Warner Music

Warner Music, Copyright-Trolle und Lobbyhuren

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Ich habe auf You­tube seit 2013 ein Video von der Inter­mo­dell­bau, das Minia­tur-Dampf­ma­schi­nen zeigt. Hin­ter­legt hat­te ich den Clip mit Rag­time-Musik aus der Public Domain-Samm­lung von free​mu​si​c​ar​chi​ve​.org. Die ver­wen­de­ten Datei­en sind Ori­gi­nal­auf­nah­men aus den frü­hen Jah­ren des 20. Jahr­hun­derts (unge­fähr 1900 bis 1916) und selbst­ver­ständ­lich sind alle Urhe­ber schon so lan­ge tot, dass sämt­li­che Rech­te erlo­schen sind.

Das hin­dert natür­lich die Algo­rith­men der Copy­right-Trol­le nicht dar­an, die bekann­te­ren der ver­wen­de­ten Musik­stü­cke als geklaut zu flag­gen, ins­be­son­de­re Gershwins Chi­ne­se Blues oder Scott Jop­lins Map­le Leaf Rag (aus dem Jahr 1899!). An sich schon eine Unver­schämt­heit (ins­be­son­de­re da im Abspann des Video die Quel­len ein­deu­tig genannt sind, das hat aller­dings logi­scher­wei­se weder die Auto­ma­tis­men von War­ner noch die von You­tube gejuckt), aber nor­ma­ler­wei­se soll­te ein Cla­im damit aus der Welt sein, dass man You­tube die Quel­le nennt. Im Fal­le von Koch Media war das auch so (da hat sich das offen­bar tat­säch­lich jemand ange­se­hen), aber War­ner Music trieb das Spiel bei Geor­ge Gershwin auf die Spit­ze, indem mein Ein­spruch als nicht vali­de abge­schmet­tert wur­de. Da blieb mir schon die Spu­cke weg, denn offen­sicht­lich hat­te sich das beim Musik­mul­ti nie­mand inhalt­lich ange­se­hen – denn dann wäre sofort klar gewe­sen, dass das alles kom­plet­ter Bull­shit ist.

Wenn man dann noch­mal wider­spre­chen möch­te, weist You­tube einen dann auch mit dra­ma­ti­schen Wor­ten dar­auf hin, dass ein wei­te­rer Ein­spruch dras­ti­sche recht­li­che Kon­se­quen­zen haben kann, es wird also eine Droh­ku­lis­se auf­ge­baut, die mög­li­cher­wei­se Ängst­li­che­re dazu ver­füh­ren kann, ihre Ansprü­che auf­zu­ge­ben und den Copy­right-Trol­len von War­ner und Co. das Feld zu über­las­sen. Nicht mit mir, also noch einen Ein­spruch ein­ge­reicht und noch­mal die­sel­ben Hin­wei­se wie beim ers­ten hin­ter­las­sen.

Dann pas­sier­te lan­ge nichts und nach 30 Tagen kam die Mel­dung von You­tube, dass bei War­ner nie­mand auf den Ein­spruch reagiert habe und der Fall nun geschlos­sen sei. Neu­es von Cap­tain Obvious, denn selbst wenn sich das irgend­ein Erfül­lungs­ge­hil­fe bei War­ner ange­se­hen haben soll­te, was ich nicht glau­be, wäre sofort klar gewe­sen, dass der Cla­im, der sofort dazu führ­te, dass sämt­li­che Mone­ta­ri­sie­rung des Vide­os sofort an War­ner geht, völ­lig für die Füße ist.

Ver­damm­te Copy­right-Trol­le. Ich habe kurz dar­über nach­ge­dacht, War­ner Music Deutsch­land wegen Betrugs anzu­zei­gen, habe es dann aber gelas­sen, weil ich mir das dar­aus resul­tie­ren­de Gener­ve nicht antun woll­te, und weil ver­mut­lich eh nie­mand ermit­telt hät­te, da die Ein­nah­men aus der Video-Mone­ta­ri­sie­rung schlicht­weg Pea­nuts sind.

Wie dumm die von Con­tent­ma­fia (Musik, Film, egal) ver­wen­de­ten Ver­fah­ren tat­säch­lich daher kom­men, zeigt der Bericht dar­über, dass sie ihre eige­nen Sei­ten oder sogar Shop­sei­ten Ama­zons, auf denen sie selbst ihre Fil­me ver­kau­fen, als Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße bei Goog­le mel­den. Man darf an die­ser Stel­le dar­über spe­ku­lie­ren, wie­vie­le völ­lig lega­le Goog­le-Such­ergeb­nis­se auf­grund unbe­rech­tig­ter Ansprü­che sei­tens irgend­wel­cher Rech­te­inha­ber-Voll­idio­ten gesperrt wer­den.

Auch hier gehört das Urhe­ber­recht drin­gend zuguns­ten der Urhe­ber und Nut­zer refor­miert, damit nicht Copy­right-Trol­le in gro­ßen Mas­sen Claims ins Netz bom­ben dür­fen, son­dern bei fal­schen Anschul­di­gun­gen und Miß­brauch des Urhe­ber­rechts (das nach Ver­ga­be von Lizen­zen »Ver­wer­ter­recht« hei­ßen soll­te) auch Kon­se­quen­zen zu tra­gen haben. Das wür­de die auto­ma­ti­sier­ten Trol­lerei­en erheb­lich ver­rin­gern.

Ich gehe aber davon aus, dass in der Hin­sicht dank unse­rer lob­by­lut­schen­den Poli­tik nichts pas­sie­ren wird. Der gele­ak­te Ent­wurf des »refor­mier­ten« Urhe­ber­rechts der EU-Kom­mis­si­on und des in mei­nen Augen mehr als pein­li­chen Inter­net-Kom­mis­sars Oet­tin­ger (wenn man irgend­wel­che Vögel in der deut­schen Poli­tik nicht mehr brau­chen kann, wer­den sie nach Brüs­sel abge­scho­ben, um dort Unheil anzu­rich­ten) zeigt ja ein­deu­tig, dass der Ver­wert­er­ma­fia alles in den Hin­tern gescho­ben wer­den soll, und man die Inter­es­sen und Rech­te der Urhe­ber und Nut­zer erneut mit Füßen tritt. Tei­le des Geset­zes lesen sich, als sei­en sie von den Con­ten­tan­bie­tern dik­tiert wor­den, und ver­mut­lich war das auch so.

Wenn die­se Geset­ze so durch­kom­men, wird Raub­ko­pie­ren zu zivi­lem Unge­hor­sam.

Musikpiraten

Musikpiraten

War­ner Music gehört mit zu denen, die am Lau­tes­ten über die angeb­lich doch ach so bösen Raub­mord­ter­ror­ko­pie­rer schimp­fen. Hier aber wie­der ein­mal ein Fall, der auf­zeigt, wo die Musik­pi­ra­ten, die sich an den Künst­lern berei­chern, tat­säch­lich sit­zen: In den Chef­eta­gen der Musik­in­dus­trie.

Auf der Web­sei­te von Too Much Joy, einer Punk­band, wird detail­liert erläu­tert, wie War­ner Music den Künst­lern die Ein­nah­men durch Online-Inhal­te vor­zu­ent­hal­ten trach­tet. Man ver­sucht vor­zu­täu­schen, dass es kaum Ein­nah­men gibt. Dum­mer­wei­se arbei­tet jedoch der Web­mas­ter der Inter­net­prä­senz der Band bei Rhap­so­dy, kann schon allein dort genau ver­fol­gen, wel­ches Mate­ri­al der Band gestreamt wird und weiss des­we­gen genau, dass die Anga­ben auf der Abrech­nung falsch sind, von den Abrech­nun­gen bei IODA mal ganz abge­se­hen.

Drei Alben * fünf Jah­re online (Down­loads und Streams) ergibt sagen­haf­te $ 62,47 (wahr­schein­lich vor Steu­ern). Was man sich eben­falls mal auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen muss, steht wei­ter unten auf der Sei­te: War­ner berech­net der Band fast 400000 Dol­lar Auf­wand für die Pro­duk­ti­on der Alben, ein Betrag, der für Too Much Joy auf der Minus­sei­te steht. Der Knül­ler ist aller­dings, dass sich die­ser Betrag zwar ver­rin­gert, aller­dings aus­schließ­lich durch den Anteil an Ver­käu­fen, der der Band zusteht. Heißt im Klar­text: die rest­li­chen Erlö­se sackt sich War­ner kom­plett ein und die Künst­ler gehen größ­ten­teils leer aus.

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