Als ich vor einigen Wochen über ein geplantes virtuelles Nightwish-Konzert las, hörte sich das gut an: Ein Konzert der finnischen Epicmetal-Band in einer virtuellen Umgebung, mit virtueller Bühne und Interaktion zwischen den Fans. Als jemand der Nightwishs Musik sehr mag und als jemand, der an virtuellen Realitäten und Umsetzungen seit jeher sehr interessiert ist, investierte ich die 25 Euro für ein Ticket. Ich weiß, das ist jetzt schon einige Zeit her und ich habe auch lange überlegt, ob ich einen Konzertbericht schreiben sollte, denn das Event ließ mich ziemlich frustriert zurück.
Dieser Hinweis auf ein erschienenes Buch hat nichts mit den Themen dieser Seite zu tun, es ist mir dennoch persönlich wichtig, darauf hinzuweisen, denn ich halte die BILD für ein unerträgliches, populistisches Hetzer-Drecksblatt.
Morgen erscheint ist das Buch OHNE RÜCKSICHT AUF VERLUSTE: WIE BILD MIT ANGST UND HASS DIE GESELLSCHAFT SPALTET. Darin beleuchten ein ehemaliger und ein aktueller Redakteur der Seite BILDblog.de (folgt der Seite!) die Machenschaften der sogenannten Zeitung, mit der leider immer noch namhafte deutsche Politiker kuscheln.
Werbetext:
»BILD – ein immer wieder rückfälliger Triebtäter. Unverbesserlich? Gemeingefährlich! Eine überzeugende und erschütternde Beweisführung.« Günter Wallraff.
BILD ist das mächtigste Medium des Landes – auch in Zeiten des Internets. Sie bestimmt, worüber Deutschland spricht. Welchen Anteil hat die Redaktion am Aufstieg der Populisten? Wie geht sie mit Minderheiten um? Und auf welche Weise manipuliert sie die Öffentlichkeit? 44 Jahre nach Günter Wallraffs »Aufmacher« gibt nun ein Buch neue, erschreckende Einblicke in die Machenschaften der BILD-Medien.
Die Journalisten Mats Schönauer und Moritz Tschermak beobachten und analysieren seit einem Jahrzehnt, wie BILD arbeitet. Als ehemaliger und aktueller Chefredakteur des mehrfach ausgezeichneten BILDblogs decken sie unermüdlich die Verfehlungen der Boulevardredaktion auf. Sie stellen fest: Unter dem neuen BILD-Chef Julian Reichelt ist das Blatt noch brutaler geworden, noch menschenverachtender, noch populistischer.
Anhand von hunderten Beispielen und Belegen – akribisch recherchiert und mit analytischem Scharfsinn aufgeschrieben – erklären sie, wie BILD systematisch Ängste vor Fremdem schürt, den Ruf unschuldiger Menschen zerstört, demokratische Institutionen torpediert und der AfD in den Bundestag verholfen hat. Sie lassen Opfer der Berichterstattung zu Wort kommen und sprechen mit Menschen, die BILD von innen kennen. Eine spannende Dokumentation des Schaffens und Wirkens eines Mediums, das keine Rücksicht auf Verluste kennt.
Das Buch wird bei Kiepenheuer und Witsch verlegt, die broschierte Ausgabe kostet 18,00 Euro, für die eBook-Fassung werden meiner Ansicht nach wegelagerische und völlig überzogene 16,99 Euro fällig, aber solchen eBook-Wucher kennen wir ja von KiWi bereits. Ich rate deswegen zur Printausgabe.
In der FAZ erschien soeben ein Kommentar der sich in leicht jammerndem Ton damit auseinandersetzt, dass Verlage und Autoren Bücher nicht mehr veröffentlichen, weil sie Angst vor »Cancel Culture« und »Webmobs« haben.
Ich werde der FAZ an dieser Stelle keine zusätzliche Sichtbarkeit durch einen Link schenken, aber ihr dürftet den Text leicht finden, wenn ihr in der Suchmaschine eurer Wahl nach »CANCEL CULTURE: Schriftsteller vor dem Sittengericht« und »FAZ« sucht.
Mein Kommentar zum Kommentar:
Das unerträglich strunzkonservative Blatt FAZ halte ich nicht für ein geeignetes Medium, um sich mit dem Thema objektiv auseinander zu setzen. Wenn irgendwelche Personen oder Verlage irgendwas nicht veröffentlichen, dann ist der Grund dafür auch nicht in irgendeiner angeblichen »Cancel Culture« zu suchen, sondern liegt in der Verantwortung der Personen und Verlagsverantwortlichen. Das dann vorauseilend hypothetischen »Webmobs« anlasten zu wollen, die damit aber auch gar nichts zu tun haben (können), halte ich für eine äußerst armselige Begründung.
Zuletzt möchte ich LeVar Burton zitieren, der kürzlich sagte »Wir haben keine ‘Cancel Culture’, sondern eine ‘Consequence Culture’ «. Also dass Personen neuerdings mit den Konsequenzen ihres Handelns und Redens leben müssen. Auch solche, die das aufgrund ihrer Privilegien bisher nicht mussten. Das passt denen natürlich nicht und dann fangen sie an zu jammern.
p.s.: Es gibt keine »Cancel Culture«. Das ist ein Kampfbegriff von Personen, die weiter diskriminieren möchten.
Am 17. und 18. April 2021 findet das zweite »Drachennestfest« statt. Dabei handelt es sich um eine Informationsveranstaltung des Indie-Verlags Edition Roter Drache. Das Drachennestfest wird via Twitch gestreamt und kann auf dem Kanal des Verlags verfolgt werden.
Das Programm läuft an den beiden Tagen jeweils von 15:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr nonstop und bietet Buchvorstellungen, Lesungen, Diskussionsrunden und vieles andere mehr, dargeboten vom Verlagsleiter, Autoren und Freundes. Das meiste davon findet live statt, es wird allerdings auch ein paar Einspieler geben.
Hintergrund der Veranstaltung ist die Tatsache, dass auch dieser Kleinverlag den meisten Umsatz auf Veranstaltungen, Treffen und Conventions macht und die aufgrund von COVID seit langem nicht mehr möglich sind, die online-Veranstaltung soll eine Alternative dazu darstellen, auch wenn das natürlich leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist.
Jesse Sheidlower ist ein Lexikograf und ehemaliger Redakteur beim renommierten Oxford English Dictionary. Darüber hinaus ist er aber offenbar auch ein großer Science Fiction-Fan, denn er hat die Seite »Historical Dictionary of Science Fiction« online gestellt.
Darin kann man nicht nur korrekte Schreibweisen eher okkulter Begriffe recherchieren, sondern auch die Herkünfte und ersten Auftritte dieser Termini. Wenn Dir also mal wieder jemand erklären will, dass der Transporter für STAR TREK erfunden wurde, kannst Du ihm um die Ohren hauen, dass der tatsächlich schon ca. 25 Jahre älter ist. Oder dass der Begriff »Alien« für eine außerirdische Kreatur aus dem Jahr 1820 stammt. Leider fehlt der »Space Marine«, der ist nämlich auch schon deutlich älter, als man bei Games Workshop meint …
Die Arbeit am Wörterbuch startetet 2001, als Sheidlower zusammen mit anderen Redakteuren begann, im Rahmen des »Science Fiction Citations Project« SF-Begriffe für das Oxford English Dictionary zusammenzustellen. Dabei haben ihm auch zahllose SF-Fans geholfen und das führte zur Veröffentlichung des Buches Brave New Words: The Oxford Dictionary of Science Fiction im Jahr 2007. Ein weiterer Ableger ist jetzt die Webseite, die kürzlich online ging.
SF-Nerds und ‑Nerdinen können sicherlich stundenlang in der Begriffssammlung herumklicken und Neues entdecken. Aber auch für Autoren und Redakteure dürfte die Wissenssammlung äußerst hilfreich sein.
Aufgrund von haufenweise schlechter Presse (auch auf PhantaNews) aus den verschiedensten Gründen, darunter Mobbing und Misogynie, hat man sich bei Wikimedia, der Foundation hinter dem Online-Lexikon Wikipedia offensichtlich gedrängt gesehen, neue Verhaltensmaßregeln verfassen zu lassen. Dieser neue »Code Of Conduct« wurde wie die Wikipedia selbst von Freiwilligen erarbeitet, man kann ihn über den vorstehenden Link einsehen.
Theoretisch klingt das gut. Es geht um Belästigung, Mobbing, respektvolles Verhalten miteinander und was der hohlen Worte mehr zu finden sind. Das Problem: Eine solche Wikipedia-Netikette gab es auch vorher schon, auch in der deutschen Ausgabe der Wikipedia – und die nett klingenden und gut gemeinten Regeln wurden von den Administratoren und Editoren in der Wikipedia täglich hundertfach ignoriert.
Dasselbe wird für den mit viel PR-Tamtam ausgerollten neuen »Code Of Conduct« gelten. Denn es werden weder konkrete Sanktionen für den Fall eines Verstoßes genannt, noch setzt Wikimedia Kontrollinstanzen ein, die das Einhalten des »Code Of Conduct« überwachen und ggfs. sanktionierend eingreifen können – oder überhaupt wollen.
Schon in der Vergangenheit hatte man in Fällen von Mobbing oder willkürlicher Moderation seitens Wikimedia nur darauf hingewiesen, das gäbe ja bereits Verhaltensmaßregeln und das würde völlig ausreichen. Doch das tut es nicht, denn solange diese Regeln nicht auch irgendwie durchgesetzt werden, sind sie eben nur inhaltlose Worte, egal wie gut sie klingen, oder wie lange irgendwelche Freiwilligen darum gerungen haben. Solange es keine Konsequenzen für Verstöße dagegen gibt war die Arbeit umsonst und Wikimedia versucht sich nach wie vor aus ihrer Verantwortung zu stehlen.
Für mich bedeutet das weiterhin: Solange die Misstände insbesondere bei der deutschen Wikipedia nicht konsequent verfolgt und behoben werden, erhält Wikimedia von mir auch künftig keinen Cent an Spendengeldern und keinen Buchstaben Beteiligung an der misogynen Wissensverhinderunglattform.
Wem nutzt ein neuer »Code of Conduct«, wenn sich niemand daran hält und keiner ihn durchsetzt?
Hinweis: Der nachfolgende Text von Julia Reda (@senficon auf Twitter) erschien ursprünglich gestern auf Heise.de, dort allerdings hinter der brandneuen, unverschämten Paywall, die Tracking erzwingen möchte, wenn man die Heise-Beträge lesen will. Da der Text unter CC-BY 4.0 steht, habe ich ihn hier reproduziert.
Eigentlich schien die Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch ausgemachte Sache. Das Justizministerium hatte den Regierungsentwurf bereits der Presse vorgestellt, dann kam der Rückzieher in letzter Minute. Insidern zufolge ist der neue CDU-Vorsitzende Armin Laschet für die Verzögerung des umstrittenen Gesetzes verantwortlich, das die EU-Urheberrechtsrichtlinie mitsamt Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für Presseverleger in deutsches Recht umsetzen soll.
Diese Verzögerung nutzt Mathias Döpfner, Cheflobbyist des Bundesverbands der Zeitungsverleger BDZV und Vorstandsvorsitzender des Axel Springer-Verlags, für eine beispiellose Lobbykampagne, die den Vorschlag zulasten der Informationsrechte der Allgemeinheit an die Wunschvorstellungen der großen Verlage anpassen soll. Die Lobbystrategie basiert darauf, eine Debatte über die Macht von amerikanischen Digitalplattformen vom Zaun zu brechen, um den Anschein zu erwecken, die Forderungen der Presseverlage für die Reform des Urheberrechts dienten der Einhegung der Macht von Google, Facebook und Co. Eine öffentliche Debatte über den Schaden von Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht für die Grundrechte der Nutzer:innen soll dadurch vermieden werden. Genau so war es in einer internen Lobbystrategie des BDZV und der Verwertungsgesellschaft VG Media nachzulesen, die Netzpolitik.org kurz nach Verabschiedung der EU-Urheberrechtsreform öffentlich gemacht hat.
Kampagne soll wirtschaftliche Interessen verschleiern
Darin heißt es: »Das Anliegen der Absender und ihrer Rechteinhaber, Komponisten, Musik- und Presseverleger, Autoren sowie der Sendeunternehmen und ihrer jeweiligen Einzelurheber wird unter anderem, aber nicht hervorgehoben, erwähnt. Dieses Problem wird als eines unter vielen, vielleicht auch noch größeren, dargestellt. Nur auf diese Weise vermeiden wir den Hinweis von Kritikern, es gehe uns nur um die wirtschaftlichen Interessen unserer Medienunternehmen, Rechteinhaber und Urheber.«
Genau nach diesem Muster vermischt Döpfner aktuell die Urheberrechtsreform mit sachfremden Themen, etwa einem Streit zwischen Google und Facebook mit einer australischen Wettbewerbsbehörde, der mit dem Urheberrecht gar nichts zu tun hat, und dem Ruf nach einem Verbot personalisierter Werbung auf Online-Plattformen – ein Framing, das selbst in der Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen unkritisch übernommen wurde.
Die Forderung nach der Werberegulierung ist nicht nur deshalb perfide, weil der Verband der Presseverleger, dessen Präsident Döpfner ist, durch Lobbying in Brüssel Seite an Seite mit den Online-Plattformen und Telekomkonzernen seit Jahren jegliche Regulierung des Online-Trackings durch die ePrivacy-Verordnung blockiert. Die Forderung ist auch ein Rückschritt gegenüber den Plänen zahlreicher Europaabgeordneter, die sich für ein allgemeines Verbot von personalisierter Werbung mittels Tracking und Targeting einsetzen, das – anders als von Döpfner gefordert – natürlich auch für Presseverlage wie Axel Springer gelten muss, dessen Onlineangebot Welt.de selbst mit gezielter Manipulation versucht, unsere persönlichen Daten abzugreifen.
Vor allem versucht Döpfners Kampagne durch plumpe Verknüpfung des Themas Werberegulierung mit der Urheberrechtsreform den Anschein zu erwecken, dass alle, die sich angesichts des ausufernden Werbetrackings um ihre Grundrechte sorgen, logischerweise auch für Verschärfungen des Gesetzesentwurfs über Uploadfilter und Leistungsschutzrecht sein müssten. Dabei geht von den Forderungen der Verlage bei der Urheberrechtsreform im Gegenteil eine große Gefahr für die Grundrechte der Nutzer:innen aus.
Bundesregierung will Presseverlagen Zugriff auf Uploadfilter geben
Tatsächlich hat die Bundesregierung den Presseverlagen bei der Urheberrechtsreform bereits enorme Zugeständnisse gemacht – bis an die Grenze der europarechtlichen Zulässigkeit. Anders als durch die EU-Richtlinie vorgesehen sollen Presseverleger nach dem deutschen Entwurf nämlich ihr Leistungsschutzrecht auch mittels Uploadfiltern durchsetzen können. Das ist eine enorme Gefahr für die Informationsfreiheit, weil Presseartikel noch viel häufiger als jede andere Medienform legale Zitate fremder Werke enthalten. Werden Presseartikel in einen Uploadfilter eingespeist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass fälschlicherweise andere Texte gesperrt werden, die dasselbe Zitat enthalten – beispielsweise wenn viele Medien unabhängig voneinander dasselbe Zitat aus einer Rede der Bundeskanzlerin wiedergeben. Die Sperrung legaler Inhalte, so lauten die Vorgaben aus Artikel 17 der EU-Richtlinie, muss der deutsche Gesetzgeber bei seiner Umsetzung in nationales Recht aber verhindern.
Man könnte nun erwarten, die Verlegerverbände würden sich aus der Debatte um die Umsetzung von Artikel 17 heraushalten, damit niemand ihren Coup bemerkt, dass sie laut Regierungsentwurf von den Uploadfiltern profitieren sollen, die für sie durch den europäischen Gesetzgeber gar nicht vorgesehen waren. Doch das Selbstbewusstsein des BDZV, politische Forderungen an die Bundesregierung diktieren zu können, kennt offenbar keine Grenzen. Den Verlegern ist insbesondere eine Regelung des Gesetzesentwurfs ein Dorn im Auge, die die automatische Sperrung legaler Inhalte verhindern soll. Ein erster Diskussionsentwurf aus dem Sommer sah noch vor, dass geringfügige Nutzungen geschützter Werke, etwa die Wiedergabe von weniger als 1000 Zeichen eines Textes, pauschal legalisiert werden sollten. Plattformen sollten dafür eine Vergütung zahlen. Prompt wurden die Print-Zeitungen mit empörten Meinungsbeiträgen aus der Verlagsbranche geflutet, die von Enteignung oder gar der »Tausend-Zeichen-Enthauptung« sprachen, weil die Bundesregierung es wagte, Ausnahmen von einer Regelung vorzusehen, von der Presseverlage laut Europarecht eigentlich überhaupt nicht profitieren dürften.
Die 160-Zeichen-Farce
Die Bundesregierung hat auf diese Kampagne bereits reagiert und hat die Ausnahme inzwischen radikal zusammengekürzt: Nach dem Regierungsentwurf sollen nur noch solche Inhalte vor einer automatischen Sperrung bewahrt werden, die weniger als die Hälfte eines fremden Werks enthalten und diesen Ausschnitt mit anderen Inhalten kombinieren, wobei der Ausschnitt nicht mehr als 160 Zeichen umfassen darf. Von einer Legalisierung dieser Nutzungen ist überhaupt nicht mehr die Rede, die Uploads gelten nach dem aktuellen Entwurf nur noch als »mutmaßlich erlaubt« und dürfen deshalb nicht vollautomatisch ohne menschliche Prüfung gesperrt werden. Einer nachträglichen Entfernung, sollte es sich bei einer solchen Nutzung doch um eine Urheberrechtsverletzung handeln, steht dagegen nichts im Wege.
160 Zeichen sind so lachhaft wenig, dass damit nicht nur Zitate durchschnittlicher Länge (rund 300 Zeichen) oder die Wiedergabe eines einzelnen Tweets (280 Zeichen) unmöglich gemacht würden. Selbst der Name der EU-Urheberrechtsrichtlinie, voll ausgeschrieben, umfasst 220 Zeichen – wir können uns also auf die automatische Sperrung von Uploads gefasst machen, die überhaupt nicht aus fremden Artikeln zitieren, sondern einfach den Namen eines Gesetzes erwähnen, der ebenfalls in geschützten Presseartikeln auftauchen könnte. Wer die automatische Sperrung von Texten bei einer so geringen Übereinstimmung erlaubt, riskiert massive Kollateralschäden für die Informationsfreiheit und ein unüberschaubares Uploadfilter-Chaos.
Warum die Presseverleger überhaupt auf das äußerst gefährliche Instrument der Uploadfilter zurückgreifen können sollen, ist dabei völlig unverständlich, hatten die Verfechter:innen des Leistungsschutzrechts doch stets beteuert, es gehe ihnen nicht um eine Behinderung des Informationsflusses, sondern um die Einholung von Lizenzen von Plattformen – allen voran Google, dessen Such- und Nachrichtenfunktionen von der Uploadfilter-Regelung aber ohnehin ausgenommen sind. Das Lobbying der Presseverlage gegen die Bagatellgrenzen ist auch deshalb völlig fehl am Platze, weil diese nur für Uploads gelten, die nichtkommerziell sind oder nur geringe Einnahmen erzielen. Solche privaten oder nichtkommerziellen Nutzungen durch Einzelpersonen sind aber ohnehin vom Geltungsbereich des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgenommen.
CDU macht sich von Lobbyinteressen der Verlage abhängig
Angesichts der aktuellen Medienkampagne von Mathias Döpfner ist nicht damit zu rechnen, dass die Presseverlage an einem fairen Kompromiss beim Urheberrecht interessiert sind. Selbst der Vorschlag der lächerlich niedrigen 160-Zeichen-Grenze wurde im Springer-Blatt BILD bereits als zu großzügig kritisiert, unter dem irreführenden Titel: »Streit um Urheberrechte: Google und Facebook drohen mit Netz-Sperre«. Bei der angeblichen Drohung einer »Netz-Sperre« handelt es sich tatsächlich um die Ankündigung von Google, seinen Suchdienst in Australien nicht mehr anbieten zu wollen, wenn dort ein Wettbewerbsgesetz verabschiedet wird, das Urheber- oder Leistungsschutzrechte mit keinem einzigen Wort erwähnt. Diese gezielte Desinformation der Öffentlichkeit hat bei Springer Methode. Ziel ist, den falschen Eindruck zu erwecken, bei der deutschen Urheberrechtsreform ginge die Gefahr für die Meinungs- und Informationsfreiheit von den Plattformen aus, nicht etwa von Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern.
Es verheißt nichts Gutes, wenn sich die CDU unter neuer Parteiführung derart vor Döpfners Karren spannen lässt. Die Gunst der Boulevardblätter mag für Laschet überlebenswichtig erscheinen – trennen ihn doch nur noch seine schwächelnden Beliebtheitswerte von der Kanzlerkandidatur für die Union. Doch die CDU hat schon einmal den Fehler gemacht, die öffentliche Meinungsbildung im Netz zu ignorieren, als sie kurz vor der Europawahl 2019 vom Video »die Zerstörung der CDU« des YouTubers Rezo überrascht wurde und ein historisch schlechtes Wahlergebnis einfuhr.
Rezo hat sich gemeinsam mit anderen Influencer:innen, deren Millionenpublikum die Auflage der BILD bei Weitem übersteigt, mit konstruktiven Vorschlägen in die Debatte um die Urheberrechtsreform eingebracht. Im Streitgespräch mit FAZ-Herausgeber Knop um die Urheberrechtsreform lässt Rezo diesen alt aussehen.
Es ist jetzt an Laschet zu beweisen, ob er als neuer Parteivorsitzender die gescheiterte einseitige Urheberrechtspolitik zu Gunsten der Presseverlage fortsetzen will, oder ob er sich an das Wahlversprechen seiner Partei erinnert, das lautete: »Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen, Urheber fair und effektiv vergüten, Plattformen einbinden und verpflichten – aber alles ohne Upload-Filter«. Sonst könnte die Union erneut davon überrascht werden, wie viele der Millionen Menschen, die Uploadfilter und Leistungsschutzrecht kritisiert haben, bei der Bundestagswahl im Herbst wählen dürfen.
ALIEN – THE MESSAGE ist ein Fanfilm von direx1974, dessen Länge von 42 Minuten insbesondere deswegen bemerkenswert ist, weil er komplett in der Animationssoftware iClone realisiert wurde. Und im Gegensatz zu anderen iClone-Spielereien sieht das insbesondere für ein Fanprojekt bemerkenswert gut aus. Schnitt und Postproduktion sind top. Ich habe ebenfalls eine iClone-Lizenz und es war mir absolut nicht bewusst, dass man sowas damit realisieren kann. Respekt.
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Pressemitteilung: »Voices!2020 – Unsere Stimmen für Künstler in Not«:
Ab 1. Dezember lesen bekannte deutsche Stimmen und Sprecher als Ensemble Charles Dickens´ Weihnachtsgeschichte – täglich neu und für einen guten Zweck. Zum Start dieses wohlgestimmten Adventskalenders bis Weihnachten gibt es jeden Tag ein Kapitel der berühmten Geschichte rund um Ebenezer Scrooge bei YouTube zu sehen, zu hören und zu erleben.
In Zeiten, in denen es für Künstler schwieriger denn je ist ihrer Leidenschaft nachzugehen, nämlich ihren Mitmenschen Wärme und Freude ins Herz zu zaubern, entstand »Voices!2020 – Unsere Stimmen für Künstler in Not«. Wir haben Sprecher, Stimmen und Künstler aus verschiedenen Disziplinen zusammengebracht, um mit Humor und einer Riesen Portion Enthusiasmus etwas Gemeinnütziges zu erschaffen.
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