser­ver auto­ma­ti­siert her­un­ter zu laden und dann vom loka­len Ser­ver aus­zu­lie­fern. Da wird dann nichts über­tra­gen und man hat letzt­lich wie­der nur einen Link, den der Nut­zer ankli­cken kann – oder eben nicht.

Nach­teil: Das funk­tio­niert nur mit einen selbst gehos­te­ten Word­Press, nicht auf word​press​.com. Und der Web­ser­ver auf dem die Word­Press-Instal­la­ti­on läuft muss ein paar Vor­aus­set­zun­gen in Sachen PHP erfül­len, fol­gen­de Erwei­te­run­gen müs­sen vor­han­den sein:

  • cURL
  • XML
  • SOAP
  • mbstring

Wei­ter­hin muss die Funk­ti­on »curl_​exec« aktiv sein und der Para­me­ter »allow_​url_​fopen« muss aktiv sein.

Wenn das für euch nur böh­mi­sche Dör­fer sind, müsst ihr euch des­we­gen an euren Hos­ter oder Ser­ver­be­trei­ber wen­den.

AAWP ist nicht kos­ten­los, es kos­tet 39 Euro, dafür erhält man eine Lizenz die ein Jahr lang Updates und Sup­port beinhal­tet. Danach hört das Plug­in nicht auf zu funk­tio­nie­ren, es ist also kein Abo, man kann nach Ablauf des Jah­res für den hal­ben Preis nach­li­zen­sie­ren oder es las­sen.

Der Funk­ti­ons­um­fang ist reich­hal­tig, man kann eine Men­ge kon­fi­gu­rie­ren und das mag tech­nisch weni­ger affi­ne Nut­zer mög­li­cher­wei­se ein wenig über­for­dern, auch wenn das Backend des Plug­ins sehr auf­ge­räumt und über­sicht­lich ist. Aber man muss halt wis­sen, wie man an sei­ne Ama­zon API-Keys kommt, dabei hilft aller­dings das Backend des Ama­zon Part­ner­nets, also da, wo man sich ange­mel­det hat, um Affi­lia­te-Links gene­rie­ren zu kön­nen.

AAWP kann auch nicht nur simp­le Links gene­rie­ren, der Funk­ti­ons­um­fang ist groß und lässt neben simp­len Text­links auch ela­bo­rier­te­re Din­ge wie Bes­ten­lis­ten oder Ver­gleichs­ta­bel­len zu, auch ein­fa­che Pro­dukt­bo­xen sind umfang­reich kon­fi­gu­rier­bar.

Wer also nach einem DSGVO-kon­for­men Weg sucht, auch nach Ende Mai Affi­lia­te-Links zu Ama­zon auf sei­ner Web­sei­te anbie­ten zu kön­nen, soll­te sich AAWP mal anse­hen.

Hier auf Phan­ta­News habe ich das Plug­in »Ama­zon Ein­zel­ti­tel­links«, das ich bis­her genutzt habe, abge­schal­tet, damit kann man lei­der in älte­ren Arti­keln die Wid­gets nicht mehr sehen. Ich habe aller­dings statt­des­sen eine Funk­ti­on imple­men­tiert, die an deren Stel­le wenigs­tens Text­links anbie­tet. In Zukunft wird es dann die von AAWP gene­rier­ten Pro­dukt­bo­xen geben.

Dis­clai­mer: Ich bin kein Anwalt, das hier ist also kei­ne rechts­ver­bind­li­che Bera­tung, ihr setzt auch die­ses Plug­in auf eige­ne Gefahr ein, falls sich her­aus­stellt, dass auch das mög­li­cher­wei­se doch nicht DSGVO-kon­form ist.

Update und Hin­weis: Das Her­un­ter­la­den von Inhal­ten ver­stößt offen­bar gegen Ama­zons Nut­zungs­be­din­gun­gen. Ama­zon kann sich jetzt über­le­gen, ob sie wei­ter­hin Kun­den von mir ver­mit­telt bekom­men möch­ten, oder ob ich die Inhal­te lokal aus­lie­fern darf.

Buy Local: Amazon-Shops auch in Deutschland

Das ist ver­mut­lich eher kein schö­nes Weih­nachts­ge­schenk für den hie­si­gen Buch­han­del: Ama­zon Deutsch­land-Chef Ralf Kle­ber ant­wor­te­te in einem Inter­view auf die Fra­ge, ob es auch hier­zu­lan­de sta­tio­nä­re Ama­zon-Läden geben wer­de, »das sei kei­ne Fra­ge des Ob, son­dern des Wann«.

Wei­te­re Details dazu gab es dann aber wie beim Onlin­ever­sen­der üblich nicht, es ist also unklar, wel­che Pro­duk­te in die­sen Ama­zon-Shops ver­kauft wer­den sol­len, oder an wel­chen Stand­or­ten sie ent­ste­hen wer­den (ich wür­de mal von Groß­städ­ten aus­ge­hen). Ama­zu­on hält sich in Sachen von Neue­run­gen ja gern sehr bedeckt und rollt die­se eher über­ra­schend aus.

In den USA gibt es sowohl der­zeit 13 fes­te Stand­or­te, als auch die soge­nann­ten Pop-Up-Stores, die immer nur zeit­lich begrenzt statt­fin­den. In den Pop-Up-Stores wer­den in ers­ter Linie Ama­zon-eige­ne Pro­duk­te ver­trie­ben, also Kind­les, Fire-Tablets und Fire-TV oder Echos. Die fes­ten Läden haben die auch, aber dar­über hin­aus auch noch beson­ders gut lau­fen­de Bücher und wei­te­re Arti­kel.

Logo Ama­zon Copy­right Ama­zon

EU hält unerwünschte Piraterie-Studie unter Verschluss

 

Der im EU-Par­la­ment sit­zen­den Pira­tin Julia Reda (die dort von den meis­ten lei­der unbe­merkt immer wie­der groß­ar­ti­ge Arbeit leis­tet) haben wir es zu ver­dan­ken, dass eine von der EU-Kom­mis­si­on in Auf­trag gege­be­ne und unter Ver­schluss gehal­te­ne Stu­die end­lich ans Tages­licht kommt.

Grund für die Geheim­hal­tung, die jetzt durch eine Anfra­ge im Rah­men des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes been­det wur­de: Die Ergeb­nis­se der Stu­die pass­ten der EU-Kom­mis­si­on offen­bar nicht ins Kon­zept und wider­spre­chen der von Ver­wer­tern immer wie­der man­tra­ar­tig wie­der­hol­ten Aus­sa­ge, dass Pira­te­rie die Umsät­ze schmä­lert oder sogar weg­bre­chen lässt. Zitat:

In gene­ral, the results do not show robust sta­tis­ti­cal evi­dence of dis­pla­ce­ment of sales by online copy­right inf­rin­ge­ments.

Pikant ist dar­an, dass die EU-Kom­mis­si­on plan­te und immer noch plant, auf­grund angeb­li­cher Ein­bu­ßen der Ver­wer­ter – und auf deren Betrei­ben hin – die Urhe­ber­rech­te deut­lich zu unguns­ten der Bür­ger und Nut­zer zu ver­schär­fen oder sogar Zen­sur­in­fra­struk­tu­ren ein­zu­füh­ren. Da kann man nach­voll­zie­hen, dass einem eine sol­che Stu­die nicht in den Kram passt. Man könn­te auch sagen, dass ihnen die Rea­li­tät nicht passt. Oder dass sie lie­ber wei­ter die von Lob­by­is­ten dik­tier­ten Geset­ze ver­ab­schie­den wol­len.

Denn den Ver­such, die Stu­die geheim zu hal­ten, hal­te ich für kacken­dreis­te Lob­by­po­li­tik. Da soll sich noch­mal ein EU-Poli­ti­ker der eta­blier­ten Par­tei­en wun­dern, dass man ihnen nicht über den Weg traut …

Das soll­te aller­dings ins­be­son­de­re auch all den­je­ni­gen Autoren, die immer laut­stark über ihre ach so gro­ßen ver­meint­li­chen Ein­bu­ßen durch Pira­te­rie jam­mern, zu den­ken geben, weil sie schwer dane­ben lie­gen (wie ich es schon immer sag­te). Ja – es gibt Pira­te­rie. Nein, ihr wür­det nicht ein Buch mehr ver­kau­fen, gäbe es sie nicht. Nein, ihr wärt ohne Raub­ko­pien nicht reich, egal wie oft ihr euch das auch ein­re­den mögt.

[Edit]: Im Licht die­ser Erkennt­nis­se wird natür­lich auch das Geschäfts­mo­dell der Dienst­leis­ter, die Pira­te­rie-Gegen­maß­nah­men gegen zum Teil hor­ren­de Kos­ten anbie­ten, ziem­lich frag­wür­dig.

Mehr Details dazu auf netz​po​li​tik​.org, wo ich das The­ma gefun­den habe.

Wer die Stu­die lesen möch­te, kann das hier tun, sie liegt als PDF-Datei vor (ca. 3,4 MB).

Gra­fik »Pira­te­rie« von mir, CC-BY

Landgericht Hamburg erklärt Rechtssicherheit seiner Webseite nicht verbindlich

Ich hat­te nach dem völlig rea­li­täts­fer­nen Urteil des LG Ham­burg zum Ver­lin­ken von Sei­ten mit mög­li­cher­wei­se urhe­ber­rechts­ver­let­zen­den Inhal­ten dort bereits am 9. Dezem­ber 2016 eine Anfra­ge gestellt. Die Ant­wort kam spät, ist aber in keins­ter Wei­se über­ra­schend, denn auch der Jus­ti­zi­ar des Hei­se-Ver­lags erhielt eine ganz ähn­li­che:

Sehr geehr­ter Herr Holz­hau­er,

zu Ihrer Anfra­ge tei­le ich Ihnen mit, dass das Land­ge­richt selbst­ver­ständ­lich davon aus­geht, dass die Zugäng­lich­ma­chung sämt­li­cher Inhal­te auf der Sei­te des Land­ge­richts recht­mä­ßig erfolgt.

Zu rechts­ver­bind­li­chen Erklä­run­gen Ihnen gegen­über sehen wir uns indes nicht ver­an­lasst.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

xxx von yyy

Rich­te­rin
Land­ge­richt Ham­burg
Prä­si­di­al­ver­wal­tung (LP3)
Sie­ve­king­platz 1, 20355 Ham­burg

Wir hal­ten fest: Das LG Ham­burg schafft die recht­li­che Not­wen­dig­keit, sich beim Betrei­ber einer Web­sei­te ver­si­chern zu müs­sen, dass deren Inhal­te rechts­kon­form sind, will selbst aber die­se Rechts­si­cher­heit nicht schaf­fen (kön­nen sie auch gar nicht, mit ein wenig Stö­bern fand ich auf deren Sei­te Inhal­te, die – sagen wir mal vor­sich­tig – fishy sind, bei­spiels­wei­se mög­li­cher­wei­se nicht ganz kor­rekt dekla­rier­te Bild-Urhe­ber­schaf­ten).

Will­kom­men im !

Bild Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Anfrage ans Landgericht Hamburg bezüglich Linksetzung

Es geht natür­lich wei­ter­hin um das rea­li­täts­fer­ne Urteil des LG Ham­burg in Sachen Link­set­zung. Soeben ging von mir per Mail fol­gen­de Anfra­ge an die Betrei­ber der Web­sei­te des Land­ge­richts Ham­burg raus:

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

Ich wür­de zum Zwe­cke der Bericht­erstat­tung über eins ihrer Urtei­le ger­ne einen Link auf Ihre Web­site

http://​jus​tiz​.ham​burg​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​/​l​a​n​d​g​e​r​i​c​h​t​-​h​a​m​b​u​rg/ und Unter­sei­ten

set­zen. Bit­te bestä­ti­gen Sie mir, dass alle auf der Web­sei­te ein­ge­setz­ten und urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Inhal­te (Foto­gra­fien, Gra­fi­ken, Vide­os, Pro­gramm­code, etc.) recht­mä­ßig sind, d.h. mit Wil­len der Rech­te­inha­ber ver­wen­det wer­den. Das gilt auch für Inhal­te aus frem­den Quel­len, die Sie mög­li­cher­wei­se ein­ge­bun­den haben, wie z.B. You­Tube-Vide­os.

Vie­len Dank.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

Phan​ta​News​.de
Phan­tas­ti­sche Nach­rich­ten

Ers­tens bin ich auf die Ant­wort gespannt, zwei­tens könn­ten das ande­re auch so hand­ha­ben, wenn sie über das Urteil berich­ten möch­ten … Kon­takt­da­ten fin­det man unter http://​jus​tiz​.ham​burg​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​/​l​a​n​d​g​e​r​i​c​h​t​-​h​a​m​b​u​r​g​/​i​m​p​r​e​s​s​um/ Ich­meinja­nur (ich hof­fe auf deren Sei­ten fin­det sich nichts Ille­ga­les, sonst bin ich erle­digt).

Der Text der Anfra­ge stammt aus einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwen­ke

p.s.: Eine sehr ähn­li­che Anfra­ge ging auch gera­de an die Betrei­ber von bun​des​re​gie​rung​.de raus …

Bild Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Die größte Gefahr für das Internet in Deutschland sind ahnungslose Richter und Politiker

Bun­des­re­gie­rung und Co. tun sich in letz­ter Zeit damit her­vor, dass man Netz­in­fra­struk­tu­ren gegen »Cyber«-Angriffe schüt­zen müs­se (klei­ner Ein­schub: jeder der den Begriff »Cyber« im Zusam­men­hang mit Netz­the­men ver­wen­det, demons­triert, dass er kei­ner­lei fach­li­che Ahnung hat, und nur sinn­ent­leer­te Buz­zwords ver­wen­det). Da soll es »schnel­le Ein­greif­trup­pen« geben, zusam­men­ge­stellt aus »Spe­zia­lis­ten«, die aus Fir­men rekru­tiert wer­den sol­len.

Tat­säch­lich muss man aller­dings fest­stel­len, dass ahnungs­lo­se Rich­ter, die sich offen­bar das Inter­net aus­dru­cken las­sen, aber deren Urtei­le durch kei­ner­lei Sach­kennt­nis getrübt sind, eine viel grö­ße­re Gefahr für das Inter­net in Deutsch­land dar­stel­len, als irgend­wel­che mehr oder weni­ger ein­ge­bil­de­ten »Cyber-Bedro­hun­gen«. Das berüch­tig­te LG Ham­burg hat mal wie­der einen raus­ge­hau­en, da wird einem schlecht. Es bestä­tig­te einen urhe­ber­recht­li­chen Ver­stoß allei­ne durch die Link­set­zung auf eine Sei­te, wo ein Bild nicht in der durch die Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz gewünsch­ten Form wie­der­ge­ge­ben wor­den war. Noch mal ganz klar: Es wur­de also nicht das Bild selbst ein­ge­bun­den, son­dern nur auf die Sei­te ver­linkt.

Dan­ke, LG Ham­burg, da kön­nen wir das Inter­net auch gleich ganz abschal­ten, denn die Ver­lin­kung von Inhal­ten ist DER zen­tra­le Punkt im Netz, dar­auf beruht es (und nicht etwa auf Wer­be­ein­blen­dun­gen, Kat­zen­bil­dern, oder Urhe­ber­rechts­ab­zo­cke).

Das Urteil lässt zudem viel mehr Fra­gen offen, als es klärt. Gel­ten nur direk­te Links, oder auch indi­rek­te? Sprich: Wenn ich eine Home­page ver­lin­ke, aber auf einer Unter­sei­te ein pro­ble­ma­ti­sches Bild steht, ist das dann abmahn­bar? Wie soll man sich dage­gen schüt­zen, dass Inhal­te auf Sei­ten ver­än­dert wer­den, aber behaup­tet wird »das war da schon immer!«?

Neu­es Abmahn­mo­dell: Ich set­ze voll­kom­men harm­lo­se Inhal­te auf eine Web­sei­te und brin­ge Drit­te dazu, die­se zu ver­lin­ken. Opti­ma­ler­wei­se Drit­te, die irgend­ei­ne Art von Wer­bung auf ihrer Sei­te haben (da reicht schon ein Part­ner­link zu Ama­zon), damit die ver­lin­ken­de Sei­te als »im wei­tes­ten Sin­ne geschäfts­mä­ßig« gel­ten kann. Wenn ich ordent­lich Links habe, stel­le ich ein angeb­lich wider­recht­lich ver­wen­de­tes Bild dort ein und mache mit Abmah­nun­gen groß Kas­se.

Was ist mit Such­ma­schi­nen, die auto­ma­ti­siert auf Inhal­te ver­lin­ken? Was ist mit Wer­be­ban­nern, die von ent­spre­chen­den Ser­vern kom­men und auto­ma­ti­siert ein­ge­blen­det wer­den?

Das Urteil betrifft übri­gens selbst­ver­ständ­lich auch Links auf und von sozia­len Medi­en wie Face­book, Goog­le+ oder Twit­ter, das gilt ins­be­son­de­re für Frei­be­ruf­ler, oder für gemischt beruf­lich und pri­vat genutz­te Pro­fi­le.

Man weiß gar nicht, wo man damit anfan­gen soll zu erklä­ren, war­um die­ses Urteil nicht das Gerings­te mit der Rea­li­tät im Web zu tun hat, und brand­ge­fähr­lich für all jene ist, die Inhal­te online stel­len. Das bedroht die Frei­heit und Mei­nungs­frei­heit im Netz – und das ist kei­nes­wegs über­trie­ben. Mei­ner Ansicht nach ist das Urteil sogar ein kla­rer Ver­stoß gegen die Grund­rech­te. Zudem wird hier ein zen­tra­ler Mecha­nis­mus des Web auf dem Altar völ­lig ver­al­te­ter Urhe­ber­rech­te geop­fert, deren Novel­lie­rung an der Lob­by­ar­beit der Ver­wer­ter und wil­li­gen, klep­to­kra­ti­schen Poli­ti­kern schei­tert. Wäre es anders, hät­ten wir schon längst eine fair-use-Klau­sel.

Mehr Infor­ma­tio­nen dazu, und das auch noch von fach­li­cher Kom­pe­tenz hin­ter­füt­tert, die ich nicht habe, da ich kein Jurist bin, fin­det man in einem Arti­kel von Rechts­an­walt Schwen­ke.

Ich kann nur hof­fen, dass sich irgend­je­mand, bei­spiels­wei­se Hei­se, des The­mas annimmt, und es durch die Instan­zen strei­tet. Bis dahin freu­en sich die Abmahn-Abzo­cker über die hüb­sche, rich­ter­lich geschaf­fe­ne, Ein­nah­me­quel­le.

Gra­fik Copy­right Sto­ckUn­li­mi­t­ed

Tommy Krappweis: Der Dunning-Kruger-Blues

Gran­di­os. Kei­ne wei­te­ren Fra­gen. Nur noch ein Link: Dun­ning-Kru­ger-Effekt

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Warner Music, Copyright-Trolle und Lobbyhuren

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Ich habe auf You­tube seit 2013 ein Video von der Inter­mo­dell­bau, das Minia­tur-Dampf­ma­schi­nen zeigt. Hin­ter­legt hat­te ich den Clip mit Rag­time-Musik aus der Public Domain-Samm­lung von free​mu​si​c​ar​chi​ve​.org. Die ver­wen­de­ten Datei­en sind Ori­gi­nal­auf­nah­men aus den frü­hen Jah­ren des 20. Jahr­hun­derts (unge­fähr 1900 bis 1916) und selbst­ver­ständ­lich sind alle Urhe­ber schon so lan­ge tot, dass sämt­li­che Rech­te erlo­schen sind.

Das hin­dert natür­lich die Algo­rith­men der Copy­right-Trol­le nicht dar­an, die bekann­te­ren der ver­wen­de­ten Musik­stü­cke als geklaut zu flag­gen, ins­be­son­de­re Gershwins Chi­ne­se Blues oder Scott Jop­lins Map­le Leaf Rag (aus dem Jahr 1899!). An sich schon eine Unver­schämt­heit (ins­be­son­de­re da im Abspann des Video die Quel­len ein­deu­tig genannt sind, das hat aller­dings logi­scher­wei­se weder die Auto­ma­tis­men von War­ner noch die von You­tube gejuckt), aber nor­ma­ler­wei­se soll­te ein Cla­im damit aus der Welt sein, dass man You­tube die Quel­le nennt. Im Fal­le von Koch Media war das auch so (da hat sich das offen­bar tat­säch­lich jemand ange­se­hen), aber War­ner Music trieb das Spiel bei Geor­ge Gershwin auf die Spit­ze, indem mein Ein­spruch als nicht vali­de abge­schmet­tert wur­de. Da blieb mir schon die Spu­cke weg, denn offen­sicht­lich hat­te sich das beim Musik­mul­ti nie­mand inhalt­lich ange­se­hen – denn dann wäre sofort klar gewe­sen, dass das alles kom­plet­ter Bull­shit ist.

Wenn man dann noch­mal wider­spre­chen möch­te, weist You­tube einen dann auch mit dra­ma­ti­schen Wor­ten dar­auf hin, dass ein wei­te­rer Ein­spruch dras­ti­sche recht­li­che Kon­se­quen­zen haben kann, es wird also eine Droh­ku­lis­se auf­ge­baut, die mög­li­cher­wei­se Ängst­li­che­re dazu ver­füh­ren kann, ihre Ansprü­che auf­zu­ge­ben und den Copy­right-Trol­len von War­ner und Co. das Feld zu über­las­sen. Nicht mit mir, also noch einen Ein­spruch ein­ge­reicht und noch­mal die­sel­ben Hin­wei­se wie beim ers­ten hin­ter­las­sen.

Dann pas­sier­te lan­ge nichts und nach 30 Tagen kam die Mel­dung von You­tube, dass bei War­ner nie­mand auf den Ein­spruch reagiert habe und der Fall nun geschlos­sen sei. Neu­es von Cap­tain Obvious, denn selbst wenn sich das irgend­ein Erfül­lungs­ge­hil­fe bei War­ner ange­se­hen haben soll­te, was ich nicht glau­be, wäre sofort klar gewe­sen, dass der Cla­im, der sofort dazu führ­te, dass sämt­li­che Mone­ta­ri­sie­rung des Vide­os sofort an War­ner geht, völ­lig für die Füße ist.

Ver­damm­te Copy­right-Trol­le. Ich habe kurz dar­über nach­ge­dacht, War­ner Music Deutsch­land wegen Betrugs anzu­zei­gen, habe es dann aber gelas­sen, weil ich mir das dar­aus resul­tie­ren­de Gener­ve nicht antun woll­te, und weil ver­mut­lich eh nie­mand ermit­telt hät­te, da die Ein­nah­men aus der Video-Mone­ta­ri­sie­rung schlicht­weg Pea­nuts sind.

Wie dumm die von Con­tent­ma­fia (Musik, Film, egal) ver­wen­de­ten Ver­fah­ren tat­säch­lich daher kom­men, zeigt der Bericht dar­über, dass sie ihre eige­nen Sei­ten oder sogar Shop­sei­ten Ama­zons, auf denen sie selbst ihre Fil­me ver­kau­fen, als Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße bei Goog­le mel­den. Man darf an die­ser Stel­le dar­über spe­ku­lie­ren, wie­vie­le völ­lig lega­le Goog­le-Such­ergeb­nis­se auf­grund unbe­rech­tig­ter Ansprü­che sei­tens irgend­wel­cher Rech­te­inha­ber-Voll­idio­ten gesperrt wer­den.

Auch hier gehört das Urhe­ber­recht drin­gend zuguns­ten der Urhe­ber und Nut­zer refor­miert, damit nicht Copy­right-Trol­le in gro­ßen Mas­sen Claims ins Netz bom­ben dür­fen, son­dern bei fal­schen Anschul­di­gun­gen und Miß­brauch des Urhe­ber­rechts (das nach Ver­ga­be von Lizen­zen »Ver­wer­ter­recht« hei­ßen soll­te) auch Kon­se­quen­zen zu tra­gen haben. Das wür­de die auto­ma­ti­sier­ten Trol­lerei­en erheb­lich ver­rin­gern.

Ich gehe aber davon aus, dass in der Hin­sicht dank unse­rer lob­by­lut­schen­den Poli­tik nichts pas­sie­ren wird. Der gele­ak­te Ent­wurf des »refor­mier­ten« Urhe­ber­rechts der EU-Kom­mis­si­on und des in mei­nen Augen mehr als pein­li­chen Inter­net-Kom­mis­sars Oet­tin­ger (wenn man irgend­wel­che Vögel in der deut­schen Poli­tik nicht mehr brau­chen kann, wer­den sie nach Brüs­sel abge­scho­ben, um dort Unheil anzu­rich­ten) zeigt ja ein­deu­tig, dass der Ver­wert­er­ma­fia alles in den Hin­tern gescho­ben wer­den soll, und man die Inter­es­sen und Rech­te der Urhe­ber und Nut­zer erneut mit Füßen tritt. Tei­le des Geset­zes lesen sich, als sei­en sie von den Con­ten­tan­bie­tern dik­tiert wor­den, und ver­mut­lich war das auch so.

Wenn die­se Geset­ze so durch­kom­men, wird Raub­ko­pie­ren zu zivi­lem Unge­hor­sam.

Steampunk als Marke – Anmeldung vom DPMA zurückgewiesen

Free Steampunk

Im ver­gan­ge­nen Jahr gab es eini­ge Auf­re­gung, weil ver­sucht wur­de, sich den Begriff »Steam­punk« beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­amt als Mar­ke ein­tra­gen zu las­sen. Die Erklä­run­gen des Antrag­stel­lers zu den Hin­ter­grün­den waren inhalt­lich nicht unbe­dingt nach­zu­voll­zie­hen, alle Details fin­det man in den oben ver­link­ten Arti­keln.

Noch im ver­gan­ge­nen Okti­ber äußers­ten sich Mit­ar­bei­ter beim DPMA, dass man »sehr kurz­fris­tig« inner­halb von ca. zwei Wochen ent­schei­den wol­le. Wie man das von Ämter so kennt, ist bei denen »sehr kurz­fris­tig« aller­dings ein wei­ter Begriff. Noch in der ver­gan­ge­nen Woche hat­te ich nach­ge­se­hen und der Mar­ken­an­trag war nach wie vor offen.

Das hat sich jetzt geän­dert. Der Antrag wur­de abge­wie­sen.

Wir wer­den das natür­lich in Zukunft wei­ter beob­ach­ten müs­sen, denn es kann jeder­zeit erneut ver­sucht wer­den, den Begriff Steam­punk als Mar­ke ein­zu­tra­gen.

WARHAMMER 40.000 Fanfilm: EXTERMINATUS

EXTERMINATUS ist ein Fan­film zu Games Work­shops Spie­le­rei­he WARHAMMER 40.000. Paul Dou­cet hat geschrie­ben, pro­du­ziert und auch Regie geführt.

As Dan­te IV is on the ver­ge of Exter­mi­na­tus, vete­ran Dark Angel ser­gent Ori­as departs on a sui­ci­de mis­si­on to gather some intel…

Wäh­rend Dan­te IV auf der Schwel­le zum Exter­mi­na­tus steht, bricht Dark Angel Ser­geant Ori­as zu einer Selbst­mord­mis­si­on auf, um Infor­ma­tio­nen zu sam­meln …

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