Conan und Conan Doyle. Wer einen Kindle besitzt und ein Freund von Arthur Conan Doyles Meisterdetektiv Sherlock Holmes oder von Robert E. Howards cimmerischem Barbaren Conan ist, der darf sich freuen: Es gibt Gesamtausgaben beider Helden kostenlos für den Kindle. Conan schon etwas länger (in neuer Fassung seit dem 22. Dezember 2016), die Sherlock-Gesamtausgabe ist brandneu.
Conan the Barbarian: The Complete Collection ist angeblich umgerechnete 774 Seiten stark, das kann ich mir schwerlich vorstellen, es müssten meiner Ansicht nach mehr sein, aber wir wissen ja, dass Amazons Seitenzahlumrechnung bei eBooks meist völlig daneben liegt.
Umso mehr gilt das für die von Amazon selbst heraus gegebene Sammlung Sherlock Holmes: The Complete Collection, die hat angeblich nämlich nur zwei Seiten und das darf man getrost belächeln.
Wie geschrieben: Beide sind kostenlos, es gibt also für Kindle-Besitzer keinen Grund, sie nicht sofort aufs Gerät zu schaufeln.
Bei Emmerich Books & Media ist der dritte Band der HEXER STANLEY CHRONIKEN von H.J. Müggenburg erschienen. Der Verlag schreibt dazu:
Mit den HEXER STANLEY CHRONIKEN III wird die Werkausgabe von H.J. Müggenburgs Gesamtwerk fortgesetzt. Die Originalromane erschienen zwischen 1973 und 1981 im Zauberkreis-Verlag.
Vier Jahrzehnte schlummerten die Manuskripte in den »Grüften« der Archive. Nun werden sie zu neuem Leben erweckt! Sir Stanley, Großmeister der Weißen Loge, bekämpft das organisierte Böse weltweit! Unterstützt von seiner Frau Anne und dem Butler George, ihrerseits Adepten der magischen Zünfte, schickt er seine dämonischen Widersacher dorthin zurück, wo sie hingehören – und zwar endgültig. Die Romane waren schon zu Zeiten der Erstveröffentlichung in den 70er-Jahren ein Geheimtipp. Denn wo gab es das schon: Humor im Horror-Genre!
Die Erstausgaben – unter dem Pseudonym Hexer Stanley veröffentlicht – erschienen in insgesamt sieben Abenteuern zwischen 1974 und 1978 in der Reihe Silber-Grusel-Krimi im Zauberkreis-Verlag, Rastatt. EMMERICH Books & Media wird diese in insgesamt fünf Büchern herausgeben und sie mit bislang zwei unveröffentlichten Romanen ergänzen. Soweit es möglich ist, werden auf vorhandene Originalmanuskripte zurückgegriffen und Kürzungen der Zauberkreisausgabe wieder eingefügt.
Die Pyramide von Meidum (… und die Mumie umarmte ihn – Silber Grusel-Krimi Nr. 103, Zauberkreis-Verlag, Rastatt, 04.11.1975). Satans Hoflieferanten (Erstveröffentlichung) … spielt im Jahr 1974 und ist das zweite der bislang
unveröffentlichten Manuskripte.
Weiterhin enthalten sind ein Vorwort von Horst Hermann von Allwörden, sowie Anhänge: Informationen zu den Originaltexten, ein Kurzportrait des Autors und eine Vorstellung der Coverkünstlerin Beate Rocholz. Bestellt werden kann das Buch beim Verlag oder via Amazon, es gibt auch eine eBook-Fassung.
HEXER STANLEY CHRONIKEN III
H.J. Müggenburg
Grusel
31.10.2016
Buchausgabe:
20,3 x 12,7 x 1,5 cm / 232 Seiten
12,95 Euro
ISBN: 978–1539471462
eBook: 4,95 Euro
Emmerich Books & Media
Coverabbildung Copyright Emmerich Books & Media
Auf der Buchmesse Frankfurt erlaubte man Branchenfeind Nummer Eins Amazon heute großherzig, den Gewinner des Kindle Storyteller Awards zu küren. Gewonnen hat Halo Summers Roman ASCHENKINDEL – EINE WAHRE GESCHICHTE. Auch in diesem Jahr scheint es sich wieder um Phantastik zu handeln – irgendwie zumindest, so richtig konnte ich das aus dem Werbetext nicht entnehmen. aber die Besprechungen auf Amazon deuten darauf hin, dass es sich um eine aufgefrischte Aschenputtel-Variante mit Fantasy-Elementen handelt. Werbetext:
»Du bist schon ein komisches Mädchen«, sagt meine gute Fee. »Jedes andere Mädchen in deiner Situation wäre überglücklich, auf so einen Ball gehen zu dürfen. Noch dazu auf einen, bei dem es sich in einen Prinzen verlieben und damit seinem Elend entkommen könnte!« Tja, wo sie recht hat, hat sie hat recht. Ich bin ein komisches Mädchen. Und ich habe fest vor, eins zu bleiben!
Claerie Farnflee wurde vom Schicksal nicht gerade verwöhnt. Erst starb ihr Vater, dann folgte der gesellschaftliche Absturz und seither wird ihr das mühselige Leben in Armut von einer bösen Stiefmutter und zwei garstigen Schwestern versüßt. Ist Claerie deswegen unglücklich? Nein – jedenfalls nicht unglücklich genug, um sich jedem dahergelaufenen Prinzen an den Hals zu werfen.
So denkt sie, doch an einem düsteren Gewittertag begegnet sie im Verbotenen Wald einem Fremden und das, was sie für unmöglich gehalten hat, passiert: Ihr Schicksal nimmt eine geradezu verstörende Wendung – selbst Prinzen und Bälle spielen darin keine unbedeutende Rolle mehr …
ASCHENKINDEL gewinnt ein Preisgeld in Höhe von 30000 Euro sowie einen Verlagsvertrag bei Harper Collins Germany (die damit nach Bastei Lübbe, die den letztjährigen Gewinner verlegten, das neue Feindbild der Branche sein dürften). Der Roman ist als Taschenbuch und eBook bei Amazon erhältlich, ersteres kostet 9,90 euro, letztes schlägt mit 2,99 Euro zu Buche. Die Printfassung ist 276 Seiten stark.
Neulich hatte ich mich in einem Kommentar über die Konditionen beklagt, die die Verlagsgruppen Holtzbrinck und Bonnier den Onleihen der öffentlichen Bibliotheken gemacht hatten. Ein Angebot, das diese dankend ablehnten, da es auch in meinen Augen nicht nur finanziell überzogen war. Erneut sollten eBooks völlig anders als Printbücher behandelt werden, und erneut zeigte sich das bigotte Handeln der Publikumsverlage: Zum einen lobbyisiert man intensiv, um eBooks den Büchern gleichzustellen, aber gleichzeitig möchte man von diesem Status gern jede Menge Ausnahmen, die natürlich nur den Rechteverwertern nutzen sollen. Die Interessen der Nutzer bleiben außen vor, ein Ungleichgewicht, dass dank massiver Einflussnahme der Verwerter auf die Politik immer mehr in Schieflage gerät. Mit dem Vorsitzenden des Verlegerausschusses hatte sich ein Lobbyvertreter zu Wort gemeldet und in Kommentaren ordentlich Propaganda für die Haltung der Verlage gemacht.
Jetzt wird klarer, warum Holtzbrinck und Bonnier den Büchereien solche inakzeptablen Angebote machen: Tatsächlich möchte Bonnier lieber selbst an attraktiven Leihangeboten verdienen und tut sich zu diesem Zweck mit der Leseflatrate Skoobe zusammen. Ab sofort sind die Bücher der Bonnier-Verlagstöchter dort zu erhalten, Skoobe ist ohnehin bereits ein Projekt von Holtzbrinck und Random House. Die möchten halt lieber direkt an einem Entleihgeschäft verdienen, statt einen Bruchteil davon Stadtbüchereien zu überlassen. Sicher auch mit der Idee im Hinterkopf, dass der Leser vermutlich das Geld für eine Leihflatrate berappt, wenn die gewünschten eBooks in der Onleihe nicht zu erhalten sind. Das mag so sein, aber ein solcher Leser ist sich garantiert auch im Klaren darüber, dass er dann bei Amazon deutlich besser aufgehoben ist, als bei Skoobe.
Man darf anhand der bekannten Lizensierungskosten solcher Flatrates davon ausgehen, dass die Konditionen dort um Längen schlechter sind, als bei den Leihbüchereien und die Autoren von den Erlösen so gut wie nichts sehen. In diesem Licht kann man die Aussagen von Herrn Ulmer nochmal bewerten …
Anfang des Jahres ging es durch den virtuellen Blätterwald hauptsächlich rund ums Selfpublishing: Onlinehändler Amazon wollte Fehler in eBooks erkennen und dann irgendwie reagieren. In den USA geschieht das bereits seit Februar 2016, jetzt auch im deutschen Shop.
eBooks bei denen Qualitätsprobleme festgestellt werden, markiert Amazon mit entsprechenden Hinweisen. Das können beispielsweise Rechtschreibfehler oder falsch formatierte Bilder sein. Der Meldung »Qualitätsprobleme wurden gemeldet« nach zu urteilen, greift das System dabei aber offenbar nicht auf automatisierte Algorithmen zurück, sondern auf Rückmeldungen von Kunden.
Falls in den Verlagen jetzt ein lautes »Hähä!« anhebt, da jetzt die unliebsame Selfpublisher-Konkurrenz ihr Fett weg bekommt, freut man sich dort allerdings zu früh, denn wie wir wissen, leiden auch vermeintliche Profi-Publikationen unter Problemen, seien es Rechtschreibfehler, oder gleich komplett miserabel erstellte eBooks. Das zeigt sich beispielsweise an Carlsens PERCY JACKSON – DIE LETZTE GÖTTIN, das einen entsprechenden Hinweis verpasst bekommen hat.
Unklar sind wie so oft die Kriterien, die bei Amazon angesetzt werden, auch bleibt im Ungewissen, wieviele Meldungen zusammen kommen, oder wie wahrheitsgetreu diese sein müssen, damit eBooks eine entsprechende Markierung verpasst bekommen. Laut Recherchen von lesen.net geht Amazon dabei aber offenbar nach der Prämisse »lieber eins mehr als eins weniger kennzeichnen« vor.
Man sollte also möglicherweise neben Amazons Hinweis auch mal einen Blick in die Bewertungen werfen, denn wenn ein Buch tausende fünf-Sterne-Wertungen hat, sollte man den Hinweis vielleicht nicht zu schwer gewichten.
Autoren wie Verlage erhalten übrigens eine Liste der Fehler, um diese beheben zu können, nachdem das geschehen ist, sollen die neuen Versionen wie bisher kurzfristig online stehen und der Hinweis verschwinden. Man darf gespannt sein, ob das auch in der Praxis funktioniert.
In den USA baut Onlinehändler Amazon sein Angebot für Prime-Kunden mit »Amazon Prime Reading« deutlich aus. Das ganze wirkt wie ein Kindle Unlimited Light, denn man kann damit über 1000 eBook, Comics, Zeitschriften und Kindle Singles ohne weitere Zusatzkosten ausleihen. Dafür benötigt man nicht zwingend einen Kindle, das funktioniert auch mit einer App auf Android oder iOS.
Man erhält beispielsweise folgende Zeitschriften ohne Abonnement: National Geographic Traveler, People und Sports Illustrated. Bei den eBooks nennt Amazons Pressemitteilung beispielsweise The Hobbit, Harry Potter and the Sorcerer’s Stone, The Man in the High Castle, interessant erscheint hier, dass explizit Titel aus dem Phantastik-Bereich in den Vordergrund gestellt werden; das Angebot beinhaltet aber auch Nonfiction.
Man kann aus dem Angebot beliebig viele Titel für eine unbeschränkte Zeit leihen.
Damit macht Amazon seine Prime-Mitgliedschaft weiter für Kunden interessanter. Das wundert auch nicht, denn offenbar bestellen Prime-Kunden deutlich mehr als normale, der Onlinehändler betreibt weiterhin agressive Kundenbindung. Vor Kurzem hatte man erst Twitch Prime eingeführt, mit dem man werbefreie Streams oder Ingame-Loot erhält. Prime-Mitglieder erhalten zudem Rabatte auf neue Computer- und Konsolenspiele.
Für Verlage und Autoren mit Titeln in diesem Programm dürfte sich damit vermutlich die Zahl der gelesenen Seiten und damit die Einnahmen erhöhen.
Bisher gibt es Amazon Prime Reading nur für Kunden in den USA, es gibt allerdings keinen Grund anzunehmen, dass das Programm nicht auch in Deutschland eingeführt werden wird. Ob allerdings hiesige Verlage mitspielen werden, bleibt abzuwarten. Für mich ist allerdings bereits das englischsprachige Angebot überaus attraktiv.
Pünktlich zum Monatsanfang ist die 635 Ausgabe des PHANTASTISCHEN BÜCHERBRIEFS von Erik Schreiber erschienen, der sich wie immer mit Lesestoff aus verschiedenen Bereichen befasst.
Diesmal mit Veröffentlichungen aus den Themen Deutsche und Internationale Phantastik, Jugendliteratur, Krimi & Thriller, Hörspiele und Comics.
Der PHANTASTISCHE BÜCHERBRIEF liegt als PDF vor und kann hier kostenlos herunter geladen werden.
Auf der Seite verlagsvergleich.org findet sich eine tabellarische Liste, in der die Leistungen von Verlagen, Kleinverlagen, Druckkostenzuschussverlagen, On Demand-Dienstleistern und Eigenverlag verglichen werden. Weiterhin gibt es eine hervorgehobene Spalte mit sogenanntem »Value Added Publishing«. Die ist hervorgehoben, denn für Leistungen unter diesem Bullshit-Bingo-tauglichen Begriff soll offensichtlich geworben werden.
Sieht man sich die Liste an, bleibt einem allerdings ob der meiner Ansicht nach kackdreisten Falschaussagen ziemlich schnell die Spucke weg, denn es wird einfach mal behauptet, dass man als Autor bei Kleinverlagen mit Geld in Vorleistung treten muss, damit das eigene Buch veröffentlich werden kann. Das ist natürlich pauschal – und man kann es einfach nicht anders sagen – Bullshit. Da wird beispielsweise einfach mal behauptet, man müsse als Autor bei einem Kleinverlag für den Druck mit 5000 bis 15000 Euro in Vorleistung treten. Das ist allerdings das typische Geschäftsmodell von Druckkostenzuschussverlagen. Weiterhin werden Kosten in Höhe von 250 – 1500 Euro fürs Cover oder 500 Euro fürs Layout angegeben, alles ebenfalls arger Blödsinn. Sieht man sich die Tabelle weiter an, stellt man schnell fest, dass auch andere Angaben zur Veröffentlichungsgeschwindigkeit, zur Sichtbarkeit in Shops oder zum Marketing vollkommen aus der Luft gegriffen sind.
In meinen Augen sieht es so aus, als wolle hier jemand durch solche Realitätsbeugungen seine Dienstleistung besser aussehen lassen, als sie tatsächlich ist.
Sehen wir uns die Seite weiter an. Als Webseite, die auf ein deutsches Publikum zielt, müsste sie eigentlich trotz .org Toplevel-Domain über ein Impressum verfügen. Das fehlt allerdings, Macht man einen Whois-Lookup auf den Domainnamen, stellt man fest, dass dieser auf eine Person in den USA ausgestellt wurde. Hier gibt sich offensichtlich jemand redlich Mühe, den Hintergrund der Domain zu verschleiern und die Impressumspflicht für Webangebote für ein deutschen Publikum zu umgehen. Es gibt Dienstleister, die genau das anbieten, also als Domaininhaber aufzutreten, um die wahren Hintermänner von Webangeboten zu verschleiern und beispielsweise Abmahnungen zu verhindern. Und eine Abmahnung durch Mitbewerber aufgrund falscher Aussagen wäre in diesem Fall durchaus denkbar.
Seriös ist so etwas nicht und dient in meinen Augen einzig dazu, sich rechtlichen Schritten zu entziehen.
Folgt man allerdings dem einzigen Link auf der Seite, wird schnell klar, wer hinter der Tabelle mit den fragwürdigen Aussagen stehen könnte. Denn der führt zum Windsor Verlag (dem spendiere ich keinen Link). Dieser möchte sich gern als Verlag mit Dienstleistungen für Autoren präsentieren, oder vielleicht eben als Anbieter für das Buzzword »Value Added Publishing«. Dabei handelt es sich auch beim Windsor-Verlag nicht nur meiner meiner Ansicht nach ebenfalls nur um einen Anbieter, der vor Veröffentlichung von den Autoren Geld haben will. Als Geschäftsmodell fragwürdig, wenn auch nicht in irgendeiner Form rechtswidrig.
Allerdings zu behaupten, Kleinverlage nähmen haufenweise Geld für eine Veröffentlichung von Autoren, um das eigene Geschäftsmodell zu promoten, welches genau dasselbe tut, ist meiner Meinung nach schon eine arge Unverschämtheit. Das Fazit »lange Wartezeiten, teuer« setzt dem ganzen dann noch die Krone auf. Übrigens kommt auch der Selfpublisher beim Vergleich sehr schlecht weg. Ach was ..?
Glaubt der Propaganda auf der Seite verlagsvergleich.de also nicht, denn die arbeitet offenbar mit Falschaussagen, um Kleinverlage schlechtzumachen und dann selbst Autoren das Geld aus der Tasche ziehen zu können. Es handelt sich meiner Meinung nach nicht um einen Verlag, sondern um einen Anbieter für Lektorat, Druck und ähnliche buchnahe Dienstleistungen (üblicherweise Druckkostenzuschussverlag oder Pseudoverlag genannt). Dass den Verantwortlichen selbst klar ist, dass das nicht ganz koscher ist, was sie da tun, zeigt allein schon die Verschleierung der wahren Interessenten hinter der Vergleichswebseite. Wobei die Verantwortlichen vermutlich jede Beteiligung an der Domain ablehnen werden, ist ja nur irgendein Amerikaner.
Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen, liebe Autoren. Kleinverlage wollen nicht, dass ihr in finanzielle Vorleistung tretet. Und wenn es doch einer will, dann ist es kein Kleinverlag, sondern ein Druckkostenzuschuss, bzw. Pseudoverlag. Kleinverlage können euch auch auf alle Verkaufsplattformen bringen.
Sowohl verlagsvergleich.org wie auch der Windsor-Verlag wurden mit voller Absicht nicht verlinkt.
[Update 9:45 Uhr] Die Webseite des Windsor-Verlags verfügt übrigens ebenfalls nicht über ein rechtsgültiges Impressum: Keine ladungsfähige Adresse, keine rechtskonforme Kontaktmöglichkeit. Als Domaininhaber ist bei Denic derselbe Eric Somes aus Cheyenne, USA eingetragen, wie bei verlagsvergleich.de. Auch hier möchte man sich scheinbar aus der Verantwortung stehlen. Ich würde allerdings mit keinem Dienstleister einen Vertrag eingehen, der seine Adresse nicht angeben möchte.
[Update 10:10 Uhr] Der Tweet der kurz nach der Veröffentlichung meines Artikels online ging, ist ist dann aber große Realsatire …
Onleihe nennt sich das Verfahren, mit dem die eBooks auch bei dem Stadtbüchereien angekommen sein sollten. Tatsächlich steht dem allerdings im Weg, dass den Verlagen die Onleihen ein Dorn im Auge sind, da sie der Ansicht sind, dass dadurch ihr Einkommen erheblich gemindert wird. Deswegen hört man aus Richtung der Verlage und des Börsenvereins zu diesem Thema bereits seit Jahren viel »Mimimi«.
Bonnier und Holtzbrinck (und damit auch Droemer Knaur, Fischer, Kiepenheuer & Witsch, Rowohlt, Piper, Ullstein und Carlsen) haben den Büchereien jetzt ein Angebot gemacht, das diese sehr wohl ablehnen können. Auch wenn man heftig herumlobbyisiert hat, um festzustellen, dass eBooks auch ganz normale Bücher im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes sind, möchte man für die Onleihe-eBooks offenbar einen anderen Status inklusive Verfallsdatum.
Denn die Lizenzbedingungen beinhalten zum einen, dass die klassisch klammen Bibliotheken für eBooks den zweieinhalbfachen Endkundenpreis bezahlen sollen. Für den erhöhten Preis haben die dann auch noch ein besonderes Feature: ein Verfallsdatum. Denn die Lizenzen sollen nach zwei vier Jahren oder gerade mal 52 Ausleihvorgängen verfallen.
Der Bibliotheksverband Franken hat es dann in einer Stellungnahme nachvollziehbarerweise auch abgelehnt, eBook-Lizenzen zu diesen Bedingungen zu erwerben. Ich gehe davon aus, dass andere nachziehen werden.
Da sehen wir in meinen Augen wieder einmal, dass großen Verlagen die klingelnde Kasse offenbar deutlich wichtiger ist, als die Unterstützung von Kunst und Kultur bei gemeinnützigen Einrichtungen wie Stadtbüchereien. Diejenigen, die sich selbst immer wieder gern als Kulturhüter und ‑Unterstützer gerieren, sind meiner Ansicht nach längst primär zu Geldhütern geworden. Personen, die auf die Büchereien angewiesen sind, weil sie sich den Buchkauf nicht leisten können (in Deutschland ist inzwischen jeder Fünfte arm oder von Armut bedroht), schauen in die Röhre.
Manche Gesetze benötigen Jahre bis zu ihrem Inkrafttreten, wenn allerdings eine Lobby drängelt, macht die Politik auch schon mal deutlich schneller: Seit heute gilt das neue Buchpreisbindungsgesetz, herbeilobbyisiert vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Co, das jetzt auch eBooks eindeutig benennt (witzig daran ist allerdings nach wie vor, dass es bis heute keine eindeutige, rechtsgültige Definition gibt, was ein eBook eigentlich ist).
Mathias Matting widmet sich dem Thema auf seiner Seite Selfpublisherbibel, und bekräftigt auch auf Nachfrage in der Facebook-Gruppe »Self Publishing«, dass sich für Selbstverleger nichts ändert. Er beharrt darauf, dass das Gesetz auch für Selfpublisher gilt.
Doch da irrt er meiner Ansicht nach. Ich schrieb bereits im Mai dieses Jahres über das Thema, denn in den Begründungen zum Gesetz, die von Gerichten zur Urteilsfindung herangezogen werden, steht, dass die Preisbindung für eBooks von Selfpublishern eben NICHT gilt. Der Passus (siehe Begründung im PDF des BMWI)
»Der Preisbindung unterliegende elektronische Bücher werden zum dauerhaften Zugriff angeboten und sind unter Würdigung aller Umstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen.«
Und das schließt Selfpublisher aus, denn die sind eben NICHT verlagstypisch, insbesondere dann nicht, wenn man ausschließlich über Amazon anbietet, dann ist das eBook möglicherweise noch nicht einmal buchhandelstypisch, denn man bekommt es im herkömmlichen Buchhandel (bzw. bei deren Onlineplattformen) nicht. Ich stehe übrigens mit dieser Meinung nicht alleine.
Elektronische Bücher, die nicht als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, wie beispielsweise von den Autoren selbst unter Nutzung spezialisierter Plattformen veröffentlichte elektronische Bücher, fallen nicht unter die Preisbindung.
Da hat man offenbar noch einiges an Lobbytum in Bewegung gesetzt, um den Passus aus den Begründungen heraus zu bekommen.
Ob man sich mit dem Börsenverein und dessen Treuhänderkanzlei, die über die Einhaltung der Buchpreisbindung wacht und dafür auch gern mal abmahnt, anlegen möchte, muss man natürlich als Selfpublisher abwägen. Es könnte allerdings sein, dass Börsenverein und Co. wie bisher lieber die Schaffung eines Präzedenzfalls unbedingt vermeiden möchten. Ein rechtliches Restrisiko bleibt, denn was die juristische Power angeht, sitzt der Börsenverein sicher am längeren Hebel und bereits dieses Drohszenario könnte verhindern, dass Selbstverleger Experimente wagen, hier das Recht also durch Interessengruppen selbstgemacht wird.
Man könnte an dieser Stelle auch mal darüber nachdenken, warum Matting so offensiv eine andere Meinung vertritt. Vielleicht weil er Mitglied und 1. Vorsitzender eines Selfpublisher-Vereins ist, der in den Räumen des Börsenvereins gegründet wurde?
In meinen Augen ist das Buchpreisbindungsgesetz ohnehin ein fossiler Eingriff in den Markt, der es der Branche ermöglicht, kartellartige Strukturen zu schaffen und schwächere Marktteilnehmer auszubooten. Es gehört abgeschafft.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.
Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.
Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.